Die Beteiligungsform als Zurechnungstypus im Strafrecht
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Bloy, R. (1985). Die Beteiligungsform als Zurechnungstypus im Strafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45743-4
Bloy, René. Die Beteiligungsform als Zurechnungstypus im Strafrecht. Duncker & Humblot, 1985. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45743-4
Bloy, R (1985): Die Beteiligungsform als Zurechnungstypus im Strafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45743-4
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Die Beteiligungsform als Zurechnungstypus im Strafrecht
Schriften zum Strafrecht, Vol. 60
(1985)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Einleitende Vorbemerkung | 17 | ||
Erster Teil: Methodenreflexion: Über die Entwicklung dogmatischer Begriffe aus der Strafwürdigkeit und der Strafbedürftigkeit | 19 | ||
I. Ziel der Methodenreflexion | 19 | ||
II. Kategoriale und teleologische Begriffsbildung im Strafrecht | 20 | ||
III. Die Methode der teleologischen Begriffsbildung | 23 | ||
IV. Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit als zentrale Kategorien teleologischer Begriffsbildung | 30 | ||
1. Die Strafwürdigkeit | 30 | ||
2. Die Strafbedürftigkeit | 35 | ||
3. Konsequenzen für die Begriffsbildung | 39 | ||
Zweiter Teil: Die historische Entwicklung der Lehre von Täterschaft und Teilnahme in ihren Grundlinien | 46 | ||
I. Die Aufgabe einer Darstellung der Historie im Rahmen der Untersuchung | 46 | ||
II. Römischrechtliche und deutschrechtliche Ausgangspunkte der Entwicklung | 47 | ||
III. Die italienische Strafrechtswissenschaft des 13.–16. Jahrhunderts | 53 | ||
IV. Die Rezeption und das gemeine Recht | 58 | ||
1. Die Übernahme der italienischen Teilnahmedoktrin im 16. und 17. Jahrhundert | 58 | ||
2. Neue Impulse durch die Naturrechtslehre im 18. Jahrhundert | 62 | ||
V. Die Aufklärung und das 19. Jahrhundert | 67 | ||
1. Strafrechtswissenschaft und Gesetzgebung im Zeitalter der Aufklärung | 67 | ||
2. Die Entwicklung der Teilnahmelehre seit Feuerbach bis zum Beginn des Einflusses Hegels auf das Strafrecht | 72 | ||
3. Die strafrechtliche Hegelschule | 78 | ||
4. Die Sonderstellung Ludens gegenüber den Hegelianern | 84 | ||
5. Beteiligung und Kausalität – naturalistische Einflüsse in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts | 86 | ||
Dritter Teil: Der gegenwärtige Stand der Lehre von Täterschaft und Teilnahme | 96 | ||
I. Die Gesetzeslage | 96 | ||
II. Die Rechtsprechung und die subjektive Theorie | 99 | ||
1. Historische und dogmatische Grundlagen der subjektiven Theorie | 99 | ||
2. Die Anfänge der BGH-Rechtsprechung als Fortführung der vom Reichsgericht begründeten Tradition | 101 | ||
3. Von den ersten Ansätzen bis zum Durchbruch der normativen Kombinationstheorie in der BGH-Rechtsprechung | 102 | ||
4. Die Weiterführung der objektivierenden Tendenzen durch Nowakowski | 105 | ||
5. Die Entscheidungen BGHSt 9, 119 bis BGHSt 18, 87 (Staschynskij-Urteil): Eine Periode des Schwankens | 106 | ||
6. Besonderheiten der Tatbestandsstruktur des § 216 StGB? | 109 | ||
7. Die Fortführung der BGH-Rechtsprechung auf der Grundlage der normativen Kombinationstheorie | 111 | ||
