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Kahlo, M. (1990). Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten. Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46910-9
Kahlo, Michael. Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten: Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46910-9
Kahlo, M (1990): Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten: Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46910-9

Format

Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten

Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff

Kahlo, Michael

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 67

(1990)

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Table of Contents.

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
1. Teil: „Echtheit“ und „Unechtheit“ der Unterlassungsdelikte 26
I. Die Abgrenzung nach dem Gebotsgegenstand 26
II. Die normlogische Abgrenzung 29
III. Die erfolgsbezogene Unterscheidung 32
IV. Die Abgrenzung nach ontologischer Vergleichbarkeit und entsprechender Pönalisierung 33
V. Schlußfolgerungen 35
2. Teil: Die Begründung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges aus der handlungs- und unrechtstheoretischen Kritik der vorfindlichen Lehren 37
A. Erste Lösungsmöglichkeit: Die Unbeachtlichkeit von hypothetischem Geschehens für das Unrecht 39
I. Darstellung, insbesondere am Beispiel der Lehre Spendels 39
II. Kritik 43
1. Kritik der rechtsphilosophischen Grundlagen 44
2. Kritik der strafrechtlichen Schlußfolgerungen 46
a) Der Basismangel der strikt objektiven Unrechtslehre 47
b) Genauere Verdeutlichung des Basismangels am Phänomen der strafrechtswidrigen Verletzung 49
c) Die Konsequenzen einer objektiv-kausalen Unrechtslehre für den Bereich des Unterlassungsunrechts 52
III. Zwischenergebnis 53
B. Zweite Lösungsmöglichkeit: Grundsätzliche Beachtlichkeit von hypothetischen Ersatzbedingungen für die Bestimmung des Unrechts 55
I. Die sog. Risikoerhöhungstheorie 56
1. Die Zurechnungslehre auf klassischer, vorkritischer Grundlage 58
a) Die Lehre Hardwigs 58
aa) Darstellung 58
(1) Grundsätze der allgemeinen Zurechnungslehre 59
(2) Die Zurechnung aktiven Tuns zur Rechtswidrigkeit 65
bb) Kritik 66
(1) Kritik der „finalen Willenslehre“ 67
(2) Kritik der Unrechtsbegründung 69
(3) Kritik des Willensbegriffs im Hinblick auf die Kategorie der Freiheit 71
b) Die neueren Begründungen der Zurechnungslehre als personale Unrechtstheorie, insbesondere am Beispiel der Lehre Ottos 73
aa) Darstellung 73
(1) Der personale Unrechtsbegriff 73
(2) Die Lehre von der objektiven Zurechnung 76
bb) Kritik 80
(1) Mängel und Ungenauigkeiten in der Bestimmung der personalen Unrechtslehre Ottos 80
(2) Kritik der objektiven Zurechnungslehre Ottos 85
2. Die juristisch-teleologische Zurechnungslehre nach dem Gedanken des Risikoprinzips 96
a) Darstellung, insbesondere am Beispiel der Lehre Roxins 96
aa) Von der Kritik der Möglichkeit eines allgemeinen Handlungsbegriffs zur Begründung eines umfassenden Begriffs juristisch-teleologischer Zurechnung als Grundlage des Strafrechts 96
bb) Die nähere Bestimmung der objektiven Zurechnungslehre aus dem Prinzip der unerlaubten Risikoerhöhung 99
b) Kritik 103
aa) Ein allgemeiner Handlungsbegriff ist als Strukturbegriff zu denken möglich und notwendig 104
(1) Zur Tragweite der handlungstheoretischen Kritik Roxins 104
(2) Der grundsätzliche Mangel der juristisch-teleologischen Zurechnungslehre Roxins 106
(3) Verdeutlichung der Kritik im Hinblick auf die Lehre vom Schutzzweck der übertretenen Norm 108
bb) Grundlagen und Notwendigkeit eines Risikovergleichs 111
(1) Der Risikovergleich beim fahrlässigen Begehungsdelikt 111
(2) Der Risikovergleich bei den unechten Unterlassungsdelikten 118
