Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten
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Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten
Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 67
(1990)
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Die »Strafrechtlichen Abhandlungen - Neue Folge« wurden 1957 von Eberhard Schmidhäuser in Zusammenarbeit mit den deutschen Strafrechtslehrern in der Nachfolge der von Hans Bennecke begründeten »Strafrechtlichen Abhandlungen« (1896 bis 1942) eröffnet. Ihr Ziel ist es, wie das ihrer Vorgängerin, hervorragenden Arbeiten des strafrechtswissenschaftlichen Nachwuchses eine angemessene Veröffentlichung zu sichern. Aufgenommen werden ausgezeichnete Dissertationen und Habilitationen zum Strafrecht und Strafprozessrecht sowie zur Straftheorie. 1986 wurde Friedrich-Christian Schroeder (Regensburg) zum Herausgeber bestellt, 2007 trat Andreas Hoyer (Kiel) als weiterer Herausgeber an die Stelle des verstorbenen Eberhard Schmidhäuser. Die Aufnahme in die Reihe erfolgt auf Vorschlag eines Strafrechtslehrers.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 18 | ||
Einleitung | 21 | ||
1. Teil: „Echtheit“ und „Unechtheit“ der Unterlassungsdelikte | 26 | ||
I. Die Abgrenzung nach dem Gebotsgegenstand | 26 | ||
II. Die normlogische Abgrenzung | 29 | ||
III. Die erfolgsbezogene Unterscheidung | 32 | ||
IV. Die Abgrenzung nach ontologischer Vergleichbarkeit und entsprechender Pönalisierung | 33 | ||
V. Schlußfolgerungen | 35 | ||
2. Teil: Die Begründung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges aus der handlungs- und unrechtstheoretischen Kritik der vorfindlichen Lehren | 37 | ||
A. Erste Lösungsmöglichkeit: Die Unbeachtlichkeit von hypothetischem Geschehens für das Unrecht | 39 | ||
I. Darstellung, insbesondere am Beispiel der Lehre Spendels | 39 | ||
II. Kritik | 43 | ||
1. Kritik der rechtsphilosophischen Grundlagen | 44 | ||
2. Kritik der strafrechtlichen Schlußfolgerungen | 46 | ||
a) Der Basismangel der strikt objektiven Unrechtslehre | 47 | ||
b) Genauere Verdeutlichung des Basismangels am Phänomen der strafrechtswidrigen Verletzung | 49 | ||
c) Die Konsequenzen einer objektiv-kausalen Unrechtslehre für den Bereich des Unterlassungsunrechts | 52 | ||
III. Zwischenergebnis | 53 | ||
B. Zweite Lösungsmöglichkeit: Grundsätzliche Beachtlichkeit von hypothetischen Ersatzbedingungen für die Bestimmung des Unrechts | 55 | ||
I. Die sog. Risikoerhöhungstheorie | 56 | ||
1. Die Zurechnungslehre auf klassischer, vorkritischer Grundlage | 58 | ||
a) Die Lehre Hardwigs | 58 | ||
aa) Darstellung | 58 | ||
(1) Grundsätze der allgemeinen Zurechnungslehre | 59 | ||
(2) Die Zurechnung aktiven Tuns zur Rechtswidrigkeit | 65 | ||
bb) Kritik | 66 | ||
(1) Kritik der „finalen Willenslehre“ | 67 | ||
(2) Kritik der Unrechtsbegründung | 69 | ||
(3) Kritik des Willensbegriffs im Hinblick auf die Kategorie der Freiheit | 71 | ||
b) Die neueren Begründungen der Zurechnungslehre als personale Unrechtstheorie, insbesondere am Beispiel der Lehre Ottos | 73 | ||
aa) Darstellung | 73 | ||
(1) Der personale Unrechtsbegriff | 73 | ||
(2) Die Lehre von der objektiven Zurechnung | 76 | ||
bb) Kritik | 80 | ||
(1) Mängel und Ungenauigkeiten in der Bestimmung der personalen Unrechtslehre Ottos | 80 | ||
(2) Kritik der objektiven Zurechnungslehre Ottos | 85 | ||