8. Die Differenzierung zwischen den Beteiligungsformen, ein Ausdruck quantitativer Abstufungen oder qualitativer Alternativen? | 111 | ||
9. Einige Bemerkungen zur BGH-Rechtsprechung in den letzten zehn Jahren | 113 | ||
III. Extensiver und restriktiver Täterbegriff | 115 | ||
1. Die Gegenüberstellung von extensivem und restriktivem Täterbegriff in dogmengeschichtlicher Sicht | 115 | ||
2. Die Vereinbarkeit des extensiven Täterbegriffs mit der (formal-)objektiven Theorie | 117 | ||
a) Das Verhältnis der formal-objektiven Theorie zur mittelbaren Täterschaft | 117 | ||
b) Der Lösungsweg Eb. Schmidts | 119 | ||
c) Kritische Einwände gegen den Lösungsweg Eb. Schmidts | 120 | ||
3. Die Überwindung des extensiven Täterbegriffs durch die Entwicklung personaler Täterschaftskriterien im Bereich der vorsätzlichen Delikte | 121 | ||
4. Der extensive Täterbegriff und die fahrlässigen Delikte | 124 | ||
IV. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs – psychisch vermittelte Kausalität – Regreßverbot | 126 | ||
1. Die Rolle der Kausalität in der historischen Entwicklung der Beteiligungsformen bis zur strafrechtlichen Hegelschule | 126 | ||
2. Die Begründung der Lehre von der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs durch Luden | 126 | ||
3. Die Unterscheidung zwischen physisch und psychisch vermittelter Kausalität als Weiterentwicklung der Lehre von der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs | 128 | ||
4. Das Regreßverbot | 130 | ||
a) Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nach dem Maßstabe des Dazwischentretens eines frei handelnden Dritten? | 130 | ||
b) Täterschaft und Teilnahme bei fahrlässiger Straftat? | 134 | ||
aa) Präzisierung der Problemlage | 134 | ||
bb) Die Eröffnung der neueren Diskussion um das Regreßverbot durch Naucke | 137 | ||
cc) Der Streit um die Beherrschbarkeit eines Geschehens für einen fahrlässigen Ersthandelnden bei späterem Dazwischentreten eines vorsätzlichen Zweithandelnden | 137 | ||
dd) Das Regreßverbot als Maßstab für die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen | 138 | ||
ee) Das Sonderproblem der fahrlässigen Förderung fremder Selbsttötung | 146 | ||
V. Die Einheitstäterlehre – zugleich ein Blick auf die Situation im österreichischen Strafrecht | 149 | ||
1. Formale und funktionale Einheitstäterschaft | 149 | ||
2. Das Einheitstätersystem des § 14 OWiG | 151 | ||
a) Der Begriff der Beteiligung in § 14 Abs. 1 S. 1 OWiG | 151 | ||
b) Die Grenzen der Versuchsstrafbarkeit gem. § 14 Abs. 2 OWiG – ein Systembruch | 152 | ||
c) Schlußfolgerungen: § 14 OWiG als Ausdruck eines verdeckten funktionalen Einheitstätersystems | 155 | ||
d) Die Behandlung der besonderen persönlichen Merkmale in § 14 Abs. 1 S. 2 OWiG | 156 | ||
3. Grenzen der Erfassung von Handlungsunwerten im Einheitstätersystem | 159 | ||
4. Die Beteiligung am Sonderdelikt im Einheitstätersystem | 162 | ||
5. Das Einheitstätersystem der §§ 12 – 14 östStGB | 166 | ||
a) Historischer Kontext der gegenwärtigen Regelung | 166 | ||
b) Die Kontroverse über die Bedeutung des Akzessorietätsprinzips im geltenden österreichischen Strafrecht | 167 | ||
aa) Wertfreie oder werterfüllte Beteiligungsformen? | 167 | ||
bb) Der Begriff des „Bestimmens“ in § 12 2. Alt. östStGB | 167 | ||
