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Appel, I. (1998). Verfassung und Strafe. Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Strafens. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49212-1
Appel, Ivo. Verfassung und Strafe: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Strafens. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49212-1
Appel, I (1998): Verfassung und Strafe: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Strafens, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49212-1

Format

Verfassung und Strafe

Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Strafens

Appel, Ivo

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 765

(1998)

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Abstract

Die bisherigen Straf- und Sanktionstheorien haben das Verhältnis von Strafrecht und Kontrolle des Mißbrauchs des Strafrechts und der Strafgewalt selten an zentraler Stelle thematisiert. Meist erscheinen die rechtsstaatlichen Beschränkungen lediglich als eine zusätzliche Restriktion staatlichen Strafens, nicht aber als zentrales Element des Gesamtsystems. Das Strafrechtssystem moderner Prägung ist jedoch untrennbar mit spezifischen rechtsstaatlichen Garantien verbunden, die geradezu als Inbegriff der Bindung staatlicher Macht in Erscheinung treten. Die im Verfassungsstaat maßgebenden Begrenzungen des Strafrechts und des Strafgesetzgebers sind die der Verfassung. Das Grundgesetz weist ein System ausdifferenzierter Garantien auf, die speziell auf die Bindung der staatlichen Strafgewalt ausgerichtet sind. Diese unterliegt zugleich der Grundrechtsbindung, in deren Rahmen auch die allgemeinen rechtsstaatlichen Garantien Berücksichtigung finden müssen. Beide Regime wirken auf das Strafrecht ein und ziehen ihm verbindliche Grenzen. Die Studie gilt diesem verfassungsrechtlichen System der Strafrechtsbegrenzung. Sie richtet sich auf das Gesamtgefüge jener verfassungsrechtlichen Begrenzungsmechanismen, die für das Strafrecht von Bedeutung sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 19
Α. Strafe im demokratischen Verfassungsstaat 19
B. Verfassungsrechtliche Bindungen der staatlichen Strafgewalt 21
I. Materiell-rechtliche Garantien 22
II. Institutionell-verfahrensrechtliche Garantien 23
C. Verfassungsrechtliche Sonderstellung staatlichen Strafens 24
I. Das zugrundeliegende Konzept 25
II. Unterstellte Eigenart staatlichen Strafens 28
III. Verhältnis von Strafe und strafrechtlichen Garantien 31
D. Aufweichungstendenzen des Strafrechts klassischer Prägung 34
I. Wandlungen der traditionellen Strafrechtskonzeption 34
II. Auswirkungen auf die Konzeption von Strafe und Strafrechtsbegrenzung 38
1. Drohender Verlust der strafrechtlichen Ausnahmestellung 38
2. Relativierung der strafrechtlichen Garantien 40
E. Vernachlässigung der abwehrrechtlichen Grundrechtsdimension 41
F. Nebeneinander zweier verfassungsrechtlicher Regime 44
G. Konkurrierende strafrechtliche Konzepte der Strafrechtsbegrenzung 46
I. Zurückdrängung und selektive Rezeption des Verfassungsrechts in der Strafrechtslehre 46
II. Strafrechtliche Konzepte der Strafrechtsbegrenzung 48
H. Abgrenzung des Untersuchungsfeldes 51
J. Gang der Untersuchung 56