3. Der Risikoerhöhungsgedanke auf erkenntnistheoretischer Grundlage 120
a) Darstellung 120
aa) Die unrechtstheoretischen Voraussetzungen, insbesondere die Bedeutung des Verletzungserfolges für den Unrechtsbegriff sowie die Unterscheidung von Rechtsgutverletzung und Objektsverletzung 120
bb) Die differenzierende Erfassung des Risikogedankens (Gefahrbegriffs) auf erkenntnistheoretischer Grundlage 123
(1) Die Lehre Stratenwerths 123
(2) Die Vertiefung des Ansatzes durch Puppe 125
(3) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang als „Sonderfall der Kausalität“ 127
cc) Die Risikoerhöhungslehre als objektives Zurechnungsprinzip bei den unechten Unterlassungsdelikten 129
(1) Die Negativbedingung als Bestandteil einer Kausalerklärung in der Lehre von Puppe 129
(2) Der kriminalpolitische Gedanke Stratenwerths 130
b) Kritik 131
aa) Kritik der unrechtstheoretischen Grundlegung 131
(1) Das Verhältnis von Wille und Erfolg: Die weitere Konkretisierung der Handlung, insbesondere am Beispiel der Anstiftung 131
(2) Kritik der Normentheorie: Strafrechtsnormen als Verhaltensnormen – zur Wechselbezüglichkeit von Bestimmungs- und Bewertungsnorm und deren rechtlichem Rangverhältnis 135
(3) Der strafrechtliche Erfolgsbegriff: Rechtsgutsverletzung und Objektsverletzung auf der Basis der Autonomie im interpersonalen Verhältnis 136
bb) Kritik der Risikoerhöhungslehre 142
(1) Die Wirklichkeit der Risikoerhöhung: Erfolgskonkretisierungen; Rechtsgutsverletzung durch real verändernde Risikoerhöhung; Verlaufsvergleich und Risikovergleich in unterschiedlich determinierten Wirklichkeitsbereichen 142
(2) Kritik der Lehre Puppes vom „Sonderfall der Kausalität“ 151
cc) Kritik der Risikoerhöhung als objektives Zurechnungsprinzip bei den unechten Unterlassungsdelikten 155
(1) Puppes Konzept der Unterlassungskausalität 155
(2) Kritik des Ansatzes von Stratenwerth und Walder 157
II. Die unvermittelt folgenorientierten Lösungen 159
1. Die Theorie des spezifischen Relevanzzusammenhanges (B. Schünemann) 162
a) Darstellung 162
aa) Allgemeine strafrechtstheoretische Grundlagen: die sog. positive Generalprävention; Schuldprinzip und Generalprävention 162
bb) Die unrechtstheoretischen Grundlagen, insbesondere des fahrlässigen Delikts: durch qualifizierte Sozialschädlichkeit ergänzte Normwidrigkeit; das erlaubte Risiko 164
cc) Die Bestimmung des Relevanzzusammenhanges als Vorgang der Normkonstituierung 166
b) Kritik 167
aa) Begründungsmängel der strafrechtstheoretischen Grundlagen 167
(1) Die Unhaltbarkeit der Generalprävention als tragendes Prinzip 167
(2) Die Mängel in der Begründung der Willensfreiheit 171
(3) Kritik der „Neubestimmung des Schuldprinzips“ 174
bb) Kritik der Begründung des Fahrlässigkeitsunrechts 175
(1) Die Unbestimmtheit in der Grundlage des allgemeinen Unrechtsbegriffs 176
(2) Kritik der generalpräventiv-dezisionistischen Begründung der Sorgfaltsnorm 176
(3) Die Bedeutung des Erfolgsunwerts für den Unrechtsbegriff kann nicht allein gesetzespositivistisch begründet werden 179
cc) Kritik der Theorie des spezifischen Relevanzzusammenhanges 180
(1) Kritik der Umkehrung des Grund-Folge-Verhältnisses von Unrecht und Strafe 180
(2) Die Mängel in der handlungstheoretischen Grundlage 182
(3) Kritk der unrechtstheoretischen Begründung des „spezifischen Relevanzzusammenhanges“ 184
dd) Das Problem des spezifischen Relevanzzusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten 185
(1) Das Bewirken durch Unterlassen als „Herrschaft über den Grund des Erfolges“ und der „spezifische Relevanzzusammenhang“ bei den unechten Unterlassungsdelikten 186
(2) Kritik der Unterlassungslehre: methodentheoretische Kritik; Realität und Kausalität unechter Unterlassungen 187
2. Die systemtheoretisch begründete Zurechnungslehre (G. Jakobs) 192
a) Darstellung 192
aa) Die Grundlagen 193
