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Martin, H. (1995). Staatliche Fraktionsfinanzierung in Rheinland-Pfalz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48289-4
Martin, Helmut. Staatliche Fraktionsfinanzierung in Rheinland-Pfalz. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48289-4
Martin, H (1995): Staatliche Fraktionsfinanzierung in Rheinland-Pfalz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48289-4

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Staatliche Fraktionsfinanzierung in Rheinland-Pfalz

Martin, Helmut

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 32

(1995)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 13
1. Kapitel: Einführung in das Thema 13
2. Kapitel: Der Gang der Untersuchung 14
Erster Teil: Zur Entwicklung der staatlichen Fraktionsfinanzierung und ihrer Kontrolle in Rheinland-Pfalz 16
I. Abschnitt: Die Entwicklung der Fraktionsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des Fraktionsgesetzes 16
1. Kapitel: Überblick über die Fraktionsgeschichte bis zur Einführung einer direkten staatlichen Fraktionsfinanzierung in Rheinland-Pfalz im Jahr 1951 16
2. Kapitel: Die ersten Zahlungen an die Fraktionen im Landtag von Rheinland-Pfalz 17
3. Kapitel: Delegation der Entscheidung über die Höhe der Zuschüsse auf den Landtagspräsidenten im Jahr 1953 18
4. Kapitel: Einführung eines Grundbetrages zum Pro-Kopf-Betrag 18
5. Kapitel: Erweiterung der Verwendungszwecke um den Beratungsdienst und Einführung des Oppositionszuschlags 20
6. Kapitel: Die “lex-F.D.P.” 22
7. Kapitel: Nennung konkreter Zuschußbeträge im Gesetz 1971 25
8. Kapitel: Fraktionsgründung ohne Mindestmitgliederzahl 25
9. Kapitel: Die Dynamisierung der Zuschußbeträge 26
10. Kapitel: Die Entwicklung der Zuschüsse von 1974 bis 1987 27
11. Kapitel: Erste kontroverse Debatte über die Fraktionszuschüsse 1987 29
12. Kapitel: Die Berechnung des Oppositionszuschlags nach Köpfen 31
13. Kapitel: Verdeckte Erhöhungen der Zuschüsse durch Entlastung der Fraktionskasse 32
14. Kapitel: Die weitere Entwicklung bis zum Fraktionsgesetz 33
15. Kapitel: Zusammenfassung 34
II. Abschnitt: Zur Kontrolle der Fraktionen durch den Landesrechnungshof bis zum Inkrafttreten des Fraktionsgesetzes 35
III. Abschnitt: Die Rechtslage in Rheinland-Pfalz seit dem 1.1.1994 36
1. Kapitel: Zur Vorgeschichte der Neuregelung 36
2. Kapitel: Die Einfügung eines neuen Art. 85a in die Landesverfassung 36
3. Kapitel: Das Fraktionsgesetz Rheinland-Pfalz 37
Zweiter Teil: Verfassungsrechtliche Würdigung der staatlichen Fraktionsfinanzierung 39
I. Abschnitt: Zur Rechtfertigung der staatlichen Fraktionsfinanzierung 39
1. Kapitel: Die Fraktionsfinanzierung als Element der Parteienfinanzierung 40
a) Zuordnung der Fraktionen zu “ihren” Parteien 40
b) Beschränkung der Parteienfinanzierung auf die Wahlkampfkostenerstattung durch BVerfG E 20, 56 41
c) Zulassung staatlicher Zuschüsse für die gesamte Parteitätigkeit durch BVerfG E 85, 264 43
d) Verfassungsrechtlich gebotene Unterscheidung von Fraktion und Partei 44
e) Kein Einfluß der Partei auf die Verwendung der Fraktionsmittel 45
2. Kapitel: Die Fraktionsfinanzierung als Teil der Parlamentsfinanzierung 47
a) Organschaftliche Stellung der Fraktionen? 49
aa) Die Stellung der Fraktionen vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes 49
bb) Die verfassungsprozessuale Stellung der Fraktionen vor dem BVerfG 50
cc) Keine organschaftliche Stellung der Fraktionen für das Parlament 53
b) Fraktionen als in der Geschäftsordnung verankerte “Gehilfen” des Parlaments? 55
aa) Anknüpfung an die geschäftsordnungsmäßige Anerkennung verfehlt 55
bb) Kein Einfluß des Parlaments auf die Arbeit der Fraktionen 58