1. Kapitel: Strafe und Strafrechtsbegrenzung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 59
A. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die staatliche Strafgewalt 60
I. Verfassungsrechtliche Grundkonzeption des Strafrechts 61
1. Strafrecht als Schutzrecht 62
a) Strafrechtliches Schutzkonzept 65
b) Verfassungsrechtliche Schutzpflicht 67
2. Schutzmechanismus des Strafrechts und Strafzwecke 73
3. Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnorm 79
4. Materielle Rechtswidrigkeit als grundsätzliche Voraussetzung strafrechtlicher Ahndung 82
a) Ablehnung eines spezifisch strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs 83
b) Trennung zweier Bewertungsebenen 85
c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Ahndung bloßer Unbotmäßigkeit 89
d) Konsequenzen für das Strafrecht 90
5. Zweiteilung des Strafrechts 91
6. Anknüpfungspunkte für die verfassungsrechtliche Prüfung 94
7. Verhältnis von Verfassungsrecht und einfachem (Straf-)Recht 94
a) Verhältnis zum Gesetzgeber 96
b) Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit 100
c) Einfluß der Verfassungsrechtsprechung auf strafrechtliche Kategorien und strafrechtsdogmatische Streitfragen 103
II. Spezifisch strafrechtliche Verfassungsgarantien 108
1. Materiell-rechtliche Garantien 108
a) Schuldgrundsatz 109
(1) Gewährleistungsgehalt 109
(a) Strafbegründungsschuld 110
(b) Strafzumessungsschuld 111
(2) Gewährleistungsumfang 113
b) Art. 103 Abs. 2 GG 116
(1) Gewährleistungsgehalt 117
(2) Gewährleistungsumfang 123
(3) Begriff des Strafgesetzes und Verweisung 127
c) Verbot bestimmter Strafarten 130
(1) Verbot der Todesstrafe 130
(2) Verbot grausamer und erniedrigender Strafarten 131
d) Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) 132
(1) Gewährleistungsgehalt 132
(2) Gewährleistungsumfang 135
e) Ultima-ratio-Gedanke 141
2. Institutionell-verfahrensrechtliche Garantien 145
a) Strafrechtlicher Richtervorbehalt 145
(1) Gewährleistungsgehalt 146
(2) Anwendungsbereich 148
b) Unschuldsvermutung 152
(1) Gewährleistungsgehalt 153
(2) Anwendungsbereich 154
c) Gesetzlicher Richter, rechtliches Gehör, Rechtsweggarantie und faires (Straf)-Verfahren 157
3. Unterschiedliche zugrundeliegende Strafverständnisse 160
III. Strafrecht am Maßstab der Grundrechte 163
1. Bedeutung der Grundrechte für das Strafrecht 163
a) Abwehrrechtliche Dimension 163
b) Schutzdimension 164
c) Grundrechte als Rechtfertigungsgründe 165
d) Verfassungskonforme Auslegung 166
2. Tangierte Grundrechte 167
3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 171
a) Verhältnismäßigkeit der Verhaltensnorm 173
b) Verhältnismäßigkeit der Strafbewehrung 173
(1) Zulässiger Zweck 175
(2) Geeignetheit 175
(3) Erforderlichkeit 177
(4) Verhältnismäßigkeit i.e.S. 179
(5) Gründe für die geringe Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei der Prüfung der Strafbewehrung 181
(a) Einschätzungs-, Wertungs- und Beurteilungsprärogative des Gesetzgebers 182
(b) Betonung der generalpräventiven Wirkung des Strafrechts 183
(c) Strafprozessuale Lösung als 'salvatorische Klausel´ 185
(6) Schutzdimension der Grundrechte und Verhältnismäßigkeit der Strafbewehrung 187
c) Verhältnismäßigkeit der (konkreten) Strafandrohung 188
(1) Zulässiger Zweck 190
