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Baunack, M. (1999). Grenzfragen der strafrechtlichen Beihilfe. unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten psychischen Beihilfe. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49651-8
Baunack, Martina. Grenzfragen der strafrechtlichen Beihilfe: unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten psychischen Beihilfe. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49651-8
Baunack, M (1999): Grenzfragen der strafrechtlichen Beihilfe: unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten psychischen Beihilfe, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49651-8

Format

Grenzfragen der strafrechtlichen Beihilfe

unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten psychischen Beihilfe

Baunack, Martina

Schriften zum Strafrecht, Vol. 117

(1999)

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Abstract

In der vorliegenden Arbeit befaßt sich Martina Baunack mit bislang nicht erschöpfend geklärten dogmatischen Grundlagen der Beihilfe. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die Kausalitäts- und Zurechnungsstrukturen zwischen Gehilfenhandlung und Haupttat sowie die spezielle Problematik der psychischen Beihilfe durch Bestärken des Tatentschlusses. Diese Rechtsfigur - unreflektiert angewendet - unterliegt in besonderem Maße der Gefahr, als bloßer Auffangtatbestand zu dienen und einer unzulässigen Strafbarkeitsausdehnung auch auf folgenlose Solidarisierungsbekundungen den Weg zu ebnen.

Die Autorin verfolgt das Ziel, die gesetzliche Struktur der Beihilfe zu entwickeln, um die Grenze zur straflosen Beteiligungshandlung zu präzisieren. Eine Auseinandersetzung mit der von der herrschenden Meinung geforderten Kausalbeziehung zwischen Beihilfe und Haupttat und Lehrmeinungen, die das Kausaldogma bei der Beihilfe durch die Anwendung der Risikoerhöhungstheorie zu ersetzen versuchen, führt zu dem Ergebnis, daß das Risikoerhöhungsprinzip zwar nicht als kausalitätsersetzendes, wohl aber als kausalitätseinschränkendes Zurechnungskriterium fruchtbar gemacht werden kann. Hierbei ergeben sich von der herrschenden Ansicht abweichende Ergebnisse im Hinblick auf den untauglichen Haupttatversuch. Im Rahmen der Untersuchung zur psychischen Beihilfe durch Bestärken des Tatentschlusses werden neuere Erkenntnisse aus der Motivationspsychologie herangezogen, die den psychologischen Grundlagen der Tatentschlossenheit und den Wirkungsmechanismen einer Bestärkungshandlung zu größerer Transparenz verhelfen. Eine Auswertung der anhand zahlreicher Experimentalstudien gewonnenen Erkenntnisse des Psychologen Julius Kuhl zum Willensbegriff für die Dogmatik der psychischen Beihilfe ergibt, daß eine strafrechtlich relevante Bestärkung des Täters zwar möglich, aber auf solche Fälle zu beschränken ist, in denen die psychische Unterstützung den Untergang des Tatentschlusses verhindert und damit die Tatrealisierung ermöglicht hat.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Erster Abschnitt: Einleitung 13
Zweiter Abschnitt: Allgemeine Vorfragen der Teilnahme 18
A. Das Verhältnis von Täterschaft und Teilnahme 18
I. Die subjektiven Teilnahmetheorien 18
II. Die objektiven Teilnahmetheorien 20
III. Die Tatherrschaftslehre 21
IV. Zur Abgrenzung Mittäterschaft – Beihilfe 22
B. Die Akzessorietätssystematik 24
I. Die akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie 24
II. Anstiftung und Beihilfe als selbständige Teilnehmerdelikte 26
1. Die reine Verursachungstheorie 26
2. Die Schuldteilnahmetheorie 29
3. Kritik 29
III. Zwischenergebnis 33
Dritter Abschnitt: Die objektive Beziehung zwischen Hilfeleistung und Haupttat 34
A. Die Kausalität 34
I. Der Begriff der Kausalität 34
II. Die Feststellung der Kausalität 36
III. Erscheinungsformen und Reichweite der Kausalität bei der Beihilfe 38
1. Erfolgsdefinition der Hilfeleistung 38
2. Das Problem der Konkretisierung 39
IV. Die Kausalität der Beihilfe in Rechtsprechung und Literatur 42
B. Die nichtkausale Beihilfe 46
I. Die Lösungsvorschläge von Schaffstein und Salamon 46
1. Das Prinzip der objektiven Bezweckbarkeit von Honig 51
2. Das Risikoerhöhungsprinzip Roxins 54
a) Darstellung 54
b) Allgemeine Begriffsbestimmung der abstrakten und konkreten Gefahr 54
c) Der Gefahrbegriff der Risikoerhöhungslehre 56
d) Folgerungen für die Anwendung des Risikoerhöhungsprinzips auf die Beihilfe 58
3. Der Gefahrbegriff bei Schaffstein und Salamon 59
II. Der Lösungsvorschlag von Vogler 63
1. Begriff und Funktion des „Rechtsguts“ in Voglers Lösung 66
2. Das Gefahrurteil Voglers 67
III. Der Lösungsvorschlag von Herzberg 68
