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Gundel, J. (1997). Die Einordnung des Gemeinschaftsrechts in die französische Rechtsordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49061-5
Gundel, Jörg. Die Einordnung des Gemeinschaftsrechts in die französische Rechtsordnung. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49061-5
Gundel, J (1997): Die Einordnung des Gemeinschaftsrechts in die französische Rechtsordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49061-5

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Die Einordnung des Gemeinschaftsrechts in die französische Rechtsordnung

Gundel, Jörg

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 42

(1997)

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Abstract

Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts, seine Begründung wie seine Grenzen, stehen nach wie vor im Zentrum der deutschen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Mit der vorliegenden Arbeit soll diese Diskussion sozusagen »von außen« befruchtet werden. Der Autor geht der Frage nach, wie die französische Rechtsordnung die Integration des Gemeinschaftsrechts in ihre nationalen Strukturen bewältigt hat. Nach einer kurzen Darstellung der Anforderungen des Gemeinschaftsrechts und des von der französischen Rechtsordnung gesetzten Rahmens erörtert Gundel die der Integration von der französischen Verfassung gesetzten Grenzen; angesichts mehrfacher Verfassungsänderungen zur Überwindung dieser Schranken stellt sich dabei auch in Frankreich die Frage nach einem änderungsfesten Verfassungskern. Anders als in Deutschland wird das Gemeinschaftsrecht als völkerrechtlicher Vertrag ohne besonderen Status behandelt. Die Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrolle in Frankreich führt aber trotz des umfassenden materiell-rechtlichen Vorranganspruchs der Verfassung zu gemeinschaftsrechtskonformen Ergebnissen; auch die Durchsetzung gegenüber nationalen Gesetzen ist heute gesichert. Der Verfasser referiert nicht nur die französischen Lösungswege, sondern steuert auch eigene Vorschläge bei zu einer möglichst lückenlosen Verschränkung beider Rechtsordnungen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 23
Kapitel 1: Der Durchsetzungsanspruch des Gemeinschaftsrechts: Vorrang und unmittelbare Anwendbarkeit 27
A. Vorrang und unmittelbare Anwendbarkeit 27
I. Vorrang vor innerstaatlichem Recht der Mitgliedstaaten 27
1. Der Grundsatz des Vorrangs 27
2. Vorrang auch vor nationalem Verfassungsrecht 28
a) Die Rechtsprechung des EuGH 28
aa) Grundsätzliche Unbeachtlichkeit auch nationalen Verfassungsrechts 28
bb) Inhaltliche Übernahme der betroffenen Rechtssätze in den Bestand des Gemeinschaftsrechts: Der Weg über die allgemeinen Rechtsgrundsätze 29
b) Abweichende Lösungsansätze in der Literatur 30
aa) Neuere Ansätze: Berücksichtigung jedenfalls “grundlegender” nationaler Verfassungsnormen einzelner Mitgliedstaaten? 31
bb) Einwände 31
α) Einwände gegen das Ergebnis 32
β) Einwände gegen die dogmatischen Implikationen 33
c) Möglichkeiten systemkonformer Berücksichtigung einzelstaatlichen Verfassungsrechts 35
3. Vorrang auch vor anderen völkerrechtlichen Verträgen der Mitgliedstaaten 37
II. Unmittelbare Anwendbarkeit 38
