Entwicklungsvölkerrecht und Neugestaltung der internationalen Ordnung
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Entwicklungsvölkerrecht und Neugestaltung der internationalen Ordnung
Rechtstheoretische und rechtspolitische Aspekte des Nord-Süd-Konflikts
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 113
(1998)
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Abstract
Als »Entwicklungsvölkerrecht« wird derjenige Rechtsbereich bezeichnet, welcher das gesamte in den Nord-Süd- bzw. Süd-Süd-Beziehungen zur Anwendung gelangende völkerrechtliche Instrumentarium umfaßt. Teile des internationalen Wirtschafts- und Kommunikationsrechts zählen hierzu ebenso wie die entwicklungspolitisch relevanten Normen und Institutionen anderer völkerrechtlicher Regelungsbereiche (z. B. des internationalen Umweltrechts, des Seerechts oder des internationalen Menschenrechtsschutzes). Zugleich steht der Begriff »Entwicklungsvölkerrecht« für einen grundlegenden Funktionen- und Strukturwandel, dem das Völkerrechtssystem angesichts der sich aus dem Nord-Süd-Konflikt ergebenden rechtspolitischen Herausforderungen unterliegt. Während das klassische Koexistenz- und auch das moderne Kooperationsvölkerrecht in erster Linie als statische, stabilisierend und ordnend wirkende Faktoren des internationalen politischen Systems betrachtet werden, übernimmt das Entwicklungsvölkerrecht als sogenanntes $adroit de finalité$z darüber hinaus auch Planungs- und Programmfunktionen in der Gestaltung der zwischenstaatlichen Beziehungen.In der vorliegenden Arbeit zeichnet der Autor den Einfluß dieser prospektiven bzw. progressiven Elemente auf die völkerrechtspolitische Entwicklung der Nord-Süd-Beziehungen nach und unterzieht die Auswirkungen des völkerrechtlichen Funktionenwandels auf die Rechtsquellenlehre einer näheren Untersuchung. Neben der Rolle des $asoft law$z im Vergleich zu den klassischen Rechtsquellen des Völkerrechts wird dabei insbesondere das Problem der Konkretisierung völkerrechtlicher Prinzipien erörtert. Schließlich wird der Frage nachgegangen, inwieweit man im Entwicklungsvölkerrecht eine Rückkehr zu den naturrechtlichen Traditionen der internationalen Rechtsordnung erblicken kann.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 9 | ||
I. Einleitung | 13 | ||
II. Begriff und Funktionen des Entwicklungsvölkerrechts | 19 | ||
III. Die Völkerrechtspolitik der Dritten Welt | 30 | ||
1. Die Reform des Wirtschaftsvölkerrechts (Beispiel 1) | 32 | ||
a) Die Dritte Welt im Weltwirtschaftssystem der Nachkriegszeit | 34 | ||
b) Das Programm der Neuen Weltwirtschaftsordnung | 37 | ||
aa) Handel/Industrialisierung | 39 | ||
bb) Rohstoffe | 40 | ||
cc) Transnationale Unternehmen/Investitionsrecht | 41 | ||
dd) Technologietransfer | 43 | ||
ee) Entwicklungshilfe/Verschuldung | 44 | ||
ff) Süd-Süd-Beziehungen | 46 | ||
c) Die Kritik der Industrienationen an den Reformbestrebungen der Dritten Welt | 47 | ||
d) Die Entwicklung des Nord-Süd-Wirtschaftsvölkerrechts bis zur Mitte der 90er Jahre | 51 | ||
2. Die Neue Weltinformationsordnung (Beispiel 2) | 64 | ||
a) Das Nord-Süd-Ungleichgewicht im Nachrichten- und Kommunikationswesen | 64 | ||
b) Der Streit um die Neue Weltinformationsordnung in der UNESCO | 71 | ||
3. Zwischenergebnis: Entwicklungsvölkerrecht in der “Neuen Weltordnung” | 78 | ||
IV. Rechtstheoretische Aspekte des völkerrechtlichen Nord-Süd-Dialogs | 85 | ||
1. Strukturwandel in der Rechtsquellenlehre des Völkerrechts | 85 | ||
a) Die rechtspolitische Gestaltung der Nord-Süd-Beziehungen durch Völkervertrags- und Völkergewohnheitsrecht sowie durch Resolutionen Internationaler Organisationen | 87 | ||
b) Funktionen des soft law im Entwicklungsvölkerrecht | 96 | ||
2. Rechtsgeltung und Funktion völkerrechtlicher Prinzipien | 103 | ||
a) Die Bedeutung von Rechtsprinzipien im Entwicklungsvölkerrecht | 103 | ||
b) Völkerrechtliche Prinzipientheorien | 112 | ||
c) Geltung und Funktion der Prinzipien im Rechtssystem | 117 | ||
d) “Völkerrechtliche Optimierungsgebote” als Instrumente des Nord-Süd-Dialogs | 122 | ||
3. Entwicklungsvölkerrecht = Rückkehr zum Naturrecht? | 131 | ||
a) Der Nord-Süd-Konflikt aus der Sicht der katholischen Soziallehre | 131 | ||
b) Zur rechtspositivistischen Begründung des Entwicklungsvölkerrechts | 136 | ||
V. Zusammenfassung | 143 | ||
Literaturverzeichnis | 146 | ||
Sachregister | 179 |