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Götte, S. (2000). Die Mitbetroffenheit der Kinder und Ehepartner von Strafgefangenen. Eine Analyse aus der Sicht unterhaltsrechtlicher Interessen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49938-0
Götte, Sabine. Die Mitbetroffenheit der Kinder und Ehepartner von Strafgefangenen: Eine Analyse aus der Sicht unterhaltsrechtlicher Interessen. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49938-0
Götte, S (2000): Die Mitbetroffenheit der Kinder und Ehepartner von Strafgefangenen: Eine Analyse aus der Sicht unterhaltsrechtlicher Interessen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49938-0

Format

Die Mitbetroffenheit der Kinder und Ehepartner von Strafgefangenen

Eine Analyse aus der Sicht unterhaltsrechtlicher Interessen

Götte, Sabine

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 32

(2000)

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Abstract

Die Autorin befaßt sich mit dem bislang vernachlässigten Problem, daß der Vollzug einer Freiheitsstrafe nicht nur den Delinquenten selbst, sondern auch dessen Familienmitglieder belastet. Von besonderem Gewicht sind dabei die Nachteile, die sich - trotz staatlicher Leistungen - für die unterhaltsberechtigten Kinder und Ehepartner der Strafgefangenen ergeben können. Ihr Interesse an einer Unterhaltssicherung innerhalb der Familie kollidiert mit dem Interesse der Allgemeinheit an einer Inhaftierung des Straftäters. Auch wenn der Delinquent durch seine Straftat die erste Ursache für die spätere Situation seiner Angehörigen gesetzt hat, so ist es doch die Aufgabe der - durch Art. 6 GG verpflichteten - staatlichen Institutionen, die unterhaltsrechtlichen Belange der mitbetroffenen Familienmitglieder angemessen zu berücksichtigen und damit die Drittwirkung der Freiheitsstrafe im Rahmen des Möglichen zu begrenzen. Da die derzeitige Rechtslage hinter dem zurückbleibt, was verfassungsrechtlich geboten ist, sind Veränderungen im Umgang mit den unerwünschten Auswirkungen der Freiheitsstrafe dringend erforderlich. Es kommt darauf an, die Belastungen der unterhaltsberechtigten Angehörigen von Gefangenen in dem Maße zu reduzieren, wie dies mit dem Interesse der Allgemeinheit an einem wirksamen Schutz vor gefährlichen Straftätern zu vereinbaren ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 21
A. Problemstellung 21
B. Umgang mit der Problematik 23
C. Zielsetzung der Arbeit 27
D. Gang der Darstellung 28
1. Kapitel: Die Auswirkungen der Freiheitsstrafe auf die unterhaltsberechtigten Kinder und Ehepartner von Gefangenen 31
A. Einleitende Bemerkungen 31
B. Die Betroffenheit der unterhaltsberechtigten Kinder und Ehepartner von Gefangenen unter grundrechtlichen Gesichtspunkten 32
I. Die Familie als grundrechtlich geschütztes Lebenshilfesystem 32
II. Die Beeinträchtigung des familiären Lebenshilfesystems durch die Freiheitsstrafe 38
1. Vollzug der Freiheitsstrafe und Erfüllung familiärer Aufgaben 38
a) Vollzug der Freiheitsstrafe und Gewährung des materiellen Unterhalts 38
b) Vollzug der Freiheitsstrafe und Betreuung der Kinder 42
2. Der Ausfall eines familiären Aufgabenträgers als Ergebnis staatlichen Handelns 44
III. Die Frage nach der Rechtfertigung der staatlichen Beeinträchtigungen 49
C. Der Einfluß der Freiheitsstrafe auf die unterhaltsberechtigten Kinder und Ehepartner von Gefangenen unter zivilrechtlichen Aspekten 57
I. Die Abhängigkeit des Unterhaltsanspruchs von der Leistungsfähigkeit des Inanspruchgenommenen 57
