Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten
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Kahlo, M. (1990). Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten. Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46910-9
Kahlo, Michael. Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten: Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46910-9
Kahlo, M (1990): Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten: Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46910-9
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Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten
Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 67
(1990)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 18 | ||
Einleitung | 21 | ||
1. Teil: „Echtheit“ und „Unechtheit“ der Unterlassungsdelikte | 26 | ||
I. Die Abgrenzung nach dem Gebotsgegenstand | 26 | ||
II. Die normlogische Abgrenzung | 29 | ||
III. Die erfolgsbezogene Unterscheidung | 32 | ||
IV. Die Abgrenzung nach ontologischer Vergleichbarkeit und entsprechender Pönalisierung | 33 | ||
V. Schlußfolgerungen | 35 | ||
2. Teil: Die Begründung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges aus der handlungs- und unrechtstheoretischen Kritik der vorfindlichen Lehren | 37 | ||
A. Erste Lösungsmöglichkeit: Die Unbeachtlichkeit von hypothetischem Geschehens für das Unrecht | 39 | ||
I. Darstellung, insbesondere am Beispiel der Lehre Spendels | 39 | ||
II. Kritik | 43 | ||
1. Kritik der rechtsphilosophischen Grundlagen | 44 | ||
2. Kritik der strafrechtlichen Schlußfolgerungen | 46 | ||
a) Der Basismangel der strikt objektiven Unrechtslehre | 47 | ||
b) Genauere Verdeutlichung des Basismangels am Phänomen der strafrechtswidrigen Verletzung | 49 | ||
c) Die Konsequenzen einer objektiv-kausalen Unrechtslehre für den Bereich des Unterlassungsunrechts | 52 | ||
III. Zwischenergebnis | 53 | ||
B. Zweite Lösungsmöglichkeit: Grundsätzliche Beachtlichkeit von hypothetischen Ersatzbedingungen für die Bestimmung des Unrechts | 55 | ||
I. Die sog. Risikoerhöhungstheorie | 56 | ||
1. Die Zurechnungslehre auf klassischer, vorkritischer Grundlage | 58 | ||
a) Die Lehre Hardwigs | 58 | ||
aa) Darstellung | 58 | ||
(1) Grundsätze der allgemeinen Zurechnungslehre | 59 | ||
(2) Die Zurechnung aktiven Tuns zur Rechtswidrigkeit | 65 | ||
bb) Kritik | 66 | ||
(1) Kritik der „finalen Willenslehre“ | 67 | ||
(2) Kritik der Unrechtsbegründung | 69 | ||
(3) Kritik des Willensbegriffs im Hinblick auf die Kategorie der Freiheit | 71 | ||
b) Die neueren Begründungen der Zurechnungslehre als personale Unrechtstheorie, insbesondere am Beispiel der Lehre Ottos | 73 | ||
aa) Darstellung | 73 | ||
(1) Der personale Unrechtsbegriff | 73 | ||
(2) Die Lehre von der objektiven Zurechnung | 76 | ||
bb) Kritik | 80 | ||
(1) Mängel und Ungenauigkeiten in der Bestimmung der personalen Unrechtslehre Ottos | 80 | ||
(2) Kritik der objektiven Zurechnungslehre Ottos | 85 | ||
2. Die juristisch-teleologische Zurechnungslehre nach dem Gedanken des Risikoprinzips | 96 | ||
a) Darstellung, insbesondere am Beispiel der Lehre Roxins | 96 | ||
aa) Von der Kritik der Möglichkeit eines allgemeinen Handlungsbegriffs zur Begründung eines umfassenden Begriffs juristisch-teleologischer Zurechnung als Grundlage des Strafrechts | 96 | ||
