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Begünstigung und Strafvereitelung durch Vortäter und Vortatteilnehmer

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Seel, S. (1999). Begünstigung und Strafvereitelung durch Vortäter und Vortatteilnehmer. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49621-1
Seel, Stefan. Begünstigung und Strafvereitelung durch Vortäter und Vortatteilnehmer. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49621-1
Seel, S (1999): Begünstigung und Strafvereitelung durch Vortäter und Vortatteilnehmer, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49621-1

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Begünstigung und Strafvereitelung durch Vortäter und Vortatteilnehmer

Seel, Stefan

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 115

(1999)

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Abstract

In der vorliegenden Abhandlung beschäftigt sich der Autor mit dem Verhältnis der Begünstigungstatbestände §§ 257, 258 StGB zur vorausgegangenen rechtswidrigen Vortat. Dabei wird untersucht, ob und in welchem Umfang die strafrechtliche Verwicklung in die Vortat eine spätere Strafbarkeit wegen vorteilssichernder oder strafvereitelnder Begünstigung ausschließt.

Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der rechtlichen Bewertung der sogenannten indirekten Selbstbegünstigung. Gemeint sind Situationen, in denen ein Vortäter oder ein Vortatteilnehmer an einer Begünstigung teilnimmt, die ihm selbst zugute kommt. Im klassischen Fall stiftet etwa ein Dieb eine andere Person dazu an, ihm bei der Flucht oder der Sicherung des Diebesguts zu helfen. Die Frage nach der Strafbarkeit des Diebes nach den §§ 257, 26 StGB bzw. §§ 258, 26 StGB wird in Rechtsprechung und Literatur bislang einhellig unter Rückgriff auf die §§ 257 III, 258 V StGB beantwortet. Demgegenüber zeigt der Verfasser auf der Grundlage der von Miehe und Schroeder entwickelten Rechtsgeltungstheorie einen neuen Lösungsweg auf, indem er aus Schutzzweckerwägungen bereits das tatbestandliche Unrecht verneint. Diese Konzeption bietet neben einer besseren dogmatischen Fundierung den Vorteil, daß die rechtspolitisch schon lange geforderte $aumfassende$z Straffreistellung der indirekten Selbstbegünstigung bereits de lege lata erreicht wird. Als Folge dieser Überlegungen reduziert sich der Anwendungsbereich der §§ 257 III, 258 V StGB auf die Fälle echter Komplizenbegünstigung. Für diesen Bereich werden die spezialgesetzlichen Privilegierungen der §§ 257 III, 258 V StGB - wiederum unter Rückgriff auf die Schutzzweckerwägungen der Rechtsgeltungstheorie - sinnvoll erklärt, wobei insbesondere die viel gescholtene Ausnahmeregelung des § 257 III 2 StGB eine neue Legitimation erhält.

