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Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

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Offergeld, A. (1995). Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48404-1
Offergeld, Astrid. Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48404-1
Offergeld, A (1995): Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48404-1

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Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

Offergeld, Astrid

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 92

(1995)

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Abstract

Rund 100 Jahre nach der Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuches beziffert die Deutsche Bundesbank die im Todesfall zu übertragende Vermögensmasse privater Erblasser auf jährlich 100 bis 200 Milliarden DM. Selten zuvor hat eine Generation ihren Erben einen vergleichbar hohen Wert hinterlassen, nie zuvor dürfte sich die Frage nach dem Sinn und Zweck eines Testamentsvollstreckers deutlicher stellen als heute.

Diese Beobachtungen ließen es angebracht erscheinen, das Institut der Testamentsvollstreckung vor der Frage zu untersuchen, ob es den vielfältigen veränderten Ansprüchen unserer Zeit und der Zukunft noch genügen kann.

Nach einer historischen Übersicht und einer Auseinandersetzung mit den verschiedenen Theorien zur Klärung ihrer rechtlichen Natur wird in einer ausführlichen Darstellung die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers nach den gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung widerstreitender Meinungen dargelegt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erörterung von Konfliktsituationen, die sich aus der Mittlerposition des Testamentsvollstreckers zwischen Erblasser und Erben ergeben. Daran anschließend folgt eine kurze rechtsvergleichende Darstellung über die Testamentsvollstreckung unserer Nachbarländer und der ehemaligen DDR, um die Arbeit schließlich mit einer Untersuchung über die veränderten gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse unseres Jahrhunderts im Hinblick auf die Aufgabe einer Testamentsvollstreckung zu beenden.

