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Bodenbenner, H. (2002). Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Belastung des rechtsgrundlos erlangten Gegenstandes mit einem Kreditsicherungsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50524-1
Bodenbenner, Hans-Joachim. Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Belastung des rechtsgrundlos erlangten Gegenstandes mit einem Kreditsicherungsrecht. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50524-1
Bodenbenner, H (2002): Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Belastung des rechtsgrundlos erlangten Gegenstandes mit einem Kreditsicherungsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50524-1

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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Belastung des rechtsgrundlos erlangten Gegenstandes mit einem Kreditsicherungsrecht

Bodenbenner, Hans-Joachim

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 263

(2002)

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Abstract

Hans-Joachim Bodenbenner befaßt sich mit einem praktisch häufig auftretenden Problem, das grundlegende Fragen des Bereicherungsrechts anspricht: Welche Folgen werden für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Vertrages, zumeist eines Kaufvertrages, dadurch ausgelöst, daß der Erwerber - als Berechtigter, da lediglich das Grundgeschäft von einer Unwirksamkeitsanordnung betroffen ist - den rechtsgrundlos erlangten Vertragsgegenstand nach Empfang mit einem Kreditsicherungsrecht belastet hat? Muß er ihn unbelastet herausgeben, oder genügt er seiner Bereicherungsschuld durch Herausgabe in belastetem Zustand gegebenenfalls zuzüglich einer Wertersatzleistung?

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahre 1990 (BGHZ 112, 376) letzteren Lösungsansatz favorisiert. Der Autor geht demgegenüber auf Grundlage der gegenstandsorientierten Sicht zum Inhalt des Anspruchs aus Leistungskondiktion davon aus, das rechtsgrundlos Erlangte sei herauszugeben, also der Bereicherungsgegenstand in dem bei Empfang befindlichen lastenfreien Zustand. Diese Verpflichtung unterwirft der Verfasser den Grundsätzen des allgemeinen Schuldrechts und gelangt dadurch zu dem Ergebnis, daß die Belastung nicht zu einer (teilweisen) Unmöglichkeit der Herausgabe nach § 818 Abs. 2 BGB führt. Der erforderliche Schutz des gutgläubigen und unverklagten Erwerbers wird über § 818 Abs. 3 BGB dadurch gewährleistet, daß sich die ihm auferlegten Enthaftungsanstrengungen als im Vergleich mit allgemein-schuldrechtlichen Anforderungen deutlich milder darstellen.

Nach Behandlung der Haftung des bösgläubigen oder verklagten Erwerbers sowie der praktischen Durchführung der Befreiung des Bereicherungsgegenstandes von dem Sicherungsrecht befaßt sich der Autor im zweiten Teil der Arbeit mit der Frage, ob der Umstand der Inanspruchnahme des Gegenstandes als Kreditunterlage einen mitabzuschöpfenden Vorteil des Erwerbers darstellt.

