Der offene Verfassungsstaat zwischen Souveränität und Interdependenz
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Der offene Verfassungsstaat zwischen Souveränität und Interdependenz
Eine Studie zur Wandlung des Staatsbegriffs der deutschsprachigen Staatslehre im Kontext internationaler institutionalisierter Kooperation
Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 122
(1998)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Institutionalisierte Kooperation durch Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, charakteristisch ausgeprägt in der Organisation der Vereinten Nationen oder der Europäischen Gemeinschaft/Union, ist zum Wesensmerkmal des modernen Verfassungsstaates geworden. In der vorgelegten Studie unternimmt der Autor den Versuch, die rechtlich relevanten Wesensmerkmale eines so in internationaler institutionalisierter Kooperation eingebetteten modernen Verfassungsstaates darzustellen. Dazu wird das herkömmliche, auf Georg Jellinek zurückgehende Elementenverständnis des Staates (Gebiet, Volk, Staatsgewalt) dem die institutionalisierte Kooperation bestimmenden Normengeflecht - etwa auf den Gebieten der internationalen Friedenssicherung, des Menschenrechtsschutzes, des Umweltschutzes, des Weltwirtschaftsrechts, der europäischen Integration sowie dem rechtlichen Aktionsraum nichtstaatlicher Akteure der Zivilgesellschaft - gegenübergestellt. Dabei ergeben sich deutliche Fragmentierungen des überkommenen Bildes vom Staat. Sie deuten auf die auch verfassungsrechtlich nachvollzogene Kooperationsöffnung des Staates hin. Diese ist angesichts vieler nur noch staatengemeinschaftlich zu lösender Problemlagen wie etwa weltweiten Migrationsströmen und globaler Umweltzerstörung nur eine folgerichtige, von den Staaten im wohlverstandenen Eigeninteresse beförderte Reaktion. Die zu konstatierende Wandlung des Staates zum kooperationsoffenen Verfassungsstaat bestimmt ein funktionales Staatsverständnis, welches den Staat als Angelpunkt eines Mehrebenensystems der Aufgabenerledigung im universellen, regionalen und staatlichen Bereich versteht. Die Notwendigkeit institutionalisierter internationaler Aufgabenerfüllung in internationalen Organisationen hat freilich bereits insofern Einfluß auf Staatlichkeit, als internationale Hoheitsgewalt bzw. Integrationsgewalt zum nationale Staatsgewalt ergänzenden Element des offenen Verfassungsstaates am Ende des 20. Jahrhunderts geworden sind.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 18 | ||
Einleitung | 25 | ||
Teil I: Der moderne souveräne Staat im Kontext internationaler Kooperation | 38 | ||
Kapitel 1: Die Entwicklung bis zum 19. Jahrhundert: Staatswerdung ohne institutionalisierte internationale Zusammenarbeit | 38 | ||
I. Die Zeit vor dem modernen souveränen Staat: Herrschaftsverbände in Antike und Mittelalter | 38 | ||
II. Die Herausbildung des modernen souveränen Staates | 41 | ||
III. Staatlichkeit von Reich und/oder Territorien – Das Zeitalter des Absolutismus in Deutschland als Frage der Zuordnung der Herrschergewalt | 45 | ||
1. Die rechtliche Situation im Heiligen Römischen Reich: staatsrechtliche oder völkerrechtliche Beziehungen der Territorien? | 45 | ||
2. Die staatstheoretische Erfassung des Reiches | 46 | ||
Kapitel 2: Das 19. Jahrhundert. Die Fragen von staatlicher Einheit und bürgerlicher Freiheit als determinierende Faktoren introvertierter Staatsbetrachtung | 49 | ||
I. Die politischen Rahmenbedingungen | 49 | ||
II. Staatslehren des 19. Jahrhunderts | 54 | ||
1. Hegels Einwirkung auf das Staatsdenken des 19. Jahrhunderts | 54 | ||
2. Die Staatslehre des monarchischen Prinzips (Friedrich Julius Stahl) | 55 | ||
