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Korella, D. (1995). Landschaftsplanung und Gerichtskontrolle am Beispiel Nordrhein-Westfalens. Die gerichtliche Kontrolle der Landschaftspläne nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48356-3
Korella, Dirk. Landschaftsplanung und Gerichtskontrolle am Beispiel Nordrhein-Westfalens: Die gerichtliche Kontrolle der Landschaftspläne nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48356-3
Korella, D (1995): Landschaftsplanung und Gerichtskontrolle am Beispiel Nordrhein-Westfalens: Die gerichtliche Kontrolle der Landschaftspläne nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48356-3

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Landschaftsplanung und Gerichtskontrolle am Beispiel Nordrhein-Westfalens

Die gerichtliche Kontrolle der Landschaftspläne nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Korella, Dirk

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 60

(1995)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Erster Teil: Einführung 21
§ 1 Einleitung 21
§ 2 Konzeption der Landschaftsplanung nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 22
A. Der Landschaftsplan als rechtsverbindliches Instrument zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft 22
B. Abgrenzung zu anderen landschaftsrechtlichen Instrumenten nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 26
I. Ausweisung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft durch ordnungsbehördliche Verordnung nach § 42 a Abs. 1, 3 LG 26
II. Landschaftspflegerischer Begleitplan bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch Fachplanungen, § 6 Abs. 2 Satz 1 LG 27
C. Abgrenzung zu den Landschaftsplänen nach dem Recht der anderen Bundesländer 27
§ 3 Stand der Landschaftsplanung nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 29
A. Entwicklung der Landschaftsplanung bis zur Novellierung des Landschaftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1985 29
B. Gegenwärtiger Stand – Anzahl verbindlicher Landschaftspläne nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 29
§ 4 Bisherige gerichtliche Kontrollen von Landschaftsplänen nach dem Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 30
Zweiter Teil: Kontrolleröffnung 32
§ 5 Prinzipale Kontrolle 33
A. Verfassungsgerichtliche Kontrolle 33
I. Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen 33
1. Abstrakte Normenkontrolle nach Art. 75 Nr. 3 LVerfNW 33
2. Kommunale Verfassungsbeschwerde nach Art. 75 Nr. 4 LVerfNW i.V.m. § 12 Nr. 8 VGHG NW 34
II. Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht 36
1. Abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG 36
2. Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG 37
3. Kommunale Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG 39
B. Verwaltungsgerichtliche Kontrolle 40
I. Normenkontrollklage nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO? 40
II. Anfechtungsklage nach § 42 VwGO bei “nur formellem Satzungscharakter” des Landschaftsplans? 40
III. Allgemeine Normenkontrollklagen aus Art. 19 Abs. 4 GG, § 40 VwGO 42
§ 6 Inzidente Kontrolle 45
A. Verwaltungsgerichtliche Kontrolle 45
I. Bei Erlaß von Verwaltungsakten, deren Rechtmäßigkeit von der Gültigkeit eines Landschaftsplans abhängt 45
1. Erlaß von auf einen Landschaftsplan gestützten Verwaltungsakten 46
a) Verfügungen und sonstige Verwaltungsakte im Rahmen der Verwirklichung eines Landschaftsplans 46
b) Verfügungen im Rahmen der Sanktionierung von Verstößen gegen einen Landschaftsplan 47
2. Versagung ordnungsbehördlicher Genehmigungen 48
a) Landschaftsrechtliche Gestattungen 48
