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Seer, R. (1993). Der Einsatz von Prüfungsbeamten durch das Finanzgericht. Zulässigkeit und Grenzen der Delegation richterlicher Sachaufklärung auf nichtrichterliche Personen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47676-3
Seer, Roman Matthias. Der Einsatz von Prüfungsbeamten durch das Finanzgericht: Zulässigkeit und Grenzen der Delegation richterlicher Sachaufklärung auf nichtrichterliche Personen. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47676-3
Seer, R (1993): Der Einsatz von Prüfungsbeamten durch das Finanzgericht: Zulässigkeit und Grenzen der Delegation richterlicher Sachaufklärung auf nichtrichterliche Personen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47676-3

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Der Einsatz von Prüfungsbeamten durch das Finanzgericht

Zulässigkeit und Grenzen der Delegation richterlicher Sachaufklärung auf nichtrichterliche Personen

Seer, Roman Matthias

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 43

(1993)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnisr 9
Einleitung und Gang der Untersuchung 23
1. Kapitel: Die historische Entwicklung des Zusammenwirkens von Finanzgerichten und Prüfungsbeamten bis heute 26
A. Weimarer Republik 26
I. Bildung und Ausgestaltung der Finanzgerichte 26
II. Der Aufbau eines Prüfungsdienstes in der Reichsfinanzverwaltung 29
III. Der Einsatz von Prüfungsbeamten im Finanzgerichtsverfahren 31
B. Nationalsozialismus 33
I. Schicksal der Finanzgerichte 33
II. Ausbau des Prüfungsdienstes 34
C. Von der Nachkriegszeit bis zur Gegenwart 34
I. Wiederaufbau der Finanzgerichte 34
II. Entwicklung des Prüfungsdienstes in der Finanzverwaltung 36
III. Prüfungsbeamte im Finanzgerichtsverfahren 38
1. Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg 38
2. Heutiger Einsatzbereich der gerichtseigenen Prüfungsbeamten 40
a) Schätzungsfälle 40
b) Einzelne Bilanz- und Buchführungsfeststellungen 43
c) Ortsbesichtigungen 45
d) Sog. „interne Aufträge“ 45
2. Kapitel: Die Befugnis der Finanzgerichte zur Buchprüfung 47
A. Rechtsgrundlagen für eine finanzrichterliche Buchprüfung 47
I. Problemstellung 47
II. Verweisungen der §§ 76 Abs. 1 Satz 4, 85 Satz 2 FGO auf § 97 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 AO 49
1. Zweck der beiden Verweisungen 49
2. Systematische Stellung der beiden Verweisungen 51
a) Verhältnis des § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO zu § 85 Satz 2 FGO 51
b) Verhältnis der beiden Vorschriften zu § 82 FGO 54
3. Regelungsgehalt des in bezug genommenen § 97 AO für die finanzrichterliche Buchprüfung 56
a) Die finanzrichterliche Buchprüfung als Teil der Beweiserhebung 56
b) Buchprüfung als Form des Urkundenbeweises i.S.d. § 97 Abs. 3 AO 58
aa) Urkundenbegriff des § 97 AO 58
bb) Buchprüfung: keine bloße Augenscheinseinnahme i.S.d. §98 AO 60
cc) Bedeutung des § 97 Abs. 3 AO 61
ΙII. Unanwendbarkeit der Vorschriften der §§ 193 ff. AO über die Außenprüfung im Finanzgerichtsprozeß 63
1. Abgrenzung der Buchprüfung i.S.d. § 97 Abs. 3 AO als Einzelermittlungsmaßnahme von der Außenprüfung i.S.d. §§ 193 ff. AO 63
a) Merkmal „außerhalb der Amtsstelle“ 63
b) Merkmal „umfassende und besonders intensive Sachaufklärung“ 64
c) Merkmal „fehlende Bindung an ein Beweisthema“ 66
2. Aussagen der Rechtsprechung zum zulässigen Umfang einer finanzrichterlichen Buchprüfung 69
3. Stellungnahmen in der Literatur zum zulässigen Umfang einer finanzrichterlichen Buchprüfung 70
4. Eigene Ansicht 71
a) Fehlende Verweisung der FGO auf die §§ 193 ff. AO 71
b) Außenprüfung ist kein Beweismittel i.S.d. § 81 FGO 72
c) Einschränkung des finanzgerichtlichen Ermittlungsprogrammes 73
aa) Begrenzung durch den Streitgegenstand 73
bb) Begrenzung durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten 75
cc) Bindung der finanzgerichtlichen Sachverhaltsaufklärung an ein konkretes Beweisthema 76
IV. Ergebnis 79
B. Wege zur Vermeidung einer im Einzelfall umfangreichen finanzgerichtlichen Buchprüfung 80
I. Erforderlichkeit umfangreicher Buchprüfungen in Schätzungsfallen 80
II. Die Kassation n. § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO als Weg zur Vermeidung einer umfassenden finanzgerichtlichen Buchprüfung 83
