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Pawlowski, S. (1994). Zum außerordentlichen Rechtsschutz gegen Urteile und Beschlüsse bei Verletzung des Rechts auf Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zivilgerichtsbarkeit. Ein Beitrag zur Lehre von der »greifbaren Gesetzeswidrigkeit«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47952-8
Pawlowski, Sibylle. Zum außerordentlichen Rechtsschutz gegen Urteile und Beschlüsse bei Verletzung des Rechts auf Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zivilgerichtsbarkeit: Ein Beitrag zur Lehre von der »greifbaren Gesetzeswidrigkeit«. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47952-8
Pawlowski, S (1994): Zum außerordentlichen Rechtsschutz gegen Urteile und Beschlüsse bei Verletzung des Rechts auf Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zivilgerichtsbarkeit: Ein Beitrag zur Lehre von der »greifbaren Gesetzeswidrigkeit«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47952-8

Format

Zum außerordentlichen Rechtsschutz gegen Urteile und Beschlüsse bei Verletzung des Rechts auf Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zivilgerichtsbarkeit

Ein Beitrag zur Lehre von der »greifbaren Gesetzeswidrigkeit«

Pawlowski, Sibylle

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 119

(1994)

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Abstract

Die derzeitige Überlastung des Bundesverfassungsgerichts hat ihre Ursache in der hohen Anzahl von Verfassungsbeschwerden, die das Gericht in jedem Jahr zu bewältigen hat. Meistens handelt es sich hierbei um sogenannte Urteilsverfassungsbeschwerden, bei denen die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG, also des Rechts auf richterliches Gehör, durch eine fachgerichtliche Entscheidung gerügt wird. In vielen Fällen kann man bei derartigen Verfassungsbeschwerden anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sofort feststellen, daß die angegriffene gerichtliche Entscheidung Art. 103 Abs. 1 GG verletzt. Man spricht daher in diesem Zusammenhang von der Panneniudikatur des Bundesverfassungsgerichts.

