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Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit im Synallagma

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Reinhard, T. (1998). Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit im Synallagma. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49514-6
Reinhard, Thorsten. Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit im Synallagma. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49514-6
Reinhard, T (1998): Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit im Synallagma, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49514-6

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Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit im Synallagma

Reinhard, Thorsten

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 120

(1998)

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Abstract

Der Autor befaßt sich mit der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit in gegenseitigen Verträgen. Die Problematik wurde schon bald nach Inkrafttreten des BGB entdeckt und wartet seitdem - wie jüngst veröffentlichte Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur zeigen - auf eine befriedigende Lösung.

Erstmals werden in der vorliegenden Arbeit die Fallgruppen systematisiert, in denen das beiderseitige Vertretenmüssen einer Unmöglichkeit anzunehmen ist. Sodann setzt sich Th. Reinhard mit den verschiedenen Vorschlägen zu den Rechtsfolgen eines solchen beiderseitigen Vertretenmüssens auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die gesetzlichen Unmöglichkeitsregeln eine Rechtsfortbildung, die dogmatisch wie praktisch gleichermaßen befriedigt, nicht erlauben. Anstelle komplizierter rechtlicher Konstruktionen plädiert er für eine Lösung im Wege ergänzender Vertragsauslegung und präzisiert die aus dieser Ergänzung abzuleitenden Rechtsfolgen. Über das BGB hinaus untersucht der Verfasser den Reformentwurf der Schuldrechtskommission und das UN-Kaufrecht hinsichtlich der Rechtsfolgen, die sich für Fälle beiderseits zu vertretender Nichterfüllbarkeit von Vertragspflichten vorsehen. Während das UN-Kaufrecht eine angemessene Regelung ermöglicht, ist die Lösung des Reformentwurfes nur teilweise sachgerecht.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Harry-Westermann-Preis 1998 der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster e. V.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
Erster Teil: Die Regelung der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit im BGB 20
A. Nachträgliche Unmöglichkeit 20
I. Voraussetzungen und Fallgruppen beiderseitigen Vertretenmüssens 20
1. Fallgruppe: Kumulatives Zusammenwirken der Parteien 21
a) Vertretenmüssen des Schuldners 22
b) Vertretenmüssen des Gläubigers 22
c) Zusammentreffen der Parteibeiträge 23
aa) Einseitige Verantwortlichkeit aufgrund unterbrochenen Zurechnungszusammenhangs 24
bb) Zusammentreffen unterschiedlicher Verschuldensgrade 25
d) Fallsammlung zum kumulativem Vertretenmüssen 26
2. Fallgruppe: Alternative Kausalität der Parteihandlungen 27
a) Differenzierung der Fälle alternativer Kausalität 28
b) Vorliegen eines beiderseitigen Vertretenmüssens 29
aa) Honsell: Notwendigkeit eines Zusammenwirkens der Parteien 29