Aus dieser Gesamtdarstellung soll nicht nur deutlich werden, wie sich das Recht dieses Instituts im Laufe der Jahrhunderte zu seiner derzeitigen gesetzlichen Regelung entwickelt hat, sondern gleichfalls, wie es de lege ferenda neu zu bewerten sein könnte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Einleitung 17
2. Kapitel: Die rechtshistorische Entwicklung des Instituts der Testamentsvollstreckung 19
§ 1 Vorläufer der Testamentsvollstreckung im römischen Recht 19
A. Grundsätze des römischen Erbrechts 19
B. Der „familiae emptor“ 21
C. Die Fideikommisse 22
D. Sonstige Anordnungen von Einzelvollziehungen wie „ministri“, „legatum sub modo“ und „donatio sub modo“ 23
E. Zuwendungen zugunsten einer „incertae personae“ oder der „pauperes“ 24
F. Fazit 24
§ 2 Vorläufer der Testamentsvollstreckung im germanischen Recht 25
A. Grundsätze des germanischen Erbrechts 25
B. Die Vergabung unter Lebenden auf den Todesfall 27
C. Die Vergabung durch die Einschaltung einer Mittelsperson; die „Affatomie“ der „Lex Salica“ 28
D. Der Salmann des langobardischen Rechts 28
E. Der rechtliche Charakter des frühgermanischen langobardischen Salmanns 29
F. Der Vormund oder die „Vogter“ 31
G. Die Testamentsvollstreckung nach der Aufnahme des römischen Rechts 32
H. Der Einfluß der Kirche auf die Entwicklung der Testamentsvollstreckung 33
I. Die Ausgestaltung der Treuhänderschaft im späten Mittelalter 35
J. Pflichtversäumnisse des Testamentsvollstreckers und Überwachung desselben 37
K. Der rechtliche Charakter des Testamentsvollstreckers im späten Mittelalter 38
L. Fazit 39
§ 3 Ergebnis des zweiten Kapitels 39
3. Kapitel: Vom ersten Entwurf bis zur Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuches 41
§ 1 Die erste Lesung, der Entwurf I und die Motive 41
§ 2 Kritik des Entwurfes I, insbesondere anläßlich des 21. Deutschen Juristentages aus dem Jahre 1890 43
§ 3 Die zweite Lesung, der Entwurf II und die Protokolle 45
§ 4 Ergebnis des dritten Kapitels 47
4. Kapitel: Die Rechtsnatur des Testamentsvollstreckers 49
§ 1 Die Theorien über die Rechtsnatur des Testamentsvollstreckers 51
A. Die vor der Kodifikation des BGB vetretenen Theorien 51
B. Die nach der Kodifikation des BGB vertretenen Theorien über die Rechtsnatur des Testamentsvollstreckers 53
I. Die „Vertretertheorien“ 53
1. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erben 53
2. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erblassers 55
3. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter oder Organ des Nachlasses 56
II. Die Eigenrechtstheorie 57
III. Die Theorie des neutralen Handelns 58
IV. Die Amtstheorie 59
1. Aussage der Amtstheorie 59
2. Entwicklung der Amtstheorie 59
3. Dogmatische Probleme der rechtlichen Zuordnung der Amtstheorie 60
4. Geltungsbereich der Amtstheorie 62
a) Der Konkursverwalter (§§ 6 II, 78 ff. KO) 62
b) Der Nachlaßverwalter (§ 1981 ff.) 64
c) Der Zwangsverwalter (§ 152 ff. ZVG) 65
d) Sonstige Vermögensverwalter 65
5. Strukturmerkmale privater Ämter 66
6. Zwischenergebnis 70
7. Ergänzende Merkmale des Testamentsvollstreckers in ihrer Abgrenzung zu den allgemeinen Merkmalen der privaten Amtsträger 70
§ 2 Ergebnis des vierten Kapitels 72
5. Kapitel: Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers nach gegenwärtigem Recht 74
§ 1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben 74
A. Die gemäß § 2218 auf das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben anzuwendenden Vorschriften 74
I. Die Pflicht der persönlichen Verrichtung bzw. das Verbot gemäß § 664 77
II. Die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gemäß § 666 80
1. Die Informationspflicht 80
2. Die Auskunftspflicht 81
3. Die Rechenschaftspflicht 81
4. Ein Recht des Testamentsvollstreckers auf Entlastung? 82
III. Weitere Pflichten und Rechte des Testamentsvollstreckers gemäß § 667 ff. 83
B. Pflichten, die dem Testamentsvollstrecker gegenüber dem Erben unabhängig von der Art der angeordneten Vollstreckung obliegen 84
I. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Erstellung und Mitteilung eines Nachlaßverzeichnisses gemäß § 2215 Abs. I 85
II. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers, dem Erben bei der Inventaraufnahme Hilfe zu leisten gemäß § 2215 Abs. I 87
C. Die Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben im Falle einer angeordneten Abwicklungsvollstreckung 87
I. Allgemeines 88
II. Die Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers gemäß § 2203 89
1. Der Inhalt der vom Testamentsvollstrecker auszuführenden letztwilligen Verfügungen 90
2. Das Verhältnis des Testamentsvollstreckers zu dem Erben bei der Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers 92
III. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Auseinandersetzung gemäß § 2204 93
1. Allgemeines 93
2. Der Ausschluß der Auseinandersetzung 94
a) Der Ausschluß der Auseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker aufgrund seiner rechtlichen Stellung 94
b) Der Ausschluß der Auseinandersetzung aufgrund besonderer Anordnungen des Erblassers 95
c) Der Auschluß der Auseinandersetzung durch den Erben 100
d) Der gesetzliche Ausschluß bzw. Aufschub der Auseinandersetzung 102
3. Bewirken der Auseinandersetzung im einzelnen 102
a) Bewirken der Auseinandersetzung nach den Anordnungen des Erblassers 102
b) Bewirken der Auseinandersetzung nach billigem Ermessen des Vollstrekkers 103
c) Bewirken der Auseinandersetzung gemäß den gesetzlichen Vorschriften 103
4. Der Auseinandersetzungsplan 106
a) Das Erstellen des Planes und seine Wirkungen 106
b) Beteiligung der Erben bei der Erstellung eines Auseinandersetzungsplanes 107
c) Die Unwirksamkeit des Auseinandersetzungsplanes 109
d) Die Ausführung des Auseinandersetzungsplanes 109
IV. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses gemäß §§ 2205 f., 2216 Abs. I 110
1. Allgemeines 110
2. Gegenstand und Umfang der Verwaltung 112
3. Der Inhalt der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung 113
a) Die Verwaltungspflicht 114
b) Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung 117
4. Die einzelnen Verwaltungsmaßnahmen 120
a) Die Inbesitznahme des Nachlasses 120
b) Die Verfügung über Nachlaßgegenstände 121
aa) Der Verfügungsbegriff 121
bb) Gegenstand und Umfang der Verfügungsmacht 122
cc) Grenzen der Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers 123
(1) Die gesetzlichen Grenzen der Verfügungsbefugnis 123
(a) Das Verbot der unentgeltlichen Verfügungen gemäß § 2205 S. 3 124
(aa) Der Begriff der Unentgeltlichkeit 124
(bb) Die Wirkungen des Verbots des § 2205 S. 3 sowie das Problem der einverständlichen Verfügungen von Testamentsvollstrecker und Erben 129
α) Die frühere Rechtsprechung 129
β) Die Auffassung der Literatur 130
γ) Die Rechtsprechung des BGH 131
(cc) Verfügungen die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen 135
(b) Das Verbot des § 181 136
(aa) Die frühere Rechtsprechung 136
(bb) Die Auffassung der Literatur 137
(cc) Die Rechtsprechung des BGH 138
(2) Die rechtsgeschäftlichen Beschränkungen der Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers durch den Erblasser gemäß § 2208 140
(3) Die von der Rechtsprechung entwickelte Grenze des Mißbrauchs der Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers 142
c) Die Begründung von Verpflichtungen für den Nachlaß gemäß § 2206 144
aa) Allgemeines 144
bb) Reine Verpflichtungsgeschäfte gemäß § 2206 Abs. I S. 1 145
cc) Verpflichtungsgeschäfte zu Verfügungen gemäß § 2206 Abs. I S. 2 147
dd) Der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Einwilligung der Erben gemäß § 2206 Abs. 2 148
ee) Rechtsfolgen einer freiwilligen Zustimmung der Erben 149
ff) Die erweiterte Verpflichtungsbefugnis gemäß § 2207 150
V. Die Pflichten des Testamentsvollstreckers gemäß § 2216 Abs. II S. 1 151
1. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Befolgung der Anordnungen des Erblassers gemäß § 2216 Abs. II S. 1 151
2. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Stellung eines Antrags im Sinne des § 2216 Abs. II S. 2 153
VI. Die Prozeßführung des Testamentsvollstreckers gemäß §§ 2212, 2213 154
1. Das Prozeßführungsrecht des Testamentsvollstreckers für Aktivprozesse gemäß § 2212 155
2. Das Prozeßführungsrecht des Testamentsvollstreckers für Passivprozesse gemäß § 2213 157
3. Persönliche Prozesse des Testamentsvollstreckers 159
