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Redick, J. (1991). Haftungsbegründung und Schuldbefreiung bei §§ 415, 416 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47104-1
Redick, Jutta. Haftungsbegründung und Schuldbefreiung bei §§ 415, 416 BGB. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47104-1
Redick, J (1991): Haftungsbegründung und Schuldbefreiung bei §§ 415, 416 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47104-1

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Haftungsbegründung und Schuldbefreiung bei §§ 415, 416 BGB

Redick, Jutta

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 137

(1991)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 11
Teil 1: Die Problematik der herrschenden Schuldübernahmetheorie 13
A. Grundaussage der Verfügungstheorie 13
B. Die in der Praxis relevanten Fälle rechtsgeschäftlicher Schuldübernahme 15
I. Vorbemerkung 15
II. Fallgruppen 15
1. Vermögensübernahme 15
2. Übernahme eines Geschäftsbetriebes 16
3. Kauf hypothekenbelasteter Grundstücke 17
III. Folgerungen für eine Auslegung des § 415 BGB 18
1. Der Sacherwerb als Schuldübernahmemotiv 18
2. Übernehmerhaftung und Altschuldnerentlassung als voneinander getrennte Vorgänge 19
C. Die Unzulänglichkeiten im theoretischen Ansatz der Verfügungskonstruktion 19
I. Das Einwendungsproblem 19
1. § 417 II BGB – Kausalvereinbarung und “dingliche Verfügung” 19
2. Herkömmliche Lösungswege zur Gleichstellung der §§ 414 und 415 BGB 21
3. Kritik 22
II. Der Parteiwille 23
III. Das Problem der “Einrede des nichterfüllten Vertrages” 25
IV. Die dogmatische Konstruktion 25
D. Untersuchungsziel 27
Teil 2: Die Schuldübernahme beim Grundstückserwerb 29
A. Die Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft vor Inkrafttreten des BGB 29
I. Vorbemerkung 29
II. Das preußische Recht 29
1. Rechtslage und praktische Entwicklung vor der Deklaration vom 21. 3. 1835 29
2. Die Deklaration vom 21. 3. 1835 31
3. § 41 pr. EEG vom 5. 5. 1872 33
a) Inhalt und gesetzgeberische Motivation 33
b) Auslegung der Norm 35
aa) Dogmatische Einordnung des Gläubigerrechts 35
bb) Die Haftung des Übernehmers “als Grundstückserwerber” 36
cc) Unwiderruflichkeit des Gläubigerrechts 37
dd) Das Einwendungsproblem 37
ee) Das Problem der Altschuldnerbefreiung 38
III. Das bayrische Recht 40
1. § 56 HypG von 1822 40
a) Gesetzesmotivation (Auslegung v. Gönners) 40
b) Praktische Schwierigkeiten und Auslegungsprobleme 41
aa) Die Anrechnungsabrede als bloße Einverständniserklärung mit dem Stehenbleiben der dinglichen Belastung 42
bb) Kein unmittelbares Klagerecht des Gläubigers, sondern bloßes “Recht auf Beitritt” 42
cc) Die Anrechnungsabrede als bloße “Zahlungsübernahme” 43
2. Art. 1 Ziff. 2 bayr. Gesetz vom 29. 5. 1886 44
a) Funktion der Regelung als Ergänzung zu § 56 HypG 44
b) Neuerungen 45
aa) Erleichterte Altschuldnerbefreiung 45
bb) Widerruflichkeit des Gläubigerrechts 46
3. Quintessenz der novellierten Fassung des § 56 HypG 47
a) Voraussetzungen der Ubernehmerhaftung 47
b) Altschuldnerbefreiende Modifikationen 47
4. Fehlinterpretationen der gesetzlichen Regelung 48
IV. Sonstige partikularrechtliche Regelungen 50
V. Die gemeinrechtlichen Schuldübernahmetheorien 52
1. Die Begründung des heutigen “Schuldübernahmebegriffs” durch Delbrück 52
a) Verdienste der Delbrückschen Abhandlung 52
b) Die “Zessionsanalogie” 54
2. Die Verfügungstheorie 55
a) Entwicklung aus der Delbrückschen Terminologie 55
b) Praktische Mängel der Theorie 56
aa) Vernachlässigung der Vermögensübernahmekomponente bei der Erwerberhaftung 56
