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Leisner, W. (1990). Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46941-3
Leisner, Walter. Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46941-3
Leisner, W (1990): Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46941-3

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Staatliche Rechnungsprüfung Privater, unter besonderer Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege

Leisner, Walter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 585

(1990)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Α. Die Problematik der Prüfung privater Wohlfahrtseinrichtungen durch die Rechnungshöfe 14
I. Das grundsätzliche Prüfungsrecht der Rechnungshöfe 14
II. Der Anlaßfall: Prüfung der privaten Wohlfahrtseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen 15
III. Beeinträchtigung der privaten Träger durch die Feststellungen des Landesrechnungshofs 17
IV. Die hauptsächlichen Meinungsverschiedenheiten über Umfang und Form der Prüfung Privater durch den Rechnungshof 18
1. Probleme des Prüfungsumfangs 19
2. Kritik am Prüfungs verfahren 21
V. Aufbau der Untersuchung 23
B. Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang der staatlichen Rechnungskontrolle 27
I. Die Rechnungshöfe — Grundstrukturen und Aufgaben 27
1. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Rechnungsprüfung 27
a) Art. 114 GG 27
b) „Verfassungskontrolle" durch Rechnungshöfe? 28
c) Rechnungshöfe — Verfassungsorgane? 29
d) Folgerungen für die allgemeine Stellung der Rechnungshöfe und ihre Prüfungsbefugnis gegenüber Privaten 32
2. Die Rechnungshöfe — „Hilfsorgane" für Parlament und Regierung 36
a) Der Rechnungshof — Kontrolleur der Verwaltung 36
aa) Organ der Exekutive 36
bb) Kontrolleur der Verwaltung im Rahmen von deren Befugnissen 37
cc) Der Rechnungshof — keine Verwaltungsinstanz sui generis für das Staatsvermögen 39
dd) Der Grundsatz der nachträglichen Prüfung 41
ee) „Vorgängige" oder „begleitende" Prüfung — ein Mitbestimmungs- Problem 46
ff) „Beratung" — bedenkliche „Vor-Kontrollen" 47
b) Der Rechnungshof — Berichterstatter an die Volksvertretung, nicht Entlaster der Regierung oder Beiaster der Bürger 52
aa) Prüfungsberichte — gesetzlich vorgesehene Gutachten 52
bb) Keine „entscheidenden Bemerkungen" 54
cc) Der Rechnungshof — kein „negativer Ombudsmann" für den Bürger 56
dd) Das parlamentarische Kontrolldefizit — Grund der Ausweitung der Rechnungsprüfung 57
c) Der Rechnungshof — ein Gericht? 60
aa) Die herrschende Lehre: keine gerichtliche Instanz 60
bb) Die Unabhängigkeit der Rechnungshöfe — doch Grundlage eines erweiternden Verständnisses der Rechnungsprüfungskompetenzen? 61
3. Die Rechnungshöfe — Berichterstatter für die Öffentlichkeit? 64
a) Publizität der Rechnungsprüfung über die Berichtsempfänger 64
b) Die „parlamentsunabhängige" Publizität der Rechnungsprüfung — direkter Zugang der Rechnungshöfe zur Öffentlichkeit? 67
aa) Fragestellung 67
bb) Zugang zur Öffentlichkeit bei Berichtsabgabe 67
cc) Grundsätzliche Unzulässigkeit eines direkten Zugangs der Rechnungshöfe zur Öffentlichkeit 68
c) Folgerungen für die Rechnungsprüfung Privater 70
II. Die Prüfungsmaßstäbe der Rechnungsprüfung, insbesondere die „Wirtschaftlichkeit' 72
1. Die Kritik an der übermäßigen Prüfungsintensität — die Weite der Prüfungsmaßstäbe, Notwendigkeit ihrer Begrenzung 72
a) Bestimmte Maßstäbe — sonst willkürliche Rechnungsprüfung 73
b) Weite des Prüfungsgegenstandes — und damit nicht Weite, sondern Bestimmtheit der Maßstäbe 74
2. Normative Prüfungsmaßstäbe 76
a) Beachtung aller Normen — „Ordnungsmäßigkeit" als Maßstab 76
b) Normenhierarchie 77
c) Verwaltungsvorschriften 78
3. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz als Maßstab der Rechnungsprüfung 81
a) Zentralbegriff der Rechnungsprüfung, wichtiger Prüfungsmaßstab 81
b) Verhältnismäßigkeit — ein unbestimmter, „offener" Maßstab — oder gar ein Ermessensbegriff? 82
c) Der „Zweck" — Vorgabe für den Rechnungshof 84
