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Die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit des Berufsrichters der Arbeitsgerichtsbarkeit

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Klaas, R. (1997). Die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit des Berufsrichters der Arbeitsgerichtsbarkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48889-6
Klaas, Reiner. Die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit des Berufsrichters der Arbeitsgerichtsbarkeit. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48889-6
Klaas, R (1997): Die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit des Berufsrichters der Arbeitsgerichtsbarkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48889-6

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Die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit des Berufsrichters der Arbeitsgerichtsbarkeit

Klaas, Reiner

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 149

(1997)

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Abstract

Das gewerkschaftliche Engagement der Berufsrichter der Arbeitsgerichtsbarkeit fristet in der juristischen Aufarbeitung neben den Fragen allgemeinpolitischer Betätigung lediglich ein Randdasein. Jedoch reicht ein kurzer Exkurs nicht aus, um die speziellen verfassungs- und dienstrechtlichen sowie prozessualen Probleme zu erfassen. Die Untersuchung zeigt zunächst die persönliche und sachliche Reichweite der Koalitionsfreiheit im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Grundrechtsberechtigung und -verpflichtung des Richters auf. Der sich anschließende Schwerpunkt der Arbeit befaßt sich mit der Begrenzung dieses vorbehaltlos gewährleisteten Freiheitsrechts aufgrund der funktionsrechtlichen Stellung des Richters im Staatsgefüge. Dabei nimmt die richterliche Neutralität nicht nur die Funktion eines Abwehrrechts gegenüber staatlichen Eingriffen ein. Die ausschließliche Bindung an Gesetz und Recht verpflichtet den Richter darüber hinaus, seine innere Freiheit auch gegenüber nichtstaatlichen Einflüssen zu bewahren, ohne daß er zu einem gesellschaftlichen Neutrum verdammt wird oder seine Persönlichkeit verleugnen muß. Die so verstandene umfassende Neutralität beinhaltet damit die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für gesetzliche Einschränkungen der Koalitionsfreiheit des Richters durch das Mäßigungsgebot des § 39 DRiG. Die Konkretisierung dieser Generalklausel anhand von Fallbeispielen zeigt in der Folge die dienstrechtlich zulässigen und nur in diesem Umfang von der Koalitionsfreiheit geschützten gewerkschaftlichen Betätigungen auf. Einen anderen Aspekt des Pflichtenmoments der richterlichen Neutralität zeigen die prozessualen Ausschließungs- und Ablehnungsbestimmungen. Auch wenn sie zunächst dem Interesse der Prozessparteien dienen, so kommt ihnen im Zusammenwirken mit § 39 DRiG dennoch eine grundrechtsbeschränkende Wirkung zu. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß die einfache Gewerkschaftsmitgliedschaft und das Engagement in eigenen Berufsangelegenheiten den Rahmen zulässiger Gewerkschaftsarbeit stecken.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
A. Problemstellung: Gewerkschaftsbetätigung von Berufsrichtern der Arbeitsgerichtsbarkeit 13
I. Grundlagen des Beschlusses vom 15.3.1984 14
II. Eingrenzung des untersuchten Bereiches: Die Koalitionsfreiheit der Berufsrichter am Arbeitsgericht 17