bb) Mögliche Regelungskonzepte 30
(1) Anwendung des § 323 BGB 30
(2) Vergleich mit der Regelung des beiderseitigen Vertretenmüssens 31
c) Fallsammlung 32
3. Fallgruppe: Hypothetische Kausalität 32
4. Fallgruppe: Gemeinsame Verursachung des Schadens 34
5. Fallgruppe: Eintritt der Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs des Gläubigers 35
a) Formen des Annahmeverzugs 36
b) Zusammentreffen von Annahmeverzug und Unmöglichkeit 37
c) Vertretenmüssen des Schuldners 37
d) Vertetenmüssen des Gläubigers 38
aa) 1. Auffassung: Annahmeverzug bedeutet kein Vertretenmüssen 38
bb) 2. Auffassung: Vertretenmüssen, wenn Annahmeverzug zu vertreten 40
cc) 3. Auffassung: Bloßer Annahmeverzug reicht aus 41
dd) Stellungnahme zum Streitstand 42
e) Fallsammlung 44
6. Fallgruppe: Unmöglichkeit und Leistungsverzug 45
a) Konstellationen des Leistungsverzugs 46
aa) Verzug des Schuldners der unmöglichen Leistung 46
bb) Leistungsverzug des Vertragsgegners 46
cc) Zusammenfallen von Leistungs- und Annahmeverzug beim Gläubiger 46
b) Auswirkungen des Leistungsverzugs auf ein beiderseitiges Vertretenmüssen 47
aa) Einwand eigener Vertragsuntreue 47
bb) Leistungsverzug als Unmöglichkeitsbeitrag 48
(1) Stellungnahmen speziell zum beiderseitigen Vertretenmüssen 50
(2) Stellungnahmen allgemein zur Unmöglichkeit als Verzugsfolge 51
(3) Eigene Stellungnahme 53
(a) Leistungsverzug des Schuldners der unmöglichen Leistung 53
(b) Leistungsverzug des Vertragsgegners 55
(c) Vergleich zu Annahmeverzug und Fazit 56
c) Fallsammlung 57
7. Fallgruppe: Unmöglichkeit nach Vertragsaufsage 57
a) Vertragsaufsage als Leistungsstörung 58
b) Gegenseitige Vertragsuntreue 59
aa) Für die Untersuchung irrelevante Konstellationen der Vertragsaufsage 59
bb) Eintritt der Unmöglichkeit während des Schwebezustands des Vertrags 60
(1) 1. Lösung: Unbeachtlichkeit der Unmöglichkeit 60
(2) 2. Lösung: Wertung der Unmöglichkeit als eigene Vertragsuntreue 61
(3) Eigene Stellungnahme 63
c) Fallsammlung 66
8. Fallgruppe: Unmöglichkeit nach Übergang der Gegenleistungsgefahr auf den Gläubiger 66
a) Regelung der Preisgefahr durch das BGB 67
b) Beiderseitige Unmöglichkeitshaftung 67
c) Fallsammlung 70
9. Fallgruppe: Unmöglichkeit und vorvertragliches Verschulden 70
a) Vorvertragliches Mitverschulden i.R.d. § 254 BGB 71
b) Übertragbarkeit der Problematik auf die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit 72
c) Diskussion des Streitstands 72
10. Fallgruppe: Beiderseitige Unmöglichkeit 74
11. Zusammenfassung der Ergebnisse 75
II. Rechtsfolgen der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit 77
1. Kriterien einer adäquaten Lösung 78
a) Angemessenheit der praktischen Ergebnisse 78
aa) Abwägung der Parteibeiträge 79
bb) §§ 324 Abs. 1, 325 BGB als Extremwerte beiderseitiger Verantwortlichkeit 79
cc) Proportionalität von Verantwortlichkeit und wirtschaftlicher Belastung 80
dd) Kritik dieses Abwägungsmodells 81
b) Dogmatische Stimmigkeit der Begründung 83
2. Darstellung und Kritik bisheriger Ansätze 84
a) Alternative Anwendung der Unmöglichkeitsnormen 84
aa) Lösung gemäß §§ 323, 324, 325 BGB 84
(1) Begründungen des Modells 85
(2) Überzeugungskraft der Begründungen 86
(a) Unstimmigkeiten in der Begründung Honsells 87