d) Die Diskussion um die „Kontrollen politischer Vorgaben" — ein MißVerständnis 87
e) Kostenminimierung oder auch Nutzenmaximierung? — Zwecksetzung durch den Standard der eingesetzten Mittel 90
4. Sparsamkeit als selbständiger Prüfungsmaßstab? 94
III. Die Überprüfung Privater — Grundlagen und Schranken im einzelnen 95
1. Rechnungsprüfung Privater — bisher kaum vertiefend behandelt — die Fragestellung 95
2. Staatliche Rechnungsprüfung privaten Verhaltens — notwendig, zulässig? 97
a) Der Ausgangspunkt: Kontrolle des Staates, nicht der Privaten 97
b) Notwendigkeit der Prüfung privaten Verhaltens für die Prüfung des Staatsverhaltens? 98
3. Zuweisung der Befugnisse zur Prüfung Privater durch Gesetz? 104
a) Fragestellung — die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im VW-Fall 104
b) Kritik — Unzulässigkeit so allgemeiner Aufgabenübertragungen 105
4. Die Auffassungen zu den „Privatprüfungsbestimmungen" der HO — eher eine Begründung für deren Unzulässigkeit 109
a) Allgemeines — Appelle zur Zurückhaltung 109
b) Voraussetzung der Gewährung von Zuwendungen (§§ 23, 44 HO, § 43 HGrG) — „institutionelle Förderung" und „Prüfung der gesamten Wirtschaftsführung" des Privaten 110
c) Prüfungsgegenstand bei Zuwendungen — „nach Entscheidung des Rechnungshofs" (§ 91 Abs. 2 HO) 112
d) Prüfung „bei" Privaten — Prüfung „der" Privaten 115
e) § 104 HO — Prüfung von juristischen Personen des Privatrechts bei Zuschußgewährung — ebenfalls problematisch 116
f) Subventionszweck: auch Förderung der Autonomiekräfte der Privaten 117
5. Schranken von Aufsicht und Rechnungsprüfung im Sachbereich Wohlfahrtspflege 120
IV. Grundrechtsverletzung durch Rechnungsprüfung — Ansehensschädigung 122
1. Bisherige Ergebnisse — Fragestellung 122
2. Grundrechte der Privaten als Maßstäbe der Rechnungsprüfung 124
a) Grundrechtsträgerschaft der freigemeinnützigen privaten Träger der Wohlfahrtspflege 124
b) Möglicherweise beeinträchtigte Grundrechts-Schutzbereiche 124
c) Die Verhältnismäßigkeit — grundsätzliches Überwiegen staatlicher Veröffentlichungsbelange? 128
d) „Indirekte" Grundrechtsbeeinträchtigung — dennoch mögliche Grundrechtsverletzungen 129
3. Rechtsverletzung Privater durch herabsetzende Kritik seitens einer Behörde 131
a) Die Zivilrechtsprechung zur Problematik des allgemeinen Persönlichkeitsrechts — Vergleich mit den Medienprivilegien 132
b) Die öffentlich-rechtliche Judikatur zu den Maßstäben im Falle der Ansehensminderung durch Behörden 134
c) Die „richterähnlichen Rechnungshöfe" — Vergleich mit herabsetzenden Äußerungen in Gerichtsentscheidungen 135
C. Verfahrensrechtliche Probleme 140
I. Verfahrensrechtliche Bindungen des Rechnungshofs bei seiner Prüfung Privater 140
1. Die Verfahrensautonomie 140
2. „Herausgreif-Prüfungen"? 143
3. Das Informationsrecht 144
4. Die von der Rechnungsprüfung zu wahrende Diskretion 146
a) Amtsverschwiegenheit 146
b) Anonymisierung der Private betreffenden Prüfungsergebnisse 147
II. Recht auf Gehör gegenüber den Instanzen der Rechnungsprüfung 149
1. Fragestellung — Rechtliches Gehör : in welcher Phase? — § 96 HO 149
a) Zuleitung des Berichts zur Äußerung (§ 96 HO) 150
b) Keine Anhörung Privater nach der HO 151
c) Die besondere Bedeutung des Rechts auf Gehör 152
2. Gründe gegen rechtliches Gehör im Rechnungsprüfungsverfahren 153
a) Kein rechtliches Gehör vor dem Parlament? 153
b) Keine Außen Wirkung? 153
c) Nur vorbereitende Tätigkeit? 155
3. Begründung des rechtlichen Gehörs für Private 156
a) Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts 156
b) Begründung aus dem Wesen der Rechnungsprüfung 158
III. Der gerichtliche Rechtsschutz Privater 161
1. Streitigkeiten über den Inhalt des Prüfungsberichts 161
a) Klage auf Rücknahme eines Rechnungshofberichts 161
b) Klage gegen einzelne Feststellungen oder Bewertungen in Prüfungsberichten 162
c) Feststellungsklage 163
2. Klage gegen Anordnungen der Rechnungsprüfer 163
3. Schadensersatzklage 163
4. Verfassungsbeschwerde 164
Gesamtergebnis 165