1. Der Unterhalt im materiellen Sinne als Gegenstand der unterhaltsrechtlichen Beziehung 57
a) Zur Bedeutung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit im allgemeinen 57
b) Die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Gefangenen 61
aa) Die Maßgeblichkeit der Haftsituation 61
bb) Der Einfluß der §§ 47, 50 Abs. 2, 51 Abs. 1, 52 StVollzG 63
(1) § 47 StVollzG 63
(a) § 47 Abs. 1 StVollzG 63
(b) § 47 Abs. 2 StVollzG 66
(2) § 51 Abs. 1 StVollzG 67
(3) § 50 Abs. 2 StVollzG 68
(4) § 52 StVollzG 69
cc) Die Berücksichtigung der „sonstigen Verpflichtungen“ i. S. d. §§ 1603, 1581 BGB 69
c) Haftbedingte Leistungsunfähigkeit: Eine beachtliche Einwendung? 72
aa) Begriff und Wesen der haftbedingten Leistungsunfähigkeit 72
bb) Die Entscheidung über Beachtlichkeit bzw. Unbeachtlichkeit der haftbedingten Leistungsunfähigkeit 74
(1) Meinungsstand 74
(a) Rechtsprechung und h.M. im Schrifttum 74
(b) Mindermeinungen 76
(2) Stellungnahme 77
cc) Sonderfall: Die haftbedingte Leistungsunfähigkeit nach einem Widerruf gemäß § 14 Abs. 2 StVollzG 83
d) Die Rechtslage bei unterhaltsrechtlicher Leistungsfähigkeit des Gefangenen 84
2. Der Betreuungsunterhalt als Gegenstand der unterhaltsrechtlichen Beziehung 88
a) Die Bedeutung der Leistungsfähigkeit beim Betreuungsunterhalt 88
b) Die haftbedingte Leistungsunfähigkeit des betreuenden Elternteils 89
c) Die Rechtslage bei Leistungsfähigkeit der inhaftierten Mutter 90
II. Die zwangsweise Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen 91
1. Die Privilegierung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche in der Zwangsvollstreckung 91
a) Erweiterte Zugriffsmöglichkeiten gemäß § 850d Abs. 1 ZPO 91
b) Vorratspfändung gemäß § 850d Abs. 3 ZPO 93
2. Die Geltung des § 850d ZPO zugunsten der Unterhaltsgläubiger von Gefangenen 94
a) Vollstreckung in Ansprüche aus § 43 StVollzG 94
b) Vollstreckung in Ansprüche aus § 44 StVollzG 99
c) Vollstreckung in Ansprüche auf Arbeitsvergütung aus einem freien Beschäftigungsverhältnis 101
d) Vollstreckung in Ansprüche aus einer Selbstbeschäftigung 101
e) Vollstreckung nach Gutschrift der Bezüge 102
aa) Hausgeld 103
bb) Überbrückungsgeld 105
cc) Eigengeld 105
3. Die Bedeutung der Privilegierung des § 850d ZPO für die Unterhaltsgläubiger von Gefangenen im Verhältnis zu den sonstigen Gläubigern 108
a) Opfer der Straftat 108
b) Vollzugsbehörde 109
c) Nichtprivilegierte Gläubiger 110
III. Die Ersatzhaftung gemäß §§ 1607, 1608 BGB 114
1. Die Ersatzhaftung bei Ausfall des Kindesunterhalts 114
a) Die Ersatzhaftung des anderen Elternteils gemäß § 1607 BGB analog 114
aa) Analoge Anwendung des § 1607 Abs. 1 BGB 114
bb) Analoge Anwendung des § 1607 Abs. 2 BGB 115
b) Die Ersatzhaftung der nachrangigen Verwandten gemäß § 1607 BGB 116
2. Die Ersatzhaftung bei Ausfall des Ehegattenunterhalts 117
D. Der Einfluß der Freiheitsstrafe auf die unterhaltsberechtigten Kinder und Ehepartner von Gefangenen unter sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten 117
I. Gesetzliche Krankenversicherung 117
1. Familienversicherung nach § 10 SGB V 117
2. Freiwillige Versicherung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V 121
II. Gesetzliche Pflegeversicherung 122
1. Familienversicherung gemäß § 25 SGB XI 122
2. Weiterversicherung nach § 26 Abs. 1 S. 2 SGB XI 123
III. Gesetzliche Rentenversicherung 123
IV. Gesetzliche Unfallversicherung 127
V. Gesetzliche Arbeitslosenversicherung 128
E. Zusammenfassende Bemerkungen 130
2. Kapitel: Die Gewährung staatlicher Leistungen zugunsten der unterhaltsberechtigen Kinder und Ehepartner von Strafgefangenen 133
