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Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene

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Brecht, H. (2003). Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene. Das Verhältnis betrieblicher und tariflicher Rechtsetzung auf der Grundlage rechtstatsächlicher Erkenntnisse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51105-1
Brecht, Holger. Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene: Das Verhältnis betrieblicher und tariflicher Rechtsetzung auf der Grundlage rechtstatsächlicher Erkenntnisse. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51105-1
Brecht, H (2003): Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene: Das Verhältnis betrieblicher und tariflicher Rechtsetzung auf der Grundlage rechtstatsächlicher Erkenntnisse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51105-1

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Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene

Das Verhältnis betrieblicher und tariflicher Rechtsetzung auf der Grundlage rechtstatsächlicher Erkenntnisse

Brecht, Holger

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 215

(2003)

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Abstract

Holger Brecht analysiert das Spannungsverhältnis tariflicher und betrieblicher Rechtsetzung. Zunächst stellt er die Ergebnisse einer qualitativempirischen Untersuchung dar, welche auf Experteninterviews in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemieindustrie beruhen. Der Autor zeigt, wie abweichende betriebliche Regelungen eine präjudizierende Wirkung auf den Tarifvertrag ausüben. Ein solcher Angleichungsdruck kann sich auch aufgrund von Betriebsvereinbarungen ergeben, die den Arbeitnehmer begünstigen. Für die Bindungswirkung betrieblicher Regelungen ist es faktisch unerheblich, ob sie von den Betriebsparteien als Betriebsvereinbarung oder als Regelungsabrede abgeschlossen werden. Zu beachten ist das zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bestehende Risiko einer gestörten Vertragsparität. Ferner werden die Effektivität von Einigungsstelle und tariflicher Schlichtungsstelle sowie von Klagemöglichkeit gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen dargestellt.

Auf diese empirischen Erkenntnisse wird im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Untersuchung Bezug genommen. Zum einen bestimmt Brecht die rechtlichen Grenzen betrieblicher Rechtsetzung, insbesondere hinsichtlich der Geltung von Tarifvorbehalt und Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 BetrVG) sowie der Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer gerichtlichen Rechts- und Billigkeitskontrolle. Zum anderen findet eine Konkretisierung statt, welche Grenzen Tarifvertragsparteien bei einer Öffnung zugunsten der betrieblichen Ebene zu beachten haben. Schließlich thematisiert der Autor, unter welchen Voraussetzungen Gewerkschaften gegen ein tarifwidriges Verhalten eines Arbeitgebers mittels einer Unterlassungsklage vorgehen können.

