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Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten

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Lecheler, H., Determann, L. (1999). Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten. Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49962-5
Lecheler, Helmut and Determann, Lothar. Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten: Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49962-5
Lecheler, H and Determann, L (1999): Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten: Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49962-5

Format

Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten

Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung

Lecheler, Helmut | Determann, Lothar

Beiträge zum Beamtenrecht, Vol. 7

(1999)

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Abstract

Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger nehmen vielfältige Hoheitsaufgaben wahr. Die Ausübung derartiger Aufgaben behält Art. 33 IV GG im Regelfall Beamten vor. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist seit langem umstritten.

Die Autoren untersuchen in der vorliegenden Studie zunächst eingehend das Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Anwendung des Art. 33 IV GG wird hier eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche abgelehnt und demgegenüber differenzierend überprüft, ob und inwieweit die einzelnen Dienstposten mit der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse betraut sind. Dabei zeigt sich, daß ein Großteil der Bediensteten hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt und daher verbeamtet werden muß. Wenngleich diese Fragen bisher nicht unmittelbar durch höchstrichterliche Rechtsprechung eindeutig entschieden sind, so sprechen doch die bisherigen Stellungnahmen sowohl des BVerfG als auch des BVerwG, des BGH und des BAG für die hier vertretene Sicht von Art. 33 IV GG. Diesen Anforderungen genügt es auch nicht, wenn Angestellte durch - in der Sache dem Beamtenverhältnis stark angenäherte - Dienstordnungsangestellte ersetzt werden. In jüngerer Zeit ist der gegenläufige Trend erkennbar, die Ersetzung von Dienstordnungsangestellten durch Tarifangestellte; entgegen vereinzelt vertretener Auffassungen in der Literatur entfernt sich diese Praxis noch weiter von der verfassungsrechtlich gebotenen Gestaltung und stellt daher einen (weiteren) Verstoß gegen Art. 33 IV dar.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Fragestellung und Gang der Untersuchung 9
Α. Aufgaben und Befugnisse der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger 10
I. Leistungsgewährung, insbesondere gegenüber Versicherten 10
1. Leistungen der verschiedenen Sozialversicherungsträger 10
a) Arbeitslosenversicherung (SGB III) 10
b) Krankenversicherung (SGB V) 10
c) Rentenversicherung (SGB VI) 11
d) Unfallversicherung (SGB VII) 11
e) Pflegeversicherung (SGB XI) 12
2. Externe Leistungsabteilungen und interne Abteilungen 12
a) Externe Leistungsabteilungen 12
b) Interne Abteilungen 13
II. Anbahnung des Versicherungsverhältnisses 14
III. Erhebung von Zwangsbeiträgen zur Finanzierung der Versicherungsleistungen und anderer Leistungen 14
1. Arbeitsförderung 14
2. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 15
3. Gesetzliche Rentenversicherung 15
4. Gesetzliche Unfallversicherung 16
5. Abwicklung der Beitragszahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen 16
6. Prüfung des Beitragserhebungswesens durch die Sozialversicherungsträger 17
IV. Verwaltungsvollstreckung, Verhängung von Bußgeldern 17
V. Personalgewalt über die Bediensteten der Sozialversicherungsträger 18
VI. Buchhaltung und Vermögensverwaltung 18
VII. Beauftragung von Dritten (Leistungserbringern) 19
VIII. Beratung, Betriebsprüfung und Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften durch Unfallversicherungsträger 19