aa) Befreiungen von den Festsetzungen eines Landschaftsplans nach § 69 Abs. 1 LG 48
bb) Ausnahmegenehmigungen nach dem jeweiligen Landschaftsplan 50
b) Genehmigungen mit landschaftsrechtliche Gestattungen umfassender Konzentrationswirkung 51
c) Sonstige ordnungsbehördliche Genehmigungen 52
II. Bei im Zusammenhang mit einem Landschaftsplan abgeschlossenen verwaltungsrechtlichen Verträgen 54
1. Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags infolge der Fehlerhaftigkeit eines zugrundeliegenden Landschaftsplans 55
a) Nichtigkeit nach § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG.NW. 55
b) Nichtigkeit nach § 59 Abs. 1 VwVfG.NW. 55
2. Möglichkeit der Anpassung bzw. Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags nach § 60 Satz 1 VwVfG.NW. nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit eines zugrundeliegenden Landschaftsplans 56
III. Bei Realakten, deren Rechtmäßigkeit von der Gültigkeit eines Landschaftsplans abhängt 57
IV. Bei konkreten Rechtsverhältnissen, die von der Gültigkeit eines Landschaftsplans abhängig sind 58
1. Vorliegen eines konkreten Rechtsverhältnisses i.S.v. § 43 Abs. 1 VwGO 59
a) Aufgrund von Festsetzungen nach § 16 Abs. 4 Nr. 2–4, §§ 19ff., 34f. LG 59
b) Aufgrund von Festsetzungen nach § 16 Abs. 4 Nr. 5, § 26 LG 60
c) Aufgrund von Darstellungen nach § 16 Abs. 4 Nr. 1, § 18 LG 60
2. Vorrang des Rechtsschutzes gegen Vollzugsakte 62
3. Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO 63
V. Atypische Kontrollkonstellationen 63
1. Verletzung der Landschaftsplanungskompetenz des Plangebers aus § 16 Abs. 2 Satz 1 LG durch Maßnahmen anderer Körperschaften 64
a) Planfeststellungsbeschlüsse 64
b) Sonstige behördliche Genehmigungen 64
c) Kommunale Bauleitplanung 65
d) Versagung der aufsichtsbehördlichen Plangenehmigung 65
2. Verletzung von Rechten Dritter bei den Landschaftsplan mißachtenden Maßnahmen anderer Körperschaften 66
3. Verletzung von Beteiligungsrechten der Landschaftsbeiräte oder der anerkannten Naturschutzverbände 67
B. Strafgerichtliche Kontrolle 68
I. Bei strafgerichtlichen Verfahren wegen Vergehen nach dem Strafgesetzbuch 68
1. Gemeinschädliche Sachbeschädigung, § 304 StGB 68
a) § 304 Abs. 1 (Alt. “Naturdenkmal”), Abs. 2 StGB 68
aa) Tatbestandsvoraussetzungen 68
bb) Spezialität landesrechtlicher Ordnungswidrigkeitentatbestände? 69
cc) Möglichkeit der Verfahrensaussetzung nach § 262 Abs. 2 StPO 70
dd) Strafbarkeit von Amtsträgern 71
b) § 304 Abs. 1 (Alt. “Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen dienen”), Abs. 2 StGB 72
c) § 304 Abs. 1 (Alt. “Gegenstände, welche zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen”), Abs. 2 StGB 72
2. Gefährdung schutzwürdiger Gebiete, § 329 Abs. 3, 4 StGB 73
3. Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat, § 330 StGB 74
II. In strafgerichtlichen Einspruchs- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahren nach Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5; § 71 LG i.V.m. §§ 1ff. OWiG 75
C. Zivilgerichtliche Kontrolle 76
I. Bei Entschädigungs- bzw. Schadenersatzklagen gegen die plangebende Körperschaft 76
1. Aufgrund von (Verwaltungs-)Akten, deren Rechtmäßigkeit von der Gültigkeit eines Landschaftsplans abhängt (Beruhensfälle) 77
a) Ansprüche auf Entschädigung 77
aa) Ansprüche aus § 39 Abs. 1 lit. b) OBG 77
bb) Ansprüche aus § 7 LG 79
cc) Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs 81
b) Ansprüche auf Schadenersatz, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG 81
2. Aufgrund von unmittelbar durch einen Landschaftsplan bewirkten Belastungen (Unmittelbarkeitsfälle) 82
a) Ansprüche auf Entschädigung 82
aa) Ansprüche aus § 39 Abs. 1 lit. b) OBG 82
