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Tipke, K., Bozza, N. (Eds.) (2000). Besteuerung von Einkommen. Rechtsvergleich Italien, Deutschland und Spanien als Beitrag zur Harmonisierung des Steuerrechts in Europa. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49953-3
Tipke, Klaus and Bozza, Nadya. Besteuerung von Einkommen: Rechtsvergleich Italien, Deutschland und Spanien als Beitrag zur Harmonisierung des Steuerrechts in Europa. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49953-3
Tipke, K, Bozza, N (eds.) (2000): Besteuerung von Einkommen: Rechtsvergleich Italien, Deutschland und Spanien als Beitrag zur Harmonisierung des Steuerrechts in Europa, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49953-3

Format

Besteuerung von Einkommen

Rechtsvergleich Italien, Deutschland und Spanien als Beitrag zur Harmonisierung des Steuerrechts in Europa

Editors: Tipke, Klaus | Bozza, Nadya

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 67

(2000)

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Abstract

Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden.

Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung.

Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab.

Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen.

Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Klaus Tipke: Der Grundsatz der Steuergerechtigkeit 9
I. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union brauchen ein harmonisiertes Steuerrecht 9
II. Das harmonisierte Steuerrecht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union muß ein gerechtes Steuerrecht sein 10
III. Über finanzwissenschaftliche Vorarbeiten zur Steuergerechtigkeit 12
IV. Allgemeines über Steuergerechtigkeit 14
V. Was ergibt sich aus unseren rechtsstaatlichen Verfassungen, und halten ihre Prinzipien einer kritischen Überprüfung stand? 15
VI. Grundlegende Bemerkungen zum Leistungsfähigkeitsprinzip 17
VII. Über den Rang der Steuergerechtigkeit und über Gerechtigkeitskonkurrenzen 20
VIII. Durchbrechungen des Leistungsfähigkeitsprinzips aus wirtschaftspolitischen und anderen politischen Gründen 21
IX. Steuergerechtigkeit und Einkommen (Gewinn) als Bemessungsgrundlage 23
X. Steuergerechtigkeit und internationales Steuerrecht 25
XI. Gerechte Besteuerung verlangt gleichmäßige Anwendung des Rechts 27
XII. Über die Schwierigkeit, gerechte Steuergesetze zu implementieren 28
XIII. Freiheit, Gleichheit, Solidarität – Prinzipien im Konflikt 30
Francesco Moschetti: Der Grundsatz der Steuergerechtigkeit 33
I. Steuerharmonisierung in Europa auf der Grundlage allgemein gültiger Gerechtigkeitskriterien 33
II. Art. 53 der italienischen Verfassung als Fundamentalprinzip gerechter Besteuerung – Leistungsfähigkeit als „subjektive Eignung zum Beitrag zu den Gesamteinnahmen des Staates“, als Voraussetzung der Verpflichtung zur Solidarität und als Schranke für den gesetzgeberischen Gestaltungsfreiraum, die über das bloße Formalkriterium der Rationalität und Kohärenz hinausgeht 34
III. Das Leistungsfähigkeitsprinzip im italienischen „Steuerrechtssystem“ 36
1. Lückenhafte Besteuerung der Indikatoren steuerlicher Leistungsfähigkeit 37
2. Die die allgemeinen Steuern ersetzenden Spezialsteuern (z.B. Besteuerung einzelner Vermögensgegenstände statt allgemeine Besteuerung des Gesamtvermögens) 39
3. „Doppelte“ Steuern 40
4. Das Steuersystem als Erfordernis nicht nur der Gerechtigkeit, sondern auch der Demokratie 42
IV. Das Leistungsfähigkeitsprinzip innerhalb der einzelnen Steuern – Das Leistungsfähigkeitsprinzip als Voraussetzung, Maßstab und äußerste Grenze der Besteuerung – Beispiele für Steuern, die gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen 42
1. Die neue „Regionale Steuer auf produktive Tätigkeiten“ (Imposta regionale sulle attività produttive) 45
2. Die Person als wesentlicher Bezugspunkt des Leistungsfähigkeitsprinzips 52
3. Das Verhältnis zwischen dem Leistungsfähigkeitsprinzip und den anderen Rechtsprinzipien – Der Einsatz von Lenkungssteuern 53
4. Die Verbindung zwischen „alle“ und „ihrer“ Leistungsfähigkeit – Der Steuerhaftungsschuldner und die Gesamtschuldner 54