In einem dritten Teil werden die bis dahin gewonnenen Ergebnisse auf Grund

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 17
1. Teil: Das Schicksal des Kondiktionsobjekts 22
1. Abschnitt: Der Primäranspruch aus Leistungskotndiktion als Grundlage für eine Beseitigungspflicht 23
§ 1 Beschaffungselemente allgemeiner Leistungspflichten 25
§ 2 Übertragbarkeit der allgemein-schuldrechtlichen Grundsätze auf den Anspruch aus Leistungskondiktion 34
A. Abstrakte Vermögensorientierung 35
I. Karl-Heinz Gursky: Wertersatz für die Belastung 41
1. Referat der Urteilsrezension in JR 1992, 95 ff. 41
2. Kritische Würdigung 43
II. Claus-Wilhelm Canaris: Herausgabe der Folgebeneicherung 45
1. Referat der Urteilsrezension in NJW 1991, 2513 ff. 45
2. Kritische Würdigung 47
ΙII. Jürgen Kohler: Aufschub der Herausgabepflicht 53
1. Referat der Urteilsrezension in NJW 1991, 1999 ff. 53
2. Kritische Würdigung 55
IV. Die Ansicht des Reichsgerichts in RGZ 117, 112 ff. 58
V. Werner Flume: Grundsätzlich sofortige Enthaftung des Bereicherungsgegenstandes 62
1. Referat der Urteilsrezension in Gedächtnisschrift für Knobbe-Keuck, 111 ff. (129 ff.) 62
2. Kritische Würdigung 63
B. Konkrete Gegenstandsorientierung 67
I. Dieter Reuter: Beseitigung der Belastung 71
1. Referat der Urteilsrezensionen in JZ 1991, 872 ff. und Festschrift für Gernhuber, 369 ff. 71
2. Kritische Würdigung 74
II. Die Ansicht des Obersten Gerichtshofs für die britische Besatzungszone in OGHZ 1, 72 ff. 76
C. Stellungnahme zugunsten der gegenstandsorientierten Sichtweise 78
I. Wortlaut und systematischer Zusammenhang 78
II. Veranschaulichung des Verstoßes der vermögensorientierten Sicht gegen das Prinzip des Vorrangs der Naturalerfüllung 79
III. Funktion der Leistungskondiktion: „spiegelsymmetrischer" Schadensausgleich oder Rückabwicklung? 84
IV. Die Behandlung von Minderungen des empfängereigenen Vermögens 89
D. Folgerung: Die Verpflichtung aus Leistungskondiktion zur Herausgabe des Erlangten als allgemeine Leistungspflicht 95
I. Einwände 95
1. Wesen des Kondiktionsanspruchs 96
2. Vergleich des Primäranspruchs aus Leistungskondiktion mit dem Eigentumsherausgabeanspruch 96
3. Die Wirkung von § 818 Abs. 3 100
4. Geltung der allgemeinen Vorschriften gemäß § 818 Abs. 4 103
II. Positive Argumente für die Annahme einer allgemeinen Leistungspflicht aus Leistungskondiktion 105
1. Eingliederung in das sonstige Rückabwicklungsrecht 105
2. Einordnung des Rechts der Leistungskondiktion in die allgemeinschuldrechtlichen Kategorien des Leistungsstörungsrechts 109
3. Problemspezifische Argumentation: Verhältnis zwischen gegenständlicher Herausgabepflicht, Surrogatherausgabe und Wertersatz 112
§ 3 Zwischenergebnis und Vollstreckung der Beseitigungspflicht 116
§ 4 Weitere Folgerungen 118
A. Bedeutung des § 818 Abs. 3 118
I. Entlastungsfunktion 118
II. Eigenvermögensschutz 119
B. Die Unmöglichkeitshaftung gemäß den §§ 818 Abs. 4, 292 Abs. 1, 989 als Leistungsstörungsrecht der Leistungskondiktion 121
I. Parallele zum Rücktrittsrecht 124
II. Konstruktive Unterschiede zwischen verschärfter Bereicherungshaftung und Eigentumsherausgabeanspruch nach Rechtshängigkeit 126
III. Konzeption als Verwahrerhaftung 128
1. Motive der Gesetzesverfasser 129
2. Bedeutung für den Anspruch aus Leistungskiondiktion 132
3. Regelungsgehalt des § 292 Abs. 1 für Leistungspflichten 133
IV. Zwischenergebnis 134
2. Abschnitt: Durchführung der Beseitigung des Sicherungsrechts 135
§ 1 Möglichkeiten zur Erfüllung der Beseitigungspflicht 135
A. Vorzeitige Darlehensriickzahlung 136
I. Voraussetzungen 136
II. Rechtsfolgen der Rückzahlung 140
B. Sicherheitenaustausch 142
I. Modalitäten 143
II. Rechtsfolgen 143
C. Zusammenfassung 144
§ 2 Einflussnahme der bereicherungsrechtlichen Privilegierung auf die Durchführung der Beseitigung 145
A. Konkretisierung der Ablösungshandlung durch § 818 Abs. 3 145
I. Sicherheitenaustausch 145
II. Darlehenstilgung 147
IIΙ. Zusammenfassung 149
B. Rechtsfolgen verzögerter Enthaftung 152
I. Grundsätzlich kein Übergang auf eine Wertersatzpflicht gemäß § 818 Abs. 2 2.Fall 152
II. Erfassung der Leistungsverzögerung 154
