Freiheit und Rechtsgeschäft
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Freiheit und Rechtsgeschäft
- entwickelt am Beispiel des Eigenschaftsirrtums beim Spezieskauf
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 199
(1997)
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Abstract
Die dogmatische Begründung der §§ 459 ff. BGB ist schwierig, da Vorstellungen von den Eigenschaften der Kaufsache weder Motive noch Inhalt des Verpflichtungswillens sind. Das Vertragsmodell, das die Problemlösung ermöglicht, beruht auf der Unterscheidung von natürlicher undmoralischer Freiheit und ihrer Synthese zur bürgerlichen Freiheit durch Jan Schapp. Es zeigt den Austauschvertrag im Dienst der natürlichen Freiheit beider Parteien, die der Grundsatz »pacta sunt servanda« aber moralisch läutert. Aus ihm entwickeln sich die Trennung von Motiv und Vertragswille und das Äquivalenzprinzip als konkretere moralische Prinzipien, die im Aushandeln des Vertragsinhalts weiter präzisiert werden. Der Konsens verwirklicht dann die bürgerliche Freiheit beider Partner. Er wird vom Recht als Vereinbarung von Rechtsfolgen gedeutet. Das entwickelte Vertragsmodell zeigt die §§ 459 ff. BGB als Synthese privatautonomer und rechtlicher Konfliktsentscheidung.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Der Streit über die dogmatische Begründung der Sachmängelgewährleistung beim Spezieskauf | 18 | ||
I. Zitelmanns Sicht des Eigenschaftsirrtums beim Spezieskauf | 18 | ||
1. Zitelmanns Rechtsgeschäftslehre | 18 | ||
2. Der Eigenschaftsirrtum als Motivirrtum | 19 | ||
II. Der Einfluß der Lehre Zitelmanns auf Gesetzgebung und Rechtswissenschaft | 20 | ||
1. Sachmängelgewährleistung und Irrtumsregelung im ersten und zweiten Entwurf des BGB | 20 | ||
a) Der erste Entwurf des BGB | 20 | ||
b) Der zweite Entwurf des BGB | 21 | ||
2. Der Schutz des im Motiv irrenden Käufers als ratio der Sachmängelgewährleistung | 23 | ||
a) Das Verständnis der §§ 459 ff. als leges speciales zu § 119 II | 23 | ||
b) Der Fehlerbegriff bei Verständnis der §§ 459 ff. als Sonderregelung eines Eigenschaftsirrtums des Käufers | 26 | ||
3. Die Auffassung von Larenz: Das Sachmängelgewährleistungsrecht als gesetzliche Sonderregelung des Fehlens der Geschäftsgrundlage | 30 | ||
a) Larenz’ Konzeption der Geschäftsgrundlage | 30 | ||
b) Das Verhältnis von Sachmängelgewährleistung und Geschäftsgrundlage | 31 | ||
(1) Die §§ 459 ff. als gesetzliche Sonderregelung des Fehlens der subjektiven Geschäftsgrundlage | 31 | ||
(2) Die §§ 459 ff. als gesetzliche Sonderregelung des Fehlens der objektiven Geschäftsgrundlage | 32 | ||
c) Kritik der Ansicht Larenz’ | 32 | ||
(1) Zur Figur des beiderseitigen Motivirrtums als Grund der Haftung des Verkäufers nach §§ 459 ff. | 32 | ||
(2) Zur Auffassung der Sachmängelhaftung als gesetzliche Sonderregelung der Unerreichbarkeit des objektiven Vertragsszwecks | 35 | ||
(a) Der vom Käufer verfolgte Verwendungszweck als „objektiver Vertragszweck“ | 36 | ||
