Selbstverwirklichungsrecht im pluralistischen Kulturstaat
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Selbstverwirklichungsrecht im pluralistischen Kulturstaat
Zum Grundrecht auf Bildung im Grundgesetz
Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 54
(2000)
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Abstract
Der Glaube, daß der Mensch eine Funktion seiner rechtlichen Verhältnisse ist, führt notwendig zu der Forderung, daß man die Rechtsordnung humanisieren muß, um dem Menschen zu seinem von Natur aus guten Wesen zu verhelfen. Die Selbstverwirklichung des Menschen ist der Kern aller Rechtsordnung geworden. Erziehung zur Selbstverwirklichung des Menschen wird mit aufklärerischer Begeisterung neu als rechtliches Programm verkündet. Nun sollte es eine Reform geben, das Recht sollte weiter säkularisiert und vermenschlicht, es sollte human werden. Je vielfältiger und komplizierter unser Dasein wird, um so mehr bemächtigt sich der Staat und das von ihm gesetzte Recht jedes Lebensbereiches. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Schule. Nur eine schulische Erziehung, die ohne zu missionieren Verständnis und Respekt vor dem Wesensgehalt des Verfassungsstaates vermittelt und die geistigen Grundlagen der pluralistischen Gesellschaft auch in ihrer kulturellen Dimension präsent werden läßt, schafft die Basis für ein fruchtbares Miteinander unterschiedlicher Kulturen im pluralistischen Kulturstaat. Nur indem man den Schüler zum Mittelpunkt des Denkens in der Schule macht, ist das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers als Kern des Grundrechts auf Bildung im verfassungsrechtlichen Sinne in die Praxis umzusetzen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 3 | ||
Inhaltsübersicht | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
Einleitung | 29 | ||
Erstes Kapitel: Die Selbstverwirklichung des Menschen als Wesensgehalt aller Grundrechte im Grundgesetz | 41 | ||
A. Die Selbstverwirklichung des Menschen | 41 | ||
I. Die Quellen der Selbstverwirklichung des Menschen als Begriff | 41 | ||
1. Existenzphilosophie von Hegel bis Fichte | 41 | ||
2. Selbstwerdungs-Ethik von Sören Kierkegaard | 41 | ||
3. Gedanke der Selbstrealisation von Karl Marx | 42 | ||
4. „Selbst" in der psychologischen Theorie von Carl Gustav Jung | 42 | ||
5. „Selbstverwirklichung" in der humanistischen Psychologie von Carl R. Rogers und Abraham H. Maslow | 43 | ||
II. Der sich selbstverwirklichende Mensch | 43 | ||
1. Der sich selbstverwirklichende Mensch und seine Menschlichkeit | 43 | ||
2. Der sich selbstverwirklichende Mensch und seine Umwelt | 45 | ||
3. Der sich selbstverwirklichende Mensch und die Konventionen seiner Umwelt | 46 | ||
4. Der sich selbstverwirklichende Mensch und die pluralistische kulturelle Umwelt | 47 | ||
5. Der sich selbstverwirklichende Mensch und seine Erziehung und Bildung in der Welt | 49 | ||
B. Art. 2 Abs. 1 GG als die Selbstverwirklichung des Menschen im Grundgesetz | 51 | ||
I. Die geschichtliche Entwicklung von Art. 2 Abs. 1 GG | 51 | ||
1. Die Theorie der allgemeinen Handlungsfreiheit | 52 | ||
2. Die Kernbereichstheorie | 53 | ||
3. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 54 | ||
II. Der Inhalt von Art. 2 Abs. 1 GG und die Selbstverwirklichung des Menschen | 56 | ||
1. Art. 2 Abs. 1 GG und die Selbstverwirklichung des Menschen | 56 | ||
2. Art. 2 Abs. 1 GG im weiteren Sinne | 57 | ||
3. Art. 2 Abs. 1 GG im engeren Sinne | 58 | ||
4. Art. 2 Abs. 1 GG im engsten Sinne | 60 | ||
III. Die Schranken von Art. 2 Abs. 1 GG und die Selbstverwirklichung des Menschen | 63 | ||