2. Die juristisch-teleologische Zurechnungslehre nach dem Gedanken des Risikoprinzips | 96 | ||
a) Darstellung, insbesondere am Beispiel der Lehre Roxins | 96 | ||
aa) Von der Kritik der Möglichkeit eines allgemeinen Handlungsbegriffs zur Begründung eines umfassenden Begriffs juristisch-teleologischer Zurechnung als Grundlage des Strafrechts | 96 | ||
bb) Die nähere Bestimmung der objektiven Zurechnungslehre aus dem Prinzip der unerlaubten Risikoerhöhung | 99 | ||
b) Kritik | 103 | ||
aa) Ein allgemeiner Handlungsbegriff ist als Strukturbegriff zu denken möglich und notwendig | 104 | ||
(1) Zur Tragweite der handlungstheoretischen Kritik Roxins | 104 | ||
(2) Der grundsätzliche Mangel der juristisch-teleologischen Zurechnungslehre Roxins | 106 | ||
(3) Verdeutlichung der Kritik im Hinblick auf die Lehre vom Schutzzweck der übertretenen Norm | 108 | ||
bb) Grundlagen und Notwendigkeit eines Risikovergleichs | 111 | ||
(1) Der Risikovergleich beim fahrlässigen Begehungsdelikt | 111 | ||
(2) Der Risikovergleich bei den unechten Unterlassungsdelikten | 118 | ||
3. Der Risikoerhöhungsgedanke auf erkenntnistheoretischer Grundlage | 120 | ||
a) Darstellung | 120 | ||
aa) Die unrechtstheoretischen Voraussetzungen, insbesondere die Bedeutung des Verletzungserfolges für den Unrechtsbegriff sowie die Unterscheidung von Rechtsgutverletzung und Objektsverletzung | 120 | ||
bb) Die differenzierende Erfassung des Risikogedankens (Gefahrbegriffs) auf erkenntnistheoretischer Grundlage | 123 | ||
(1) Die Lehre Stratenwerths | 123 | ||
(2) Die Vertiefung des Ansatzes durch Puppe | 125 | ||
(3) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang als „Sonderfall der Kausalität“ | 127 | ||
cc) Die Risikoerhöhungslehre als objektives Zurechnungsprinzip bei den unechten Unterlassungsdelikten | 129 | ||
(1) Die Negativbedingung als Bestandteil einer Kausalerklärung in der Lehre von Puppe | 129 | ||
(2) Der kriminalpolitische Gedanke Stratenwerths | 130 | ||
b) Kritik | 131 | ||
aa) Kritik der unrechtstheoretischen Grundlegung | 131 | ||
(1) Das Verhältnis von Wille und Erfolg: Die weitere Konkretisierung der Handlung, insbesondere am Beispiel der Anstiftung | 131 | ||
(2) Kritik der Normentheorie: Strafrechtsnormen als Verhaltensnormen – zur Wechselbezüglichkeit von Bestimmungs- und Bewertungsnorm und deren rechtlichem Rangverhältnis | 135 | ||
(3) Der strafrechtliche Erfolgsbegriff: Rechtsgutsverletzung und Objektsverletzung auf der Basis der Autonomie im interpersonalen Verhältnis | 136 | ||
bb) Kritik der Risikoerhöhungslehre | 142 | ||
(1) Die Wirklichkeit der Risikoerhöhung: Erfolgskonkretisierungen; Rechtsgutsverletzung durch real verändernde Risikoerhöhung; Verlaufsvergleich und Risikovergleich in unterschiedlich determinierten Wirklichkeitsbereichen | 142 | ||
(2) Kritik der Lehre Puppes vom „Sonderfall der Kausalität“ | 151 | ||
cc) Kritik der Risikoerhöhung als objektives Zurechnungsprinzip bei den unechten Unterlassungsdelikten | 155 | ||
(1) Puppes Konzept der Unterlassungskausalität | 155 | ||
(2) Kritik des Ansatzes von Stratenwerth und Walder | 157 | ||
II. Die unvermittelt folgenorientierten Lösungen | 159 | ||
1. Die Theorie des spezifischen Relevanzzusammenhanges (B. Schünemann) | 162 | ||
a) Darstellung | 162 | ||
aa) Allgemeine strafrechtstheoretische Grundlagen: die sog. positive Generalprävention; Schuldprinzip und Generalprävention | 162 | ||