In tarifpolischer Hinsicht wird abschließend erörtert, welche Formen der Öffnung den Tarifvertragsparteien zur Verfügung stehen. Eine derartige Regelung sollte möglichst die Gefahr minimieren, dass der Tarifvertrag seine Ordnungswirkung verliert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 23
Teil 1: Empirische Untersuchung 27
§ 1 Forschungsziele und Methodik 27
I. Ziel der Untersuchung 27
II. Untersuchungsmethode 28
§ 2 Präjudizwirkung betrieblicher Regelungen auf tarifliche Normen 37
I. Lernen der Tarifvertragsparteien von betrieblichen Modellen 39
II. Angleichungsdruck auf Tarifverträge durch betriebliche Regelungen 42
1. Kenntnisnahme der Tarifvertragsparteien 43
2. Die Bedeutung von Großbetrieben 46
3. Die Nutzung von Abweichungen als Verhandlungsmittel 49
a) Tarifverhandlungen 49
b) Betriebliche Aushandlungsprozesse 51
c) Zwischenergebnis 52
4. Offengelassene tarifvertragliche Regelungen 53
5. Präjudizwirkung am Beispiel von Arbeitszeitkonten in der Metallindustrie 55
a) Leber-Kompromiss 56
b) Ausweitung des Ausgleichszeitraums auf 6 Monate 57
c) Abschluss des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung 58
d) Aktuelle Situation 59
e) Reaktionsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien 64
6. Präjudizwirkung am Beispiel der Philipp Holzmann AG 65
a) Darstellung der Ereignisse 65
b) Schlussfolgerungen 69
III. Ergebnis 70
§ 3 Anwendung des Günstigkeitsprinzips 72
I. Betriebspraktische Bedeutung des Günstigkeitsprinzips 72
1. Geltendes Verständnis von Günstigkeit 73
2. Veränderter Günstigkeitsmaßstab 76
a) Nutzung des Günstigkeitsprinzips zur Rechtfertigung abweichender Regelungen 77
b) Mögliche Konsequenzen für das Tarifsystem 81
II. Präjudizwirkung durch begünstigende Betriebsvereinbarungen 84
III. Ergebnis 85
§ 4 Bedeutung von Regelungsabreden in der betrieblichen Praxis 87
I. Formen 88
1. Schriftlich fixierte und von den Betriebsparteien unterzeichnete Vereinbarungen 88
2. Schriftlich fixierte Vereinbarung ohne beiderseitige Unterschrift 89
3. Mündliche Vereinbarung 90
4. Stillschweigende Vereinbarung 91
II. Regelungsbereiche 92
1. Absprachen zur Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat 92
2. Betriebliche Regelungen 92
3. Handhabungsabsprachen 93
III. Häufigkeit 94
IV. Gründe für den Verzicht auf Betriebsvereinbarungen 96
1. Vertrauensbeweis 96
2. Taktische Überlegungen 97
3. Flexible Anpassung an betriebliche Belange 99
4. Vermeidung unerwünschter Öffentlichkeit 100
5. Rechtliche Gründe 102
6. Zwischenergebnis 105
V. Faktische Verbindlichkeit 106
1. Bindungswirkung für Betriebsparteien 106
2. Bindungswirkung für Arbeitnehmer 107
a) Fehlende einzelvertragliche Umsetzung von Regelungsabreden 108
b) Individuelle Entscheidungssituation bei einzelvertraglicher Umsetzung 108
3. Fazit 110
VI. Ergebnis 111
§ 5 Risiko gestörter Vertragsparität zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 112
I. Stil der Mitbestimmung 113
II. Typische Einflussfaktoren für Verhandlungsergebnisse 116
1. Rückhalt in der Belegschaft 117
2. Wirtschaftliche Situation des Betriebs 118
3. Erfahrenheit und Verhandlungsgeschick der Betriebsparteien 120
4. Nutzung von Austauschprozessen 122
5. Trennung von Verhandlungsführung und Entscheidungskompetenz 125
6. Informationslage des Betriebsrates 126
7. Abhängigkeit von unternehmerischen Entscheidungen 128
III. Strukturelles Ungleichgewicht 131
IV. Ergebnis 135
§ 6 Effektivität betrieblicher Konfliktlösungsmechanismen 136
I. Einigungsstellen 136
II. Tarifliche Schlichtungsstellen 141