Die Autorin widmet sich zunächst der Frage, ob ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung allein deshalb zulässig ist, weil diese auf einem Verfahren beruht, in dem die den Rechtsbehelf einlegende Partei in ihrem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt worden ist. Nach einer kritischen Prüfung der diesbezüglichen Rechtsprechung und Literatur entwickelt sie eine Reihe von sachlichen Kriterien, mit deren Hilfe eindeutig festgestellt werden kann, ob die Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör die Instanz eröffnet. Das dabei gewonnene Ergebnis wird durch die Untersuchung der verfassungsprozessualen Regelung der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für die Beseitigung von subjektiven Grundrechtsverletzungen im Verhältnis zur Fachgerichtsbarkeit kontrolliert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
§ 1 Einführung 15
I. Darstellung des Problems 15
1. Überlastung des BVerfGs durch Urteilsverfassungsbeschwerden 15
2. Kontrolle unterinstanzlicher Gerichtsentscheidungen als Zuständigkeit des BVerfGs 17
3. Vorschläge zur Lösung des Problems 18
a) Beschränkung des Schutzbereichs von Art. 103 Abs. 1 GG 18
b) Abschaffung der Verfassungsbeschwerde 19
c) Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes 21
d) Änderung der Zivilprozeßordnung 23
e) Auslegung des geltenden Rechts 24
II. Eingrenzung des Problems 30
1. Keine Schaffung weiterer Instanzen 30
2. Überprüfung nur bei “Kausalität” der Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG 31
3. Unterscheidung zwischen Streit- und Nichtstreit-Verfahren 31
4. Zum Entlastungseffekt der Eröffnung der Instanz 32
5. Beschränkung auf das Zivilprozeßrecht 32
III. Ansatzpunkte der Untersuchung 33
1. Bedeutung des Gehörs durch den Richter für das Verfahren der Rechtsprechung und für die Rechtskraft von Entscheidungen 33
a) Verfassungsrechtlicher Ansatz 33
b) Zivilprozessualer Ansatz 34
2. Verfassungsprozessuale Regelung der Zuständigkeit für die Beseitigung der Verletzung von Art. 103 GG Abs. 1 34
3. Gang der Darstellung 35
Kapitel 1: Die außerordentliche Anfechtung gerichtlicher Entscheidungen wegen Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör 37
§ 2 Zur außerordentlichen Anfechtung von Urteilen 37
I. Der Meinungsstand in der Rechtsprechung 37
1. Analoge Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO im schriftlichen Verfahren 37
2. Analoge Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO im mündlichen Verfahren 38
3. Nichtigkeitsklagen wegen Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG 39
II. Zur Argumentation der Entscheidungen 39
1. Argumente für einen allgemeinen Grundsatz auf Eröffnung der Instanz 40
a) Prozeßökonomie und Überlastung 40
b) Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 40
2. Auslegung von § 513 Abs. 2 ZPO 40
a) Argumente gegen das Vorliegen einer Gesetzeslücke 40
b) Argumente für die Lückenhaftigkeit der Regelung des schriftlichen Verfahrens 41
c) Argumente für eine Analogie auch außerhalb des schriftlichen Verfahrens 42
d) Argumente gegen eine Analogie außerhalb des schriftlichen Verfahrens 42
3. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” 43
III. Diskussion 43
1. Argumente zur grundsätzlichen Eröffnung der Instanz 43
a) Prozeßökonomie und Überlastung der Fachgerichtsbarkeit 43
b) Zur Rechtsprechung des BVerfGs 44
2. Auslegung des einfachen Verfahrensrechts 45
a) “Pannengefahr” als Anfechtungsgrund 45
b) § 513 Abs. 2 ZPO als Ausnahmeregelung für die Säumnis 46
c) Fazit 47
3. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” der Entscheidung wegen Verletzung des Rechtes auf richterliches Gehör 48
IV. Zum Meinungsstand in der Literatur 49
1. Anhörungsrüge de lege lata 49
2. Die analoge Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO 50
3. Revision und Wiederaufnahmeverfahren 51
V. Diskussion 51
1. Zulässigkeit einer Anhörungsrüge de lege lata 51
2. Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör als Wiederaufaufnahmegrund 52
3. Zur analogen Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO auf Berufungen im schriftlichen Verfahren 53