(2) Geeignetheit 190
(3) Erforderlichkeit 191
(4) Verhältnismäßigkeit i.e.S. 192
(5) Ausgestaltung als Ordnungswidrigkeit oder Kriminalstraftat 195
d) Verhältnismäßigkeit der Strafzumessung im Einzelfall 196
4. Gleichheitsaspekt und Stimmigkeit des (Straf-)Systems 196
IV. Strafrechtlicher Rechtsgüterschutz am Maßstab des Verfassungsrechts 198
1. Verfassungsrechtliche Grenzen zulässigen Rechtsgüterschutzes durch Strafrecht 198
2. Verhältnis von Strafrechtsgütern und verfassungsrechtlich zulässigen Zwecken 199
3. Weitgehende Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers 204
4. Bloßer Ungehorsam als letztendliche (Unter-)Grenze 204
5. Strafrechtliche Rechtsgutslehre und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 206
B. Kriterien für das Vorliegen von Strafe 207
I. Eingeschränkte Funktionalität des verfassungsgerichtlichen Strafbegriffs 210
II. Maßgebliche Kriterien 213
1. Orientierung am historischen Verfassungsgeber 213
2. Leitbild der überkommenen Kriminalstrafe 217
3.'Wesen' der Strafe 218
4. Ahndung rechtswidrigen Verhaltens 219
5. Mit staatlicher Autorität versehenes sozialethisches Unwerturteil 220
6. Ethischer Schuldvorwurf 223
7. Mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten 224
8. Vergeltung, Sühne, Schuldausgleich 225
9. Entscheidung über die Verantwortlichkeit und Zuweisung von Schuld 227
10. Rechtsgrund und Art der Zuwiderhandlung 229
11. Schuldhafte Verletzung eines für alle gewährleisteten Rechtsguts 230
12. Schwere des Eingriffs 231
13. Eintragung im Strafregister und Vorstrafe 233
14. Möglichkeit der Umwandlung einer Geld- in eine Freiheitsstrafe 234
15. Prozessualer Aspekt der Strafe 234
III. Das zugrundeliegende Verständnis von Strafe 235
1. Die drei Strafbegriffe des Verfassungsgerichts 236
a) Kompetenzrechtlicher Strafbegriff 237
b) Strafrecht im weiteren Sinne 238
c) Kriminalstrafrecht 239
2. Sonderfall: Unternehmensstrafe 243
2. Kapitel: Staatliches Strafen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 245
A. Anforderungen der EMRK an die staatliche Strafgewalt 246
I. Strafrechtliche Garantien der EMRK 246
1. Gewährleistungsgehalt der Garantien 246
2. Gewährleistungsumfang der spezifisch strafrechtlichen Garantien 248
3. Besonderheiten der Unschuldsvermutung 249
a) Gewährleistungsgehalt 250
b) Unschuldsvermutung und materielles Strafrecht 253
c) Strafahnlichkeit der Maßnahme als Kriterium 256
II. Strafrecht als Schutzrecht 258
1. Schutzfunktion des Strafrechts 258
2. Staatliche Schutzpflicht durch Strafrecht 259
Β. Richtpunkte für die Auslegung der strafrechtlichen Konventionsgarantien 262
I. Auslegung nach einheitlichen Kriterien 262
II. Autonomie der Begriffsbestimmungen 263
III. Materielle Konzeption 266
C. Kriterien für das Vorliegen von Strafe 267
I. Die klassische Kriterientrias 268
1. Einordnung des Tatbestandes nach dem Rechtssystem des betroffenen Staates 268
2. Art der Zuwiderhandlung 269
a) Allgemeinheit der Kriterien 271
b) Europäischer Maßstab und Vergleich mit anderen Vertragsstaaten 272
c) Kritik am methodischen Vorgehen des Gerichtshofs 274
3. Schweregrad der (drohenden) Sanktion 275
a) Problematik der Grenzziehung 277
b) Abgrenzung zum Anwendungsbereich des Art. 3 EMRK 278