(b) Die „Verwendungszweckvereinbarung“ als mittelbare Beschaffenheitsvereinbarung | 37 | ||
(c) Tatbestand und Rechtsfolgen der §§ 459 ff. und des Fehlens der objektiven Geschäftsgrundlage im Vergleich | 38 | ||
(3) Gesamtbewertung von Larenz’ Konzeption des Verhältnisses von §§ 459 ff. und Geschäftsgrundlage | 40 | ||
III. Flumes Konzeption der Beschaffenheitsvereinbarung | 41 | ||
1. Die kaufvertraglich vereinbarte Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung der Kaufsache mit bestimmten Eigenschaften | 42 | ||
2. Die Gewährleistungspflichten als gesetzlicher Ersatz der vereinbarten Verkäuferpflicht zur Leistung der fehlerfreien Kaufsache | 44 | ||
3. Kritik von Flumes Konzeption | 45 | ||
a) Die psychologische Analyse der Vorstellung des Käufers von der Spezieskaufsache | 45 | ||
(1) Das Verhältnis von Beschaffenheit und Gegenstand | 46 | ||
(2) Das Verhältnis von Beschaffenheitsvorstellung und Gegenstandsvorstellung | 47 | ||
b) Beschaffenheitsvorstellung und rechtsgeschäftlicher Wille | 48 | ||
(1) Flumes Versuch einer Widerlegung Zitelmanns | 48 | ||
(2) Die Beschaffenheitsvereinbarung als Vereinbarung gesollter Eigenschaften | 50 | ||
(3) Beschaffenheitsvereinbarung und Rechtsgeschäftsbegriff | 52 | ||
(a) Die Bruchlinie zwischen Tatbestand und Rechtsfolgen des Spezieskaufvertrags im Konflikt mit dem herkömmlichen Rechtsgeschäftsbegriff | 52 | ||
(b) Die §§ 459 ff. als korrigierender Eingriff des Rechts in den Kernbereich privatautonomer Selbstbestimmung | 56 | ||
IV. Die Erfüllungstheorie | 61 | ||
1. Die Ansicht Herbergers: Die §§ 459ff. als Sanktion einer nicht gehörigen Erfüllung der Leistungspflicht des Verkäufers | 61 | ||
2. Kritik der Ansicht Herbergers | 62 | ||
a) Die Frage der Perplexität der kaufvertraglichen Willenserklärung | 63 | ||
b) Die mögliche Nichtigkeit des Spezieskaufvertrags nach § 306 | 68 | ||
c) Inhalt und Sinn einer Verkäuferpflicht zur Leistung der Speziessache im Zustand der Fehlerfreiheit | 71 | ||
(1) Die Verkäuferpflicht zur Leistung von Eigenschaften bei Ablehnung einer vertraglich vereinbarten Nachbesserungspflicht | 75 | ||
(2) Die Verkäuferpflicht zur Leistung von Eigenschaften als vertraglich vereinbarte Nachbesserungspflicht | 78 | ||
V. Zusammenfassung: Das Problem der Begründung der §§ 459 ff. auf der Grundlage der herkömmlichen Rechtsgeschäftslehre | 82 | ||
Zweiter Teil: Jan Schapps Konzeption von Freiheit, Moral und Recht in der Moderne als Grundlage eines neuen Rechtsgeschäftsverständnisses | 85 | ||
Vorbemerkung | 85 | ||
I. Die Freiheit in der christlichen Heilsgeschichte | 85 | ||
II. Die Freiheit bei Thomas Hobbes | 87 | ||
1. Die natürliche Freiheit im Naturzustand als Ausgangspunkt | 87 | ||
2. Der Übergang zur bürgerlichen Freiheit | 88 | ||
3. Die Entwicklung des Schrankensystems der Freiheit und des Rechts durch Hobbes | 90 | ||
III. Die Freiheit bei Immanuel Kant | 91 | ||
1. Die moralische Freiheit | 91 | ||
2. Die Freiheit der Willkür | 94 | ||
