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Engbers, E. (2003). Small Claims und effektiver Rechtsschutz. Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung zur zivilgerichtlichen Behandlung von Bagatellstreitigkeiten in Deutschland und Südafrika von 1500 bis 2000. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51187-7
Engbers, Enno. Small Claims und effektiver Rechtsschutz: Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung zur zivilgerichtlichen Behandlung von Bagatellstreitigkeiten in Deutschland und Südafrika von 1500 bis 2000. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51187-7
Engbers, E (2003): Small Claims und effektiver Rechtsschutz: Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung zur zivilgerichtlichen Behandlung von Bagatellstreitigkeiten in Deutschland und Südafrika von 1500 bis 2000, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51187-7

Format

Small Claims und effektiver Rechtsschutz

Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung zur zivilgerichtlichen Behandlung von Bagatellstreitigkeiten in Deutschland und Südafrika von 1500 bis 2000

Engbers, Enno

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 104

(2003)

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Abstract

Der Autor geht anlässlich der jüngsten Reformen zur Entlastung der Ziviljustiz der Frage nach, ob in Bagatellstreitigkeiten dem Verfassungsgebot nach einem effektiven Rechtsschutz für den Bürger noch ausreichend Rechnung getragen wird. Der deutsche Gesetzgeber hat in Zivilrechtsstreitigkeiten unter € 600,00 u. a. die Berufung ausgeschlossen, stellt das Verfahren in das billige Ermessen des Richters und räumt ihm das Recht ein, im Urteil auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe zu verzichten. Da ca. 40% aller im Urteilsverfahren erledigten Zivilrechtsstreitigkeiten einen Streitwert unter € 600,00 aufweisen, betreffen diese Einschränkungen keineswegs nur einen zu vernachlässigenden Teil der Zivilprozesse.

In Südafrika hat das Ziel der schnellen und kostengünstigen Erledigung von Bagatellstreitigkeiten durch die Einführung besonderer »Small Claims Courts« besondere Berücksichtigung gefunden. Zudem existieren mit den Häuptlingsgerichten traditionelle Streitschlichtungsinstanzen, die sich der Akzeptanz der schwarzen Bevölkerung erfreuen und hauptsächlich mit der Erledigung von Bagatellstreitigkeiten befasst sind. Im Rahmen einer rechtshistorisch-rechtsvergleichenden Untersuchung werden daher das deutsche und das südafrikanische Rechtsschutzsystem in Bagatellsachen in ihrer Entwicklung, Ausgestaltung und praktischen Umsetzung miteinander verglichen, um mögliche Alternativen zum deutschen Bagatellverfahren aufzuspüren.

