Zum außerordentlichen Rechtsschutz gegen Urteile und Beschlüsse bei Verletzung des Rechts auf Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zivilgerichtsbarkeit
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Zum außerordentlichen Rechtsschutz gegen Urteile und Beschlüsse bei Verletzung des Rechts auf Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zivilgerichtsbarkeit
Ein Beitrag zur Lehre von der »greifbaren Gesetzeswidrigkeit«
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 119
(1994)
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Abstract
Die derzeitige Überlastung des Bundesverfassungsgerichts hat ihre Ursache in der hohen Anzahl von Verfassungsbeschwerden, die das Gericht in jedem Jahr zu bewältigen hat. Meistens handelt es sich hierbei um sogenannte Urteilsverfassungsbeschwerden, bei denen die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG, also des Rechts auf richterliches Gehör, durch eine fachgerichtliche Entscheidung gerügt wird. In vielen Fällen kann man bei derartigen Verfassungsbeschwerden anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sofort feststellen, daß die angegriffene gerichtliche Entscheidung Art. 103 Abs. 1 GG verletzt. Man spricht daher in diesem Zusammenhang von der Panneniudikatur des Bundesverfassungsgerichts.Die Autorin widmet sich zunächst der Frage, ob ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung allein deshalb zulässig ist, weil diese auf einem Verfahren beruht, in dem die den Rechtsbehelf einlegende Partei in ihrem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt worden ist. Nach einer kritischen Prüfung der diesbezüglichen Rechtsprechung und Literatur entwickelt sie eine Reihe von sachlichen Kriterien, mit deren Hilfe eindeutig festgestellt werden kann, ob die Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör die Instanz eröffnet. Das dabei gewonnene Ergebnis wird durch die Untersuchung der verfassungsprozessualen Regelung der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für die Beseitigung von subjektiven Grundrechtsverletzungen im Verhältnis zur Fachgerichtsbarkeit kontrolliert.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
§ 1 Einführung | 15 | ||
I. Darstellung des Problems | 15 | ||
1. Überlastung des BVerfGs durch Urteilsverfassungsbeschwerden | 15 | ||
2. Kontrolle unterinstanzlicher Gerichtsentscheidungen als Zuständigkeit des BVerfGs | 17 | ||
3. Vorschläge zur Lösung des Problems | 18 | ||
a) Beschränkung des Schutzbereichs von Art. 103 Abs. 1 GG | 18 | ||
b) Abschaffung der Verfassungsbeschwerde | 19 | ||
c) Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes | 21 | ||
d) Änderung der Zivilprozeßordnung | 23 | ||
e) Auslegung des geltenden Rechts | 24 | ||
II. Eingrenzung des Problems | 30 | ||
1. Keine Schaffung weiterer Instanzen | 30 | ||
2. Überprüfung nur bei “Kausalität” der Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG | 31 | ||
3. Unterscheidung zwischen Streit- und Nichtstreit-Verfahren | 31 | ||
4. Zum Entlastungseffekt der Eröffnung der Instanz | 32 | ||
5. Beschränkung auf das Zivilprozeßrecht | 32 | ||
III. Ansatzpunkte der Untersuchung | 33 | ||
1. Bedeutung des Gehörs durch den Richter für das Verfahren der Rechtsprechung und für die Rechtskraft von Entscheidungen | 33 | ||
a) Verfassungsrechtlicher Ansatz | 33 | ||
b) Zivilprozessualer Ansatz | 34 | ||
2. Verfassungsprozessuale Regelung der Zuständigkeit für die Beseitigung der Verletzung von Art. 103 GG Abs. 1 | 34 | ||
3. Gang der Darstellung | 35 | ||
Kapitel 1: Die außerordentliche Anfechtung gerichtlicher Entscheidungen wegen Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör | 37 | ||
§ 2 Zur außerordentlichen Anfechtung von Urteilen | 37 | ||
