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§ 354a HGB - eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems?

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Bauer, A. (2001). § 354a HGB - eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50363-6
Bauer, Astrid. § 354a HGB - eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems?. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50363-6
Bauer, A (2001): § 354a HGB - eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50363-6

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§ 354a HGB - eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems?

Bauer, Astrid

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 138

(2001)

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Abstract

Nach einer über viele Jahre intensiv geführten rechtswissenschaftlichen Diskussion hat der Gesetzgeber im Jahre 1994 die Frage aufgegriffen, ob den in der Rechtspraxis häufig anzutreffenden und auf § 399 Alt. 2 BGB gestützten Vereinbarungen Grenzen zu setzen sind, nach denen eine Forderungsabtretung entweder insgesamt unzulässig oder nur mit Zustimmung des Schuldners möglich sein soll. Hintergrund der auf solche Einschränkungen gerichteten rechtspolitischen Initiativen war die Besorgnis, daß die erwähnten Vereinbarungen ganz entscheidend insbesondere die Refinanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen beeinträchtigen würden, die sich durch eine geringe Eigenkapitalausstattung und schwach ausgeprägte Marktmacht auszeichnen. Der Gesetzgeber hat zur Lösung des Problems § 354a HGB geschaffen, der am 30. Juli 1994 in Kraft getreten ist. Nach Satz 1 ist eine Abtretung, die entgegen einem zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarten Abtretungsausschluss vorgenommen wird, wirksam, sofern das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet, für beide Teile ein Handelsgeschäft oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dennoch steht es dem Schuldner nach Satz 2 frei, weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten zu leisten, und zwar bemerkenswerter Weise selbst dann, wenn er die Abtretung kennt. Angesichts der kontroversen Diskussion, die dem Eingreifen des Gesetzgebers sowohl vorausging als auch nachfolgte, liegt es nahe, die getroffene Regelung auf den rechtswissenschaftlichen Prüfstand zu legen und sie daraufhin zu befragen, ob sie dem rechtspolitischen Anliegen gerecht wird.

Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die gegenläufige Schutzrichtung des § 354a Satz 1 und 2 HGB. Das hierdurch entstehende materiellrechtliche Spannungsverhältnis setzt sich im Zivilprozess, der Zwangsvollstreckung, der Forderungsverpfändung und der Insolvenz, also in Bereichen fort, in denen §

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 21
I. Problemstellung 21
1. Der Abtretungsausschluß im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach bisheriger Rechtslage 21
2. Die wirtschaftliche Bedeutung des Abtretungsausschlusses 23
a) Betroffenheit, insbesondere des Mittelstandes 23
b) Gründe für die Verbreitung von Abtretungsausschlüssen 24
aa) Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme bei versehentlicher Fehlleistung 24
bb) Ausübung von Marktmacht 26
c) Vorstöße zur Eindämmung des Machtmißbrauchspotentials 27
3. Lösung des rechtlichen und wirtschaftlichen Problems durch § 354a HGB? 28
