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Der Begriff der »ordnungsmäßigen Verwaltung« im BGB

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Waldherr, K. (1998). Der Begriff der »ordnungsmäßigen Verwaltung« im BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49435-4
Waldherr, Klaus. Der Begriff der »ordnungsmäßigen Verwaltung« im BGB. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49435-4
Waldherr, K (1998): Der Begriff der »ordnungsmäßigen Verwaltung« im BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49435-4

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Der Begriff der »ordnungsmäßigen Verwaltung« im BGB

Waldherr, Klaus

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 214

(1998)

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Abstract

Ausgehend von dem bereits im Redaktionsgang des BGB festgestellten Problem der Unbestimmtheit des in unterschiedlichen Regelungsbereichen des Schuld-, Familien- und Erbrechts verwendeten Rechtsbegriffes der »ordnungsmäßigen Verwaltung«, ist es das Ziel der Arbeit, den dogmengeschichtlichen Hintergrund des Terminus zu erhellen, seine Funktionen in den einzelnen Anwendungsbereichen darzustellen und einen Weg zu seiner Konkretisierung aufzuzeigen.

Der sich kritisch gegen generalisierende Präzisierungsansätze wendende Autor vertritt dabei die Ansicht, daß ein allgemeines, durch Rechtsprechung und Literatur bestätigtes Argumentationsmuster existiert, das dem Begriff über systematische Unterschiede hinweg eine einheitliche Bedeutung verleiht und die Konturierung der konkreten Anforderungen ordnungsmäßiger Verwaltung des zu entscheidenden Einzelfalles ermöglicht.