B. Gang der Untersuchung 19
C. Organisationsgrade deutscher Richter 20
Erster Teil: Die Koalitionsfreiheit des Richters 22
A. Bestandsaufnahme verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Koalitionsgarantien 22
I. Die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz – Art. 9 Abs. 3 GG 22
II. Die Koalitionsfreiheit im Staatsvertrag vom 18.5.1990 23
III. Landesverfassungsrechtliche Garantien der Koalitionsfreiheit 23
IV. Garantien der Koalitionsfreiheit in einfachgesetzlichen Bestimmungen 25
1. Richter im Bundesdienst – § 46 Abs. 1 DRiG i.V.m. § 91 Abs. 1 BBG 25
2. Richter im Landesdienst – § 71 DRiG i.V.m. § 57 BRRG 26
V. Internationale Verbürgungen der Koalitionsfreiheit 26
1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 27
2. IPwirtR und IPbürgR 27
3. Europäische Koalitionsgarantien 28
VI. Ergebnis 30
B. Die geschichtliche Entwicklung der Koalitionsfreiheit der Richter 31
I. Die Koalitionsverbote im 18. und 19. Jahrhundert 31
II. Die Bildung des Deutschen Richterbundes 33
III. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Koalitionsfreiheit 34
1. Art. 130 Abs. 2, 159 WRV 34
2. Die Zeit des Nationalsozialismus 36
3. Die vorgrundgesetzlichen Landesverfassungen und das Grundgesetz 36
C. Der persönliche Geltungsbereich des Art. 9 Abs. 3 GG 37
I. Einleitung – Der Richter im Spannungsfeld zwischen Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsverpflichtung 37
II. Die Stellung des Richters im besonderen Gewaltverhältnis 38
1. Staatsverwaltung im Konstitutionalismus 38
2. Die Zeit der Weimarer Reichsverfassung 40
3. Das besondere Gewaltverhältnis unter der Geltung des Grundgesetzes 40
D. Der Schutzbereich der Koalitionsfreiheit 41
I. Die individuelle Koalitionsfreiheit 44
II. Die kollektive Koalitionsfreiheit 46
1. Dogmatische Grundlage der kollektiven Koalitionsfreiheit 47
2. Die Existenzgarantie 49
3. Die Betätigungsgarantie 50
a) Die Betätigungsgarantie als notwendige Folge der Organisationsfreiheit 50
b) Die sachliche Reichweite der Betätigungsgarantie: Das Tatbestandsmerkmal der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 51
aa) Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 51
bb) Restriktive Auslegung der Begriffe Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 52
c) Die persönliche Reichweite der Betätigungsgarantie 57
d) Ergebnis 60
4. Die Koalitionsmittelgarantie 60
III. Beziehung zwischen individueller und kollektiver Koalitionsfreiheit 62
IV. Ergebnis 64
Zweiter Teil: Schranken der Koalitionsfreiheit der Richter 66
A. Verfassungsrechtliche Begründung für die Beschränkung der Koalitionsfreiheit 66
I. Übertragung der Grundrechtsschranken anderer Grundrechte auf Art. 9 Abs. 3 GG 66
1. Einschränkung der Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 2 GG 66
a) Literaturstimmen 66
b) Kritik an der Schrankenübertragung 67
c) Lösung des Streits über das Tatbestandsmerkmal der “Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen” 69
2. Die Anwendung des Art. 5 Abs. 2 GG auf die Koalitionsfreiheit 70
3. Die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG als Begrenzung der Koalitionsfreiheit 71
II. Einschränkung der Koalitionsfreiheit aufgrund der besonderen Stellung des Richters im Staatsgefüge 73
1. Das besondere Gewaltverhältnis als Grundlage für eine Grundrechtseinschränkung 73
a) Der Vorbehalt des Gesetzes im besonderen Gewaltverhältnis 74
b) Die Bedeutung des Art. 33 Abs. 5 GG 76