a) Der Anlaß 28
b) Das Gesetzgebungsverfahren 29
aa) Vorschläge zur Ergänzung des BGB 29
bb) Vorschläge zur Ergänzung des HGB unter Ausweitung des Regelungsbereichs auf Geschäfte mit der öffentlichen Hand 30
(1) Ursprünglicher Vorschlag 30
(2) § 354a HGB 31
II. Gang der Untersuchung 32
§ 2 Der Abtretungsausschluß nach bisheriger Rechtslage 36
I. Rechtspolitische und rechtsdogmatische Lage vor Erlaß des § 354a HGB 37
1. Der Begriff der Rechtsdogmatik in der Beurteilung durch die deutsche Rechtswissenschaft 37
a) Herkunft und Entwicklung 37
b) Grundthesen 39
2. Grundsätze der Rechtspolitik 40
3. Folgerungen für § 354a HGB 41
II. Problembewältigung vor dem Hintergrund bisheriger Rechtslage 41
1. Ansätze des Schrifttums 42
a) Übersicht 43
b) Gründe für eine lediglich relative Unwirksamkeit einer ausschlußwidrigen Abtretung 45
aa) Absolute Wirkung vertraglicher Abtretungsausschlüsse 45
bb) Relative Unwirksamkeit einer ausschlußwidrigen Abtretung 46
(1) Erforschung des mutmaßlichen Willens der Parteien 48
(2) Möglichkeit und Konstruktion relativer Unwirksamkeit 48
(3) Folgen dieser Konstruktion in „pathologischen“ Situationen 50
(a) Insolvenz des Zedenten 50
(b) Zwangsvollstreckung 51
(c) Einziehungsbefugnis des Zessionars 52
cc) Stellungnahme 53
2. Ansätze der Rechtsprechung 54
a) Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB 54
b) Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG 55
c) Rechtsfolgen eines wirksam vereinbarten Abtretungsausschlusses 56
III. Rechtspolitische Notwendigkeit für ein Einschreiten des Gesetzgebers 57
§ 3 Tatbestand und Anwendungsbereich des § 354a HGB 58
I. Zeitlicher Anwendungsbereich 58
1. Zeitpunkt des Inkrafttretens 58
2. Auswirkungen des § 354a HGB auf antizipierte Abtretungsausschlüsse 59
a) (Entsprechende) Anwendbarkeit des Art. 170 EGBGB 60
b) (Unechte) Rückwirkung des § 354a HGB 64
aa) Echte Rückwirkung 64
bb) Unechte Rückwirkung 65
c) Hinweis des Rechtsausschusses zur Anwendbarkeit des § 354a HGB 67
d) Zusammenfassung 68
II. Sachlicher Anwendungsbereich 69
1. Erfaßte Abreden 69
a) Beschränkungsabreden 69
b) Kontokorrentabreden 70
2. Teilabtretungen 73
3. Geldforderungen 74
4. Schuldrechtliche Abtretungsausschlüsse 74
III. Persönlicher Anwendungsbereich 76
1. Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften 77
a) Kaufmannseigenschaft des Schuldners 78
b) Kaufmannseigenschaft des Gläubigers (Zedenten) 79
2. Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand 80
a) Die öffentliche Hand als Schuldnerin 80
b) Die Kaufmannseigenschaft des Gläubigers 80
3. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG? 82
a) Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Prüfung einer Vorschrift anhand des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG 83
b) Folgen für § 354a HGB 84
4. Zusammenfassung 86
§ 4 Die Rechtsfolgen des § 354a HGB und der verfolgte Schutzzweck 88
I. Schutzzweck 88
II. Die Rechtsfolge des Satzes 1: Wirksamkeit einer ausschlußwidrigen Abtretung 88
1. Auswirkungen bei Kettenabtretungen 90
2. Auswirkungen bei Mehrfachabtretungen 90
III. Die Rechtsfolge des Satzes 2: Befreiende Leistung des Schuldners an den Zedenten 91
1. Ausgestaltung der Rechtsfolge 92
a) Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Hinblick auf § 407 Abs. 1 BGB 92
b) Die Gründe für den Schutz auch des bösgläubigen Schuldners 93
aa) Die Argumente der Schuldnerseite 93
