Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege
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Leisner, W. (1990). Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46941-3
Leisner, Walter. Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46941-3
Leisner, W (1990): Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46941-3
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Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 585
(1990)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 6 | ||
Inhaltsverzeichnis | 8 | ||
Α. Die Problematik der Prüfung privater Wohlfahrtseinrichtungen durch die Rechnungshöfe | 14 | ||
I. Das grundsätzliche Prüfungsrecht der Rechnungshöfe | 14 | ||
II. Der Anlaßfall: Prüfung der privaten Wohlfahrtseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen | 15 | ||
III. Beeinträchtigung der privaten Träger durch die Feststellungen des Landesrechnungshofs | 17 | ||
IV. Die hauptsächlichen Meinungsverschiedenheiten über Umfang und Form der Prüfung Privater durch den Rechnungshof | 18 | ||
1. Probleme des Prüfungsumfangs | 19 | ||
2. Kritik am Prüfungs verfahren | 21 | ||
V. Aufbau der Untersuchung | 23 | ||
B. Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang der staatlichen Rechnungskontrolle | 27 | ||
I. Die Rechnungshöfe — Grundstrukturen und Aufgaben | 27 | ||
1. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Rechnungsprüfung | 27 | ||
a) Art. 114 GG | 27 | ||
b) „Verfassungskontrolle" durch Rechnungshöfe? | 28 | ||
c) Rechnungshöfe — Verfassungsorgane? | 29 | ||
d) Folgerungen für die allgemeine Stellung der Rechnungshöfe und ihre Prüfungsbefugnis gegenüber Privaten | 32 | ||
2. Die Rechnungshöfe — „Hilfsorgane" für Parlament und Regierung | 36 | ||
a) Der Rechnungshof — Kontrolleur der Verwaltung | 36 | ||
aa) Organ der Exekutive | 36 | ||
bb) Kontrolleur der Verwaltung im Rahmen von deren Befugnissen | 37 | ||
cc) Der Rechnungshof — keine Verwaltungsinstanz sui generis für das Staatsvermögen | 39 | ||
dd) Der Grundsatz der nachträglichen Prüfung | 41 | ||
ee) „Vorgängige" oder „begleitende" Prüfung — ein Mitbestimmungs- Problem | 46 | ||
ff) „Beratung" — bedenkliche „Vor-Kontrollen" | 47 | ||
b) Der Rechnungshof — Berichterstatter an die Volksvertretung, nicht Entlaster der Regierung oder Beiaster der Bürger | 52 | ||
aa) Prüfungsberichte — gesetzlich vorgesehene Gutachten | 52 | ||
bb) Keine „entscheidenden Bemerkungen" | 54 | ||
cc) Der Rechnungshof — kein „negativer Ombudsmann" für den Bürger | 56 | ||
dd) Das parlamentarische Kontrolldefizit — Grund der Ausweitung der Rechnungsprüfung | 57 | ||
c) Der Rechnungshof — ein Gericht? | 60 | ||
aa) Die herrschende Lehre: keine gerichtliche Instanz | 60 | ||
bb) Die Unabhängigkeit der Rechnungshöfe — doch Grundlage eines erweiternden Verständnisses der Rechnungsprüfungskompetenzen? | 61 | ||
3. Die Rechnungshöfe — Berichterstatter für die Öffentlichkeit? | 64 | ||
a) Publizität der Rechnungsprüfung über die Berichtsempfänger | 64 | ||
b) Die „parlamentsunabhängige" Publizität der Rechnungsprüfung — direkter Zugang der Rechnungshöfe zur Öffentlichkeit? | 67 | ||
aa) Fragestellung | 67 | ||
bb) Zugang zur Öffentlichkeit bei Berichtsabgabe | 67 | ||
cc) Grundsätzliche Unzulässigkeit eines direkten Zugangs der Rechnungshöfe zur Öffentlichkeit | 68 | ||
c) Folgerungen für die Rechnungsprüfung Privater | 70 | ||
II. Die Prüfungsmaßstäbe der Rechnungsprüfung, insbesondere die „Wirtschaftlichkeit' | 72 | ||
1. Die Kritik an der übermäßigen Prüfungsintensität — die Weite der Prüfungsmaßstäbe, Notwendigkeit ihrer Begrenzung | 72 | ||
a) Bestimmte Maßstäbe — sonst willkürliche Rechnungsprüfung | 73 | ||
b) Weite des Prüfungsgegenstandes — und damit nicht Weite, sondern Bestimmtheit der Maßstäbe | 74 | ||
2. Normative Prüfungsmaßstäbe | 76 | ||
a) Beachtung aller Normen — „Ordnungsmäßigkeit" als Maßstab | 76 | ||
b) Normenhierarchie | 77 | ||
c) Verwaltungsvorschriften | 78 | ||
3. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz als Maßstab der Rechnungsprüfung | 81 | ||
a) Zentralbegriff der Rechnungsprüfung, wichtiger Prüfungsmaßstab | 81 | ||
b) Verhältnismäßigkeit — ein unbestimmter, „offener" Maßstab — oder gar ein Ermessensbegriff? | 82 | ||
c) Der „Zweck" — Vorgabe für den Rechnungshof | 84 | ||