3. Robert von Mohls Lehre vom liberalen Rechtsstaat | 56 | ||
4. Die Lehre vom Staat als Organismus | 57 | ||
5. Die anorganische Staatslehre | 60 | ||
6. Die Zweiseitenbetrachtung des Staates bei Georg Jellinek | 62 | ||
7. Zusammenfassung: Der Stand der Staatslehre am Ende des 19. Jahrhunderts im Blick auf den internationalen Kontext | 65 | ||
Kapitel 3: Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts. Republik und Diktatur als Herausforderung der Staatstheorie vor dem Hintergrund verstärkter internationaler institutionalisierter Kooperation | 68 | ||
I. Haager Konferenzen, Weltkrieg und Völkerbund | 69 | ||
II. Introvertiertes Staatsdenken als Antwort auf die Herausforderung der Republik | 73 | ||
1. Der Staat als Rechtsordnung (Hans Kelsen) | 75 | ||
2. Der Staat als Integration (Rudolf Smend) | 76 | ||
3. Der Staat als Handlungs- und Wirkungseinheit (Hermann Heller) | 79 | ||
4. Der Staat als Entscheidungsmacht (Carl Schmitt) | 82 | ||
5. Die „Richtung“ der deutschen Staats(rechts)lehre in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts | 86 | ||
III. Das kooperationsnegierende Staatsverständnis des Nationalsozialismus | 90 | ||
Kapitel 4: Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Fortsetzung des introvertierten Staatsdenkens der Staatslehre trotz rascher Fortentwicklung internationaler institutionalisierter Kooperation | 93 | ||
I. Gründung der Vereinten Nationen als Fortentwicklung institutionalisierter Kooperation auf universaler Ebene | 94 | ||
II. Fortschreiten regionaler Kooperation und Integration | 99 | ||
1. Die europäische Integration | 100 | ||
2. NAFTA, ASEAN, MERCOSUR und andere Strukturen zwischenstaatlicher wirtschaftlicher Zusammenarbeit | 103 | ||
3. Andere Staatenverbindungen: Europarat, OSZE und GUS | 107 | ||
4. Zusammenfassung | 110 | ||
III. Die zeitgenössische Beschreibung des Staates in der politikwissenschaftlichen Integrationstheorie und in der Allgemeinen Staatslehre | 111 | ||
1. Politikwissenschaftliche Ansätze: Die Integrationstheorie | 113 | ||
a) Die Pluralismustheorie (Karl W. Deutsch) | 114 | ||
b) Der Funktionalismus (David Mitrany) | 114 | ||
c) Der Neo-Funktionalismus (Ernst B. Haas, Leon N. Lindberg) | 115 | ||
d) Die Interdependenztheorie (Robert O. Keohane, Joseph S. Nye) | 116 | ||
e) Die Föderalismustheorie (Carl J. Friedrich) | 118 | ||
f) Bewertung | 118 | ||
2. Divergierende Staatskonzeptionen in der Liberalismus-Kommunitarismus-Debatte um „Mitgliedschaft“ in einer politischen Gemeinschaft | 119 | ||
3. Deutschsprachige Staatslehren nach 1945 | 120 | ||
a) Die Dreiseitenbetrachtung des Staates als soziale Tatsache, Rechtsbegriff und Idee bei Hans Nawiasky | 120 | ||
b) Der Staat als einheitsbildendes horizontales und vertikales System bei Herbert Krüger | 122 | ||
c) „Der Staat in der Wandlung zur Staatengemeinschaft zum Weltstaat“ bei Felix Ermacora | 124 | ||
d) Staatslehren unter Bezugnahme auf die Elementenlehre von Georg Jellinek: Reinhold Zippelius, Thomas Fleiner-Gerster, Martin Kriele, Karl Doehring, Günter und Erich Küchenhoff | 126 | ||
e) Weitere Konzeptionen: Rezeption der „Wiener Schule“ (Friedrich Koja), Staat als System (Peter Pernthaler) und soziologische Staatsbetrachtung (Roman Herzog) | 128 | ||
f) Ansätze zur Verdeutlichung der internationalen Verflechtung des Staates (Albert Bleckmann und Peter Saladin) | 129 | ||
4. Die Staatsbetrachtung des Bundesverfassungsgerichts | 130 | ||
5. Resümee | 132 | ||
Teil II: Die Struktur des in internationaler Kooperation eingebundenen Verfassungsstaates, dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland und anderer ausgewählter Verfassungsstaaten | 137 | ||