III. Paritätische Kommissionen 146
IV. Ergebnis 148
§ 7 Effektivität von Klagemöglichkeiten 149
I. Klagen einzelner Arbeitnehmer 149
II. Klagen der Betriebsparteien 152
1. Allgemeine Streitigkeiten 152
2. Sonderfall: „13 %-Regelung“ 154
a) Zustimmungsverweigerung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG 154
b) Unterlassungsanspruch 156
3. Zwischenergebnis 157
III. Klagen der Tarifvertragsparteien 158
1. Einwirkungsklage gegen den Arbeitgeberverband 158
2. § 9 TVG 162
3. Unterlassungsklage gegen den konkreten Arbeitgeber 162
a) Unsichere Rechtslage zum Untersuchungszeitpunkt 164
b) Opportunitätserwägungen als Klagehemmnis 165
c) Ausblick 166
IV. Keine Materialisierung des Arbeitsrechts 167
V. Ergebnis 168
Teil 2: Rechtswissenschaftliche Untersuchung 170
§ 8 Verhältnis von § 77 Abs. 3 BetrVG zu § 87 Abs. 1 BetrVG 170
I. Zwei-Schranken-Theorie 171
II. Vorrangtheorie 173
III. Praktische Konsequenzen 176
1. Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen 176
a) Bestehen einer tariflichen Regelung 178
b) Nicht mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten 178
c) Lediglich Tarifüblichkeit bei mitbestimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen 178
d) Lediglich Tarifüblichkeit bei teilmitbestimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen 179
e) Zwischenergebnis 180
2. Folgen für Regelungsabreden 180
3. Konsequenzen im Rahmen von § 23 Abs. 3 BetrVG 183
IV. Stellungnahme 183
1. Auslegung von § 77 Abs. 3 BetrVG 183
a) Geltung für formelle Arbeitsbedingungen 184
b) Anwendbarkeit bei Betriebsnormen 186
c) Sperrwirkung für Regelungsabreden 188
aa) Offene Regelungslücke 189
bb) Planwidrigkeit der Gesetzeslücke 189
cc) Vergleichbarkeit der Sachverhalte 192
2. Auslegung von § 87 Abs. 1 BetrVG 194
a) Zweck des Tarifvorrangs 194
b) Teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen am Beispiel von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG 196
c) Zwischenergebnis 198
3. Gesamtbetrachtung 198
a) Wortlautinterpretation 199
b) Entstehungsgeschichte 199
c) Systematische Auslegung 200
d) Teleologische Auslegung 202
V. Ergebnis 205
§ 9 Geltung des Günstigkeitsprinzips zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag 207
I. Verhältnis von § 4 Abs. 3, 2. Alt. TVG und § 77 Abs. 3 BetrVG 207
1. Meinungsstand 207
2. Stellungnahme 209
a) § 4 Abs. 3, 2. Alt. TVG 209
b) § 77 Abs. 3 BetrVG 211
c) Konkurrenzverhältnis beider Vorschriften 212
II. Verhältnis von § 4 Abs. 3, 2. Alt. TVG und § 87 Abs. 1 BetrVG 215
1. Meinungsstand 215
2. Stellungnahme 218
a) Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 218
b) Keine Verdrängung des Tarifvorrangs durch das Günstigkeitsprinzip 219
III. Konkreter Günstigkeitsvergleich 220
1. Vergleichsgegenstand 220
2. Günstigkeitsmaßstab 221
3. Vergleichsperspektive 222
IV. Rechtsfolge 223
1. Umdeutung in einzelvertragliche Vereinbarung 223
a) Objektive Voraussetzungen für Umdeutung in Vertragsangebot 224
b) Mutmaßlicher Parteiwille 225
c) Vertragsannahme, § 151 BGB 226
d) Schlussfolgerung 226
2. Tarifliche Öffnung 227
a) Generelle Öffnungsklausel 227
b) Rückwirkende Öffnungsklausel 227
c) Ergänzungstarifvertrag 229
aa) Haustarifvertrag eines verbandsgebundenen Arbeitgebers 229
bb) Firmenbezogener Verbandstarifvertrag 230
V. Ergebnis 231
§ 10 Gerichtliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen 232
I. Rechtsprechung des BAG 232
II. Meinungsstand in der Literatur 237
III. Stellungnahme 239
1. Fehlende Angemessenheitsvermutung 239
2. Rechtsgrundlage 242