c) Europäischer Maßstab als Vergleich 279
d) Entwertung des Kriteriums durch den Gerichtshof selbst 280
II. Alternativität und Relativität der klassischen Kriterien 281
III. Zusätzliches Element der 'Demütigung' 283
IV. Bedeutung des Verfahrens 284
D. Abgrenzung von anderen Sanktionsformen 285
I. Ordnungswidrigkeitenrecht 286
II. Privatklageverfahren 288
III. Bildung einer Gesamtstrafe 289
IV. Auferlegung der Verfahrenskosten nach Einstellung des Strafverfahrens 289
V. Disziplinarmaßnahmen 290
VI. Vollstreckungsmaßnahmen 292
VII. Sicherungs- und Vorbeugemaßnahmen 293
E. Fazit: Offener Strafbegriff 294
I. Offenhalten der Begriffsbestimmung 295
II. Extensive Auslegung 296
III. Entscheidung über die Verantwortlichkeit und Straffestsetzung 298
IV. Wechselspiel der Kriterien 299
V. Konventionsauslegung und Konventionsergänzung 301
3. Kapitel: Konkurrierende Modelle der Strafrechtsbegrenzung 303
A. Zum Verhältnis von Verfassungsrecht und Strafrecht in der Wissenschaft 303
I. Selektive und unsystematische Rezeption des Verfassungsrechts 304
1. Anerkennung einer vergleichsweise intensiven verfassungsrechtlichen Einflußnahme auf das Strafprozeßrecht 305
2. Mangelnde Wahrnehmung des verfassungsrechtlichen Einflusses auf das materielle Strafrecht 305
3. Tendenz zu undifferenzierter und allgemeiner Bezugnahme auf das Verfassungsrecht 307
4. Tendenz zur Vermengung von Verfassungsrecht und Kriminalpolitik 309
II. Vernachlässigung der abwehrrechtlichen Grundrechtsdogmatik 311
1. Zurückhaltende Rezeption der abwehrrechtlichen Grundrechtsdimension 314
2. Nachwirkungen eines spätidealistischen Freiheitsverständnisses 316
3. Problematische Folgen für das Verhältnis von Grundrechtsschutz und Strafrecht 318
a) Herausnahme des Strafrechts aus der grundrechtlichen Freiheit 319
b) Problematik der Vorgehensweise 321
(1) Verkennung des Verhältnisses von Verhaltensnorm und Strafbewehrung 322
(2) Unlösbare Abgrenzungsschwierigkeiten 322
(3) Unhaltbarkeit der Prämisse einer absoluten Vorrangstellung des geschützten Gutes 325
(4) Umgehung der Schrankenproblematik 326
III. Umfangreiche Tradition nichtverfassungsrechtlicher Strafrechtsbegrenzung 328
1. Grundlegendes Mißtrauen gegenüber dem (Straf-)Gesetzgeber 329
2. Vernachlässigung der demokratischen Einbindung des Strafrechts 329
3. Mangelnde Wahrnehmung eines Paradigmenwechsels 330
B. Modelle der Strafrechtsbegrenzung in der Strafrechtslehre 333
I. Verknüpfung von Strafe und Rechtsgüterschutz 336
1. Der materielle Verbrechensbegriff als Ausgangspunkt 337
2. Beschränkung des Strafrechts auf den Schutz bestimmter Rechtsgüter 340
a) Funktion des Rechtsgutsbegriffs als Kriterium der Strafbarkeitsbegrenzung 342
b) Strafrechtlich zu schützende Güter 344
c) Rückgriff auf (objektive) Wertordnungen oder faktische Gegebenheiten 348
d) Vermengung dreier Fragestellungen: Rechtsgutsbestimmung, Verhaltensregelung und Einsatz von Strafe 349
e) Unklarheit über die Verbindlichkeit der Rechtsgutslehre 351
f) Ausgrenzung 'bloßer Moralwidrigkeiten' 355
g) Tatsächliches Versagen des Rechtsgutsbegriffs als Kriterium der Strafrechtsbegrenzung 356
3. Drei Arten der Begründung strafbarkeitsbegrenzender Rechtsgüter 357
a) Ausrichtung an außerrechtlichen Wertordnungen 358