cc) Die Beteiligung am Sonderdelikt gem. § 14 östStGB | 169 | ||
VI. Täter- und Teilnehmerdelikt | 172 | ||
1. Historische Vorläufer der Figur des Teilnehmerdelikts | 172 | ||
2. Äquivalenztheorie und Ablehnung des Akzessorietätsgedankens als Grundlagen für eine Verselbständigung der Teilnahme | 174 | ||
3. Die These von der Entbehrlichkeit der Haupttat für die Teilnahme | 176 | ||
a) Die Konzeption Lüderssens auf der Basis der reinen Verursachungstheorie | 176 | ||
b) Der Ansatz Piotets als faktische Hinwendung zur Einheitstäterschaft | 179 | ||
c) Der Kern der Lehre vom Teilnehmerdelikt: Die Haupttat als Erfolg von Anstiftung und Beihilfe | 180 | ||
4. Die Rolle des Akzessorietätsprinzips beim Teilnehmerdelikt | 182 | ||
a) Die Beschränkung der Akzessorietät auf eine ausschließlich strafbarkeitsbegrenzende Funktion | 182 | ||
b) Kritische Bemerkungen zur verkürzten Sicht der Akzessorietät aus der Perspektive der Lehre vom Teilnehmerdelikt | 183 | ||
5. Die Behandlung der Teilnahme eines Extraneus am Sonderdelikt durch die Vertreter der Lehre vom Teilnehmerdelikt | 185 | ||
6. Gemäßigte Varianten der Lehre vom Teilnehmerdelikt | 187 | ||
a) Die von Sax vertretene Position | 187 | ||
b) Anstiftung und Beihilfe als Straftatbestände bei Herzberg | 188 | ||
VII. Beteiligung mit und ohne Tatherrschaft – Pflichtdelikte | 192 | ||
1. Geistesgeschichtliche Fundamente der Tatherrschaftslehre | 192 | ||
2. Die Tatherrschaftslehre in ihrer subjektivierenden Ausprägung | 194 | ||
3. Die Behandlung der Mitwirkung im Vorbereitungsstadium – ein Prüfstein für das Maß der Subjektivierung des Tatherrschaftsbegriffs | 196 | ||
4. Die Tatherrschaftslehre im Übergang von der kausalen zur personalen Konzeption der Zurechnungslehre | 201 | ||
5. Die Tatherrschaftslehre in ihrer objektivierenden Ausprägung | 202 | ||
a) Die Tatherrschaft als personales Zurechnungskriterium für die Täterschaft | 202 | ||
b) Die Akzessorietät als personales Zurechnungskriterium für die Teilnahme | 205 | ||
aa) Die Bedeutung des Handlungsunrechts für die Abschichtung von Täterschaft und Teilnahme | 205 | ||
bb) Akzessorietät und Schuldteilnahmetheorie – zugleich ein Blick auf Rechtsprechung und Schrifttum in der Schweiz | 207 | ||
cc) Die Unrechtsteilnahme als Ausdruck der Verantwortlichkeit des Teilnehmers für das tatbestandliche Unrecht | 211 | ||
dd) Die Doppelfunktion der Akzessorietät: Zurechnung des tatbestandlichen Unrechts bei fehlender Tatherrschaft und bei fehlender Subjektsqualität | 212 | ||
6. Die denkbaren Konstellationen im Verhältnis zwischen den Täterschaftskriterien der Tatherrschaft und der Sonderpflichtverletzung | 213 | ||
7. Die Bedeutung der Pflichtverletzung für die Unterlassungsdelikte | 214 | ||
a) Die Untauglichkeit des Tatherrschaftskriteriums im Bereich der Unterlassungsdelikte | 214 | ||
b) Differenzierung der Beteiligungsformen bei den Unterlassungsdelikten nach dem Entstehungsgrund der verletzten Garantenpflicht? | 216 | ||
c) Das Sonderproblem der Begehbarkeit verhaltensgebundener Delikte durch Unterlassen | 219 | ||
aa) Die generelle Möglichkeit einer Handlungsmodalitätenäquivalenz der Unterlassung | 219 | ||
bb) Darstellung der Problematik und ihrer Lösung am Beispiel des Betruges | 221 | ||
