Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Belastung des rechtsgrundlos erlangten Gegenstandes mit einem Kreditsicherungsrecht
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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Belastung des rechtsgrundlos erlangten Gegenstandes mit einem Kreditsicherungsrecht
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 263
(2002)
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Abstract
Hans-Joachim Bodenbenner befaßt sich mit einem praktisch häufig auftretenden Problem, das grundlegende Fragen des Bereicherungsrechts anspricht: Welche Folgen werden für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Vertrages, zumeist eines Kaufvertrages, dadurch ausgelöst, daß der Erwerber - als Berechtigter, da lediglich das Grundgeschäft von einer Unwirksamkeitsanordnung betroffen ist - den rechtsgrundlos erlangten Vertragsgegenstand nach Empfang mit einem Kreditsicherungsrecht belastet hat? Muß er ihn unbelastet herausgeben, oder genügt er seiner Bereicherungsschuld durch Herausgabe in belastetem Zustand gegebenenfalls zuzüglich einer Wertersatzleistung?Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahre 1990 (BGHZ 112, 376) letzteren Lösungsansatz favorisiert. Der Autor geht demgegenüber auf Grundlage der gegenstandsorientierten Sicht zum Inhalt des Anspruchs aus Leistungskondiktion davon aus, das rechtsgrundlos Erlangte sei herauszugeben, also der Bereicherungsgegenstand in dem bei Empfang befindlichen lastenfreien Zustand. Diese Verpflichtung unterwirft der Verfasser den Grundsätzen des allgemeinen Schuldrechts und gelangt dadurch zu dem Ergebnis, daß die Belastung nicht zu einer (teilweisen) Unmöglichkeit der Herausgabe nach § 818 Abs. 2 BGB führt. Der erforderliche Schutz des gutgläubigen und unverklagten Erwerbers wird über § 818 Abs. 3 BGB dadurch gewährleistet, daß sich die ihm auferlegten Enthaftungsanstrengungen als im Vergleich mit allgemein-schuldrechtlichen Anforderungen deutlich milder darstellen.Nach Behandlung der Haftung des bösgläubigen oder verklagten Erwerbers sowie der praktischen Durchführung der Befreiung des Bereicherungsgegenstandes von dem Sicherungsrecht befaßt sich der Autor im zweiten Teil der Arbeit mit der Frage, ob der Umstand der Inanspruchnahme des Gegenstandes als Kreditunterlage einen mitabzuschöpfenden Vorteil des Erwerbers darstellt.In einem dritten Teil werden die bis dahin gewonnenen Ergebnisse auf Grund
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Einleitung | 17 | ||
1. Teil: Das Schicksal des Kondiktionsobjekts | 22 | ||
1. Abschnitt: Der Primäranspruch aus Leistungskotndiktion als Grundlage für eine Beseitigungspflicht | 23 | ||
§ 1 Beschaffungselemente allgemeiner Leistungspflichten | 25 | ||
§ 2 Übertragbarkeit der allgemein-schuldrechtlichen Grundsätze auf den Anspruch aus Leistungskondiktion | 34 | ||
A. Abstrakte Vermögensorientierung | 35 | ||
I. Karl-Heinz Gursky: Wertersatz für die Belastung | 41 | ||
1. Referat der Urteilsrezension in JR 1992, 95 ff. | 41 | ||
2. Kritische Würdigung | 43 | ||
II. Claus-Wilhelm Canaris: Herausgabe der Folgebeneicherung | 45 | ||
1. Referat der Urteilsrezension in NJW 1991, 2513 ff. | 45 | ||
2. Kritische Würdigung | 47 | ||
ΙII. Jürgen Kohler: Aufschub der Herausgabepflicht | 53 | ||
1. Referat der Urteilsrezension in NJW 1991, 1999 ff. | 53 | ||
2. Kritische Würdigung | 55 | ||
IV. Die Ansicht des Reichsgerichts in RGZ 117, 112 ff. | 58 | ||
V. Werner Flume: Grundsätzlich sofortige Enthaftung des Bereicherungsgegenstandes | 62 | ||
1. Referat der Urteilsrezension in Gedächtnisschrift für Knobbe-Keuck, 111 ff. (129 ff.) | 62 | ||
2. Kritische Würdigung | 63 | ||
B. Konkrete Gegenstandsorientierung | 67 | ||
I. Dieter Reuter: Beseitigung der Belastung | 71 | ||
