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Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe

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Köster, I. (1992). Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe. Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegen ermittlungsrichterliche Grundrechtseingriffe. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47530-8
Köster, Ingo. Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe: Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegen ermittlungsrichterliche Grundrechtseingriffe. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47530-8
Köster, I (1992): Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe: Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegen ermittlungsrichterliche Grundrechtseingriffe, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47530-8

Format

Der Rechtsschutz gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe

Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegen ermittlungsrichterliche Grundrechtseingriffe

Köster, Ingo

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 106

(1992)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 13
I. Problemstellung 13
II. Begriff und Erscheinungsformen strafprozessualer Grundrechtseingriffe 17
1. Der Begriff des strafprozessualen Grundrechtseingriffs 17
2. Der Begriff der Erledigung 18
3. Die Erscheinungsformen der Erledigung strafprozessualer Grundrechtseingriffe 21
a) Die Erledigung einer dem betroffenen Bürger bereits bekanntgemachten Anordnung vor deren Vollzug 22
b) Die Erledigung eines noch nicht restlos vollzogenen strafprozessualen Grundrechtseingriffs 22
c) Die Erledigung eines strafprozessualen Grundrechtseingriffs aufgrund dessen restlosen Vollzuges 22
d) Die Erledigung eines strafprozessualen Grundrechtseingriffs durch dessen „prozessuale Überholung“ 23
III. Die für den Beschwer- bzw. den Nachteilsbegriff synonym verwendeten Begriffe 23
IV. Die gegen die Anordnungen des Ermittlungsrichters rechtsschutzgewährenden Vorschriften der Strafprozeßordnung 24
1. Die Gewährung des Rechtsschutzes gegen noch nicht erledigte strafprozessuale Grundrechtseingriffe 24
2. Die Gewährung des Rechtsschutzes gegen bereits erledigte strafprozessuale Grundrechtseingriffe 24
B. Darstellung und Würdigung der in der Rechtsprechung und dem Schrifttum entwickelten Lösungskonzeptionen 26
I. Die prinzipielle Versagung des Rechtsschutzes gegen die von dem Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffe durch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die ihr folgende herrschende Schrifttumsmeinung 26
1. Die von dem Rechtsinstitut der „prozessualen Überholung“ beherrschte Lösungskonzeption des Bundesgerichtshofs in Strafsachen 26
a) Die Darstellung des aktuellen Standes der höchstrichterlichen Judikatur 26
b) Darstellung und Würdigung der Grundlagen des von der herrschenden strafprozessualen Dogmatik getragenen Rechtsinstituts der „prozessualen Überholung“ 28
aa) Darlegung der dogmatischen Grundlagen des Rechtsinstituts der „prozessualen Überholung“ 28
bb) Die Würdigung der dem Rechtsinstitut der „prozessualen Überholung“ zugrunde liegenden dogmatischen Konzeption 31
(1) Die dogmatisch verfehlte Anknüpfung an die Kategorie der Beschwer 31
(2) Das hinter dem Rechtsinstitut der „prozessualen Überholung“ verborgene Problem der Statthaftigkeit lediglich feststellender Zwischenentscheidungen im Strafverfahren 35
(a) Die Bedeutung der Aufgaben und Funktionen strafprozessualer Rechtsbehelfe für die Frage der Statthaftigkeit der fraglichen Feststellungsbegehren 35
(aa) Der begrenzte Aussagegehalt des Wortlautes der Strafprozeßordnung 36
(bb) Der Ausschluß feststellender Zwischenentscheidungen als Ausdruck einer gesetzlichen Grundentscheidung 37
(cc) § 307 StPO als Ausdruck einer gesetzgeberischen Grundentscheidung 40
(dd) Die Statthaftigkeit feststellender Zwischenentscheidungen als Folge des Bestehens einer Beschwer 40
(ee) Die Entstehungsgeschichte der Strafprozeßordnung 41
(ff) Zusammenfassung 43
(b) Die von den fraglichen Feststellungsbegehren unangetastete Funktionsfähigkeit des Strafverfahrens 44
(c) Verfassungsrechtliche Aspekte 45
(aa) Die Garantie des Rechtsweges gemäß Art. 19 Abs. 4 GG 46
(α) Die Bedeutung der Rechtsweggarantie für die Statthaftigkeit der gegen die erledigten Anordnungen der Staatsanwaltschaft gerichteten Feststellungsbegehren 46
(β) Die Bedeutung der Rechtsweggarantie für die Statthaftigkeit der gegen die erledigten Anordnungen des Ermittlungsrichters gerichteten Feststellungsbegehren 48
(bb) Der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Anspruch auf die nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs 54
(cc) Zusammenfassung 58
(3) Abschließende Bewertung des Rechtsinstituts der „prozessualen Überholung“ 59
(a) Die Irrelevanz des Topos der „prozessualen Überholung“ für die Frage der Statthaftigkeit von Feststellungsbegehren 60
(b) Die Irrelevanz des Topos der „prozessualen Überholung“ für die Frage des Fortbestehens eines eine Beschwer bzw. einen Nachteil begründenden Feststellungsinteresses 61
(4) Zusammenfassung 68
