Die bewußte Zugangsverzögerung auf den Todesfall
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Die bewußte Zugangsverzögerung auf den Todesfall
Ein Beitrag zur sogenannten »postmortalen Willenserklärung«
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 230
(2000)
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Abstract
Der Autor befaßt sich mit der Frage, ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf Veranlassung des Erklärenden bis nach dessen Tod zurückgehalten worden ist (»postmortale Willenserklärung«), mit ihrem Zugang gemäß § 130 Abs. 2 BGB wirksam werden kann.Dazu widmet er sich zunächst der historischen Entwicklung, die zur Schaffung des § 130 Abs. 2 BGB geführt hat, stellt danach den Stand von Rechtsprechung und Lehre dar und versucht schließlich, das Problem durch Auslegung der Norm selbst zu klären. Dabei zeigt sich, daß die $alebzeitige$z Abgabe bei einer bis nach dem Tod zurückgehaltenen Willenserklärung zweifelhaft ist. Der Verfasser meint, eine empfangsbedürftige Willenserklärung sei so lange nicht objektiv abgegeben, wie sie der Erklärende selbst zurückhalte oder zurückhalten lasse. Außerdem fehle es bei »postmortalen Willenserklärungen« zu Lebzeiten des Erklärenden an dem subjektiven Element der Abgabe. Dieses bestehe in dem Willen, den ungehinderten Zugang der Erklärung zu ermöglichen (Abgabewille). Der Zugang »postmortaler Willenserklärungen« sei aber nur aufschiebend befristet gewollt, so daß jedenfalls vor Ablauf der Frist (Tod des Erklärenden) kein Abgabewille des Erklärenden vorliege.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungen | 7 | ||
§ 1 Einführung | 11 | ||
Teil I: Historischer Kontext und Entstehungsgeschichte der §§ 130 Abs. 2, 153 BGB | 13 | ||
§ 2 Das Gemeine Recht | 13 | ||
§ 3 Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten | 21 | ||
§ 4 Der code napoléon | 24 | ||
§ 5 Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten Deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie | 26 | ||
§ 6 Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch | 27 | ||
§ 7 Der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Bayern von 1861/64 | 29 | ||
§ 8 Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen | 30 | ||
§ 9 Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Obligationenrechtes (Dresdener Entwurf) | 31 | ||
§ 10 Das Schweizerische Obligationenrecht | 36 | ||
§ 11 Die Entstehung von §§ 130 Abs. 2, 153 BGB | 37 | ||
Teil II: Zum Streitstand in Rechtsprechung und Lehre | 43 | ||
§ 12 Die Anwendung von § 130 Abs. 2 BGB auf „postmortale Willenserklärungen“ im allgemeinen | 43 | ||
§ 13 Die Abgabe lebzeitiger Willenserklärungen in Testamenten | 49 | ||
§ 14 Das postmortal zustandekommende Valutaverhältnis beim Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall | 56 | ||
§ 15 Die Vollziehung eines Schenkungsversprechens durch „postmortale Willenserklärung“ | 72 | ||
§ 16 Der „postmortale“ Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in Ehegattentestamenten | 78 | ||
§ 17 Zusammenfassende kritische Betrachtung des aktuellen Streitstands | 84 | ||
Teil III: Die „postmortale Willenserklärung“ als Anwendungsfall von § 130 Abs. 2 BGB | 88 | ||
§ 18 Von den empfangsbedürftigen Willenserklärungen | 88 | ||
§ 19 Von der Abgabe empfangsbedürftiger Willenserklärungen im allgemeinen | 101 | ||
§ 20 Von der bedingten oder befristeten Abgabe von Willenserklärungen | 108 | ||
§ 21 Von der Abgabe „postmortaler Willenserklärungen“ im besonderen | 117 | ||
§ 22 Zur Abgrenzung der „postmortalen Willenserklärung“ | 123 | ||
§ 23 Zu der Anwendung der hier vertretenen Auffassung auf die typisierten Fallgruppen | 127 | ||
§ 24 Schlußbemerkungen | 136 | ||
Literaturverzeichnis | 139 | ||
Sachregister | 147 |