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Der besondere Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG

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Straßmair, S. (2002). Der besondere Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Eine Untersuchung zu Gehalt und Struktur des Diskriminierungsverbotes sowie seiner Bedeutung für die verfassungsrechtliche Stellung und soziale Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50702-3
Straßmair, Stefan M.. Der besondere Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG: Eine Untersuchung zu Gehalt und Struktur des Diskriminierungsverbotes sowie seiner Bedeutung für die verfassungsrechtliche Stellung und soziale Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50702-3
Straßmair, S (2002): Der besondere Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG: Eine Untersuchung zu Gehalt und Struktur des Diskriminierungsverbotes sowie seiner Bedeutung für die verfassungsrechtliche Stellung und soziale Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50702-3

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Der besondere Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG

Eine Untersuchung zu Gehalt und Struktur des Diskriminierungsverbotes sowie seiner Bedeutung für die verfassungsrechtliche Stellung und soziale Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Straßmair, Stefan M.

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 890

(2002)

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Abstract

Der Autor unterzieht in der vorliegenden Arbeit den besonderen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG sowohl in seiner Bedeutung als Grundrecht für den Einzelnen als auch hinsichtlich seines Gehalts als Staatsauftrag zur Sozialgestaltung einer grundlegenden Untersuchung.

Dazu zeigt Stefan Straßmair zunächst das Verhältnis des Verfassungssatzes zu den einfachgesetzlichen Regelungen des Sozialrechts auf; insbesondere werden Entwicklung und Problematik des Rehabilitationsrechts bis zu seiner Zusammenfassung in dem neuen SGB IX im Juli 2001 dargestellt. Der verfassungsrechtliche Schwerpunkt der Arbeit liegt darauf, anhand der neueren Grundrechtsdogmatik einen Lösungsvorschlag für die Herleitung subjektiver Rechtspositionen aus dem neuen Gleichheitssatz zu entwickeln. Daneben wird auf die objektiv-rechtliche Bedeutung des Benachteiligungsverbots im Wertsystem des Grundgesetzes eingegangen. Schließlich bilden auch sogenannten Antidiskriminierungsgesetze zugunsten von Menschen mit Behinderungen in Europa und den USA einen Gegenstand der Arbeit. In diesem Zusammenhang wird sowohl auf gesetzgeberische Maßnahmen im Recht der Europäischen Union als auch auf die Hintergründe des im Mai 2002 in Kraft getretenen deutschen Gleichstellungsgesetzes eingegangen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhalt 9
Einleitung 21
1. Kapitel: Die rechtliche Stellung behinderter Personen im deutschen Sozialsystem 24
A. Das soziale System in Deutschland 24
I. Der Begriff der Sozialpolitik 25
II. Sozialpolitik und ihr rechtlicher Niederschlag im historischen Überblick 26
1. Die Sozialgeschichte bis zur Industrialisierung 26
2. Die soziale Entwicklung im Zuge der Industrialisierung in Deutschland 28
3. Die Reichssozialgesetze 30
4. Sozialgesetzgebung bis zum Ende der Weltkriege 32
5. Sozialgesetzgebung nach dem Zweiten Weltkrieg 33
a) Zur Entwicklung in der Bundesrepublik 34
b) Zur Entwicklung in der ehemaligen DDR 36
6. Strukturermittlung und Typisierungsversuch 37
III. Das Sozialrecht in der Bundesrepublik Deutschland 39
1. Der Begriff des Sozialrechts 39
2. Die Grundstrukturen des Sozialrechts 40
IV. Zusammenfassung und Würdigung 42
B. Die Entwicklung der Rehabilitation im deutschen Sozialsystem 43
I. Der Gedanke von der Rehabilitation behinderter Menschen 43