(1) Begründung und Gehalt der Rechtsgüter 359
(2) Problematik einer außerrechtlichen Wertfundierung und ihrer Anwendung auf das Recht 363
b) Anbindung an die tatsächliche Struktur und die Systembedingungen der Gesellschaft 365
(1) Wandelbarkeit des Rechtsgutsbegriffs 366
(2) Ermittlung der (schützenswerten) Bedingungen gesellschaftlichen Zusammenlebens 367
(3) Verlust der Funktion als Strafbarkeitsgrenze 369
(4) Gefahr eines naturalistischen Fehlschlusses 370
(5) Ausweichen auf eine in der Gesellschaft vorfindliche (objektive) Wertordnung 371
c) Anknüpfung an die Wert(e)ordnung des Grundgesetzes 372
(1) Objektive Wertordnung des Grundgesetzes und strafrechtliche Güterordnung 372
(2) Versuch einer Ableitung des Rechtsgutsbegriffs aus der Verfassung 374
(3) Der Mantel des Verfassungsrechts 376
(4) Verfassungsrechtliche Wertordnung und Rang einzelner 'Werte' 377
(5) Verfassungsrechtliche Wertordnung und staatliche (Schutz-)Instrumente 379
4. Allgemeine Problematik des Wertdenkens als Rechtsbegründung 380
5. Untauglichkeit der Rechtsgutslehre als Konzept der Strafrechtsbegrenzung 381
a) Unmöglichkeit der Festlegung einer generellen Rang- und Stufenfolge 381
b) Vermengung von Schutzgut und Schutzinstrumentarium 384
c) "Querliegen" der strafrechtlichen Rechtsgutsdiskussion zur abwehrrechtlichen Grundrechtsdogmatik 386
d) Definitionsmacht des demokratisch legitimierten und verfassungsrechtlich gebundenen Gesetzgebers 387
e) Verfassungsrechtliche Grenzen 389
II. Andere Modelle der Strafrechtsbegrenzung 391
1. Sozialschädlichkeit des zugrundeliegenden Verhaltens 392
2. Strafwürdigkeit 395
3. Strafbedürftigkeit 400
4. Ultima-ratio-Prinzip 404
5. Der sog. fragmentarische Charakter des Strafrechts 409
6. Freiheitsvermutung 'in dubio pro libertate' 412
7. Subsidiarität des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes 414
8. Erforderlichkeit (Verhältnismäßigkeit) des Strafeinsatzes 416
III. Unklarheit über den Begriff der Strafe 417
1. Zugrundeliegende Verständnisse von Strafe 419
a) Rechtsgutsbezogene Ansätze 420
(1) Qualifizierte Anforderungen 421
(2) Vermengung von Strafe und Strafrechtsbegrenzung 421
b) Eingriffsbezogene Ansätze 424
(1) Unterscheidung zweier Strafelemente 424
(2) Problematik der verwendeten Kriterien 425
2. Mangelnde Kontur des Strafbegriffs 426
4. Kapitel: Strafe im Verfassungsstaat 427
A. Stellung des Strafrechts im demokratischen Verfassungsstaat 427
I. Ordnungsfunktion des staatlichen Strafrechts 428
II. Strafrecht als Schutzrecht für (verfassungsgemäße) staatliche Verhaltensnormen 431
1. Strafrecht als sekundäres und akzessorisches Schutzrecht 431
a) Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnormen 433
(1) Notwendigkeit der Unterscheidung 434
(2) Verhaltensnormen 437
(3) (Verhaltens-)Normwidrigkeit und Tatbestandsmäßigkeit 438
(4) Sanktionsnormen 440
b) Akzessorietät der Strafzwecke 442
c) Fehlvorstellung vom Strafgesetzgeber und von der Eigenständigkeit des Strafrechts 443
d) Strafrecht als generalisierter Opferschutz? 444
(1) Anknüpfung des Strafrechts an die Wertungen der außerstrafrechtlichen Rechtsordnung 445
(2) Trennung der Akzessorietät von der ultima-ratio-Funktion des Strafrechts 446
(3) Entprivatisierung ursprünglich horizontaler Konflikte 447