A. Einleitende Bemerkungen 133
B. Allgemeine Leistungen zugunsten der unterhaltsberechtigten Angehörigen von Gefangenen 135
I. Ansprüche bei Ausfall des Barunterhalts 135
1. Unterhaltsersatzleistungen gemäß UVG 135
a) Allgemeines 135
b) Voraussetzungen 136
c) Umfang 137
d) Dauer 138
e) Anspruchsübergang 138
2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG 138
a) Allgemeines 138
b) Voraussetzungen 139
c) Umfang 140
d) Ansprüche des Sozialhilfeträgers gegen den Inhaftierten und deren Wirkung auf die Unterhaltsberechtigten 142
aa) Kostenersatz gemäß § 92a Abs. 1 BSHG 142
bb) Rückgriff gemäß § 91 BSHG 144
II. Ansprüche bei Ausfall des Betreuungsunterhalts 146
1. Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen nach § 20 SGB VIII 146
a) Allgemeines 146
b) Voraussetzungen 148
c) Art, Umfang und Dauer 151
2. Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach § 70 BSHG 151
a) Allgemeines 151
b) Voraussetzungen 152
c) Art und Umfang 153
d) Dauer 154
3. Vollzeitpflege und Heimerziehung gemäß §§ 27, 33, 34 SGB VIII 154
a) Allgemeines 154
b) Voraussetzungen 155
c) Ausgestaltung 157
III. Ansprüche bei Beeinträchtigung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung 159
1. Absicherung für den Krankheitsfall 159
a) Leistungen nach § 13 Abs. 2 BSHG 159
b) Leistungen nach §§ 36, 37 BSHG 160
2. Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit 160
a) Übernahme der Beiträge durch die Sozialhilfeträger 160
b) Leistungen nach §§ 68 f. BSHG 161
3. Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung 161
C. Entschädigungsleistungen zugunsten der unterhaltsberechtigten Angehörigen von Gefangenen 162
I. Entschädigung gemäß § 11 StrEG 162
1. Allgemeines 162
2. Zielsetzung 164
3. Voraussetzungen 165
4. Umfang 165
5. Frist 167
6. Belehrung 168
II. Entschädigung nach allgemeinem Aufopferungsrecht 169
1. Allgemeines 169
2. Die allgemeine Aufopferungsentschädigung unter dem Aspekt der mittelbaren Betroffenheit 171
3. Die allgemeine Aufopferungsentschädigung unter dem Aspekt der Betroffenheit in eigenen Rechten 174
III. Entschädigungsleistungen de lege ferenda 175
1. Das Erfordernis eines erweiterten Aufopferungsrechts 175
a) Erweiterung der aufopferungsrechtlich geschützten Rechtsgüter 175
b) Aufopferungsentschädigung bei immateriellen Nachteilen 177
2. Die Sonderopferlage der unterhaltsberechtigten Angehörigen 179
a) Zur grundsätzlichen Verantwortlichkeit der Allgemeinheit für die Angehörigenwirkung der Freiheitsstrafe 179
aa) Aspekt der Veranlassung 179
bb) Kein allgemeines Lebensrisiko 182
b) Das Überschreiten der allgemeinen Opfergrenze 183
3. Art und Umfang der Entschädigungsleistungen 187
a) Materielle Schäden 187
b) Immaterielle Schäden 188
4. Folgeüberlegungen 189
a) Verhältnis zur Strafrechtsentschädigung 189
b) Verhältnis zur Opferentschädigung 189
IV. Exkurs: Entschädigung bei Tötung des Gefangenen 191
D. Zusammenfassende Bemerkungen 194
3. Kapitel: Die Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen Belange im Vorfeld und während des Strafvollzuges: Möglichkeiten und Grenzen 196
A. Einleitende Bemerkungen 196
B. Die Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen Belange im Vorfeld des Strafvollzuges 197
I. Die Anordnung der Freiheitsstrafe und das allen Familienmitgliedern zustehende Grundrecht auf Ehe und Familie 197
1. Kein „echter“ Familienschutz bei der Anordnung der Freiheitsstrafe 197
2. Kann im Zusammenhang mit der strafgerichtlichen Verurteilung ein „echter“ Familienschutz verwirklicht werden? 200