§ 3 Die außerordentliche Anfechtung von Beschlüssen 54
I. Rechtsprechung 54
1. Der Meinungsstand 54
2. Argumente zur Ablehnung der außerordentlichen Beschwerde 56
a) Auslegung der jeweiligen Norm 56
b) Verletzung eines Rechts mit Verfassungsrang 57
c) Außerordentliche Anfechtbarkeit wegen “greifbarer Gesetzeswidrigkeit” 58
3. Außerordentliche Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör 58
II. Diskussion 59
1. Die Entscheidungen zur “greifbaren Gesetzeswidrigkeit” 60
a) Begründung der außerordentlichen Anfechtung von Entscheidungen 60
b) Richterliche Rechtsfortbildung 60
2. Sachliche Kriterien aus der Rechtsprechung zur “greifbaren Gesetzeswidrigkeit” 61
a) Begründung der “greifbaren Gesetzeswidrigkeit” durch das Willkürverbot 61
b) Sachliche Kriterien aus der Definition der “greifbaren Gesetzeswidrigkeit” 62
3. Konsequenzen 68
a) “Offenkundigkeit” genügt nicht 69
b) Zur Zulässigkeit von “Mindermeinungen” 70
4. Fazit 71
III. Zur Argumentation in der Literatur 72
1. Der Meinungsstand 72
a) Henckel und Fenn: Zur außerordentlichen Anfechtung von Beschlüssen bei Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG 73
b) Schneider: Rückgriff auf das Willkürverbot 74
2. Erörterung anhand konkreter Normen 74
a) Schneider: Zur außerordentlichen Anfechtung von Einstellungs- und Verweisungsbeschlüssen 74
b) Seidel: Zur außerordentlichen Beschwerde gegen Beschlüsse nach § 348 ZPO 76
c) Quack: Zur außerordentlichen Beschwerde gegen Beschlüsse nach § 73 Abs. 3 und 4 GWB 76
3. Fazit 77
IV. Anerkannte Fallgruppen der außerordentlichen Überprüfung von Entscheidungen 77
1. Überprüfung von unanfechtbaren Verweisungsbeschlüssen 77
a) Rechtsprechung 77
b) Literatur 79
c) Diskussion 80
2. Gegenvorstellung bei Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör 81
a) Rechtsprechung 81
b) Literatur 82
3. Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG als selbständige Beschwer nach § 568 Abs. 2, 2. Alt. ZPO 84
a) Rechtsprechung 84
b) Literatur 86
4. Einspruch und Berufung bei Versäumnisurteilen 87
a) Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur zur Berufung gegen zweite Versäumnisurteile 87
b) Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur zum Einspruch gegen zweite Versäumnisurteile 88
c) Diskussion 88
5. Fazit 89
Kapitel 2: Sachliche Kriterien für die außerordentliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen 91
§ 4 Bestimmung von Kriterien durch Bildung von Fallgruppen 91
I. Kein Unterschied zwischen Beschlüssen und Urteilen 91
II. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” bei Verstößen gegen anspruchsbegründende (“sachliche”) Vorschriften 92
1. Fälle “greifbarer Gesetzeswidrigkeit” 93
a) Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 93
b) Im Prozeßkostenhilferecht 93
c) Im Zwangsvollstreckungsverfahren 93
2. Nicht “greifbar gesetzeswidrige” Entscheidungen 94
3. Diskussion der Entscheidungen 95
a) Zur Unterscheidung zwischen “greifbar gesetzeswidrig” und “nur fehlerhaft” 95
b) Fehlerhafte Begründungen 95
III. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” bei Verletzung von Verfahrensvorschriften und Grundrechten 96
1. Zum ablehnenden Meinungsstand 96
2. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” bei Verletzung von Verfahrensvorschriften 97
a) Verstöße gegen grundlegende einfachgesetzliche Verfahrensprinzipien 97
b) Verstöße gegen verfassungsrechtliche Verfahrensprinzipien 98
c) Verstöße gegen materielle Grundrechte 100
3. Diskussion der Entscheidungen 100
4. Fazit 101
§ 5 Untersuchungen zur besonderen Qualität des Rechts auf Gehör vor dem Richter nach Art. 103 Abs. 1 GG für die Unanfechtbarkeit von Entscheidungen der Rechtsprechung 104
I. Richterliches Gehör als Voraussetzung von Rechtsprechung i.S. von Art. 19 Abs. 4 GG (Smid) 104
1. Zur Rechtfertigung der Unanfechtbarkeit von Entscheidungen durch die überkommene Lehre: Formaler Begriff der Rechtsprechung 105
2. Rechtfertigung der Unanfechtbarkeit durch verfahrensrechtliche Richtigkeitsgarantien: Materieller Begriff der Rechtsprechung 105