B. Die Freiheit der mitgliedstaatlichen Rechtsordnung in der Herleitung des Vorrangs aus dem nationalen Verfassungsrecht 39
I. Zulässigkeit der Begründung aus der nationalen Rechtsordnung 39
II. Anforderungen an die nationale Begründung 40
Kapitel 2: Die Stellung des Gemeinschaftsrechts in der französischen Rechtsordnung 43
A. Der Rang des Völkerrechts in der französischen Rechtsordnung: Überblick über den Normenbestand 43
I. Die Lage bei Abschluß der Gründungsverträge: Die 4. Republik 44
1. Die Stellung des völkerrechtlichen Vertrages in der Normenhierarchie der 4. Republik 45
a) Innerstaatliche Anwendbarkeit 45
aa) Innerstaatliche Anwendbarkeit des Vertrages 45
bb) Innerstaatliche Anwendbarkeit von Sekundärrecht 47
b) Der Rang des Vertrages in der innerstaalichen Rechtsordnung 48
aa) Im Verhältnis zur Verfassung 49
bb) Im Verhältnis zum Gesetz 50
2. Die prozessuale Durchsetzbarkeit des Rangs 50
a) Im Verhältnis zwischen Vertrag und Verfassung 50
b) Im Verhältnis zwischen Vertrag und Gesetz 51
II. Die 5. Republik 54
1. Das materielle Recht 55
a) Das Verhältnis zwischen Vertrag und Verfassung 55
b) Das Verhältnis zwischen Vertrag und Gesetz 56
2. Die prozessuale Durchsetzung des Rangs 56
a) Im Verhältnis zwischen Vertrag und Verfassung 57
aa) Die neuen Kontrollmechanismen 57
α) Die präventive Kontrolle des Vertrages auf dem Weg über Art. 54 der Verfassung 57
β) Die präventive Kontrolle auf dem Weg über das Zustimmungsgesetz gemäß Art. 61 Abs. 2 der Verfassung 58
bb) Die Grenzen der Kontrolle 59
b) Im Verhältnis zwischen Vertrag und Gesetz 60
B. Neue Entwicklungen: Ansätze einer verfassungsrechtlichen Sonderstellung des Gemeinschaftsrechts und Vollendung des nationalen Rechsschutzsystems 62
I. Ein gesonderter Status der europäischen Integration auf Verfassungsebene 62
1. Materiellrechtliche Klärungen zur Verfassungsmäßigkeit der Integration: Art. 88-1 bis -4 n.F. der Verfassung 62
2. Die Verfassungsänderung zugunsten des Schengener Abkommens 63
II. Die Annäherung von materiellem Recht und prozessualen Durchsetzungsmöglichkeiten 64
1. Vervollständigung des nationalen Rechtsschutzsystems durch Einführung einer nachträglichen Verfassungskontrolle? 64
2. Klärung der Durchsetzung des Vertrages gegenüber nachfolgenden Gesetzen 65
III. Offene Fragen 66
Kapitel 3: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der europäischen Integration 70
A. Die materielle Rechtslage 70
I. Vorrang der Verfassung 70
1. Begründung des Vorrangs 70
a) Die monistische Deutung der Verfassung 71
b) Vorrang des nationalen (Verfassungs-)rechts 72
c) Ein prozessual-materielles Mischmodell: Die Vorrang-Frage bleibt unentschieden 73
d) Ein Sonderstatus für supranationale Gemeinschaften? – Absatz 15 der Präambel von 1946 75
2. Die Reichweite des Vorrangs der Verfassung: Der “bloc de constitutionnalité” 76
a) Grundsätzliches und Begriffe 76
b) Die Reichweite des Vorrangs der Verfassung 79
aa) Der (gesamte) Text der Verfassung von 1958 79
bb) Die Geltung der anderen Bestandteile des “bloc de constitutionnalité” 79
α) Die Brücke über die Präambel der Verfassung von 1958 79
β) Grundsätzliche Geltung als verbindliche Rechtsnormen von Verfassungsrang 80
γ) Reichweite des Verweises 83
