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Ehmann, H. (1972). Die Gesamtschuld. Versuch einer begrifflichen Erfassung in drei Typen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42733-8
Ehmann, Horst. Die Gesamtschuld: Versuch einer begrifflichen Erfassung in drei Typen. Duncker & Humblot, 1972. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42733-8
Ehmann, H (1972): Die Gesamtschuld: Versuch einer begrifflichen Erfassung in drei Typen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42733-8

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Die Gesamtschuld

Versuch einer begrifflichen Erfassung in drei Typen

Ehmann, Horst

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 7

(1972)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorrede 7
Inhaltsverzeichnis 11
Erstes Kapitel: Strukturanalyse 23
§ 1 Einleitung 23
I. Die Hauptstrukturen der Gesamtschuldregelung des BGB 23
II. Die Angst vor den Rechtsfolgen der Gesamtschuld 25
III. Die geschichtliche Entwicklung der Gesamtschuld 28
A. Im gemeinen Recht 28
1. Die Unterscheidung zwischen Korreal- und Solidarobligationen 28
2. Das Regreßproblem 31
3. Einheits- und Mehrheitstheorie 31
B. Die Gesamtschuld im römischen Recht 36
1. Ziel der Darstellung 36
2. Die Entwicklung des Gesamtschuldbegriffs im römischen Recht 37
3. Die Entdeckung anderer Fälle „unächter Correalität“ 40
4. Die Lehren aus der geschichtlichen Entwicklung der Korrealschuld 41
IV. Methodologischer Exkurs 42
V. Das sogenannte Wesen der Gesamtschuld 44
§ 2 Die Bestimmung der Voraussetzungen einer Gesamtschuld 48
I. Die Suche nach dem einheitlichen Begriff 48
II. Das Merkmal der sogenannten Zweckgemeinschaft 50
1. Die vieldeutige Zauberformel 50
2. Hilfreiche Krücke der Rechtsentwicklung 51
3. Die Angst vor dem „falschen“ Regreß 52
4. Die Zweckgemeinschaft als „quasi-konkretes“ Rechtsverhältnis 53
5. Der Bedeutungswandel der „Zweckgemeinschaft“ von Enneccerus bis Lehmann 54
6. Das theoretische Fehlverständnis des Zweckbegriffs 57
7. Das Merkmal „Zweckgemeinschaft“ in der Rechtsprechung des RG und des BGH 59
III. Das Erfordernis der Gleichstufigkeit (Gleichrangigkeit) der Verpflichtungen 62
1. Wieder: Die Angst vor dem „falschen“ Regreß 62
2. Die „Studie“ Selbs 62
3. Die Hilfsregel des § 426 Abs. I Satz 1 64
4. Die Bedeutung des Begriffs „zweistufige Solidarität“ bei Rabel 65
5. Die Bedeutung des Begriffs „Gleichstufigkeit“ bei Rud. Schmidt 66
IV. Das Erfordernis einer sogenannten Tilgungs- bzw. Erfüllungsgemeinschaft 67
1. Allgemeines 67
2. Die Funktion der „wechselseitigen Tilgungsgemeinschaft“ 68
a) Abgrenzung der Gesamtschuld zu cessio-legis-Fällen 68
b) Abgrenzung zu Fällen des § 255 69
3. Voraussetzung und Funktion der „Tilgungsgemeinschaft“ bei Leonhard 71
4. Die Voraussetzungen der „Tilgungsgemeinschaft“ bei Larenz 73
5. Das Erfordernis der sogenannten Erfüllungsgemeinschaft (Selb, Frotz) 76
§ 3 Mittilgung und Regreß als Rechtswirkungen der Gesamtschuld 79
I. Allgemeines 79
II. Die Mittilgung (§ 422) 80
1. Die Auffassung des gemeinen Rechts 80
2. Das Fortwirken der gemeinrechtlichen Auffassung im Recht des BGB 81
3. Die Erfüllungslehre und der Obligations- und Zweckbegriff Hartmanns 82
III. Der Regreß (§ 426) 88
1. Savignys Auffassung 88
