Die Zurückgewinnungshilfe
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Die Zurückgewinnungshilfe
Der Zugriff des Verletzten auf gemäß §§ 111b ff. StPO sichergestellte Vermögenswerte des Straftäters
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 148
(2003)
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Abstract
Wirtschaft und Privatleute werden regelmäßig Opfer von Vermögensdelikten wie Betrug oder Untreue. In solchen Fällen können die Ermittlungsbehörden gemäß §§ 111b ff. StPO die Gewinne und Vermögenswerte der Straftäter im Wege der Zurückgewinnungshilfe zu Gunsten der Verletzten durch Beschlagnahme oder Arrest sicherstellen. Die Verletzten können anschließend die Zwangsvollstreckung ihrer Ersatzansprüche betreiben. Der erfolgreiche Zugriff auf die Vermögenswerte bereitet den Beteiligten in der Praxis eine Vielzahl erheblicher, rechtlicher Probleme.Die Zwangsvollstreckung in beschlagnahmte Gegenstände bedarf gemäß § 111g Abs. 2 StPO eines richterlichen Zulassungsbeschlusses. Fraglich ist z. B., welche Auswirkungen das Zulassungserfordernis auf die Wirksamkeit bereits zuvor erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen hat. Die Zulassung bewirkt zudem eine Abänderung des vollstreckungsrechtlichen Prioritätsprinzips. Der Verletzte kann sich vorrangig gegenüber anderen Gläubigern, nicht jedoch auch gegenüber anderen zugelassenen Verletzten befriedigen. Wer aber darf wegen welcher Ansprüche Zugriff auf die sichergestellten Vermögenswerte nehmen? Gehören z. B. auch Steuerfiskus und Rechtsnachfolger zu den Antragsberechtigten?Wird ein Grundstück arrestiert, können die Verletzten nach einer Zulassung gemäß § 111h Abs. 1 StPO verlangen, dass die staatliche Sicherungshypothek hinter ihrer Hypothek im Rang zurücktritt. Die Verletzten profitieren hier von einem Rangtausch, der wiederum gegenüber anderen Gläubigern das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip abändert. Vollstrecken die Geschädigten jedoch in arrestierte sonstige Vermögenswerte, so regelt die StPO den Zugriff nicht. Beim Zugriff auf Luftfahrzeuge und Schiffe gilt dann § 111h StPO analog. Bei beweglichen Sachen und Forderungen wendet die Praxis § 111g StPO analog an, dennoch können sich die Verletzten hier nicht vor anderen Gläubigern befriedigen. Denn weder StPO noch BGB sehen einen Rangtausch mit dinglicher Wirkung vor.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Α. Einleitung | 17 | ||
Β. Die Vorschriften der §§ 111b ff. StPO | 21 | ||
I. Überblick | 21 | ||
II. Einführung und Entwicklung der §§ 111b ff. | 21 | ||
III. Funktion und Regelungsinhalt der §§ 111b ff. | 24 | ||
1. Die Beschlagnahme von Gegenständen, die dem Verfall unterliegen | 26 | ||
a) Voraussetzungen der Beschlagnahme | 26 | ||
b) Die Anordnung der Beschlagnahme | 28 | ||
c) Die Bewirkung der Beschlagnahme | 28 | ||
d) Die Wirkung der vollzogenen Beschlagnahme | 29 | ||
e) Beispiel für die Beschlagnahme nach § 111c | 30 | ||
2. Die Sicherstellung durch dinglichen Arrest wegen Verfall von Wertersatz oder wegen anderer Ansprüche | 31 | ||
a) Voraussetzungen der Sicherstellung durch dinglichen Arrest | 31 | ||
b) Die Anordnung des dinglichen Arrestes | 33 | ||
c) Die Vollziehung des dinglichen Arrestes | 33 | ||
d) Die Wirkung des vollzogenen dinglichen Arrestes | 33 | ||
e) Beispiel zum dinglichen Arrest nach §§ 111b Abs. 2, 111d | 34 | ||