bb) Die Stellungnahme des Gesetzgebers 94
2. Die Wahlmöglichkeit des Schuldners 95
a) Praktische Auswirkung der Wahlmöglichkeit 95
b) Rechtliche Qualifizierung der Wahlmöglichkeit 95
aa) Die Wahlmöglichkeit des Schuldners als Folge relativer Unwirksamkeit der Abtretung im Verhältnis Schuldner – Zedent 96
bb) Bestimmung der Rechtsnatur der Wahlmöglichkeit in Anlehnung an spezialgesetzlich geregelte Formen einer Leistungsalternativität 97
(1) Wahlschuld im Sinne der §§ 262 ff BGB 98
(2) Schuld mit Bestimmungsvorbehalt, §§ 315 ff BGB 98
(3) Elektive Konkurrenz 98
(4) Ersetzungsbefugnis des Schuldners (facultas alternativa) 99
cc) Rechtliche Qualifizierung der Wahlmöglichkeit in Anlehnung an die Disponibilität des Rechtsscheins nach § 407 Abs. 1 BGB 101
(1) Der gutgläubige Schuldner 102
(2) Der bösgläubige Schuldner 102
(a) Die Wahlmöglichkeit des Schuldners nach § 407 Abs. 1 BGB als Folge einer gesetzlichen Empfangszuständigkeit des Zedenten 103
(b) Die Wahlmöglichkeit des Schuldners als Einrede 104
(c) Die Wahlmöglichkeit des Schuldners als sonstiges Gestaltungsrecht 105
dd) Zusammenfassung 105
c) Schranken der Wahlmöglichkeit 106
aa) Leistungsadressat bei Kettenabtretungen 106
bb) Rückgängigmachung der einmal erfolgten Wahl 107
(1) Rückgängigmachung nach der Leistungserbringung 107
(2) Rückgängigmachung vor der Leistungserbringung 108
cc) Grenzen der Wahlmöglichkeit 108
3. Gesetzliche Empfangszuständigkeit des Zedenten 111
a) Rechtsscheinzuständigkeit 111
b) Der „solutionis causa adiectus“ 111
c) Gesetzliche Empfangszuständigkeit nach dem Vorbild der §§ 362 Abs. 2, 185 BGB 112
aa) Der originäre Anwendungsbereich der §§ 362 Abs. 2, 185 BGB 112
bb) Strukturelle Parallelität zu § 354a Satz 2 HGB 113
d) Der Rechtsgedanke der Anweisung auf Schuld (§§ 783, 787 BGB) 114
e) Fehlende Einziehungsbefugnis aufgrund fehlender Forderungsinhaberschaft 115
f) Zusammenfassung 116
4. Die Rechtsmacht von Schuldner und Zedent nach § 354a Satz 2 HGB im Hinblick auf die Leistung 117
a) Die „Leistung“ des Schuldners an den Zedenten 117
aa) Die Leistung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB) und an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 1 BGB) 117
bb) Die Aufrechnung 118
(1) Bestimmung der Aufrechnungsmöglichkeit in Abhängigkeit von den zeitlichen Vorgaben des § 406 BGB 120
(2) Über die Regelung des § 406 BGB hinausgehende Konstellationen 120
(a) Die Forderung des Schuldners richtet sich gegen den Zedenten 120
(b) Die Forderung des Schuldners richtet sich gegen den Zessionar 123
(3) Zusammenfassung 123
b) Die Verfügungszuständigkeit des Zedenten hinsichtlich der zedierten Forderung 124
aa) Die Aufrechnung 124
bb) Die Belastung der Forderung 125
c) Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen zwischen Schuldner und Zedent in Ansehung der Forderung 126
aa) Stundung 126
bb) Erlaß 129
cc) Vergleich 132
d) Einschränkung der Rechtsmacht des Schuldners durch Aufrechnung des Zessionars? 133
e) Zusammenfassung 134
IV. Auswirkungen der Leistung des Schuldners nach § 354a Satz 2 HGB auf den Zessionar 135
1. Rechtliche Auswirkungen der Leistung 135
2. Wirtschaftliche Auswirkungen der Leistung 136
V. Der zwingende Charakter des § 354a Satz 3 HGB 137
VI. Ist § 354a HGB als Stellungnahme im klassischen Streit zwischen relativer und absoluter Unwirksamkeit einer trotz Abtretungsausschlusses vorgenommenen Abtretung nach § 399 Fall 2 BGB zu werten? 138