2. Das gemeine Recht und die Motive des BGB-Entwurfs 90
3. Die Auffassung zum Recht des BGB 92
IV. Die Zusammenschau von Voraussetzungen und Wirkungen der Gesamtschuld 97
1. Die Gesamtschuld als Sicherungssystem für den Gläubiger 97
2. Das Schuldnerschutzsystem der Gesamtschuld 98
a) Der Regreß als notwendiges Korrelat der Mehrfachverpflichtung 98
b) Die Mittilgung als notwendiges Korrelat der Mehrfachverpflichtung 100
c) Das kommunizierende System der §§ 422, 426 II 102
3. Noch einmal: Das Wesen der Gesamtschuld 102
a) Das Rätsel der soweit-Regel des § 426 I, 1 103
b) Die Rechtsnatur der Regeln der §§ 422, 426 BGB 106
aa) § 422 im einzelnen 107
bb) Regreßanspruch (§ 426) 108
cc) Die cessio legis (§ 426 II) 111
§ 4 Zusammenfassung des 1. Kapitels 112
Zweites Kapitel: Die Kriterien zur Unterscheidung der verschiedenen Schuld- und Gesamtschuldverhältnisse 118
§ 5 Die uneinheitlichen Gründe für die gesamtschuldnerische Verbindung mehrerer Schuldverhältnisse 118
I. Warum entstehen Gesamtschuldverhältnisse? 118
1. Die Fragestellung 118
2. Klingmüllers Denkansatz 119
3. Plan der folgenden Darstellung 121
II. Warum entstehen Einzelschuldverhältnisse? 122
1. Allgemeines 122
2. Erwerbsansprüche und Schutzansprüche 122
3. Die Zwecke der Erwerbsansprüche (Einführung) 123
4. Die Schutzansprüche 124
III. Warum werden mehrere Einzelschuldverhältnisse zu einem Gesamtschuldverhältnis verbunden? 125
1. Die Differenzierung der Fragestellung 125
2. Die verschiedenen Fallgruppen 126
3. Die verschiedenen Antworten 127
4. Einige Konsequenzen aus der Differenzierung 128
a) Die verschiedene Art der Beteiligung am Schuldverhältnis 128
b) Die verschiedenen Kriterien zur Bestimmung des Innenverhältnisses 129
§ 6 Grundriß einer Lehre vom Zweck der Güterbewegung und des Güterschutzes (causa-Lehre) 130
I. Einführung 130
1. Die juristische Aufgabe 130
2. Die historische Entwicklung der causa-Lehre (Skizze) 131
3. Die zeitgenössische causa-Lehre 133
4. Hinweis auf ein „vergessenes“ System 133
II. Grundprinzipien des Schuldrechts (Thesen) 134
A. Allgemeines 134
B. Thesen 135
1. Unterscheide Schutz- und Erwerbsansprüche 135
2. Austausch- und Liberalitätszweck 135
3. Handgeschäfte und Versprechensverträge 135
4. Versprechensvertrag und Abwicklungsgeschäft 136
5. Der Zweck als Inhaltsbestimmung 136
6. Die Abwicklungszwecke 136
7. Die geschlossene Zahl der Grundformen: Austausch-, Liberalitäts- und Abwicklungszwecke 136
8. Alle Zwecke bedürfen der Vereinbarung 136
9. Die Mischung der Zwecke 136
10. Die Staffelung der Zwecke 137
11. Der Leistungsbegriff 137
12. Die Abhängigkeit der Rechtsgeschäfte von ihrem Zweck 137
13. Der Schutzzweck 137
III. Motiv und Zweck 138
1. Die Typisierung der Zwecke 138
2. Die Zweckvereinbarung 139
3. Die historischen Abgrenzungsversuche 141
4. Die normative Abgrenzung durch Typisierung und Vereinbarung 142
IV. Formen, Arten und Zwecke der Güterbewegung 144
1. Es gibt Realverträge (Handgeschäfte) 144
2. Die Zwecke der Leistungsversprechen und die Leistungszwecke 147
3. Typische und atypische Zwecke (Beispiele) 150
A. Beispiele: a–m 150
B. Weitere Beispiele: a–i 151
4. Das Abstraktionsprinzip 152
a) Eine unzulässig vereinfachte Auffassung 152
b) Abstrakte und kausale Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte 155