1. Die Rechte anderer | 64 | ||
2. Die verfassungsmäßige Ordnung | 65 | ||
3. Das Sittengesetz | 67 | ||
IV. Die Funktion von Art. 2 Abs. 1 GG und die Selbstverwirklichung des Menschen | 69 | ||
1. Im allgemeinen | 69 | ||
2. Art. 2 Abs. 1 GG als der grundgesetzliche Grundrechtsleitsatz | 70 | ||
3. Art. 2 Abs. 1 GG als Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung | 71 | ||
4. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 2 GG und Art. 20 Abs. 3 GG als Grundrechtsschutzsystem | 73 | ||
C. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 2 GG als Wesensgehalt aller Grundrechte und die Selbstverwirklichung des Menschen | 75 | ||
I. Art. 2 Abs. 1 GG als Integration aller Grundrechte | 75 | ||
II. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 2 GG als Wesensgehaltsgarantie der Selbstverwirklichung des Menschen | 78 | ||
III. Der sich selbstverwirklichende Mensch als das Menschenbild im Grundgesetz | 80 | ||
1. Rechtsquellen | 80 | ||
a) Art. 1 GG | 80 | ||
b) Art. 2 Abs. 1 GG | 82 | ||
2. Die Bedeutung des sich selbstverwirklichenden Menschen als das Menschenbild des Grundgesetzes für die Erziehung und Bildung | 85 | ||
Zweites Kapitel: Selbstverwirklichungsrecht des Schülers als Kern des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz | 88 | ||
A. Die Selbstverwirklichung des Schülers und das Schulwesen | 88 | ||
I. Im allgemeinen | 88 | ||
II. Die Bedeutung der Schule für die geistige Selbstverwirklichung des Schülers | 90 | ||
III. Die Bedeutung der Schule für die politische Selbstvenvirklichung des Schülers | 91 | ||
IV. Die Bedeutung der Schule für die wirtschaftliche Selbstverwirklichung des Schülers | 92 | ||
B. Die Stellung des Grundgesetzes zur Selbstverwirklichung des Schülers | 93 | ||
I. Im allgemeinen | 93 | ||
II. Die Selbstverwirklichung des Schülers als umfassendes Bildungsziel im Grundgesetz | 95 | ||
III. Art. 2 Abs. 1 GG im engsten Sinne zum Selbstverwirklichungsrecht des Schülers als Kern des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz | 97 | ||
IV. Die Geltungsprobleme des Selbstverwirklichungsrechts des Schülers | 100 | ||
1. Die Problemlage | 100 | ||
2. Die Grundrechtsfähigkeit und die Selbstverwirklichung des Schülers | 102 | ||
3. Die Grundrechtsmündigkeit und die Selbstverwirklichung des Schülers | 104 | ||
C. Der Schutzbereich des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz | 107 | ||
I. Die Entwicklung vom Schutzbereich des Grundrechts | 107 | ||
II. Die objektiv-rechtlichen und subjektiv-rechtlichen Funktionen als Schutzbereich des Grundrechts | 108 | ||
III. Die Bedeutung der Unterscheidung von Grundrecht und grundrechtlich geschützten Rechtsgütern | 110 | ||
IV. Geschützte Rechtsgüter des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz hinsichtlich der Funktionen des Grundrechts des Schülers auf Selbstverwirklichung | 111 | ||
D. Geschützte Rechtsgüter des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz | 113 | ||
I. Grundrecht des Schülers auf Selbstverwirklichung als Abwehrrecht | 113 | ||
1. Die grundrechtstheoretische Grundlage | 113 | ||
2. Grundrechtlich geschützte Rechtsgüter | 115 | ||
a) Schülerrecht auf Selbstverwirklichung | 115 | ||
aa) Im allgemeinen | 115 | ||
bb) Recht auf Selbstentfaltung | 118 | ||
cc) Recht auf Selbstbestimmung | 121 | ||
b) Elternrecht auf Erziehung in der Schule | 122 | ||
aa) Die Entwicklung des Elternrechts | 123 | ||
bb) Die Bedeutung von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG im Schulbereich | 124 | ||
cc) Die Schranken des Elternrechts auf Erziehung | 126 | ||
