Die Vernetzung der Landesbanken
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Die Vernetzung der Landesbanken
Eine Untersuchung über verfassungsrechtliche Bedingungen und Grenzen der Kapitalisierung und partiellen Übernahme von Landesbanken/Girozentralen sowie der Einrichtung länderübergreifender Institute
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 741
(1998)
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Abstract
Die Vernetzung der Landesbanken/Girozentralen durch einseitigen Erwerb von Anstaltsanteilen an landesfremden Banken ("Beteiligungsfälle") oder durch Errichtung gemeinsamer, länderübergreifender Institute ("Fusionsfälle") wurde bislang allein unter bankwirtschaftlichen Aspekten diskutiert. Der Autor analysiert den immer dynamischer werdenden Konzentrationsprozeß in dem mächtigen Mittelbau der Sparkassenorganisation demgegenüber aus verfassungs- und verwaltungsrechtlichem Blickwinkel. Dieser Wechsel der Sichtweise macht eine eingehende Analyse des organisationsrechtlichen Status von Landesbanken/Girozentralen erforderlich, die ohne Rückbesinnung auf die Frage nach Grund und Grenzen staatlicher Wettbewerbsteilnahme nicht möglich ist. Hierauf folgt eine umfassende Aufbereitung der einzelnen Vernetzungsvorgänge und ihrer normativen Grundlagen, die indes dort, wo keine staatsvertragliche Grundlage der Vernetzung existiert, zum Teil nicht den Anforderungen der bundesverfassungsgerichtlichen "Wesentlichkeitstheorie" genügen. Die in den Beteiligungsfällen bemühte Organisationsfigur der "Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts" verläßt zudem aufgrund ihrer Differenzierung zwischen Anstalts- und Kapitalträger die Sphäre des Verwaltungsorganisationsrechts und stellt einen landesrechtlichen Übergriff in die gesellschaftsrechtliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes dar. Da es sich bei den Vernetzungsvorgängen keineswegs um Transaktionen ähnlich denen im Bereich des privaten Gesellschaftsrechts, sondern vielmehr um eine verwaltungsorganisatorische Neuordnung von aufgabenbezogenen Steuerungskompetenzen handelt, müssen sich die entsprechenden Konstellationen an den Anforderungen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung messen lassen. Auch hier entsprechen die Beteiligungsfälle nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Insgesamt bewegt sich die Untersuchung mit ihrer Analyse des Organisationsrechts öffentlicher Bankanstalten in einem Bereich, in den das Verfassungsrecht bislang nur mit Mühe vorzudringen vermochte, da betriebswirtschaftliche Überlegungen dessen Geltungsanspruch oftmals verdrängen konnten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 17 | ||
Erster Teil: Die Stellung der Landesbanken/Girozentralen im deutschen Kreditgewerbe und ihre länderübergreifenden Vernetzungen | 21 | ||
A. Rechtsgrundlagen, Stellung und Aufgaben der Landesbanken/Girozentralen im Spannungsbogen zwischen privater Kreditwirtschaft und öffentlicher Verwaltung | 21 | ||
I. Die Landesbanken/Girozentralen als Baustein der Sparkassenorganisation und Säule der deutschen Kreditwirtschaft | 22 | ||
1. Der Gruppenwettbewerb im deutschen Kreditgewerbe | 22 | ||
2. Die Geschichte der Sparkassenidee und ihrer Organisation | 27 | ||
a) Die historische Entwicklung der Sparkassenidee und der Sparkassenorganisation | 28 | ||
b) Die historische Entwicklung der Girozentralen | 36 | ||
3. Die heutigen Aufgaben- und Geschäftsfelder der Landesbanken/Girozentralen | 42 | ||
a) Girozentrale und Sparkassenzentralbank | 43 | ||
b) Staats- und Kommunalbank | 47 | ||
c) Geschäftsbank mit Universalbankcharakter | 52 | ||
II. Die Landesbanken und die öffentliche Hand | 53 | ||
1. Die Landesbanken als „öffentliche" Unternehmen | 54 | ||
2. Die Schichten des Landesbankenrechts | 57 | ||
