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Lankisch, B. (2004). Der Dolmetscher in der Hauptverhandlung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50970-6
Lankisch, Birgit. Der Dolmetscher in der Hauptverhandlung. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50970-6
Lankisch, B (2004): Der Dolmetscher in der Hauptverhandlung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50970-6

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Der Dolmetscher in der Hauptverhandlung

Lankisch, Birgit

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 181

(2004)

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Abstract

Der Dolmetscher erfüllt im Strafprozess eine wichtige - in der strafverfahrensrechtlichen Literatur nur selten vertieft behandelte - Aufgabe. Fehlende Qualitätsstandards für Verhandlungsdolmetscher führen dazu, daß die aktuelle Dolmetschersituation in Teilbereichen unbefriedigend ist. Die Verfasserin schildert ausführlich, welche praktischen und rechtlichen Anforderungen an eine Dolmetscherzuziehung gemäß §185 GVG zu stellen sind und setzt sich dabei intensiv mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsentscheidungen auseinander.

Als Grundlage für die dogmatische Aufarbeitung der unterschiedlichen Dolmetscherfragen dient neben einer detaillierten Darstellung tatsächlicher Schwierigkeiten beim Dolmetschen vor allem die genaue Funktionsbeschreibung der Dolmetschertätigkeit mit ihrem oft vernachlässigten verfassungsrechtlichen Hintergrund. Die rechtliche Stellung des Dolmetschers, seine Aufgabe nicht nur als Sprach- sondern auch als Kulturmittler, seine notwendige Qualifikation und der von ihm zu leistende Eid werden ebenso beleuchtet, wie die einzelnen Voraussetzungen der Dolmetscherzuziehung - insbesondere die Sprachunkundigkeit - oder der notwendige Übersetzungsumfang in den einzelnen Verhandlungsabschnitten. Das Augenmerk richtet sich stets auch darauf, wie sich etwaige Fehler revisionsrechtlich auswirken. Im Abgleich mit der Gerichtspraxis zeigt Birgit Lankisch, daß die Rechtsprechung durch eine revisionsdogmatisch teils verfehlte Ermessensgewährung gegenüber dem Tatrichter den in der Arbeit aufgestellten Anforderungen bislang nicht immer genügt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Erstes Kapitel: Sprache und Dolmetschen 19
A. Bedeutung der Sprache im Prozeß 19
I. Die Funktionen der Sprache 19
II. Sprache und Mündlichkeitsgrundsatz 20
III. Sprachsituation in der Verhandlung 21
B. Sprachlicher Aspekt des Dolmetschens 23
I. Definitorisch bedingte Schwächen 23
II. Verantwortung für die Übersetzung 24
III. Fach- und normalsprachliche Übersetzungsprobleme 25
IV. Übersetzungsprobleme im einzelnen 27
1. „Unübersetzbare Wörter“ 27
2. Unterschiedliche Entsprechungstypen 27
a) „Eins-zu-eins-Entsprechungen“ 28
b) „Eins-zu-null-Entsprechungen“ 28
c) „Eins-zu-viele-Entsprechungen“ 29
d) „Viele-zu-eins-Entsprechungen“ 30
e) „Eins-zu-Teil-Entsprechungen“ 31
3. „Konnotationen“ 31
4. Stil 34
5. Kulturspezifische Elemente und Sprachkonventionen 35
6. „Verwandtschaftsgrad“ der Sprachen 37
a) Ferne und nahe Sprachen 37
b) „Falsche Freunde“ 38
c) Verwandtschaftsgrad und Übersetzungsqualität 39
7. Formen der Mehrdeutigkeit 40
a) Lexikalische Mehrdeutigkeit 40
b) Grammatische Mehrdeutigkeit 41
c) Redewendungen 42
8. Rückschlüsse des Dolmetschers 42
C. Dolmetschtechniken 43
I. Die einzelnen Grundtechniken 43
II. Eignung der Techniken für gerichtliche Verhandlungen 44
1. Kabinensimultandolmetschen 44
2. Flüster- und Konsekutivdolmetschen 45
3. Kettendolmetschen 47
D. Qualifikation des Dolmetschers und Arbeitsbedingungen 47