cc) Die weiteren Normgruppen des “bloc de constitutionnalité” im Einzelnen 84
α) Die Menschenrechtserklärung von 1789 84
β) Die “principes particulièrement nécessaires à notre temps” 85
γ) Die “principes fondamentaux reconnus par les lois de la République” 86
δ) Weitere unbenannte Bestandteile? 91
ε) Das Verhältnis der Komponenten des “bloc de constitutionnalité” zueinander 93
c) Normenkategorien außerhalb des “bloc de constitutionnalité” 94
aa) Die Stellung des Loi organique 94
α) Begriff und Rang des Loi organique in der innerstaatlichen Rechtsordnung 94
β) Teilnahme der Loi organique am Vorrang der Verfassung gegenüber dem Gemeinschaftsrecht? 97
bb) Der Rang des Loi référendaire: Die Volksgesetzgebung gemäß Art. 11 der Verfassung 100
cc) Notstandsmaßnahmen des Präsidenten gemäß Art. 16 der Verfassung 104
dd) Das Gemeinschaftsrecht selbst im “bloc de constitutionnalité”? 105
α) Die Bedeutung der Frage 105
β) Die Haltung des Conseil constitutionnel 106
γ) Änderung durch die Geschehnisse im Rahmen der Ratifikation des Unionsvertrags? 106
II. Ermittlung der verfassungsrechtlichen Schranken der Integration 110
1. Die Verteidigung der nationalen Souveränität als Leitmotiv in der Rechtsprechung des Conseil constitutionnel 110
a) Die “ältere Linie” der Rechtsprechung: Bis zur Entscheidung über den Unionsvertrag 111
aa) Die “Wahrung der wesentlichen Bedingungen der Ausübung der nationalen Souveränität” als Maßstab: Die Eigenmittel-Entscheidung vom 19.6.1970 111
bb) Die Verfassung als “Fessel des Integrationsfortschritts” – Die Unterscheidung von erlaubter “limitation” und verbotenem “transfert de souveraineté” durch die Direktwahl-Entscheidung vom 29.–30.12.1976 114
cc) Ankündigung einer Neuorientierung? Die Entscheidung zum 6. EMRK-Zusatzprotokoll (Verbot der Todesstrafe) vom 22.5.1985 122
dd) Die “fehlende” Entscheidung: transfert de souveraineté und Einheitliche Europäische Akte 126
ee) Ein letzter Aufschub: Die erste Schengen-Entscheidung des Conseil constitutionnel 128
b) Die Neuorientierung der Rechtsprechung durch die erste Maastricht-Entscheidung vom 9.4.1992: Rückkehr zum Maßstab der “conditions essentielles” 130
2. Beeinträchtigung innerstaatlicher Strukturen durch die europäische Integration 134
a) Die verfassungsrechtliche Stellung des Parlaments 135
aa) Integrationsfestigkeit der Parlamentskompetenzen? 137
bb) Eine pragmatische Alternative zur Integrationssperre: Die innerstaatliche Kontrolle der nationalen Position im Rechtsetzungsprozeß der Gemeinschaft 141
α) Verfassungsrechtliche Hürden der parlamentarischen Kontrolle 142
β) Die 1. Phase des Ausgleichs: Die Einrichtung der Informationsausschüsse (délégations pour les communautés européennes) 145
γ) Die 2. Phase des Ausgleichs: Der neue Art. 88-4 der Verfassung und “die Rückkehr der Parlamentsresolutionen” 148
b) Die innerstaatliche Stellung der Regierung 152
c) Die Unteilbarkeit der Republik: Gefährdung des unitarischen Einheitsstaates durch die europäische Integration? 155
3. Grundrechtsschutz 157
a) Bedeutung des Problems 157
b) Die Rechtsprechung des Conseil constitutionnel 160
aa) Allgemein zum Grundrechsschutz gegenüber völkerrechtlichen Verträgen 160
bb) Insbesondere: Der Grundrechtsschutz gegen Sekundärrecht 161
c) Fazit 163
4. Synthese 164