cc) Schlußfolgerungen: Die Verhaltensgebundenheit als ergänzendes Täterschaftskriterium neben der Sonderpflichtverletzung | 223 | ||
d) Echte und unechte verhaltensgebundene Delikte | 224 | ||
e) Zusammenfassung und Ausblick auf das verbleibende Problemfeld | 226 | ||
8. Die Bedeutung der Pflichtverletzung für die Fahrlässigkeitsdelikte | 226 | ||
9. Die Bedeutung der Pflichtverletzung für die vorsätzlichen Begehungsdelikte | 229 | ||
a) Die Leitlinien der von Roxin begründeten Lehre von den Pflichtdelikten | 229 | ||
b) Der Wert der Grundeinsichten, die Roxins Lehre vermittelt | 230 | ||
c) Grenzen der Verallgemeinerungsfähigkeit der Lehre von den Pflichtdelikten: die gemischten Pflicht- und Herrschaftsdelikte | 231 | ||
d) Die Extranenteilnahme bei den Sonderpflichtdelikten | 233 | ||
aa) Darstellung und Kritik der Problemlösung bei Roxin | 233 | ||
bb) Unvermeidbare Wertungswidersprüche bei durchgängiger Ablehnung einer Teilnahmemöglichkeit an unvorsätzlicher Tat? | 236 | ||
cc) Anstiftung des Intraneus zu einer nach § 35 Abs. 1 StGB entschuldigten Tat durch einen Extraneus | 236 | ||
dd) Das Zusammenwirken eines herrschaftslosen Intraneus mit einem extranen Tatherrn: mittelbare Täterschaft oder strafrechtlich irrelevante Mischform der Beteiligungsrollen? | 237 | ||
10. Der Einsatz eines absichtslosen dolosen Werkzeugs – ein Problem der Teilnahmelehre oder des Zueignungsbegriffs? | 241 | ||
11. Zusammenfassender Überblick über die Grundstrukturen von Täterschaft und Teilnahme | 243 | ||
Vierter Teil: Die Beteiligung im Lichte der allgemeinen Zurechnungsprinzipien | 244 | ||
I. Die Zurechnung in ihrer umfassendsten Bedeutung | 244 | ||
II. Die Zurechnung im Strafrecht – eine Skizze | 247 | ||
1. Leitende Gesichtspunkte für die Bildung von Zurechnungskategorien | 247 | ||
2. Einzelne Zurechnungskategorien | 248 | ||
a) Unrecht und Schuld | 248 | ||
b) Rechtsgutsangriff und Pflichtverletzung | 252 | ||
c) Handlung, Erfolg und Kausalität | 264 | ||
aa) Die Handlung | 264 | ||
bb) Der Erfolg | 264 | ||
cc) Kausalität und objektive Zurechnung, insbesondere bei der Beihilfe | 270 | ||
d) Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit | 290 | ||
Fünfter Teil: Die Beteiligungsform als Zurechnungstypus | 293 | ||
I. Die Aufgabenstellung und ihre Implikationen | 293 | ||
II. Die Beteiligungsform als empirischer Gestalttypus | 295 | ||
1. Die vorrechtliche Existenz von Beteiligungsformen | 295 | ||
2. Die typologische Erfassung der Beteiligungsformen bei Hardwig | 296 | ||
a) Der Standpunkt Hardwigs | 296 | ||
b) Die Polarität von Typus und Begriff | 299 | ||
c) Kritische Anmerkungen zu Hardwigs Konzeption | 300 | ||
3. Die Beteiligungsformen als kriminalphänomenologische Tattypen (Geerds) | 301 | ||
III. Die Beteiligungsform als normativer Realtypus | 302 | ||
1. Das Erfordernis einer teleologischen Ausformung des Typus im Strafrecht | 302 | ||
2. Die extensive Verwendung der Denkform des Typus durch Hassemer | 303 | ||
3. Die Beteiligungsform als normativer Typus in der wissenschaftlichen Diskussion | 304 | ||
a) Erste Ansätze | 304 | ||
b) Die „Typen der Unwertbeurteilung“ bei Sax | 305 | ||
c) Die Denkform des Typus in der Teilnahmelehre bei Gössel | 306 | ||