dd) Die Selbstverwirklichung des Kindes als Erziehungsziel von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG | 127 | ||
c) Pädagogische Freiheit des Lehrers | 129 | ||
II. Grundrecht des Schülers auf Selbstverwirklichung als Teilhaberecht | 132 | ||
1. Die grundrechtstheoretische Grundlage | 132 | ||
2. Grundrechtlich geschützte Rechtsgüter | 133 | ||
a) Das Recht auf Zugang zu den vorhandenen öffentlichen Bildungseinrichtungen | 133 | ||
b) Das Recht auf Schaffung der erforderlichen Bildungseinrichtungen | 136 | ||
III. Grundrecht des Schülers auf Selbstverwirklichung als objektive Wertordnung | 138 | ||
1. Die grundrechtstheoretische Grundlage | 138 | ||
2. Grundrechtlich geschützte Rechtsgüter | 140 | ||
a) Unterrichtssystem | 140 | ||
b) Bildungspläne und Prüfungsrichtlinien | 142 | ||
c) Schulbuch | 144 | ||
d) Lehrerausbildung | 146 | ||
IV. Grundrecht des Schülers auf Selbstverwirklichung als institutionelle Garantie | 148 | ||
1. Die grundrechtstheoretische Grundlage | 148 | ||
2. Grundrechtlich geschützte Rechtsgüter | 150 | ||
a) Staatliche Schulaufsicht | 150 | ||
b) Religionsunterricht | 152 | ||
c) Privatschule | 154 | ||
V. Grundrecht des Schülers auf Selbstverwirklichung als Organisation und Verfahren | 157 | ||
1. Die grundrechtstheoretische Grundlage | 157 | ||
2. Grundrechtlich geschützte Rechtsgüter | 159 | ||
a) Schulselbstverwaltung | 159 | ||
b) Schülervertretung | 162 | ||
c) Elternvertretung | 164 | ||
Drittes Kapitel: Selbstverwirklichungsrecht des Schülers im pluralistischen Kulturstaat | 166 | ||
A. Kulturstaat im Grundgesetz | 167 | ||
I. Entwicklung des Kulturstaats | 167 | ||
II. Inhaltliche Ausgestaltung des Kulturstaats im Grundgesetz | 170 | ||
III. Gewährleistung des pluralistischen Kulturstaats durch die kulturellen Grundrechte im Grundgesetz | 173 | ||
IV. Der pluralistische Kulturstaat als Kulturauftrag sozialer Integration durch die kulturellen Grundrechte im Grundgesetz | 176 | ||
V. Kulturauftrag und Pluralismus im Kulturstaat nach dem Grundgesetz | 178 | ||
VI. Kulturstaat als objektiver und pluralistischer Kulturauftrag der Menschenwürde und der Selbstverwirklichung des Menschen im Grundgesetz | 180 | ||
B. Schule im pluralistischen Kulturstaat | 181 | ||
I. Entwicklung der Schule im pluralistischen Kulturstaat | 181 | ||
II. Die Bedeutung der Schulhoheit im pluralistischen Kulturstaat | 184 | ||
1. Im allgemeinen | 184 | ||
2. Das föderalistische Prinzip der Schulhoheit | 185 | ||
3. Die verfassungsrechtliche Grundlage des staatlichen Bildungsauftrags | 187 | ||
4. Die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes als Grundlage der Bildung zur Gemeinschaft | 189 | ||
III. Die Erziehungsziele im pluralistischen Kulturstaat | 190 | ||
1. Die Erziehungsziele in den Verfassungen und den Schulgesetzen der Länder | 190 | ||
2. Das Problem der Regelung der religiösen positivierten Erziehungsziele | 193 | ||
3. Selbstverwirklichung des Schülers und Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung als Integration der Erziehungsziele | 197 | ||
C. Die Bedeutung des pluralistischen Kulturstaats hinsichtlich des Selbstverwirklichungsrechts des Schülers | 200 | ||
I. Im allgemeinen | 200 | ||
II. Die objektivrechtliche Bedeutung vom Selbstverwirklichungsrecht des Schülers im pluralistischen Kulturstaat | 203 | ||
III. Pluralismus als objektive Umwelt des Selbstverwirklichungsrechts des Schülers im Kulturstaat | 204 | ||
1. Im allgemeinen | 204 | ||
2. Gesellschaftliche Bezüge | 206 | ||
3. Kulturelle Bezüge | 207 | ||
4. Schulische Bezüge | 209 | ||