VII. Die Überlassung von Nachlaßgegenständen an die Erben 160
1. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Überlassung von Nachlaßgegenständen gemäß § 2217 160
2. Die freiwillige Überlassung von Nachlaßgegenständen 162
D. Besondere Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben im Falle einer angeordneten Verwaltungs- oder Dauervollstreckung im Sinne des § 2209 164
I. Allgemeines 164
II. Die von dem Normalfall einer Auseinandersetzung abweichenden Pflichten des Vollstreckers 166
III. Die zeitliche Grenze des § 2210 169
E. Das Recht des Testamentsvollstreckers auf eine angemessene Vergütung 171
F. Zwischenfazit 176
§ 2 Das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Nachlaßgläubigern 177
A. Der Kreis der Anspruchsberechtigten aus § 2219 177
B. Nachlaßgläubiger als „Beteiligte“ 179
C. Zwischenfazit 182
§ 3 Das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Nachlaßgericht 182
A. Kein allgemeines Aufsichtsrecht des Nachlaßgerichts über die Amtsführung des Testamentsvollstreckers 182
B. Mitwirkung des Nachlaßgerichts 183
I. Mitwirkung des Nachlaßgerichts, die sich in der bloßen Entgegennahme von Willenserklärungen erstreckt 183
II. Formale Mitwirkung des Nachlaßgerichts ohne sachlichen Entscheidungsspielraum 184
III. Einflußnahme des Nachlaßgerichts mit Entscheidungsspielraum auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers 184
1. Die Außerkraftsetzung von Verwaltungsanordnungen des Erblassers gemäß § 2216 Abs. II S. 2 185
2. Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Testamentsvollstreckern gemäß § 2224 Abs. I 186
3. Die Mitwirkung des Nachlaßgerichts bei der Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 188
a) Allgemeines 188
b) Grobe Pflichtverletzung 189
c) Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung 190
d) Andere Fälle eines wichtigen Grundes 190
C. Zwischenfazit 192
§ 4 Ergebnis des fünften Kapitels 193
6. Kapitel: Das Recht der Testamentsvollstreckung in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in der Schweiz, Österreich und der ehemaligen DDR 194
§ 1 Die Testamentsvollstreckung im Rechtskreis des Code civil 194
A. Das Recht der Testamentsvollstreckung in Frankreich 194
B. Das Recht der Testamentsvollstreckung in Luxemburg und Belgien 198
C. Das Recht der Testamentsvollstreckung in den Niederlanden 198
D. Das Recht der Testamentsvollstreckung in Spanien und Portugal 200
E. Das Recht der Testamentsvollstreckung in Italien 202
F. Zwischenfazit 203
§ 2 Der Testamentsvollstrecker im Rechtskreis des angelsächsischen Rechts 204
§ 3 Der Testamentsvollstrecker nach dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch 206
§ 4 Der Testamentsvollstrecker in den vom deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch beeinflußten Rechten 208
A. Das Recht der Testamentsvollstreckung in der Schweiz 208
B. Das Recht der Testamentsvollstreckung in Griechenland 209
C. Zwischenfazit 211
§ 5 Der Testamentsvollstrecker in anderen Rechtskreisen 211
A. Das Recht der Testamentsvollstreckung in Dänemark 211
B. Das Recht der Testamentsvollstreckung in der ehemaligen DDR 212
C. Zwischenfazit 213
§ 6 Ergebnis des sechsten Kapitels 213
7. Kapitel: Auswirkungen der veränderten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf das Verständnis des Testamentsvollstreckungsrechts 214
§ 1 Der Wandel der tatsächlichen und rechtlichen Familienstruktur 216
§ 2 Der Rückgang der Eheschließungen, die Instabilität der Ehen und die Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften 218
§ 3 Der Rückgang der Kinderzahlen 219
§ 4 Die steigende Lebenserwartung des Menschen 219
§ 5 Der Ausbau der sozialen Sicherung und Versorgung 221
§ 6 Die Gleichberechtigung der Frau und ihre verbesserte Ausbildung 222
§ 7 Das steigende Interesse der Bevölkerung an vermögensrechtlichen Angelegenheiten 223
§ 8 Die Manifestation eines sich wandelnden Verständnisses über das Eigentum 224
A. Der Einfluß des Grundgesetzes 224
B. Das Verbot der Familienfideikommisse 226
C. Die Besteuerung der Erbmasse 228
§ 9 Ergebnis des siebten Kapitels 229
8. Kapitel: Schlußbetrachtung 230
Literaturverzeichnis 232