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Die Planung transeuropäischer Verkehrsnetze

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Bogs, E. (2002). Die Planung transeuropäischer Verkehrsnetze. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50543-2
Bogs, Eckhard. Die Planung transeuropäischer Verkehrsnetze. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50543-2
Bogs, E (2002): Die Planung transeuropäischer Verkehrsnetze, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50543-2

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Die Planung transeuropäischer Verkehrsnetze

Bogs, Eckhard

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 83

(2002)

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Abstract

Die Europäisierung der nationalen Rechtsordnungen steht seit geraumer Zeit im Mittelpunkt der öffentlich-rechtlichen Diskussion. Bogs untersucht in diesem Kontext den Rechtsbereich der Verkehrswegeplanung, der Planung transeuropäischer Verkehrsnetze. So einleuchtend das Interesse der Europäischen Gemeinschaft hieran angesichts des erreichten Fortschritts der Europäischen Integration zu begründen ist, so diffizil ist die rechtliche Umsetzung. Bogs analysiert in diesem Kontext das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht sowie die Einwirkungen auf das deutsche Planungsrechtssystem und entwickelt daraus ein kohärentes System des Rechts der Verkehrswegeplanung.

Den Ausgangspunkt der Arbeit bildet das primäre Gemeinschaftsrecht der Art. 154-156 EGV, welche nunmehr die seit Maastricht eingefügten planungsrechtlichen Regelungen enthalten. Der Autor zeigt, daß der Gemeinschaft insbesondere durch die Kompetenz zum Erlaß der sogenannten Leitlinien eine fachbezogene Planungskompetenz überantwortet wurde, welche durch ein aufwendiges und auf Akzeptanz angelegtes Rechtsetzungsverfahren ergänzt wird.

Hierauf aufbauend stellt Bogs die sekundärrechtlichen Leitlinien dar, vor allem die Systematik der Festlegung der »Vorhaben von gemeinsamem Interesse«, den Kernbestand des europäischen Verkehrsnetzes. Die Regelung wird analysiert und bezüglich der den deutschen Raum betreffenden Verkehrsvorhaben praktisch angewandt. Sodann widmet sich der Autor der bisher äußerst kontrovers diskutierten Frage, welche rechtlichen Verpflichtungen sich aus der gemeinschaftlichen Vorhabenfestlegung ergeben. Hier belegt Bogs vermittelnd, daß den Mitgliedstaaten eine Planungsverpflichtung nach nationalem Recht aufgegeben wird. Damit rückt das nationale Planungsrecht in den Mittelpunkt der Untersuchung. Bogs legt dar, daß die europäische Planungsverpflichtung durch die Aufnahme der Vorhaben auf rechtlich bindender hochstufiger Ausbauplanungsebene zu erfüllen ist - derzeit durch Aufnahme in die Verkehr