3. Die Zurückgewinnungshilfe für den Verletzten | 35 | ||
a) Die Sicherstellung unmittelbar zu Gunsten des Verletzten | 35 | ||
b) Die Zurückgewinnungshilfe bei Beschlagnahmen nach § 111c | 38 | ||
c) Die Zurückgewinnungshilfe bei Sicherstellungen durch dinglichen Arrest wegen Verfall von Wertersatz nach §§ 111b Abs. 2, 111d | 39 | ||
d) Die Zurückgewinnungshilfe bei Sicherstellungen durch dinglichen Arrest aus anderen Gründen | 40 | ||
e) Beispiel zur Zurückgewinnungshilfe für den Verletzten | 40 | ||
4. Ergebnis | 41 | ||
IV. Die grundlegende Problematik und Abgrenzung der Thematik | 42 | ||
1. Die problematische Grundkonstellation | 42 | ||
2. Abgrenzung der Thematik | 43 | ||
C. Der Zugriff auf beschlagnahmte Vermögenswerte | 46 | ||
I. Auswirkungen des Zulassungserfordernisses in § 111g Abs. 2 auf die Wirksamkeit von Vollstreckungsmaßnahmen | 46 | ||
1. Der Anwendungsbereich des § 111g Abs. 2 | 47 | ||
a) Vollstreckung in Gegenstände, die nach § 111c beschlagnahmt sind | 47 | ||
b) Vollstreckung in Gegenstände, deren Verfall bereits angeordnet ist | 49 | ||
c) Einschränkungen des Anwendungsbereichs von § 111g Abs. 2 | 50 | ||
aa) Einschränkungen in zeitlicher Hinsicht | 50 | ||
(1) Beginn der Beschlagnahme und ihrer Wirkung | 50 | ||
(2) Ende der Beschlagnahme und ihrer Wirkung | 51 | ||
(a) Ergehen rechtskräftiger Entscheidungen | 51 | ||
(aa) Rechtskräftige Entscheidung mit Verfallsanordnung | 51 | ||
(bb) Rechtskräftige Entscheidung ohne Verfallsanordnung | 52 | ||
(b) Aufhebung der Beschlagnahmeanordnung nach nicht rechtskräftiger Entscheidung ohne Verfallsanordnung | 53 | ||
(c) Aufhebung der Beschlagnahme während des Strafverfahrens | 54 | ||
(d) Ende der Beschlagnahme aufgrund gutgläubigen Erwerbs | 55 | ||
(e) Ende der Beschlagnahme gemäß § 111c Abs. 6 | 58 | ||
(f) Zwischenergebnis | 59 | ||
bb) Einschränkungen nach dem Sicherungszweck der Beschlagnahme? | 59 | ||
(1) Beschlagnahme von Gegenständen wegen Erweitertem Verfall | 59 | ||
(a) Verhältnis des § 111g zu § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB | 60 | ||
(b) Systematischer Bruch mit dem geltenden Verfallssystem | 65 | ||
(c) Verwirklichung des Opferschutzgedankens | 68 | ||
(aa) Vorrang des Verfalls vor dem Erweiterten Verfall | 68 | ||
(bb) Entsprechende Anwendung der Härtefallregelung aus § 73c StGB | 70 | ||
(cc) Entsprechende Anwendung des § 111i | 72 | ||
(α) Planwidrige Regelungslücke | 73 | ||
(β) Rechtsähnlichkeit der Sachverhalte | 74 | ||
(γ) Unbilligkeit der gesetzlichen Nichtregelung | 75 | ||
(d) Zwischenergebnis | 75 | ||
(2) Beschlagnahme von Gegenständen wegen Einziehung | 76 | ||
(3) Der Vermögensstrafe unterfallende Gegenstände | 76 | ||
d) Ergebnis | 80 | ||
2. Wirksamkeit von nach § 111g Abs. 2 Satz 1 zulassungsbedürftigen Vollstreckungsmaßnahmen ohne vorherige Zulassung? | 81 | ||
a) Rechtsauffassungen in Rechtsprechung und Literatur im Überblick | 82 | ||
aa) Urteil des BGH vom 6. April 2000 | 82 | ||
bb) Weitere gerichtliche Entscheidungen | 83 | ||
cc) Aufzählung der vertretenen Literaturmeinungen | 85 | ||
b) Auslegung der Gesetzesnorm des § 111g Abs. 2 Satz 1 | 87 | ||
aa) Wortlaut des § 111g Abs. 2 Satz 1 | 87 | ||
bb) Entstehungsgeschichte des § 111g Abs. 2 Satz 1 | 88 | ||
cc) Systematik | 91 | ||
dd) Telos | 94 | ||
ee) Zwischenergebnis | 98 | ||
ff) Praktische Erwägungen | 98 | ||