I. Der Meinungsstand in der Rechtsprechung | 37 | ||
1. Analoge Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO im schriftlichen Verfahren | 37 | ||
2. Analoge Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO im mündlichen Verfahren | 38 | ||
3. Nichtigkeitsklagen wegen Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG | 39 | ||
II. Zur Argumentation der Entscheidungen | 39 | ||
1. Argumente für einen allgemeinen Grundsatz auf Eröffnung der Instanz | 40 | ||
a) Prozeßökonomie und Überlastung | 40 | ||
b) Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 40 | ||
2. Auslegung von § 513 Abs. 2 ZPO | 40 | ||
a) Argumente gegen das Vorliegen einer Gesetzeslücke | 40 | ||
b) Argumente für die Lückenhaftigkeit der Regelung des schriftlichen Verfahrens | 41 | ||
c) Argumente für eine Analogie auch außerhalb des schriftlichen Verfahrens | 42 | ||
d) Argumente gegen eine Analogie außerhalb des schriftlichen Verfahrens | 42 | ||
3. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” | 43 | ||
III. Diskussion | 43 | ||
1. Argumente zur grundsätzlichen Eröffnung der Instanz | 43 | ||
a) Prozeßökonomie und Überlastung der Fachgerichtsbarkeit | 43 | ||
b) Zur Rechtsprechung des BVerfGs | 44 | ||
2. Auslegung des einfachen Verfahrensrechts | 45 | ||
a) “Pannengefahr” als Anfechtungsgrund | 45 | ||
b) § 513 Abs. 2 ZPO als Ausnahmeregelung für die Säumnis | 46 | ||
c) Fazit | 47 | ||
3. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” der Entscheidung wegen Verletzung des Rechtes auf richterliches Gehör | 48 | ||
IV. Zum Meinungsstand in der Literatur | 49 | ||
1. Anhörungsrüge de lege lata | 49 | ||
2. Die analoge Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO | 50 | ||
3. Revision und Wiederaufnahmeverfahren | 51 | ||
V. Diskussion | 51 | ||
1. Zulässigkeit einer Anhörungsrüge de lege lata | 51 | ||
2. Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör als Wiederaufaufnahmegrund | 52 | ||
3. Zur analogen Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO auf Berufungen im schriftlichen Verfahren | 53 | ||
§ 3 Die außerordentliche Anfechtung von Beschlüssen | 54 | ||
I. Rechtsprechung | 54 | ||
1. Der Meinungsstand | 54 | ||
2. Argumente zur Ablehnung der außerordentlichen Beschwerde | 56 | ||
a) Auslegung der jeweiligen Norm | 56 | ||
b) Verletzung eines Rechts mit Verfassungsrang | 57 | ||
c) Außerordentliche Anfechtbarkeit wegen “greifbarer Gesetzeswidrigkeit” | 58 | ||
3. Außerordentliche Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör | 58 | ||
II. Diskussion | 59 | ||
1. Die Entscheidungen zur “greifbaren Gesetzeswidrigkeit” | 60 | ||
a) Begründung der außerordentlichen Anfechtung von Entscheidungen | 60 | ||
b) Richterliche Rechtsfortbildung | 60 | ||
2. Sachliche Kriterien aus der Rechtsprechung zur “greifbaren Gesetzeswidrigkeit” | 61 | ||
a) Begründung der “greifbaren Gesetzeswidrigkeit” durch das Willkürverbot | 61 | ||
b) Sachliche Kriterien aus der Definition der “greifbaren Gesetzeswidrigkeit” | 62 | ||
3. Konsequenzen | 68 | ||
a) “Offenkundigkeit” genügt nicht | 69 | ||
b) Zur Zulässigkeit von “Mindermeinungen” | 70 | ||
4. Fazit | 71 | ||
III. Zur Argumentation in der Literatur | 72 | ||
1. Der Meinungsstand | 72 | ||
a) Henckel und Fenn: Zur außerordentlichen Anfechtung von Beschlüssen bei Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG | 73 | ||
b) Schneider: Rückgriff auf das Willkürverbot | 74 | ||
2. Erörterung anhand konkreter Normen | 74 | ||
a) Schneider: Zur außerordentlichen Anfechtung von Einstellungs- und Verweisungsbeschlüssen | 74 | ||
b) Seidel: Zur außerordentlichen Beschwerde gegen Beschlüsse nach § 348 ZPO | 76 | ||