bb) Die unrechtstheoretischen Grundlagen, insbesondere des fahrlässigen Delikts: durch qualifizierte Sozialschädlichkeit ergänzte Normwidrigkeit; das erlaubte Risiko | 164 | ||
cc) Die Bestimmung des Relevanzzusammenhanges als Vorgang der Normkonstituierung | 166 | ||
b) Kritik | 167 | ||
aa) Begründungsmängel der strafrechtstheoretischen Grundlagen | 167 | ||
(1) Die Unhaltbarkeit der Generalprävention als tragendes Prinzip | 167 | ||
(2) Die Mängel in der Begründung der Willensfreiheit | 171 | ||
(3) Kritik der „Neubestimmung des Schuldprinzips“ | 174 | ||
bb) Kritik der Begründung des Fahrlässigkeitsunrechts | 175 | ||
(1) Die Unbestimmtheit in der Grundlage des allgemeinen Unrechtsbegriffs | 176 | ||
(2) Kritik der generalpräventiv-dezisionistischen Begründung der Sorgfaltsnorm | 176 | ||
(3) Die Bedeutung des Erfolgsunwerts für den Unrechtsbegriff kann nicht allein gesetzespositivistisch begründet werden | 179 | ||
cc) Kritik der Theorie des spezifischen Relevanzzusammenhanges | 180 | ||
(1) Kritik der Umkehrung des Grund-Folge-Verhältnisses von Unrecht und Strafe | 180 | ||
(2) Die Mängel in der handlungstheoretischen Grundlage | 182 | ||
(3) Kritk der unrechtstheoretischen Begründung des „spezifischen Relevanzzusammenhanges“ | 184 | ||
dd) Das Problem des spezifischen Relevanzzusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten | 185 | ||
(1) Das Bewirken durch Unterlassen als „Herrschaft über den Grund des Erfolges“ und der „spezifische Relevanzzusammenhang“ bei den unechten Unterlassungsdelikten | 186 | ||
(2) Kritik der Unterlassungslehre: methodentheoretische Kritik; Realität und Kausalität unechter Unterlassungen | 187 | ||
2. Die systemtheoretisch begründete Zurechnungslehre (G. Jakobs) | 192 | ||
a) Darstellung | 192 | ||
aa) Die Grundlagen | 193 | ||
(1) Die Systemtheorie Niklas Luhmanns als soziologischrechtstheoretische Basis | 193 | ||
(2) Die Theorie der Normstabilisierung bezweckenden Generalprävention | 195 | ||
bb) Die systemfunktionale Verwandlung des (normativen) Schuldbegriffs | 196 | ||
(1) Ausgangspunkt und Entwicklung der finalen Handlungstheorie | 196 | ||
(2) Der Schuldbegriff des Finalismus | 199 | ||
(3) Der funktionale Schuldbegriff | 200 | ||
cc) Die systemtheoretische Umformulierung der Theorie der objektiven Zurechnung | 201 | ||
(1) Die Grundbestimmungen der objektiven Zurechnung | 202 | ||
(2) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Die Lehre vom perfekten Bedingungsquantum | 203 | ||
b) Kritik | 204 | ||
aa) Kritik der Grundlagenbestimmungen | 204 | ||
(1) Kritik der rechtstheoretischen Basis der Systemtheorie: Die Entleerung des Subjektsbegriffs und die Trennung der (Straf-)Rechtsbegründung von Prinzipien praktischer Richtigkeit | 204 | ||
(2) Kritik der strafrechtlichen Rezeption der Systemtheorie in der Gestalt der Normstabilisierung bezweckenden Generalprävention | 209 | ||
bb) Kritik des funktionalen Schuldbegriffs | 213 | ||
(1) Kritik des normativen Schuldbegriffs | 212 | ||
(2) Die Verschärfung der kritisierten Mängel des normativen Schuldbegriffs in einer systemfunktional-generalpräventiven Schuldlehre; die Notwendigkeit eines kritischen Schuldbegriffs und dessen Verhältnis zur Theorie der objektiven Zurechnung | 215 | ||