(b) Exkurs: Unmittelbare Geltung des Unmöglichkeitsrechts nach Schultze 89
(c) Unstimmigkeiten bei Ballhaus 92
(3) Diskussion der Ergebnisse 92
bb) Lösung über §§ 324, 325; 254 BGB 93
(1) Unmodifizierte Anwendung der §§ 324, 325 BGB 94
(2) Modifikation der §§ 324 Abs. 1, 325 BGB durch § 254 BGB 94
(a) Das Modell des RG 94
(b) Die Position des BGH 96
(3) Kritik beider Varianten 97
(a) Dogmatische Einwände 97
(b) Einwände gegen die Ergebnisse 100
b) Anwendung nur einer Unmöglichkeitsnorm 101
aa) Lösungen nach § 323 BGB bzw. §§ 324, 254 BGB analog 102
bb) Lösung nach § 325 BGB analog 103
(1) Begründung für § 325 BGB als Ausgangspunkt 103
(2) Modifikation des § 325 BGB 104
(a) Beschränkung der Rechte aus § 325 BGB 104
(b) Gewähr zusätzlicher Ausgleichsansprüche für den Schuldner 107
(3) Bewertung der Ergebnisse 108
(a) Schadenersatz nach der Surrogationstheorie 109
(b) Schadenersatz nach der Differenztheorie 111
(c) Rücktritt und Abstandnahme vom Vertrag 114
(d) Forderung des Surrogats 116
(e) Interessenausgleich trotz Rechtswahl des Gläubigers? 117
(aa) Angemessenheit der Gläubigerrechtswahl 118
(bb) Anspruch des Schuldners auf die Gegenleistung in natura 119
(4) Bewertung der Begründung 120
(a) § 325 BGB als Ausgangspunkt des Modells 120
(b) Kritik der einschränkenden Ansätze 122
(c) Kritik der erweiternden Lösungen 125
(5) Ergebnis der Kritik 127
c) Lösung durch kumulative Anwendung der §§ 324 Abs. 1, 325 BGB 127
aa) Darstellung der einzelnen Ansätze 128
(1) “Teilweise” Anwendung der §§ 324 Abs. 1, 325 BGB 129
(2) Beiderseitige Kürzung der Ansprüche gemäß § 254 BGB 130
(3) Anwendung des § 254 BGB nur auf die Rechte des Gläubigers 131
(4) §§ 324 Abs. 1, 325 BGB ergänzende Vorschläge 132
bb) Diskussion der Ergebnisse 135
(1) Schadenersatz 135
(a) Bei ungekürzter Gegenleistung: Surrogationsmethode 135
(b) Bei gekürzter Gegenleistung: Differenzmethode 136
(2) Rücktritt und Abstandnahme 137
(3) Surrogat 138
cc) Kritik der Begründungen 139
(1) Kritik der “teilweisen” Anwendung der §§ 324 Abs. 1, 325 BGB 139
(2) Kritik der auf § 254 BGB basierenden Ansätze 140
(a) Schadenersatz nach der Differenztheorie 141
(b) Schadenersatz nach der Surrogationsmethode 144
(c) Rücktritt und Abstandnahme 145
(d) Herausgabe des Surrogats 147
dd) Ergebnis der Kritik der kumulativen Ansätze 147
d) Zusammenfassung und Fazit zum Streitstand 148
3. Eigener Lösungsvorschlag 148
a) Ausgangspunkt und Grundannahme 149
b) Herleitung der Rechtsfolgen mittels ergänzender Vertragsauslegung 151
aa) Begriff der ergänzenden Auslegung 152
bb) Maßstäbe der ergänzenden Vertragsauslegung 153
(1) Die einzelnen Kriterien 153
(2) Kombination der Kriterien in Rechtsprechung und Literatur 154
(3) Maßstab für die vorliegende Vertragsergänzung 156
(a) Notwendige Beschränkung auf objektive Merkmale 156
(b) Ergänzung ohne vertragsspezifischen Anhalt? 157
(c) “Treu und Glauben” als alleiniges Kriterium der Ergänzung 158
cc) Raum für ergänzende Auslegung 160
(1) Vorrang vorhandenen dispositiven Rechts 161
(2) Vorrang einer Fortbildung des Unmöglichkeitsrechts 163
(a) Ergebnislosigkeit einer Fortbildung des Unmöglichkeitsrechts 163
(b) Ergänzende Vertragsauslegung als subsidiäres Instrument 164
(aa) Die überwiegende Position in Rechtsprechung und Literatur 165
(bb) Die Position von Sandrock 166