Kapitel 1: Die Öffnung des deutschen Verfassungsstaates für die internationale Zusammenarbeit | 137 | ||
I. Die Verfassungsordnung als Indikator der Öffnung | 137 | ||
1. Inkorporation des Völkerrechts in die nationale Rechtsordnung | 138 | ||
2. Materielle Determinanten der Öffnung: Das Verhältnis gegenüber Fremden als Beispiel | 141 | ||
3. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die institutionalisierte internationale Kooperation (Art. 23, 24 GG) | 142 | ||
a) Die allgemeine Regel des Art. 24 GG | 143 | ||
aa) Art. 24 Abs. 1 GG | 143 | ||
bb) Art. 24 Abs. 1 a GG | 144 | ||
cc) Art. 24 Abs. 2 GG | 146 | ||
dd) Art. 24 Abs. 3 GG | 148 | ||
b) Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Integration des Verfassungsstaates Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union (Art. 23 GG) | 149 | ||
aa) Die Struktursicherungsklausel des Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG: Wahrung der Verfassungsessentialia | 150 | ||
bb) Die Verfassungsbestandsklausel des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG als Grenze der Übertragung von Hoheitsrechten | 155 | ||
cc) Zwischenergebnis | 162 | ||
II. Das verfassungsrechtliche Bild des kooperationsoffenen Verfassungsstaates Deutschland | 163 | ||
Kapitel 2: Die Kooperationsöffnung anderer Verfassungsstaaten im Überblick | 164 | ||
I. Frankreich | 165 | ||
II. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland | 167 | ||
III. Vereinigte Staaten von Amerika | 168 | ||
IV. Rußland | 172 | ||
V. Volksrepublik China | 173 | ||
VI. Japan | 175 | ||
VII. Indien | 177 | ||
Kapitel 3: Zusammenfassender Verfassungsvergleich | 178 | ||
Teil III: Das Wirken des Verfassungsstaates in verschiedenen Bereichen internationaler und supranationaler institutionalisierter Zusammenarbeit sowie gegenüber nichtstaatlichen Akteuren | 182 | ||
1. Abschnitt: Der Verfassungsstaat im Kontext internationaler institutionalisierter Kooperation | 183 | ||
Kapitel 1: Friedenssicherung | 183 | ||
I. Einwirkung des Friedenssicherungsmechanismus kollektiver Sicherheit auf staatliches Territorium | 184 | ||
II. Das Staatsvolk im System kollektiver Sicherheit | 193 | ||
III. Die Staatsgewalt im System kollektiver Sicherheit | 194 | ||
1. Bindung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an Sanktionsbeschlüsse des Sicherheitsrates | 194 | ||
a) Grundkonzept | 194 | ||
b) UN-Praxis bei nicht-militärischen Sanktionen | 196 | ||
c) UN-Praxis bei militärischen Sanktionen | 197 | ||
d) Zwischenergebnis | 200 | ||
2. Bedeutung für die Staatsgewalt | 201 | ||
a) Deutschland | 201 | ||
b) Andere Staaten | 204 | ||
IV. Zusammenfassung: Der Staat der Elemententrias im System kollektiver Sicherheit | 205 | ||
Kapitel 2: Die Mitwirkung des Verfassungsstaates an Systemen kollektiver Selbstverteidigung (NATO/WEU) | 207 | ||
I. Die Wirkung kollektiver Selbstverteidigung auf staatliches Territorium | 208 | ||
II. Kollektive Selbstverteidigung und Staatsvolk | 208 | ||
III. Kollektive Selbstverteidigung und Staatsgewalt | 209 | ||
IV. Zusammenfassung | 215 | ||
Kapitel 3: Die Rolle des Verfassungsstaates beim Schutz universell und regional gewährleisteter Menschenrechte | 216 | ||
I. Der Einfluß des internationalen Menschenrechtsschutzes auf staatliches Territorium | 219 | ||
II. Die Bedeutung des internationalen Menschenrechtsschutzes für den Begriff des Staatsvolks | 222 | ||
III. Einwirkungen des internationalen Menschenrechtsschutzes auf nationale Staatsgewalt | 223 | ||
IV. Zusammenfassung | 229 | ||
Kapitel 4: Institutionalisierter internationaler Umweltschutz und die Rolle des Staates | 231 | ||
I. Der Einfluß des internationalen Umweltrechts auf den Begriff des Staatsgebiets | 233 | ||