3. Materielle und formelle Kriterien für die Richtigkeit von Verfahren 107
a) Beschränkung des Verfahrens auf Rechtserkenntnis 108
b) Organisatorische Unabhängigkeit des Richters gegenüber Dritten und gegenüber den Parteien 109
c) Sachliche Unparteilichkeit 110
d) Zur Unparteilichkeit bei der Feststellung von Tatsachen 111
e) Unparteilichkeit und Anhörung 113
4. Folgerungen für die Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen bei Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG 114
II. Richterliches Gehör als Voraussetzung der Rechtskraft von Entscheidungen (Braun) 114
1. Keine Analogiefähigkeit der Wiederaufnahmegründe 115
2. Analogiefähigkeit der Wiederaufnahmegründe 115
a) Wiederaufnahme im Wege der Klage aus § 826 BGB gegen rechtskräftige Urteile 116
b) Verletzung von Richtigkeitsgarantien als ratio der Wiederaufnahmegründe 116
3. Richterliches Gehör als Richtigkeitsgarantie 118
4. Schlußfolgerung 119
5. Fazit 120
Kapitel 3: Dogmatische Einordnung der außerordentlichen Anfechtung vor den Fachgerichten in den Grundrechtsschutz 121
§ 6 Umfang der Zuständigkeit des BVerfGs für den Grundrechtsschutz und Folgen für die Zuständigkeit der Fachgerichtsbarkeit 121
I. Inhalt und Umfang der Aufgabe “Grundrechtsschutz” 121
1. Aufgabenstellung 121
2. Subjektiver und objektiver Grundrechtsschutz 122
3. Das Postulat der umfassenden Beseitigung von Grundrechtsverletzungen 123
a) Gewährleistung durch die Verfassungsbeschwerde 124
b) Umfassende Gewährleistung durch die Stellung der Grundrechte als subjektiver Rechte nach Art. 19 Abs. 4 GG 124
c) Beschränkung des Grundrechtsschutzes gegen Gerichtsentscheidungen durch begrenzten Instanzenzug 125
d) Beschränkung des umfassenden subjektiven Grundrechtsschutzes in “Bagatellsachen” wegen geringer Beschwer 127
4. Ende der Prüfung? 131
II. Grundsätzliche Bestimmung des Verhältnisses von Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit 132
1. Stellung und Aufgaben des BVerfGs 133
2. Die Besonderheiten des Grundrechtsschutzes durch Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit 134
a) Die Besonderheiten der Gerichtsbarkeiten 135
b) Umfassender Grundrechtsschutz bei Verfassungsbeschwerde als Mittel des objektiven Grundrechtsschutzes 139
3. Folgerungen aus dem Subsidiaritätsprinzip 143
a) Rechtsprechung des BVerfGs zum “Allgemeinen Subsidiaritätsprinzip” 144
b) Gründe für die Subsidiarität der Verfassungs- gegenüber der Fachgerichtsbarkeit 146
4. Fazit 148
III. Die gesetzlichen Beschränkungen der Verfassungsbeschwerde 149
1. Allgemeine Beschränkungen 149
2. Das Annahmeverfahren 150
a) Zur historischen Entwicklung 150
b) Dogmatische Konsequenzen des Annahmeverfahrens 154
3. Untersuchung der Gründe der Nicht-Annahme 156
a) Gemeinsamkeiten 156
b) Summarisches Verfahren bezüglich des Erfolgs der Verfassungsbeschwerde 157
c) Nicht-Annahme wegen fehlender objektiver oder subjektiver Wichtigkeit 160
d) Eingeschränkter subjektiver Grundrechtsschutz durch die Nicht-Annahme wegen fehlender objektiver und subjektiver Wichtigkeit 165
4. Fazit 168
5. Schlußfolgerungen 168
Schlußfolgerungen 171
§ 7 Außerordentlicher Rechtsschutz gegen gerichtliche Entscheidungen bei Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zivilgerichtsbarkeit 171
I. Außerordentliche Anfechtung trotz nicht erreichter Erwachsenheitssumme 172
1. Außerordentliche Anfechtung von Urteilen 172
2. Außerordentliche Anfechtung von Beschlüssen 172
II. Außerordentliche Anfechtung bei gesetzlichem Ausschluß der Anfechtung 173
1. Verfahrensbeendende Entscheidungen 173
a) Ausschluß der Anfechtung wegen Abänderbarkeit in derselben Instanz 173
b) Ausschluß der Anfechtung zur Entlastung der nächsten Instanz 174
2. Zwischenentscheidungen 174
a) Entfallen der Bindungswirkung 174
b) Außerordentliche Anfechtung 175
III. Außerordentliche Überprüfung bei Entscheidungen der letzten Instanz 175
1. Letztinstanzliche Urteile 175
2. Letztinstanzliche unabänderliche Beschlüsse 175
IV. Auslegung von weiteren Vorschriften 176
V. Außerordentlicher Rechtsschutz gegen Entscheidungen bei Verletzung von anderen Grundrechten 177
Literatur 178