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Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit in zentralen Fragen des Wehrverfassungsrechts

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Fröhler, O. (1995). Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit in zentralen Fragen des Wehrverfassungsrechts. Eine staatsrechtliche Analyse unter vergleichender Berücksichtigung der schweizerischen Rechtslage. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48436-2
Fröhler, Oliver. Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit in zentralen Fragen des Wehrverfassungsrechts: Eine staatsrechtliche Analyse unter vergleichender Berücksichtigung der schweizerischen Rechtslage. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48436-2
Fröhler, O (1995): Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit in zentralen Fragen des Wehrverfassungsrechts: Eine staatsrechtliche Analyse unter vergleichender Berücksichtigung der schweizerischen Rechtslage, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48436-2

Format

Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit in zentralen Fragen des Wehrverfassungsrechts

Eine staatsrechtliche Analyse unter vergleichender Berücksichtigung der schweizerischen Rechtslage

Fröhler, Oliver

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 681

(1995)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 23
I. Gegenstand der Untersuchung 23
II. Gang der Untersuchung 24
IIΙ. Aktualität des Themas 24
Erster Teil: Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit bei der Entscheidung für oder gegen die Organisation einer militärischen Landesverteidigung 27
A. Verfassungsrechtliche Grenzen einer Grundgesetzänderung zur vollständigen Auflösung der Streitkräfte 30
I. Die ausdrückliche verfassungsrechtliche Verankerung der Streitkräfte in den Artt. 12a Abs. 1, 73 Nr. 1 und 87a Abs. 1 Satz 1 GG 30
II. Andere Verfassungsgrundsätze, die dem Schutz des Art. 79 Abs. 3 GG unterliegen, aber die Notwendigkeit von Streitkräften nicht ausdrücklich nennen 31
1. Allgemeine staatliche Pflichten zum abstrakten Schutz vor militärischen Aggressionen aus dem Ausland und ihr Verhältnis zu Art. 79 Abs. 3 GG 31
a) Aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. GG 32
aa) Grundgesetzänderung zur Auflösung der Streitkräfte als aktives Tun oder Unterlassen 32
bb) Schutzbereich 36
cc) Verhältnis zum Unabänderlichkeitsschutz des Art. 79 Abs. 3 GG 39
b) Aus dem objektiven Wertgehalt derjenigen Grundrechte, die die staatliche Schutzpflicht nicht ausdrücklich vorschreiben, insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG 40
aa) Schutzbereich 40
aaa) Betroffener Regelungsbereich 40
bbb) Herleitung einer ungeschriebenen Schutzpflicht 43
(1) Abwehrrechtliche Begründung 44
(2) Begründung aus dem objektiv-rechtlichen Wertgehalt eines Grundrechts 44
(3) Eigene Stellungnahme 47
ccc) Das Verhältnis von Schutzpflichtauslösung und Beeinträchtigungszurechnung – zur Nachrüstungs-Entscheidung des BVerfG (E 66, 39) 47
bb) Verhältnis zum Unabänderlichkeitsschutz des Art. 79 Abs. 3 GG 50
c) Aus dem ureigensten Staatszweck der Erhaltung von Freiheit und Sicherheit 51
d) Aus dem Vertrauensschutzprinzip 54
aa) Schutzbereich 54
bb) Das Verhältnis zum Unabänderlichkeitsschutz des Art. 79 Abs. 3 GG 55
2. Die maßgebliche Eintrittswahrscheinlichkeit militärischer Aggressionen als Auslöser für eine konkrete unabänderliche staatliche Schutzpflicht – die Entscheidung über das "Ob" von Schutzgewährung 57