c) Quack: Zur außerordentlichen Beschwerde gegen Beschlüsse nach § 73 Abs. 3 und 4 GWB | 76 | ||
3. Fazit | 77 | ||
IV. Anerkannte Fallgruppen der außerordentlichen Überprüfung von Entscheidungen | 77 | ||
1. Überprüfung von unanfechtbaren Verweisungsbeschlüssen | 77 | ||
a) Rechtsprechung | 77 | ||
b) Literatur | 79 | ||
c) Diskussion | 80 | ||
2. Gegenvorstellung bei Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör | 81 | ||
a) Rechtsprechung | 81 | ||
b) Literatur | 82 | ||
3. Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG als selbständige Beschwer nach § 568 Abs. 2, 2. Alt. ZPO | 84 | ||
a) Rechtsprechung | 84 | ||
b) Literatur | 86 | ||
4. Einspruch und Berufung bei Versäumnisurteilen | 87 | ||
a) Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur zur Berufung gegen zweite Versäumnisurteile | 87 | ||
b) Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur zum Einspruch gegen zweite Versäumnisurteile | 88 | ||
c) Diskussion | 88 | ||
5. Fazit | 89 | ||
Kapitel 2: Sachliche Kriterien für die außerordentliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen | 91 | ||
§ 4 Bestimmung von Kriterien durch Bildung von Fallgruppen | 91 | ||
I. Kein Unterschied zwischen Beschlüssen und Urteilen | 91 | ||
II. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” bei Verstößen gegen anspruchsbegründende (“sachliche”) Vorschriften | 92 | ||
1. Fälle “greifbarer Gesetzeswidrigkeit” | 93 | ||
a) Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes | 93 | ||
b) Im Prozeßkostenhilferecht | 93 | ||
c) Im Zwangsvollstreckungsverfahren | 93 | ||
2. Nicht “greifbar gesetzeswidrige” Entscheidungen | 94 | ||
3. Diskussion der Entscheidungen | 95 | ||
a) Zur Unterscheidung zwischen “greifbar gesetzeswidrig” und “nur fehlerhaft” | 95 | ||
b) Fehlerhafte Begründungen | 95 | ||
III. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” bei Verletzung von Verfahrensvorschriften und Grundrechten | 96 | ||
1. Zum ablehnenden Meinungsstand | 96 | ||
2. “Greifbare Gesetzeswidrigkeit” bei Verletzung von Verfahrensvorschriften | 97 | ||
a) Verstöße gegen grundlegende einfachgesetzliche Verfahrensprinzipien | 97 | ||
b) Verstöße gegen verfassungsrechtliche Verfahrensprinzipien | 98 | ||
c) Verstöße gegen materielle Grundrechte | 100 | ||
3. Diskussion der Entscheidungen | 100 | ||
4. Fazit | 101 | ||
§ 5 Untersuchungen zur besonderen Qualität des Rechts auf Gehör vor dem Richter nach Art. 103 Abs. 1 GG für die Unanfechtbarkeit von Entscheidungen der Rechtsprechung | 104 | ||
I. Richterliches Gehör als Voraussetzung von Rechtsprechung i.S. von Art. 19 Abs. 4 GG (Smid) | 104 | ||
1. Zur Rechtfertigung der Unanfechtbarkeit von Entscheidungen durch die überkommene Lehre: Formaler Begriff der Rechtsprechung | 105 | ||
2. Rechtfertigung der Unanfechtbarkeit durch verfahrensrechtliche Richtigkeitsgarantien: Materieller Begriff der Rechtsprechung | 105 | ||
3. Materielle und formelle Kriterien für die Richtigkeit von Verfahren | 107 | ||
a) Beschränkung des Verfahrens auf Rechtserkenntnis | 108 | ||
b) Organisatorische Unabhängigkeit des Richters gegenüber Dritten und gegenüber den Parteien | 109 | ||
c) Sachliche Unparteilichkeit | 110 | ||
d) Zur Unparteilichkeit bei der Feststellung von Tatsachen | 111 | ||
e) Unparteilichkeit und Anhörung | 113 | ||
4. Folgerungen für die Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen bei Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG | 114 | ||
II. Richterliches Gehör als Voraussetzung der Rechtskraft von Entscheidungen (Braun) | 114 | ||
1. Keine Analogiefähigkeit der Wiederaufnahmegründe | 115 | ||
2. Analogiefähigkeit der Wiederaufnahmegründe | 115 | ||
a) Wiederaufnahme im Wege der Klage aus § 826 BGB gegen rechtskräftige Urteile | 116 | ||