1. Verhältnis des § 100 Abs. 1 Satz 1 zu § 100 Abs. 2 Satz 1 und 2 FGO 83
2. Das Merkmal des „wesentlichen Verfahrensmangels“ in Schätzungsfällen 85
a) Ermittlungspflichtverletzung des Finanzamtes als beachtlicher wesentlicher Verfahrensmangel 85
b) „Schätzungsautomatismus“ des Finanzamtes als Verletzung seiner Ermittlungspflicht 87
aa) Verhältnis der finanzbehördlichen Sachaufklärungspflicht zur Schätzungsbefugnis 87
bb) Unterscheidung zwischen endgültigen und unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehenden Schätzungsbescheiden 90
cc) Feststellungslast 96
c) Zwischenergebnis 98
III. Anregung einer parallel zum Finanzgerichtsprozeß erfolgenden finanzbehördlichen Außenprüfung 99
1. Zulässigkeit finanzbehördlicher Außenprüfungen während des Finanzgerichtsprozesses n. § 76 Abs. 3 FGO 99
2. Prozessuales Verhalten während der finanzbehördlichen Außenprüfung 105
3. Reaktionen des Finanzgerichts im Falle der Mißachtung seiner Anregung durch das Finanzamt 106
a) Einschränkung der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Schätzungsbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung 107
b) Kassation des Schätzungsbescheides und der Einspruchsentscheidung n. § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO 111
IV. Würdigung der Ergebnisse unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie 114
3. Kapitel: Rechtsstellung der Prüfungsbeamten in ihren verschiedenen Einsatzbereichen innerhalb des finanzgerichtlichen Verfahrens 119
A. Einordnung des Prüfungsbeamten als Beweismittel oder bloß justizinterner Richtergehilfe 119
I. Trennung zwischen der nur vorbereitenden Sachaufklärung und der Beweiserhebung 119
II. Unterscheidung nach den verschiedenen Einsatzbereichen der Prüfungsbeamten 121
1. Buchprüfungshandlungen 121
2. Ortsbesichtigungen 125
3. „Interne Aufträge“ 125
B. Abgrenzung der in Frage kommenden Beweismittelarten 126
I. Abgrenzung Zeuge/Sachverständiger 126
1. Kriterium der besonderen Sachkunde 128
2. Kriterium der Gegenwärtigkeit der Wahrnehmung 129
3. Kriterium der Ersetzbarkeit 130
4. Kriterium der Funktionalität 132
II. Augenscheinsgehilfe 135
III. Zwischenergebnis 139
C. Einordnung der Figur des Prüfungsbeamten unter die verschiedenen Beweismittel 140
I. Buchprüfungshandlungen 140
1. Rechtsprechung 140
2. Literatur 141
a) Rudloff, u.a. 142
b) Tipke, Suhr 143
c) Ziemer/Birkholz 143
d) Immesberger 143
3. Eigene Stellungnahme 145
a) Anwendung der unter B. entwickelten Abgrenzungskriterien 145
b) Vereinbarkeit mit der dienstrechtlichen Stellung der Prüfungsbeamten 149
aa) Gerichtseigene Prüfungsbeamte in der Rolle von institutionellen Gerichtssachverständigen 149
bb) Finanzbehördliche Prüfungsbeamte 151
4. Ergebnis 152
II. Ortsbesichtigungen 152
III. „Interne Aufträge“ 155
4. Kapitel: Schranken der Sachaufklärungsdelegation des Finanzgerichts auf Prüfungsbeamte 158
A. Begrenzung der Sachaufklärungsdelegation durch das Gebot des gesetzlichen Richters und den Gewaltenteilungsgrundsatz 158
I. Vereinbarkeit des Einsatzes von Prüfungsbeamten mit dem Gebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG 158
1. Problemstellung 158
2. Auffassungen in der Literatur zur Vereinbarkeit des Einsatzes von Prüfungsbeamten mit dem Gebot des gesetzlichen Richters 159
3. Eigene Stellungnahme 160
a) Einsatz der Prüfungsbeamten im Bereich der Beweiserhebung 160
b) Einsatz der Prüfungsbeamten im Bereich der vorbereitenden Sachaufklärung 163
II. Bindung der Sachaufklärung durch den Prüfungsbeamten an einen gerichtlichen Auftrag 165
1. Der gerichtliche Auftrag als Ausprägung des Gebotes des gesetzlichen Richters 165
2. Formalisierung des gerichtlichen Auftrages in einem Beweisbeschluß 166
a) Erfordernis eines förmlichen Beweisbeschlusses 166
aa) Unzureichend: einfache Verfügung n. § 79 FGO 166
bb) Verweisung des § 82 FGO auf §§ 358, 358a ZPO 167
(1) Sinngemäße Anwendung des § 358 ZPO 167
(2) Sinngemäße Anwendung des § 358a ZPO 168
b) Inhaltliche Konkretisierung des förmlichen Beweisbeschlusses 171
aa) Sinngemäße Anwendung des § 359 Nr. 1 ZPO: Angabe eines konkreten Beweisthemas 171
bb) Erhöhte Anforderungen durch sinngemäße Anwendung des § 404a ZPO 174
3. Der Vollzug des Beweisbeschlusses durch den Prüfungsbeamten 177