cc) Kritik der systemfunktional begründeten objektiven Zurechnungslehre | 222 | ||
(1) Die Mängel der Grundlagen | 222 | ||
(2) Kritik der Bestimmung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges: Das Verhältnis von Gut, Rechtsgut und Strafrechtsgut einerseits sowie Normgeltungswidrigkeit andererseits; Kritik des naturalistischen Gutsbegriffs; der Umfang der Beachtlichkeit von hypothetischem Geschehen | 224 | ||
(3) Kritik der objektiven Zurechnungslehre für die unechten Unterlassungsdelikte: Zur Notwendigkeit sachlicher Gleichwertigkeit der unechten Unterlassungen | 230 | ||
III. Die Vermeidbarkeitstheorie der h. M. und ihr Kriterium der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ | 231 | ||
1. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang in der Rechtsprechung insbesondere des BGH | 232 | ||
a) Darstellung | 232 | ||
aa) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Begehungsdelikt (BGHSt 11, 1) | 232 | ||
bb) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten | 233 | ||
b) Kritik | 235 | ||
aa) Kritik der BGH-Rechtsprechung zum fahrlässigen Begehungsdelikt | 235 | ||
(1) Der Fehler des strafverfahrensrechtlichen Ansatzes bei dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ | 236 | ||
(2) Die richtige Verweisung auf den Schuldgrundsatz, aus dessen Basis – der Autonomie im interpersonalen Verhältnis – sich die Begründung für die Berücksichtigung hypothetischen rechtmäßigen Alternativverhaltens ergibt. – Die Unvereinbarkeit des Kriteriums der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ mit der – zutreffenden – Grundlegung des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges in dem Begriff der interpersonalen, rechtlich verfaßten Freiheit | 237 | ||
bb) Die Notwendigkeit genauerer Aufklärung des „Pflichtwidrigkeitszusammenhanges“ als eines Straftatmerkmals der unechten Unterlassungsdelikte | 239 | ||
2. Die Lehre von der Schutzwirkung der Sorgfaltspflicht | 240 | ||
a) Darstellung, insbesondere anhand der Arbeiten von Ulsenheimer: Die „Schutzwirkung der Sorgfaltspflicht“ als besondere Unrechtsvoraussetzung beim fahrlässigen Begehungsdelikt | 240 | ||
b) Kritik | 242 | ||
aa) Kritik der Lösung für das fahrlässige Begehungsdelikt | 242 | ||
(1) Zur Unklarheit des Erfolgsbegriffs | 242 | ||
(2) Zur Unbestimmtheit der Handlung und der durch sie verwirklichten Grund-Folge-Beziehung | 243 | ||
(3) Kritik der Abstraktheit des Begriffs der „zweckhaften Vermeidbarkeit“ | 244 | ||
bb) Die unausgewiesene Übertragung der Schutzwirkungslösung auf die unechten Unterlassungsdelikte | 247 | ||
3. Die Theorie der objektiven Zurechnung nach dem Intensivierungsprinzip | 248 | ||
a) Darstellung der von Samson vorgetragenen Lehre | 249 | ||
aa) Der Begründungsgang für die Alleintäterschaft | 249 | ||
bb) Der „Gefährdungsdeliktseinwand“ gegen die Risikoerhöhungslehre | 250 | ||
b) Kritik | 250 | ||
aa) Der notwendige Bezug des Erfolgsbegriffs auf den Begriff der Person und ihrer Handlung | 251 | ||
bb) Die Widerlegung des „Gefährdungsdeliktseinwandes“ | 254 | ||
(1) Zur Möglichkeit eines Gefahrbegriffs bei naturalistischgegenständlichem Denken | 254 | ||
(2) Die Risikoverwirklichung im Verletzungserfolg auf der Grundlage eines handlungsbezogen objektiven Gefahrbegriffs | 255 | ||
cc) Die Unklarheit des Intensivierungsprinzips bei den unechten Unterlassungsdelikten | 258 | ||