3. Die Landesbanken als juristische Personen in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts | 66 | ||
a) Die Anstalt des öffentlichen Rechts: Rechtssubjekt zur Wahrnehmung ausgegliederter Verwaltungsaufgaben | 66 | ||
b) Die Anstaltslast als Ausfluß von Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes | 73 | ||
4. Der öffentliche Auftrag der Landesbanken/Girozentralen | 79 | ||
a) Das Wesen des öffentlichen Auftrags als Hintergrund staatlicher Wettbewerbsteilnahme | 79 | ||
b) Die „gemeinwohlorientierte, kreditwirtschaftliche Versorgung des Landes, seiner Kommunen und seiner sonstigen öffentlichen Vorhabenträger sowie der im Landesgebiet tätigen Privat- und Geschäftskunden" als öffentlicher Auftrag der Landesbanken/Girozentralen | 82 | ||
5. Die Tätigkeit von Landesbanken/Girozentralen als Verwaltung im materiellen Sinne: Der öffentliche Auftrag als Zuordnungskriterium | 87 | ||
a) Tafel der Verwaltungsagenden | 88 | ||
b) Die Geschäftstätigkeit der Landesbanken/Girozentralen als Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne? | 91 | ||
aa) Die geschäftliche Annäherung an private Wettbewerber als befreiendes Moment? | 91 | ||
bb) Fördertätigkeit der Landesbanken/Girozentralen als Leistungsverwaltung | 92 | ||
cc) Die Geschäftstätigkeit der Sparkassen als Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Landesbanken/Girozentralen: Daseinsvorsorge als Verwaltung im materiellen Sinne? | 93 | ||
(1) Daseinsvorsorge nur bei Fehlen privatwirtschaftlicher Konkurrenz? | 94 | ||
(2) Die Problematik einer Gleichsetzung von Daseinsvorsorge und Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne | 98 | ||
(3) Staatliche Wettbewerbsteilnahme als Komplementärbegriff zur Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne? | 99 | ||
(4) Staatliche Wettbewerbsteilnahme als Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne | 104 | ||
dd) Ergebnis: Die Geschäftstätigkeit der Landesbanken/Girozentralen als Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne | 109 | ||
c) Die mittelbare Beteiligung der kommunalen Gewährträger an den Landesbanken/Girozentralen als Ausfluß der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie? | 110 | ||
6. Die doppelte Aufsicht über Landesbanken/Girozentralen | 114 | ||
ΙII. Die Organverfassung der Landesbanken/Girozentralen | 116 | ||
1. Der Vorstand | 120 | ||
2. Der Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) | 121 | ||
3. Die Gewährträgerversammlung | 128 | ||
B. Die Vernetzung von Landesbanken/Girozentralen durch einseitige Beteiligungen und gemeinsame, länderübergreifende Anstalten | 134 | ||
I. Politische und ökonomische Hintergründe der Vernetzung | 134 | ||
1. Die Veränderung der kreditwirtschaftlichen Rahmenbedingungen | 135 | ||
2. Das McKinsey-Gutachten | 137 | ||
3. Die Finanznot der Anstaltsträger: Bankanstalten als „Tafelsilber" | 143 | ||
II. Das Dotationskapital als die Basis für die Geschäftstätigkeit der Landesbanken/Girozentralen | 146 | ||
1. Die Funktionen des Eigenkapitals von Kreditinstituten aus der Sicht des Bankenaufsichtsrechts | 146 | ||
2. Das Dotationskapital der Landesbanken/Girozentralen und Maßnahmen zur Verbreiterung der Kapitalbasis | 150 | ||
a) Das Dotationskapital der Landesbanken/Girozentralen | 150 | ||
b) Die Rücklagenbildung aus Geschäftsgewinnen | 154 | ||
c) Die Aufnahme „stiller Gesellschafter" | 154 | ||
d) Die Einräumung von Genußrechten und Annahme nachrangigen Haftkapitals | 155 | ||
e) Die Übertragung von Förderprogrammen auf die Landesbanken (Fusionslösung) | 157 | ||
f) Die Kapitalisierung der Anstalt: Kapitalerhöhung durch Abgabe von neugeschaffenen „Anteilen" an der Landesbank | 161 | ||
III. Die länderübergreifenden Vernetzungen der Landesbanken/Girozentralen durch einseitige Beteiligungen und gemeinsame Anstalten: Bestandsaufnahme | 163 | ||