b) Verletzung von Richtigkeitsgarantien als ratio der Wiederaufnahmegründe | 116 | ||
3. Richterliches Gehör als Richtigkeitsgarantie | 118 | ||
4. Schlußfolgerung | 119 | ||
5. Fazit | 120 | ||
Kapitel 3: Dogmatische Einordnung der außerordentlichen Anfechtung vor den Fachgerichten in den Grundrechtsschutz | 121 | ||
§ 6 Umfang der Zuständigkeit des BVerfGs für den Grundrechtsschutz und Folgen für die Zuständigkeit der Fachgerichtsbarkeit | 121 | ||
I. Inhalt und Umfang der Aufgabe “Grundrechtsschutz” | 121 | ||
1. Aufgabenstellung | 121 | ||
2. Subjektiver und objektiver Grundrechtsschutz | 122 | ||
3. Das Postulat der umfassenden Beseitigung von Grundrechtsverletzungen | 123 | ||
a) Gewährleistung durch die Verfassungsbeschwerde | 124 | ||
b) Umfassende Gewährleistung durch die Stellung der Grundrechte als subjektiver Rechte nach Art. 19 Abs. 4 GG | 124 | ||
c) Beschränkung des Grundrechtsschutzes gegen Gerichtsentscheidungen durch begrenzten Instanzenzug | 125 | ||
d) Beschränkung des umfassenden subjektiven Grundrechtsschutzes in “Bagatellsachen” wegen geringer Beschwer | 127 | ||
4. Ende der Prüfung? | 131 | ||
II. Grundsätzliche Bestimmung des Verhältnisses von Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit | 132 | ||
1. Stellung und Aufgaben des BVerfGs | 133 | ||
2. Die Besonderheiten des Grundrechtsschutzes durch Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit | 134 | ||
a) Die Besonderheiten der Gerichtsbarkeiten | 135 | ||
b) Umfassender Grundrechtsschutz bei Verfassungsbeschwerde als Mittel des objektiven Grundrechtsschutzes | 139 | ||
3. Folgerungen aus dem Subsidiaritätsprinzip | 143 | ||
a) Rechtsprechung des BVerfGs zum “Allgemeinen Subsidiaritätsprinzip” | 144 | ||
b) Gründe für die Subsidiarität der Verfassungs- gegenüber der Fachgerichtsbarkeit | 146 | ||
4. Fazit | 148 | ||
III. Die gesetzlichen Beschränkungen der Verfassungsbeschwerde | 149 | ||
1. Allgemeine Beschränkungen | 149 | ||
2. Das Annahmeverfahren | 150 | ||
a) Zur historischen Entwicklung | 150 | ||
b) Dogmatische Konsequenzen des Annahmeverfahrens | 154 | ||
3. Untersuchung der Gründe der Nicht-Annahme | 156 | ||
a) Gemeinsamkeiten | 156 | ||
b) Summarisches Verfahren bezüglich des Erfolgs der Verfassungsbeschwerde | 157 | ||
c) Nicht-Annahme wegen fehlender objektiver oder subjektiver Wichtigkeit | 160 | ||
d) Eingeschränkter subjektiver Grundrechtsschutz durch die Nicht-Annahme wegen fehlender objektiver und subjektiver Wichtigkeit | 165 | ||
4. Fazit | 168 | ||
5. Schlußfolgerungen | 168 | ||
Schlußfolgerungen | 171 | ||
§ 7 Außerordentlicher Rechtsschutz gegen gerichtliche Entscheidungen bei Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch die Zivilgerichtsbarkeit | 171 | ||
I. Außerordentliche Anfechtung trotz nicht erreichter Erwachsenheitssumme | 172 | ||
1. Außerordentliche Anfechtung von Urteilen | 172 | ||
2. Außerordentliche Anfechtung von Beschlüssen | 172 | ||
II. Außerordentliche Anfechtung bei gesetzlichem Ausschluß der Anfechtung | 173 | ||
1. Verfahrensbeendende Entscheidungen | 173 | ||
a) Ausschluß der Anfechtung wegen Abänderbarkeit in derselben Instanz | 173 | ||
b) Ausschluß der Anfechtung zur Entlastung der nächsten Instanz | 174 | ||
2. Zwischenentscheidungen | 174 | ||
a) Entfallen der Bindungswirkung | 174 | ||
b) Außerordentliche Anfechtung | 175 | ||
III. Außerordentliche Überprüfung bei Entscheidungen der letzten Instanz | 175 | ||
1. Letztinstanzliche Urteile | 175 | ||
2. Letztinstanzliche unabänderliche Beschlüsse | 175 | ||
IV. Auslegung von weiteren Vorschriften | 176 | ||
V. Außerordentlicher Rechtsschutz gegen Entscheidungen bei Verletzung von anderen Grundrechten | 177 | ||
Literatur | 178 |