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Der Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag

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Nolting, D. (1994). Der Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48149-1
Nolting, Dietmar. Der Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48149-1
Nolting, D (1994): Der Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48149-1

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Der Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag

Nolting, Dietmar

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 171

(1994)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhalt 9
1. Kapitel: Einführung 17
A. Der Begriff des Änderungsvorbehalts beim Erbvertrag 17
B. Geschichtliche Entwicklung 18
I. Das römische Recht 18
II. Das deutsche Recht 19
1. Vorbehalte in deutschrechtlichen Instituten 19
2. Die Bedeutung der deutschrechtlichen Vorbehalte für die geschichtliche Entwicklung des Änderungsvorbehalts beim Erbvertrag 21
III. Änderungsvorbehalte im gemeinen Recht 22
IV. Vorbehalte in Naturrechtskodifikationen 24
V. Der Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag im Gesetzgebungsverfahren zum BGB 26
VI. Zusammenfassung 27
C. Systematisierung 28
I. Bisherige Systematisierungsvorschläge 28
II. Neuere Systematisierungsvorschläge 29
1. Die von Hülsmeier vorgeschlagene Systematisierung 29
2. Kritik am Vorschlag Hülsmeiers 30
3. Die Rezeption der Vorschläge Hülsmeiers und der Begriff des Totalvorbehalts als Systematisierungskategorie in der neuesten Literatur 31
III. Eigener Systematisierungsvorschlag 33
1. Der Totalvorbehalt 33
2. Änderungsvorbehalte mit Beschränkung der Änderungsbefugnis 33
a) Beschränkung der Änderungsbefugnis auf der Tatbestandsseite 33
b) Beschränkung der Änderungsbefugnis auf der Rechtsfolgenseite 34
c) Beschränkung der Änderungsbefugnis auf Tatbestands- und Rechtsfolgen – seite 34
D. Praktische Bedeutung des Änderungsvorbehalts beim Erbvertrag 35
I. Rechtstatsächliche Untersuchungen 35
II. Formularkommentare 37
E. Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten 38
I. Abgrenzung zum Rücktrittsvorbehalt, §§ 2293 ff. 38
1. Abgrenzung auf der Ebene der Vertragsauslegung 39
2. Abgrenzung auf dogmatischer Ebene 39
a) Die Ansicht Weins 39
b) Abgrenzungsversuche in der Literatur 40
c) Stellungnahme und eigener Vorschlag zur Lösung des Abgrenzungsproblems 42
II. Abgrenzung zur “realisierten Beschränkung” 46
III. Abgrenzung zur auflösenden Bedingung 49
F. Die grundsätzliche Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts 51
I. Der Meinungsstand 51
1. Die überwiegende Meinung 51
2. Die Gegenmeinung 53
II. Stellungnahme 55
1. Die Bedeutung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit für die grundsätzliche Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts beim Erbvertrag 55
2. Die Bedeutung der Freistellungsklauseln beim gemeinschaftlichen Testament für die grundsätzliche Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts 58
3. Die Bedeutung des Rücktrittsvorbehalts für die grundsätzliche Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts 60
2. Kapitel: Die Wirkung der Aufnahme eines Änderungsvorbehalts in den Erbvertrag 65
A. Ausgangspunkt: Die Grundbegriffe der erbvertraglichen Dogmatik 65
I. Die Bindungswirkung des Erbvertrags 65
1. Der Inhalt erbvertraglicher Bindung 66
a) Die heute überwiegende Meinung 66
b) Historischer Hintergrund 66
c) Tendenzen im jüngsten Schrifttum 68
d) Kritische Stellungnahme zu den Tendenzen im jüngsten Schrifttum 71
2. Die Herleitung der erbvertraglichen Bindungswirkung 72