2. Strafrecht als Instrument zum Schutz staatlicher Verhaltensnormen und der normsetzenden Instanz 449
a) Verhaltensnormen als maßgeblicher Bezugspunkt der strafrechtlichen Sanktionsnormen 449
b) Verhaltensnormen und Strafbewehrung 451
c) Strafrechtliche Sanktionsnormen und (mittelbarer) Rechtsgüterschutz 452
d) Definitionsmacht des Gesetzgebers und verfassungsrechtliche Grenzen 454
3. Problematik spezifisch strafrechtlicher Rechtswidrigkeit 455
4. Die (Doppel-)Funktion strafrechtlicher Sanktionsnormen 458
a) Strafrecht als generalpräventives staatliches Instrument zur Sicherstellung der Normbefolgung 459
b) Strafrecht als (repressives) Instrument der Normrehabilitierung 460
(1) Funktion der Normrehabilitierung 460
(2) Die zwei Elemente der Normrehabilitierung 466
(a) Vorhalt der defizitären Einstellung zur Norm (Primärsanktion) 467
(b) Auferlegung eines materiellen Übels (Sekundärsanktion) 470
(c) Verknüpfung beider Elemente 471
5. Folgen der Doppelfunktion strafrechtlicher Sanktionsnormen 472
a) Verhaltensnorm und (generalpräventive) strafrechtliche Normbewehrung 473
b) Verhältnis von (generalpräventiver) Normbewehrung und (repressiver) Normrehabilitierung 474
B. Eigenart staatlichen Strafens 475
I. Methodische Vorbemerkung 476
II. Problematische Kriterien für das Vorliegen von Strafe 477
1. Sprachgebrauch des Grundgesetzes und Entstehungsgeschichte 477
2. Sogenannte Strafzwecke und Präventivwirkung des Strafrechts 479
3. Geschütztes Rechtsgut 481
4. 'Sozialethisches Unwerturteil' 482
a) Unlösbare Abgrenzungsschwierigkeiten 483
b) Relativität der außerrechtlichen Sozialethiken 485
c) Unvereinbarkeit mit der Stellung des Gesetzgebers im demokratischen Verfassungsstaat 486
III. Strafrechtsspezifische grundrechtliche Gefährdungslage 487
1. Systematik der strafrechtlichen Verfassungsgarantien 488
a) Vergleich der spezifisch strafrechtlichen mit den allgemeinen rechtsstaatlichen Garantien 488
b) Indiz für einen besonderen Eingriffsmehrwert staatlicher Strafmaßnahmen 489
2. Relevante Grundrechtseingriffe 490
a) Grundrechtsrelevanz der Verhaltensnorm 490
b) Grundrechtsrelevanz der Sanktionsnorm 491
(1) Vorhaltung der defizitären Einstellung zur Norm (Primärsanktion) 492
(2) Auferlegung eines materiellen Übels (Sekundärsanktion) 493
3. Spezifisch strafrechtlicher 'Eingriffsmehrwert' 494
a) Kein spezifisch strafrechtlicher Eingriffsmehrwert des auferlegten materiellen Übels (Sekundärsanktion) 494
b) Spezifisch strafrechtlicher Eingriffsmehrwert der Normrehabilitierung durch verbindliche Vorhaltung der defizitären Einstellung zur Norm (Primärsanktion) 496
c) Bedeutung des Verfahrens 496
d) Primärsanktion, Schuldfeststellung und 'Umschlagen' der Unschuldsvermutung 499
4. Verhältnis von Primärsanktion und Sekundärsanktion 500
a) Verfahrensmäßige Verknüpfung 500
b) Isolierte Vorhaltung der defizitären Einstellung zur Norm 502
c) Isolierte Auferlegung des materiellen Übels 503
C. Abgrenzung von anderen staatlichen Eingriffsmaßnahmen 503
I. Entschärfung der Abgrenzungsproblematik 503
II. Einordnung einzelner staatlicher Eingriffsmaßnahmen 505
1. Ordnungswidrigkeiten 505
2. Maßregeln der Besserung und Sicherung 507
3. Disziplinarmaßnahmen 510