Auf der Grundlage des der »ordnungsmäßigen Verwaltung« zugrundeliegenden historischen Leitbildes des diligens pater familias sowie einer Synthese von Rechtsprechung und Literatur erarbeitet Klaus Waldherr dieses sich aus den Komponenten der Einzelfallbetrachtung, der Objektivität, des Interessenbezuges, der Wirtschaftlichkeit, der Erforderlichkeit und des Ermessens zusammensetzende Argumentationsmuster und stellt es im systematischen Zusammenhang der einzelnen Anwendungsbereiche der »ordnungsmäßigen Verwaltung« dar.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Grundlegung 17
I. Der Begriff der “ordnungsmäßigen Verwaltung” – Eine aktuelle Bestandsaufnahme 17
II. Die “ordnungsmäßige Verwaltung” in der Entstehungsgeschichte des BGB 19
1. Die “ordnungsmäßige Verwaltung” im Redaktionsgang des BGB 19
2. Die Vorbilder des BGB 20
a) Die “ordentliche Administration” des Allgemeinen Landrechts 21
b) Die “ordentliche Verwaltung” des ABGB und des Privatrechtlichen Gesetzbuches für den Kanton Zürich von 1853 und 1887 22
c) Die Herleitung der “Ordnungsmäßigkeit” 24
III. Allgemeine Charakterisierung des Begriffs der ordnungsmäßigen Verwaltung 26
1. Der Verwaltungsbegriff des BGB 26
a) “Enger” und “weiter” Verwaltungsbegriff 27
b) Die Fremdnützigkeit der Verwaltung 30
c) Der Verwaltungsbegriff in den Anwendungsbereichen der “ordnungsmäßigen Verwaltung” 31
2. Die “Ordnungsmäßigkeit” als Rechtsbegriff des BGB 33
a) Die Bedeutung des Attributes “ordnungsmäßig” und seine Verwendung in der Rechtssprache 33
aa) Die Ordnungsmäßigkeit als Ausdruck formaler Richtigkeit 34
bb) Die “Ordnungsmäßigkeit” als Komponente offener Tatbestandsmerkmale 35
b) Die Handlungsweise des diligens pater familias als Leitbild ordnungsmäßigen Verhaltens 36
3. Die Feststellung der “Ordnungsmäßigkeit” in ihrer Ausprägung als “ordnungsmäßige Verwaltung” 43
a) Ordnungsmäßigkeit als objektiver Maßstab 43
b) Einzelfallbetrachtung 45
c) Handlungsspielraum und Ermessen 46
4. Die Funktion und der Inhalt des Begriffes der ordnungsmäßigen Verwaltung – Die Entscheidungen BGHZ 110, 176; 114, 16 und NJW 1993, 1582 46
a) Die Ordnungsmäßigkeit als Verhaltensmaßstab 47
aa) Ordnungsmäßiges Verhalten als Handlungspflicht 47
bb) Ordnungsmäßiges Verhalten als Handlungsbefugnis 50
b) Der “Inhalt” der Ordnungsmäßigkeit 51
5. Die Rechtsfolgen ordnungsmäßiger und ordnungswidriger Verwaltung 53
a) Innenverhältnis 53
aa) Die ordnungsmäßige Maßnahme 53
bb) Die ordnungswidrige Maßnahme 54
b) Außenverhältnis 55
6. Zusammenfassung und Schlußfolgerung 56
B. Systematischer Überblick über die Anwendungsfälle und die Rechtsfolgen der “ordnungsmäßigen Verwaltung” 57
I. Schuldrecht: Recht der Bruchteilsgemeinschaft 57
1. Die ordnungsmäßige Verwaltung als Handlungsrahmen der Teilhaber 57
2. Die Rechtsfolgen ordnungsmäßiger und ordnungswidriger Verwaltung 59
a) Die Mehrheitsverwaltung nach § 745 Abs. 1 BGB 59
aa) Die Bindungswirkung des Mehrheitsbeschlusses über eine ordnungsmäßige Maßnahme im Innenverhältnis 59
bb) Die Außenwirkung des Beschlusses über eine ordnungsmäßige Maßnahme 61
cc) Die Rechtsfolgen der ordnungswidrigen Entscheidung 62
b) Verwaltungsmaßnahmen nach § 745 Abs. 2 BGB 63
c) Einzelverwaltung nach § 744 Abs. 2 BGB 63
II. Familienrecht 64
1. Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 64
2. Vertraglicher Güterstand der Gütergemeinschaft 66
a) Die Anwendungsbereiche der ordnungsmäßigen Verwaltung 66
b) Die Rechtsfolgen ordnungsmäßigen und ordnungswidrigen Verhaltens 69
aa) Die Ersetzung der Zustimmung nach § 1426 BGB 69
bb) Die Mitwirkungspflichten nach §§ 1451, 1472 Abs. 3 BGB 69
cc) Abwehransprüche auf Beseitigung und Unterlassung 70
dd) Die Schadensersatzansprüche nach §§ 1435 S. 3, 1451, 1472 Abs. 3 BGB 70
ee) Die Auflösung des Verwaltungsverhältnisses nach §§ 1447 Nr. 1, 1469 Nr. 2, 1495 Nr. 1 BGB 71
3. Elterliche Vermögenssorge – § 1649 BGB 73
III. Erbrecht 74
1. Erbenhaftung und Nachlaßverwaltung 74
a) Die Begründung von Nachlaßverbindlichkeiten – § 1967 BGB 74
b) Die Pflicht des Erben zu ordnungsmäßiger Verwaltung – § 1978 Abs. 1 BGB 75
c) Die Nachlaßverwaltung – § 1985 BGB 76
2. Recht der Erbengemeinschaft – § 2038 BGB 77
a) Die “ordnungsmäßige Verwaltung” im Verwaltungssystem der Erbengemeinschaft 77
b) Die Rechtsfolgen 79
aa) Die Mitwirkungspflicht bei gemeinschaftlicher Verwaltung nach § 2038 Abs. 1 S. 2 1.HS BGB 79
bb) Die Mehrheitsverwaltung nach §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 1 BGB im Innen- und Außenverhältnis 80
cc) Die Notgeschäftsführung nach § 2038 Abs. 1 S. 2 2.HS BGB 82
dd) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz 82