bb) Ansprüche aus § 7 LG 83
cc) Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs 83
b) Ansprüche auf Schadenersatz, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG 85
II. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten 86
1. Ansprüche auf Beseitigung überwachsender oder grenznaher Bäume oder sonstiger Pflanzen, die durch Festsetzungen eines Landschaftsplans geschützt sind 86
2. Ansprüche auf Ausgleich für wesentliche Beeinträchtigungen eines Grundstücks durch Einwirkungen von durch einen Landschaftsplan geschützten Bäumen oder sonstigen Pflanzen 87
3. Ausübung von Selbsthilferechten bei Überhang von Zweigen oder Überwuchs von Wurzeln 88
III. Möglichkeiten der Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO 88
Dritter Teil: Allgemeine Kontrollmaßstäbe landschaftsplanerischer Ausweisungen 90
§ 7 Verbandskompetenz des Plangebers 91
A. Vereinbarkeit der Zuweisung der Landschaftsplanungskompetenz an die Kreise mit höherrangigem Recht 92
I. Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 78 LVerfNW 92
1. Verstoß gegen den Grundsatz des Universalität des gemeindlichen Wirkungskreises 92
a) Schutz des Kernbereichs 93
b) Schutz des Gewährleistungsbereichs nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips 93
2. Verstoß gegen den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gemeindlicher Selbstverwaltung 96
II. § 6 Abs. 1 BNatSchG 97
B. Geltungsbereich des Landschaftsplans 98
I. Abgrenzung des Geltungsbereichs nach § 16 Abs. 1 LG 99
II. Vereinbarkeit von § 16 Abs. 1 LG mit § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 BNatSchG 101
III. Begriff des Bebauungsplans i.S.d. § 16 Abs. 1 LG 104
IV. Ermessen bei der Erstreckung des Landschaftsplans auf Zusammenhangsflächen nach § 16 Abs. 1 Satz 3 LG 106
§ 8 Verfahren der Landschaftsplanung 107
A. Maßgebliches Verfahrensrecht 107
I. Landschaftspläne, deren Offenlegung vor dem 20.4.1985 begonnen oder von der Vertretungskörperschaft beschlossen worden ist 107
II. Landschaftspläne, deren Offenlegung nach dem 20.4.1985 begonnen oder von der Vertretungskörperschaft beschlossen worden ist 109
III. Landschaftspläne, deren Aufstellungsverfahren am 20.10.1994 noch nicht abgeschlossen war 110
B. Einzelne landschaftsplanspezifische Verfahrensrechtsfragen 110
I. Erfordernis der “engen Zusammenarbeit” nach § 27 Abs. 2 LG a.F. 110
II. Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 BNatSchG, § 11 Abs. 2 Nr. 1 DVO-LG 113
C. Beschränkungen des Kontrollmaßstabs bei Verfahrensrechtsfragen 114
I. Unwesentlichkeit von Verfahrensfehlern 115
II. Grenzen der “Sachaufklärungspflicht” der Gerichte im Hinblick auf Verfahrensfehler 115
III. Kommunalrechtliche Unbeachtlichkeitsklauseln 116
IV. Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern nach § 30 Abs. 1, Abs. 3 LG 116
§ 9 Bestimmtheit des Landschaftsplans 117
A. Bestimmtheit der zeichnerischen Darstellungen und Festsetzungen 117
B. Bestimmtheit der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs 119
I. Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs im Verhältnis zum unbeplanten Innenbereich 119
II. Salvatorische Klauseln zugunsten der Festsetzungen künftiger Bebauungspläne 120
§ 10 Beachtung anderer Planungen 121
A. Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung 122
I. Ziele der Raumordnung und Landesplanung 122
1. Ziele auf Landesebene 122
a) Darstellungen der Landesentwicklungspläne 123
b) Allgemeine Ziele nach §§ 19ff. LEPro 124
2. Ziele auf regionaler Ebene 126
a) Darstellungen der Gebietsentwicklungspläne 126
aa) Inhalt der Darstellungen von Gebietsentwicklungsplänen 126
bb) Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit der Darstellungen 127