c) Art. 33 Abs. 5 GG im Richterverhältnis 79
aa) Der persönliche Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 5 GG 79
bb) Sachlicher Regelungsgehalt des Art. 33 Abs. 5 GG 84
cc) Umfang der Grundrechtseinschränkung aufgrund des Art. 33 Abs. 5 GG 85
(1) Der Amtsbereich 86
(2) Der Dienstbereich 86
(3) Der Privatbereich 86
2. Ergebnis 88
III. Die richterliche Unabhängigkeit als Grundrechtsschranke 88
1. Bedeutung von Zweck und Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung 88
a) Der Zweck der Rechtsprechung 88
aa) Zweckbeschreibung aus dem Prinzip der Gewaltenteilung 89
bb) Zweckbeschreibung aus dem Rechtsstaatsprinzip 89
b) Funktionserfordernisse der Rechtsprechung 90
aa) Der Begriff der Rechtsprechung 90
bb) Folgen aus dem materiellen Verständnis der Rechtsprechung 91
(1) Folgen hinsichtlich des Verfahrens 91
(2) Folgen hinsichtlich der Person des Richters 93
2. Das Richterbild des Grundgesetzes 94
a) Geschichte der richterlichen Unabhängigkeit 95
aa) Vom germanischen Volksgericht zum unabhängigen Beamtenrichter 96
bb) Die richterliche Unabhängigkeit im absoluten Staat 98
cc) Die Auswirkungen der Aufklärung 99
dd) Der Liberalismus des 19. Jahrhunderts 100
ee) Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Herrschaft 102
ff) Die richterliche Unabhängigkeit im Grundgesetz 103
b) Die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit vor dem Hintergrund der juristischen Methodenlehre 104
aa) Der Gesetzespositivismus 105
bb) Die Begriffsjurisprudenz 106
cc) Die Freirechtslehre 107
dd) Interessen- und Wertungsjurisprudenz 109
ee) Wertung und Zusammenfassung 112
c) Inhaltsbestimmung der funktionsrechtlichen Stellung des Richters 113
aa) Die Bindung des Richters an Gesetz und Recht 114
bb) Staatliche Einflüsse 117
cc) Beziehung zu den Prozeßparteien oder zum Verfahrensgegenstand 122
dd) Gesellschaftliche Kräfte 123
ee) Unvermeidbare Persönlichkeitselemente 127
ff) Ergebnis: Die innere Freiheit zur alleinigen Bindung an das Gesetz als Richterbild des Grundgesetzes 129
d) Begrifflichkeit: Neutralität statt Unabhängigkeit 131
3. Verfassungsrechtliche Sicherung der Neutralität des Richters 133
a) Der Schutz des Richters durch Art. 97 GG 133
b) Der Schutz der Prozeßparteien 136
4. Die richterliche Neutralität als grundrechtseinschränkende Pflicht 140
B. Einfachgesetzliche Konkretisierungen des Pflichtenaspekts der richterlichen Neutralität 143
I. Das richterdienstrechtliche Mäßigungsgebot – § 39 DRiG 143
1. Bedeutung der Mäßigungspflicht 144
2. Konkretisierung des § 39 DRiG 145
a) Der Wortlaut 146
aa) “Unabhängigkeit” als Kern der Bestimmung 146
bb) Maßstab für die Mäßigungspflicht: Gefährdung des Vertrauens 148
cc) Der Richter innerhalb und außerhalb seines Amtes 151
b) Systematische Stellung des § 39 DRiG und Vergleich mit beamtenrechtlichen Regelungen 153
aa) Anwendung der §§ 52, 53 BBG und des § 35 Abs. 1 BRRG 153
bb) Rechtsvergleich mit dem Beamtenrecht 154
cc) Das Maßregelungsverbot des § 91 Abs. 2 BBG 155
dd) Ergebnis 156
c) Sinn und Zweck der Mäßigungspflicht 156
d) Die Entscheidung im Zweifelsfall 159
e) Ergebnis 160
3. Die Mittel der Dienstaufsicht 160
a) Die Dienstaufsicht im Verhältnis zur Disziplinargewalt 161
b) Die Entwicklung der Dienstaufsicht in der Rechtsprechung 161
aa) Die am Wortlaut orientierte Auslegung 161
bb) Der äußere Ordnungsbereich 163
cc) Die Begrenzung der zulässigen Mittel der Dienstaufsicht bei nichtrichterlichen Tätigkeiten 165