3. Veränderungen des Sanktionssystems unter dem Aspekt des Ehe- und Familienschutzes 202
a) Erweiterte Aussetzungsmöglichkeiten nach § 56 StGB 202
b) Wochenend- und Urlaubshaft 203
c) Hausarrest 204
II. Der Aufschub der Strafvollstreckung unter Berücksichtigung familiärer Belange 205
1. Die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs nach § 456 StPO 205
a) Die sachlichen Voraussetzungen 205
b) Antrag des Verurteilten 208
c) Die Ermessensentscheidung der Vollstreckungsbehörde 209
d) Rechtsbehelfe 210
2. Überlegungen zu einem erweiterten Anwendungsbereich des § 456 StPO 211
a) Die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung nach § 456 Abs. 2 StPO 211
b) Die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs von Amts wegen 213
c) Die Gewährung einer Vollstreckungsunterbrechung auf der Grundlage des § 456 StPO 214
C. Die Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen Belange während des Strafvollzuges 216
I. Die Leitgedanken des Strafvollzuges und der Ehe- und Familienschutz 216
1. Der Ehe- und Familienschutz im Verhältnis zu den Vollzugsaufgaben 216
a) Verhältnis zur Resozialisierung 216
b) Verhältnis zum Schutz der Allgemeinheit 217
2. Die Gestaltungsgrundsätze des § 3 StVollzG unter dem Aspekt des Ehe- und Familienschutzes 218
a) Angleichungsgrundsatz 218
b) Gegenwirkungsgrundsatz 219
c) Integrationsgrundsatz 220
3. Die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Gefangenen und ihren Familien 221
II. Die Einbeziehung unterhaltsrechtlicher Belange im Rahmen von einzelfallbezogenen Vollzugsmaßnahmen 221
1. Die Bildung und Auszahlung des Überbrückungsgeldes nach § 51 StVollzG 221
a) Der „familienfreundliche“ Ansatz des § 51 StVollzG 221
b) Die Festsetzung des anzusparenden Überbrückungsgeldes 222
c) Die vorzeitige Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes nach § 51 Abs. 3 StVollzG 224
d) Die Rechtslage bei Auszahlung des Überbrückungsgeldes 225
2. Die soziale Hilfe gemäß den §§ 71–75 StVollzG 227
a) Die Grundnorm des § 71 StVollzG 227
b) Die Hilfe bei der Aufnahme nach § 72 StVollzG 228
c) Die Hilfe während des Vollzuges nach § 73 StVollzG 230
d) Die Entlassungshilfe nach §§ 74, 75 StVollzG 231
3. Die Vollzugsentscheidungen zur Erwerbstätigkeit außerhalb der Anstalt 232
a) Die Genehmigung des Freigangs nach § 11 StVollzG 232
b) Die Gestattungen nach § 39 StVollzG 236
aa) Die Gestattung des freien Beschäftigungsverhältnisses nach § 39 Abs. 1 StVollzG 236
bb) Die Gestattung der Selbstbeschäftigung nach § 39 Abs. 2 StVollzG 237
c) Der Widerruf des Freigangs nach § 14 StVollzG und die Aufhebung der Gestattungen nach § 39 StVollzG 238
4. Die Vollzugsentscheidungen zur Kinderbetreuung innerhalb und außerhalb der Anstalt 240
a) Die Unterbringung eines Kindes in der Vollzugsanstalt gemäß § 80 StVollzG 240
b) Die Vollzugsentscheidungen zum „Hausfrauenfreigang“ nach §§ 11, 14 StVollzG 242
aa) Die Gewährung des „Hausfrauenfreigangs“ nach § 11 StVollzG 242
bb) Der Widerruf des „Hausfrauenfreigangs“ nach § 14 StVollzG 244
III. Allgemeine Vollzugsgestaltung unter dem Aspekt familiärer Lebenshilfe 244
1. Die Förderung der Erwerbstätigkeit außerhalb der Vollzugsanstalt 244
2. Die Erhöhung der gesetzlichen Bezüge nach §§ 43 Abs. 1, 200 Abs. 1 StVollzG 247
3. Die Erfassung der Gefangenenarbeit als kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtige Beschäftigung 249
4. Die Vollzugsgestaltung zwecks Gewährleistung der Kinderbetreuung 251
D. Zusammenfassende Bemerkungen 252
Schlußbemerkungen 256
Literaturverzeichnis 259
Sachwortverzeichnis 274