Vermögensstrafe und »modernes« Strafrecht
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Vermögensstrafe und »modernes« Strafrecht
Eine verfassungsrechtliche, strafrechtsdogmatische und kriminalpolitische Untersuchung zu § 43 a StGB
Kriminologische und sanktionenrechtliche Forschungen, Vol. 8
(1997)
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Abstract
Die Vermögensstrafe gemäß § 43a StGB ist seit 1992 Bestandteil des strafrechtlichen Die Vermögensstrafe gemäß § 43 a StGB ist seit 1992 Bestandteil des strafrechtlichen Sanktionensystems. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurden in der wissenschaftlichen Diskussion gegen ihre Einführung gravierende verfassungsrechtliche und sonstige Bedenken geäußert. Unbeeindruckt von diesen Einwänden zeigte sich nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch der BGH: Er ist der Ansicht, sämtliche Bedenken ließen sich durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 43 a StGB ausräumen.In der Untersuchung von Park werden die Bedenken gegen die Vermögensstrafe eingehend beleuchtet. In der Analyse gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Vermögensstrafe gegen verschiedene Verfassungsbestimmungen verstößt. Die vom BGH vorgeschlagene Interpretation des § 43 a StGB wird nach eingehender Erörterung verworfen.Im weiteren Verlauf der Arbeit wird dargestellt, daß die Vermögensstrafe Bestandteil einer gegenwärtigen kriminalpolitischen Entwicklungstendenz ist, bei der sich das Strafrecht von 'klassischen' rechtsstaatlichen Grundsätzen zusehends entfernt. An seine Stelle tritt sukzessive ein 'modernes', d. h. ein entformalisiertes und funktionalisiertes Strafrecht, das auf einen kompromißlosen Kampf gegen bestimmte Kriminalitätsformen ausgerichtet ist; dabei dient das Verlangen nach effektiver Strafverfolgung als Legitimation für die Beschneidung subjektiver Rechte des einzelnen. Der Autor unterzieht diese Entwicklungstendenz einer kritischen Überprüfung, stellt die Gefahren einer solchen Entwicklung dar und zeigt mit dem Konzept der technisch-organisatorischen Prävention eine rechtsstaatliche Alternative auf.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Einleitung – Ziel und Gang der Untersuchung | 19 | ||
Erster Teil | 23 | ||
A. Grundlagen | 23 | ||
I. Ausgangslage | 23 | ||
II. Zielsetzung der Vermögensstrafe | 29 | ||
III. Rechtsnatur der Vermögensstrafe | 32 | ||
B. Bedenken gegen die Vermögensstrafe | 38 | ||
I. Verfassungsrechtliche Bedenken | 38 | ||
1. Verstoß gegen das Schuldprinzip | 38 | ||
a) Inhalt und verfassungsrechtliche Verankerung des Schuldprinzips | 38 | ||
b) Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Vermögensstrafe mit dem Schuldprinzip | 42 | ||
c) Die Gegenmeinung | 43 | ||
d) Stellungnahme | 45 | ||
2. Verstoß gegen die Unschuldsvermutung | 51 | ||
a) Inhalt und verfassungsrechtliche Verankerung der Unschuldsvermutung | 51 | ||
b) Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Vermögensstrafe mit der Unschuldsvermutung | 53 | ||
c) Die Gegenmeinung | 54 | ||
d) Stellungnahme | 55 | ||
3. Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot | 57 | ||
a) Inhalt des Bestimmtheitsgebots | 57 | ||
b) Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Vermögensstrafe mit dem Bestimmtheitsgebot | 60 | ||
c) Die Gegenmeinung | 61 | ||
d) Stellungnahme | 63 | ||
4. Verstoß gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG | 65 | ||
a) Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Vermögensstrafe mit Art. 14 GG | 65 | ||
b) Die Gegenmeinung | 67 | ||
c) Stellungnahme | 68 | ||
aa) Gesetzestechnische Möglichkeit der Abschöpfung des gesamten Tätervermögens durch § 43a | 69 | ||
bb) Eingriff in den Schutzbereich von Art. 14 GG | 71 | ||
cc) Zwischenergebnis | 75 | ||
dd) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs | 75 | ||
ee) Ergebnis | 77 | ||
ff) Vereinbarkeit mit Art. 14 GG durch zurückhaltende Normanwendung? | 78 | ||
d) Ergebnis | 80 | ||
5. Verstoß gegen das Resozialisierungsprinzip | 80 | ||
a) Inhalt des Resozialisierungsprinzips | 80 | ||
b) Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Vermögensstrafe mit dem Resozialisierungsprinzip | 81 | ||
c) Die Gegenmeinung | 82 | ||