5. Kapitel: Verfassungsrechtliche Grenzen staatlichen Strafens 514
A. Reichweite der spezifisch strafrechtlichen Verfassungsgarantien 514
I. Folgerungen der Strafkonzeption für die einzelnen Strafgarantien 515
1. Schuldgrundsatz 517
a) Strafbegründungsschuld 517
(1) Verfassungsrechtliche Fundierung der Schuld als Voraussetzung der Strafe 518
(2) Strafbegründungsschuld und Verhältnismäßigkeit 523
b) Strafzumessungsschuld 524
(1) Schuldangemessenheit und Verhältnismäßigkeit 524
(2) Schuldangemessenheit und Intensität der Sekundärsanktion 528
2. Art. 103 Abs. 2 GG 528
3. 'Ne bis in idem' (Art. 103 Abs. 3 GG) 530
a) Allgemeine Strafgesetze 531
b) Art. 103 Abs. 3 GG und der vermeintliche Sonderfall des Disziplinarrechts 532
c) 'Ne bis in idem' im Verhältnis von nationaler und supranationaler Rechtsordnung 536
4. Unschuldsvermutung 538
5. Ultima ratio 539
a) Inkomparabilität verhaltenssteuernder und sanktionierender Regelungen 541
b) Inkommensurabilität unterschiedlicher grundrechtlicher Eingriffsintensitäten 543
6. Strafrechtlicher Richtervorbehalt 546
a) Funktion des Richtervorbehalts 546
b) Gewährleistungsumfang im Strafrecht 551
(1) Sekundärsanktion 551
(2) Primärsanktion 552
(3) Kriminalstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht 554
II. Leistungsfähigkeit und Legitimation spezifisch strafrechtlicher Verfassungsgarantien 556
B. Abwehrrechtliche Grundrechtsprüfung und verfassungsrechtliche Strafgarantien 558
I. Anknüpfungspunkte für die grundrechtliche Prüfung 558
1. Verhaltensnorm und Sanktionsnorm 559
2. Erfordernis einer dreifachen Grundrechtsprüfung 559
II. Die verfassungsrechtlichen Strafgarantien als Schranken-Schranken 560
1. Strafrechtliche Garantien als Prozeßgrundrechte? 561
2. Strukturelle Vergleichbarkeit mit den allgemeinen rechtsstaatlichen Garantien 563
3. Abwehr spezifischer Eingriffsformen statt Gewährleistung eines eigenständigen Freiheitsbereichs 564
4. Weitgehende Identität von Eingriff und Verletzung 565
5. Nennung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG 566
6. Fazit: Strafgarantien als Schranken-Schranken 568
C. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die (strafbewehrte) Verhaltensnorm 569
I. Tangierte Grundrechte 570
II. Eingriffsrechtfertigung 571
1. Art. 103 Abs. 2 GG 571
2. Verhältnismäßigkeit 571
D. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Sanktionsnorm 574
I. Anforderungen an die Primärsanktion 574
1. Tangiertes Grundrecht 575
2. Eingriffsrechtfertigung 575
a) Spezifisch strafrechtliche Garantien 576
b) Verhältnismäßigkeit 576
(1) Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 577
(a) Zulässiger Zweck 577
(b) Geeignetheit 579
(c) Erforderlichkeit 580
(d) Verhältnismäßigkeit i.e.S. 582
(2) Spezifische Probleme der Verhältnismäßigkeitsprüfung und Lösungswege 583
(a) Rechtsvergleichende Perspektive 583
(b) Konzeptstimmigkeit 585
(c) Prozessuale Lösungen und ihre Grenzen 589
II. Anforderungen an die Sekundärsanktion 590
1. Tangierte Grundrechte 590
2. Eingriffsrechtfertigung 591
a) Spezifisch strafrechtliche Garantien 591
b) Verhältnismäßigkeit 591
c) Konzeptstimmigkeit 593
E. Zusammenfassender Ausblick: Staatliches Strafen zwischen Schutzauftrag und Freiheitssicherung 594
Literaturverzeichnis 598
Sachregister 634