d) Die Ganzheitstheorie Schmidhäusers | 307 | ||
e) Die Betonung der normativen Elemente durch Cramer | 309 | ||
f) Die Konzeption Roxins | 309 | ||
4. Das Sonderproblem der Mischformen der Beteiligungsrollen | 312 | ||
IV. Die einzelnen Beteiligungsformen in ihren strukturellen Unterschieden und Verflechtungen | 313 | ||
1. Täterschaft und Teilnahme | 313 | ||
a) Der Strafwürdigkeitsgehalt von Täterschaft und Teilnahme | 314 | ||
b) Der Strafbedürftigkeitsgehalt von Täterschaft und Teilnahme | 318 | ||
2. Anstiftung und Beihilfe | 322 | ||
a) Der Strafwürdigkeitsgehalt von Anstiftung und Beihilfe | 323 | ||
aa) Die absolute Strafwürdigkeit von Anstiftung und Beihilfe | 323 | ||
α) Die Anstiftung – eine reine Erfolgsverursachung? | 323 | ||
β) Die Abgrenzung der Anstiftung von der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) | 323 | ||
γ) Die Lehre vom Erfordernis der sog. Kollusion bei der Anstiftung | 328 | ||
δ) Die Bedeutung der Figur des omnimodo facturus für die Abgrenzung zwischen Anstiftung und Beihilfe | 330 | ||
ε) Die Umstimmung eines anderen zur Begehung der Tat in qualifizierter Form | 332 | ||
bb) Die relative Strafwürdigkeit von Anstiftung und Beihilfe | 336 | ||
α) Die Korrumpierung des Täters als Rechtfertigung einer tätergleichen Bestrafung des Anstifters | 336 | ||
β) Die Rechtfertigung einer tätergleichen Bestrafung des Anstifters durch die Gefährlichkeit seiner Handlungsweise | 337 | ||
γ) Schlußfolgerungen für die Lösung der sog. Umstimmungsproblematik | 343 | ||
b) Der Strafbedürftigkeitsgehalt von Anstiftung und Beihilfe | 343 | ||
3. Mittelbare Täterschaft und Anstiftung | 344 | ||
a) Die Verschiedenheit von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung in den Grundstrukturen | 344 | ||
b) Grenzfälle zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung | 345 | ||
aa) Die Veranlassung eines im Grenzbereich der Entschuldigungsgründe Handelnden zur Tatbegehung – zugleich eine Stellungnahme zur Normativierung der Tatherrschaft durch das Verantwortungsprinzip | 345 | ||
bb) Die Veranlassung eines im vermeidbaren Verbotsirrtum Handelnden zur Tatbegehung – eine Grenze für den Anwendungsbereich des Verantwortungsprinzips? | 347 | ||
cc) Der sog. Irrtum über den konkreten Handlungssinn | 351 | ||
α) Der Irrtum über taterhebliche Handlungsvoraussetzungen | 352 | ||
β) Die Täuschung über quantifizierbare Unrechts- und Schuldmaße | 353 | ||
γ) Die Täuschung über qualifizierende Tatumstände | 355 | ||
δ) Die Hervorrufung eines error in persona | 358 | ||
Exkurs: Die Benutzung eines Tatentschlossenen im Spannungsfeld zwischen mittelbarer Täterschaft, Nebentäterschaft und Beihilfe | 362 | ||
4. Mittäterschaft und Beihilfe | 367 | ||
a) Der Grenzbereich zwischen Mittäterschaft und Beihilfe als Hauptanwendungsgebiet der Theorien zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme | 367 | ||
b) Die Lehre von der funktionellen Tatherrschaft in ihren Grundzügen | 369 | ||
c) Zur Kritik an der Figur der funktionellen Tatherrschaft: Teilherrschaft oder Mitherrschaft? | 370 | ||
d) Sonderfälle der Mittäterschaft | 372 | ||
aa) Die additive Mittäterschaft | 372 | ||
bb) Die alternative Mittäterschaft | 376 | ||
e) Die Beihilfe als Komplementär-Typus zur Mittäterschaft | 377 |