bb) Die nähere Bestimmung der objektiven Zurechnungslehre aus dem Prinzip der unerlaubten Risikoerhöhung | 99 | ||
b) Kritik | 103 | ||
aa) Ein allgemeiner Handlungsbegriff ist als Strukturbegriff zu denken möglich und notwendig | 104 | ||
(1) Zur Tragweite der handlungstheoretischen Kritik Roxins | 104 | ||
(2) Der grundsätzliche Mangel der juristisch-teleologischen Zurechnungslehre Roxins | 106 | ||
(3) Verdeutlichung der Kritik im Hinblick auf die Lehre vom Schutzzweck der übertretenen Norm | 108 | ||
bb) Grundlagen und Notwendigkeit eines Risikovergleichs | 111 | ||
(1) Der Risikovergleich beim fahrlässigen Begehungsdelikt | 111 | ||
(2) Der Risikovergleich bei den unechten Unterlassungsdelikten | 118 | ||
3. Der Risikoerhöhungsgedanke auf erkenntnistheoretischer Grundlage | 120 | ||
a) Darstellung | 120 | ||
aa) Die unrechtstheoretischen Voraussetzungen, insbesondere die Bedeutung des Verletzungserfolges für den Unrechtsbegriff sowie die Unterscheidung von Rechtsgutverletzung und Objektsverletzung | 120 | ||
bb) Die differenzierende Erfassung des Risikogedankens (Gefahrbegriffs) auf erkenntnistheoretischer Grundlage | 123 | ||
(1) Die Lehre Stratenwerths | 123 | ||
(2) Die Vertiefung des Ansatzes durch Puppe | 125 | ||
(3) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang als „Sonderfall der Kausalität“ | 127 | ||
cc) Die Risikoerhöhungslehre als objektives Zurechnungsprinzip bei den unechten Unterlassungsdelikten | 129 | ||
(1) Die Negativbedingung als Bestandteil einer Kausalerklärung in der Lehre von Puppe | 129 | ||
(2) Der kriminalpolitische Gedanke Stratenwerths | 130 | ||
b) Kritik | 131 | ||
aa) Kritik der unrechtstheoretischen Grundlegung | 131 | ||
(1) Das Verhältnis von Wille und Erfolg: Die weitere Konkretisierung der Handlung, insbesondere am Beispiel der Anstiftung | 131 | ||
(2) Kritik der Normentheorie: Strafrechtsnormen als Verhaltensnormen – zur Wechselbezüglichkeit von Bestimmungs- und Bewertungsnorm und deren rechtlichem Rangverhältnis | 135 | ||
(3) Der strafrechtliche Erfolgsbegriff: Rechtsgutsverletzung und Objektsverletzung auf der Basis der Autonomie im interpersonalen Verhältnis | 136 | ||
bb) Kritik der Risikoerhöhungslehre | 142 | ||
(1) Die Wirklichkeit der Risikoerhöhung: Erfolgskonkretisierungen; Rechtsgutsverletzung durch real verändernde Risikoerhöhung; Verlaufsvergleich und Risikovergleich in unterschiedlich determinierten Wirklichkeitsbereichen | 142 | ||
(2) Kritik der Lehre Puppes vom „Sonderfall der Kausalität“ | 151 | ||
cc) Kritik der Risikoerhöhung als objektives Zurechnungsprinzip bei den unechten Unterlassungsdelikten | 155 | ||
(1) Puppes Konzept der Unterlassungskausalität | 155 | ||
(2) Kritik des Ansatzes von Stratenwerth und Walder | 157 | ||
II. Die unvermittelt folgenorientierten Lösungen | 159 | ||
1. Die Theorie des spezifischen Relevanzzusammenhanges (B. Schünemann) | 162 | ||
a) Darstellung | 162 | ||
aa) Allgemeine strafrechtstheoretische Grundlagen: die sog. positive Generalprävention; Schuldprinzip und Generalprävention | 162 | ||
bb) Die unrechtstheoretischen Grundlagen, insbesondere des fahrlässigen Delikts: durch qualifizierte Sozialschädlichkeit ergänzte Normwidrigkeit; das erlaubte Risiko | 164 | ||