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsübersicht 5
Inhaltsverzeichnis 7
§ 1 Einführung 15
I. Die Notwendigkeit und Problematik gemeinschaftlicher Verkehrsinfrastrukturplanung 15
II. Überblick über die derzeitige Rechtslage und hieraus resultierende Fragestellungen 18
III. Der Gang der Untersuchung 22
§ 2 Die verkehrsinfrastrukturbezogene Rechtsetzung vor dem Vertrag von Maastricht 24
I. Die Kompetenzlage nach dem EWGV 24
II. Sekundäres infrastrukturbezogenes Gemeinschaftsrecht 27
III. Schlußfolgerungen 32
§ 3 Das primäre Gemeinschaftsrecht der Art. 154–156 EGV als begrenzte Planungskompetenz 34
I. Entstehungsgeschichte 34
1. Die Regelung nach dem Vertrag von Maastricht 34
2. Die Modifizierungen durch den Amsterdamer Vertrag 35
II. Die Grundprinzipien der Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten 37
1. Begrenzte Kompetenzzuweisung und Systematik der Gemeinschaftskompetenzen 37
a) Grundzüge 37
b) Die gemeinschaftlichen Auslegungsmethoden im Hinblick auf die Art. 154–156 EGV 39
c) Die Art. 154–156 EGV als nicht ausschließliche Gemeinschaftskompetenz 41
2. Das Subsidiaritätsprinzip als Kompetenzausübungsschranke 43
III. Die Aufgabe der Gemeinschaft nach Art. 154 Abs. 1 2. Hs. EGV 45
1. Die Verkehrsinfrastruktur als Bezugspunkt der Gemeinschaftsrechtsetzung 45
2. Der Netzbegriff als Anknüpfungspunkt 48
3. Die transeuropäische Bezugsgröße der Vernetzungsaufgabe 49
4. Die Regelungsintensität der Gemeinschaft 50
5. Zwischenergebnis: Die Gemeinschaftsaufgabe als Planungsaufgabe 52
IV. Das Zielsystem des Art. 154 EGV 52
1. Rechtliche Bedeutung 52
2. Die Ziele nach Art. 154 Abs. 1 EGV 53
a) Der Binnenmarktbezug 53
b) Die Bedeutung der Infrastrukturen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt 54
c) Die Nennung der Begünstigten 55
3. Die Zielnormierungen des Art. 154 Abs. 2 EGV 55
a) Die Förderung des Netzverbundes 56
b) Die Förderung der Interoperabilität 56
c) Die Förderung des Netzzugangs 57
d) Die Rahmenbedingungen 59
e) Die Anbindung geographisch abgelegener Gebiete 59
4. Schlußfolgerungen 60
V. Die Handlungsformen nach Art. 155 Abs. 1 EGV 61
1. Grundlagen und Systematik 61
2. Die leitlinienbezogenen Aussagen des Art. 155 Abs. 1 EGV 62
a) Struktur 62
b) Die Ziele, Prioritäten und Grundzüge der Aktionen 63
c) Die Ausweisung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse 64
d) Schlußfolgerungen 66
3. Die übrigen Gemeinschaftsmaßnahmen 67
VI. Das Rechtsetzungsverfahren zur Aufstellung der Leitlinien nach Art. 156 EGV 69
1. Das Rechtsetzungsverfahren nach Art. 156, 251 EGV als Planungsverfahren 69
2. Das Mitentscheidungsverfahren 70
a) Die Regelung des Art. 189 b a. F. EGV 70
b) Das Mitentscheidungsverfahren in der Neufassung des Art. 251 EGV 73
3. Die Einbeziehung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen 76
4. Das Billigungserfordernis durch die Mitgliedstaaten nach Art. 156 Abs. 2 EGV 77
5. Schlußfolgerungen 81
VII. Die flankierenden Regelungen nach Art. 155 Abs. 2 und 3 EGV 82
VIII. Das Verhältnis der Planungskompetenz nach Art. 154 ff. EGV zur allgemeinen Verkehrspolitik der Art. 70 ff. EGV 84
IX. Fazit: Die Art. 154 ff. EGV als Basis einer funktionalen Aufgabenverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten im Verkehrsinfrastrukturplanungsrecht 90
§ 4 Die Leitlinien für transeuropäische Netze im Verkehrsinfrastrukturbereich 92
I. Einführung 92
II. Das Verfahren der Leitlinienaufstellung im konkreten Anwendungsfall 93
III. Die regelungstechnische Grundstruktur der Leitlinien 97
IV. Die Erwägungsgründe 98
V. Der textliche Regelungsteil der Leitlinien 99
1. Die Systematik 99
2. Der erste allgemeine Teil (Art. 1–8 der Leitlinien) 100
a) Zweck und Ziele 100
b) Netzumfang 103
c) Grundzüge und Prioritäten 104
d) Netze von Drittstaaten 107
e) Die Regelung bezüglich des Umweltschutzes 108
aa) Grundlegendes 108
bb) Berücksichtigung des Umweltschutzes auf Gemeinschaftsebene 110