I. Allgemeine Qualifikation 47
1. Bestehende Dolmetschersituation 48
2. Einzelne Komponenten 51
a) Juristische Fachkenntnisse 51
b) Nonverbale Informationsvermittlung 53
3. Notwendige Reaktionen 53
II. Individuelle Auswahlkriterien 54
1. Dialekte 54
2. Politische, nationale und religiöse Zugehörigkeit 55
3. Fazit für die individuelle Auswahl 57
III. Arbeitssituation 57
E. Funktion und Stellung des Verhandlungsdolmetschers 58
I. Beschreibung des Aufgabenbereichs 58
II. Abgrenzung zum Verteidiger 62
1. Der Dolmetscher 62
2. Der Verteidiger 63
3. Gegenüberstellung 65
4. Ergebnis 66
III. Rechtliche Stellung 66
1. Rechtliche Stellung nach heutiger Ansicht 67
2. Die Ansicht Kallees 68
3. Abschließende Stellungnahme 69
IV. Der Dolmetscher als „Kulturfachmann“ 69
1. Getrennte Aufgabenbereiche von Dolmetschern und Sachverständigen 70
2. Faktische Probleme bei der Umsetzung der getrennten Aufgabenbereiche 71
3. Konsequenzen für die Ausübung der Dolmetschertätigkeit 72
V. Exkurs: Der „Kultursachverständige“ 74
Zweites Kapitel: Die Zuziehung eines Dolmetschers 78
A. Einleitung 78
B. Exkurs: Das Ermessen des Tatrichters 79
C. Die Zuziehungsvoraussetzungen 81
I. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale 81
II. Das Merkmal der „Sprachunkundigkeit“ 83
1. Semantische Interpretation des Merkmals 84
2. Verfassungsrechtlicher Hintergrund von § 185 Abs. 1 S. 1 GVG 85
3. Bedeutung von EMRK und IPBPR für § 185 Abs. 1 S. 1 GVG 88
4. Völkerrechtlicher Aspekt des § 185 Abs. 1 S. 1 GVG 89
5. „Schrankenfunktion“ des § 185 Abs. 1 S. 1 GVG 90
6. Zusammenfassende Bewertung des Merkmals „Sprachunkundigkeit“ 91
III. Die Revisibilität der Entscheidung über die Zuziehungsvoraussetzungen 93
1. Die Bezeichnung „Ermessen“ als revisionsrechtliche Fehlerquelle 93
2. § 185 Abs. 1 S. 1 GVG als Norm mit Feststellungsermessen 96
3. Das prozessuale Feststellungsermessen 98
a) Diverse Begründungsansätze für ein Feststellungsermessen 98
aa) Tatsächlicher Charakter der Feststellung 99
bb) Die Natur des unbestimmten Rechtsbegriffs 99
cc) Behauptungen ohne argumentativen Begründungswert 100
dd) Verwirkung 101
ee) Zusammenfassung 102
b) „Erkennbarkeit“ von Feststellungsermessen 102
c) Prozessuales Feststellungsermessen als revisionsrechtlicher Grundsatz 104
d) Feststellungsermessen aufgrund sachlicher Rechtfertigung 105
e) § 185 Abs. 1 S. 1 GVG als „Ausnahmenorm“ 106
f) Absolute Revisionsgründe 108
g) Zusätzliche Argumente 108
4. Ergebnis 109
D. Exkurs: Sprachunkundigkeit und Verhandlungsfähigkeit 109
I. Einleitung und Problemaufriß 109
II. Sprachunkundigkeit als Verhandlungsunfähigkeit begründender Umstand 111
1. Subsumtion unter den herkömmlichen Definitionsansatz 111
2. Einbeziehung eines neuen Definitionselements 113
a) Verhandlungsfähigkeit als momentane Umstandsbeschreibung 113
b) Berücksichtigung möglicher Einflußnahme 114
c) Verhältnis zur bisherigen Rechtsprechung 114
d) Konsequenzen des „neuen“ Aspekts für die Definition 115
3. Diskussion beider Ansätze 116
4. Ergebnis 118
E. Der Umfang der Dolmetscherzuziehung 119
I. Begriffsbestimmung „Zuziehungsumfang“ 119
II. Qualifizierung der Ermessensart 120
III. Zuziehungsumfang bei Sprachunkundigkeit 120
IV. Zuziehungsumfang unter anderen Voraussetzungen 122
1. Das Kriterium der teilweisen Sprachkundigkeit 123
2. Aufteilung in verschiedene Verhandlungsabschnitte 125
3. Die Ermessensvoraussetzungen 126
4. Der Bezugspunkt des Ermessens bei „teilweiser Sprachbeherrschung“ 128
V. Die Revisibilität der Entscheidung über den Zuziehungsumfang 130
1. Revisibilitätsfrage bei Sprachunkundigkeit 130
2. Revisibilitätsfrage bei teilweiser Sprachkundigkeit 130