II. Der Begriff der Rehabilitation 44
III. Die Bedeutung der Rehabilitation im deutschen Sozialsystem 45
IV. Zur Entstehungsgeschichte des Rehabilitationsrechts 46
1. Von den Reichssozialgesetzen bis zum Zweiten Weltkrieg 46
2. Die Entwicklung in der Nachkriegszeit 49
3. Zusammenfassung 54
C. Die Grundzüge der Rehabilitation im Sozialrecht 54
I. Leistungsarten 55
II. Leistungsgrundsätze 56
III. Leistungsträger und Zuständigkeiten 58
IV. Zuständigkeitsgrenzen 60
V. Koordination, Kooperation und Kompetenzen 61
VI. Probleme der Rehabilitation im Sozialrecht 63
VII. Zusammenfassung 64
D. Der Strukturwandel in der Sozialpolitik 65
I. Von der Kausalität zur Finalität im Sozialrecht 65
II. Von der Rehabilitation zur Integration 66
III. Der Perspektivenwechsel in der Behindertenpolitik 67
2. Kapitel: Die verfassungsrechtliche Stellung behinderter Personen bis zur Einführung des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG 68
A. Das Sozialstaatsprinzip 68
I. Das soziale Staatsziel im Grundgesetz 68
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen 68
2. Historische Entstehung 69
II. Die soziale Staatsaufgabe 71
III. Die Idee der sozialen Gerechtigkeit 72
IV. Elemente moderner Sozialstaatlichkeit 73
1. Sicherung einer menschenwürdigen Existenz 74
2. Soziale Gleichheit 74
3. Soziale Sicherheit 75
4. Daseins- und Wachstumsvorsorge 77
5. Arbeitsrecht und Ausbildungsförderung 78
V. Die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für die Belange behinderter Menschen 78
1. Die verfassungsrechtliche Absicherung gesetzgeberischer Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen 79
a) Sozialgestaltung als gesetzgeberische Verpflichtung 79
b) Die Wechselbeziehung von einfachem Recht und verfassungsrechtlichem Sozialstaatsprinzip 80
c) Die Auslegung der Sozialstaatsdeklaration 80
d) Folgerung für gesetzgeberische Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen 83
2. Sozialstaatsprinzip und einklagbare Rechtsansprüche 84
VI. Ergebnis 86
B. Die Grundrechte 86
I. Die subjektiv- und objektivrechtliche Dimension der Grundrechte 87
1. Grundrechte als subjektive Rechte – insbesondere ihre klassische Funktion als Abwehrrechte gegen den Staat 87
2. Die objektiv-rechtliche Dimension der Grundrechte 88
3. Objektiv-rechtliche Aufgaben und Funktionen der Grundrechte 89
a) Grundrechte als Einrichtungsgarantien 90
b) Staatliche Schutzaufträge und Schutzpflichten 90
c) Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren 92
II. Die sozialstaatliche Interpretation der Grundrechte 93
III. Grundrechte als Leistungs- und Teilhaberechte 94
1. Derivative Rechte auf staatliche Leistung 95
a) Derivative Leistungsansprüche aus dem Gleichheitspostulat 95
b) Derivative Leistungsrechte aus Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie 97
2. Originäre Rechte auf staatliche Leistung 98
a) Originäre Leistungsansprüche aus den Freiheitsrechten 98
b) Die Problematik der gerichtlichen Durchsetzung originärer Leistungsrechte 99
c) Konsequenzen für die Begründung originärer Leistungsrechte 101
d) Originäre Leistungsrechte und die Sicherung eines sozialen Mindeststandards 102
3. Zusammenfassung 104
III. Schlussfolgerung 104
3. Kapitel: Die Einführung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG im Zuge der Verfassungsreform des Jahres 1994 106
A. Die Verfassungsreform 1994 106
I. Die Verfassungsdiskussion im Rahmen der Wiedervereinigung 106
II. Die Gemeinsame Verfassungskommission 110
III. Die Forderung nach einer Verfassungsergänzung im Hinblick auf die Belange behinderter Personen 111
B. Die Hintergründe der Forderung nach einer Ergänzung des Grundgesetzes zugunsten behinderter Personen 112
I. Rechtssoziologische Aspekte 113
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben 113
a) Die Garantie der Menschenwürde 113
b) Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 116