5. Das Erfordernis der „Effektivität“ – Die Problematik der gesetzlichen Steuerschätzung, der Steuerfestsetzung auf der Grundlage der vom Finanzministerium statistisch erarbeiteten „Schätzungskoeffizienten“, „Parameter“ und „Sektorvergleiche“ 58
6. Vermutung von Einkommen bei den sogenannten „untätigen Gesellschaften“ 64
7. Die „uneigentlichen“ Bußgelder 65
8. Das Erfordernis der „Aktualität“ – Das Problem der retroaktiven Besteuerung 65
V. Verfassungsrechtliche Begrenzung der Steuerlast 68
VI. Der Steuer„beitrag“ als Beitrag zu den „Gesamteinnahmen des Staates“ zur Verwendung im allgemeinen öffentlichen Interesse 69
VII. Art. 53 der italienischen Verfassung als möglicher Bezugspunkt für ein gerechtes europäisches Steuersystem 70
Livio Paladin: Der steuerrechtliche Gleichheitssatz in der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichts 71
I. Gleichheitssatz und Leistungsfähigkeitsprinzip 71
II. Beispiele aus der Rechtsprechung 80
III. Kritik an der Rechtsprechung 90
IV. Schlußbetrachtungen 97
Dieter Birk: Der Gleichheitssatz im deutschen Steuerrecht 103
I. Einführung 103
II. Der Gleichheitssatz als Maßstab steuerlicher Lastengleichheit 103
1. Das Leistungsfähigkeitsprinzip als Konkretisierung des Gleichheitssatzes 104
2. Die beschränkte Wirkkraft des Gleichheitssatzes 104
3. Die gleichheitsrechtliche Umdeutung der Freiheitsrechte 106
III. Besteuerungsgleichheit in Europa 108
1. Die Unterschiedlichkeit der Steuersysteme 108
2. Steuerliche Diskriminierung 109
3. Harmonisierung 109
IV. Der Gleichheitssatz im nationalen Gesamtsteuersystem 110
1. Systemgerechte Ausgestaltung der Steuerrechtsordnung 110
2. Das Verhältnis von direkten zu indirekten Steuern 111
3. Die Abstimmung von Geben- und Nehmensystem 112
V. Der Gleichheitssatz als Maßstab der Einzelsteuern 113
1. Steuern auf das Einkommen 113
2. Steuern auf das Vermögen 116
3. Steuern auf die Verwendung von Einkommen und Vermögen 116
VI. Der Gleichheitssatz im Verfahrensrecht (als Maßstab des Steuervollzugs) 118
1. Das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit als Postulat an den Gesetzgeber 118
2. Das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit als Postulat an die Verwaltung 119
3. Gleichheit vor Gericht 121
VII. Ausblick 121
Joachim Lang: Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer 123
I. Einleitung: Die Einkommensteuer als Gegenstand des Europäischen Rechtsvergleichs 123
II. Grundlegung: Die Funktion der Bemessungsgrundlage für die Verwirklichung von Rechsprinzipien 126
1. Die Bedeutung des an Prinzipien orientierten Rechtsvergleichs für die Rechtfertigung und Reform des nationalen Einkommensteuerrechts 126
2. Konkretisierung des Leistungsfähigkeitsprinzips durch einkommensteuerrechtliche Prinzipien 128
3. Die spezifische Funktion der Bemessungsgrundlage gegenüber der Funktion des Einkommensteuertarifs 130
III. Struktur und Prinzipien der Bemessungsgrundlage 134
1. Dualistischer Aufbau der Bemessungsgrundlage 134
2. Das Totaleinkommen als Maßstab objektiver Leistungsfähigkeit 137
a) Die Rechtsprinzipien zur Erfassung des Totaleinkommens 137
b) Die Theorien zur Erfassung des Totaleinkommens: Quellentheorie, Reinvermögenszugangstheorie und Markteinkommenstheorie 140
3. Die Bestimmung des zu versteuernden Einkommens nach dem Maßstab subjektiver Leistungsfähigkeit 147
IV. Verzerrungen der Leistungsfähigkeitsindikation durch Sozialzweck- und Vereinfachungsnormen 150
V. Zusammenfassung 151
Gloria Alarcón García: Die objektive Nettobesteuerung in Spanien. Ein Vergleich mit dem deutschen Einkommensteuerrecht 153
I. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Nettoprinzips in der spanischen Verfassung 153
II. Das Nettoeinkommen als Maßstab wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit 156
III. Der Pluralismus der an Einkunftsarten orientierten spanischen Abzugsvorschriften 157
1. Einführung 157
2. Die Regel für unternehmerische und freiberufliche Einkünfte: Abzug von zur Erzielung von Einnahmen notwendigen Ausgaben 158
a) Die Gesetzeslage 158
b) Einschlägige Rechtsprechung 159