1. Kein Verzug des Bereicherungsschuldners gemäß §§ 284 f. 154
2. Nicht zu vertretende Leistungsverzögerung 154
ΙII. Übergang von der Pflicht zu Naturalerfüllung auf eine Wertersatzpflicht 155
IV. Höhe der Wertersatzpflicht gemäß § 818 Abs. 2 2.Fall (§ 286 Abs. 2 analog) 157
1. Exkurs: Rechtslage nach Verwertung des Sicherungsrechts durch den Kreditgeber 157
2. Übertragung der gewonnenen Ergebnisse auf die ausnahmsweise vor Verwertung analog § 286 Abs. 2 bestehende Wertersatzpflicht 160
V. Vergleich mit der Rechtslage in Fällen des Rückgriffs bei akzessorischen Sicherungsrechten 161
1. Zeitpunkt der Ablösungsberechtigung 162
2. Höhe und Ausgestaltung des Regressanspruchs 162
C. Verteilung der Kosten 163
I. Rückgabekosten 163
II. Enthaftungskosten 164
D. Ersatzloser Wegfall der Darlehensvaluta 166
E. Zwischenergebnis 168
§ 3 Rechtsfolgen verspäteter Enthaftung bei verschärfter Bereicherungshaftung 169
A. Ausgangspunkt: Leistungsverzögerung 170
B. Allgemeine Verzugsvoraussetzungen 171
C. Modifizierte Anwendung der Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges auf den verschärft haftenden Bereicherungsschuldner 173
I. Konkretisierung der Fragestellung 173
II. Grundlagen für eine differenzierte Anwendung der Verzugshaftung 174
1. Anzuerkennendes Regelungsziel der §§ 989, 990 175
2. Übertragung des Regelungsziels auf die verschärfte Bereicherungshaftung 175
a) Historisch-teleologische Erschließung der Bedeutung von § 292 Abs. 1 für die Verzugshaftung 176
b) Übernahme der sachlich gerechtfertigten Wertung der §§ 989, 990 Abs. 1, 2 in § 292 177
IIΙ. Zwischenergebnis 178
D. Folgerungen für die bereicherungsrechtlichen Belastungsfälle 180
2. Teil: Abschöpfung der Folgebereicherung des Sicherungsgebers 182
1. Abschnitt: In der Literatur vorgeschlagene Anspruchsgrundlagen 183
§ 1 Die Haftung des gutgläubigen und unverklagten Bereicherungsschuldners 184
§ 2 Die Haftung des verklagten oder bösgläubigen Bereicherungsschuldners 186
2. Abschnitt: Eigener Lösungsansatz 187
§ 1 Selbstständige Leistungskondiktion 188
§ 2 Selbstständige Nichtleistungskondiktion 189
§ 3 Akzessorium der Gegenstandsherausgabepflicht 190
A. Keine Nutzung im Sinne von § 100 191
B. Abschöpfung des HaftungsnutzungsVorteils im Wege einer extensiven Auslegung des § 818 Abs. 1 für die Haftung des gutgläubigen und unverklagten Bereicherungsschuldners 192
I. § 740 Abs. 1 EI als Grundlage einer umfassenden Folgebereicherungsabschöpfung 193
II. Abgrenzung zwischen bereicherungsrechtlich dem Kondizienten zugewiesenen Folgevorteilen und solchen, die dem Bereicherungsschuldner zu verbleiben haben 195
ΙII. Einordnung des Haftungsnutzungsvorteils 198
C. Der kondiktionsrechtliche Grundsatz einer vollständigen Bereicherungsabschöpfung als Grundlage für die Zuweisung des Haftungsnutzungsvorteils zum Kondizienten auch bei verschärfter Bereicherungshaftung 199
§ 4 Beweislastverteilung 204
§ 5 Einwände des Bereicherungsschuldners 206
A. Auf § 818 Abs. 3 gegründete Einwände 206
I. Möglichkeit anderweitiger Besicherung des Kredits 206
II. Unterlassen der Kreditaufnahme bei Kenntnis von der Rechtsgrundlosigkeit des Empfangs 207
B. Mögliche Einwände des bösgläubigen oder verklagten Bereicherungsschuldners 210
3. Teil: Besonderheiten bei Rückabwicklung gegenseitiger Verträge 212
1. Abschnitt: Problemstellungen in den bereicherungsrechtlichen Belastungsfällen 212
2. Abschnitt: Die Zug-um-Zug-Verknüpfung gegenläufiger Bereicherungsansprüche bei Rückabwicklung unwirksamer Leistungsaustauschverhältnisse 215
§ 1 Grundlage für eine Zug-um-Zug-Abhängigkeit 215
A. Die Zug-um-Zug-Verknüpfung nach der Saldotheorie 216
B. Analogie zu §§ 320, 322 (348) 219
§ 2 Höhe des Leistungsverweigerungsrechts des Sachgläubigers 221
3. Abschnitt: Auswirkungen des Leistungsverweigerungsrechts auf die bisher gewonnenen Ergebnisse 223
§ 1 Einflussnahme auf einen etwaigen Schuldnerverzug 223
§ 2 Einflussnahme auf die Pflicht des Sachschuldners zur Leistung eines Haftungsnutzungsentgelts 224
4. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse 227
Literaturverzeichnis 230
Sachwortverzeichnis 238