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Die bewußte Zugangsverzögerung auf den Todesfall

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Janko, M. (2000). Die bewußte Zugangsverzögerung auf den Todesfall. Ein Beitrag zur sogenannten »postmortalen Willenserklärung«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49909-0
Janko, Matthias. Die bewußte Zugangsverzögerung auf den Todesfall: Ein Beitrag zur sogenannten »postmortalen Willenserklärung«. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49909-0
Janko, M (2000): Die bewußte Zugangsverzögerung auf den Todesfall: Ein Beitrag zur sogenannten »postmortalen Willenserklärung«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49909-0

Format

Die bewußte Zugangsverzögerung auf den Todesfall

Ein Beitrag zur sogenannten »postmortalen Willenserklärung«

Janko, Matthias

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 230

(2000)

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Abstract

Der Autor befaßt sich mit der Frage, ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf Veranlassung des Erklärenden bis nach dessen Tod zurückgehalten worden ist (»postmortale Willenserklärung«), mit ihrem Zugang gemäß § 130 Abs. 2 BGB wirksam werden kann.

Dazu widmet er sich zunächst der historischen Entwicklung, die zur Schaffung des § 130 Abs. 2 BGB geführt hat, stellt danach den Stand von Rechtsprechung und Lehre dar und versucht schließlich, das Problem durch Auslegung der Norm selbst zu klären. Dabei zeigt sich, daß die $alebzeitige$z Abgabe bei einer bis nach dem Tod zurückgehaltenen Willenserklärung zweifelhaft ist. Der Verfasser meint, eine empfangsbedürftige Willenserklärung sei so lange nicht objektiv abgegeben, wie sie der Erklärende selbst zurückhalte oder zurückhalten lasse. Außerdem fehle es bei »postmortalen Willenserklärungen« zu Lebzeiten des Erklärenden an dem subjektiven Element der Abgabe. Dieses bestehe in dem Willen, den ungehinderten Zugang der Erklärung zu ermöglichen (Abgabewille). Der Zugang »postmortaler Willenserklärungen« sei aber nur aufschiebend befristet gewollt, so daß jedenfalls vor Ablauf der Frist (Tod des Erklärenden) kein Abgabewille des Erklärenden vorliege.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungen 7
§ 1 Einführung 11
Teil I: Historischer Kontext und Entstehungsgeschichte der §§ 130 Abs. 2, 153 BGB 13
§ 2 Das Gemeine Recht 13
§ 3 Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten 21
§ 4 Der code napoléon 24
§ 5 Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten Deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie 26
§ 6 Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch 27
§ 7 Der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Bayern von 1861/64 29
§ 8 Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen 30
§ 9 Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Obligationenrechtes (Dresdener Entwurf) 31
§ 10 Das Schweizerische Obligationenrecht 36
§ 11 Die Entstehung von §§ 130 Abs. 2, 153 BGB 37
Teil II: Zum Streitstand in Rechtsprechung und Lehre 43
§ 12 Die Anwendung von § 130 Abs. 2 BGB auf „postmortale Willenserklärungen“ im allgemeinen 43
§ 13 Die Abgabe lebzeitiger Willenserklärungen in Testamenten 49
§ 14 Das postmortal zustandekommende Valutaverhältnis beim Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall 56
§ 15 Die Vollziehung eines Schenkungsversprechens durch „postmortale Willenserklärung“ 72
§ 16 Der „postmortale“ Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in Ehegattentestamenten 78
§ 17 Zusammenfassende kritische Betrachtung des aktuellen Streitstands 84
Teil III: Die „postmortale Willenserklärung“ als Anwendungsfall von § 130 Abs. 2 BGB 88
§ 18 Von den empfangsbedürftigen Willenserklärungen 88
§ 19 Von der Abgabe empfangsbedürftiger Willenserklärungen im allgemeinen 101
§ 20 Von der bedingten oder befristeten Abgabe von Willenserklärungen 108
§ 21 Von der Abgabe „postmortaler Willenserklärungen“ im besonderen 117
§ 22 Zur Abgrenzung der „postmortalen Willenserklärung“ 123
§ 23 Zu der Anwendung der hier vertretenen Auffassung auf die typisierten Fallgruppen 127
§ 24 Schlußbemerkungen 136
Literaturverzeichnis 139
Sachregister 147