cc) Die Bestimmung des Relevanzzusammenhanges als Vorgang der Normkonstituierung | 166 | ||
b) Kritik | 167 | ||
aa) Begründungsmängel der strafrechtstheoretischen Grundlagen | 167 | ||
(1) Die Unhaltbarkeit der Generalprävention als tragendes Prinzip | 167 | ||
(2) Die Mängel in der Begründung der Willensfreiheit | 171 | ||
(3) Kritik der „Neubestimmung des Schuldprinzips“ | 174 | ||
bb) Kritik der Begründung des Fahrlässigkeitsunrechts | 175 | ||
(1) Die Unbestimmtheit in der Grundlage des allgemeinen Unrechtsbegriffs | 176 | ||
(2) Kritik der generalpräventiv-dezisionistischen Begründung der Sorgfaltsnorm | 176 | ||
(3) Die Bedeutung des Erfolgsunwerts für den Unrechtsbegriff kann nicht allein gesetzespositivistisch begründet werden | 179 | ||
cc) Kritik der Theorie des spezifischen Relevanzzusammenhanges | 180 | ||
(1) Kritik der Umkehrung des Grund-Folge-Verhältnisses von Unrecht und Strafe | 180 | ||
(2) Die Mängel in der handlungstheoretischen Grundlage | 182 | ||
(3) Kritk der unrechtstheoretischen Begründung des „spezifischen Relevanzzusammenhanges“ | 184 | ||
dd) Das Problem des spezifischen Relevanzzusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten | 185 | ||
(1) Das Bewirken durch Unterlassen als „Herrschaft über den Grund des Erfolges“ und der „spezifische Relevanzzusammenhang“ bei den unechten Unterlassungsdelikten | 186 | ||
(2) Kritik der Unterlassungslehre: methodentheoretische Kritik; Realität und Kausalität unechter Unterlassungen | 187 | ||
2. Die systemtheoretisch begründete Zurechnungslehre (G. Jakobs) | 192 | ||
a) Darstellung | 192 | ||
aa) Die Grundlagen | 193 | ||
(1) Die Systemtheorie Niklas Luhmanns als soziologischrechtstheoretische Basis | 193 | ||
(2) Die Theorie der Normstabilisierung bezweckenden Generalprävention | 195 | ||
bb) Die systemfunktionale Verwandlung des (normativen) Schuldbegriffs | 196 | ||
(1) Ausgangspunkt und Entwicklung der finalen Handlungstheorie | 196 | ||
(2) Der Schuldbegriff des Finalismus | 199 | ||
(3) Der funktionale Schuldbegriff | 200 | ||
cc) Die systemtheoretische Umformulierung der Theorie der objektiven Zurechnung | 201 | ||
(1) Die Grundbestimmungen der objektiven Zurechnung | 202 | ||
(2) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Die Lehre vom perfekten Bedingungsquantum | 203 | ||
b) Kritik | 204 | ||
aa) Kritik der Grundlagenbestimmungen | 204 | ||
(1) Kritik der rechtstheoretischen Basis der Systemtheorie: Die Entleerung des Subjektsbegriffs und die Trennung der (Straf-)Rechtsbegründung von Prinzipien praktischer Richtigkeit | 204 | ||
(2) Kritik der strafrechtlichen Rezeption der Systemtheorie in der Gestalt der Normstabilisierung bezweckenden Generalprävention | 209 | ||
bb) Kritik des funktionalen Schuldbegriffs | 213 | ||
(1) Kritik des normativen Schuldbegriffs | 212 | ||
(2) Die Verschärfung der kritisierten Mängel des normativen Schuldbegriffs in einer systemfunktional-generalpräventiven Schuldlehre; die Notwendigkeit eines kritischen Schuldbegriffs und dessen Verhältnis zur Theorie der objektiven Zurechnung | 215 | ||
cc) Kritik der systemfunktional begründeten objektiven Zurechnungslehre | 222 | ||
(1) Die Mängel der Grundlagen | 222 | ||