2. Die Menschenwürde und das Lebensrecht behinderter Personen in der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit 118
a) Öffentlicher Sprachgebrauch 118
b) Gewalt gegen Personen mit Behinderungen 120
c) Die besondere Situation behinderter Frauen 121
3. Die Menschenwürde und das Lebensrecht behinderter Menschen in der wissenschaftlichen Diskussion 122
a) Die (bio-)medizinische Konfliktlage 122
b) Die (bio-)ethische Problemlösung 123
c) Die historische Erfahrung 124
II. Rechtsgeschichtliche und rechtspolitische Aspekte 126
1. Die Rechtsprechung der Zivilgerichte in der alten Bundesrepublik – insbesondere die Entscheidungen zum Reisevertragsrecht 127
2. Die besonderen Vorschriften zugunsten behinderter Personen in den Verfassungen der neuen Bundesländer 129
III. Außenpolitische und rechtsvergleichende Aspekte 131
1. Regelungen im Völkerrecht und im europäischen Gemeinschaftsrecht 131
a) Völkerrecht 131
b) Europarecht 133
2. Internationales Verfassungsrecht 134
C. Der Weg bis zum Inkrafttreten des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 135
I. Die Alternativen zur Verfassungsergänzung 135
1. Die Aufnahme eines Verfassungsauftrages 135
2. Die Ergänzung von Art. 3 GG um einen weiteren Gleichheitssatz 137
a) Die Entstehung des Gedankens 137
b) Ergänzungsalternativen zu Art. 3 GG a.F. 138
II. Die Diskussion in der Gemeinsamen Verfassungskommission 139
1. Der Verlauf der Beratungen 139
2. Die Anhörung vor den Berichterstattern 140
3. Die Entscheidung der Kommission 141
III. Das Gesetzgebungsverfahren zur Verfassungsänderung 143
IV. Die Zielsetzung der Verfassungsergänzung 144
4. Kapitel: Gehalt und Bedeutung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 146
A. Die Gewährleistung rechtlicher Gleichheit im Grundgesetz 146
I. Die Gleichheitssätze im Grundgesetz 147
II. Der Gehalt des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG 148
III. Die objektiv-rechtlichen Grundlagen der Gleichheitsrechte 149
1. Gleichheit und Gerechtigkeit 149
2. Rechtliche und faktische Gleichheit 151
a) Das Verhältnis von rechtlicher und faktischer Gleichheit 151
b) Faktische Gleichheit als Chancen- oder Ergebnisgleichheit 152
3. Das Verhältnis von Gleichheit und Freiheit 153
a) Der Konflikt zwischen faktischer Gleichheit und Freiheit 153
b) Lösungsansätze in der Rechtswissenschaft 154
IV. Gleichheitsrechte als subjektive Rechte 155
1. Die Gleichheit als Gegenstand individueller Ansprüche 156
2. Die Akzessorietät der Gleichheitssätze 157
3. Die Struktur der Gleichheitssätze als subjektive Rechte 157
V. Die Bedeutung der besonderen Gleichheitssätze aus Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG 159
1. Die Konkretisierung der allgemeinen Rechtsgleichheit durch die besonderen Gleichheitssätze des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG 159
2. Parallelen zwischen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GG 160
3. Das Verhältnis zwischen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG 162
4. Keine Benachteiligung oder Bevorzugung „wegen" eines Merkmals des Art. 3. Abs. 1 Satz 1 GG – der spezielle Gleichheitssatz als Anknüpfungsverbot 164
B. Der Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 166
I. Der Begriff der Behinderung im Verfassungsrecht 166
1. Die herkömmliche defektorientierte Auslegung 167
2. Die sozialorientierte Begriffsauslegung 169
3. Umfang und Grenzen des Begriffsinhaltes 170
a) Ursachen der Behinderung 171
b) Intensität und Grad der Behinderung 171
c) Behinderung und chronische Krankheiten 173
d) Drohende Behinderungen 173
4. Zusammenfassung 174
II. Das Verbot der Benachteiligung 175
1. Begriff und Bedeutung der „Benachteiligung" 175
2. Das Verhältnis von Behinderung und Benachteiligung 177
3. Die einseitige Verbotsrichtung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 178
4. Kein Verbot der Bevorzugung behinderter Personen 179