3. Ergebnis | 99 | ||
II. Rechtsfolgen des Zulassungsbeschlusses aus § 111g Abs. 2 | 101 | ||
1. Grundsätzliche Geltung des Prioritätsprinzips | 101 | ||
a) Das Prioritätsprinzip bei der Zwangsvollstreckung | 102 | ||
b) Das Prioritätsprinzip bei der Arrestvollziehung | 104 | ||
c) Zwischenergebnis | 106 | ||
2. Änderung des Prioritätsprinzips durch den Zulassungsbeschluss? | 106 | ||
a) Die Rangfolge zwischen Verletztem und Justizfiskus (Staat) | 106 | ||
b) Die Rangfolge zwischen dem zugelassenen Verletzten und einem anderen Gläubiger | 109 | ||
aa) Vollstreckung des Gläubigers nach der Beschlagnahme | 109 | ||
bb) Vollstreckung des Gläubigers vor der Beschlagnahme | 111 | ||
cc) Zulassung oder Vollstreckung des Verletzten nach Beendigung der Beschlagnahme | 111 | ||
(1) Rechtzeitige Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung | 112 | ||
(2) Rechtzeitiges Vorliegen des Zulassungsbeschlusses | 112 | ||
dd) Zwischenergebnis | 114 | ||
c) Die Rangfolge mehrerer Verletzter untereinander | 114 | ||
aa) Die Rangfolge zwischen zugelassenem und nicht zugelassenem Verletzten | 115 | ||
bb) Die Rangfolge zwischen zugelassenen Verletzten | 117 | ||
(1) Überblick über die vertretenen Rechtsauffassungen | 118 | ||
(2) Auslegung des § 111g Abs. 3 Satz 1 | 121 | ||
(a) Wortlaut des § 111g Abs. 3 Satz 1 | 121 | ||
(b) Entstehungsgeschichte | 122 | ||
(c) Systematik | 124 | ||
(d) Telos | 125 | ||
(e) Konsequenzen aus dem gefundenen Auslegungsergebnis | 126 | ||
3. Ergebnis | 128 | ||
III. Beschränkung der Zulassung gemäß § 111g Abs. 2 auf einen bestimmten Gläubigerkreis | 128 | ||
1. Straftat i.S.d. § 111g Abs. 2 Satz 3 | 129 | ||
a) Bestimmte Tat als Anlass der Beschlagnahme | 129 | ||
b) Umfang der Tat | 134 | ||
c) Zwischenergebnis | 138 | ||
2. Verletzter i.S.d. § 111lg Abs. 2 Satz 3 | 138 | ||
a) Grundlegende Bestimmung des Verletztenbegriffs | 139 | ||
aa) Der Verletztenbegriff in § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB | 139 | ||
bb) Übernahme des Verletztenbegriffs aus § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB | 140 | ||
cc) Zwischenergebnis | 143 | ||
b) Ausgesuchte Einzelfälle | 144 | ||
aa) Staat und Steuerfiskus als Verletzte | 144 | ||
bb) Rechtsnachfolger des Verletzten als Verletzter i.S.d. § 111g | 146 | ||
(1) Überblick über den Meinungsstand | 149 | ||
(2) Auslegung des § 111g Abs. 2 bezüglich Rechtsnachfolger | 150 | ||
(a) Wortlaut | 150 | ||
(b) Systematik | 150 | ||
(c) Entstehungsgeschichte | 151 | ||
(d) Telos | 152 | ||
(aa) Ziel des § 111g: Vorrangige Befriedigung des Verletzten | 152 | ||
(bb) Ziel des § 111g: Konsequente Gewinnabschöpfung beim Täter? | 153 | ||
(3) Zwischenergebnis | 158 | ||
3. Aus der Tat erwachsener Anspruch i.S.d. § 111g Abs. 2 Satz 3 | 158 | ||
a) Generelle Bestimmung und Eingrenzung der erfassten Ansprüche | 158 | ||
aa) Entstehung aufgrund des der Tat zu Grunde liegenden Geschehens | 159 | ||
bb) Art der in Betracht kommenden Ansprüche | 161 | ||
cc) In Betracht kommende Anspruchsgrundlagen | 162 | ||
dd) Zwischenergebnis | 163 | ||
b) Ausgesuchte Einzelfälle | 163 | ||
aa) Ansprüche des Verletzten auf Schmerzensgeld aus § 847 BGB | 163 | ||
bb) Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten | 165 | ||
(1) Prozessualer Kostenerstattungsanspruch | 166 | ||
(2) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch | 168 | ||