a) Ausgangsproblematik 57
b) Allgemeine Kriterien zur Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefährdung 58
c) Spezielle Gefährdungskriterien bei militärischen Aggressionen 60
d) Subsumtion 62
aa) Allgemeine Ausgangsüberlegungen 62
bb) Die Lage im Nahen Osten 63
cc) Die Lage in der früheren Sowjetunion 65
3. Die Bestimmung der konkret notwendigen Schutzmaßnahmen – die Entscheidung über das "Wie" von Schutzgewährung 72
a) Politische Gestaltungsfreiheit bei der Maßnahmenbestimmung 72
aa) Herleitung der Gestaltungsfreiheit 72
aaa) Außenpolitisch 72
bbb) Gesetzgeberisch 73
ccc) Schutzpflichtbedingt 74
bb) Umfang der Gestaltungsfreiheit 75
b) Konsequenzen fur die Bestimmung der konkret notwendigen Schutzmaßnahmen 75
aa) Denkbare Schutzmaßnahmen 75
bb) Subsumtion 76
aaa) Ausschließlich durch Diplomatie? 76
bbb) Zusätzlich durch passiven Widerstand? 76
ccc) Durch militärische Landesverteidigung 77
c) Sinnlosigkeit einer militärischen Landesverteidigung im Atomzeitalter? 79
4. Die Rechtsfolge aus der staatlichen Verpflichtung zur Aufstellung von Streitkräften 80
ΙII. Die Durchsetzbarkeit der Schutzpflichten zur Organisation von Streitkräften 82
1. Durch Verfassungsbeschwerde 82
a) Als negatorische Klage oder als Normerlaßklage? 82
aa) Nach bereits erfolgter Auflösung der Streitkräfte – die Neuaufstellung von Streitkräften 83
bb) Vor einer Auflösung der Streitkräfte – die Beibehaltung von Streitkräften 84
b) Das Problem der subjektiven Rechte im Sinne der Antragsbefugnis 86
2. Durch sonstige verfassungsprozessuale Verfahrensarten 88
a) Konkrete Normalkontrolle 88
b) Abstrakte Normalkontrolle 89
c) Organstreitigkeit 89
IV. Besonderheiten nach schweizerischer Rechtslage 91
1. Formelle Voraussetzungen einer Verfassungsrevision – Partial- oder Totalrevision 91
2. Materielle Schranken einer Verfassungsrevision? 93
B. Völkerrechtliche Grenzen einer Grundgesetzänderung zur vollständigen Auflösung der Streitkräfte 98
I. Die völkerrechtliche Berechtigung eines Staates zur Organisation einer militärischen Landesverteidigung 98
II. Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands zur Aufstellung von nationalen Streitkräften 99
1. Aus einer allgemeinen Regel des Völkerrechts auf Schutzgewährung zugunsten der eigenen Staatsangehörigen gegenüber dem Ausland? 99
2. Aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 99
a) Grundsätzliche Beschränkung auf innerstaatliche Schutzansprüche? 99
b) Schutzbereich 100
c) Unzulässige europäische Einmischung in die nationale Sicherheitspolitik? 102
d) Rechtsfolgen 103
aa) Auf innerstaatlicher Ebene 103
bb) Auf völkerrechtlicher Ebene 104
3. Aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. 12. 1966 106
4. Aus dem Brüsseler-Vertrag 107
5. Aus dem NATO-Vertrag 109
IIΙ. Besonderheiten hinsichtlich der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz 111
1. Aus dem völkerrechtlichen Neutralitätsstatus der Schweiz 111
a) Ausgangsproblematik 111
b) Grundsätzliche Verpflichtung zur militärischen Abwehr von Neutralitätsverletzungen 112
c) Spezielle Verpflichtung zur präventiven Bereitstellung von Streitkräften 115
d) Rechtsfolgen 116
aa) Auf innerstaatlicher Ebene 116
bb) Auf völkerrechtlicher Ebene 117
2. Aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 119
C. Zusammenfassendes Zwischenergebnis 120