(1) Die Systemtheorie Niklas Luhmanns als soziologischrechtstheoretische Basis 193
(2) Die Theorie der Normstabilisierung bezweckenden Generalprävention 195
bb) Die systemfunktionale Verwandlung des (normativen) Schuldbegriffs 196
(1) Ausgangspunkt und Entwicklung der finalen Handlungstheorie 196
(2) Der Schuldbegriff des Finalismus 199
(3) Der funktionale Schuldbegriff 200
cc) Die systemtheoretische Umformulierung der Theorie der objektiven Zurechnung 201
(1) Die Grundbestimmungen der objektiven Zurechnung 202
(2) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Die Lehre vom perfekten Bedingungsquantum 203
b) Kritik 204
aa) Kritik der Grundlagenbestimmungen 204
(1) Kritik der rechtstheoretischen Basis der Systemtheorie: Die Entleerung des Subjektsbegriffs und die Trennung der (Straf-)Rechtsbegründung von Prinzipien praktischer Richtigkeit 204
(2) Kritik der strafrechtlichen Rezeption der Systemtheorie in der Gestalt der Normstabilisierung bezweckenden Generalprävention 209
bb) Kritik des funktionalen Schuldbegriffs 213
(1) Kritik des normativen Schuldbegriffs 212
(2) Die Verschärfung der kritisierten Mängel des normativen Schuldbegriffs in einer systemfunktional-generalpräventiven Schuldlehre; die Notwendigkeit eines kritischen Schuldbegriffs und dessen Verhältnis zur Theorie der objektiven Zurechnung 215
cc) Kritik der systemfunktional begründeten objektiven Zurechnungslehre 222
(1) Die Mängel der Grundlagen 222
(2) Kritik der Bestimmung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges: Das Verhältnis von Gut, Rechtsgut und Strafrechtsgut einerseits sowie Normgeltungswidrigkeit andererseits; Kritik des naturalistischen Gutsbegriffs; der Umfang der Beachtlichkeit von hypothetischem Geschehen 224
(3) Kritik der objektiven Zurechnungslehre für die unechten Unterlassungsdelikte: Zur Notwendigkeit sachlicher Gleichwertigkeit der unechten Unterlassungen 230
III. Die Vermeidbarkeitstheorie der h. M. und ihr Kriterium der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ 231
1. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang in der Rechtsprechung insbesondere des BGH 232
a) Darstellung 232
aa) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Begehungsdelikt (BGHSt 11, 1) 232
bb) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten 233
b) Kritik 235
aa) Kritik der BGH-Rechtsprechung zum fahrlässigen Begehungsdelikt 235
(1) Der Fehler des strafverfahrensrechtlichen Ansatzes bei dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ 236
(2) Die richtige Verweisung auf den Schuldgrundsatz, aus dessen Basis – der Autonomie im interpersonalen Verhältnis – sich die Begründung für die Berücksichtigung hypothetischen rechtmäßigen Alternativverhaltens ergibt. – Die Unvereinbarkeit des Kriteriums der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ mit der – zutreffenden – Grundlegung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges in dem Begriff der interpersonalen, rechtlich verfaßten Freiheit 237
bb) Die Notwendigkeit genauerer Aufklärung des „Pflichtwidrigkeitszusammenhanges“ als eines Straftatmerkmals der unechten Unterlassungsdelikte 239
2. Die Lehre von der Schutzwirkung der Sorgfaltspflicht 240
a) Darstellung, insbesondere anhand der Arbeiten von Ulsenheimer: Die „Schutzwirkung der Sorgfaltspflicht“ als besondere Unrechtsvoraussetzung beim fahrlässigen Begehungsdelikt 240
b) Kritik 242
aa) Kritik der Lösung für das fahrlässige Begehungsdelikt 242
(1) Zur Unklarheit des Erfolgsbegriffs 242
(2) Zur Unbestimmtheit der Handlung und der durch sie verwirklichten Grund-Folge-Beziehung 243
(3) Kritik der Abstraktheit des Begriffs der „zweckhaften Vermeidbarkeit“ 244
bb) Die unausgewiesene Übertragung der Schutzwirkungslösung auf die unechten Unterlassungsdelikte 247