III. Die Überwindung erkannter verfassungsrechtlicher Hindernisse durch den verfassungsändernden Gesetzgeber und ihre Grenzen: Die Maastricht II-Entscheidung des Conseil constitutionnel 165
1. Präzedenzfälle: Verfassungsänderungen in Frankreich 165
a) Das Verfahren der Verfassungsänderung 165
b) Die Verfassungsänderung als Antwort auf verfassungsgerichtliche Erkenntnisse? 168
2. Verfassungsrechtliche Schranken der Verfassungsänderung? 172
a) Die traditionelle Lehre: Umfassende Verfügbarkeit der Verfassungsinhalte 172
b) Die neuere Auffassung: Existenz eines änderungsfesten Verfassungskerns 175
aa) Dogmatische Begründung 175
bb) Ein Präzedenzfall in der französischen Rechtsordnung: Das Verfassungsgesetz vom 3.6.1958 176
3. Die Position des Conseil constitutionnel: Die Maastricht II-Entscheidung vom 2.9.1992 178
a) Fehlen ungeschriebener, aber Verbindlichkeit der geschriebenen Schranken 180
b) Die Bestimmung der geschriebenen Schranken 182
4. Ausbruch aus der Gemeinschaft durch Verfassungsänderung 184
B. Die prozessuale Durchsetzung des Vorrangs der Verfassung 185
I. Die Durchsetzung durch den Conseil constitutionnel 185
1. Der Grundsatz: Präventive Direkt(= Prinzipal-)kontrolle der Verträge durch den Conseil constitutionnel 185
a) Die unmittelbare Kontrolle auf dem Weg über Art. 54 der Verfassung 185
aa) Befugnis zur Anrufung des Conseil constitutionnel 186
bb) Gegenstand der Kontrolle 187
b) Die Kontrolle auf dem Weg über das Zustimmungsgesetz gemäß Art. 61 Absatz 2 der Verfassung 188
aa) Befugnis zur Anrufung des Conseil constitutionnel 188
bb) Gegenstand der Kontrolle 189
2. Die Konsequenz aus der Beschränkung auf die präventive Kontrolle: Ausschluß auch indirekt-inzidenter nachträglicher Kontrolle 191
a) Unantastbarkeit des Vertrages 192
b) Unantastbarkeit auch des Sekundärrechts 193
aa) Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit 193
α) Hinsichtlich EG-Verordnungen 194
β) Hinsichtlich EG-Richtlinien 195
bb) Kontrolle der Vertragsmäßigkeit des Sekundärrechts 199
c) Unantastbarkeit von EuGH-Entscheidungen 201
d) Grenzen der Unantastbarkeit: Der écran transparent 204
aa) Nationales Umsetzungsverfahren 204
bb) Die Kontrolle der Ausfüllung inhaltlicher Spielräume durch den nationalen Gesetzgeber 205
e) Die Bestimmung der Grenzen – Klärung von Zweifeln um die Reichweite des “écran communautaire” vor dem Conseil constitutionnel 208
3. Erweiterung der Kontrolle durch die Rechtsprechung des Conseil constitutionnel: Die exception durch Richterrecht 212
a) Die nachträgliche Kontrolle bestehender Gesetze aus Anlaß der Prüfung von Änderungsgesetzen 213
aa) Die Entwicklung der Rechtsprechung 213
bb) Die Auswirkungen der nachträglichen Überprüfung auf das bereits verkündete Gesetz 218
b) Ausdehnung der nachträglichen Kontrolle auf völkerrechtliche Verträge? 220
aa) Problemstellung 220
bb) Die Stellungnahme des Conseil constitutionnel 222
α) Die Maastricht I-Entscheidung vom 9.4.1992 222
β) Die Entscheidung vom 13.8.1993: Maîtrise de l’immigration 224
4. Erweiterung der Kontrolle durch den verfassungsändernden Gesetzgeber: Die exception d’inconstitutionnalité 227
a) Der interne Kontext 227
aa) Begriffe 229
bb) Die Diskussion um Notwendigkeit und Wünschbarkeit der Reform im internen Recht 230