d) Stellungnahme | 83 | ||
6. Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip | 85 | ||
7. Die Position des BGH – „verfassungskonforme Auslegung“ | 87 | ||
a) Die verfassungskonforme Auslegung | 89 | ||
aa) Mehrdeutigkeit des § 43a | 89 | ||
bb) Auslegung des § 43a mit Hilfe der anerkannten Auslegungscanones | 91 | ||
(1) Grammatische Auslegung | 91 | ||
(2) Systematische Auslegung | 92 | ||
(3) Subjektiv-historische Auslegung | 94 | ||
(4) Objektiv-teleologische Auslegung | 96 | ||
(5) Zwischenergebnis | 98 | ||
cc) Vorrang der grammatischen Auslegung? | 98 | ||
dd) Verfassungsvereinbarkeit des Ergebnisses nur einer Auslegungsmethode | 99 | ||
ee) Gebot der Bevorzugung der verfassungskonformen Auslegung und Grenzen dieses Gebots | 100 | ||
b) Zwischenergebnis | 104 | ||
8. Ergebnis | 104 | ||
II. Einfachrechtliche und allgemeine Bedenken | 105 | ||
1. Historische Bedenken – Mißbrauchsgefahr | 105 | ||
2. Europäische Bedenken: keine Rechtshilfe | 106 | ||
3. Fehlender Wiederaufnahmegrund | 107 | ||
4. Unzureichender Anwendungsbereich | 108 | ||
5. Effektivitätserwägungen | 109 | ||
6. Systemwidrigkeit | 111 | ||
7. Schwächen der Geldsummenstrafe | 114 | ||
8. Verstoß gegen das Personalitätsprinzip | 116 | ||
III. Zwischenergebnis | 119 | ||
Zweiter Teil | 120 | ||
A. Kriminalpolitische Einordnung der Vermögensstrafe | 120 | ||
I. ‘Klassisches’ Strafrecht und neue gesellschaftliche Herausforderungen | 121 | ||
1. Das dem StGB ursprünglich zugrunde liegende Strafrechtsbild des 19. Jahrhunderts | 121 | ||
2. Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen | 123 | ||
3. Folge der Entwicklung: Überforderung des ‘klassischen’ Strafrechts des 19. Jahrhunderts | 125 | ||
4. Zwischenergebnis | 128 | ||
II. Reaktionen auf neue gesellschaftliche Bedingungen | 129 | ||
1. Änderungen der formalen Ausgestaltung von Strafgesetzen | 130 | ||
a) Zunehmende Tatbestandsausgestaltung als Gefährdungsdelikte | 130 | ||
b) Trend zu unbestimmten Tatbeständen | 132 | ||
2. Veränderte Bedingungen strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes | 135 | ||
a) Erweiterter Rechtsgüterschutz insbesondere durch Aufnahme neuer und Veränderung bestehender Rechtsgüter in das StGB | 135 | ||
b) Rechtsgüterschutz und (normatives) Präventionsinteresse | 138 | ||
aa) Wandlung der Funktion des Rechtsgüterschutzprinzips vom strafrechtsbegrenzenden Prinzip zum Bestrafungsgebot | 138 | ||
bb) Vorfeldverlagerung des Strafrechtsschutzes | 139 | ||
cc) Präventionszweck als Legitimationsgrundlage | 140 | ||
3. Exkurs: Trend zum symbolischen Strafrecht | 143 | ||
a) Erscheinungsformen | 143 | ||
aa) Gesetzgeberische Wertbekenntnisse | 143 | ||
bb) Gesetze mit (moralischem) Appellcharakter | 144 | ||
cc) Ersatzreaktionen des Gesetzgebers: Alibigesetze, Krisengesetze | 145 | ||
dd) Kompromißgesetze | 146 | ||
b) Zunahme symbolischen Strafrechts | 146 | ||
c) Der symbolische Gehalt des § 43a | 148 | ||
III. Fazit | 150 | ||
B. Kriminalpolitische Bewertung des ‘modernen’ Strafrechts | 150 | ||
I. Bestandsaufnahme – Lösungsansätze | 150 | ||
II. Bürger- und Feindstrafrecht | 153 | ||
III. Notwendigkeit der Anerkennung der begrenzten Leistungsfähigkeit des Strafrechts | 159 | ||
C. Alternativen | 166 | ||
I. Strafrechtliche Alternativen | 167 | ||
1. Lösungsansätze de lege lata | 167 | ||
2. Lösungsansätze de lege ferenda | 168 | ||
a) Erweiterung der Geldstrafenregelung nach dem Tagessatzsystem | 168 | ||
b) Reform der Verfallvorschriften | 170 | ||
II. Außerstrafrechtliche Alternativen: das Konzept der technisch-organisatorischen Prävention | 171 | ||
1. Das Konzept der technisch-organisatorischen Prävention im allgemeinen | 171 | ||
2. Technisch-organisatorische Prävention und organisierte Kriminalität | 173 | ||
a) Der sachliche Gehalt der organisierten Kriminalität | 173 | ||
b) Technisch-organisatorische Prävention im Bereich der organisierten Kriminalität | 175 | ||
3. Technisch-organisatorische Prävention als Alternative zu § 43a | 177 | ||
a) Drogenkriminalität | 177 | ||
b) Andere Verweisungstatbestände | 179 | ||
4. Fazit | 180 | ||
Gesamtergebnis der Untersuchung | 182 | ||
Literaturverzeichnis | 185 | ||
Stichwortverzeichnis | 199 |