3. Kants Tugendlehre | 97 | ||
4. Die Moralphilosophie Kants in der paulinischen Tradition | 98 | ||
IV. Jan Schapps Konzeption von Freiheit, Moral und Recht in der Moderne | 99 | ||
1. Die natürliche Freiheit | 99 | ||
2. Die Moral | 100 | ||
a) Die Pflicht zur Achtung des Gesetzes als erste Sphäre der Moral | 100 | ||
b) Die moralischen Prinzipien mittlerer Abstraktionsstufe als zweite Sphäre der Moral | 102 | ||
(1) Die Pflicht zur Achtung des anderen in seinen Lebensgütern | 102 | ||
(2) Die Pflicht zur Achtung des mit einem anderen geschlossenen Vertrages | 103 | ||
(3) Die Pflicht zur Gruppenachtung | 104 | ||
3. Das Recht | 104 | ||
4. Die bürgerliche Freiheit | 107 | ||
a) Die bürgerliche Freiheit als die durch Moral und Recht kultivierte natürliche Freiheit | 107 | ||
b) Die Freiheit des Wirtschaftsbürgers | 109 | ||
Dritter Teil: Freiheit, Moral und Recht im Rechtsgeschäft | 110 | ||
Vorbemerkung | 110 | ||
I. Die Rechtsgeschäftslehre Zitelmanns | 111 | ||
1. Die erweiterte Handlungsreihe | 111 | ||
a) Die Fundierung des Modells im menschlichen Selbsterhaltungstrieb | 111 | ||
b) Das Verhältnis der einzelnen Willensinhalte innerhalb der erweiterten Handlungsreihe | 113 | ||
2. Die Unterscheidung von Motiv und Geschäftswille als moralische Läuterung des natürlichen Willens | 117 | ||
a) Das Spannungsverhältnis von individualistischem Grundansatz und Unbeachtlichkeit des Motivirrtums | 117 | ||
b) Schloßmanns Kritik an Zitelmann | 118 | ||
c) Die Abschichtung der Motive als moralisches Prinzip des Vertragsbereichs | 120 | ||
3. Das Recht | 124 | ||
a) Das Recht als Gedankenwelt idealer Rechtswirkungen | 124 | ||
b) Recht und Rechtsgeschäft | 126 | ||
4. Zusammenfassung | 129 | ||
II. Die Vertragslehre Schmidt-Rimplers | 131 | ||
1. Die mangelnde Richtigkeitsgewähr des Einzelwillens | 132 | ||
2. Der Konsens als Richtigkeitsgewähr | 133 | ||
3. Die Frage der „Verfahrensfähigkeit“ des egoistischen Einzelwillens | 134 | ||
4. Das Problem der ungleichen Machtlage | 137 | ||
5. Vertragsmechanismus und Schrankenmodell der Freiheit | 140 | ||
a) Schmidt-Rimplers Vertragsmodell als Parallele zum Schrankenmodell der Freiheit in seinem herkömmlichen Verständnis | 140 | ||
b) Das Schrankensystem der Freiheit und des Rechts im Verständnis Jan Schapps | 141 | ||
c) Der „Vertragsmechanismus“ als weitere moralische Läuterung eines von vornherein moralisch geprägten Willens | 142 | ||
6. Zusammenfassung | 149 | ||
III. Der gegenseitige Vertrag als vernünftiger Vertrag | 150 | ||
1. Die Vertragslehre Wilhelm Schapps | 150 | ||
a) Ein Beispiel | 150 | ||
b) Die Wertlehre Wilhelm Schapps | 154 | ||
c) Das Element der Moral im gegenseitigen Vertrag | 157 | ||
d) Wilhelm Schapps Kritik am Vertragsmodell des BGB | 160 | ||
2. Jan Schapps Kritik des Vertrags als Willensübereinstimmung | 161 | ||
3. Unsere Auffassung: Die Berechtigung des Konsensmodells für den gegenseitigen Austauschvertrag im Hinblick auf die Frage nach der Freiheit | 163 | ||