II. Der Einfluß des internationalen Umweltrechts auf den Begriff des Staatsvolks | 239 | ||
III. Einwirkungen des internationalen Umweltrechts auf das Konzept der Staatsgewalt | 242 | ||
IV. Zusammenfassung | 246 | ||
Kapitel 5: Internationale institutionalisierte Wirtschaftskooperation und die Rolle des Staates | 248 | ||
I. Weltwirtschaftsordnung und staatliches Territorium | 252 | ||
1. Welthandelsordnung | 252 | ||
2. Weltwährungsordnung | 255 | ||
3. Besteuerung | 256 | ||
4. Die internationale Eigentumsordnung | 256 | ||
5. Zwischenergebnis | 257 | ||
II. Das Staatsvolk im Gefüge der weltwirtschaftlichen Beziehungen | 258 | ||
1. Die Relativierung der personalen Hoheitsgewalt | 259 | ||
a) Völkerrechtliche Berechtigung des Individuums im internationalen Wirtschaftsrecht? | 259 | ||
b) Transnationale Unternehmen als Völkerrechtssubjekte? | 261 | ||
2. Resümee | 264 | ||
III. Staatsgewalt und weltwirtschaftliche Beziehungen | 265 | ||
1. Internationale Handelsordnung und Staatsgewalt | 265 | ||
2. Extraterritoriale Wirkung von Hoheitsakten zum Schutze des Wettbewerbs | 268 | ||
3. Hoheitsgewalt und Währungsrecht | 269 | ||
4. Aspekte der Existenz eines Solidaritätswirtschaftsvölkerrechts und Auswirkungen auf staatliche Hoheitsgewalt | 274 | ||
a) Normative Ansatzpunkte | 275 | ||
aa) Allgemeines Völkerrecht | 275 | ||
bb) Insbesondere: Das Konzept des „Gemeinsamen Erbes der Menschheit“ | 276 | ||
cc) Zwischenergebnis | 278 | ||
dd) Weitere normative Grundlagen im Recht anderer internationaler Organisationen | 278 | ||
b) Auswirkungen der Solidaritätsaspekte auf die Staatsgewalt | 282 | ||
5. Verschuldung und staatliche Hoheitsgewalt | 283 | ||
IV. Zusammenfassung | 285 | ||
Kapitel 6: Zur Rolle des Staates in der internationalen Informationsordnung | 286 | ||
1. Grenzüberschreitender Informationsfluß und staatliches Territorium | 289 | ||
2. Grenzüberschreitender Informationsfluß und Staatsvolk | 290 | ||
3. Grenzüberschreitender Informationsfluß und staatliche Gewalt | 290 | ||
4. Zusammenfassung | 293 | ||
2. Abschnitt: Verfassungsstaaten und Rechtssetzung in Sonderorganisationen der Vereinten Nationen | 294 | ||
Kapitel 7: Der Schutz der Rechtsgüter Gesundheit, Ernährung sowie des Luftverkehrs und der satellitengestützten Telekommunikation durch Rechtssetzung von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen und die Rolle des Staates | 294 | ||
I. Rechtssetzung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und nationale Staatsgewalt | 295 | ||
II. Rechtssetzung durch die Welternährungsorganisation (FAO) und nationale Staatsgewalt | 298 | ||
III. Rechtssetzung durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und nationale Staatsgewalt | 301 | ||
IV. Rechtssetzung durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU) und nationale Staatsgewalt | 304 | ||
V. Zusammenfassung: Rechtssetzung durch Sonderorganisationen und deren Einwirkung auf Staatsgewalt | 307 | ||
3. Abschnitt: Die Konfrontation des Verfassungsstaates mit Akteuren der „Gesellschaftswelt“ – Das Wirken der Nichtregierungsorganisationen auf den Gebieten des Sports, des Luftverkehrs, der Entwicklungszusammenarbeit, der Menschenrechte und des Umweltschutzes | 309 | ||
Kapitel 8: Die Rolle des Staates im transnationalen Beziehungsgeflecht | 309 | ||
I. Problemstellung und Begrifflichkeit | 309 | ||
II. Staatsgewalt gegenüber dem Handeln der Nichtregierungsorganisationen | 312 | ||
1. Staatsgewalt und Reglementierung des internationalen Sports durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) | 312 | ||
2. Das Wirken der International Air Transport Association (IATA) im Verhältnis zu staatlicher Gewalt | 316 | ||