1. Die Geschichte der einzelnen Landesbanken/Girozentralen vor Beginn der länderübergreifenden Vernetzungen | 164 | ||
a) Baden-Württemberg | 164 | ||
b) Bayern | 167 | ||
c) Berlin | 168 | ||
d) Bremen | 169 | ||
e) Hamburg | 172 | ||
f) Hessen | 173 | ||
g) Niedersachsen | 175 | ||
h) Nordrhein-Westfalen | 176 | ||
i) Rheinland-Pfalz | 178 | ||
j) Saarland | 178 | ||
k) Schleswig-Holstein | 180 | ||
l) Das Gebiet der ehemaligen DDR | 183 | ||
2. Terminologische Vorbemerkung | 184 | ||
3. Die Fusionsfälle (Errichtung gemeinsamer, länderübergreifender Institute) | 185 | ||
a) Die Erweiterung der Landesbank Hessen zur „Landesbank Hessen-Thüringen-Girozentrale" | 185 | ||
b) Die Ausweitung der Nord/LB von Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern | 189 | ||
4. Die Beteiligungsfälle | 193 | ||
a) Die Beteiligung der Nord/LB an der Bremer LB Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale | 193 | ||
b) Die Beteiligung der SüdwestLB an der SachsenLB | 196 | ||
c) Die Beteiligung der Bayerischen LB an der SaarlLB | 198 | ||
d) Die Beteiligung der WestLB und der SüdwestLB an der LB Rheinland-Pfalz | 200 | ||
e) Die Beteiligung der WestLB und der SüdwestLB an der LB Schleswig-Holstein | 202 | ||
f) Die Beteiligung der LB Berlin und der WestLB an der Investitionsbank Brandenburg | 204 | ||
g) Sonderfall: Die LB Berlin als Tochter der Berliner Bankgesellschafl AG mit Beteiligung der Nord/LB | 206 | ||
IV. Die Vernetzung der Landesbanken/Girozentralen als Verwirklichung „strategischer Allianzen" im betriebswirtschaftlichen Sinne | 209 | ||
1. Die strategische Allianz im betriebswirtschaftlichen Sinne | 210 | ||
2. Die Beteiligungsfälle und die Errichtung gemeinsamer, länderübergreifender Anstalten als Verwirklichung strategischer Allianzen im betriebswirtschaftlichen Sinne? | 214 | ||
V. Die Rechtsgrundlagen für die Kapitalisierung der Landesbanken/Girozentralen | 216 | ||
1. Die Rechtsgrundlagen auf der „Nehmerseite" (Beteiligungsklauseln) | 217 | ||
a) Baden-Württemberg | 218 | ||
b) Bayern | 219 | ||
c) Berlin | 219 | ||
d) Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt | 220 | ||
e) Nordrhein-Westfalen | 221 | ||
2. Die Rechtsgrundlagen auf der „Geberseite" (Öffnungsklauseln) | 222 | ||
a) Berlin | 222 | ||
b) Rheinland-Pfalz | 223 | ||
c) Saarland | 225 | ||
d) Sachsen | 226 | ||
e) Schleswig-Holstein | 227 | ||
3. Die Rechtsgrundlagen für die Kapitalisierung der Landesbanken/Girozentralen im Lichte der Wesentlichkeitstheorie | 228 | ||
VI. Zusammenfassung des ersten Teils und Ausblick | 239 | ||
Zweiter Teil: Die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Implikationen der Vernetzung von Landesbanken/Girozentralen | 240 | ||
A. Inkurs: Die Terminologie als Indiz für das Selbstverständnis der Beteiligten | 240 | ||
B. Die Vernetzung der Landesbanken und ihre organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen | 244 | ||
I. Die Grenzen aus dem „Wesen" der Anstalt | 244 | ||
1. Der Anstaltsbegriff | 244 | ||
a) Die organisationsrechtlichen Vorgaben durch das Grundgesetz | 245 | ||
b) Die Entwicklung und Definition des Anstaltsbegriffs in Wissenschaft und Praxis | 246 | ||
2. Die Distinktion zwischen Anstaltsträger, Errichtungskörperschaft und Kapitalträger | 248 | ||
3. Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zur Ausbildung einer „Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts" | 254 | ||
a) Die „Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts" zwischen landesrechtlicher Organisationshoheit und bundesrechtlichem privaten Gesellschaftsrecht | 254 | ||
b) Die Abgrenzung der Kompetenzmaterien | 260 | ||
c) Abschied von der Figur des Kapitalträgers in der öffentlichen Anstalt des Landesrechts | 269 | ||
II. Ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts veräußerbar? | 271 | ||