C. Zwischenbilanz 70
D. Strafgrund der Beihilfe 72
I. Rechtfertigung der Gehilfenbestrafung über den Solidarisierungsgedanken 72
II. Rechtfertigung der Gehilfenbestrafung über das Intensivierungsprinzip (Samson) 77
III. Rechtfertigung der Gehilfenbestrafung über den Risikoerhöhungsgedanken (Roxin) 79
E. Die Problematik des untauglichen Versuchs 81
I. Die Eindruckstheorie 83
II. Der Versuch mit untauglichen Mitteln 83
III. Der Versuch am untauglichen Objekt 84
IV. Konsequenzen für die Beihilfe 85
F. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse 90
G. Erprobung der Lösung an einigen Beispielsfällen 90
I. Revolverfall 90
II. Der wachestehende Gehilfe 91
III. Taschendiebfall 92
IV. Arsenfall 93
V. Staubhemdfall; RG, Urt. v. 10.5.1883 – Rep. 799/83 95
Vierter Abschnitt: Die besondere Problematik der psychischen Beihilfe 97
A. Psychische Beihilfe durch technische Rathilfe 97
B. Psychische Beihilfe durch Bestärken des Tatentschlusses 98
I. Problemstellung 98
1. Das Problem der psychisch vermittelten Kausalität 99
2. Bedenkliche Entscheidungen der Rechtsprechung zur psychischen Beihilfe 102
a) Psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; BGH, Urt. v. 10.2.1982 – 3 StR 398/81 102
b) Psychische Beihilfe durch Zurufe 104
aa) BGH, Urt. v. 15.6.1962 – 4 StR 125/62 104
bb) BGH, Urt. v. 26.6.1980 – 4 StR 129/80 104
c) Schlußfolgerung 105
II. Der Tatentschluß 105
1. Der Tatentschluß als subjektiv unbedingtes Wollen 106
2. Der Tatentschluß als Hinarbeiten auf die Rechtsgutsverletzung (Arzt) 107
3. Die Tat als konstitutives Element des Tatentschlusses (Puppe) 109
4. Der Tatentschluß als überwiegender Verwirklichungswille (Roxin) 111
5. Das Modell der Handlungskontrolle von Kuhl 115
a) „Absicht“ und „Entschluß“ 115
b) Die voluntionalen Vermittlungsprozesse 119
aa) Die Aufmerksamkeitskontrolle 119
bb) Die Umweltkontrolle 120
cc) Die Sparsamkeit der Informationsverarbeitung 120
dd) Die Motivationsaufschaukelung 121
ee) Die Enkodierungskontrolle 121
ff) Die Emotionskontrolle 122
III. Zusammenfassung 122
IV. Konsequenzen für die psychische Beihilfe 123
1. Zum Nachweis des Entstehungszeitpunktes des Tatentschlusses 123
2. Die Möglichkeit einer „bestärkenden“ Einflußnahme durch den Gehilfen 124
V. Die Ansicht von Samson zur psychischen Unterstützung 125
VI. Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen psychischer Beihilfe durch Bestärken des Tatentschlusses 127
1. Die Kausalität 127
2. Die Risikoerhöhung 130
VII. Abgrenzung Anstiftung – psychische Beihilfe im Hinblick auf die Fälle, in denen die Tatbegehung von einer psychischen Unterstützung abhängig ist 132
1. Die Voraussetzungen der Anstiftung 134
a) Zu den Anforderungen an die Anstiftungshandlung 134
aa) Überschreiten des erlaubten Risikos 135
bb) Eigenverantwortungsprinzip 137
b) Strafgrund der Anstiftung 140
aa) Der Korruptionsgedanke 140
bb) Anstiftung als Planherrschaft (Schulz) 142
cc) Anstiftung als Unrechtspakt (Puppe) 142
dd) Eigene Beurteilung 144
2. Zusammenfassung 147
VIII. Auswirkungen der Lösung auf § 30 II StGB 148
IX. Anwendung der hier vertretenen Beihilfekonzeption auf Fälle aus der Praxis 151
1. Psychische Beihilfe durch Mitverabredung des Tatplans? 151
a) Polizistenmorde; BGH, Urt. v. 15.1.1991 – 5 StR 492/90 151
b) Asylbewerberheim, jüdischer Friedhof; BGH, Urt. v. 18.1.1994 – 1 StR 769/93 153
c) Mittäterschaftlich geplanter Banküberfall; BGH, Urt. v. 13.3.1979 – 1 StR 739/78 154
2. Psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort? 155
a) Widerspruchslose Duldung einer verkehrsgefährdenden Fahrweise; BayObLG, Urt. v. 20.5.1959 – 1 St 243/59 155
b) Beobachtung des Tatgeschehens; BGH, v. 25.10.1966 – 1 StR 345/66 157
c) Mord mit Baseballschläger; BGH, Beschl. v. 3.5.1996 – 2 StR 641/95 157
3. Psychische Beihilfe durch Zusage eines physischen Gehilfenbeitrags? 158
a) Zusage einer Kuriertätigkeit; BGH, Beschl. v. 5.7.1984 – 1 StR 318/84 158
b) Zusage einer Fluchthilfe; BGH, Urt. v. 21.7.1993 – 2 StR 282/93 159
4. Psychische Beihilfe durch Zurufe? 160
a) Beihilfe zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr; BGH, Urt. v. 26.6.1980 – 4 StR 129/80 160
b) Beihilfe zur Unfallflucht; BGH, Urt. v. 15.6.1962 – 4 StR 125/62 161
X. Exkurs 162
1. Psychische Beihilfe durch „vorgeleistete Strafvereitelung“? 162
2. Der wachestehende Gehilfe 163
3. Übergabe eines untauglichen Tatwerkzeugs im Falle einer nur versuchten Haupttat 163
4. Übergabe eines untauglichen Tatwerkzeugs im Falle einer auf andere Weise vollendeten Haupttat 164
Fünfter Abschnitt: Schlußbetrachtung 165
Literaturverzeichnis 167
Sachregister 176