(3) Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung | 169 | ||
cc) Ansprüche des Verletzten, die Gegenstand der Straftat sind | 170 | ||
(1) "Aus der Tat erwachsen"? | 170 | ||
(2) Zugriff des Verletzten auf beschlagnahmte Verfallsgegenstände? | 176 | ||
(3) Zwischenergebnis | 178 | ||
4. Rechtsschutzbedürfnis des Verletzten für die Zulassung | 178 | ||
5. Ergebnis | 180 | ||
D. Der Zugriff des Verletzten auf arrestierte Vermögenswerte | 181 | ||
I. Der Zugriff auf arrestierte Grundstücke | 181 | ||
1. Anwendungsbereich des § 111h | 181 | ||
a) Zulassung der Rangänderung bei mehreren eingetragenen Sicherungshypotheken | 182 | ||
b) Beschränkung des § 111h auf arrestierte Grundstücke? | 183 | ||
c) Beschränkung des § 111h auf Arreste wegen Verfall von Wertersatz? | 184 | ||
aa) Arrest wegen Erweitertem Verfall von Wertersatz | 184 | ||
bb) Arrest wegen Einziehung von Wertersatz, einer Geldstrafe oder der voraussichtlich entstehenden Kosten des Strafverfahrens | 185 | ||
cc) Arrest wegen Verhängung einer Vermögensstrafe | 189 | ||
dd) Zwischenergebnis | 190 | ||
d) Zeitliche Beschränkungen der Möglichkeit der Rangänderung | 190 | ||
aa) Beginn der Arrestierung eines Grundstücks | 190 | ||
bb) Ende der Arrestierung eines Grundstückes | 191 | ||
(1) Entscheidung ohne Anordnung des Verfalls von Wertersatz, der Einziehung von Wertersatz oder der Vermögensstrafe | 191 | ||
(a) Rechtskräftige Entscheidung | 191 | ||
(b) Nicht rechtskräftige Entscheidung | 193 | ||
(c) Ausnahme: Verlängerung der Arrestierung nach § 111i? | 193 | ||
(aa) Widersprüchlicher Gesetzeswortlaut des § 111i | 194 | ||
(bb) Planwidrige Regelunglücke in § 111i | 195 | ||
(cc) Analoge Anwendung des § 111i | 198 | ||
(2) Rechtskräftige Entscheidung mit Anordnung des Verfalls von Wertersatz oder der Einziehung von Wertersatz | 200 | ||
(3) Aufhebung der Arrestanordnung während des Strafverfahrens | 202 | ||
(4) Rechtskräftige Verhängung der Geldstrafe oder Vermögensstrafe | 203 | ||
(5) Kostenansatz nach rechtskräftiger Kostenentscheidung des Urteils | 203 | ||
(6) Aufhebung der Arrestvollziehung aus sonstigen Gründen | 204 | ||
e) Ergebnis | 205 | ||
2. Rechtsfolgen des Zulassungsbeschlusses in § 111h Abs. 2 | 206 | ||
a) Grundsätzliche Geltung des Prioritätsprinzips | 207 | ||
b) Änderung des Prioritätsprinzips durch den Zulassungsbeschluss? | 207 | ||
aa) Die Rangfolge zwischen Verletztem und Justizfiskus (Staat) | 207 | ||
bb) Die Rangfolge zwischen zugelassenem Verletzten und Gläubiger | 209 | ||
(1) Vollstreckung des Gläubigers nach der Sicherstellung durch Arrest | 209 | ||
(2) Eintragung der Rangänderung nach Beendigung der Arrestierung | 212 | ||
cc) Die Rangfolge mehrerer Verletzter untereinander | 213 | ||
(1) Die Rangfolge bei zugelassenem und nicht zugelassenem Verletzten | 213 | ||
(2) Die Rangfolge zwischen zugelassenen Verletzten | 216 | ||
(a) Gleichzeitige Vorrangeinräumung durch § 111h Abs. 1 Satz 1? | 217 | ||
(b) Notwendigkeit und Maßgeblichkeit der Rangänderungseintragung | 218 | ||
(c) Widerspruch zum Regelungsplan in den §§ 111b ff.? | 222 | ||
(aa) Wortlaut des § 111h Abs. 1 | 222 | ||
(bb) Systematik | 222 | ||
(cc) Entstehungsgeschichte und Telos des § 111h Abs. 1 | 223 | ||
(α) Gründe für Abweichung vom Regelungsplan? | 226 | ||
(β) Fehlender Regelungsbedarf? | 226 | ||
