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Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen

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Hettinger, M. (1982). Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen. (§§ 46 Abs. 3, 50 StGB). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45082-4
Hettinger, Michael. Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen: (§§ 46 Abs. 3, 50 StGB). Duncker & Humblot, 1982. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45082-4
Hettinger, M (1982): Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen: (§§ 46 Abs. 3, 50 StGB), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45082-4

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Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen

(§§ 46 Abs. 3, 50 StGB)

Hettinger, Michael

Schriften zum Strafrecht, Vol. 45

(1982)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 17
Zur Terminologie 23
Erster Teil: Die Bedeutung des Doppelverwertungsverbots i. S. d. § 46 Abs. 3 30
I. Die Entwicklung zum Doppelverwertungsverbot i. S. d. § 46 Abs. 3 30
1. Zum Standort des Problems 30
2. Die Gesetzgebung 34
3. Die Rechtsprechung 42
a) Das Reichsgericht 42
b) Der Bundesgerichtshof 43
4. Stellungnahmen der Literatur 46
a) Zur Begründung des Verbots 46
b) Kritische Stimmen 48
5. Resümee 51
II. Zur Vorarbeit des Gesetzgebers für die Strafzumessung 52
III. Zur Vorgehensweise bei der Strafzumessung 55
1. Die Grundprinzipien 55
2. Zur Bedeutung des § 46 für die Strafzumessung 58
IV. Die Ausgestaltung der Straftatbestände durch den Gesetzgeber 60
1. Die Bedeutung des Art. 103 Abs. 2 GG für die Bildung von Straftatbeständen 60
2. Die Gesetzgebungsmethode bei der Tatbestandsformulierung auf der Grundlage des Art. 103 Abs. 2 GG 62
3. Die Interdependenz von Tatbestandsformulierung und Strafrahmenbildung 66
4. Strafrahmen und Schuldprinzip 71
5. Zur Bedeutung der Strafrahmen des geltenden Rechts 77
a) Zum Begriff der Strafrahmen 77
b) Folgerungen aus der Gesetzgebungsmethode 78
c) Die Strafrahmen als Wertmaßstab des Gesetzes 82
d) Fazit 83
V. Die „Umstände“ i. S. d. § 46 Abs. 3 84
1. Belings Differenzierung nach Begriff und Tatsache 84
2. Die Weiterführung des Ansatzes von Beling durch Spendel 86
3. Die Bedeutung des Tatbestandes und seiner Merkmale für die Strafzumessung 88
a) Der Tatbestand und seine Merkmale als Strafbarkeitsvoraussetzung 88
b) Der Tatbestand und seine Merkmale als Strafzumessungsgrund 90
aa) Steigerungsfähige Tatbestandsmerkmale 91
bb) Konkretisierungsfähige Tatbestandsmerkmale 94
cc) Zusammenfassung 98
4. Hassemers Strafzumessungsmodell 101
5. Zur Doppelfunktion der Tatbestandsmerkmale 103
6. Die Bedeutung des § 46 Abs. 2 108
VI. Die Steigerungsfähigkeit (Quantifizierbarkeit) von Unrecht und Schuld 111
1. Die Steigerungsfähigkeit des Unrechts 111
2. Die Steigerungsfähigkeit der Schuld 117
a) Schuld als Strafbarkeitsvoraussetzung 117
b) Schuld als Steigerungsbegriff 119
c) Schuld als Strafmaß- oder Strafzumessungsschuld 119
3. Folgerungen für die Strafzumessung i. S. d. § 46 Abs. 1 und 2 121
4. Folgerungen für das Doppelverwertungsverbot i. S. d. § 46 Abs. 3 123
5. Die Deutung des Doppelverwertungsverbots durch Zipf 127
VII. Die Strafzumessung und die Theorie der Schwereskala 128
1. Die Theorie der Schwereskala 129
2. „Kontinuierliche“ oder „ungefähre“ Schwereskala 131
3. Mögliche Konsequenzen für das Verständnis der Tatbestandsmerkmale in der Strafzumessung 134
VIII. Die Vorstellung vom Straftatbestand als „vertyptem Normalfall“ 135
1. Die Bedeutung der Begriffe Durchschnittsfall – Regelfall – erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommender Fall 137
2. Schwereskala und theoretischer Durchschnittsfall 139
a) Befürworter des Denkmodells des „theoretischen Durchschnittsfalls“ 139