c) Die logische Ableitung der Notwendigkeit des Zwecks der Eigentumsübertragung 159
d) Die Zerstörung des Systems (Stampe, Boehmer) 163
V. Erfüllungs- und Rechtsgrundbegriff 164
1. Die sogenannte „überwiegende Lehre“ 164
2. Die Erfüllungszweckvereinbarung und ihre Funktion 164
3. Der Rechtsgrundbegriff bei den Leistungskondiktionen (§ 812 I, 1, 1. Alt. BGB) 165
4. Der einheitliche Zweckbegriff 168
VI. Der Schutzzweck 168
VII. Angestaffelte und gemischte Zwecke 171
1. Der Begriff „gestaffelter“ Zweck 171
2. Gesetzliche Vertragstypen mit angestaffeltem Zweck 172
a) Gesellschaftsvertrag 172
b) Vergleich 172
c) Ausstattung u. a. 173
3. Atypische Staffelung von Zwecken (Beispiele a–h) 173
4. Die Staffelung von Schuldverhältnissen 174
5. Fälle von sogenannter „Zweckerreichung, Zweckfortfall und -verfehlung“ (Esser, Schuldrecht, 2. Aufl. 1960, § 85) 175
6. Die Mischung der Zwecke 176
VIII. Die Abhängigkeit der Schuldverhältnisse von ihrem Zweck 177
1. Abgrenzung: Motiv – Zweck – Bedingung 177
2. Die Verfehlung des Austauschzwecks 180
a) bei Versprechensverträgen 181
b) bei Verfügungsgeschäften 181
c) bei abstrakten Forderungen 182
d) bei angestaffeltem Austauschzweck 182
3. Die Verfehlung des Liberalitätszwecks 183
4. Die Verfehlung von Abwicklungszwecken 184
A. Die Abhängigkeit der Erfüllungsgeschäfte von ihrem Zweck 184
B. Die Abhängigkeit der Sicherungsgeschäfte von ihrem Zweck 185
C. Die Abhängigkeit des Vergleichs von seinem Zweck 186
5. Die Verfehlung angestaffelter atypischer Zwecke 186
6. Die Zwecklehre und das BGB 191
Drittes Kapitel: Die drei Gesamtschuldtypen 193
§ 7 Die gleichgründige Gesamtschuld (ex eadem causa) 193
I. Die begriffliche Entwicklung der gleichgründigen Gesamtschuld 193
1. Der historische Ursprung 193
2. Die Regelung des BGB (Eisele) 194
3. Die Regelung des BGB (Enneccerus) 195
II. Der Tatbestand der gleichgründigen Gesamtschuld 197
1. Identität von Zweck und Leistung 197
2. §§ 427, 431: Auslegungsregeln oder dispositive Vorschriften? 198
3. Der Grund der gesamtschuldnerischen Bindung 198
4. Die Bedeutung des Grundes der gesamtschuldnerischen Bindung im Außenverhältnis 200
5. Die Bedeutung des Grundes der gesamtschuldnerischen Bindung im Innenverhältnis 201
6. Miterfüllung und cessio-legis (§§ 422, 426 II) 202
7. Unteilbare Leistungen (§ 431) 203
8. Abwicklungsverbindlichkeiten und Schadensersatzverbindlichkeiten aus einem gemeinsamen Vertrag 206
9. Abgrenzungsprobleme 209
a) Gesamtschuld und kumulierte Schuldverhältnisse 209
b) Gleichgründige und Sicherungsgesamtschulden 210
III. Der besondere „Rechtsfolgerahmen“ der gleichgründigen Gesamtschuld 211
1. Mittilgung und Regreß (§§ 422, 426) 211
2. Erlaß (§ 423) 211
3. Gläubigerverzug 211
4. Die Wirkungen anderer Tatsachen (§ 425) 212
5. Die Verschiedenartigkeit und Selbständigkeit der verbundenen Einzelforderungen (= Schuldverhältnisse im engeren Sinne) 213
a) Bedingungen u. a. 213
b) Die sogenannten Rechtswohltaten der Teilung und Vorausklage 213
§ 8 Schutzzweckgesamtschulden 214
I. Die begriffliche Entwicklung 214
1. Von der Straf- zur Schutzfunktion der Schadensersatzverpflichtung (keine Mehrfachentschädigung bei mehreren Schädigern) 214
2. Der Gläubigervorteil der gesamtschuldnerischen Bindung der Schutzansprüche 215
