Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe
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Köster, I. (1992). Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe. Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegen ermittlungsrichterliche Grundrechtseingriffe. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47530-8
Köster, Ingo. Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe: Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegen ermittlungsrichterliche Grundrechtseingriffe. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47530-8
Köster, I (1992): Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe: Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegen ermittlungsrichterliche Grundrechtseingriffe, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47530-8
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Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe
Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegen ermittlungsrichterliche Grundrechtseingriffe
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 106
(1992)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einleitung | 13 | ||
I. Problemstellung | 13 | ||
II. Begriff und Erscheinungsformen strafprozessualer Grundrechtseingriffe | 17 | ||
1. Der Begriff des strafprozessualen Grundrechtseingriffs | 17 | ||
2. Der Begriff der Erledigung | 18 | ||
3. Die Erscheinungsformen der Erledigung strafprozessualer Grundrechtseingriffe | 21 | ||
a) Die Erledigung einer dem betroffenen Bürger bereits bekanntgemachten Anordnung vor deren Vollzug | 22 | ||
b) Die Erledigung eines noch nicht restlos vollzogenen strafprozessualen Grundrechtseingriffs | 22 | ||
c) Die Erledigung eines strafprozessualen Grundrechtseingriffs aufgrund dessen restlosen Vollzuges | 22 | ||
d) Die Erledigung eines strafprozessualen Grundrechtseingriffs durch dessen „prozessuale Überholung“ | 23 | ||
III. Die für den Beschwer- bzw. den Nachteilsbegriff synonym verwendeten Begriffe | 23 | ||
IV. Die gegen die Anordnungen des Ermittlungsrichters rechtsschutzgewährenden Vorschriften der Strafprozeßordnung | 24 | ||
1. Die Gewährung des Rechtsschutzes gegen noch nicht erledigte strafprozessuale Grundrechtseingriffe | 24 | ||
2. Die Gewährung des Rechtsschutzes gegen bereits erledigte strafprozessuale Grundrechtseingriffe | 24 | ||
B. Darstellung und Würdigung der in der Rechtsprechung und dem Schrifttum entwickelten Lösungskonzeptionen | 26 | ||
I. Die prinzipielle Versagung des Rechtsschutzes gegen die von dem Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe durch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die ihr folgende herrschende Schrifttumsmeinung | 26 | ||
1. Die von dem Rechtsinstitut der „prozessualen Überholung“ beherrschte Lösungskonzeption des Bundesgerichtshofs in Strafsachen | 26 | ||
a) Die Darstellung des aktuellen Standes der höchstrichterlichen Judikatur | 26 | ||
b) Darstellung und Würdigung der Grundlagen des von der herrschenden strafprozessualen Dogmatik getragenen Rechtsinstituts der „prozessualen Überholung“ | 28 | ||
aa) Darlegung der dogmatischen Grundlagen des Rechtsinstituts der „prozessualen Überholung“ | 28 | ||
bb) Die Würdigung der dem Rechtsinstitut der „prozessualen Überholung“ zugrunde liegenden dogmatischen Konzeption | 31 | ||
(1) Die dogmatisch verfehlte Anknüpfung an die Kategorie der Beschwer | 31 | ||
(2) Das hinter dem Rechtsinstitut der „prozessualen Überholung“ verborgene Problem der Statthaftigkeit lediglich feststellender Zwischenentscheidungen im Strafverfahren | 35 | ||