b) Kritiker des Denkmodells des „theoretischen Durchschnittsfalls“ 142
c) Stellungnahme 143
3. Der sogen. „Regelfall“ 147
a) Die Begründung der Existenz des „Regelfalls“ 147
b) Kritische Stellungnahme 149
IX. Schlußbetrachtung 153
Zweiter Teil: Die Bedeutung des Doppelverwertungsverbotes bei Strafrahmenmilderungsgründen i. S. d. § 49 Abs. 1 und bei unbenannten Strafrahmenänderungen 164
Vorbemerkung 164
A. Die besonderen gesetzlichen Strafrahmenmilderungsgründe i. S. d. § 49 Abs. 1 165
I. Die Bedeutung der Strafrahmenvorschriften des § 49 Abs. 1 165
II. Die Milderungsgründe i. S. d. § 49 Abs. 1 im einzelnen 166
1. Die obligatorischen Rahmenmilderungsgründe 166
a) § 27 166
b) § 28 Abs. 1 168
c) § 30 168
d) § 35 Abs. 2 169
e) § 111 Abs. 2 169
2. Der abstrakte Wertmaßstab bei den obligatorischen Rahmenmilderungsgründen i. S. d. § 49 und die Konsequenzen für das Doppelverwertungsverbot 170
3. Zwischenergebnis 173
4. Die fakultativen Rahmenmilderungsgründe 174
a) Zur Bedeutung der Regelungen 174
b) Zur Strafrahmenwahl und dem Einwand des Doppelverwertungsverbotes 177
c) Das Vorgehen der Rechtsprechung 178
aa) Beim Versuch 178
bb) Bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit 180
d) Das von Dreher vorgeschlagene Modell 181
e) Die Auffassung Buschs 183
5. Stellungnahme 184
6. Zur Bedeutung des Doppelverwertungsverbotes bei der Entscheidungsfindung 187
7. Geltung des Doppelverwertungsverbotes bzgl. strafrahmenbildender Umstände 190
8. Das Gesamtrahmenmodell Zipfs nach altem Recht 198
9. Die Übernahme des Modells für das neue Recht durch Horn 200
10. Stellungnahme 201
B. Die Strafrahmentechnik der minder schweren Fälle und der besonders schweren Fälle 202
I. Zur Entwicklung der Gesetzgebungstechnik der unbenannten Strafrahmenänderungsgründe 203
II. Zur Verfassungsmäßigkeit der unbenannten Strafrahmenänderungen 205
III. Die Bedeutung der unbenannten Strafrahmenänderungen 207
IV. Der Geltungsbereich des Doppelverwertungsverbots bei den unbenannten besonders schweren Fällen und den minder schweren Fällen nach der h. M. 211
V. Eigene Würdigung 212
VI. Doppelverwertungsverbot und Regelbeispiele 215
VII. Exkurs: Kritik der Handhabung der besonders schweren Fälle und minder schweren Fälle durch die h. M. 217
1. Zur Methode der Wertgruppenbildung 217
2. Zum Einwand des Doppelverwertungsverbots 221
Dritter Teil: Das Zusammentreffen von Rahmenmilderungsgründen 223
I. Die Regelung des § 50 als Ausgangspunkt 224
1. Die Rechtsprechung zu § 50 226
2. Folgerungen für das Verfahren bei Konstellationen i. S. d. § 50 232
3. Kritische Würdigung der Rechtsprechung zu § 50 233
4. Die Auslegung des § 50 in der Literatur 240
a) Übereinstimmungen mit der Rechtsprechung 240
b) Zum Verhältnis der Rahmenmilderungsgründe i. S. d. § 49 Abs. 1 zur Wertgruppe der minder schweren Fälle 241
c) Die Exklusivitätsthese Horns 245
d) Kriterien der Strafrahmenwahl 245
e) Zur Mehrfachverwertung strafrahmenbildender Umstände i. S. d. § 50 251
f) Die Bedeutung des § 50 für die Endstrafzumessung 252
5. Zwischenergebnis 253
II. Die Behandlung des „Zusammentreffens von Milderungsgründen“ in der Gesetzgebung und in den Reformentwürfen 255
1. Das Verhältnis benannter und unbenannter Rahmenmilderungen im StGB von 1871 und den Entwürfen bis zum E 1936 255
2. Die Regelung des Zusammentreffens mehrerer besonderer gesetzlicher Rahmenmilderungsgründe in den Entwürfen 262
3. Fazit 263
4. Die Regelungen über das „Zusammentreffen von Milderungsgründen“ in den Entwürfen und Beratungen seit 1954 263
5. Fazit 271
III. Eigene Lösung 273
1. Die Prämissen des § 50 273
2. Zur „freien“ Rahmenwahl 285
a) Obligatorische Rahmenmilderungsgründe 285
b) Fakultative Rahmenmilderungsgründe 286
3. Die Folgenregelung 290
Literatur- und Quellenverzeichnis 292