α) Die Schwächen des Status quo 231
β) Gegenargumente 235
cc) Konturen der Reform 240
dd) Schicksal der Initiativen 244
b) Auswirkungen auf den Status des Gemeinschaftsrechts in der französischen Rechtsordnung 246
aa) Das Problem: Die Konfrontation zwischen Verfassung und Vertrag wird aktuell 246
bb) Mögliche (gemeinschaftsrechtskonforme) Lösungen 248
α) Auf prozessualer Ebene 248
β) Auf materiellrechtlicher Ebene: Das Potential des neuen Art. 88-1 der Verfassung 249
5. Erweiterung der Kontrolle durch den verfassungsändernden Gesetzgeber: Einrichtung spezieller Mechanismen zur Kontrolle des Sekundärrechts durch den Conseil constitutionnel? 252
II. Die Durchsetzung des Vorrangs der Verfassung durch die Fachgerichte 256
1. Ausschluß der direkten Kontrolle 256
a) Die traditionelle Rechtsprechung 256
b) Perspektiven einer Kontrolle der formellen Verfassungsmäßigkeit des Vertragsschlusses 262
2. Auschluß auch inzidenter Kontrolle 266
a) Das Abstimmungsverhalten der französischen Vertreter im Rat 266
b) Nationale Ausführungsverordnungen vor dem Conseil d’Etat: Der traité-écran 267
aa) Beschränkung der Kontrolle durch Gemeinschaftsrecht 268
bb) Verbleibende Kontrollspielräume bei der indirekten Kontrolle 270
cc) Nationale Grenzen der vom Gemeinschaftsrecht belassenen Spielräume 271
3. Eine offene Flanke: Abweichendes und zugleich jüngeres Verfassungsrecht 272
4. Gemeinschaftsrechtswidriges Sekundärrecht vor den Fachgerichten 273
a) Der Regelfall: Eine problemlose Zusammenarbeit mit dem EuGH 273
b) Ein Ausnahmefall: Der Konflikt um die temporale Wirkung der Nichtigkeitsentscheidungen des EuGH 276
III. Zusammenfassung 280
Kapitel 4: Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber nationalen Gesetzen 282
A. Der materiellrechtliche Vorrang des Gemeinschaftsrechts 282
I. Begründung und Wirkung des Vorrangs 282
1. Begründung 282
2. Wirkung 283
II. Reichweite des Vorrangs 285
1. Auf nationaler Seite 285
2. Auf der Seite des Gemeinschaftsrechts 285
III. (Nationale) Bedingungen des Vorrangs 286
1. Ordnungsgemäßer Abschluß 287
2. Veröffentlichung 287
3. Gegenseitigkeit der Anwendung (réciprocité dans l’application) 287
a) Grundsätzliches 287
b) Anwendung des Gegenseitigkeitsvorbehalts auf das Gemeinschaftsrecht? 290
aa) Ausschluß des Vorbehalts aufgrund der Eigenständigkeit des Gemeinschaftsrechts? 290
bb) Flexibler Charakter des Art. 55? 291
cc) Die Wahl der Rechtsprechung 292
α) Der Conseil constitutionnel 292
β) Die Cour de cassation als Haupt der ordentlichen Gerichtsbarkeit 293
γ) Der Conseil d’Etat als Haupt der Verwaltungsgerichtsbarkeit 294
B. Die prozessuale Durchsetzung des Vorrangs 295
I. Die möglichen Argumentationslinien 295
1. Die Argumente gegen die Kontrolle der Vertragskonformität durch die Fachgerichte 295
a) Argumente aus der (vorkonstitutionellen) Verfassungstradition 296
aa) Die séparation des pouvoirs 297
bb) Die Souveränität des Gesetzgebers (Souveraineté de la loi) 299
b) Argumente aus der Systematik der Verfassung von 1958 300
2. Argumente zugunsten einer Kontrolle durch die Fachgerichte 304
a) Aus der Eigenständigkeit des Gemeinschaftsrechts? 304
b) Aus Art. 55 der Verfassung 305
aa) Art. 55 der Verfassung als Kollisionsnorm zwischen Vertrag und Gesetz 305