II. Das Recht des Bedachten i.S. des § 2289 I 1 74
1. Das Recht des Bedachten als subjektives Recht 74
2. Das Recht des Bedachten als Anwartschaft 76
3. Die Ansicht van Veenroys 79
4. Die Ansicht der Rechtsprechung 80
5. Die wohl überwiegende Literaturmeinung 81
6. Die Ansicht Hülsmeiers 81
7. Kritik an der Ansicht Hülsmeiers 82
8. Eigener Lösungsvorschlag 84
a) Der Begriff des Interesses 84
b) Die rechtliche Sicherung von Interessen, insbesondere die Sicherung durch Rechtsmachtverlust 86
c) Das Recht des Bedachten i.S. des § 2289 I 1 als rechtlich gesichertes Interesse 88
III. Die Vertragsmäßigkeit einer erbvertraglichen Verfügung 91
1. Das Nebeneinander von einseitigen und vertragsmäßigen Verfügungen 91
2. Die Abgrenzung zwischen einseitigen und vertragsmäßigen Verfügungen 92
a) Die Lösung der Abgrenzungsfrage im Grundsatz 92
b) Abweichende Ansichten 93
aa) Die Meinung Stöckers 93
bb) Tendenzen in der jüngsten Literatur 96
c) Die Lösung der Abgrenzungsfrage in Zweifelsfällen 97
aa) Die Ansicht der Rechtsprechung und des überwiegenden Teils der Literatur 97
bb) Die abweichende Ansicht Claus Noltings 99
cc) Stellungnahme und Lösungsvorschlag 100
B. Die Wirkung der Aufnahme eines Änderungsvorbehalts in den Erbvertrag auf die erbvertragliche Bindung, auf das Recht des Bedachten i.S. des § 2289 I 1 und auf die Vertragsmäßigkeit der betroffenen Verfügung 103
I. Die Wirkung des Totalvorbehalts 103
II. Die Wirkung von Änderungsvorbehalten mit Beschränkung der Änderungsbefugnis 104
1. Die Wirkung auf die Bindung des Erblassers 104
a) Auseinandersetzung mit der Meinung v. Lübtows 105
b) Die Ansicht Eckebrechts 106
c) Weiterführende Aspekte in der Meinung Lange-Kuchinkes 107
d) Die Meinung Brox’ 107
e) Die Meinung Musielaks, Sieberts, Bartolomeyczik-Schlüters und M. Wolfs: Teilbarkeit der Bindungswirkung einer erbvertraglichen Verfügung? 108
f) Auseinandersetzung mit der Zwei-Stufen-Theorie Coings 110
g) Auseinandersetzung mit der Meinung Claus Noltings 112
h) Die Ansicht Hülsmeiers 115
i) Die Ansicht der Rechtsprechung 117
aa) Die Ansicht des BGH 117
bb) Die Ansicht anderer Gerichte 120
j) Stellungnahme 122
k) Ergebnis 126
2. Die Wirkungen der Aufnahme und der Ausübung eines Änderungsvorbehalts auf das Recht des Bedachten i.S. des § 2289 I 1 126
a) Problemstellung 126
b) Der Meinungsstand 128
aa) Die Meinung des BGH 128
bb) Der Meinungsstand in der Literatur 131
(1) Auseinandersetzung mit den Meinungen v. Lübtows und Sieberts 131
(2) Die zweifach differenzierende Meinung Hülsmeiers 133
(aa) Ausgangspunkt 133
(bb) Die Wirkung eines “unbeschränkten” Änderungsvorbehalts auf das Entstehen eines Rechts des Bedachten 134
(cc) Die Wirkung eines “beschränkten” Änderungsvorbehalts auf das Entstehen eines Rechts des Bedachten unter besonderer Berücksichtigung des an eine Bedingung geknüpften Vorbehalts der vollständigen Aufhebung der betroffenen Verfügung 134
(3) Auseinandersetzung mit Hülsmeiers Behandlung des “beschränkten” Vorbehalts 137
(4) Auseinandersetzung mit der Meinung Eckebrechts 139
c) Stellungnahme: Funktion und Struktur des Änderungsvorbehalts im Spiegel seiner Wirkung auf das Recht des Bedachten i.S. des § 2289 I 1 140
3. Die Wirkung der Aufnahme eines Änderungsvorbehalts auf die Vertragsmäßigkeit der betroffenen Verfügung 144
a) Gibt es vertragsmäßige Verfügungen unter Änderungsvorbehalt? 144
aa) Die Meinung Brox’ 144
bb) Die in der Literatur überwiegende Ansicht 145
cc) Die Meinung Claus Noltings 145
dd) Die Ansicht der Rechtsprechung 146
