Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten
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Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten
Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung
Lecheler, Helmut | Determann, Lothar
Beiträge zum Beamtenrecht, Vol. 7
(1999)
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Abstract
Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger nehmen vielfältige Hoheitsaufgaben wahr. Die Ausübung derartiger Aufgaben behält Art. 33 IV GG im Regelfall Beamten vor. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist seit langem umstritten.Die Autoren untersuchen in der vorliegenden Studie zunächst eingehend das Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Anwendung des Art. 33 IV GG wird hier eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche abgelehnt und demgegenüber differenzierend überprüft, ob und inwieweit die einzelnen Dienstposten mit der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse betraut sind. Dabei zeigt sich, daß ein Großteil der Bediensteten hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt und daher verbeamtet werden muß. Wenngleich diese Fragen bisher nicht unmittelbar durch höchstrichterliche Rechtsprechung eindeutig entschieden sind, so sprechen doch die bisherigen Stellungnahmen sowohl des BVerfG als auch des BVerwG, des BGH und des BAG für die hier vertretene Sicht von Art. 33 IV GG. Diesen Anforderungen genügt es auch nicht, wenn Angestellte durch - in der Sache dem Beamtenverhältnis stark angenäherte - Dienstordnungsangestellte ersetzt werden. In jüngerer Zeit ist der gegenläufige Trend erkennbar, die Ersetzung von Dienstordnungsangestellten durch Tarifangestellte; entgegen vereinzelt vertretener Auffassungen in der Literatur entfernt sich diese Praxis noch weiter von der verfassungsrechtlich gebotenen Gestaltung und stellt daher einen (weiteren) Verstoß gegen Art. 33 IV dar.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Fragestellung und Gang der Untersuchung | 9 | ||
Α. Aufgaben und Befugnisse der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger | 10 | ||
I. Leistungsgewährung, insbesondere gegenüber Versicherten | 10 | ||
1. Leistungen der verschiedenen Sozialversicherungsträger | 10 | ||
a) Arbeitslosenversicherung (SGB III) | 10 | ||
b) Krankenversicherung (SGB V) | 10 | ||
c) Rentenversicherung (SGB VI) | 11 | ||
d) Unfallversicherung (SGB VII) | 11 | ||
e) Pflegeversicherung (SGB XI) | 12 | ||
2. Externe Leistungsabteilungen und interne Abteilungen | 12 | ||
a) Externe Leistungsabteilungen | 12 | ||
b) Interne Abteilungen | 13 | ||
II. Anbahnung des Versicherungsverhältnisses | 14 | ||
III. Erhebung von Zwangsbeiträgen zur Finanzierung der Versicherungsleistungen und anderer Leistungen | 14 | ||
1. Arbeitsförderung | 14 | ||
2. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 15 | ||
3. Gesetzliche Rentenversicherung | 15 | ||
4. Gesetzliche Unfallversicherung | 16 | ||
5. Abwicklung der Beitragszahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen | 16 | ||
6. Prüfung des Beitragserhebungswesens durch die Sozialversicherungsträger | 17 | ||
IV. Verwaltungsvollstreckung, Verhängung von Bußgeldern | 17 | ||
V. Personalgewalt über die Bediensteten der Sozialversicherungsträger | 18 | ||
VI. Buchhaltung und Vermögensverwaltung | 18 | ||
VII. Beauftragung von Dritten (Leistungserbringern) | 19 | ||
VIII. Beratung, Betriebsprüfung und Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften durch Unfallversicherungsträger | 19 | ||
1. Förderung der Sicherheit durch Forschung, Schulung und Beratung | 19 | ||
2. Unfallverhütungsvorschriften | 20 | ||
3. Überwachung und Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz | 21 | ||
IX. Arbeitsförderungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit | 21 | ||
B. Verfassungsrechtliche Pflicht der Sozialversicherungsträger zur Beschäftigung von Beamten | 23 | ||
I. Öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis | 23 | ||
II. Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse | 24 | ||
1. Weite Sicht: Die gesamte öffentliche Verwaltung übt hoheitsrechtliche Befugnisse aus | 26 | ||
a) Sichtweise der höchstrichterlichen Rechtsprechung | 26 | ||
b) Fiskalverwaltung und untergeordnete Tätigkeiten | 30 | ||
aa) Fiskalverwaltung | 30 | ||
bb) Untergeordnete Hilfstätigkeiten | 30 | ||
c) Einordnung der Tätigkeiten der Sozialversicherungsträger | 31 | ||
aa) Generalisierende, organisationsbezogene Betrachtungsweisen | 31 | ||
bb) Fiskalische und untergeordnete Tätigkeiten nach dem generalisierenden, organisationsbezogenen Verständnis von Art. 33 IV GG | 32 | ||
cc) Differenzierende Betrachtung des konkreten Dienstpostens | 33 | ||
(1) Beauftragung Dritter zur Leistungserbringung | 33 | ||
(2) Vermögensverwaltung | 35 | ||
(3) Werbung neuer Mitglieder durch die gesetzlichen Krankenkassen | 35 | ||
(4) Beschaffungstätigkeiten | 35 | ||
d) Zwischenergebnis | 36 | ||
2. Enge Sicht: Hoheitsrechtlich ist nur Eingriffsverwaltung | 36 | ||
a) Obrigkeitliches Handeln durch Verwaltungsakt | 37 | ||
aa) Organisationsbezogene Sicht | 39 | ||
bb) Betrachtung des konkreten Dienstpostens | 40 | ||
b) Grundrechtsbezogene Sicht | 41 | ||
aa) Eingriffe bei Entscheidungen über grundrechtlich garantierte Ansprüche | 42 | ||
bb) Erteilung von Erlaubnissen und Zulassungen durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung | 48 | ||
cc) Zwischenergebnis | 50 | ||
dd) Typische Bereiche der Eingriffsverwaltung durch die Sozialversicherungsträger bei grundrechtsbezogener Betrachtungsweise | 51 | ||
(1) Beitragspflicht, Vollstreckung, Bußgelder | 51 | ||
(2) Prüfungsrechte | 51 | ||
(3) Leistungserbringung gegenüber Beitragszahlern | 52 | ||
(4) Beziehung der Sozialversicherungsträger zu dritten Leistungserbringern | 53 | ||
(5) Arbeitserlaubnisse und -berechtigungen für Ausländer | 54 | ||
(6) Arbeitsvermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit und durch Dritte | 55 | ||
(7) Leistungen an Personen, die keine Beiträge geleistet haben | 55 | ||
(8) Datenverarbeitung | 55 | ||
(9) Gesetzgebung durch die Sozialversicherungsträger | 56 | ||
(10) Personalverwaltung | 56 | ||
(11) Geldanlage, Vermögensverwaltung durch Finanzabteilung | 57 | ||
(12) Werben von Mitgliedern bei gesetzlichen Krankenkassen | 57 | ||
(13) Beratung und Forschung durch Unfallversicherungsträger | 57 | ||
3. Zwischenbilanz: Vergleich der Ergebnisse nach weitem und engem Verständnis des Ait. 33IV GG | 57 | ||
4. Bewertung der engen und der weiten Verständnisse des Funktionsvorbehalts | 59 | ||
a) Betrachtung des einzelnen Dienstpostens oder der Verwaltungseinheit insgesamt | 60 | ||
b) Begriff,»hoheitsrechtlicher Befugnisse" | 62 | ||
III. „In der Regel" | 64 | ||
1. Solidarität | 64 | ||
2. Flexible Personalstruktur in Hinblick auf Schwankungen des Arbeitsanfalls | 66 | ||
3. Unattraktivität des Beamtenstatus für Stellenbewerber in manchen Bereichen | 67 | ||
4. Oberste Leitungsfunktionen | 67 | ||
5. Wettbewerb | 68 | ||
6. Zusammenfassung | 69 | ||
C. Vorgaben der einfachen Gesetze | 70 | ||
I. Rechtspflicht zur Beschäftigung von Beamten nach den allgemeinen Beamtengesetzen | 70 | ||
II. Rechtspflicht zur Beschäftigung von Beamten nach spezialgesetzlichen Vorschriften im Bereich der Sozialversicherung | 71 | ||
1. Arbeitsförderung | 71 | ||
2. Kranken-, Pflege-und Unfallversicherung | 71 | ||
3. Rentenversicherung | 72 | ||
III. Rechtspflicht zur Beschäftigung von Dienstordnungsangestellten | 72 | ||
1. Mittelbare Vorgaben des Art. 33 IV GG für die Beschäftigung von Dienstordnungsangestellten | 72 | ||
2. Vorgaben des § 144 SGB VII für die Beschäftigung von Dienstordnungsangestellten | 74 | ||
D. Zusammenfassung der Ergebnisse | 76 | ||
Literaturverzeichnis | 79 | ||
Stichwortverzeichnis | 83 |