a) Feststellung „teilweiser Sprachkundigkeit“ 130
b) Feststellung der zweiten Ermessensvoraussetzung 131
c) Rechtsfolgeentscheidung 132
VI. Der Zuziehungszeitpunkt 133
F. Die Auswahlentscheidung 134
I. Festlegung der Sprache 135
1. Schlichte Sprachbestimmung 135
2. Feststellung ausreichender Sprachbeherrschung 136
3. Zusätzlicher Dolmetscher für eine „zweite“ Sprache 138
II. Die Revisibilität der Sprachauswahlkomponenten 138
1. Schlichte Sprachbestimmung 138
2. Feststellung ausreichender Sprachbeherrschung 139
3. Die echte Auswahlmöglichkeit 139
a) Ermessensentscheidung oder Vorrang einer Sprache 140
b) Verhältnis vertrauteste Sprache und Gerichtssprache 141
c) Vorrang der Muttersprache oder Sprachwahl durch den Betroffenen 142
d) Grundsatz der Muttersprache und Ausnahmen 143
e) Zusammenfassung 144
4. Zuziehung eines weiteren Dolmetschers 145
III. Die personelle Zuziehungsentscheidung 145
IV. Die Revisibilität der personellen Zuziehungsentscheidung 147
Drittes Kapitel: Die Ausübung der Dolmetschertätigkeit 148
A. Einleitung 148
B. Der Umfang der Übersetzungstätigkeit 149
I. Problemaufriß 149
1. Begriffliche Klärung 149
a) „Wörtliche“ und „vollständige“ Übertragung 149
b) „Verständlich machen des wesentlichen Inhalts“ 150
2. Differenzierungsaspekt Verfahrensrolle 151
II. Übersetzungsumfang bei fremdsprachigen Beweispersonen 152
1. Übersetzung der Vernehmung 152
a) Fremdsprache ins Deutsche 152
b) Deutsch in die Fremdsprache 153
aa) Fragen an Beweispersonen 153
bb) Vorhalte 154
cc) Belehrungen 154
c) Zusammenfassung 155
2. Übertragung des Eides 155
3. Exkurs: Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde 156
III. Übersetzungsumfang bei fremdsprachigen Angeklagten 157
1. Übertragungen aus der Fremdsprache 158
2. Übertragungen in die Fremdsprache 159
3. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 160
a) Wörtliche Übertragung entscheidungserheblicher Erklärungen 160
aa) „Erklärung“ 160
bb) Notwendigkeit „wörtlicher Übertragung“ 161
cc) „Entscheidungserheblichkeit“ 163
dd) Zwischenergebnis 164
b) Verständlich machen des wesentlichen Inhalts 164
c) Der notwendige Übersetzungsumfang 166
aa) „Wesentlicher Inhalt“ 166
bb) Anforderungen an den Wesentlichkeitsmaßstab 167
cc) Konsequenzen für den Übersetzungsumfang 170
d) Ergebnis 172
IV. Übersetzungsumfang einzelner Verhandlungsbestandteile 173
1. Verlesung Anklagesatz sowie erstinstanzliches Urteil 173
a) Erfordernis wörtlicher Übertragung bei § 243 Abs. 3 S. 1 StPO 173
b) Vergleich mit § 324 Abs. 1 S. 2 StPO 173
aa) Prozeßtechnischer Zweck der Anklageverlesung 174
bb) Prozeßtechnischer Zweck der Urteilsverlesung in der Berufungsinstanz 175
cc) Unterscheidung von Verfahrensfehler und Beruhensfrage 176
2. Belehrung des Angeklagten 177
3. Beweisaufnahme 178
a) Zeugenvernehmung 179
b) Vernehmung von Mitangeklagten 179
c) Sachverständigenvernehmung 179
d) Verlesung von Schriftstücken 180
4. Anträge und Entscheidungsverkündungen 181
5. Verkündung des Urteils 181
V. Der Übersetzungsumfang der Schlußvorträge 183
1. § 259 StPO und seine Funktion 183
2. Bedenken gegen § 259 StPO 185
3. Bedeutung der Schlußvorträge 185
a) Funktion der Plädoyers 185
b) Bedeutung der Schlußvorträge für das „letzte Wort“ 186
c) Bedeutung des „rechtlichen Gehörs“ 187
d) Der kontradiktorische Charakter der Schlußvorträge 188
e) Ergebnis 190
4. Der Übersetzungsumfang der Schlußvorträge als Ermessensentscheidung 190
VI. Die Revisibilität 192
C. Die Kontrolle des Dolmetschers 193
I. Gegenstand der Kontrolle 194
II. Verteilung der Verantwortung 195
III. Charakter der Kontrollentscheidung 197