bb) Ungewollt haftungskonstitutive Gläubigerbeteiligung 57
c) Fazit 59
3. Das Scheitern einer Konstruktion anhand des Vertrages zugunsten Dritter 59
a) Streit um die Notwendigkeit einer Gläubigerbeteiligung 60
b) Unklarheiten hinsichtlich der Anerkennung eines Schuldbeitritts im heutigen Sinne 60
c) Das Argument des “Rechtsaustauschs” 60
d) Die Widerruflichkeitsproblematik 62
4. Die Kollektivofferten- sowie Vertragstheorie 62
a) Schuldsukzession nur durch Gläubigervertrag 62
b) Stellungnahme zu den in der Praxis relevanten Schuldübernahmefällen 63
c) Kritik 64
5. Fazit 65
B. Die Entstehung der §§ 415–417 BGB: Gesetzeswortlaut und Gesetzgeberwille 65
I. Vorbemerkungen zur Auslegung 65
II. Der Vorentwurf v. Kübels zum Obligationenrecht, Nr. 26 §§ 1–5 66
III. Die Entwicklung der §§ 315, 316 E I BGB (entsprechend den heutigen §§ 415, 417 BGB) 69
1. Dogmatische Konstruktion 69
2. Eigentliche Regelungsmotivation 70
a) Funktion der Genehmigung 70
b) Funktion der Mitteilung 71
3. Fazit 72
IV. Die Entwicklung des § 318 E I BGB (entsprechend dem heutigen § 329 BGB) 73
1. § 318 I E I BGB: Auslegungsregel zugunsten der Erfüllungsübernahme 73
2. § 318 II E I BGB: Sondernorm für Kaufanrechnungsabreden 74
a) Auslegung als Schuldübernahme 74
b) Ablehnung einer Sonderbestimmung für den Grundstücksverkehr 75
3. Fazit 76
V. Kritik an der Schuldübernahmeregelung des ersten Entwurfs 77
1. Vorbemerkung 77
2. Mängel der dogmatischen Konstruktion 78
3. Verbesserungsvorschläge zu § 315 E I BGB 78
4. Forderung nach einer Sondernorm für den Grundstücksverkehr 79
VI. Das weitere Gesetzgebungsverfahren 80
1. Entwicklung und Bedeutung des § 415 BGB in seiner heutigen Fassung 80
a) Die “objektive Bindung” des Übernehmers 80
b) Das Mitteilungserfordernis 81
c) Das Fristsetzungsrecht beider Parteien 82
d) Fazit 83
2. § 417 BGB 83
3. Die Sondernorm des § 416 BGB für Fälle der Hypothekenübernahme beim Grundstückserwerb 84
a) Das Erfordernis des Grundstücksübergangs vor erfolgter Mitteilung 85
b) Die ausschließliche Mitteilungsbefugnis des Altschuldners 86
c) Die Anlehnung an partikularrechtliche Vorschriften zur Hypothekenübernahme 87
4. Fazit 88
C. Eigene Konstruktion der Schuldübernahme beim Kauf hypothekenbelasteter Grundstücke 88
I. Die Haftung des Übernehmers 88
II. Die Entlassung des Altschuldners 89
III. Das gemeinsame Aufhebungsrecht der Parteien 90
IV. Die Einwendungsproblematik 90
Teil 3: Die Schuldübernahme beim Geschäftserwerb 92
A. Vorbemerkung 92
B. Der Geschäftserwerb als Haftungsvoraussetzung 93
I. Die Ausführungen des Gesetzgebers 93
II. Die gesetzgeberische Motivation vor dem Hintergrund der Gesamtproblematik einer “Schuldenhaftung des Geschäftserwerbers” 94
C. Die Anrechnungsabrede als unmittelbar haftungsbegründender Schuldbeitritt 96
I. Die Ausführungen des Gesetzgebers 96
II. Die Anrechnungsabreden im Rahmen der Gesamtproblematik einer “Schuldenhaftung des Geschäftserwerbers” 97
1. Vertragliche Übernahmevereinbarungen als zum Geschäftserwerb hinzutretendes Haftungsmerkmal 97
2. Öffentliche Bekanntmachung und Firmenfortführung 99
3. Einflüsse der gemeinrechtlichen Dogmatik 101
III. Ergebnis 102
D. Konsequenzen der Untersuchung 103
Teil 4: Zusammenfassung und Ergebnisse 105
A. Der Schuldbeitritt als Ausgangspunkt einer privativen Schuldübernahmekonstruktion 105
B. Die Funktion der §§ 415, 416 BGB 109
I. Privative Wirkung vertraglicher Übernahmeabreden 109
II. Das Verhältnis zwischen “privativer” und “kumulativer” Schuldübernahme beim Sacherwerb 112
C. Die Funktion des § 417 II BGB 114
Schlußwort 116
Anhang 117
Literaturverzeichnis 121