Im Ergebnis wird durch die Untersuchung somit ein Weg aufgezeigt, mit dem sich die spezifischen Probleme der vorteilssichernden und strafvereitelnden Begünstigung durch Vortäter und Vortatteilnehmer bereits auf dem Boden der gegenwärtigen Gesetzeslage in zufriedenstellender Weise lösen lassen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 11
Erster Teil: Schutzzweck der Begünstigungstatbestände 13
I. Schutzzweck des § 257 StGB 13
1. Theorien des unmittelbaren Rechtsgüterschutzes 13
a) Schutz von Individualinteressen 14
aa) Vermögen als Schutzgut 14
bb) Vortatrechtsgut als Schutzgut 15
b) Schutz von Allgemeininteressen 16
aa) Rechtspflege als Schutzgut 16
bb) Rechtsordnung als Schutzgut 17
c) Kombination der Schutzzwecke 18
2. Rechtsgeltungstheorie 18
II. Schutzzweck des § 258 StGB 22
1. Theorien des unmittelbaren Rechtsgüterschutzes 22
a) Schutz der staatlichen Institutionen 23
b) Schutz des staatlichen „Strafanspruchs“ 23
2. Rechtsgeltungstheorie 24
III. Ergebnis 26
Zweiter Teil: Direkte Selbstbegünstigung 27
I. Direkte vorteilssichernde Selbstbegünstigung 28
1. Konkurrenzrechtliche Erwägungen 28
2. Eigene Lösung: Schutzzweckerwägungen 30
II. Direkte strafvereitelnde Selbstbegünstigung 32
1. Schuldpsychologische Erwägungen 32
2. Konkurrenzrechtliche Erwägungen 38
3. Eigene Lösung: Schutzzweckerwägungen 39
III. Ergebnis 40
Dritter Teil: Indirekte Selbstbegünstigung 41
I. Darstellung der bisherigen rechtlichen Beurteilung 41
1. Streitstand bis Ende 1974 42
a) Rechtsprechung 42
b) Herrschende Lehre 43
aa) Konkurrenzrechtliche Erwägungen 43
aaa) Subsidiarität 43
bbb) Mitbestrafte Nachtat 44
bb) Schuldpsychologische Erwägungen 45
cc) Schutzzweckerwägungen 46
2. Die mit dem EGStGB vom Gesetzgeber verfolgten Ziele 47
3. Gegenwärtiger Meinungsstand 49
a) Befolgung des gesetzgeberischen Willens 49
b) Kritik an der Neuregelung 49
aa) Kriminalpolitische Kritik an § 257 III 2 StGB 50
bb) Dogmatische Kritik an § 257 III 2 StGB 51
aaa) Konkurrenzrechtliche Erwägungen 51
bbb) Schutzzweckerwägungen 51
II. Entwicklung einer eigenen Lösung 52
1. Darstellung der eigenen These 52
2. Strafrechtsdogmatische Begründung 53
a) Schutzzweckerwägungen 54
b) Unrechtsgrund der Teilnahme 57
aa) Schutz von potentiellen Tätern 57
aaa) Schuldteilnahmetheorie 57
bbb) Unrechtsteilnahmetheorie 58
bb) Schutz von Allgemeininteressen 61
cc) Schutz des Haupttatrechtsguts 62
aaa) Reine Verursachungstheorie 63
bbb) Reine Akzessorietätstheorie 65
ccc) Gemischte Theorie 66
c) Ergebnis 68
3. Absicherung des gefundenen Ergebnisses 68
a) Wortlaut 68
aa) § 257 III StGB 68
bb) § 258 V StGB 70
b) Gesetzgeberischer Wille 71
4. Auseinandersetzung mit der Kritik an § 257 III 2 StGB 72
III. Ergebnis 72
Vierter Teil: Komplizenbegünstigung 74
I. Strafvereitelnde Komplizenbegünstigung 75
1. Dogmatische Einordnung und Ratio des § 258 V StGB 75
2. Einzelprobleme im Rahmen des § 258 V StGB 77
II. Vorteilssichernde Komplizenbegünstigung 78
1. Privilegierung nach § 257 III StGB 78
a) Dogmatische Einordnung und Ratio der Bestimmung 78
aa) Mitbestrafte Nachtat 79
bb) Eigene Lösung: Subsidiaritätsklausel 80
aaa) Verminderte Normbefolgungsbereitschaft 81
bbb) Abgeschwächter Rechtsgutsangriff 82
b) Einzelprobleme im Rahmen des § 257 III 1 StGB 82
aa) Verfolgungshindernisse bei der Vortatbestrafung 83
bb) Vortatexzesse anderer Vortatbeteiligter 85
c) Einzelprobleme im Rahmen des § 257 III 2 StGB 88
2. Privilegierungen außerhalb des § 257 III StGB 89
a) Absicht vorteilssichernder Selbstbegünstigung 90
b) Absicht strafvereitelnder Selbstbegünstigung 91
aa) Historische Entwicklung und Gesetzeswortlaut 91
bb) Teleologische Aspekte 92
III. Ergebnis 93
Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse 95
Literaturverzeichnis 97
Anhang: Gesetzeslage vor und seit dem 1. Januar 1975 106