D. Die Prinzipien des Pluralismus im Verhältnis zum Selbstverwirklichungsrecht des Schülers im Kulturstaat | 211 | ||
I. Die staatliche Neutralität | 212 | ||
1. Im allgemeinen | 212 | ||
2. Die distanzierende Neutralität des Staates | 213 | ||
3. Die übergreifende Neutralität des Staates | 215 | ||
4. Zusammenhang beider Erscheinungsformen der staatlichen Neutralität | 216 | ||
5. Das Gebot der staatlichen Neutralität in der Schule | 218 | ||
II. Die bürgerliche und staatliche Toleranz | 220 | ||
1. Im allgemeinen | 220 | ||
2. Das Gebot der bürgerlichen und der staatlichen Toleranz in der Schule | 223 | ||
Viertes Kapitel: Selbstverwirklichungsrecht des Schülers hinsichtlich religiöser Bezüge in der Schule | 225 | ||
A. Die geschichtliche Entwicklung der religiösen Bezüge in der Schule | 225 | ||
I. Vom römischen Reich bis zur Reformation | 225 | ||
II. Das Zeitalter der Reformation und des Absolutismus | 226 | ||
III. Vom Allgemeinen Landrecht bis zur Weimarer Verfassung | 228 | ||
IV. In der Weimarer Reichsverfassung | 230 | ||
V. Im nationalsozialistischen Staat | 234 | ||
VI. Religiöse Bezüge in der Schule nach 1945 | 234 | ||
VII. Religiöse Bezüge in der Schule hinsichtlich des Kulturverhältnisses zwischen Bund und Land | 237 | ||
B. Relgiöse Bezüge in der Schule hinsichtlich des Religionsunterrichts nach dem Grundgesetz | 239 | ||
I. Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach | 239 | ||
II. Der Inhalt des Religionsunterrichts | 242 | ||
III. Die Ausnahmeregelung des Art. 141 GG | 243 | ||
IV. Alternativunterricht an Stelle des Religionsunterrichts | 245 | ||
V. Religionsunterricht und Ökumene | 247 | ||
VI. Religionsunterricht und Religionsfreiheit | 248 | ||
1. Die Religionsunterrichtsgewährleistung als institutionelle Garantie | 248 | ||
2. Die Religionsunterrichtsgewährleistung als subjektive Grundrechtsposition | 249 | ||
3. Die individuelle und die korporative Religionsfreiheit im Religionsunterricht | 250 | ||
VII. Die Rechtsstellung der Schüler, Eltern, Lehrer und Religionsgemeinschaften im Religionsunterricht | 252 | ||
1. Schüler und Eltern | 252 | ||
2. Lehrer | 255 | ||
3. Religionsgemeinschaften | 256 | ||
a) Die Bedeutung der Religionsgemeinschaften im Grundgesetz | 256 | ||
b) Das Mitgestaltungsrecht der Religionsgemeinschaften | 257 | ||
C. Selbstverwirklichungsrecht des Schülers und religiöse Bezüge in der Schule im pluralistischen Kulturstaat | 259 | ||
I. Die religiösen Bezüge in der Schule und das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers hinsichtlich des Religionsunterrichts | 259 | ||
1. Die religiösen Bezüge in der Schule im säkularen Kulturstaat hinsichtlich des Religionsunterrichts | 259 | ||
2. Die religiösen Bezüge in der Schule im pluralistischen Kulturstaat hinsichtlich des Religionsunterrichts | 262 | ||
3. Die religiösen Bezüge in der Schule zum Selbstverwirklichungsrecht des Schülers hinsichtlich des Religionsunterrichts | 264 | ||
II. Die religiösen Bezüge in der Schule und das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers hinsichtlich der Religionsfreiheit | 266 | ||
III. Die religiösen Bezüge in der Schule und das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers hinsichtlich der Bekenntnisschulen | 269 | ||
D. Die Prinzipien des Pluralismus im Kulturstaat und die religiösen Bezüge in der Schule | 271 | ||
I. Die staatliche Neutralität gegenüber religiösen Bezügen in der Schule | 271 | ||
1. Im allgemeinen | 271 | ||
2. Trennungsprinzip zwischen Staat und Kirche für den Bereich der religiösen Bezüge in der Schule | 273 | ||
3. Die staatliche Neutralität zum Religionsunterricht in der Schule | 276 | ||