3. Kapitel: Rechtfertigung der Fraktionsfinanzierung aus Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz 59
a) Die Bildung von Abgeordnetengruppen im Parlament als soziologisch normaler Vorgang 59
b) Bestätigung durch die Entstehungsgeschichte der Fraktionen 60
c) Anknüpfung der Geschäftsordnung an bereits bestehende Strukturen rechtfertigt Bezuschussung nicht 62
d) Entlastung für das Parlament durch die Fraktionen nur Reflexwirkung 64
e) Mediatisierung der Mitglieder durch die Fraktion schließt Charakter als “Selbsthilfebündnis” nicht aus 65
f) Kosten der Zusammenarbeit als mandatsbedingter Aufwand 68
g) Die Bedeutung des Art. 85a Landesverfassung für den Ausstattungsanspruch der Fraktionen 70
II. Abschnitt: Die Grenzen der Fraktionsfinanzierung 71
1. Kapitel: Verwendung für Wahlkampf- oder Parteizwecke verfassungswidrig 71
2. Kapitel: Öffentlichkeitsarbeit zulässig 73
3. Kapitel: Zahlungen an die Funktionsträger in der Fraktion zulässig 76
III. Abschnitt: Das Transparenzgebot bei der Regelung der Fraktionsfinanzierung 78
1. Kapitel: Sachleistungen als “verdeckte Zuschüsse” 78
2. Kapitel: Gleichbehandlung von Geld- und Sachleistungen geboten 80
3. Kapitel: Notwendige Transparenz bei Entscheidungen in eigener Sache 80
4. Kapitel: Parlamentsvorbehalt als Konsequenz des Transparenzgebots 83
5. Kapitel: Transparenz der Politikfinanzierung als Mittel gegen die Politikverdrossenheit 85
IV. Abschnitt: Das System der Geldleistungen – Grundbetrag und Steigerungsbetrag... 86
1. Kapitel: Keine Unterscheidung zwischen Geschäftsunkosten-und Beratungsdienstzuschuß 86
2. Kapitel: System der Geldleistungen problematisch 87
3. Kapitel: Zuschlag zum Grundbetrag systemwidrig 89
4. Kapitel: Der Zweck des Beratungsdienstes 90
5. Kapitel: Beratungsdienstbedarf ist größenunabhängig 91
6. Kapitel: Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs weitgehend durch Sachleistungen des Landtags abgedeckt 94
V. Abschnitt: Der Oppositionszuschlag nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Fraktionsgesetz Rheinland-Pfalz 95
1. Kapitel: Die Rolle der Opposition 95
2. Kapitel: Folgen für die Ausstattung der Oppositionsfraktionen 97
3. Kapitel: Die Berechnung des Oppositionszuschlags 98
VI. Abschnitt: Die Ausstattung der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppen 100
1. Kapitel: Bedeutung des Gebots einer formal isierten Gleichbehandlung 100
2. Kapitel: Leistungen an Fraktionen berühren fraktionslose Abgeordnete 101
3. Kapitel: Ausgleich für Fraktionslose erforderlich 103
4. Kapitel: Die Bedeutung der Gruppen im Parlament 105
5. Kapitel: Angemessene Ausstattung der Gruppen geboten 106
6. Kapitel: Konkrete Regelung im Fraktionsgesetz erforderlich 108
VII. Abschnitt: Zur Veranschlagung der Fraktionsmittel im Landeshaushalt 108
1. Kapitel: Die Regelung des § 2 Abs. 2 Fraktionsgesetz 108
2. Kapitel: Haushaltsklarheit und Fraktionsstatus 109
VIII. Abschnitt: Die Pflicht der Fraktionen zur öffentlichen Rechnungslegung 112
IX. Abschnitt: Der Bericht über die Angemessenheit der Geld- und Sachleistungen 113
1. Kapitel: Der Bericht des Präsidenten 113
2. Kapitel: “Durchleuchtungskommissionen” geboten 115
X. Abschnitt: Die Prüfung durch den Landesrechnungshof 116
1. Kapitel: Gesetzliche Regelung der Prüfungskompetenz 116
2. Kapitel: Einschränkungen der Prüfungskompetenz mit dem HGrG vereinbar 118
3. Kapitel: Einschränkung der Kontrollkompetenz verstößt nicht gegen das Grundgesetz 120
4. Kapitel: Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gebieten Kontrolle der Fraktionen durch den Rechnungshof 124
5. Kapitel: Einschränkungen bei der Prüfung der Fraktionen zulässig 125
XI. Abschnitt: Weitere Regelungen des Fraktionsgesetzes 129
1. Kapitel: Die Liquidation 129
2. Kapitel: Rücklagen 130
Zusammenfassung 132
Literaturverzeichnis 139