(a) Die Bedeutung der Aufgaben und Funktionen strafprozessualer Rechtsbehelfe für die Frage der Statthaftigkeit der fraglichen Feststellungsbegehren | 35 | ||
(aa) Der begrenzte Aussagegehalt des Wortlautes der Strafprozeßordnung | 36 | ||
(bb) Der Ausschluß feststellender Zwischenentscheidungen als Ausdruck einer gesetzlichen Grundentscheidung | 37 | ||
(cc) § 307 StPO als Ausdruck einer gesetzgeberischen Grundentscheidung | 40 | ||
(dd) Die Statthaftigkeit feststellender Zwischenentscheidungen als Folge des Bestehens einer Beschwer | 40 | ||
(ee) Die Entstehungsgeschichte der Strafprozeßordnung | 41 | ||
(ff) Zusammenfassung | 43 | ||
(b) Die von den fraglichen Feststellungsbegehren unangetastete Funktionsfähigkeit des Strafverfahrens | 44 | ||
(c) Verfassungsrechtliche Aspekte | 45 | ||
(aa) Die Garantie des Rechtsweges gemäß Art. 19 Abs. 4 GG | 46 | ||
(α) Die Bedeutung der Rechtsweggarantie für die Statthaftigkeit der gegen die erledigten Anordnungen der Staatsanwaltschaft gerichteten Feststellungsbegehren | 46 | ||
(β) Die Bedeutung der Rechtsweggarantie für die Statthaftigkeit der gegen die erledigten Anordnungen des Ermittlungsrichters gerichteten Feststellungsbegehren | 48 | ||
(bb) Der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Anspruch auf die nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs | 54 | ||
(cc) Zusammenfassung | 58 | ||
(3) Abschließende Bewertung des Rechtsinstituts der „prozessualen Überholung“ | 59 | ||
(a) Die Irrelevanz des Topos der „prozessualen Überholung“ für die Frage der Statthaftigkeit von Feststellungsbegehren | 60 | ||
(b) Die Irrelevanz des Topos der „prozessualen Überholung“ für die Frage des Fortbestehens eines eine Beschwer bzw. einen Nachteil begründenden Feststellungsinteresses | 61 | ||
(4) Zusammenfassung | 68 | ||
2. Die dem Bundesgerichtshof in Strafsachen folgende Judikatur der Oberlandesgerichte | 69 | ||
3. Die den Bundesgerichtshof in Strafsachen stützende Judikatur des Bundesverfassungsgerichts | 69 | ||
a) Der fragwürdige Ausschluß der Garantie des Rechtsweges gemäß Art. 19 Abs. 4 GG | 70 | ||
aa) Das Recht auf den ersten Zugang zum Gericht | 70 | ||
bb) Das Recht auf den Zugang zur jeweils nächsthöheren Instanz innerhalb eines bereits bestehenden Instanzenzuges | 70 | ||
b) Die konsequente Versagung eines auf das allgemeine Rechtsstaatsprinzip oder Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Anspruchs auf die Eröffnung einer zweiten gerichtlichen Tatsacheninstanz | 73 | ||
4. Die mit der Rechtsprechung konform gehende herrschende Meinung im Schrifttum | 74 | ||
a) Die ebenfalls von dem Rechtsinstitut der „prozessualen Überholung“ dominierte herrschende Schrifttumsmeinung | 74 | ||
b) Die weiteren innerhalb der herrschenden Schrifttumsmeinung gegen die hier in Frage stehenden Feststellungsbegehren erhobenen Einwände | 74 | ||
aa) Die Rehabilitierung des Beschuldigten durch den gerichtlichen Freispruch | 74 | ||
bb) Die Rehabilitierung des Betroffenen durch die Verfassungsbeschwerde | 76 | ||
II. Die innerhalb der abweichenden Schrifttumsmeinungen vertretenen unterschiedlichen Lösungswege | 78 | ||
1. Die Gewährung des Rechtsschutzes im Rahmen des Beschwerdeverfahrens | 79 | ||
a) Die Statthaftigkeit der fraglichen Feststellungsbegehren im Rahmen des Beschwerdeverfahrens | 79 | ||
aa) Die Feststellungsbefugnis als Teil der Kassationsbefugnis des Beschwerdegerichts | 79 | ||
bb) Die §§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG, 115 Abs. 3 StVollzG, 131 Abs. 1 S. 3 SGG und 100 Abs. 1 S. 4 FGO als Ausdruck eines analogiefähigen Rechtsgrundsatzes | 81 | ||