a) Abstrakte Billigkeitskontrolle 243
b) Konkrete Billigkeitskontrolle 244
IV. Ergebnis 246
§ 11 Grenzen einer Öffnung des Tarifvertrages für die Betriebsebene 247
I. Tarifliche Öffnungsklauseln 247
1. Begriff 247
2. Typologisierung 249
a) Vorliegen tatbestandlicher Voraussetzungen 249
b) Vorgaben hinsichtlich der Rechtsfolge 249
c) Verfahrensregelung 250
d) Tarifliche Norm mit Doppelcharakter 250
II. Betriebliche Rechtsetzung für Nichttarifgebundene 251
1. Freiwillige Betriebsvereinbarungen aufgrund von Öffnungsklauseln 251
a) Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit 251
b) Umfassende Regelungskompetenz der Betriebsparteien 252
c) Stellungnahme 254
aa) § 88 BetrVG als Auffangnorm 254
bb) Umkehrschluss aus § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG 255
cc) Schutz vor Grundrechtseingriffen der Betriebsparteien 256
dd) Differenzierung nach Gewerkschaftszugehörigkeit 257
d) Zwischenergebnis 258
2. Erweiterte Zuständigkeit der Einigungsstelle 259
a) Meinungsstand 259
b) Stellungnahme 261
aa) BetrVG nur einseitig zwingendes Recht 261
bb) Negative Koalitionsfreiheit 262
c) Zwischenergebnis 265
III. Keine analoge Anwendung von Art. 80 Abs. 1 GG 265
IV. Grenzen der Selbstentäußerung 267
1. Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien 268
a) Unmittelbare Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien 268
b) Drittwirkung von Grundrechten 270
c) Differenzierende Auffassungen 271
aa) Unterscheidung zwischen Freiheitsrechten und Gleichheitssatz 272
bb) Unterscheidung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 272
cc) Praktische Konkordanz 272
d) Stellungnahme 273
2. Schutzpflicht der Tarifvertragsparteien 276
a) Übertragbarkeit auf die Tarifvertragsparteien 276
b) Verstoß gegen das Schutzgebot bei zu weitgehender Öffnungsklausel 277
c) Folgen eines Verstoßes gegen das Untermaßverbot 278
V. Ergebnis 279
§ 12 Gerichtliche Durchsetzbarkeit durch die Tarifvertragsparteien 281
I. Quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch 282
1. Notwendigkeit eines Unterlassungsanspruchs 283
2. Inhalt des Anspruchs 284
3. Absolut geschütztes Rechtsgut 285
4. Verletzung der Koalitionsfreiheit 287
a) Kollektiver Tatbestand 287
aa) Betriebsvereinbarungen 288
bb) Regelungsabreden 289
cc) Tarifverstöße ohne Mitwirkung des Betriebsrates 290
b) Normative Geltung des Tarifvertrages 292
aa) Keine Tarifbindung auf Arbeitgeberseite 292
bb) Keine Tarifbindung auf Arbeitnehmerseite 294
c) Schwere des Eingriffs 296
5. Rechtswidrigkeit 297
6. Verschulden 298
7. Wiederholungsgefahr 299
8. Verwirkung des Unterlassungsanspruchs 299
II. Unterlassungsanspruch gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG 301
1. Inhalt des Anspruchs 301
2. Betriebsverfassungsrechtliche Pflichtverletzung 301
3. Grober Verstoß 304
4. Wiederholungsgefahr 306
III. Konkurrenzverhältnis der Unterlassungsansprüche 307
IV. Beschlussverfahren 308
V. Ergebnis 310
Teil 3: Tarifpolitische Konsequenzen 312
I. Probleme bei Öffnung des Flächentarifvertrages 312
1. Risiken bei Verlagerung von Rechtsetzung auf die Betriebsebene 312
2. Dilemma der Tarifvertragsparteien 314
II. Lösungsansätze 314
1. Begrenzung der Öffnungsermächtigung 315
2. Tarifvertragliche Regelung für den Fall der Nichteinigung 315
3. Erweiterung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates 315
4. Informationspflichten und Zustimmungsvorbehalte 316
5. Ergänzungstarifverträge 317
6. Schlussfolgerung 318
III. Ergebnis 319
Zusammenfassung der Ergebnisse 320
Literaturverzeichnis 326
Sachverzeichnis 353