4. Untersuchung einzelner Fallgruppen 167
a) Schlichte Gewerkschaftsmitgliedschaft 168
b) Die Übernahme von Funktionen innerhalb der Gewerkschaft 169
c) Die Betätigung innerhalb der Gewerkschaft 170
d) Teilnahme am Arbeitskreis “Recht” 170
e) Ergebnis der Falluntersuchung 172
II. Prozessuale Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit 172
1. § 41 ZPO – Der iudex inhabilis 173
a) Anwendbarkeit des § 41 ZPO im Verfahren vor dem Arbeitsgericht 174
b) Ansatzpunkte für die Ausgangsfrage in § 41 ZPO 175
aa) Das Gewerkschaftsmitglied als Partei im Sinne des § 41 Nr. 1, 1. Alt. ZPO 175
bb) Die Gewerkschaftsmitgliedschaft als Begründung einer Mitberechtigung, Mitverpflichtung oder Regreßpflicht – § 41 Nr. 1, 2. Alt. ZPO 178
(1) Mitberechtigung und Mitverpflichtung des einfachen Gewerkschaftsmitgliedes 178
(2) Gewerkschaftsmitgliedschaft als Begründung einer Regreßpflicht 181
cc) Die Mitarbeit im Vorstand einer Gewerkschaft als Ausschließungsgrund im Sinne des § 41 Nr. 1, 2. Alt ZPO 182
c) Ergebnis 183
2. § 42 ZPO – Der iudex suspectus 184
a) Allgemeine Bedeutung des § 42 ZPO 185
b) Geschichtliche Entwicklung des Ablehnungsrechts 186
c) Untersuchung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 42 ZPO 187
aa) Die Gründe für einen Ablehnungsantrag 188
(1) Das enge Parteilichkeitsverständnis 188
(2) Das weite Parteilichkeitsverständnis 188
(3) Stellungnahme 189
(4) Dogmatische Grundlage des weiten Parteilichkeitsverständnisses 190
(a) Die Argumentation von G. Arzt 190
(b) Auslegungsvariationen 191
bb) Bestimmung des Standpunktes, von dem aus die vorgetragenen Ablehnungsgründe beurteilt werden 191
(1) Die bisherige Rechtsprechung und ihre Betonung des objektiven Maßstabes 191
(2) Kritik an der Rechtsprechung 192
(3) Auslegung des § 42 ZPO 193
(a) Wortlaut des § 42 ZPO 193
(b) Der geschichtliche Hintergrund des § 42 ZPO und die Aufgabe des Richters bei der Entscheidung 195
(c) Gesetzessystematik 196
(d) Ratio des § 42 ZPO 197
cc) Auswirkungen des primär-subjektiven Maßstabes auf die Beurteilung der vorgetragenen Gründe 198
(1) Entscheidung in Zweifelsfällen 199
(a) Zweifelsfallentscheidungen zugunsten des Richters 199
(b) Zweifelsfallentscheidungen zugunsten des Ablehnenden 200
(2) Die Persönlichkeit des Richters 201
(3) Abgrenzung des strukturbedingten persönlichen Elements vom tauglichen Ablehnungsgrund 203
(4) Verhinderung der Kenntnisnahme aller relevanten Umstände 203
d) Untersuchung einzelner Fallgruppen 204
aa) Schlichte Gewerkschaftsmitgliedschaft 204
bb) Die Übernahme von Ämtern in der Gewerkschaft 208
cc) Sachliche Beziehungen zum Verfahrensgegenstand 210
(1) Besuch von Gewerkschaftsveranstaltungen 210
(2) Der Richter als Informierender bei Gewerkschaftsveranstaltungen 210
(3) Teilnahme an geschlossenen Veranstaltungen 211
(4) Teilnahme am Arbeitskreis “Recht” 212
(a) Die Beteiligung an einer wissenschaftlichen Diskussion 213
(b) Gespräche über anhängige Verfahren 215
(5) Arbeit innerhalb der Gewerkschaft 215
(a) Die Beschäftigung mit Einzelfällen 216
(b) Die Beschäftigung mit abstrakten Rechtsfragen 216
(c) Die Beschäftigung mit arbeitsrechtspolitischen Fragen 216
(d) Die Beschäftigung mit allgemeinpolitischen Fragen 218
(e) Die Beschäftigung mit eigenen Berufs- und Standesangelegenheiten 218
III. Das Verhältnis zwischen Dienstaufsicht und Richterablehnung 219
Gesamtergebnis 224
Literaturverzeichnis 226
Sachverzeichnis 246