bb) Art. 55 als implizite Ermächtigung (Habilitation implicite) der Fachgerichte zur Kontrolle der (indirekten) Verfassungsmäßigkeit? 307
3. Klärung durch den Gesetzgeber? 309
II. Die Entwicklung der Rechtsprechung 310
1. Die Rechtsprechung des Conseil constitutionnel 310
a) Ausschluß des Vertrags als Prüfungsmaßstab im Rahmen der Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze 311
aa) Die Verweigerung des Abgleichs zwischen Vertrag und Gesetz 311
α) Die Grundsatzentscheidung vom 15.1.1975 311
β) Änderung der Lage durch die Verfassungsänderung im Rahmen der Ratifikation des Unionsvertrages (Art. 88-1 ff der Verfassung)? 315
bb) Verbleibende Kontrollzuständigkeiten des Conseil constitutionnel in seiner Eigenschaft als Verfassungsgericht 317
α) Sanktionierung “unmittelbarer” Verletzungen von Art. 55 der Verfassung 318
β) Ausdehnung der Kontrolle des Conseil constitutionnel auf weitere Konstellationen? 319
b) Betonung der Verbindlichkeit des Art. 55 für alle (anderen) Staatsorgane 321
aa) Aufforderung zur Beachtung an Legislative und Exekutive 321
bb) Aufforderung zur Durchsetzung des Vorrangs der Verträge an die Fachgerichte 324
α) Verbale Aufforderungen an die Fachgerichte 325
β) Das eigene Beispiel: Der Conseil constitutionnel als Fachgericht 329
c) Zusammenfassung: Das System des Conseil constitutionnel 332
aa) Die eigene Funktion 332
bb) Die Aufgabe der Fachgerichte 333
cc) Verbindlichkeit der Sicht des Conseil constitutionnel für die Fachgerichte? 334
2. Die Haltung der ordentlichen Gerichte unter Führung der Cour de cassation 337
a) Die Durchsetzung des Vorrangs 337
b) Die Begründung des Vorrangs aus der Sicht der Cour de cassation 340
c) Die Durchsetzung des Vorrangs auch in “kritischen” (= finanzwirksamen) Fällen 344
3. Die Haltung des Conseil d’Etat 349
a) Der faktische Ausschluß des Vorrangs gegenüber nachfolgenden Gesetzen: Die “Jurisprudence des Semoules” 351
aa) Die Entscheidung vom 1.3.1968 351
bb) Erklärungsansätze 354
b) Beharren auf der Unantastbarkeit der Lex posterior 360
c) Eine Pattsituation 364
aa) Grundsätzliche Lösungsversuche des Gesetzgebers 365
bb) Teil-“Lösungen” durch gesetzliche Verlagerung der gerichtlichen Zuständigkeiten 367
d) Die neue Rechtsprechung des Conseil d’Etat 370
aa) Der Durchbruch: Die Nicolo-Entscheidung vom 20.10.1989 371
bb) Anwendung auch auf andere völkerrechtliche Verträge: Insbesondere die EMRK 375
cc) Anwendung auf das Sekundärrecht 378
dd) Anwendung auf alle Rechtsakte im Gesetzesrang? 381
e) Folgefragen 382
aa) Umfassende Auslegungszuständigkeit der Gerichte: Die GISTI-Entscheidung vom 29.6.1990 382
bb) Kontrolldichte 383
cc) Staatshaftung für gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzgebung 386
dd) Verwerfungskompetenz der Verwaltung 391
ee) Ergebnis zu den Folgefragen 392
4. Zusammenfassung 393
Kapitel 5: Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber nationalen Rechtsakten im Rang unter dem Gesetz (actes infralégislatifs) 395
A. Der materiellrechtliche Vorrang des Gemeinschaftsrechts 395
I. Grundsatz und Wirkung 395
1. Der Vorrang im Grundsatz 395
2. Die Wirkung des Vorrangs 396
II. Reichweite 396
B. Die prozessuale Durchsetzung des Vorrangs 399
I. Durch den Conseil constitutionnel 399