(αα) Einigung des Justizfiskus mit dem Verletzten i.S.d. § 880 BGB? | 227 | ||
(ββ) Inhalt der Vorrangeinräumung i.S.d. § 111h Abs. 1 | 228 | ||
(γγ) Unrichtigkeit des Grundbuchs i.S.d. § 894 BGB | 229 | ||
(d) Empfehlung für gesetzliche Neuregelung des § 111h | 232 | ||
c) Ergebnis | 232 | ||
3. Beschränkung der Zulassung gemäß § 111h Abs. 2 auf einen bestimmten Gläubigerkreis | 234 | ||
a) Aus der Straftat erwachsener Anspruch i.S.d. § 111h Abs. 2 Satz 2 | 234 | ||
b) Rechtsschutzbedürfnis des Verletzten | 235 | ||
II. Der Zugriff auf sonstige, arrestierte Vermögenswerte | 235 | ||
1. Vorrangige Befriedigung des Verletzten aus eingetragenen Schiffen, Schiffsbauwerken und Luftfahrzeugen | 239 | ||
a) Analoge Anwendung des § 111h | 239 | ||
aa) Planwidrige Gesetzeslücke | 239 | ||
bb) Rechtsähnlichkeit der Sachverhalte | 240 | ||
(1) Vollstreckung in eingetragene Schiffe oder Schiffsbauwerke | 240 | ||
(a) Belastung mit einem rangfähigen Sicherungsrecht | 241 | ||
(b) Kein Ausschluss der Rangänderung | 243 | ||
(2) Vollstreckung in eingetragene Luftfahrzeuge | 244 | ||
(3) Vollstreckung in ein nicht im Schiffsbauregister eingetragenes Schiffsbauwerk | 247 | ||
(4) Zwischenergebnis | 247 | ||
cc) Unbilligkeit der gesetzlichen Nichtregelung | 248 | ||
(1) Fehlende gesetzliche Möglichkeiten zur Bevorrechtigung des Verletzten | 249 | ||
(2) Unklare Möglichkeiten zur Bevorrechtigung des Verletzten | 250 | ||
(3) Abhilfe und Bevorrechtigung des Verletzten durch eine Zulassung analog § 111h | 251 | ||
dd) Zwischenergebnis | 253 | ||
b) Besonderheiten bei analoger Anwendung des § 111h | 253 | ||
c) Ergebnis | 254 | ||
2. Vorrangige Befriedigung des Verletzten aus sonstigem beweglichem Vermögen, Forderungen und Vermögensrechten | 254 | ||
a) Analoge Anwendung des § 111h | 255 | ||
b) Die Rangfolge zwischen Justizfiskus und Verletzten | 256 | ||
aa) Aufhebung von Arrestanordnung und Arrestpfändung? | 258 | ||
bb) Alternative Möglichkeiten der Bevorrechtigung des Verletzten | 259 | ||
(1) Aufhebung des Arrestes erst zum Ende des Ermittlungsverfahrens | 260 | ||
(2) Aufhebung des Pfändungspfandrechts und Neupfändung | 261 | ||
(3) Schuldrechtliche Rangrücktrittsvereinbarung | 261 | ||
cc) Feststellung der Privilegierung des Verletzten i.S.d. § 111h | 262 | ||
(1) Zulassungsverfahren analog § 111h Abs. 2 | 262 | ||
(2) Zulassungsbeschluss analog § 111h Abs. 2 | 264 | ||
dd) Vorschlag für gesetzliche Neuregelung | 265 | ||
ee) Zwischenergebnis | 266 | ||
c) Die Rangfolge zwischen Justizfiskus, Gläubiger und Verletzten | 266 | ||
aa) Vorrangeinräumung zur Abänderung des Prioritätsprinzips? | 267 | ||
(1) Aufhebung von Arrestanordnung und -pfändung | 267 | ||
(2) Rangrücktrittsvereinbarung | 268 | ||
(3) Analoge Anwendung des § 111g Abs. 3 Satz 1 | 269 | ||
bb) Umsetzung des Rechtsgedankens aus § 111h | 270 | ||
(1) Generelle Aufhebung von Arrestanordnung und -pfändung | 271 | ||
(a) Arrest wegen Verfall von Wertersatz oder Zurückgewinnungshilfe | 271 | ||
(b) Arrest aus anderen Gründen | 272 | ||
(2) Feststellung im Zulassungsverfahren analog § 111h Abs. 2 | 274 | ||
cc) Zwischenergebnis | 274 | ||
d) Vorschlag für gesetzliche Neuregelung des § 111h | 276 | ||
3. Ergebnis | 278 | ||
E. Zusammenfassung der Ergebnisse | 279 | ||
Literaturverzeichnis | 285 | ||
Amtliche Veröffentlichungen und Materialien | 296 | ||
Stichwortverzeichnis | 298 |