(2) Kritik der Bestimmung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges: Das Verhältnis von Gut, Rechtsgut und Strafrechtsgut einerseits sowie Normgeltungswidrigkeit andererseits; Kritik des naturalistischen Gutsbegriffs; der Umfang der Beachtlichkeit von hypothetischem Geschehen | 224 | ||
(3) Kritik der objektiven Zurechnungslehre für die unechten Unterlassungsdelikte: Zur Notwendigkeit sachlicher Gleichwertigkeit der unechten Unterlassungen | 230 | ||
III. Die Vermeidbarkeitstheorie der h. M. und ihr Kriterium der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ | 231 | ||
1. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang in der Rechtsprechung insbesondere des BGH | 232 | ||
a) Darstellung | 232 | ||
aa) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Begehungsdelikt (BGHSt 11, 1) | 232 | ||
bb) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten | 233 | ||
b) Kritik | 235 | ||
aa) Kritik der BGH-Rechtsprechung zum fahrlässigen Begehungsdelikt | 235 | ||
(1) Der Fehler des strafverfahrensrechtlichen Ansatzes bei dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ | 236 | ||
(2) Die richtige Verweisung auf den Schuldgrundsatz, aus dessen Basis – der Autonomie im interpersonalen Verhältnis – sich die Begründung für die Berücksichtigung hypothetischen rechtmäßigen Alternativverhaltens ergibt. – Die Unvereinbarkeit des Kriteriums der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ mit der – zutreffenden – Grundlegung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges in dem Begriff der interpersonalen, rechtlich verfaßten Freiheit | 237 | ||
bb) Die Notwendigkeit genauerer Aufklärung des „Pflichtwidrigkeitszusammenhanges“ als eines Straftatmerkmals der unechten Unterlassungsdelikte | 239 | ||
2. Die Lehre von der Schutzwirkung der Sorgfaltspflicht | 240 | ||
a) Darstellung, insbesondere anhand der Arbeiten von Ulsenheimer: Die „Schutzwirkung der Sorgfaltspflicht“ als besondere Unrechtsvoraussetzung beim fahrlässigen Begehungsdelikt | 240 | ||
b) Kritik | 242 | ||
aa) Kritik der Lösung für das fahrlässige Begehungsdelikt | 242 | ||
(1) Zur Unklarheit des Erfolgsbegriffs | 242 | ||
(2) Zur Unbestimmtheit der Handlung und der durch sie verwirklichten Grund-Folge-Beziehung | 243 | ||
(3) Kritik der Abstraktheit des Begriffs der „zweckhaften Vermeidbarkeit“ | 244 | ||
bb) Die unausgewiesene Übertragung der Schutzwirkungslösung auf die unechten Unterlassungsdelikte | 247 | ||
3. Die Theorie der objektiven Zurechnung nach dem Intensivierungsprinzip | 248 | ||
a) Darstellung der von Samson vorgetragenen Lehre | 249 | ||
aa) Der Begründungsgang für die Alleintäterschaft | 249 | ||
bb) Der „Gefährdungsdeliktseinwand“ gegen die Risikoerhöhungslehre | 250 | ||
b) Kritik | 250 | ||
aa) Der notwendige Bezug des Erfolgsbegriffs auf den Begriff der Person und ihrer Handlung | 251 | ||
bb) Die Widerlegung des „Gefährdungsdeliktseinwandes“ | 254 | ||
(1) Zur Möglichkeit eines Gefahrbegriffs bei naturalistischgegenständlichem Denken | 254 | ||
(2) Die Risikoverwirklichung im Verletzungserfolg auf der Grundlage eines handlungsbezogen objektiven Gefahrbegriffs | 255 | ||
cc) Die Unklarheit des Intensivierungsprinzips bei den unechten Unterlassungsdelikten | 258 | ||
C. Zwischenergebnis und Übergang zur Lösung für die unechten Unterlassungsdelikte | 259 | ||