2. Die dem Bundesgerichtshof in Strafsachen folgende Judikatur der Oberlandesgerichte 69
3. Die den Bundesgerichtshof in Strafsachen stützende Judikatur des Bundesverfassungsgerichts 69
a) Der fragwürdige Ausschluß der Garantie des Rechtsweges gemäß Art. 19 Abs. 4 GG 70
aa) Das Recht auf den ersten Zugang zum Gericht 70
bb) Das Recht auf den Zugang zur jeweils nächsthöheren Instanz innerhalb eines bereits bestehenden Instanzenzuges 70
b) Die konsequente Versagung eines auf das allgemeine Rechtsstaatsprinzip oder Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Anspruchs auf die Eröffnung einer zweiten gerichtlichen Tatsacheninstanz 73
4. Die mit der Rechtsprechung konform gehende herrschende Meinung im Schrifttum 74
a) Die ebenfalls von dem Rechtsinstitut der „prozessualen Überholung“ dominierte herrschende Schrifttumsmeinung 74
b) Die weiteren innerhalb der herrschenden Schrifttumsmeinung gegen die hier in Frage stehenden Feststellungsbegehren erhobenen Einwände 74
aa) Die Rehabilitierung des Beschuldigten durch den gerichtlichen Freispruch 74
bb) Die Rehabilitierung des Betroffenen durch die Verfassungsbeschwerde 76
II. Die innerhalb der abweichenden Schrifttumsmeinungen vertretenen unterschiedlichen Lösungswege 78
1. Die Gewährung des Rechtsschutzes im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 79
a) Die Statthaftigkeit der fraglichen Feststellungsbegehren im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 79
aa) Die Feststellungsbefugnis als Teil der Kassationsbefugnis des Beschwerdegerichts 79
bb) Die §§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG, 115 Abs. 3 StVollzG, 131 Abs. 1 S. 3 SGG und 100 Abs. 1 S. 4 FGO als Ausdruck eines analogiefähigen Rechtsgrundsatzes 81
cc) Die Beschwerde als angemessenes Mittel zur Gewährung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten Rechtsschutzes gegen erledigte richterliche Grundrechtseingriffe 85
(1) Die Bedeutung der Vorläufigkeit der richterlichen Ermittlungsmaßnahmen für die Frage der Eröffnung des Rechtsweges 85
(2) Die Anwendbarkeit der Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG als Folge der Versagung der vorherigen Gewährung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG 87
dd) Die Beschwerde als angemessenes Mittel zur Gewährung des von Art. 103 Abs. 1 GG geforderten Rechtsschutzes gegen erledigte richterliche Grundrechtseingriffe 88
ee) Die Umkehrung der Wertungsverhältnisse 90
ff) Die praktische Unanfechtbarkeit ganzer Kategorien strafprozessualer Grundrechtseingriffe 92
gg) § 304 Abs. 4 Nr. 1 StPO als gesetzlicher Anhaltspunkt 94
b) Das eine Beschwer im Sinne des Beschwerderechts begründende Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffes 95
aa) Das Rehabilitierungsinteresse an der Beseitigung der diskriminierenden Wirkungen eines strafprozessualen Grundrechtseingriffes 95
bb) Die Gefahr der Wiederholung eines strafprozessualen Grundrechtseingriffs 97
cc) Die beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen 97
2. Die Gewährung des Rechtsschutzes im Rahmen des Verfahrens gemäß § 33 a StPO 98
a) Die Statthaftigkeit der fraglichen Feststellungsbegehren im Rahmen des Verfahrens gemäß § 33 a StPO 98
b) Das einen Nachteil im Sinne des § 33 a StPO begründende Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten strafprozessualen Grundrechtseingriffes 99
C. Die Bedeutung der Garantie des Rechtsweges für die Frage des Rechtsschutzes gegen die erledigten vom Ermittlungsrichter angeordneten strafprozessualen Grundrechtseingriffe 101
I. Der verfehlte Ausschluß der Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG 101
1. Die fragwürdige Einordnung aller von dem Ermittlungsrichter angeordneten strafprozessualen Grundrechtseingriffe als Rechtsprechungsakte 101
a) Die von der Rechtsweggarantie an Rechtsprechungsakte erhobenen verfassungsrechtlichen Anforderungen 104
aa) Die an formelle Rechtsprechungsakte zu stellenden Anforderungen 105
(1) Die richterliche Unabhängigkeit gemäß Art. 97 GG als unabdingbare Voraussetzung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten umfassenden Rechtsschutzes 109
(2) Die Gewährung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG 118
(3) Die Inkompatibilität von Richteramt und Verwaltungstätigkeit 120
(4) Zusammenfassung 121
bb) Die an materielle Rechtsprechungsakte zu stellenden Anforderungen 122
cc) Zusammenfassung 123
b) Das ein Rechtsschutzbedürfnis begründende Feststellungsinteresse 124
2. Die verfassungskonforme Auslegung der §§ 33 a und 304 StPO 125
a) Die Statthaftigkeit feststellender Zwischenentscheidungen im Rahmen der §§ 33 a und 304 StPO 125
b) Das eine Beschwer bzw. einen Nachteil begründende Feststellungsinteresse 127
II. Exemplifikation 127
1. Der Rechtsschutz gegen die von dem Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten Hausdurchsuchungen 127
2. Der Rechtsschutz gegen die von dem Ermittlungsrichter als Notstaatsanwalt angeordneten Hausdurchsuchungen 129
3. Der Rechtsschutz gegen die von dem Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten Haft- und Unterbringungsbefehle 129
D. Resümee 131
Literatur- und Zitierverzeichnis 133