3. Die Sonderregeln für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 162
a) Die Gesetzeslage 162
b) Die Rechtfertigung durch das spanische Verfassungsgericht 163
4. Die Sonderregeln für Einkünfte aus Vermögen 163
IV. Rechtsvergleichende Wertung 164
1. Kausal bestimmter Abzug ist vorzuziehen 164
2. Anknüpfung an die „Notwendigkeit“ ist verfehlt 165
3. Zur Zulässigkeit der Ausgabentypisierung 166
V. Schluß 169
Gianfranco Gaffuri: Die objektive Netto-Besteuerung in Italien 171
I. Einleitung 171
II. Das objektive Nettoprinzip im italienischen Steuerrecht 172
III. Über die Schwierigkeiten der Realisierung des objektiven Nettoprinzips 174
IV. Mittlerweile gefestigte Grundsätze 175
V. Beispielsfälle 176
VII. Praktische Vorschläge 178
Pedro Manuel Herrera Molina: Das Prinzip der subjektiven Netto-Besteuerung und die Familienbesteuerung in Spanien 181
I. Leistungsfähigkeitsprinzip 181
II. Individuelles Existenzmimimum 182
1. Literatur 182
2. Gesetzgebung 184
3. Rechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts 184
III Zusammenveranlagung vs. Individualbesteuerung 184
1. Verfassungswidrigkeit des Gesetzes von 1978 zur Zusammenveranlagung wegen steuerlicher Benachteiligung von Ehegatten 185
2. Einführung der Zusammenveranlagung mit Wahlrecht zu Individualbesteuerung im Gesetz von 1989 186
3. Individualbesteuerung mit Wahlrecht zur Zusammenveranlagung im Gesetz von 1991 186
a) Überblick 186
b) Benachteiligung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gegenüber Kapitaleinkünften 186
c) Besteuerung von Betriebseinkünften und Einkünften aus selbständiger Arbeit aufgrund von Verträgen mit Ehegatten und Kindern 188
IV. Unterhaltspflichten 188
1. Unterhaltszahlungen unter normalen Umständen nicht abziehbar 188
2. Unterhaltspflichten bei gerichtlicher Trennung, Ehescheidung und anderen gerichtlichen Entscheidungen 190
V. Reformvorschläge 190
VI. Korollarium: eine falsche Auslegung des Familienschutzprinzips 191
VII. Schlußfolgerungen 191
Enrico De Mita: Das Prinzip der subjektiven Netto-Besteuerung und die Familienbesteuerung in Italien 193
I. Kein Prinzip der subjektiven Nettobesteuerung 193
1. Die „Privatausgaben“ in der Steuerreform von 1971 193
2. Abzugsfähige Ausgaben und Steuerbetragsermäßigungen 195
3. Prinzipienlose abschließende Auflistung und Pauschalierung der Aufwendungen – Die Qualifizierung der Privatausgaben – Die Abzugsfähigkeit der Realsteuern (Ilor) 197
4. Austauschbarkeit von Abzugsfähigkeit und Steuerbetragsermäßigung 200
II. Die Besteuerung der Familie – Das Fehlen einer an die Funktion der IRPEF angepaßten Regelung 200
1. Einführung 200
2. Die „Kumulierung der Ehegatteneinkünfte“ („cumulo dei redditi“) und ihre vom Verfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit (Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 179 aus dem Jahre 1976) 201
3. Die Problematik der nur über ein einziges Einkommen verfügenden Familie (Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 76 aus dem Jahre 1983) 206
4. Ungleichbehandlung zwischen Familien (Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 358 aus dem Jahre 1995) 207
5. Wirtschaftliche Einheit im Zivilrecht und Zuordnung der jeweiligen Einkommen bei der separaten Besteuerung – Das Ermächtigungsgesetz Nr. 408 von 1990 209
6. Wirtschaftliche Einheit der Familie, Leistungsfähigkeit und Steuerhaftung der Familienmitglieder 210
Gaspare Falsitta: Die Unternehmensbesteuerung in Italien. Rechtliche Gesichtspunkte 213
I. Einleitung 213
II. Die Regelung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch das Ermächtigungsgesetz der großen Reform in den Jahren 1971 bis 1973 und die von der ermächtigten Regierung vorgenommenen Abweichungen vom „Kompetenzprinzip“ (principio di competenza) 215
III. Die fortwährende Geltung der in dem Gesetz Nr. 825/1971 kodifizierten Pflicht zur Beachtung des „ökonomischen Kompetenzprinzips“ 219
IV. Die Fälle, in denen dem Gesetzgeber eine Abweichung von der handelsrechtlichen Umsetzung des ökonomischen Kompetenzprinzips erlaubt ist – Einige Beispiele zum richtigen Gebrauch solcher Abweichungen 220