Dabei war zu berücksichtigen, dass die sozio-ökonomischen und kulturellen Voraussetzungen beider Länder denkbar unterschiedlich sind. Während die Bevölkerung in Deutschland vergleichsweise wohlhabend und gut ausgebildet ist, leidet der Großteil der südafrikanischen Bevölkerung unter Massenarmut, hoher Arbeitslosigkeit und unzureichender Bildung. Dementsprechend müssen Gerichtsverfahren in Südafrika nahezu kostenlos und mündlich sein, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Diese Anforderungen werden von den sogenannten »Small Claims Courts« erfüllt, in denen die Vertretung durch Rechtsanwälte zur Kostenersparnis ausgeschlossen ist und die Sachverhaltsermittlung informell durch den Richter erfolgt. Im Vergleich zu Südafrika verfügt Deutschland prinzipiell über ein sehr viel effizienteres Rechtsschutzsystem. Gleichwohl ist das überwiegend auch in Bagatellsachen durchgeführte schriftlich-mündliche Anwaltsverfahren zu teuer und zu aufwendig. Nach südafrikanischem Vorbild sollte daher darüber nachgedacht werden, die Rechtsanwälte in Bagatellsachen aus den Gerichtssälen zu verbannen oder zumindest die Anwaltskostenerstattung auszuschließen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
Α. Der Begriff der zivilrechtlichen Bagatellsache 23
B. Der Zielkonflikt 25
I. Das Entlastungsinteresse 25
II. Das Interesse an der Effektivität des Rechtsschutzes 26
III. Verfolgter Ansatz 27
C. Der Gang der Untersuchung 28
1. Kapitel: Die Entwicklung des Bagatellprozesses in Deutschland und Südafrika 30
A. Deutschland 30
I. Der Beginn der Rezeption des römisch-kanonischen Verfahrens: Die Unterscheidung zwischen ordentlichem und summarischem Prozeß 31
II. Die Entwicklung im 16. und 17. Jhr.: Der Ausschluß des ordentlichen Prozesses in Bagatellsachen 34
1. Das Verfahren vor dem Reichskammergericht 35
2. Das Verfahren in den Territorien 36
a) Kursachsen 37
b) Brandenburg-Preußen 39
c) Bayern 41
3. Zusammenfassung 43
III. Die Entwicklung im 18. Jhr.: Die Ausgestaltung des Bagatellprozesses als mündliches Verfahren 44
1. Das sog. „unbestimmt summarische Verfahren" in der Lehre des gemeinen Prozesses 45
2. Die Kodifizierung des Bagatellprozesses in den Territorien 46
a) Kursachsen 48
b) Preußen 49
c) Bayern 55
3. Zusammenfassung 56
IV. Die Entwicklung im 19. Jhr.: Die Formalisierung des Bagatellprozesses und seine Abschaffung 56
1. Der Bagatellprozeß in den Partikularstaaten bis zur Reichsgründung 57
a) Sachsen 57
b) Preußen 59
aa) Die Kerngebiete Preußens (ohne Rheinlande) 59
bb) Die preußischen Rheinlande 61
c) Bayern 63
2. Der Bagatellprozeß seit der Reichsgründung 63
a) Baden 65
b) Württemberg 66
3. Zusammenfassung 68
V. Die Entwicklung im 20. Jhr.: Die Wiederbelebung und Entformalisierung des Bagatellprozesses 68
1. Die Entwicklung des Bagatellverfahrens auf Reichs- bzw. Bundesebene 69
2. Die Abschaffung der Bagatellgerichte auf Länderebene 72
3. Zusammenfassung 76
B. Südafrika 77
I. Die Entwicklung des Bagatellprozesses in der Provinz Holland im 16. und 17. Jhr. 77
1. Das Verfahren in Bagatellsachen vor den holländischen Obergerichten 79
2. Das Bagatellverfahren vor den holländischen Untergerichten 80
3. Das Verfahren vor den „Commissarissen van kleyne saken" der Stadt Amsterdam 81
4. Zusammenfassung 82
II. Die Entwicklung im 17. und 18. Jhr.: Die Übernahme des holländischen Bagatellprozesses am Kap 83
1. Das Verfahren des „Raad van Justitie" 84
2. Das „Collegie van Commissarissen van de Cleijne Saaken" in Kapstadt 85
3. Die „Collegie van Landdrost en Heemraden" in den Außenbezirken 86
4. Zusammenfassung 89
III. Die Entwicklung im 19. Jhr.: Die Formalisierung des Bagatellprozesses durch die Briten 89
1. Kapkolonie 90
a) Erste britische Besetzung und holländisches Interregnum 91
b) Die Umgestaltung des Rechtsschutzsystems durch die Briten 92
c) Die Ausweitung der Kapkolonie nach Osten 96
aa) Das Rechtssystem der Bantuvölker 96
bb) Die Kolonisierung durch die Briten 99
2. Natal 100
3. Oranje-Freistaat 103
4. Transvaal 105
5. Zusammenfassung 109
IV. Die Entwicklung im 20. Jhr.: Die Abschaffung und Wiederbelebung des Bagatellprozesses 109
1. Die Vereinheitlichung des Zivilprozesses und die Abschaffung besonderer Bagatellverfahren und -gerichte 110
2. Der Ausschluß der schwarzen Bevölkerung vom ordentlichen Gerichtssystem 113
a) Die Gerichte der Häuptlinge und Eingeborenenkommissare 113