Zweiter Teil: Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit bei der Verwirklichung der militärischen Landesverteidigung durch eine bestimmte Wehrform 122
A. Die Wehrform der nationalen Streitkräfte – eine Bestandsaufnahme 124
I. Der Begriff der allgemeinen Wehrpflicht und seine Abgrenzung zum Wehrsystem der Freiwilligenstreitkräfte 124
1. Der Begriff der allgemeinen Wehrpflicht 124
2. Ausgestaltungsmöglichkeiten der allgemeinen Wehrpflicht und ihre Abgrenzung von der Wehrform der Freiwilligenstreitkräfte 127
a) Formen der allgemeinen Wehrpflicht 127
aa) Das Milizsystem 127
bb) Die stehenden Streitkräfte aus Kern- und Mantelverbänden 128
cc) Stehende Streitkräfte auf Basis der allgemeinen Wehrpflicht mit freiwillig längerdienenden Soldaten 128
b) Freiwilligenstreitkräfte 128
II. Die bestehende Rechtslage 129
1. Die bestehende Rechtslage in Deutschland 129
a) Die gesetzliche Entscheidung für die allgemeine Wehrpflicht 129
b) Die Wehrpflichtvoraussetzungen 131
c) Die Erfüllung der Wehrpflicht 131
aa) Durch Wehrdienst 131
bb) Durch Zivildienst 135
2. Die bestehende Rechtslage in der Schweiz 137
a) Die gesetzliche Entscheidimg für die allgemeine Wehrpflicht 137
b) Die Wehrpflichtvoraussetzungen 139
c) Die Erfüllung der Wehrpflicht 139
aa) Durch Militärdienst 139
bb) Zum Sonderproblem des waffenlosen Militärdienstes 141
cc) Durch Militärpflichtersatz 142
IIΙ. Die historische Entwicklung der Wehrpflicht 143
1. In Deutschland 143
a) Die germanischen Stammesheere der Frühzeit 143
b) Die Epoche des Feudalismus im Mittelalter 145
c) Die Epoche der Wehrverfassungen in neuerer Zeit 148
aa) Die Zeit der nicht dauernd mit dem Staat verbundenen Söldnerheere 148
bb) Die Zeit der Bildung stehender Heere 150
cc) Die Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg 153
aaa) Das französische Vorbild 153
bbb) Die Entwicklung in Preußen und im Deutschen Reich 154
dd) Die Entwicklung zwischen den beiden Weltkriegen 157
ee) Die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg 159
2. In der Schweiz 161
a) Die mit der deutschen Entwicklung identische Epoche der germanischen Stammesheere der Frühzeit 161
b) Vom Fränkischen über das Deutsche Reich zur alten Eidgenossenschaft 162
c) Von der Helvetischen Verfassung über die Mediationsverfassung bis in die Zeit der Restauration 164
d) Die Bundesverfassungen von 1848 und 1874 165
IV. Zusammenfassendes Zwischenergebnis 166
B. Die allgemeine Wehrpflicht im Spiegel des Lebensrechts 168
I. Zielsetzung 168
II. Der durch die Wehrpflicht betroffene Schutzbereich des soldatischen Lebensrechts 169
1. Typische Fallgruppen soldatischer Lebensgefahrdungen – zum Regelungsbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG 169
a) Im Frieden 169
b) In Konfliktfällen 170
aa) Die Auslandsnothilfe 170
bb) Die Landesverteidigung 171
c) Bedeutung dieser Differenzierung 172
d) Schwerpunkt der nachfolgenden Untersuchung 172
2. Der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG innerhalb des Wehrverhältnisses 173
a) Apriorischer Ausschluß der Grundrechtsgeltung im Wehrdienstverhältnis? 174
aa) Durch den Sonderstatus des Wehrdienstverhältnisses? 174
bb) Durch die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zur Landesverteidigung? 176
aaa) Zur Ansicht von Podlech 176
bbb) Zur Ansicht von Lorenz 178
cc) Durch eine Grundpflicht zum Wehrdienst? 180
b) Schutzbereichsreduzierung nach Abwägung zur Herstellung praktischer Konkordanz? 183