a) Das „ursprüngliche Habenwollen“ eines Gegenstandes als Verwirklichung natürlicher Freiheit | 164 | ||
b) Das Schätzen als prinzipielle moralische Läuterung des „natürlichen Habenwollens“ | 165 | ||
c) Die Konkretisierung der moralischen Prinzipien des Vertragsbereichs im Aushandeln | 167 | ||
d) Der Konsens als Verwirklichung der bürgerlichen Freiheit beider Vertragspartner | 169 | ||
e) Zusammenfassende Würdigung des Konsensmodells | 170 | ||
IV. Rechtsgeschäft und objektives Recht | 173 | ||
1. Die Berechtigung der juristischen Figur des Verpflichtungskonsenses | 173 | ||
2. Das Verhältnis von privatautonomer und rechtlicher Konfliktsentscheidung | 176 | ||
a) Die Entlastungsfunktion des lebensweltlichen Austauschkonsenses für das Recht | 176 | ||
b) Die Privatautonomie als vom Recht zu achtendes moralisches Prinzip des Vertragsbereichs | 177 | ||
c) Die Grenzen des rechtlichen Deutungsspielraums bei der Statuierung vertraglicher Rechtsfolgen | 178 | ||
d) Inhaltliche Kriterien für die rechtliche Deutung des lebensweltlichen Austauschkonsenses | 180 | ||
e) Drei typische Vertragskonflikte als Beispiele | 182 | ||
(1) Die Verweigerung der Leistung nach Vertragsschluß | 182 | ||
(2) Die nachträgliche Unmöglichkeit | 184 | ||
(3) Der Streit zwischen Erstveräußerer und Zweiterwerber einer aufgrund fehlerhaften Austauschgeschäfts veräußerten Sache | 186 | ||
V. Zusammenfassung: Freiheit, Moral und Recht im Rechtsgeschäft | 188 | ||
Vierter Teil: Die Sachmängelgewährleistung beim Stückkauf als Synthese privatautonomer und rechtlicher Konfliktsentscheidung | 193 | ||
I. Die Beschaffenheitsvorstellung als Element des „natürlichen Habenwollens“ der späteren Kaufsache | 193 | ||
II. Beschaffenheitsvorstellung und Schätzvorgang | 195 | ||
III. Die Beschaffenheitsvorstellung im Stadium des Aushandelns | 197 | ||
IV. Beschaffenheitsvorstellung und lebensweltlicher Austauschkonsens | 200 | ||
1. Der sinngemäße Bedingungszusammenhang zwischen gemeinsamer Beschaffenheitsvorstellung und Kaufpreishöhe | 200 | ||
2. Der vertraglich vereinbarte Beschaffenheitsmaßstab | 201 | ||
3. Rückblick auf die Kontroverse zwischen Zitelmann und Flume | 203 | ||
4. Die sinngemäße Maßstabsabrede als allgemeine Folgenabrede für den Fall der Fehlerhaftigkeit der Kaufsache | 205 | ||
V. Die §§ 459 ff. als rechtliche Ausformung der sinngemäßen Maßstabs- und Folgenabrede im lebensweltlichen Austauschkonsens | 205 | ||
1. Der Grundsatz „caveat emptor“ und der objektive Fehlerbegriff als Mißachtung dieser Abrede | 206 | ||
2. Möglichkeiten rechtlicher Deutung der kaufvertraglichen Maßstabsabrede | 207 | ||
a) Die Deutung als Bedingung | 207 | ||
b) Die Beschaffenheit der Speziessache als Inhalt der vereinbarten Leistungspflicht des Verkäufers | 208 | ||
c) Die Regelung der §§ 459 ff. | 209 | ||
d) Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft | 213 | ||
Schlußbemerkung | 215 | ||
Literaturverzeichnis | 216 | ||
Sachwortverzeichnis | 219 |