I. Ertrag aus der Kritik: Die Lösung für das fahrlässige Begehungsdelikt | 259 | ||
II. Erweiterung zu den unechten Unterlassungsdelikten? | 262 | ||
1. Die gegen eine unvermittelte Erweiterung sprechenden Gründe | 263 | ||
2. Der Ansatz für die eigene Lösung | 263 | ||
3. Teil: Die Grundstruktur des Begriffs rechtlich verfaßter Freiheit im gegenseitig-praktischen Verhältnis als Basis personaler Strafrechtstheorie | 269 | ||
A. Ertrag der strafrechtstheoretischen Kritik im Hinblick auf den Freiheitsbegriff | 269 | ||
I. Die „positiven“ Merkmale der Freiheit | 269 | ||
II. Unzulängliche Freiheitsbegriffe | 270 | ||
B. Der Aufweis der Autonomie als Grundprinzip des praktischen Bewußtseins | 272 | ||
I. Die kritische Erkenntnistheorie als erster Schritt der neuen Philosophie | 273 | ||
1. Geschichtliche Erinnerung: Die Radikalisierung des Zweifels im modernen Denken und die daraus gewonnene Grundgewißheit (R. Descartes) | 273 | ||
2. Die erkenntniskritische Analyse der theoretischen Vernunft, erläutert insbesondere im Hinblick auf die Kategorie der Kausalität (Kant) | 276 | ||
a) Grundlagen | 277 | ||
b) Die Kategorie der Kausalität | 279 | ||
II. Die „Kopernikanische Wende“ in der neuzeitlichen Ethik | 283 | ||
1. Der kategorische Imperativ als Strukturgesetz des menschlichen Willens | 284 | ||
2. Die Auflösung der Antinomie von Naturkausalität und personaler Wirksamkeit aus Freiheit | 290 | ||
a) Abweisung einer Zwei-Welten-Lehre | 291 | ||
b) Die Auflösung nach den Geltungsbereichen beider Prinzipien | 293 | ||
III. Die notwendige Erweiterung des kategorischen Imperativs der Freiheit zum gegenseitig-praktischen Verhältnis | 296 | ||
1. Das Prinzip praktischer Allgemeinheit als Ausdruck ursprünglicher Interpersonalität | 296 | ||
2. Freiheit durch positive Gesetze im Staat | 300 | ||
C. Zusammenfassung und Übergang zu den strafrechtsdogmatischen Konsequenzen für die unechten Unterlassungsdelikte | 302 | ||
4. Teil: Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten | 306 | ||
I. Die unechte Unterlassung als willensbegründete Veränderung einer besonderen Interpersonalbeziehung | 306 | ||
1. Die Unhaltbarkeit aller eine Bewirkensqualität der unechten Unterlassung ablehnenden Lehren | 306 | ||
2. Die Theorie einer als Denkform zu verstehenden Unterlassungskausalität | 308 | ||
a) Darstellung | 308 | ||
b) Kritik | 310 | ||
3. Das Bewirken durch Unterlassen als Veränderung einer freiheitsgesetzlich angelegten konkreten interpersonalen Wirklichkeit | 312 | ||
II. Bestimmung des Verschlechterungsmoments unechter Unterlassungen (Pflichtwidrigkeitszusammenhang) | 319 | ||
1. Verschlechterung in den durch freies Handeln mitgestalteten Zusammenhängen | 319 | ||
2. Verschlechterung in ausschließlich kausalgesetzlich festgelegten Wirklichkeitsbereichen | 320 | ||
III. Zur Auslegung des § 13 StGB | 322 | ||
5. Teil: Verdeutlichung der vorgetragenen Lösung an Beispielsfällen aus der Rechtsprechung | 323 | ||
I. Entscheidungen zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Begehungsdelikt | 323 | ||
II. Entscheidungen zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten | 331 | ||
Schluß: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesenform | 338 | ||
Literaturverzeichnis | 342 |