1. Fehlen einer umfassenden Stellungnahme 138
2. Stellungnahme aus Anlaß der Ausnahmevorschrift des § 354a HGB 139
§ 5 Die praktische Bedeutung des § 354a HGB für den Forderungsverkehr 142
I. Legalzessionen 142
II. Gutgläubiger Erwerb vinkulierter verbriefter Forderungen 143
III. Kollisionen 144
IV. Abtretungsausschluß und Sicherungszession 145
1. Gutglaubenserwerb der Forderung 146
2. Eigenhaftung des GmbH-Geschäftsführers 146
V. Abtretungsausschluß und Factoring 147
1. Grundlagen des Factoring 147
a) Definition des Factoring 147
b) Erscheinungsformen des Factoring 148
aa) Das echte Factoring 148
(1) Die einzelnen Funktionen 148
(2) Der Charakter als offenes Factoring 150
bb) Das unechte Factoring 150
c) Rechtliche Qualifizierung des Factoringvertrages 151
2. Die Auswirkungen der früheren Rechtslage auf das Factoring 152
3. § 354a HGB und seine Auswirkungen auf das Factoring 155
a) Auswirkung des § 354a Satz 2 HGB auf die Vereinbarung als offenes Factoring 156
b) Auswirkung des § 354a Satz 2 HGB auf die Bewertung der vinkulierten Forderung 157
§ 6 Prozessuale Auswirkungen des § 354a HGB 159
I. Die Leistungsklage des Zedenten gegen den Schuldner 160
1. Forderungsabtretung nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage 160
a) Die Regelung des § 265 ZPO 160
aa) Der Einfluß der Abtretung auf das weitere Verfahren 161
bb) Die Stellung des Zedenten im Rechtsstreit nach erfolgter Abtretung 162
b) Die Beteiligung des Zessionars am Rechtsstreit 164
c) Die Leistung des Schuldners an den Zedenten als Titelgläubiger 165
d) Die Möglichkeit des Zessionars, den Zedenten nach der Leistung des Schuldners in Regreß zu nehmen 165
e) Zusammenfassung 166
2. Forderungsabtretung vor Rechtshängigkeit der Klage 167
a) Grundsätzliches 167
b) Beurteilung der Rechtslage außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354a HGB 168
aa) Der Ausgangsprozeß des Zedenten gegen den Schuldner 168
(1) Die Leistung des Schuldners während des schwebenden Rechtsstreits 168
(2) Die Leistung des Schuldners nach rechtskräftiger Titulierung, aber vor Eintritt in die Zwangsvollstreckung 168
(3) Zusammenfassung 170
bb) Der Folgeprozeß des Zessionars gegen den Schuldner und die Auswirkungen des Ausgangsprozesses zwischen Zedent und Schuldner 170
(1) § 407 Abs. 2 BGB 171
(2) Die Auswirkungen der Gutgläubigkeit des Schuldners in bezug auf die Gläubigerstellung des Zedenten 172
(3) Kenntniserlangung von der Abtretung nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung 174
(4) Kenntniserlangung von der Abtretung nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage 175
(5) Kenntnis der Abtretung bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage 178
(6) Zusammenfassung 179
c) Die Auswirkungen des § 354a HGB 180
aa) Unterliegen des bösgläubigen Schuldners im Ursprungsprozeß mit dem Zedenten 180
(1) Die Leistung des bösgläubigen Schuldners während des schwebenden Verfahrens 181
(2) Rechtskräftige Titulierung des „Anspruches“ für den Zedenten 181
(a) Der Schutz des bösgläubigen Schuldners durch § 354a Satz 2 HGB 181
(b) Gleichstellung des rechtskräftigen Titels mit der „Leistung“ nach § 354a Satz 2 HGB 184
bb) Obsiegen des Schuldners im Ursprungsprozeß mit dem Zedenten – Ergänzung des § 354a Satz 2 HGB durch § 407 Abs. 2 BGB? 188
(1) Das Verhältnis von § 407 Abs. 1 BGB und § 407 Abs. 2 BGB 188