cc) Berücksichtigung des Umweltschutzes auf mitgliedstaatlicher Ebene 112
dd) Fazit 114
3. Der besondere Teil 114
4. Der zweite allgemeine Teil 116
VI. Die Anhänge I–III 118
1. Anhang I 118
2. Anhang II 119
3. Anhang III 122
VII. Die Festlegung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse 123
1. Bedeutung 123
2. Entwicklungen während des Rechtsetzungsprozesses 124
3. Die jetzige Regelung des Art. 7 der Leitlinien 127
4. Die Deutschland betreffenden Vorhaben 133
VIII. Schlußfolgerungen und Reformgedanken 136
§ 5 Die rechtsdogmatische Einordnung der Leitlinien 138
I. Einführung und praktische Bedeutung 138
II. Primärvertragliche Anknüpfungspunkte 139
1. Der Bereich der transeuropäischen Netze 139
2. Verwendung des Leitlinienbegriffs in anderen Bereichen des EGV 143
a) Die binnenmarktbezogenen Leitlinien 143
b) Die beschäftigungspolitischen Leitlinien 144
3. Verwendung des Leitlinienbegriffs im EUV 147
4. Schlußfolgerungen 148
III. Aussagen des sekundären Rechts 148
IV. Schlußfolgerung: Die infrastrukturellen Leitlinien als gemeinschaftsrechtlicher Planungstypus 150
V. Die Umsetzung der Leitlinien als Entscheidung 153
1. Die Rechtsform der Entscheidung im allgemeinen 153
2. Fragwürdigkeit der Rechtsform der Entscheidung für die Leitlinienaufstellung 154
3. Die Sachproblematik der rechtlichen Kategorisierung des Plans 155
4. Schlußfolgerungen 162
VI. Ergebnis 163
§ 6 Die konkreten Vorgaben der Leitlinien für die Mitgliedstaaten 164
I. Problemstellung 164
II. Rechtspflichten aufgrund der Zielnormierung des Art. 2 Abs. 1 der Leitlinien? 165
III. Die Planungsverpflichtung aus Art. 7 Abs. 3 der Leitlinien 166
IV. Die flankierende Informationsverpflichtung aus Art. 18 Abs. 1 der Leitlinien 171 V. Ergebnis 173
VI. Annex: Die Leitlinienfestlegungen als Maßstab raumrelevanter Entscheidungen auf Gemeinschaftsebene 174
§ 7 Finanzierungsförderungen für Verkehrsprojekte auf Gemeinschaftsebene 178
I. Bedeutung 178
II. Der Rechtsrahmen gemeinschaftlicher Finanzbeiträge zugunsten der mitgliedstaatlichen Ebene 179
III. Die infrastrukturrelevanten Förderinstrumente 180
1. Das spezielle Finanzierungsinstrument nach Art. 155 Abs. 1 3. Spiegelstrich EGV 180
2. Infrastrukturförderung durch den Kohäsionsfonds 183
3. Infrastrukturförderungen durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 184
4. Förderungen durch die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds 188
a) Förderungen durch die Europäische Investitionsbank 188
b) Förderungen durch den Europäischen Investitionsfonds 190
IV. Ergebnis 192
§ 8 Ergebnis bezüglich der gemeinschaftlichen Planungsebene 194
§ 9 Die Befolgung der gemeinschaftlichen Planungsverpflichtung nach dem deutschen Recht 197
I. Problemstellung 197
II. Strukturelemente der Verkehrswegeplanung in Deutschland 201
III. Die Planungsstufe des Bundesverkehrswegeplans 203
1. Das Planungskonzept des Bundesverkehrswegeplans 203
2. Vergleichende Betrachtung des Bundesverkehrswegeplans mit den Leitlinien 206
3. Schlußfolgerungen 208
IV. Die fachbezogenen Ausbaugesetze 209
1. Die Systematik der Planungsstufe 209
2. Erfordernis zur Aufnahme der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Fünfjahresplan oder im jährlichen Bauplan? 213
3. Ausreichende Bindungskraft aufgrund der Ausweisung als vordringlicher Bedarf für die Linienbestimmung und die Planfeststellung 216
V. Die Linienbestimmung 219
VI. Die Planfeststellung 223
1. Das Rechtsinstitut der Planfeststellung (Überblick) 224
2. Die Relevanz der Bedarfsfeststellung im System der materiellen Bindung der Planfeststellung 227
3. Weitergehende Einwirkung der gemeinschaftlichen Vorgaben auf der Ebene der Planfeststellung? 233
VII. Gemeinschaftlich bedingte beschleunigte Planung? 236
VIII. Ergebnis 238
IX. Anwendung der Ergebnisse 239
§ 10 Gesamtergebnis 241
Anhang: Der Text der Leitlinien 246
Literaturverzeichnis 262