aa) Die Rechtsprechung des Β VerfG 185
bb) Die Rechtsprechung des BVerwG 186
cc) Die Ansicht von Ernst Hesse 186
dd) Die Ansichten von Pieroth/Schlink und Schoch 186
ee) Eigene Stellungnahme 186
IIΙ. Der staatliche Eingriff in das Lebensrecht der wehrpflichtigen Soldaten 190
1. Der Eingriff als aktives Tun oder als Unterlassen 190
a) Die Ausgangssituation 191
b) Das spezifische Problem der Nachbesserung gesetzlicher Regelungen 194
2. Bestimmung des maßgeblichoi Objektes, Mittels und Zeitpunktes des Eingriffs 196
a) Eingriffsobjekt 196
aa) Die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistenden Soldaten 196
bb) Wehrdienst leistende Zeit- oder Berufssoldaten 196
aaa) Bisher vertretene Ansichten zu dieser Fragestellung 197
bbb) Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag 198
b) Eingriffsmittel 200
c) Eingriffszeitpunkt 202
3. Zur Mittelbarkeit des Eingriffs 202
a) Bislang vertretene Ansichten 202
b) Eigene Stellungnahme 203
aa) Umgehung der Problematik der Mittelbarkeit durch Verneinung der Eingriffsqualität mangels staatlicher Finalität von Lebensgefährdungen? 203
bb) Verneinung der Eingriffsqualität mangels Unmittelbarkeit der Lebensgefährdungen? 205
4. Verursachung einer wehrdienstspezifischen Lebensgefährdung durch die Tapferkeitspflicht wehrdienstpflichtiger Soldaten 207
a) Ausgangsproblematik 207
b) Für die Fallgruppe der Landesverteidigung 209
aa) Normative Gesichtspunkte 209
bb) Faktische Gesichtspunkte 210
aaa) Die Opfer des Zweiten Weltkrieges (1939 bis 1945) 213
(1) Sowjetische Verluste 213
(2) Polnische Verluste 214
(3) Französische Verluste 215
(4) Britische Verluste 216
(5) Deutsche Verluste 216
(6) Zwischenergebnis 218
bbb) Der Koreakrieg (1950 bis 1953) 218
(1) Nordkoreanische Verluste 219
(2) Südkoreanische Verluste 219
ccc) Der Vietnamkrieg (Zweiter Indochinakrieg, 1955 bis 1973/75) 220
(1) Verluste des Vietcong und Nordvietnams 221
(2) Südvietnamesische Verluste 222
ddd) Der Zweite Golfkrieg (1991) 222
eee) Zwischenergebnis 223
c) Exkurs: Für die Fallgruppen des Wachdienstes im Frieden und des Auslandseinsatzes 226
IV. Schranken des soldatischen Lebensrechts 226
1. Zur Anwendbarkeit des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG im Wehrverhältnis 226
2. Die Ausfüllung des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG durch § 7 SG und die §§ 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG 227
V. Die maßgeblichen Schranken-Schranken 227
1. Zur rechtsstaatlich hinreichenden Bestimmtheit des § 7 SG 227
a) Ausgangsproblematik 228
aa) Die Tatbestandsvoraussetzungen 228
bb) Die Rechtsfolgen 229
b) Exkurs: Die Auslandseinsätze 230
c) Zwischenergebnis 233
2. Zur Wesensgehaltsgarantie aus Art. 19 Abs. 2 GG 234
3. Zum Zitiergebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG 235
4. Verhältnismäßigkeit 237
a) Die wehrdienstspezifische Lebensgefahr bei der Landesverteidigung 238
aa) Legislative Gestaltungsfreiheit und judical self-restraint 238
aaa) Allgemeine Ausgangsüberlegungen 238
bbb) Die Feststellung vergangener und gegenwärtiger Tatsachen 241
ccc) Die Bewertung der vorliegenden Tatsachen im Rahmen von zukunftsorientierten Prognoseentscheidungen 244
(1) Allgemeine Grundsätze 244
(2) Subsumtion – Ausgangsproblematik 245
(a) Nach dem Sachinhalt 245
(b) Nach der Wertigkeit der betroffenen Grundrechtsposition der wehrdienstpflichtigen Soldaten 247