1. Förderung der Sicherheit durch Forschung, Schulung und Beratung 19
2. Unfallverhütungsvorschriften 20
3. Überwachung und Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz 21
IX. Arbeitsförderungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit 21
B. Verfassungsrechtliche Pflicht der Sozialversicherungsträger zur Beschäftigung von Beamten 23
I. Öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis 23
II. Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse 24
1. Weite Sicht: Die gesamte öffentliche Verwaltung übt hoheitsrechtliche Befugnisse aus 26
a) Sichtweise der höchstrichterlichen Rechtsprechung 26
b) Fiskalverwaltung und untergeordnete Tätigkeiten 30
aa) Fiskalverwaltung 30
bb) Untergeordnete Hilfstätigkeiten 30
c) Einordnung der Tätigkeiten der Sozialversicherungsträger 31
aa) Generalisierende, organisationsbezogene Betrachtungsweisen 31
bb) Fiskalische und untergeordnete Tätigkeiten nach dem generalisierenden, organisationsbezogenen Verständnis von Art. 33 IV GG 32
cc) Differenzierende Betrachtung des konkreten Dienstpostens 33
(1) Beauftragung Dritter zur Leistungserbringung 33
(2) Vermögensverwaltung 35
(3) Werbung neuer Mitglieder durch die gesetzlichen Krankenkassen 35
(4) Beschaffungstätigkeiten 35
d) Zwischenergebnis 36
2. Enge Sicht: Hoheitsrechtlich ist nur Eingriffsverwaltung 36
a) Obrigkeitliches Handeln durch Verwaltungsakt 37
aa) Organisationsbezogene Sicht 39
bb) Betrachtung des konkreten Dienstpostens 40
b) Grundrechtsbezogene Sicht 41
aa) Eingriffe bei Entscheidungen über grundrechtlich garantierte Ansprüche 42
bb) Erteilung von Erlaubnissen und Zulassungen durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung 48
cc) Zwischenergebnis 50
dd) Typische Bereiche der Eingriffsverwaltung durch die Sozialversicherungsträger bei grundrechtsbezogener Betrachtungsweise 51
(1) Beitragspflicht, Vollstreckung, Bußgelder 51
(2) Prüfungsrechte 51
(3) Leistungserbringung gegenüber Beitragszahlern 52
(4) Beziehung der Sozialversicherungsträger zu dritten Leistungserbringern 53
(5) Arbeitserlaubnisse und -berechtigungen für Ausländer 54
(6) Arbeitsvermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit und durch Dritte 55
(7) Leistungen an Personen, die keine Beiträge geleistet haben 55
(8) Datenverarbeitung 55
(9) Gesetzgebung durch die Sozialversicherungsträger 56
(10) Personalverwaltung 56
(11) Geldanlage, Vermögensverwaltung durch Finanzabteilung 57
(12) Werben von Mitgliedern bei gesetzlichen Krankenkassen 57
(13) Beratung und Forschung durch Unfallversicherungsträger 57
3. Zwischenbilanz: Vergleich der Ergebnisse nach weitem und engem Verständnis des Ait. 33IV GG 57
4. Bewertung der engen und der weiten Verständnisse des Funktionsvorbehalts 59
a) Betrachtung des einzelnen Dienstpostens oder der Verwaltungseinheit insgesamt 60
b) Begriff,»hoheitsrechtlicher Befugnisse" 62
III. „In der Regel" 64
1. Solidarität 64
2. Flexible Personalstruktur in Hinblick auf Schwankungen des Arbeitsanfalls 66
3. Unattraktivität des Beamtenstatus für Stellenbewerber in manchen Bereichen 67
4. Oberste Leitungsfunktionen 67
5. Wettbewerb 68
6. Zusammenfassung 69
C. Vorgaben der einfachen Gesetze 70
I. Rechtspflicht zur Beschäftigung von Beamten nach den allgemeinen Beamtengesetzen 70
II. Rechtspflicht zur Beschäftigung von Beamten nach spezialgesetzlichen Vorschriften im Bereich der Sozialversicherung 71
1. Arbeitsförderung 71
2. Kranken-, Pflege-und Unfallversicherung 71
3. Rentenversicherung 72
III. Rechtspflicht zur Beschäftigung von Dienstordnungsangestellten 72
1. Mittelbare Vorgaben des Art. 33 IV GG für die Beschäftigung von Dienstordnungsangestellten 72
2. Vorgaben des § 144 SGB VII für die Beschäftigung von Dienstordnungsangestellten 74
D. Zusammenfassung der Ergebnisse 76
Literaturverzeichnis 79
Stichwortverzeichnis 83