C. Zwischenergebnis und Übergang zur Lösung für die unechten Unterlassungsdelikte | 259 | ||
I. Ertrag aus der Kritik: Die Lösung für das fahrlässige Begehungsdelikt | 259 | ||
II. Erweiterung zu den unechten Unterlassungsdelikten? | 262 | ||
1. Die gegen eine unvermittelte Erweiterung sprechenden Gründe | 263 | ||
2. Der Ansatz für die eigene Lösung | 263 | ||
3. Teil: Die Grundstruktur des Begriffs rechtlich verfaßter Freiheit im gegenseitig-praktischen Verhältnis als Basis personaler Strafrechtstheorie | 269 | ||
A. Ertrag der strafrechtstheoretischen Kritik im Hinblick auf den Freiheitsbegriff | 269 | ||
I. Die „positiven“ Merkmale der Freiheit | 269 | ||
II. Unzulängliche Freiheitsbegriffe | 270 | ||
B. Der Aufweis der Autonomie als Grundprinzip des praktischen Bewußtseins | 272 | ||
I. Die kritische Erkenntnistheorie als erster Schritt der neuen Philosophie | 273 | ||
1. Geschichtliche Erinnerung: Die Radikalisierung des Zweifels im modernen Denken und die daraus gewonnene Grundgewißheit (R. Descartes) | 273 | ||
2. Die erkenntniskritische Analyse der theoretischen Vernunft, erläutert insbesondere im Hinblick auf die Kategorie der Kausalität (Kant) | 276 | ||
a) Grundlagen | 277 | ||
b) Die Kategorie der Kausalität | 279 | ||
II. Die „Kopernikanische Wende“ in der neuzeitlichen Ethik | 283 | ||
1. Der kategorische Imperativ als Strukturgesetz des menschlichen Willens | 284 | ||
2. Die Auflösung der Antinomie von Naturkausalität und personaler Wirksamkeit aus Freiheit | 290 | ||
a) Abweisung einer Zwei-Welten-Lehre | 291 | ||
b) Die Auflösung nach den Geltungsbereichen beider Prinzipien | 293 | ||
III. Die notwendige Erweiterung des kategorischen Imperativs der Freiheit zum gegenseitig-praktischen Verhältnis | 296 | ||
1. Das Prinzip praktischer Allgemeinheit als Ausdruck ursprünglicher Interpersonalität | 296 | ||
2. Freiheit durch positive Gesetze im Staat | 300 | ||
C. Zusammenfassung und Übergang zu den strafrechtsdogmatischen Konsequenzen für die unechten Unterlassungsdelikte | 302 | ||
4. Teil: Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten | 306 | ||
I. Die unechte Unterlassung als willensbegründete Veränderung einer besonderen Interpersonalbeziehung | 306 | ||
1. Die Unhaltbarkeit aller eine Bewirkensqualität der unechten Unterlassung ablehnenden Lehren | 306 | ||
2. Die Theorie einer als Denkform zu verstehenden Unterlassungskausalität | 308 | ||
a) Darstellung | 308 | ||
b) Kritik | 310 | ||
3. Das Bewirken durch Unterlassen als Veränderung einer freiheitsgesetzlich angelegten konkreten interpersonalen Wirklichkeit | 312 | ||
II. Bestimmung des Verschlechterungsmoments unechter Unterlassungen (Pflichtwidrigkeitszusammenhang) | 319 | ||
1. Verschlechterung in den durch freies Handeln mitgestalteten Zusammenhängen | 319 | ||
2. Verschlechterung in ausschließlich kausalgesetzlich festgelegten Wirklichkeitsbereichen | 320 | ||
III. Zur Auslegung des § 13 StGB | 322 | ||
5. Teil: Verdeutlichung der vorgetragenen Lösung an Beispielsfällen aus der Rechtsprechung | 323 | ||
I. Entscheidungen zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Begehungsdelikt | 323 | ||
II. Entscheidungen zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei den unechten Unterlassungsdelikten | 331 | ||
Schluß: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesenform | 338 | ||
Literaturverzeichnis | 342 |