1. Referat der Urteilsrezensionen in JZ 1991, 872 ff. und Festschrift für Gernhuber, 369 ff. | 71 | ||
2. Kritische Würdigung | 74 | ||
II. Die Ansicht des Obersten Gerichtshofs für die britische Besatzungszone in OGHZ 1, 72 ff. | 76 | ||
C. Stellungnahme zugunsten der gegenstandsorientierten Sichtweise | 78 | ||
I. Wortlaut und systematischer Zusammenhang | 78 | ||
II. Veranschaulichung des Verstoßes der vermögensorientierten Sicht gegen das Prinzip des Vorrangs der Naturalerfüllung | 79 | ||
III. Funktion der Leistungskondiktion: „spiegelsymmetrischer" Schadensausgleich oder Rückabwicklung? | 84 | ||
IV. Die Behandlung von Minderungen des empfängereigenen Vermögens | 89 | ||
D. Folgerung: Die Verpflichtung aus Leistungskondiktion zur Herausgabe des Erlangten als allgemeine Leistungspflicht | 95 | ||
I. Einwände | 95 | ||
1. Wesen des Kondiktionsanspruchs | 96 | ||
2. Vergleich des Primäranspruchs aus Leistungskondiktion mit dem Eigentumsherausgabeanspruch | 96 | ||
3. Die Wirkung von § 818 Abs. 3 | 100 | ||
4. Geltung der allgemeinen Vorschriften gemäß § 818 Abs. 4 | 103 | ||
II. Positive Argumente für die Annahme einer allgemeinen Leistungspflicht aus Leistungskondiktion | 105 | ||
1. Eingliederung in das sonstige Rückabwicklungsrecht | 105 | ||
2. Einordnung des Rechts der Leistungskondiktion in die allgemeinschuldrechtlichen Kategorien des Leistungsstörungsrechts | 109 | ||
3. Problemspezifische Argumentation: Verhältnis zwischen gegenständlicher Herausgabepflicht, Surrogatherausgabe und Wertersatz | 112 | ||
§ 3 Zwischenergebnis und Vollstreckung der Beseitigungspflicht | 116 | ||
§ 4 Weitere Folgerungen | 118 | ||
A. Bedeutung des § 818 Abs. 3 | 118 | ||
I. Entlastungsfunktion | 118 | ||
II. Eigenvermögensschutz | 119 | ||
B. Die Unmöglichkeitshaftung gemäß den §§ 818 Abs. 4, 292 Abs. 1, 989 als Leistungsstörungsrecht der Leistungskondiktion | 121 | ||
I. Parallele zum Rücktrittsrecht | 124 | ||
II. Konstruktive Unterschiede zwischen verschärfter Bereicherungshaftung und Eigentumsherausgabeanspruch nach Rechtshängigkeit | 126 | ||
III. Konzeption als Verwahrerhaftung | 128 | ||
1. Motive der Gesetzesverfasser | 129 | ||
2. Bedeutung für den Anspruch aus Leistungskiondiktion | 132 | ||
3. Regelungsgehalt des § 292 Abs. 1 für Leistungspflichten | 133 | ||
IV. Zwischenergebnis | 134 | ||
2. Abschnitt: Durchführung der Beseitigung des Sicherungsrechts | 135 | ||
§ 1 Möglichkeiten zur Erfüllung der Beseitigungspflicht | 135 | ||
A. Vorzeitige Darlehensriickzahlung | 136 | ||
I. Voraussetzungen | 136 | ||
II. Rechtsfolgen der Rückzahlung | 140 | ||
B. Sicherheitenaustausch | 142 | ||
I. Modalitäten | 143 | ||
II. Rechtsfolgen | 143 | ||
C. Zusammenfassung | 144 | ||
§ 2 Einflussnahme der bereicherungsrechtlichen Privilegierung auf die Durchführung der Beseitigung | 145 | ||
A. Konkretisierung der Ablösungshandlung durch § 818 Abs. 3 | 145 | ||
I. Sicherheitenaustausch | 145 | ||
II. Darlehenstilgung | 147 | ||
IIΙ. Zusammenfassung | 149 | ||
B. Rechtsfolgen verzögerter Enthaftung | 152 | ||
I. Grundsätzlich kein Übergang auf eine Wertersatzpflicht gemäß § 818 Abs. 2 2.Fall | 152 | ||
II. Erfassung der Leistungsverzögerung | 154 | ||
1. Kein Verzug des Bereicherungsschuldners gemäß §§ 284 f. | 154 | ||
2. Nicht zu vertretende Leistungsverzögerung | 154 | ||
ΙII. Übergang von der Pflicht zu Naturalerfüllung auf eine Wertersatzpflicht | 155 | ||
IV. Höhe der Wertersatzpflicht gemäß § 818 Abs. 2 2.Fall (§ 286 Abs. 2 analog) | 157 | ||
1. Exkurs: Rechtslage nach Verwertung des Sicherungsrechts durch den Kreditgeber | 157 | ||
2. Übertragung der gewonnenen Ergebnisse auf die ausnahmsweise vor Verwertung analog § 286 Abs. 2 bestehende Wertersatzpflicht | 160 | ||
V. Vergleich mit der Rechtslage in Fällen des Rückgriffs bei akzessorischen Sicherungsrechten | 161 | ||
1. Zeitpunkt der Ablösungsberechtigung | 162 | ||