(c) Nach dem Gefährdungsgrad der betroffen Gundrechtsposition der wehrdienstpflichtigen Soldaten 250
(d) Kumulation der Einzelkriterien zu einem Gesamtmaßstab 252
(e) Reichweite der Vertretbarkeitskontrolle 252
(3) Weitere Reduzierung des Kontrollmaßstabes wegen des späteren Prüfungszeitpunktes? 252
ddd) Ausnahmsweise gänzlicher Ausschluß der Verhältnismäßigkeitsprüfung? 257
(1) Bestandsaufnahme 257
(a) Die Ansicht des BVerfG 257
(b) Die Ansicht von Luchterhandt 258
(c) Die Ansichten von Giers und Kögel 258
(d) Die Ansicht von Baldus 258
(2) Kritische Würdigung 259
bb) Geeignetheit 263
aaa) Hinsichtlich der Lebenseinsatzpflicht aus § 7 SG 264
bbb) Hinsichtlich der die Lebenseinsatzpflicht aktualisierenden Wehrdienstpflicht aus § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG 265
(1) Hauptziel 265
(2) Nebenziele 266
cc) Erforderlichkeit 268
aaa) Zur Ausgangsproblematik 268
bbb) Die nach dem jeweiligen Realisierbarkeitsgrad von Freiwilligenstreitkräften gestufte Erforderlichkeitsprüfung 270
(1) Stufe 1: Bei Realisierbarkeit gleichstarker Freiwilligenstreitkräfte 270
(a) Gleiche Eignung 270
(aa) Konsequenzen unvollständiger legislativer Tatsachenfeststellung 271
(bb) Gleiche Eignung zur Verwirklichung der Hauptziele 273
(cc) Gleiche Eignung zur Verwirklichung der Nebenziele 273
(aaa) Die Verhinderung einer Entwicklung der Streitkräfte zum militärischen Staat im Staate 274
(bbb) Die Schaffung einer die Gesellschaft repräsentierenden personellen Zusammensetzung der Streitkräfte 278
(ccc) Die Vermeidung der Rekrutierung eines extrem rechtsnational gesinnten Spektrums 279
(ddd) Die Begründung einer soldatischen Leistungsmotivation 279
(eee) Die Geringhaltung der Personalkosten 280
(fff) Die Wahrung des staatlichen Ansehens gegenüber den Nachbarstaaten 281
(ggg) Die Aufrechterhaltung des sozialen Netzes? 282
(hhh) Sonstige Ziele 283
(dd) Zumutbarkeitserwägungen im Falle fehlender gleicher Eignung 283
(b) Geringere Belastung 288
(2) Stufe 2: Bei Realisierbarkeit personell lediglich schwächerer Freiwilligenstreitkräfte, deren Stärke jedoch eine effektive Landesverteidigung noch ermöglicht 292
(3) Stufe 3: Bei Realisierbarkeit lediglich schwächerer Freiwilligenstreitkräfte, deren Stärke keine effektive Landesverteidigung mehr ermöglicht 295
b) Exkurs: Die wehrdienstspezifische Lebensgefahr im Wachdienst und bei Auslandseinsätzen 297
aa) Der Wachdienst 298
bb) Die Auslandseinsätze 299
VI. Eventuelle Rechtfertigung durch die Verfassung selbst 300
1. Ausgangsproblematik 300
2. Die Variante der Verfassungswidrigkeit einer Verfassungsnorm 301
a) Prüfungsmaßstab 302
b) Das grundsätzliche Verhältnis von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu Art. 79 Abs. 3 GG 302
c) Besonderheiten im Falle der Beibehaltung einer unverhältnismäßigen Wehrpflicht 303
3. Die Auslegungsvariante 305
a) Nach dem Wortlaut 305
b) Nach der Systematik 306
c) Im Zusammenhang mit der Entstehungsgeschichte 306
4. Rechtfertigung durch Art. 20 Abs. 1 GG? 309
a) Zum Sozialstaatsprinzip 310
b) Zum Demokratieprinzip 310
5. Zwischenergebnis 311
VII. Besonderheiten nach schweizerischer Rechtslage 311
VIII. Erkenntnisse aus der rechtsvergleichenden Betrachtung 314
IX. Zusammenfassen des Zwischenergebnis 315
C. Die allgemeine Wehrpflicht im Spiegel der Pflichtengleichheit 319
I. Zielsetzung 319
II. Zum Begriff der Pflichtengleichheit 320
ΙII. Vergleichspaar 320
IV. Grundsätzliche Vergleichbarkeit 323
V. Ungleichbehandlung 324