IV. Aktive Maßnahmen des Gerichts zur Kommunikationssicherstellung 198
V. Charakter der gerichtlichen Gestaltungsmaßnahme 199
VI. Die Revisibilität der Dolmetscherkontrolle 200
Viertes Kapitel: Der Dolmetschereid 202
A. Die gesetzliche Ausgestaltung der Eidesleistung 202
I. Der zwingende Voreid 203
1. Dolmetscher- und Sachverständigeneid 203
2. Angleichung an den Sachverständigeneid 203
a) Objektive Nachprüfbarkeit und gerichtsbekannte Zuverlässigkeit 204
b) Unterschiedliche Prozeßfunktionen 205
c) Unterschiedliche Vereidigungszwecke 206
d) Erleichterungseffekt 207
e) Umsetzungsprobleme des Nacheides 208
f) Nacheid aus revisionsrechtlichen Gründen 208
3. Ergebnis 209
II. Die Spielarten der eidlichen Verpflichtung 209
1. Einzeleid und Berufung auf allgemeinen Eid 209
2. Verzichtbarkeit der Berufung auf den allgemeinen Eid 210
B. Die Reichweite des Eides 211
I. Formale Reichweite 211
1. Der Eid als Bestandteil der einzelnen Verhandlung 211
2. „Verhandlung“ im Sinne von Hauptverhandlung 212
3. Vereinbarkeit mit §§ 67, 72 StPO 213
4. Ergebnis 215
II. Inhaltliche Reichweite des Eides 215
1. Die umfaßten Tätigkeiten 215
a) Dolmetschertätigkeit im engeren Sinne 215
b) Tätigkeit als Sachverständiger 215
c) Der Dolmetscher als Zeuge 216
2. Die Vereidigung für eine bestimmte Sprache 216
a) Die allgemeine Vereidigung im Sinne von § 189 Abs. 2 GVG 216
b) Der Eid nach § 189 Abs. 1 GVG 217
C. Der Vorgang der Eidesleistung 219
I. Der direkte Eid innerhalb der Verhandlung 219
II. Die Berufung auf den allgemein geleisteten Eid 219
1. Explizite Bezugnahme 219
2. Bezeichnung „allgemein beeidigter Dolmetscher“ 220
a) Der Ausdruck des Bindungsbewußtseins an den Eid 220
b) Die Tauglichkeit der Bezugnahme für den Meineidtatbestand 221
c) Ergebnis 221
III. Die Berufung auf einen früheren Eid 222
D. Die Protokollierung der Vereidigung 223
E. Die Revisibilität 224
Fünftes Kapitel: Die Art der Revisionsgründe 226
A. Einleitung 226
B. Die Zuziehung des Dolmetschers 227
I. Gänzlich unterbliebene Zuziehung eines Dolmetschers 227
II. Teilweise Zuziehung eines Dolmetschers 228
1. Zeitweilige Abwesenheit eines Dolmetschers bei gänzlicher Sprachunkundigkeit 228
2. Eingeschränkte Zuziehung bei teilweiser Sprachkundigkeit 230
III. Zuziehung einer als Dolmetscher ungeeigneten Person 233
IV. Gleichzeitige Ausübung von Dolmetscherfunktion und anderer Verfahrensrolle 234
1. Richtertätigkeit 234
2. Tätigkeit anderer Prozeßbeteiligter im engeren Sinne 235
3. Beteiligung als Zeuge oder Sachverständiger 236
C. Die Ausübung der Dolmetschertätigkeit 237
D. Die Vereidigung 240
I. Art des Revisionsgrundes 240
II. Das Beruhen 241
1. Regel-Ausnahme-Verhältnis 242
2. Hintergrund des Regel-Ausnahme-Verhältnisses 243
3. Ansatzpunkte für eine Durchbrechung des Grundsatzes 243
a) Erste Gruppe 245
aa) Beruhensausschluß aufgrund fehlerfreier Übertragungen 245
bb) Beruhensausschluß aufgrund fehlendem Kausalzusammenhang 252
b) Zusammenfassende Betrachtung der ersten Gruppe 253
c) Zweite Gruppe 254
aa) Vorstellung ordnungsgemäßer Vereidigung 254
bb) Bewußtseinsanforderungen 254
cc) Die einzelnen Entscheidungen 257
4. Abschließende Bewertung der Durchbrechung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses 258
III. Die Anforderungen an das Rügevorbringen 259
1. Das tatsächliche Tätigwerden des Dolmetschers 259
a) Allgemeines zum notwendigen Darlegungsumfang 260
b) Problemaufriß für § 189 GVG 260
c) Begründung der Vereidigungspflicht 261
d) Beschränkung der Darlegungspflicht auf Zweifelsfälle 262
2. Der Beruhensaspekt 263
3. Zusammenfassung 265
Schlußbetrachtung 266
A. Ergebnisse 266
B. Ausblick 268
Literaturverzeichnis 270
Sachwortverzeichnis 276