a) Die Mithaftung jedes Gesamtschuldners für die Tatbeiträge der anderen 215
b) Die Möglichkeit der Teilhaftung 216
3. Der anteilsmäßige Regreß als notwendiges Korrelat der vollen Haftung im Außenverhältnis 217
a) Regreß als ausgleichende Gerechtigkeit 217
b) Maßstab des Regresses (§ 254) 218
c) Keine Gesamtschuld ohne Regreß 220
d) Gesamtschuld und Vorteilsausgleichung 220
4. Die Verallgemeinerung des Gedankens der §§ 830, 840, 421 ff. 222
a) Die Verkennung des Schutzzwecks 222
b) Die „Krücke“ der Analogie und der „Zweckgemeinschaft“ 223
aa) RGZ 77, 317 223
bb) BGHZ 43, 227 223
cc) v. Caemmerer und BGHZ 52, 39 225
dd) BGHZ 51, 278 226
c) Ansprüche mit „gemeinsamem Schutzzweck“ (Lehmann) – „Erfolgsschulden“. (Leonhard) 226
d) Dilchers Kausalansatz 227
II. Der Tatbestand der Schutzzweck-Gesamtschuld 229
1. Die verschiedenen Fallgruppen 230
a) Mehrere Deliktsschuldner (§ 840) 230
b) Schutzansprüche aus Gefährdungshaftungstatbeständen 230
c) Schutzansprüche aus Verträgen (positiver Forderungsverletzung) 231
d) Schutzversprechen und deliktische Schadensersatzansprüche 233
e) Schadensersatzansprüche und fiktive Gegenleistungsansprüche 236
f) Sonstige Schutzzweckgesamtschulden kraft gesetzlicher Anordnung 237
2. Der Grund der gesamtschuldnerischen Bindung bei den Schutzzweck-Gesamtschulden und seine Bedeutung im Außen- und Innenverhältnis 239
III. Der besondere Rechtsfolgerahmen der Schutzzweck-Gesamtschuld 241
1. Mittilgung und Regreß (§ 422, 426) 241
2. Der Erlaß (§ 423) 242
a) Die sogenannte Einzelwirkung des Erlasses (§ 423) 242
b) Haftungsverzicht 244
c) Gesetzlich gestörter Gesamtschuldnerausgleich 245
aa) Das Problem 245
bb) Die Entscheidung BGHZ 51, 37 ff. 246
cc) diligentia quam in suis 249
d) Der Vergleich (§ 779) 250
3. Der Gläubigerverzug (§ 424) 251
4. Die Wirkung anderer Tatsachen (§ 425) 252
§ 9 Schutzzweckgesamtschulden. Fortsetzung I: Lohnfortzahlung und Schadensersatz 252
I. Die Problemstellung 252
II. Die Rechtsnatur des Lohnfortzahlungsanspruchs 254
1. Der „verschleiernde Wortlaut“ (Sieg) des § 616 II 254
2. Sieberts Auffassung 254
3. Selbs Auffassung 256
4. Schutzzweck mit angestaffeltem Austauschzweck 256
III. Kein Schaden infolge Lohnfortzahlung 261
1. Die Problemstellung 261
2. Der Zeitpunkt der Entstehung des Schadensersatzanspruchs 262
3. Die Fehlentwicklung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zum Begriff des Schadens 263
a) Die Rechtslage vor den Lohnfortzahlungsanteilen des BGH 264
b) Die Fehlentscheidung RGZ 64, 350 zur Vermeidung einer „Doppelentschädigung“ 265
c) Die Regreßerschwerung durch die Begründung (kein Schaden) der Fehlentscheidung 267
d) Die erste Regreßentscheidung des RG 267
e) § 12 Abs. 3 TOA und die Rechtsprechung 268
4. Die Entscheidung BGHZ 7, 30 ff. 269
a) Die Argumente des BGH 269
b) Die Kritik an BGHZ 7, 30 ff. 270
5. Der sogenannte normative Schadensbegriff 273
6. Die Vorteilsausgleichung bei Drittleistungen 275
a) Schadensentstehung und Schadensbeseitigung 275
b) Kausaler Vorteil und zweckbestimmte Zuwendung (Leistung) 277
aa) Oertmanns Auffassung 278
bb) Das Vordrängen der Adäquanzformel 279
cc) Die Rechtsprechung des RG 279
dd) Die Rechtsprechung des BGH 282
ee) Cantzlers Auffassung 284