3. Das Wirken von Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Entwicklungshilfe im Verhältnis zu staatlicher Gewalt | 320 | ||
4. Der Einsatz von Amnesty International und Greenpeace zum Schutze von Menschenrechten und der Umwelt | 322 | ||
a) Amnesty International als Sachwalter der Menschenrechte | 322 | ||
b) Greenpeace als Sachwalter des Staatengemeinschaftsinteresses des Schutzes der Umwelt | 326 | ||
III. Zusammenfassung | 328 | ||
4. Abschnitt: Der Verfassungsstaat im Kontext regionaler institutionalisierter Kooperation | 330 | ||
Kapitel 9: Das Beispiel der Integration des Verfassungsstaates in der Europäischen Union | 330 | ||
A. Der Integrationsstand in Europa: die Rechtsnatur der Europäischen Union | 331 | ||
B. Die Elemententrias im Beziehungsgeflecht der europäischen Integration | 334 | ||
I. Der Begriff des Territoriums im europäischen Integrationszusammenhang | 334 | ||
II. Das Staatsvolk im europäischen Integrationszusammenhang | 337 | ||
III. Der Umfang der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten der EU im europäischen Integrationszusammenhang | 341 | ||
1. Begrenzte Einzelzuständigkeit der Gemeinschaft | 342 | ||
a) Grundsatz | 342 | ||
b) Die Bedeutung des Art. F.3 EU-V und das Subsidiaritätsprinzip | 344 | ||
aa) Kompetenz-Kompetenz der Union in Art. F.3? | 344 | ||
bb) Grundsatz der Subsidiarität | 345 | ||
2. Rechtssetzung durch die Gemeinschaft und Einwirkung auf die nationale Rechtsordnung | 348 | ||
a) Europäisches Gemeinschaftsrecht als eigenständige Rechtsordnung | 348 | ||
b) Wirkung der Sekundärrechtssetzung | 349 | ||
3. Mitgliedstaaten als „Herren der Verträge“ | 354 | ||
4. Überformung nationalen Rechts durch europäische Rechtssetzung | 356 | ||
a) Der Status des Asylrechts in der Europäischen Union | 356 | ||
b) Die Verkehrsfreiheiten des Gemeinsamen Marktes zwischen Gemeinschaftsregelung und nationalem Regelungsvorbehalt | 358 | ||
c) Die europäische Überformung des Staatshaftungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Umweltrechts | 360 | ||
aa) Staatshaftungsrecht | 361 | ||
bb) Allgemeines Verwaltungsrecht | 362 | ||
cc) Umweltrecht | 364 | ||
dd) Zwischenergebnis | 368 | ||
d) Staatsangehörigenvorbehalt der Grundrechte | 369 | ||
e) Europäisches Währungssystem, Währungsunion und staatliche Währungshoheit | 370 | ||
f) Kommunales Wahlrecht für EU-Bürger und nationale Staatsgewalt | 373 | ||
g) Staatlicher Rechtsschutzvorbehalt durch Grundrechte? Das Verhältnis von Gemeinschaftsgewalt und Staatsgewalt der Mitgliedstaaten | 375 | ||
C. Zusammenfassung | 379 | ||
Teil IV: Das Staatsbild des ausgehenden 20. Jahrhunderts – Bausteine einer Theorie der offenen Staatlichkeit | 380 | ||
Kapitel 1: Bestandsaufnahme – Was bleibt vom Staat? | 380 | ||
I. Wahrnehmbare Modifikationen des Staatsbildes der Dreielementenlehre: Der Wandel zum offenen Verfassungsstaat | 380 | ||
1. Wandlungen des Konzepts des Territoriums | 381 | ||
2. Das sich wandelnde Konzept des Staatsvolks | 382 | ||
3. Veränderungen der Staatsgewalt | 384 | ||
4. Fazit: Die entscheidende Bedeutung der Staatsgewalt für die Bestimmung des Staatlichen | 387 | ||
II. Die Stellung des offenen Verfassungsstaates im System der Aufgabenerfüllungsebenen | 390 | ||
1. Das internationale System als Modell von Aufgabenerfüllungsebenen | 391 | ||
2. Die Aufgabenbestimmtheit des Staates und die Abkehr von der Vermutung exklusiv staatlicher Aufgabenerledigungskompetenz | 392 | ||
3. Die Struktur einer Aufgabe als Kriterium für die Bestimmung der Erfüllungsebene: der Grundsatz der Subsidiarität als Verteilungsprinzip für die Erledigung von Aufgaben | 393 | ||
a) Inhalt | 393 | ||