b) Die Gerichte in den Homelands 116
c) Die Gerichte in den Townships 117
3. Die Wiederbelebung der Bagatellgerichte 119
4. Zusammenfassung 120
C. Vergleich 120
2. Kapitel: Die Effektivität des Zivilrechtsschutzes in Bagatellsachen in Deutschland und Südafrika 122
A. Die Anforderungen an den Rechtsschutz in zivilrechtlichen Bagatellsachen 123
I. Die Zugangsbarrieren in Bagatellsachen und rechtshistorische Lösungsansätze 123
1. Die Prozeßökonomie 124
2. Die Waffen-und Chancengleichheit 125
II. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Rechtsschutzes in Bagatellsachen 126
1. Die Prozeßgrundrechte im deutschen Grundgesetz 128
a) Das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz 128
b) Das Recht auf den gesetzlichen Richter 130
c) Das Recht auf rechtliches Gehör 132
d) Das Recht auf Waffengleichheit 133
2. Die Prozeßgrundrechte in der südafrikanischen Verfassung 133
a) Das Recht auf „Access to courts" 134
aa) Das Recht auf Zugang zu den Gerichten im engeren Sinne 134
bb) Das Recht auf ein faires Verfahren 136
(1) Das Recht auf rechtliches Gehör 137
(2) Das Recht auf rechtliche Vertretung 137
(3) Das Recht auf eine Begründung des Urteils 138
(4) Das Recht auf Berufung 138
b) Das Recht auf „equality" 139
3. Vergleich 140
B. Der Rechtsschutz in zivilrechtlichen Bagatellsachen 141
I. Deutschland 141
1. Die sozio-ökonomische Ausgangssituation 141
2. Zivilgerichtlicher Rechtsschutz in Bagatellsachen 142
a) Der Gerichtsaufbau 143
b) Bagatellsachen vor den Amtsgerichten 144
aa) Das Mahn verfahren 145
bb) Das Urteilsverfahren 146
(1) Klageerhebung 149
(2) Vorverfahren 149
(3) Haupttermin 151
(4) Schriftliches Verfahren gem. § 128 Abs. 3 ZPO 153
cc) Das vereinfachte Verfahren gem. § 495a ZPO 153
c) Bagatellsachen vor den Arbeitsgerichten 156
3. Alternativen zum gerichtlichen Rechtsschutz 157
a) Streitbeilegung durch die Anwaltschaft 158
b) Güteverfahren in Bagatellsachen 158
aa) Das freiwillige Güteverfahren vor einer Schlichtungsstelle 159
bb) Das obligatorische Güteverfahren vor einer anerkannten Gütestelle 160
c) Mediation in Bagatellsachen 162
4. Ergebnis 163
II. Südafrika 164
1. Die sozio-ökonomische Ausgangssituation 164
2. Zivilgerichtlicher Rechtsschutz in Bagatellsachen 167
a) Der Gerichtsaufbau 168
b) Bagatellsachen vor den Magistrates' Courts 169
aa) Das „Summons Procedure" 172
(1) Pleading stage 173
(2) Pre-trial stage 173
(3) Trial Stage 174
(4) Urteil und Berufung 176
bb) Besondere Verfahrensarten 177
(1) Provisional Sentence Procedure 177
(2) Recovery of Debt-Verfahren 178
c) Bagatellsachen vor den Small Claims Courts 179
d) Bagatellsachen vor den Short Process Courts 185
e) Arbeitsrechtliche Bagatellstreitigkeiten 186
f) Bagatellsachen vor den Courts of Chiefs and Headmen 186
3. Alternativen zum gerichtlichen Rechtsschutz 190
a) Schiedsgerichtsverfahren 190
b) Community Courts in den Townships 191
4. Ergebnis 192
III. Vergleich 193
C. Reformbestrebungen mit Auswirkung auf die Behandlung von zivilrechtlichen Bagatellsachen 195
I. Deutschland 195
1. Die Neufassung der BagatellVorschriften 196
2. Die obligatorische Güteverhandlung 197
3. Das neue Abhilfe verfahren 198
4. Die Erweiterung der Berufungsmöglichkeit in Bagatellsachen 199
II. Südafrika 199
1. Die Förderung der Alternative Dispute Resolution (ADR) 200
2. Der Ausbau der Bagatellgerichte 201
3. Die Verbesserung der Zugänglichkeit der Magistrates' Courts 203
III. Vergleich 203
D. Gesamtvergleich 204
3. Kapitel: Die Verbesserung des gerichtlichen Rechtsschutzes in Bagatellsachen in Deutschland 205
A. Die Verbesserung der Prozeßökonomie 205
I. Die Senkung der Verfahrenskosten in Bagatellstreitigkeiten 205
1. Herabsetzung der Gerichts- und Anwaltsgebühren 205
2. Der Ausschluß anwaltlicher Vertretung 206
3. Der Ausschluß der Anwaltskostenerstattung 207
II. Die Prozeßbeschleunigung in Bagatellstreitigkeiten 208
1. Die Konzentration auf eine mündliche Verhandlung 209
2. Die Entformalisierung des Verfahrens 209
3. Die vorgeschaltete außergerichtliche Güte Verhandlung 210
B. Die Verbesserung der Waffen-und Chancengleichheit 211
I. Der Ausschluß juristischer Personen auf der Klägerseite 211
II. Der Ausschluß anwaltlicher Vertretung 212
III. Die Gewährung von Prozeßkostenhilfe 214
C. Verbesserungsvorschläge 214
Literaturverzeichnis 216
Quellenverzeichnis 229
Sachwortverzeichnis 245