1. Tatbestände der Ungleichbehandlung 325
a) Einfache Dienstbelastungen 325
b) Lebensgefährdende Dienstbelastungen 326
2. Die der Wehrdienstpflicht immanenten Ungleichbehandlungstatbestände 329
3. Fallgruppen ohne unmittelbare Bedeutung für das grundsätzliche Fortbestehen der Wehrpflicht 330
VI. Willkürfreie Bestimmung der wesentlichen Sachverhaltsmerkmale 331
1. Ausgangsproblematik 331
2. Der gesetzlich vorgesehene Idealfall der sogenannten echten Kriegsdienstverweigerung 333
a) Zur Terminologie der echten und unechten Kriegsdienstverweigerung 333
b) Denkbare verfassungskonforme Differenzierungskriterien 334
c) Die Bestimmung des maßgeblichen Differenzierungskriteriums 335
d) Die Konsequenzen für die Ungleichbehandlung 336
3. Der gesetzlich nicht vorgesehene Fall der unechten Kriegsdienstverweigerung 337
a) Das Zins-Versteuerungs-Urteil des BVerfG vom 27. 6. 1991 339
b) Zur Übertragbarkeit der Erkenntnisse aus dem Zins-Versteuerungs-Urteil auf die Konstellation der Wehrpflicht 342
c) Vollzugsdefizit bei der Wehrdienstpflicht 346
aa) Die rechtliche Grenze einer zulässigen Typisierung 346
bb) Faktisches Vollzugsdefizit 347
aaa) Indizien 348
(1) Die Entwicklung der jährlichen Anzahl von Kriegsdienstverweigerungsanträgen 348
(2) Die Anerkennungsquote 351
(3) Statistischer Vergleich zu den anderen NATO-Staaten 355
(4) Steuerung durch Dritte 357
(5) Anonymisierung des Anerkennungsverfahrens 358
bbb) Öffentliche Stellungnahmen 359
(1) Durch das BVerfG 359
(2) Durch die Bundesregierung 360
(3) Durch den Wehrbeauftragten 363
(4) Durch den Bundespräsidenten 364
(5) Durch die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 365
(6) Durch das Schrifttum 366
d) Zurechnung zu Lasten des Gesetzgebers 368
VII. Rechtfertigung durch andere Verfassungsnormen? 370
1. Die spezielle Wehrpflichtgestattung nach Art. 12a Abs. 1 GG 370
a) Ausgangsproblematik 370
b) Art. 12a Abs. 1 GG als verfassungswidrige Verfassungsnorm? 371
c) Verfassungskonforme Auslegung des Art. 12a Abs. 1 GG? 372
d) Historisch-systematische Auslegung des Art. 12a Abs. 1 GG 374
2. Die allgemeine staatliche Schutzpflicht zur militärischen Landesverteidigung 376
a) Höherrangigkeit 376
b) Alternativen zum derzeit bestehenden Wehrpflichtsystem 378
aa) Anderweitige Sicherstellung der Landesverteidigung unter Beibehaltung eines Wehrpflichtsystems 378
aaa) Beseitigung des Vollzugsdefizites durch Modifizierung des Anerkennungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer auf der Vollzugsebene der Wehrdienstpflicht? 379
(1) Der Begriff des Gewissens 380
(2) Denkbare Methoden zur Gewissensüberprüfung 381
(a) Die Narcoanalyse 381
(b) Persönliches Prüfungsgespräch 381
(c) Die Gewissensprobe 382
bbb) Vermeidung des Vollzugsdefizites der Wehrdienstpflicht durch Abschaffung des Kriegsdienstverweigerungsrechts? 384
ccc) Das schweizerische Modell des waffenlosen Militärdienstes für Verweigerer aus Gewissensgründen – Vermeidung des Vollzugsdefizits der Wehrdienstpflicht durch Modifizierung der Rechtsfolge einer Kriegsdienstverweigerungsanerkennung 387
(1) Das schweizerische Modell des waffenlosen Militärdienstes 387
(2) Die konkreten Vorteile eines waffenlosen Militärdienstes innerhalb der deutschen Rechtsordnung 389
(3) Die Verfassungskonformität der Ersatzdienstpflicht zu einem waffenlosen Militärdienst 390
(a) Art. 4 Abs. 3 GG 390
(b) Art. 12a Abs. 2 Satz 3 GG 391