d) Die Diskussion um die „Kontrollen politischer Vorgaben" — ein MißVerständnis | 87 | ||
e) Kostenminimierung oder auch Nutzenmaximierung? — Zwecksetzung durch den Standard der eingesetzten Mittel | 90 | ||
4. Sparsamkeit als selbständiger Prüfungsmaßstab? | 94 | ||
III. Die Überprüfung Privater — Grundlagen und Schranken im einzelnen | 95 | ||
1. Rechnungsprüfung Privater — bisher kaum vertiefend behandelt — die Fragestellung | 95 | ||
2. Staatliche Rechnungsprüfung privaten Verhaltens — notwendig, zulässig? | 97 | ||
a) Der Ausgangspunkt: Kontrolle des Staates, nicht der Privaten | 97 | ||
b) Notwendigkeit der Prüfung privaten Verhaltens für die Prüfung des Staatsverhaltens? | 98 | ||
3. Zuweisung der Befugnisse zur Prüfung Privater durch Gesetz? | 104 | ||
a) Fragestellung — die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im VW-Fall | 104 | ||
b) Kritik — Unzulässigkeit so allgemeiner Aufgabenübertragungen | 105 | ||
4. Die Auffassungen zu den „Privatprüfungsbestimmungen" der HO — eher eine Begründung für deren Unzulässigkeit | 109 | ||
a) Allgemeines — Appelle zur Zurückhaltung | 109 | ||
b) Voraussetzung der Gewährung von Zuwendungen (§§ 23, 44 HO, § 43 HGrG) — „institutionelle Förderung" und „Prüfung der gesamten Wirtschaftsführung" des Privaten | 110 | ||
c) Prüfungsgegenstand bei Zuwendungen — „nach Entscheidung des Rechnungshofs" (§ 91 Abs. 2 HO) | 112 | ||
d) Prüfung „bei" Privaten — Prüfung „der" Privaten | 115 | ||
e) § 104 HO — Prüfung von juristischen Personen des Privatrechts bei Zuschußgewährung — ebenfalls problematisch | 116 | ||
f) Subventionszweck: auch Förderung der Autonomiekräfte der Privaten | 117 | ||
5. Schranken von Aufsicht und Rechnungsprüfung im Sachbereich Wohlfahrtspflege | 120 | ||
IV. Grundrechtsverletzung durch Rechnungsprüfung — Ansehensschädigung | 122 | ||
1. Bisherige Ergebnisse — Fragestellung | 122 | ||
2. Grundrechte der Privaten als Maßstäbe der Rechnungsprüfung | 124 | ||
a) Grundrechtsträgerschaft der freigemeinnützigen privaten Träger der Wohlfahrtspflege | 124 | ||
b) Möglicherweise beeinträchtigte Grundrechts-Schutzbereiche | 124 | ||
c) Die Verhältnismäßigkeit — grundsätzliches Überwiegen staatlicher Veröffentlichungsbelange? | 128 | ||
d) „Indirekte" Grundrechtsbeeinträchtigung — dennoch mögliche Grundrechtsverletzungen | 129 | ||
3. Rechtsverletzung Privater durch herabsetzende Kritik seitens einer Behörde | 131 | ||
a) Die Zivilrechtsprechung zur Problematik des allgemeinen Persönlichkeitsrechts — Vergleich mit den Medienprivilegien | 132 | ||
b) Die öffentlich-rechtliche Judikatur zu den Maßstäben im Falle der Ansehensminderung durch Behörden | 134 | ||
c) Die „richterähnlichen Rechnungshöfe" — Vergleich mit herabsetzenden Äußerungen in Gerichtsentscheidungen | 135 | ||
C. Verfahrensrechtliche Probleme | 140 | ||
I. Verfahrensrechtliche Bindungen des Rechnungshofs bei seiner Prüfung Privater | 140 | ||
1. Die Verfahrensautonomie | 140 | ||
2. „Herausgreif-Prüfungen"? | 143 | ||
3. Das Informationsrecht | 144 | ||
4. Die von der Rechnungsprüfung zu wahrende Diskretion | 146 | ||
a) Amtsverschwiegenheit | 146 | ||
b) Anonymisierung der Private betreffenden Prüfungsergebnisse | 147 | ||
II. Recht auf Gehör gegenüber den Instanzen der Rechnungsprüfung | 149 | ||
1. Fragestellung — Rechtliches Gehör : in welcher Phase? — § 96 HO | 149 | ||
a) Zuleitung des Berichts zur Äußerung (§ 96 HO) | 150 | ||
b) Keine Anhörung Privater nach der HO | 151 | ||
c) Die besondere Bedeutung des Rechts auf Gehör | 152 | ||
2. Gründe gegen rechtliches Gehör im Rechnungsprüfungsverfahren | 153 | ||
a) Kein rechtliches Gehör vor dem Parlament? | 153 | ||
b) Keine Außen Wirkung? | 153 | ||
c) Nur vorbereitende Tätigkeit? | 155 | ||
3. Begründung des rechtlichen Gehörs für Private | 156 | ||
a) Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts | 156 | ||
b) Begründung aus dem Wesen der Rechnungsprüfung | 158 | ||
III. Der gerichtliche Rechtsschutz Privater | 161 | ||
1. Streitigkeiten über den Inhalt des Prüfungsberichts | 161 | ||
a) Klage auf Rücknahme eines Rechnungshofberichts | 161 | ||
b) Klage gegen einzelne Feststellungen oder Bewertungen in Prüfungsberichten | 162 | ||
c) Feststellungsklage | 163 | ||
2. Klage gegen Anordnungen der Rechnungsprüfer | 163 | ||
3. Schadensersatzklage | 163 | ||
4. Verfassungsbeschwerde | 164 | ||
Gesamtergebnis | 165 |