(2) Prozessuale Ergänzung der Regelung des § 354a Satz 2 HGB durch § 407 Abs. 2 BGB 189
(3) Zusammenfassung 190
II. Die Leistungsklage des Zessionars gegen den Schuldner 190
1. Klage des Zessionars auf Leistung an sich selbst 190
a) Grundsätzliches 190
b) Leistung des Schuldners an den Zedenten 192
aa) Leistung vor Rechtshängigkeit der Klage 192
bb) Leistung während des anhängigen Verfahrens 193
cc) Leistung nach Eintritt der Rechtskraft des für den Zessionar ergehenden Urteils 194
dd) Zusammenfassung 196
c) Ankündigung des Schuldners während des anhängigen Verfahrens, von seinem Recht auf Leistung an den Zedenten nach § 354a Satz 2 HGB Gebrauch machen zu wollen 197
d) Sonstige rechtsgeschäftliche Vereinbarungen des Schuldners mit dem Zedenten in Ansehung der Forderung 198
aa) Vereinbarungen vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage 198
(1) Stundung 198
(2) Aufrechnung und Erlaß 199
(3) Vergleich 199
bb) Vereinbarungen während des anhängigen Rechtsstreits 199
cc) Vereinbarungen nach Eintritt der Rechtskraft des zugunsten des Zessionars ergehenden Urteils 200
2. Klage des Zessionars auf wahlweise Leistung an sich selbst oder den Zedenten 200
§ 7 § 354a HGB in der Zwangsvollstreckung und bei der Forderungsverpfändung 202
I. Die Zwangsvollstreckung im Anschluß an das zivilgerichtliche Verfahren 203
1. Grundsätzliches zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung 203
2. Vollstreckung aus einem Urteil zugunsten des Zedenten 204
a) Vollstreckung durch den Zedenten 205
b) Vollstreckung durch den Zessionar 206
c) Zusammenfassung 207
3. Vollstreckung aus einem Titel des Zessionars 207
a) Der Titel lautet auf Leistung an den Zessionar 208
b) Der Titel lautet auf wahlweise Leistung an den Zessionar oder den Zedenten 209
c) Zusammenfassung 210
II. Der Abtretungsausschluß bei Pfändung und Verpfändung der Forderung 211
1. Pfändung der Forderung 211
a) Pfändung der Forderung durch Gläubiger des Zedenten 211
aa) Pfändung der Forderung durch Gläubiger des Zedenten vor Forderungsabtretung 212
(1) Inhibitorium nach § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO 213
(2) Arrestatorium nach § 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO 214
(3) Zusammenfassung 216
bb) Pfändung der Forderung durch Gläubiger des Zedenten nach Forderungsabtretung 216
b) Pfändung der Forderung durch Gläubiger des Zessionars 218
aa) Vorrang der Regelung des § 354a Satz 2 HGB vor der Pfändungsmöglichkeit der Gläubiger des Zessionars? 218
(1) Abgeleitete Rechtsstellung des Vollstreckungsgläubigers 218
(2) Die Argumente Wagners 219
(3) Zusammenfassung 224
bb) Auswirkungen des § 354a HGB auf das Kredit- und Sicherungsgefüge in der Zwangsvollstreckung 225
2. Verpfändung der Forderung 225
a) Verpfändung der Forderung durch den Zedenten 225
aa) Isolierte Verpfändung der Forderung durch den Zedenten 226
(1) Die Rechtslage außerhalb des § 354a HGB 226
(2) Die Auswirkungen des § 354a HGB auf die rechtliche Beurteilung 227
bb) Verpfändung der Forderung durch den Zedenten vor Abtretung der Forderung 229
cc) Verpfändung der Forderung des Zedenten nach Abtretung der Forderung 230
dd) Zusammenfassung 230
b) Verpfändung der Forderung durch den Zessionar 231
aa) Verpfändung der Forderung bei aufschiebend bedingter Abtretung 231
bb) Verpfändung der Forderung durch den Zessionar nach Abtretung der Forderung 231
(1) Leistung des Schuldners an den Zedenten 232