cc) Zum Umfang der Bindungswirkung der Darstellungen 129
b) Darstellungen der Braunkohlenpläne 131
3. Anpassungspflicht bei geänderten Zielen der Raumordnung und Landesplanung 131
II. Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung 132
1. Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung 133
2. Sonstige Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung 135
3. Anpassungspflicht bei geänderten Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung 136
B. Fachplanungen 136
I. Eingeleitete Fachplanungen 137
II. Bestehende Fachplanungen 137
1. Grundsätzliche Verbindlichkeit fachplanerischer Festsetzungen 137
2. Einschränkungen der Verbindlichkeit fachplanerischer Festsetzungen 138
III. Anpassungspflicht bei neuen oder geänderten Fachplanungen? 140
C. Bauleitplanung 140
I. Flächennutzungsplan 141
1. Grundsätzliche Verbindlichkeit der Darstellungen des Flächennutzungsplans 141
2. Einschränkungen der Verbindlichkeit von Darstellungen des Flächennutzungsplans 142
a) Bei fehlender landesplanerischer Angepaßtheit 143
b) Bei Vorliegen eines Widerspruchs nach § 7 BauGB 144
aa) Rechtzeitiger Widerspruch nach § 7 Satz 1 BauGB 144
bb) Nachträglicher Widerspruch nach § 7 Satz 3 BauGB 146
c) Bei beabsichtigten Festsetzungen nach §§ 19, 20, 22, 23 LG 146
d) Bei temporären Festsetzungen 148
3. Anpassungspflicht bei Änderung oder Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans? 150
a) Voraussetzungen der Anpassungspflicht 151
aa) Wirksamkeit der Änderung oder Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, insb. hinsichtlich der bestehenden Ausweisungen des Landschaftsplans 152
(a) Verstoß gegen § 5 Abs. 4 BauGB 152
(b) Verstoß gegen §§ 19–26, 34 LG i.V.m. § 6 Abs. 2 BauGB 153
(c) Bedeutung des § 7 BauGB 157
(d) Bedeutung des landesplanerischen Zielanpassungsverfahrens nach § 20 LPlG 157
bb) Wesentlichkeit des Umfangs der Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans 158
b) Erfüllung der Anpassungspflicht 158
II. Bebauungsplan 161
1. Verbindlichkeit der Festsetzungen qualifizierter Bebauungspläne nach § 16 Abs. 1 LG 161
2. Unverbindlichkeit einfacher Bebauungspläne 161
3. Anpassungspflicht bei Änderung oder Neuaufstellung eines Bebauungsplans? 162
a) Voraussetzungen der Anpassungspflicht 162
aa) Wirksamkeit der Änderung oder Neuaufstellung des Bebauungsplans, insb. hinsichtlich bestehender Ausweisungen eines Landschaftsplans 162
bb) Wesentlichkeit des Umfangs der Änderungen der Bebauungsplanung 164
b) Erfüllung der Anpassungspflicht 164
§ 11 Beachtung der Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung 165
A. Verletzung des Kernbereichs der Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung bei den Außenbereich “abriegelnden” Schutzgebietsfestsetzungen im Landschaftsplan 166
I. Verstoß der zu Schutzgebietsfestsetzungen ermächtigenden Bestimmungen des LG gegen die Kernbereichsgarantie 166
II. Verletzung des Kernbereichs der Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung durch einzelne Schutzgebietsfestsetzungen im Landschaftsplan 168
B. Verletzung des Gewährleistungsbereichs der Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung durch den Außenbereich “abriegelnde” Schutzgebietsfestsetzungen im Landschaftsplan 169
§ 12 Beachtung der Grundrechte 170
A. Art. 14 GG 171
I. Der Landschaftsplan im System der verfassungsrechtlichen Eigentumsdogmatik 171
II. “Eigentum” i.S.d. Art. 14 GG 173
III. Festsetzungen des Landschaftsplans als “zugleich” konkrete Rechtspositionen entziehende Inhalts- und Schrankenbestimmungen und Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG 174