cc) Die Beschwerde als angemessenes Mittel zur Gewährung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten Rechtsschutzes gegen erledigte richterliche Grundrechtseingriffe | 85 | ||
(1) Die Bedeutung der Vorläufigkeit der richterlichen Ermittlungsmaßnahmen für die Frage der Eröffnung des Rechtsweges | 85 | ||
(2) Die Anwendbarkeit der Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG als Folge der Versagung der vorherigen Gewährung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG | 87 | ||
dd) Die Beschwerde als angemessenes Mittel zur Gewährung des von Art. 103 Abs. 1 GG geforderten Rechtsschutzes gegen erledigte richterliche Grundrechtseingriffe | 88 | ||
ee) Die Umkehrung der Wertungsverhältnisse | 90 | ||
ff) Die praktische Unanfechtbarkeit ganzer Kategorien strafprozessualer Grundrechtseingriffe | 92 | ||
gg) § 304 Abs. 4 Nr. 1 StPO als gesetzlicher Anhaltspunkt | 94 | ||
b) Das eine Beschwer im Sinne des Beschwerderechts begründende Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffes | 95 | ||
aa) Das Rehabilitierungsinteresse an der Beseitigung der diskriminierenden Wirkungen eines strafprozessualen Grundrechtseingriffes | 95 | ||
bb) Die Gefahr der Wiederholung eines strafprozessualen Grundrechtseingriffs | 97 | ||
cc) Die beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen | 97 | ||
2. Die Gewährung des Rechtsschutzes im Rahmen des Verfahrens gemäß § 33 a StPO | 98 | ||
a) Die Statthaftigkeit der fraglichen Feststellungsbegehren im Rahmen des Verfahrens gemäß § 33 a StPO | 98 | ||
b) Das einen Nachteil im Sinne des § 33 a StPO begründende Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffes | 99 | ||
C. Die Bedeutung der Garantie des Rechtsweges für die Frage des Rechtsschutzes gegen die erledigten vom Ermittlungsrichter angeordneten strafprozessualen Grundrechtseingriffe | 101 | ||
I. Der verfehlte Ausschluß der Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG | 101 | ||
1. Die fragwürdige Einordnung aller von dem Ermittlungsrichter angeordneten strafprozessualen Grundrechtseingriffe als Rechtsprechungsakte | 101 | ||
a) Die von der Rechtsweggarantie an Rechtsprechungsakte erhobenen verfassungsrechtlichen Anforderungen | 104 | ||
aa) Die an formelle Rechtsprechungsakte zu stellenden Anforderungen | 105 | ||
(1) Die richterliche Unabhängigkeit gemäß Art. 97 GG als unabdingbare Voraussetzung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten umfassenden Rechtsschutzes | 109 | ||
(2) Die Gewährung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG | 118 | ||
(3) Die Inkompatibilität von Richteramt und Verwaltungstätigkeit | 120 | ||
(4) Zusammenfassung | 121 | ||
bb) Die an materielle Rechtsprechungsakte zu stellenden Anforderungen | 122 | ||
cc) Zusammenfassung | 123 | ||
b) Das ein Rechtsschutzbedürfnis begründende Feststellungsinteresse | 124 | ||
2. Die verfassungskonforme Auslegung der §§ 33 a und 304 StPO | 125 | ||
a) Die Statthaftigkeit feststellender Zwischenentscheidungen im Rahmen der §§ 33 a und 304 StPO | 125 | ||
b) Das eine Beschwer bzw. einen Nachteil begründende Feststellungsinteresse | 127 | ||
II. Exemplifikation | 127 | ||
1. Der Rechtsschutz gegen die von dem Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten Hausdurchsuchungen | 127 | ||
2. Der Rechtsschutz gegen die von dem Ermittlungsrichter als Notstaatsanwalt angeordneten Hausdurchsuchungen | 129 | ||
3. Der Rechtsschutz gegen die von dem Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten Haft- und Unterbringungsbefehle | 129 | ||
D. Resümee | 131 | ||
Literatur- und Zitierverzeichnis | 133 |