(c) Das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG 392
(d) Bedarfsdeckung und allgemeiner Gleichheitssatz 396
(aa) Allgemeine Ungleichbehandlung der vom Bedarfsplan erfaßten und der davon nicht erfaßten Wehrdienstpflichtigen 397
(bb) Spezielle Ungleichbehandlung der lediglich zu waffenlosem Militärdienst und der zu uneingeschränktem Militärdienst zur Verfügung stehenden Wehrdienstpflichtigen 398
ddd) Zwischenergebnis 400
bb) Anderweitige Sicherstellung der Landesverteidigung durch Umstrukturierung zu Freiwilligenstreitkräften 400
aaa) Die beiden Organisationsformen von Freiwilligenstreitkräften 401
(1) Freiwilligenstreitkräfte, denen keine allgemeine Dienstpflicht zugrunde liegt 401
(2) Freiwilligenstreitkräfte, denen eine allgemeine Dienstpflicht zugrunde liegt 402
bbb) Grundsätzliche Vereinbarkeit von Freiwilligenstreitkräflen mit Art. 3 Abs. 1 GG 403
ccc) Die vom jeweiligen Realisierbarkeitsgrad der Freiwilligenstreitkräfte abhängigen Rechtsfolgen 403
(1) Bei der Realisierbarkeit zur Landesverteidigung ausreichend starker Freiwilligenstreitkräfte 404
(2) Bei einem Realisierbarkeitsgrad von Freiwilligenstreitkräften, der die zur Landesverteidigung erforderliche Mindeststärke nicht erreichen kann 404
VIII. Zusammenfassendes Zwischenergebnis 405
D. Verfassungsgerichtliche Durchsetzbarkeit und tatsächliche Realisierbarkeit von Freiwilligenstreitkräften 409
I. Zielsetzung 409
II. Die einschlägigen verfassungsprozessualen Verfahrensarten 409
III. Legislative Gestaltungsfreiheit und judical self-restraint – zum Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrollkompetenz 410
1. Umfang der Kontrollkompetenz 410
2. Evidenz des Realisierbarkeitsgrades von Freiwilligenstreitkräften? 412
a) Offenkundige Realisierbarkeit von Freiwilligenstreitkräften? 413
aa) Der Vergleich mit der Reichswehr der Weimarer Republik 413
bb) Der Vergleich mit dem Ausland 414
cc) Die aktuelle Längerdienendenquote in der Bundeswehr 415
b) Offenkundig ausgeschlossene Realisierbarkeit von Freiwilligenstreitkräften? 416
3. Die jeweiligen Konsequenzen aus den einzelnen in Betracht kommenden legislativen Prognoseentscheidungen 416
a) Bei nicht vertretbarer gesetzgeberischer Einschätzung der Aussichtslosigkeit einer hinreichenden Freiwilligenanwerbung 418
b) Bei vertretbarer gesetzgeberischer Einschätzung der Aussichtslosigkeit einer hinreichenden Freiwilligenanwerbung 420
IV. Eigener Modellvorschlag für ein Freiwilligensystem 421
1. Vorschlag eines Modells zur Bedarfsermittlung 423
a) Dauerhafter personeller Gesamtbedarf 423
b) Jährlicher Bedarf pro Geburtenjahrgang 427
aa) Ausgangsproblematik 427
bb) Jährlicher Bedarf an Funktionspersonal im aktiven Dienst 428
cc) Jährlicher Bedarf an einfachem Militärpersonal im aktiven Dienst 428
dd) Zwischenergebnis für den aktiven Dienst 429
ee) Jährlicher Bedarf an Funktionspersonal im Reservestatus 429
ff) Jährlicher Bedarf an einfachem Militärpersonal im Reservestatus 430
gg) Zusammenfassung des jährlich anzuwerbenden Gesamtbedarfs 431
c) Die Sonderproblematik der Erstaufstellung von Freiwilligenstreitkräflen 432
2. Vorschlag zur Schaffung von Anwerbungsanreizen 433
a) Materielle Anreize 433
b) Zugrundelegung einer allgemeinen Dienstpflicht 435
3. Vorschlag eines Übergangsmodells für eine schrittweise Umstrukturierung hin zu einem Freiwilligensystem 437
V. Zusammenfassendes Zwischenergebnis 439
Schluß: Zusammenfassung der Thesen 442
Literaturverzeichnis. 454