5. Die Formen (benachteiligender) Ungleichbehandlungen 180
a) Die unmittelbare Ungleichbehandlung 180
b) Die mittelbare Ungleichbehandlung 182
c) Die „strukturelle" Benachteiligung behinderter Menschen 182
III. Der persönliche Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 183
1. Der berechtigte Personenkreis 183
a) Natürliche Personen 183
b) Juristische Personen 185
2. Die Bindungsadressaten 187
a) Die staatliche Gewalt 187
b) Die Gesellschaft als Bindungsadressat? 188
C. Die subjektiv-rechtliche Dimension des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 191
I. Subjektiv-rechtliche Grundrechtspositionen aus Art. 3 GG a.F. 191
1. Die Struktur des allgemeinen Gleichheitssatzes als individuelles Abwehrrecht gegen staatliche Ungleichbehandlungen 191
a) Verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlungen 192
b) Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 192
(1) Die Willkürformel 193
(2) Die „neue" Formel 193
(3) Die „neueste" Formel 194
c) Fazit 195
2. Das individuelle Abwehrrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG 196
a) Die staatliche Ungleichbehandlung durch Anknüpfung an ein Merkmal des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG 197
(1) Die Ungleichbehandlung durch „unmittelbare" Anknüpfung in Form der unmittelbaren Differenzierung 198
(2) Die Ungleichbehandlung durch „mittelbare" Anknüpfung in Form der mittelbaren Differenzierung 200
b) Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung im Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG 202
(1) Anforderungen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Differenzierung 203
(2) Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Differenzierung 205
c) Zusammenfassung und Würdigung 207
(1) Die herkömmliche Auslegung als striktes Differenzierungsverbot 207
(2) Vom Differenzierungs- zum Diskriminierungsverbot 208
II. Die Interpretation des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG als subjektives Abwehrrecht gegen benachteiligende Ungleichbehandlungen 209
1. Ansichten in der Literatur 210
a) Die restriktive Interpretation 211
b) Die extensive Interpretation 213
2. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 215
a) Die Grundsatzentscheidungen zum Schulrecht 215
b) Die Entscheidung zur Testierfreiheit 218
3. Zusammenfassende Stellungnahme 220
III. Die dogmatische Struktur des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG als subjektives Recht – Kritik und eigener Ansatz 221
1. Der besondere Gleichheitssatz als Sitz eines „Anknüpfungsverbotes für benachteiligende Ungleichbehandlungen"? 221
a) Das herkömmliche Modell eines Anknüpfungsverbotes auf Grundlage eines kategorischen Verbotes rechtlicher Differenzierungen 222
b) Die Problematik bei der Interpretation des Art. 3 Abs. 3 GG nach dem herkömmlichen Anknüpfungsmodell 222
c) Die Erweiterung des herkömmlichen Anknüpfungsmodells in Literatur und Rechtsprechung 225
d) Kritik am Konzept des Anknüpfungsverbotes 225
e) Strukturelle Unterschiede zwischen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GG 227
f) Fazit 229
2. Das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG als Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen 229
a) Diskriminierung und Differenzierung 230
b) Die Struktur des Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 231
(1) Die Ermittlung einer – benachteiligenden – Ungleichbehandlung durch Vergleich 231
(2) Die Priifungskonzepte für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot 232
3. Die Wirkung des Diskriminierungsverbotes 233
a) Die verfassungsrechtlich relevanten Ungleichbehandlungen 233
b) Die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung im Rahmen des Diskriminierungsverbotes 234
c) Schlussfolgerung 237
IV. Ergebnis 238
D. Die objektiv-rechtliche Dimension des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 238