ee) Die Begründung von Nachlaßverbindlichkeiten 83
3. Recht der Vor- und Nacherbschaft 83
a) Der Herausgabe- und Schadensersatzanspruch des Nacherben nach § 2130 BGB 84
b) Die Zustimmungspflicht des Nacherben nach § 2120 S. 1 BGB 85
c) Die Bestimmung der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Vorerben nach § 2113 Abs. 2 S. 1 BGB 88
d) Der Schadensersatzanspruch des Nacherben nach §§ 2138 Abs. 2, 2113 Abs. 2 BGB 92
e) Die Zuordnung der Nutzungen nach § 2111 Abs. 1 BGB 92
f) Der Aufwendungsersatz des Vorerben – § 2124 BGB 93
g) Die Begründung von Nachlaßverbindlichkeiten – §§ 2115 S. 2, 2144, 2145, 1967 BGB 94
h) Die Sicherungsrechte nach §§ 2127, 2128 BGB 95
4. Recht des Nachvermächtnisses 96
5. Recht der Testamentsvollstreckung 97
a) Die Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 2216 Abs. 1 BGB 98
b) Die Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers und der Begriff der ordnungsmäßigen Verwaltung 99
aa) Die Verfügungsbefugnis – § 2205 BGB 99
bb) Die Verpflichtungsbefugnis – § 2206 BGB 102
c) Die Übertragung der Verwaltung auf einen Dritten – §§ 2218 Abs. 1, 664 Abs. 1 BGB 103
d) Der Aufwendungsersatzanspruch des Testamentsvollstreckers – §§ 2218 Abs. 1, 670 BGB 104
e) Die Begründung von Nachlaßverbindlichkeiten 104
f) Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers nach § 2221 BGB 104
g) Der Schadensersatzanspruch nach § 2219 BGB 105
h) Die Entlassung des Testamentsvollstreckers – § 2227 BGB 106
C. Die Konkretisierung der Anforderungen ordnungsmäßiger Verwaltung 107
I. Die Einzelfallbetrachtung 107
1. Vorbemerkung 107
a) Die Einzelfallbetrachtung als Grundprinzip der Konkretisierung 108
b) Kritische Bewertung generalisierender Konkretisierungsansätze 108
aa) Die Paraphrasierungen ordnungsmäßiger Verwaltung 109
bb) Die maßnahmenbezogene Typisierung – “Die an sich ordnungsmäßige Maßnahme” 109
c) Die Objektivität der Einzelfallbetrachtung und die Bedeutung subjektiver Momente 112
2. Die Einzelfallbetrachtung in den einzelnen Anwendungsfällen der ordnungsmäßigen Verwaltung 113
a) Bruchteilsgemeinschaft 113
b) Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 114
c) Vertraglicher Güterstand der Gütergemeinschaft 115
aa) Die Ersetzung der Zustimmung bei der Einzelverwaltung nach § 1426 BGB und der gemeinschaftlichen Verwaltung nach § 1452 BGB 115
bb) Die Verwaltungspflicht nach § 1435 BGB und die Mitwirkungspflicht nach § 1451 BGB 116
cc) Die Verwaltung bis zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes – § 1472 Abs. 3 und Abs. 4 BGB 117
d) Elterliche Vermögenssorge 117
e) Erbengemeinschaft 118
f) Vor- und Nacherbschaft 119
aa) Die Einzelfallbetrachtung 119
bb) Die Objektivität der Einzelfallbetrachtung 121
g) Testamentsvollstreckung 122
aa) Die die Einzelfallbetrachtung gestaltenden Umstände 122
bb) Die Objektivität der Einzelfallbetrachtung 125
II. Die interessenorientierte Auslegung des Begriffes 127
1. Vorbemerkung 127
2. Die Bruchteilsgemeinschaft – Die Ordnungsmäßigkeit als Regulativ für Kollektiv-, Individual- und Minderheitsinteressen 129
3. Das “Familieninteresse” als inhaltsbestimmender Faktor der Ordnungsmäßigkeit im gesetzlichen und vertraglichen Güterstand 131
a) Das “Familieninteresse” im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft 131
b) Das “Familieninteresse” im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft 132
4. Das Interesse an der Erhaltung und Mehrung des Kindesvermögens 134
5. Der Ausgleich der Kollektiv- und Individualinteressen in der Erbengemeinschaft 134
6. Die ordnungsmäßige Verwaltung als Garant des “Erbschaftsinteresses” bei der Vor- und Nacherbschaft 136
7. Das Sacherlangungs- und das Sacherhaltungsinteresse beim Nachvermächtnis 138
8. Der Ausgleich des Erblasserwillens, der Interessen der Erben und Vermächtnisnehmer sowie des objektiven Nachlaßinteresses durch den Testamentsvollstrecker 139
a) Der Erblasserwille 139
b) Die Interessen der Erben und Vermächtnisnehmer 140
c) Das objektive Nachlaßinteresse 142
III. Normierte Vorgaben der Inhaltsbestimmung 145
1. Bruchteilsgemeinschaft 146
a) Normierte Vorgaben der Ordnungsmäßigkeit aus dem Recht der Bruchteilsgemeinschaft 146
aa) Das Verhältnis zwischen “notwendigen” und “ordnungsmäßigen” Maßregeln 146
bb) Die Billigkeitskontrolle ordnungsmäßiger Maßregeln nach § 745 Abs. 2 BGB 147
cc) Die Beschränkungen der Mehrheitsverwaltung durch § 745 Abs. 3 BGB 148
b) Generell anwendbare Normen 150
aa) Die Präzisierung der Ordnungsmäßigkeit durch § 242 BGB 150
bb) Das Rücksichtnahmegebot nach Art. 14 Abs. 2 GG 151
c) Die Inhaltsbestimmung durch weitere spezialgesetzliche Regelungen 152
aa) Die Beendigung der Verwaltungsübertragung aus wichtigem Grund 152