b) Wann läßt die Vereinbarung eines Änderungsvorbehalts die Vertragsmäßigkeit der betroffenen Verfügung entfallen? 147
aa) Die überwiegende Ansicht 147
bb) Neuere Tendenz in der Literatur: Die Ansicht Hülsmeiers, Bengels und Buchholz’ 147
(1) Hülsmeiers erstes Argument 149
(2) Auseinandersetzung mit Hülsmeiers erstem Argument 150
(3) Hülsmeiers zweites Argument 152
(4) Auseinandersetzung mit Hülsmeiers zweitem Argument 152
c) Abschließende Stellungnahme 153
3. Kapitel: Die Grenzen des Änderungsvorbehalts 156
A. Problemstellung 156
B. Vorbemerkung zum Gang der Untersuchung 156
C. Zur Möglichkeit eines Totalvorbehalts 157
I. Der Meinungsstand 157
1. Erste Meinungsgruppe: Für die Möglichkeit eines Totalvorbehalts 158
a) Die Meinung v. Lübtows 158
b) Auseinandersetzung mit den Meinungen Küsters und Claus Noltings 158
c) Die Meinung Hülsmeiers 162
2. Zweite Meinungsgruppe 163
II. Stellungnahme zum Problem des Totalvorbehalts 166
1. Die grundsätzliche Unzulässigkeit des Totalvorbehalts 166
2. Die Ausnahme 167
D. Grenzen des Änderungsvorbehalts unterhalb eines Verbots des Totalvorbehalts 169
I. Ansatz der Rechtsprechung 169
1. Das “Wesenskriterium” und seine Ausformung in BGHZ 26, 204 169
2. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung 170
II. Das Kriterium ausreichender Bestimmtheit 171
III. Die Lehre vom spezifizierten Änderungsvorbehalt 174
IV. Die Meinung Musielaks 179
V. Stellungnahme und Lösungsvorschlag 183
1. Zu der von der Rechtsprechung vorgenommenen Gesamtbetrachtung 183
2. Die Bedeutung des “Rechts des vertragsmäßig Bedachten” i.S. der §§ 2289 I 1, 2278 II für die Grenzen der Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts beim Erbvertrag 185
3. Die Bedeutung des § 2302 für die Bestimmung der Grenzen eines zulässigen Änderungsvorbehalts 194
a) Problemstellung 194
b) Stellungnahme 195
c) Exemplifizierung 197
d) Ergebnis 198
4. Kapitel: Fragen der Form und Auslegung 200
A. Formfragen bei der Vereinbarung eines Änderungsvorbehalts, insbesondere der “stillschweigende Vorbehalt” 200
I. Die Frage der Anwendbarkeit des § 2276 auf den Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag 200
1. Der Meinungsstand 200
2. Stellungnahme 201
II. Die formgerechte Vereinbarung eines Änderungsvorbehalts gem. § 2276 I. 202
1. Die Ansicht der Rechtsprechung 203
2. Kritische Darstellung des Meinungsstandes in der Literatur 203
3. Zusammenfassung 207
4. Stellungnahme und Lösungsvorschlag 207
a) Auslegung bei eindeutigem Wortlaut 207
b) Das Erfordernis eines Anhaltspunkts 209
c) Inhalt des Andeutungserfordernisses 211
d) Stillschweigender Änderungsvorbehalt und Bestimmtheitsgebot 212
B. Formfragen bei der Ausübung des Änderungsvorbehalts 212
I. Der Meinungsstand 212
II. Stellungnahme und Lösungsvorschlag 214
5. Kapitel: Der fehlerhafte Änderungsvorbehalt 217
A. Der Begriff des fehlerhaften Änderungsvorbehalts 217
B. Arten der Fehlerquellen 217
I. Der Änderungsvorbehalt ist nicht formgerecht vereinbart 217
1. Fehlerfolge für den Änderungsvorbehalt 217
2. Fehlerfolge für die betroffene Verfügung 218
3. Die Folgen für den Erbvertrag 222
a) Die betroffene Verfügung ist nichtig 222
b) Die betroffene Verfügung besteht als einseitige fort 223
II. Der Änderungsvorbehalt ist nicht bestimmt genug 224
1. Stellungnahmen in der Literatur 224
a) Die Meinung v. Lübtows 224
b) Die Meinung Hülsmeiers 224
2. Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag 225
III. Der Änderungsvorbehalt läßt kein Recht des Bedachten entstehen 226
IV. Der Änderungsvorbehalt enthält eine Beschränkung der Änderungsbefugnis 227
Zusammenstellung der wichtigsten Ergebnisse 227
Literatur 230