1. Entzug konkreter Rechtspositionen durch Festsetzungen eines Landschaftsplans 175
2. Rechtsfolgen bei “enteignenden” Festsetzungen 178
IV. Festsetzungen des Landschaftsplans als verfassungswidrige Inhalts- und Schrankenbestimmungen 179
1. Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 180
2. Rechtsfolgen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 181
V. Festsetzungen des Landschaftsplans als Grundlage für planakzessorische Enteignungen 182
B. Art. 12 GG 183
I. Festsetzungen des Landschaftsplans als Berufsausübungsregelungen 183
II. Festsetzungen des Landschaftsplans als Berufswahlregelungen? 184
C. Art. 2 Abs. 1 GG 185
D. Art. 3 Abs. 1 GG 186
§ 13 Beachtung der Landwirtschaftsklausel 187
A. Bei Darstellungen von Entwicklungszielen 188
B. Bei Schutzfestsetzungen 189
§ 14 Beachtung des Abwägungsgebots 190
A. Das allgemeine Abwägungsgebot und die Ausweisungen im Landschaftsplan 191
B. Gestaltende Abwägung bei Darstellungen von Entwicklungszielen und regenerativen oder kreativen Schutzgebietsfestsetzungen 193
C. Nachvollziehende Abwägung bei herkömmlichen Schutzfestsetzungen 195
I. Abwägungsfehler wegen eines Vorrangs vertraglicher Lösungen? 195
II. Festsetzungspflicht oder Entschließungsermessen? 195
III. Gestaltungsermessen bei der Abgrenzung von Schutzgebieten? 198
Vierter Teil: Besondere Kontrollmaßstäbe einzelner landschaftsplanerischer Ausweisungen 199
§ 15 Darstellung von Entwicklungszielen 199
A. Zulässigkeit von Entwicklungszielen neben § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1–5 LG 200
B. Zulässigkeit der Überlagerung von Entwicklungszielen 201
§ 16 Festsetzung von Schutzgebieten bzw. geschützten Objekten 202
A. Allgemeine Fragen 202
I. Inhaltliche Bestimmtheit der textlichen Festsetzungen 203
1. Verbotsgeneralklauseln 203
2. Angaben zum Schutzzweck der Festsetzungen 205
3. Freistellungen von den Verboten der Festsetzungen 206
II. Zulässigkeit von Gebotsfestsetzungen 207
III. Zulässigkeit der Statuierung von Verfahrensvorbehalten 208
IV. Funktionslosigkeit von Festsetzungen 209
B. Festsetzung von Naturschutzgebieten 210
I. Allgemeine Festsetzungsvoraussetzungen 210
II. Maßstäbe für die Festsetzung der Verbote 212
1. Zulässigkeit einzelner Freistellungen 212
2. Zulässigkeit von Ausnahmeregelungen 213
3. Zulässigkeit von präventiven Erlaubnisvorbehalten 215
III. Zulässigkeit einzelner Verbote 216
1. Verbot der Fischerei 216
2. Betretungsverbote 217
3. Verbote der Biozidanwendung, der Düngung, des Mähens von Wiesen zu bestimmten Jahreszeiten und Beschränkungen der Beweidungsintensität 218
4. Beschränkungen der Gewässerunterhaltung zum Zwecke der Wiedervernässung von Biotopen 219
C. Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten 220
I. Allgemeine Festsetzungsvoraussetzungen 220
II. Maßstäbe für die Festsetzung der Verbote 221
1. Zulässigkeit einzelner Freistellungen 223
2. Zulässigkeit von Ausnahmeregelungen 224
3. Zulässigkeit von präventiven Erlaubnisvorbehalten 224
III. Zulässigkeit einzelner Verbote 225
1. Verbot von Erstaufforstungen 225
2. Verbot von Abgrabungen 227
3. Verbot der Errichtung baulicher Anlagen 227
4. Verbot des Umbruchs von Grünland 228
D. Festsetzung von Naturdenkmalen 229
E. Festsetzung von geschützten Landschaftsbestandteilen 231
§ 17 Festsetzungen für Brachflächen, für die forstliche Nutzung sowie von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen 233
A. Festsetzung von Zweckbestimmungen für Brachflächen 233
B. Festsetzung von besonderen Festsetzungen für die forstliche Nutzung 235
C. Festsetzung der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen 236
Fünfter Teil: Zusammenfassung 239
Literaturverzeichnis 247