II. Die bürgerliche und staatliche Toleranz gegenüber religiösen Bezügen in der Schule | 277 | ||
Fünftes Kapitel: Selbstverwirklichungsrecht des Schülers gesehen am Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 | 280 | ||
A. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 5. 1995 | 280 | ||
I. Der Sachverhalt | 280 | ||
II. Die Entscheidung | 281 | ||
III. Hypothesen und Fragen | 287 | ||
B. Die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule im pluralistischen Kulturstaat | 289 | ||
I. Die staatliche Tätigkeit der Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule | 289 | ||
1. Die staatliche Tätigkeit | 289 | ||
2. Die staatliche Tätigkeit in der Schule | 291 | ||
3. Die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen in der Schule hinsichtlich der Bedeutung des Kreuzes | 293 | ||
a) Im allgemeinen | 293 | ||
b) Die Selbstverständnistheorie und die Definitionsmacht | 296 | ||
c) Die Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule als staatliche religiöse Tätigkeit | 298 | ||
II. Die staatliche religiöse Tätigkeit in der Schule hinsichtlich der Gottesklausel in der Präambel des Grundgesetzes | 300 | ||
1. Die Entwicklung der Präambel des Grundgesetzes | 300 | ||
2. Die Bedeutung der Gottesklausel in der Präambel des Grundgesetzes im gesellschaftlichen Wandel | 302 | ||
3. Die Gottesklausel in der Präambel des Grundgesetzes und die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule | 304 | ||
III. Die staatliche religiöse Tätigkeit in der Schule und die Verfassungsprinzipien im pluralistischen Kulturstaat | 306 | ||
1. Das Prinzip der staatlichen religiös-weltanschaulichen Neutralität | 307 | ||
a) Im allgemeinen | 307 | ||
b) In Hinsicht auf die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule | 308 | ||
2. Das Prinzip der bürgerlichen und staatlichen Toleranz | 311 | ||
a) Im allgemeinen | 311 | ||
b) In Hinsicht auf die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule | 313 | ||
3. Das Prinzip der Geltung von Gewohnheitsrecht | 316 | ||
C. Grundrechtsanspruch des Schülers im Grundgesetz im Verhältnis zur staatlichen religiösen Tätigkeit in der Schule | 317 | ||
I. Die Religionsfreiheit | 318 | ||
1. Im allgemeinen | 318 | ||
2. In Hinsicht auf die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule | 320 | ||
II. Die Gewissensfreiheit | 324 | ||
1. Im allgemeinen | 324 | ||
2. In Hinsicht auf die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule | 327 | ||
III. Das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers als Kern des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz | 328 | ||
1. Im allgemeinen | 328 | ||
2. In Hinsicht auf die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule | 331 | ||
a) Schülerrecht auf Selbstverwirklichung | 331 | ||
b) Das Erziehungsrecht der Eltern als Abwehrrecht | 333 | ||
c) Die Schulaufsicht der Länder als institutionelle Garantie | 336 | ||
D. Das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers zum Kruzifix-Urteil hinsichtlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts | 339 | ||
I. Die bisherigen wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts | 339 | ||
II. Kritik an der Entscheidung der christlichen Gemeinschaftsschule | 342 | ||
III. Kritik am Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts | 345 | ||
1. Im allgemeinen | 345 | ||
2. In Hinsicht auf das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers als Kern des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz | 352 | ||
Zusammenfassung | 356 | ||
Literaturverzeichnis | 366 | ||
Sachwortverzeichnis | 415 |