3. Die Theorie der objektiven Zurechnung nach dem Intensivierungsprinzip 248
a) Darstellung der von Samson vorgetragenen Lehre 249
aa) Der Begründungsgang für die Alleintäterschaft 249
bb) Der „Gefährdungsdeliktseinwand“ gegen die Risikoerhöhungslehre 250
b) Kritik 250
aa) Der notwendige Bezug des Erfolgsbegriffs auf den Begriff der Person und ihrer Handlung 251
bb) Die Widerlegung des „Gefährdungsdeliktseinwandes“ 254
(1) Zur Möglichkeit eines Gefahrbegriffs bei naturalistischgegenständlichem Denken 254
(2) Die Risikoverwirklichung im Verletzungserfolg auf der Grundlage eines handlungsbezogen objektiven Gefahrbegriffs 255
cc) Die Unklarheit des Intensivierungsprinzips bei den unechten Unterlassungsdelikten 258
C. Zwischenergebnis und Übergang zur Lösung für die unechten Unterlassungsdelikte 259
I. Ertrag aus der Kritik: Die Lösung für das fahrlässige Begehungsdelikt 259
II. Erweiterung zu den unechten Unterlassungsdelikten? 262
1. Die gegen eine unvermittelte Erweiterung sprechenden Gründe 263
2. Der Ansatz für die eigene Lösung 263
3. Teil: Die Grundstruktur des Begriffs rechtlich verfaßter Freiheit im gegenseitig-praktischen Verhältnis als Basis personaler Strafrechtstheorie 269
A. Ertrag der strafrechtstheoretischen Kritik im Hinblick auf den Freiheitsbegriff 269
I. Die „positiven“ Merkmale der Freiheit 269
II. Unzulängliche Freiheitsbegriffe 270
B. Der Aufweis der Autonomie als Grundprinzip des praktischen Bewußtseins 272
I. Die kritische Erkenntnistheorie als erster Schritt der neuen Philosophie 273
1. Geschichtliche Erinnerung: Die Radikalisierung des Zweifels im modernen Denken und die daraus gewonnene Grundgewißheit (R. Descartes) 273
2. Die erkenntniskritische Analyse der theoretischen Vernunft, erläutert insbesondere im Hinblick auf die Kategorie der Kausalität (Kant) 276
a) Grundlagen 277
b) Die Kategorie der Kausalität 279
II. Die „Kopernikanische Wende“ in der neuzeitlichen Ethik 283
1. Der kategorische Imperativ als Strukturgesetz des menschlichen Willens 284
2. Die Auflösung der Antinomie von Naturkausalität und personaler Wirksamkeit aus Freiheit 290
a) Abweisung einer Zwei-Welten-Lehre 291
b) Die Auflösung nach den Geltungsbereichen beider Prinzipien 293
III. Die notwendige Erweiterung des kategorischen Imperativs der Freiheit zum gegenseitig-praktischen Verhältnis 296
1. Das Prinzip praktischer Allgemeinheit als Ausdruck ursprünglicher Interpersonalität 296
2. Freiheit durch positive Gesetze im Staat 300
C. Zusammenfassung und Übergang zu den strafrechtsdogmatischen Konsequenzen für die unechten Unterlassungsdelikte 302
4. Teil: Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten 306
I. Die unechte Unterlassung als willensbegründete Veränderung einer besonderen Interpersonalbeziehung 306
1. Die Unhaltbarkeit aller eine Bewirkensqualität der unechten Unterlassung ablehnenden Lehren 306
2. Die Theorie einer als Denkform zu verstehenden Unterlassungskausalität 308
a) Darstellung 308
b) Kritik 310
3. Das Bewirken durch Unterlassen als Veränderung einer freiheitsgesetzlich angelegten konkreten interpersonalen Wirklichkeit 312
II. Bestimmung des Verschlechterungsmoments unechter Unterlassungen (Pflichtwidrigkeitszusammenhang) 319
1. Verschlechterung in den durch freies Handeln mitgestalteten Zusammenhängen 319
2. Verschlechterung in ausschließlich kausalgesetzlich festgelegten Wirklichkeitsbereichen 320
III. Zur Auslegung des § 13 StGB 322
5. Teil: Verdeutlichung der vorgetragenen Lösung an Beispielsfällen aus der Rechtsprechung 323
I. Entscheidungen zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Begehungsdelikt 323
II. Entscheidungen zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten 331
Schluß: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesenform 338
Literaturverzeichnis 342