2. Höhe und Ausgestaltung des Regressanspruchs | 162 | ||
C. Verteilung der Kosten | 163 | ||
I. Rückgabekosten | 163 | ||
II. Enthaftungskosten | 164 | ||
D. Ersatzloser Wegfall der Darlehensvaluta | 166 | ||
E. Zwischenergebnis | 168 | ||
§ 3 Rechtsfolgen verspäteter Enthaftung bei verschärfter Bereicherungshaftung | 169 | ||
A. Ausgangspunkt: Leistungsverzögerung | 170 | ||
B. Allgemeine Verzugsvoraussetzungen | 171 | ||
C. Modifizierte Anwendung der Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges auf den verschärft haftenden Bereicherungsschuldner | 173 | ||
I. Konkretisierung der Fragestellung | 173 | ||
II. Grundlagen für eine differenzierte Anwendung der Verzugshaftung | 174 | ||
1. Anzuerkennendes Regelungsziel der §§ 989, 990 | 175 | ||
2. Übertragung des Regelungsziels auf die verschärfte Bereicherungshaftung | 175 | ||
a) Historisch-teleologische Erschließung der Bedeutung von § 292 Abs. 1 für die Verzugshaftung | 176 | ||
b) Übernahme der sachlich gerechtfertigten Wertung der §§ 989, 990 Abs. 1, 2 in § 292 | 177 | ||
IIΙ. Zwischenergebnis | 178 | ||
D. Folgerungen für die bereicherungsrechtlichen Belastungsfälle | 180 | ||
2. Teil: Abschöpfung der Folgebereicherung des Sicherungsgebers | 182 | ||
1. Abschnitt: In der Literatur vorgeschlagene Anspruchsgrundlagen | 183 | ||
§ 1 Die Haftung des gutgläubigen und unverklagten Bereicherungsschuldners | 184 | ||
§ 2 Die Haftung des verklagten oder bösgläubigen Bereicherungsschuldners | 186 | ||
2. Abschnitt: Eigener Lösungsansatz | 187 | ||
§ 1 Selbstständige Leistungskondiktion | 188 | ||
§ 2 Selbstständige Nichtleistungskondiktion | 189 | ||
§ 3 Akzessorium der Gegenstandsherausgabepflicht | 190 | ||
A. Keine Nutzung im Sinne von § 100 | 191 | ||
B. Abschöpfung des HaftungsnutzungsVorteils im Wege einer extensiven Auslegung des § 818 Abs. 1 für die Haftung des gutgläubigen und unverklagten Bereicherungsschuldners | 192 | ||
I. § 740 Abs. 1 EI als Grundlage einer umfassenden Folgebereicherungsabschöpfung | 193 | ||
II. Abgrenzung zwischen bereicherungsrechtlich dem Kondizienten zugewiesenen Folgevorteilen und solchen, die dem Bereicherungsschuldner zu verbleiben haben | 195 | ||
ΙII. Einordnung des Haftungsnutzungsvorteils | 198 | ||
C. Der kondiktionsrechtliche Grundsatz einer vollständigen Bereicherungsabschöpfung als Grundlage für die Zuweisung des Haftungsnutzungsvorteils zum Kondizienten auch bei verschärfter Bereicherungshaftung | 199 | ||
§ 4 Beweislastverteilung | 204 | ||
§ 5 Einwände des Bereicherungsschuldners | 206 | ||
A. Auf § 818 Abs. 3 gegründete Einwände | 206 | ||
I. Möglichkeit anderweitiger Besicherung des Kredits | 206 | ||
II. Unterlassen der Kreditaufnahme bei Kenntnis von der Rechtsgrundlosigkeit des Empfangs | 207 | ||
B. Mögliche Einwände des bösgläubigen oder verklagten Bereicherungsschuldners | 210 | ||
3. Teil: Besonderheiten bei Rückabwicklung gegenseitiger Verträge | 212 | ||
1. Abschnitt: Problemstellungen in den bereicherungsrechtlichen Belastungsfällen | 212 | ||
2. Abschnitt: Die Zug-um-Zug-Verknüpfung gegenläufiger Bereicherungsansprüche bei Rückabwicklung unwirksamer Leistungsaustauschverhältnisse | 215 | ||
§ 1 Grundlage für eine Zug-um-Zug-Abhängigkeit | 215 | ||
A. Die Zug-um-Zug-Verknüpfung nach der Saldotheorie | 216 | ||
B. Analogie zu §§ 320, 322 (348) | 219 | ||
§ 2 Höhe des Leistungsverweigerungsrechts des Sachgläubigers | 221 | ||
3. Abschnitt: Auswirkungen des Leistungsverweigerungsrechts auf die bisher gewonnenen Ergebnisse | 223 | ||
§ 1 Einflussnahme auf einen etwaigen Schuldnerverzug | 223 | ||
§ 2 Einflussnahme auf die Pflicht des Sachschuldners zur Leistung eines Haftungsnutzungsentgelts | 224 | ||
4. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse | 227 | ||
Literaturverzeichnis | 230 | ||
Sachwortverzeichnis | 238 |