bb) Die Ausübung der Rechte aus einer Aktie 152
cc) Patent- und erfindungsrechtliche Vorschriften 153
2. Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 153
a) Die Konkretisierung der Ordnungsmäßigkeit durch eherechtliche Regelungen 153
b) Besondere rechtliche Erfordernisse des Gesamtvermögensgeschäfts 154
3. Vertraglicher Güterstand der Gütergemeinschaft 154
4. Erbengemeinschaft 156
a) Gesetzliche Vorgaben der Verwaltungsregelung des § 2038 BGB 156
aa) Die “ordnungsmäßige Verwaltung” als die “dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung”? 156
bb) Die Inhaltsbestimmung durch §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 3 BGB 157
cc) Der Einfluß des § 2040 Abs. 1 BGB auf die ordnungsmäßige Verwaltung 158
dd) Die Einbeziehung des § 242 BGB in die Inhaltsbestimmung über § 2038 Abs. 1 S. 2 1.HS BGB 160
b) Normierte Vorgaben aufgrund besonderer Eigenheiten des Nachlasses oder der Erbengemeinschaft 160
aa) Die Erbengemeinschaft als Störer 160
bb) Verfahrensrechtliche und prozessuale Maßnahmen 161
5. Inhaltsbestimmende Regelungen des Rechts der Vor- und Nacherbschaft 162
6. Normierte Konkretisierungen der ordnungsmäßigen Verwaltung im Recht der Testamentsvollstreckung 163
IV. Die Inhaltsbestimmung mit Hilfe der Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit 166
1. Wirtschaftlichkeit 166
a) Wirtschaftliches Verhalten als Inhalt rechtlicher Maßstäbe 166
b) Die Wirtschaftlichkeit in den Anwendungsfällen ordnungsmäßiger Verwaltung 170
aa) Bruchteilsgemeinschaft 170
bb) Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 170
cc) Vertraglicher Güterstand der Gütergemeinschaft 172
dd) Elterliche Vermögenssorge 173
ee) Erbengemeinschaft 174
ff) Vor- und Nacherbschaft 174
gg) Testamentsvollstreckung 177
2. Zweckmäßigkeit 179
a) Bruchteils- und Erbengemeinschaft 180
b) Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 182
c) Vertraglicher Güterstand der Gütergemeinschaft 182
d) Vor- und Nacherbschaft 183
e) Testamentsvollstreckung 184
3. Erforderlichkeit 185
a) Inhalt und Funktion der Erforderlichkeit 185
b) Die Methode der Erforderlichkeitsprüfung 187
c) Die “Erforderlichkeit” in den einzelnen Anwendungsfällen der ordnungsmäßigen Verwaltung 189
aa) Bruchteilsgemeinschaft 189
bb) Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 190
cc) Vertraglicher Güterstand der Gütergemeinschaft 190
dd) Elterliche Vermögenssorge 192
ee) Erbengemeinschaft 192
ff) Vor- und Nacherbschaft 195
gg) Testamentsvollstreckung 196
V. Spezielle Aspekte der interessenorientierten wirtschaftlichen Einzelfallbetrachtung 199
1. Die Gegenleistung 200
a) Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 201
b) Vertraglicher Güterstand der Gütergemeinschaft 202
c) Recht der Vor- und Nacherbschaft 203
d) Testamentsvollstreckung 205
2. Das Risiko 207
a) Der Risikobegriff 207
b) Die ordnungsmäßige Verwaltung und das Risiko 208
aa) Die Einbeziehung des Risikos im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft 210
bb) Der Ausschluß des Risikos bei der Vorerbschaft 210
cc) Das “kalkulierte Risiko” als Element der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker 211
3. Die besondere Zusammensetzung des zu verwaltenden Vermögens: Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen alsVerwaltungsobjekte 214
a) Die Verwaltung eines Unternehmens durch die Miterben 214
b) Die “Unternehmerleistung” des Vorerben 215
c) Der Testamentsvollstrecker als Verwalter eines Unternehmens 218
aa) Einzelkaufmännisches Unternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften 218
bb) Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft 221
cc) Die Beteiligung an einer Genossenschaft 222
VI. Das Ermessen des Verwaltenden 222
1. Das Ermessen des Verwaltenden als Folge der Ordnungsmäßigkeit 222
2. Das Ermessen des Verwaltenden in den einzelnen Anwendungsfällen der ordnungsmäßigen Verwaltung 224
a) Der Entscheidungsspielraum bei der Verwaltung der Bruchteilsgemeinschaft 224
b) Der Entscheidungsspielraum des verwaltenden Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft 224
c) Das Ermessen der Miterben 225
d) Das Ermessen des Vorerben 225
e) Das Ermessen des Testamentsvollstreckers 226
VII. Der für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit maßgebliche Zeitpunkt 228
1. Vorbemerkung 228
2. Bruchteilsgemeinschaft 229
3. Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 230
4. Vertraglicher Güterstand der Gütergemeinschaft 230
5. Erbengemeinschaft 231
6. Vor- und Nacherbschaft 232
7. Testamentsvollstreckung 233
D. Zusammenfassung und Schlußbetrachtung 235
Quellen- und Literaturverzeichnis 241
Sachwortverzeichnis 248