a) Verbot der Ermittlung saldierungsfähiger Sachverhalte 178
b) Verbot der Durchführung von Erörterungsgesprächen mit den Beteiligten 180
aa) Die Erörterung des Streitstoffes als richterliche Aufgabe 181
bb) Die Unzulässigkeit von „Vergleichsverhandlungen“ der Prüfungsbeamten 182
cc) Die Unzulässigkeit der von Prüfungsbeamten abgehaltenen „Schlußbesprechungen“ 183
III. Beachtung des Gewaltenteilungsgrundsatzes durch Anwendung der Ablehnungsvorschriften auf die Prüfungsbeamten 187
1. Rechtfertigung der Ablehnbarkeit des Prüfungsbeamten in seiner Funktion als Sachverständiger/Augenscheinsgehilfe 187
2. Die Ablehnbarkeit finanzbehördlicher Prüfungsbeamter 189
a) Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur und deren Beurteilung 189
b) Eigene Lösung 190
aa) Keine generelle Unzulässigkeit der Beauftragung finanzbehördlicher Prüfungsbeamter 190
bb) Die Ablehnungsgründe im einzelnen 191
(1) § 41 Nr. 1 u. 4 ZPO 191
(2) § 51 Abs. 2 FGO 191
(3) § 51 Abs. 3 FGO 193
(4) §§ 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, 42 Abs. 2 ZPO 196
3. Die Ablehnbarkeit gerichtseigener Prüfungsbeamter 199
a) § 51 Abs. 2 FGO 200
b) § 51 Abs. 3 FGO 200
c) §§ 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, 42 Abs. 2 ZPO 201
4. Ergebnisse 202
B. Begrenzung der Sachaufklärungsdelegation durch den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme 202
I. Inhalt des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Finanzgerichtsprozeß 202
1. Herkunft des Unmittelbarkeitsgrundsatzes 203
2. Unterscheidung zwischen formeller und materieller Unmittelbarkeit 206
a) Geltung des Prinzips der formellen Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Finanzgerichtsprozeß 207
b) Geltung des Prinzips der materiellen Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Finanzgerichtsprozeß 212
aa) Inhalt des materiellen Unmittelbarkeitsgrundsatzes im Strafprozeß 212
bb) Streit über die Anwendbarkeit des materiellen Unmittelbarkeitsgrundsatzes im Zivilprozeß 215
cc) Rechtfertigung der Geltung des materiellen Unmittelbarkeitsgrundsatzes im Finanzgerichtsprozeß 216
3. Zwischenergebnis 223
II. Vereinbarkeit der finanzgerichtlichen Beauftragung von Prüfungsbeamten in ihren unterschiedlichen Einsatzbereichen mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz 224
1. Rechtsprechung 224
2. Literatur 225
a) Immesberger, Grimm 225
b) Herrschende Meinung 226
3. Eigener Lösungsansatz 227
a) Unbegrenzte Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der formellen Unmittelbarkeit 227
aa) Vornahme von Buchprüfungshandlungen 227
bb) Vornahme von Ortsbesichtigungen 230
cc) Erledigung sog. „interner Aufträge“ 231
b) Begrenzte Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der materiellen Unmittelbarkeit 231
aa) Vornahme von Buchprüfungshandlungen 231
bb) Vornahme von Ortsbesichtigungen 241
cc) Erledigung sog. „interner Aufträge“ 243
4. Ergebnisse 243
III. Begrenzung der Sachaufklärungsdelegation durch den materiellen Unmittelbarkeitsgrundsatz bei der Buchprüfung im einzelnen 244
1. Abgrenzung sog. Befundtatsachen von sog. Zusatztatsachen 244
2. Buchführungsfeststellungen 247
a) Eigenschaft als sog. Befundtatsachen 247
b) Einräumung eines Antragsrechts auf Durchführung des gerichtlichen Urkundenbeweises zur Sicherung des Unmittelbarkeitsprinzips 249
3. Betriebsbesichtigungen 250
a) Betriebsbesichtigung als Vorgang informatorischer Materialsammlung 250
b) Einräumung eines Antragsrechts auf Durchführung des richterlichen Augenscheins zur Sicherung des Unmittelbarkeitsprinzips 252
4. Befragung der Beteiligten 253
a) Abgrenzung nach dem Zweck der Befragung 253
b) Aussagen der Beteiligten gegenüber dem Prüfungsbeamten als bloßer Parteivortrag 255
5. Befragung Dritter 258
a) Eigenschaft als sog. Zusatztatsachen 258
b) Keine Rechtfertigung durch den Zweck einer „Materialsammlung“ 259
6. Ergebnisse 262
Zusammenfassung der Ergebnisse 264
Anlage 1: Umfrageergebnisse: Der Einsatz von Buchprüfern durch deutsche Finanzgerichte 271
Anlage 2: Umfrageergebnisse: Der Einsatzbereich gerichtseigener Prüfer 272
Anlage 3: Umfrageergebnisse: Der Verfahrensablauf bei der Sachaufklärung durch gerichtseigene Prüfer 274
Rechtsprechung, Finanzverwaltung und sonstige Quellen 276
Literaturverzeichnis 284