(3) Vorrang einer auf § 242 BGB gestützten Rechtsfortbildung 169
dd) Auslegung als Quelle der Rechtsfortbildung 173
(1) Rechtsnormqualität der einzelnen Ergänzung 173
(2) Entstehung richter- bzw. gewohnheitsrechtlicher Normen 173
(a) Der spezielle Fall der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit 173
(b) Vertragsergänzung als ein Modell der Rechtsfortbildung 175
c) Inhalt einer ergänzenden Vertragsauslegung 177
aa) Bewertungsmaßstab für die Parteibeiträge 177
bb) Rechtsfolgen nach der Rechtswahl des Gläubigers 178
(1) Schadenersatz 179
(a) Mit Leistungsaustausch – “Surrogationstheorie” 179
(b) Ohne Leistungsaustausch – “Differenztheorie” 180
(aa) Gegenleistung ist Geldschuld 181
(bb) Anderer Inhalt als Gegenleistung 181
(2) Vertragslösung – “Rücktritt und Abstandnahme” 182
(3) Reduktion des Unmöglichkeitsschadens 184
(a) Forderung des Surrogats 185
(aa) Isoliertes Geltendmachen des Surrogats 185
(bb) Surrogat als Teil des Schadenersatzes 186
(b) Anrechnung ersparter Aufwendungen des Schuldners 187
d) Fazit zu Ergebnis und Begründung des Vorschlags 189
e) Zusammenfassung des Lösungsvorschlags 190
B. Anfängliche Unmöglichkeit 191
I. Objektive Unmöglichkeit 191
1. Grundregel der §§ 306, 307 BGB 192
a) Anwendung des § 254 BGB i.R.d. § 307 BGB 192
b) Ausnahme von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB bei Arglist 194
2. Ausnahmen von § 306 BGB – Garantiehaftung 195
II. Subjektive Unmöglichkeit 196
1. Voraussetzungen eines beiderseitigen Vertretenmüssens 196
a) Haftung des Schuldners für sein anfängliches Unvermögen 196
b) Verantwortlichkeit des Gläubigers 198
c) Beiderseitiges Vertretenmüssen 199
aa) Notwendiges Vertretenmüssen auf Schuldnerseite 199
bb) Kenntnis des Gläubigers vom Unvermögen 200
cc) Zusammentreffen der Beiträge 202
d) Fallsammlung 203
2. Rechtsfolgen 203
a) Rechtsfolgen bei einseitiger Verantwortlichkeit 203
b) Rechtsfolgen beiderseitigen Vertretenmüssens 204
3. Zusammenfassung 206
Zweiter Teil: Rechtsfolgen der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit nach der Schuldrechtsreform und im UN-Kaufrecht 207
A. UN-Kaufrecht und Reformentwurf als mit dem BGB konkurrierende Regelungsmodelle 207
I. Systematische Unterschiede gegenüber dem geltenden BGB 208
II. Auswirkungen der Unterschiede auf die vorliegende Untersuchung 209
B. Kommissionsentwurf 211
I. Rechtsfolgen der Unmöglichkeit nach dem Reformentwurf 211
1. Erfüllungsanspruch 211
2. Schadenersatz 211
a) Schadenersatz “statt der Leistung”, § 283 BGB-KE 212
b) Schadenersatz “wegen Nichtausführung des Vertrags”, § 327 BGB-KE 213
3. Rücktritt, § 323 BGB-KE 214
4. Surrogat, § 281 BGB-KE 215
5. Gegenleistungsanspruch, § 324 BGB-KE 216
6. Zusammenfassung und Vergleich mit dem BGB 216
II. Regelung der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit 217
1. Rücktritt vom Vertrag und Anspruch auf die Gegenleistung 217
2. Schadenersatz 218
a) Schadenersatz statt der Leistung – Austauschlösung 218
b) Schadenersatz wegen Nichtausführung – Differenzlösung 219
3. Surrogat 220
III. Bewertung des Entwurfs 220
1. Behandlung der beiderseitigen Verantwortlichkeit 220
a) Alles-oder-Nichts-Entscheidungen im Kommissionsentwurf 221
aa) Rücktritt vom Vertrag, § 323 BGB-KE 221