I. Die Bedeutung des besonderen Gleichheitssatzes im Wertesystem der Grundrechte – Aspekte aus Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie 238
1. Die Grundlagen einer Werteordnung im Grundgesetz 239
a) Menschenwürde und Recht auf Leben 239
b) Freiheit und Gleichheit 239
c) Fazit 240
2. Die Verfassungswirklichkeit 241
a) Die Diskrepanz zwischen Seins- und Sollensordnung 241
b) Der Wert- und Geltungsanspruch menschlichen Lebens im rechtsphilosophischen Konflikt 243
c) Schlussfolgerung 245
3. Konsequenzen für die Bedeutung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG im Wertesystem der Grundrechte 246
II. Der objektiv-rechtliche Gehalt des besonderen Gleichheitssatzes 248
1. Die Konkretisierung von allgemeinem Gleichheitssatz und Sozialstaatsprinzip 248
2. Die Verstärkung von Menschenwürdegarantie und Recht auf Leben 250
3. Die Überwindung von Diskriminierungen wegen einer Behinderung als Staatsauftrag 252
4. Die integrative, appellative und edukative Wirkung des Verfassungssatzes 255
5. Objektiv-rechtliche Aufgaben und Funktionen 258
a) Schutzrechtsgewährleistungen 258
b) Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren 260
c) Die Sicherung von Leistung und Teilhabe 260
6. Zusammenfassung 261
III. Die Ausstrahlungswirkung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ins bürgerliche Recht 262
1. Die „unmittelbare" Wirkung der Verfassungsnorm auf private Rechtsbeziehungen 262
2. Die mittelbare Drittwirkung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG im Privatrecht 264
3. Zusammenfassung 267
5. Kapitel: Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 268
A. Der Gleichstellungsauftrag aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 269
I. Gleichheit, Gleichberechtigung und Gleichstellung 269
1. Der Gleichstellungsgedanke im Bereich der Geschlechtergleichheit 269
2. Inhalte und Ziele der Gleichstellung 270
II. Die gruppenorientierte Perspektive des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG 272
1. Der Gruppenvergleich als Grundlage des Gleichheitssatzes 272
2. Vom Verbot der Diskriminierung zum Gebot der Privilegierung 273
3. Die Rolle des Sozialstaatsprinzips 274
4. Der besondere Gleichheitssatz als Gleichstellungsgebot 275
a) Parallelen zum Thema der Geschlechtergleichheit 275
b) Ziele der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 276
c) Konsequenzen 277
5. Folgerungen 277
III. Gemeinschaftsrechtliche und internationale Aspekte 278
1. Anti-Diskriminierungsmaßnahmen im Europarecht 278
a) Gleichstellungsinitiativen 278
b) Der neue Art. 13EGV 279
c) Die Europäische Grundrechtscharta 281
d) Folgerung 283
2. Die französische Gesetzgebung zur Beseitigung von Diskriminierungen 284
3. Das amerikanische Antidiskriminierungsgesetz von 1990 285
B. Gleichstellungsinitiativen auf Landesebene 286
I. Die Änderungen im Verfassungsrecht der alten Bundesländer 287
II. Landesgleichstellungsgesetze zugunsten behinderter Personen 289
1. Gegenstände von Gleichstellungsgesetzen auf Landesebene 289
a) Zuständigkeiten der Länder 289
b) Allgemeine Bestimmungen 290
c) Änderungen einzelner Landesgesetze 291
2. Das Landesgleichberechtigungsgesetz von Berlin 293
III. Zusammenfassung 294
C. Gleichstellungsinitiativen auf Bundesebene 295
I. Das neue Rehabilitationsrecht im Neunten Buch Sozialgesetzbuch 295
1. Aufgaben und Ziele des Gesetzes 295
2. Gliederung und Schwerpunkte des Gesetzes 296
3. Weiterentwicklungen im Rehabilitationsrecht 297
a) Der neue Behinderungsbegriff 297
b) Leistungsarten und Zuständigkeiten 298
c) Koordination und Kooperation 299
II. Das allgemeine Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetz 299
1. Antidiskriminierungsgesetz 300
2. Änderungen im Bundesrecht 301
III. Zusammenfassende Stellungnahme 301
Zusammenfassung und Ausblick 303
Literaturverzeichnis 309
Sachwortverzeichnis 318