ff) Thieles Auffassung 285
gg) Durchbruch des Zweckgedankens 286
c) Die verschiedenen Zwecke der Drittleistungen 287
d) Zusammenfassung 290
IV. Doppelentschädigung oder Schuldnerausgleich? 290
1. cessio-legis-Fälle 291
2. Doppelentschädigungsfälle 293
3. Leistungen und Leistungsversprechen nach dem Schadensfall 296
a) Schenkung 296
b) Drittleistung gemäß § 267 296
c) Schadensausgleich unter Regreßvorbehalt 296
d) Andere Fälle 297
4. Die Regreßkonstruktion bei Lohnfortzahlungen 298
a) Drittschadensliquidation 299
b) Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683) 300
c) Bereicherungsanspruch 300
d) Zessionskonstruktion 301
§ 10 Schutzzweckgesamtschulden. Fortsetzung II: Unterhalts- und Schadensersatzpflichten 302
I. Das Problem 302
II. Materialien zu § 843 IV BGB = § 723 II E 1 303
1. Die Regel des § 723 II E 1 303
2. Die Regel des § 726 I, 4 E 1 306
3. Die Zusammenfassung von § 723 II und § 726 I, 4 E 1 307
4. Die Materialien zum Problem der compensatio lucri et damni im Hinblick auf Unterhaltsleistungen 307
III. Die Entwicklung des Schadensproblems durch Wissenschaft und Praxis 309
1. Die Linie des Reichsgerichts 309
2. Der Umschwung mit BGHZ 7, 30 ff. 311
IV. Die Regreßmethoden 315
1. Rabel: Ausbau oder Verwischung des Systems 315
2. Die sogenannte moderne Lehre 318
3. Die Zessionskonstruktion (Abtretung und Gesamtschuld) 319
a) Die allgemeine Meinung: Abtretungskonstruktion 319
b) Gesamtschuldlösung 319
V. Feststellungsklage und Verjährung 321
1. Die Feststellungsklage des eventuell Regreßberechtigten 321
2. Die Verjährungsfrage 322
§ 11 Sicherungsgesamtschulden 322
I. Die historische und begriffliche Entwicklung des rechtlich wirksamen Versprechens und seiner Sicherung 322
1. Die „persönlichen“ Schulden (Obligationen, Bürgschaften) 322
2. Die Pfandrechte („dingliche Schulden“, Realobligationen, Verwertungsrechte) 325
3. Die Korrealobligation 330
II. Der Tatbestand der Sicherungsgesamtschuld 332
1. Die verschiedenen Fallgruppen 332
a) Überblick 332
b) Die Bürgschaft 333
c) Schuldmitübernahme 336
d) Abstrakte Sicherungsversprechen 337
e) Die dinglichen „Verwertungsrechte“ (Pfandrecht, Hypothek, Grundschuld) 342
f) Die Sicherungsübereignung 348
g) Mehrere Verpfänder und andere Sicherungsgeber 351
aa) Mehrere Verpfänder (§ 1222) 351
bb) Gesamthypothek (§ 1132) 352
cc) Bürgen und Verpfänder 353
h) Sicherungsgesamtschulden kraft gesetzlicher Anordnung (Mitbürgschaft u. a.) 354
aa) Mitbürgschaft 355
bb) Fälle gesetzlicher Bürgschaft und Schuldmitübernahme 356
2. Der Sicherungszweck als Grund der gesamtschuldnerischen Bindung 357
3. Abgrenzungsprobleme 358
a) Sicherungsgesamtschuld und gleichgründige Gesamtschuld 358
b) Sicherungs- und Schutzzweckgesamtschuld 359
III. Der besondere Rechtsfolgerahmen der Sicherungsgesamtschuld 360
1. Mittilgung und Regreß 360
a) Der Grundsatz 360
b) Abweichende Vereinbarungen 360
c) BGHZ 46, 14 361
2. Erlaß (§ 423) 363
a) Erlaß der gesicherten Schuld 363
b) Erlaß der sichernden Schuld 363
aa) Wirkung gegenüber dem Gläubiger 363
bb) Wirkung gegenüber den Mitschuldnern 364
3. Gläubigerverzug (§ 424) 365
4. Wirkung anderer Tatsachen (§ 425) 366
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis 367
Entscheidungsverzeichnis 378
Sachverzeichnis 385