bb) Behandlung des Anspruchs aus § 281 BGB-KE 224
b) Verknüpfung mit der Abwägungslösung (§§ 280 BGB-KE, 254 BGB) 225
2. Vereinfachung und Vereinheitlichung des Unmöglichkeitsrechts 227
a) Neufassung des § 275 BGB 227
b) Differenzierungen innerhalb des Einheitstatbestands 228
aa) Gleichstellung des anfänglichen Unvermögens 229
bb) Gleichstellung der anfänglich objektiven Unmöglichkeit 229
3. Fazit 230
C. Das UN-Kaufrecht (CISG) 232
I. Grundkonzeption des UN-Kaufrechts 232
II. Rechtsfolgen dauernder Nichterfüllbarkeit (i.S.v. Unmöglichkeit) 233
1. Beschränkung der Untersuchung 233
a) Beschränkung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten 233
b) Beschränkung auf die Verkäuferleistung 234
2. Rechte des Käufers (als Gläubiger der gestörten Leistung) 235
a) Anspruch auf Erfüllung, Art. 46 Abs. 1 CISG 235
b) Schadenersatzanspruch, Art. 45 Abs. 1 b), 74 ff. CISG 236
c) Kein Anspruch auf Herausgabe eines Ersatzgegenstands 237
d) Vertragsaufhebung, Art. 49 CISG 237
aa) Isolierte Lösung des Vertrags 237
bb) Schadenersatz neben einer Vertragsaufhebung 237
e) Sonstige Rechte 238
3. Rechte des Verkäufers (d.i. des Schuldners) 238
a) Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises 238
b) Rechte aus einer Verletzung der Abnahmepflicht (Art. 60 CISG) 239
III. Rechtsfolgen der beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit 240
1. Regelung des beiderseitigen Vertretenmüssens im UN-Kaufrecht 240
a) Rekurse auf Art. 77 und 7 Abs. 2 CISG 240
b) Anwendung des Art. 80 CISG 242
aa) Instrumente zur Auslegung der Vorschrift 242
bb) Ermittlung des Wortsinns der Vorschrift 243
cc) Entstehungsgeschichte des Art. 80 CISG 243
dd) Einwände gegen die Eignung des Art. 80 CISG zur Problemlösung 245
2. Einzelne Rechte 246
a) Wahl von Schadenersatz durch den Käufer 246
aa) Abwägungslösung 247
(1) Begründung der Anspruchsabwägung 247
(a) Interpretation des Wortlauts 248
(b) Entstehungsgeschichte 249
(c) Angemessenheit der Regelung 249
(2) Inhalt der Abwägungslösung 250
bb) Rechte des Verkäufers 251
(1) Schadenersatzverlangen nach Art. 61 b) CISG 251
(2) Erklärung der Vertragsaufhebung 252
b) Vertragsaufhebung durch den Käufer 252
aa) Allgemeine Übereinstimmung: Keine Teilaufhebung 253
bb) Unterschiedliche Konzepte 253
(1) Genereller Ausschluß des Aufhebungsrechts 254
(2) Entscheidung nach überwiegender Verantwortlichkeit 254
cc) Kritik und eigener Vorschlag 255
(1) Kritik eines generellen Ausschlusses der Vertragsaufhebung 256
(2) Kritik des teilweisen Ausschlusses 256
(3) Vorschlag: generelle Zulassung der Aufhebung 257
c) Schadenersatz neben Vertragsaufhebung 258
3. Kriterien der Abwägung 259
a) Maß der Verursachung 259
b) Grad des Verschuldens 260
4. Geregelte Konstellationen der Unmöglichkeit 261
IV. Zusammenfassung 263
D. Vergleich der Lösungen des Reformentwurfs und des UN-Kaufrechts mit dem BGB 263
I. Wahlrecht des Gläubigers als gemeinsamer Ausgangspunkt 263
II. Behandlung der beiderseitigen Verantwortlichkeit 264
III. Überlegenheit des Einheitstatbestands? 264
E. Fazit zur Stellung des beiderseitigen Vertretenmüssens im BGB 266
Anhang 268
I. Kommissionsentwurf zur Überarbeitung des Schuldrechts von 1992 268
II. Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 270
Literaturverzeichnis 273
Sachwortverzeichnis 281