V. Die steuerrechtlichen Anabolica und die Aufblähung der Bemessungsgrundlage: Die nicht aus speziellen Gründen des Schutzes fiskalischer Interessen gerechtfertigten Abweichungen von den ökonomischen Grundsätzen und die steuerrechtliche Aushöhlung der als effektive Einkünfte verstandenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb 224
VI. Die Abweichungen von den ökonomischen Grundsätzen zugunsten des Steuerpflichtigen: Die verminderte Besteuerung reinvestierter Gewinne aufgrund der Reformgesetze von 1971/1973 und die darauffolgende „Zerstörung“ dieser Begünstigung 228
VII. Die Steuern auf das Vermögen der Unternehmen 231
VIII. Schlußbemerkungen 232
Heinz-Jürgen Pezzer: Die Besteuerung der Einkommen von Unternehmen in Deutschland 235
I. Die grundsätzliche Unterscheidung von Personenunternehmen und Körperschaften 235
1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften 235
2. Juristische Personen (Körperschaften) 236
II. Rechtfertigung der Körperschaftsteuer 237
1. Historische Rechtfertigung 237
a) Das „Einkommen“ der Körperschaft 238
b) Die Körperschaft als selbständiger Organismus oder als Instrument zur Einkunftserzielung des Anteilseigners? 239
2. Körperschaftsteuer und Besteuerungsprinzipien 241
a) Leistungsfähigkeitsprinzip 241
b) Äquivalenzprinzip 242
3. Zum Problem der Doppelbelastung 243
a) Existenz einer Doppelbelastung? 243
b) Körperschaft und Anteilseigner als wirtschaftliche Einheit? Untauglichkeit der Rechtsform als Besteuerungsmerkmal 244
III. Die Grundwertungen des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens 245
IV. Veränderte Grundwertungen im Standortsicherungsgesetz („Europatauglichkeit“) 247
V. Zur Problematik einer leistungsfähigkeitsgerechten und rechtsformneutralen Unternehmensteuer 247
1. Anknüpfung an die objektive Leistungsfähigkeit 247
2. Rechtsformneutralität und daraus abzuleitende Folgerungen 248
VI. Ausblick 250
Jörg M. Mössner: Das Welteinkommensprinzip 253
I. Verankerung des Welteinkommensprinzips in § 1 Abs. 1 EStG 253
II. Anerkennung des Welteinkommensprinzips 255
III. Rechtfertigung des Welteinkommensprinzips 257
IV. Grundlage des Welteinkommensprinzips 261
V. Welteinkommensprinzip und Wechsel der Ansässigkeit 268
VI. Ergebnis 269
Pietro Adonnino: Das Welteinkommensprinzip 271
I. Welteinkommensprinzip und Territorialitätsprinzip 271
1. Anknüpfungen 271
2. Wirtschaftspolitische und rechtliche Aspekte 272
3. Terminologische Überlegungen 273
II. Die Hoheitsausübung 274
1. Formelle und materielle Territorialität 274
2. Das Prinzip der „Effizienz“ 275
3. Beschränkung staatlicher Besteuerungshoheit 276
III. Grundsätze der Besteuerung des Welteinkommens 277
1. Bezug zum Staatsgebiet 277
2. Einfluß des Äquivalenzprinzips 278
3. „Vernünftige“Anknüpfungskriterien 279
4. Überwindung von Schwierigkeiten durch Pragmatismus 281
5. Wohnsitz als Anknüpfung 282
6. Erfassung von Inlandseinkünften 284
IV. Der Schutz des staatlichen Interesses an einer korrekten Zurechnung der Steuerobjekte 284
1. Traditionelle Prinzipien und neue Technologien 284
2. Das Prinzip der Kohärenz 286
3. Das Prinzip der Neutralität 286
V. Vermeidung der Doppelbesteuerung 287
VI. Schlußbetrachtung 289
Gilberto Muraro: Überlegungen zu einer europäischen Einkommensteuer 291
I. Einleitung 291
II. Die europäische Einkommensteuer unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Bedürfnisse und Vorteile der Staaten- und Völkergemeinschaft der Europäischen Union 292
1. Der Gemeinschaftsmarkt der Güter und Dienstleistungen 293
2. Der Gemeinschaftsmarkt der Arbeit und des Kapitals 294
III. Die europäische Einkommensteuer als Mittel zur Finanzierung der Gemeinschaftsinstitutionen 297
1. Der gegenwärtige EU-Haushalt 297
2. Die Finanzierung der einzelnen Gemeinschaftsfunktionen (gegenwärtige und zukünftige) 297
a) Allgemeines 297
b) Zu den einzelnen Funktionen 299
aa) Zur Regelungsfunktion 299
bb) Zur Stabilisierungsfunktion 299
cc) Zur Lieferung öffentlicher Güter 301
dd) Zur Umverteilungsfunktion 302
Klaus Tipke: Resümee 305
I. 305
II. 305
III. 307
IV. 308
V. 310
VI. 311
VII. 312
VIII. 312
IX. 314
Autorenverzeichnis 315