aa) Prinzipielle Rückübertragbarkeit von Aufgaben/Kompetenzen von der Gemeinschafts- auf die staatliche Ebene | 395 | ||
bb) Widerlegliche Vermutung | 395 | ||
b) Fazit | 399 | ||
c) Zur Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips im Verhältnis von Mitgliedstaaten zu internationalen Organisationen | 399 | ||
III. Die Funktionen des offenen Verfassungsstaates im Ebenenmodell | 402 | ||
1. Übertragungsfunktion | 403 | ||
2. Kontrollfunktion | 403 | ||
3. Ausführungs- und Vollstreckungsfunktion | 404 | ||
4. Identifikationsfunktion | 405 | ||
Kapitel 2: Die Struktur des offenen Verfassungsstaates | 409 | ||
I. Die Permeabilität des offenen Verfassungsstaates: internationale und supranationale Prägungen der staatlichen Binnenstruktur und verfassungsrechtliche Prägungen der internationalen und supranationalen Organisationen | 409 | ||
1. Ein- bzw. Unterordnung in bzw. unter die inter- und supranationale Rechtsordnung | 409 | ||
2. Diskriminierungsfreie Behandlung von Nichtstaatsangehörigen und Minderheitenschutz | 410 | ||
3. Internationalisierung von Staatsaufgaben, Staatszielen und Staatszwecken; Offenheit als Staatszweck | 412 | ||
a) Akzeptanz der nicht mehr a priori nationalstaatlichen Staatsaufgabenstruktur | 413 | ||
b) Internationalisierung und Europäisierung von Staatszielen | 415 | ||
c) Internationalisierung und Europäisierung von Staatszwecken – Offenheit als Staatszweck | 415 | ||
aa) Gemeinwohl | 416 | ||
bb) Sicherheit | 416 | ||
cc) Wohlfahrt | 417 | ||
dd) Individuelle Freiheit | 418 | ||
ee) „Offenheit“ als Staatszweck | 418 | ||
ff) Identifikation | 419 | ||
4. Staatliche Vorgaben eines Legitimationskonzepts von Herrschaftsausübung auf überstaatlicher Ebene | 419 | ||
II. Zusammenfassung: Kennzeichen des offenen Verfassungsstaates | 421 | ||
1. Keine vorausgesetzte Aufgabenerledigungszuständigkeit | 422 | ||
2. Wechselbezüglichkeit der internationalen Überformung des verfassungsstaatlichen Binnenprofils und der verfassungsstaatlichen Vorgaben für die Ausformung des internationalen Organisationsprofils | 422 | ||
3. Gewaltmonopol | 423 | ||
4. Identitätsstiftung | 424 | ||
5. „Offenheit“ als Staatszweck | 424 | ||
Kapitel 3: Der offene Verfassungsstaat als Staat der Elementenlehre | 424 | ||
I. Die Adäquanz der Elementenlehre zur Beschreibung offener Staatlichkeit | 424 | ||
1. Methodische Einwände | 425 | ||
a) Kein Einwand gegen die Elementenbetrachtung per se | 425 | ||
b) Die Rolle der Staatsgewalt – Defizite der Elementenlehre | 426 | ||
c) Keine Ausblendung der Staatszwecke | 428 | ||
2. Konsequenz: Modifizierte Anwendung der Elementenlehre | 429 | ||
II. Die (rechtliche) Neubeschreibung des Elementes der Staatsgewalt | 429 | ||
1. Neufassung der rechtlichen Beschreibung der Staatsgewalt im offenen Verfassungsstaat | 430 | ||
a) Zweiaktigkeit des Übertragungsvorgangs | 430 | ||
b) Konsequenzen für die Staatsgewalt | 431 | ||
c) Modifikation von Staatsgewalt ohne Ende der Staatlichkeit | 432 | ||
d) Erklärungsansätze | 433 | ||
aa) Die Theorie einer Teilung von Souveränität/Staatsgewalt | 433 | ||
bb) Ergänzung fehlender Aufgabenerledigungskompetenz durch Schaffung einer internationalen Hoheits- bzw. Integrationsgewalt | 435 | ||
2. Zusammenfassung | 439 | ||
III. Verhältnis von Staatsgewalt und internationaler Hoheits- bzw. Integrationsgewalt | 440 | ||
1. Staatlicher Kreationsakt | 440 | ||
2. Inhaltliche Kontrolle | 440 | ||
a) Subsidiarität | 441 | ||
b) Demokratie, Herrschaft der „rule of law“, Grundrechte | 441 | ||
3. Implementation | 442 | ||
IV. Zur Grenze der Staatlichkeit | 443 | ||
Schlußbetrachtung: Die Zukunft des Staates | 446 | ||
Schrifttum | 450 | ||
Sachregister | 513 |