(2) Leistung des Schuldners an den Zessionar 233
(a) Leistung des Schuldners vor Eintritt der Pfandreife 233
(b) Leistung des Schuldners nach Eintritt der Pfandreife 234
cc) Zusammenfassung 235
§ 8 Die Auswirkungen des § 354a HGB in der Insolvenz 237
I. Die Insolvenz des Zedenten 237
1. Die Auswirkung der Forderungsabtretung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens 239
a) Ersatzaussonderung und Ersatzabsonderung durch den Zessionar 240
aa) Ersatzaussonderung und Ersatzabsonderung bei Zahlung des Schuldners an den Zedenten 240
(1) Ersatzaussonderung oder Ersatzabsonderung nach § 48 Satz 1 InsO (analog) 242
(2) Ersatzaussonderung oder Ersatzabsonderung nach § 48 Satz 2 InsO (analog) 243
(3) Die Folgen der Vereitelung des Ersatzaussonderungsoder Ersatzabsonderungsanspruchs 244
bb) Ersatzaussonderung und Ersatzabsonderung bei Aufrechnung des Schuldners gegen die abgetretene Forderung des Zedenten 246
b) Auswirkungen des § 103 InsO auf die nach § 354a Satz 1 HGB erworbene Rechtsstellung des Zessionars bei beiderseitig noch nicht vollständig erfüllten Verträgen 247
c) Zusammenfassung 250
2. Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit und Unwirksamkeit von Rechtshandlungen 251
a) Die Abtretung des Zedenten in der Krise oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen 251
b) Die Aufrechnung des Schuldners 253
aa) Herstellung der Aufrechnungslage vor Ausbruch der Krise 254
bb) Herstellung der Aufrechnungslage nach Ausbruch der Krise 255
(1) Erwerb der Gegenforderung durch Abtretung in Kenntnis der Krise und anschließende Aufrechnung 256
(a) Die erworbene Forderung richtet sich gegen den Zedenten 256
(b) Die erworbene Forderung richtet sich gegen den Zessionar 258
(2) Ein Insolvenzgläubiger wird in Kenntnis der Krise und einer vorhergehenden Sicherungsabtretung unter Vereinbarung eines Abtretungsausschlusses zum Schuldner des Zedenten 259
(3) Ein Gläubiger des Zessionars wird in Kenntnis der Krise des Zedenten und einer vorhergehenden Sicherungsabtretung an den Zessionar unter Vereinbarung eines Abtretungsausschlusses zum Schuldner des Zedenten 261
cc) Zusammenfassung 265
3. Resümee: Das Zusammenspiel von § 354a Satz 1 und Satz 2 HGB in der Insolvenz des Zedenten 266
II. Die Insolvenz des Zessionars 268
III. Die Insolvenz des Schuldners 271
1. Erfüllungshandlungen im Verhältnis zwischen Schuldner und Zessionar 272
a) Die Zahlung des Schuldners 272
b) Die Aufrechnung des Zessionars 273
2. Erfüllungshandlungen im Verhältnis zwischen Schuldner und Zedent 273
a) Deckungsanfechtung gegenüber dem Zessionar (§ 130 InsO) 274
b) Anfechtung gegenüber dem Zedenten 276
3. Zusammenfassung 278
§ 9 Abtretungsausschlüsse im internationalen Forderungsverkehr im Vergleich zu § 354a HGB 279
I. § 354a HGB und das Internationale Privatrecht 279
1. Das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) vom 19. Juni 1980 280
2. Das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) 282
a) Das Verpflichtungsstatut nach Art. 33 Abs. 1 EGBGB und das Forderungsstatut nach Art. 33 Abs. 2 EGBGB 282
aa) Art. 33 Abs. 1 EGBGB 283
bb) Art. 33 Abs. 2 EGBGB 283
b) Die Anwendbarkeit des Forderungsstatuts auf die Übertragbarkeit der Forderung 283
II. § 354a HGB und ausgewählte ausländische Rechtsordnungen 285
1. Das Abtretungsrecht in Österreich 286
2. Das Abtretungsrecht der Schweiz 290