II. Durch die Cour de cassation als Haupt der ordentlichen Gerichtsbarkeit 399
1. Beschränkung durch die Vorfragenkompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit? 399
2. Beschränkung durch Vorabentscheidungssysteme innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit? 406
III. Durch den Conseil d’Etat als Haupt der Verwaltungsgerichtsbarkeit 406
1. Beschränkungen der Kontrolle 407
a) Der écran législatif 407
aa) Der écran opaque: Vollständige Abschirmung des Verwaltungshandelns 408
bb) Der écran transparent: Inhaltskontrolle der Verordnung trotz gesetzlicher Zuständigkeitszuweisung 409
cc) Das Ende des écran législatif 411
b) Der acte de gouvernement 412
c) Innerdienstliche Maßnahmen (mesures d’ordre intérieur) 415
d) Vorfragenzuständigkeit der ordentlichen Gerichte 416
e) Ergebnis 418
2. Prozessuale Wege der Durchsetzung des Vorrangs vor den Verwaltungsgerichten 418
a) Actes réglementaires 419
aa) Die Prinzipalkontrolle auch nach Eintritt der Bestandskraft 420
bb) Der “Einwand der Rechtswidrigkeit”: Inzidentkontrolle der Rechtsgrundlage durch die exception d’illégalité 423
b) Actes individuels 425
3. Effektivität des Rechtsschutzes gegen gemeinschaftsrechtswidrige Verwaltungsentscheidungen 426
a) Intensität des Rechtsschutzes: Die Kontrolldichte 426
b) Effektivität der Durchsetzung 428
aa) Durchsetzung durch Verpflichtungsurteile 428
bb) Vorläufiger Rechtsschutz 430
c) Ergebnis 431
4. Exkurs: Die Richtlinie vor dem Conseil d’Etat 431
a) Richtlinie vs. nationalen Rechtsakt mit Verordnungscharaker (acte administratif réglementaire) 433
b) Richtlinie vs. nationale Einzelfallregelung: Der Umweg über die exception d’illégalité 438
c) Schadenersatz für die Nicht-Umsetzung 442
d) Bleibende Lücken zwischen den Ergebnissen von Conseil d’Etat und EuGH 443
aa) Lücken zu Lasten des Einzelnen 444
bb) Lücken zu Lasten der staatlichen Ordnung 446
e) Wertender Vergleich der Konzeptionen 446
aa) Die Konzeption des Conseil d’Etat 447
bb) Einwände 448
Kapitel 6: Perspektiven und offene Fragen des Rangs des Gemeinschaftsrechts in der französischen Rechtsordnung 451
A. Folgen einer Aufnahme des Gemeinschaftsrechts in den “bloc de constitutionnalité” 451
I. In der gegenwärtigen Lage 452
1. Unter traditionellen Bedingungen: Fortbestand des Ausschlusses einer Verfassungskontrolle der Gesetze durch die Fachgerichte 452
2. In Verbindung mit der Ausübung der Verfassungskontrolle der Gesetze durch die Fachgerichte 454
II. Nach (verfassungs-)gesetzlicher Einführung der “exception d’inconstitutionnalité” 456
B. Offene Fragen der Rangzuweisung: Vertragskonkurrenz im internen Recht 458
I. Das Problem der Vertragskonkurrenz und generelle Lösungsansätze 458
II. Insbesondere: Der Vertragskonflikt zwischen Gemeinschaftsrecht und EMRK vor dem nationalen Richter 461
1. Möglichkeit sachlicher Divergenzen zwischen Gemeinschaftsrecht und EMRK 462
2. Konkurrierende Anwendbarkeit vor dem nationalen Richter 466
III. Die bisherigen Lösungsansätze der nationalen Rechtsprechung 469
1. Der Conseil constitutionnel 469
2. Die ordentliche Gerichtsbarkeit 470
3. Der Conseil d’Etat 474
IV. Ansätze einer gemeinschaftsrechtskonformen Lösung 477
Zusammenfassung 479
Entscheidungsregister 482
Literaturverzeichnis 516
Stichwortverzeichnis 574