3. Das Abtretungsrecht in Frankreich 293
4. Stellungnahme zur „Harmonisierungsabsicht“ des deutschen Gesetzgebers 296
III. § 354a HGB und Internationale Konventionen mit dem Ziel der einheitlichen Regelung des grenzüberschreitenden Forderungsverkehrs 297
1. Das Unidroit-Übereinkommen über das internationale Factoring vom 28. Mai 1988 298
a) Die Funktion als privatrechtsvereinheitlichendes Übereinkommen 300
b) Das internationale Factoring 301
aa) Grundsätzliches zur Ausgestaltung des internationalen Factoring in Deutschland 301
bb) Sachlicher Anwendungsbereich des Unidroit-Übereinkommens über das internationale Factoring (Art. 1 Abs. 2) 303
c) Die Regelung der Abtretungsausschlüsse 305
aa) Die Ausgestaltung nach dem Unidroit-Übereinkommen und der deutschen Ratifizierung 305
(1) Der rechtsgeschäftlich vereinbarte Abtretungsausschluß nach Art. 6 des Unidroit-Übereinkommens 305
(2) Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland 307
bb) Der Vergleich mit § 354a HGB 309
(1) Welche Auswirkungen wären im Hinblick auf § 354a HGB bei Erklärung des Vorbehaltes nach Art. 6 Abs. 2, 18 des Unidroit-Übereinkommens zu erwarten gewesen? 309
(2) Besteht ein Einklang zwischen § 354a HGB und dem Unidroit-Übereinkommen? 310
2. Der Entwurf der UNCITRAL-Konvention über die Forderungsabtretung im internationalen Rechtsverkehr 313
a) Grundsätzliches zum Verständnis der UNCITRAL 313
b) Regelungen des UNCITRAL-Entwurfes über die Finanzierung von Forderungsübertragungen 315
aa) Der Anwendungsbereich des UNCITRAL-Entwurfes 317
bb) Die Wirksamkeit der Abtretung und die Auswirkungen auf den Schuldner 320
cc) Rechtsgeschäftliche Abtretungsausschlüsse nach Art. 11 des UNCITRAL-Entwurfes 321
(1) Die Wirksamkeit der entgegen einem Abtretungsausschluß vorgenommenen Abtretung (Art. 11 Abs. 1 des UNCITRAL-Entwurfes) 322
(2) Die Rechtsfolgen der Leistung des Schuldners an den Zedenten nach der Abtretung 324
(3) Die Haftung des Zedenten gegenüber dem Schuldner wegen vertragswidriger Abtretung (Art. 11 Abs. 2 Satz 1 des UNCITRAL-Entwurfes) 325
(4) Die Ausnahme von Art. 11 f des UNCITRAL-Entwurfes bei Beteiligung der öffentlichen Hand (Art. 38 des UNCITRAL-Entwurfes) 326
dd) Zusammentreffen mit anderen internationalen Übereinkommen 328
c) Der Vergleich des UNCITRAL-Entwurfes mit § 354a HGB 329
§ 10 Rechtspolitische Würdigung des § 354a HGB 330
I. Kritik an der Umsetzung der Zielvorstellungen des Gesetzgebers 330
1. Eingeschränkter persönlicher Anwendungsbereich 330
2. Wiederherstellung der Freizügigkeit im Recht der Forderungsabtretung 331
a) Praktische Auswirkungen für den Schuldner 331
b) Praktische Auswirkungen für den Zessionar 332
aa) Belastung mit dem Weiterleitungsrisiko des Zedenten 332
bb) Ansatz der Factoringwirtschaft zur Vermeidung des Weiterleitungsrisikos 332
c) Gleichrangigkeit des Verkehrs- und Schuldnerschutzes? 333
3. Die Auswirkungen auf Dritte 334
a) Zwangsvollstreckung 334
b) Verpfändung 335
c) Insolvenz 335
4. Gewährleistung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit 336
a) Rechtsklarheit 336
b) Rechtssicherheit 337
5. Die Harmonisierungsabsicht im Hinblick auf eine internationale Rechtsvereinheitlichung 338
a) Abtretungsausschlüsse in Österreich, der Schweiz und Frankreich 338
b) Abtretungsausschlüsse bei internationalen Forderungsabtretungen 339
II. Alternativer Lösungsvorschlag 339
Literaturverzeichnis 344
Sachverzeichnis 364