1. Die Landesbanken im Koordinatensystem des Staatsvermögensrechts | 273 | ||
a) Die Landesbanken und der Dualismus des Staatsvermögensrechts | 273 | ||
b) Die grundsätzlich zivilistische Ausrichtung des gesamten Staatsvermögensrechts | 276 | ||
aa) Die Zuordnungsfunktion der Widmung als einende Klammer von staatlichem Vermögens- und öffentlichem Sachenrecht | 276 | ||
bb) Die zivilrechtliche Zuordnung aller Sachen und sonstigen Vermögensgegenstände als dogmatische Basis der Widmung | 283 | ||
2. Die mangelnde Verkehrsfähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts im privaten Rechtsverkehr | 284 | ||
a) Der Streit um das öffentliche Eigentum als Exempel für die grundsätzlich zivilistische Ausrichtung der gesamten Staatsvermögensordnung | 284 | ||
b) Die Lehre vom „öffentlichen Eigentum" als Schlüssel zu einer modernen Ordnung des Staatsvermögensrechts | 286 | ||
c) Die Fiskustheorie: Hinfälliger staatstheoretischer Hintergrund der zivilistisch konstruierten Staatsvermögensordnung | 298 | ||
d) Konsequenzen für die privatrechtliche Verkehrsfähigkeit von Anstaltsanteilen und Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlich orientierten Umdeutung der Beteiligungsfälle | 302 | ||
3. Der Unterschied zwischen der Stellung eines (privaten) Eigentümers einer Gesellschaft und der eines Verwaltungsträgers bei der Veräußerung eines Unternehmens | 305 | ||
C. Die Vernetzung der Landesbanken und die bundesstaatliche Kompetenzordnung | 309 | ||
I. Die Landesbankenvernetzung als Neuordnung von auf Verwaltungsaufgaben bezogenen Steuerungskompetenzen | 310 | ||
1. Der Gegenstand der Übertragung | 310 | ||
2. Der Umfang der Übertragung | 312 | ||
3. Die Intensität der Übertragung | 313 | ||
4. Die Facetten der Zuordnungsproblematik | 315 | ||
II. Die Rahmenbedingungen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung des Grundgesetzes | 326 | ||
1. Der erste Grundsatz: Bund und Länder als Staaten im Sinne des Grundgesetzes | 328 | ||
2. Der zweite Grundsatz: Aufgabenkompetenz immer auch Aufgabenlast (Grundsatz der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung) | 329 | ||
a) Die allgemeine Ausprägung des Grundsatzes der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung | 330 | ||
b) Die Geltung des Grundsatzes der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung auch im Verhältnis der Länder untereinander | 332 | ||
aa) Die Erhaltung der Verantwortungsräume im Verhältnis zwischen den beiden bundesstaatlichen als alleiniger Schwerpunkt der wissenschaftlichen Diskussion | 332 | ||
bb) Die Verwirklichung des Grundsatzes der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung auch im Verhältnis der Länder untereinander als bundesstaatlich-kompetenzrechtliches Anliegen | 334 | ||
c) Die Geltung des Grundsatzes der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung für das Verhältnis aller bundesstaatlichen Gebietskörperschaften untereinander | 340 | ||
3. Der dritte Grundsatz: Aufgaben, die die Leistungskraft eines Landes übersteigen, wachsen nicht praeter constitutionem dem Bund zu (faktischer und mittelbarer Zwang zur Kooperation) | 341 | ||
ΙII. Die dogmatische Analyse der Kooperationsformen in dem Bereich der Landesbanken/Girozentralen und die bundesstaatlich-kompetenzrechtlichen Grenzen der institutionalisierten Kooperation | 343 | ||
1. Die Beteiligungsfälle in dem Bereich der Landesbanken/Girozentralen und die bekannten Konstellationen der Beteiligungsverwaltung | 346 | ||
2. Die Fusionsfälle in dem Bereich der Landesbanken/Girozentralen und die bekannten Konstellationen der gemeinsamen Aufgabenerfitflung durch Errichtung einer gemeinsamen, länderübergreifenden Anstalt | 349 | ||
3. Beteiligungsfälle und gemeinsame, länderübergreifende Anstalten aus dem Blickwinkel der bundesstaatlichen Kompetenzordnung im allgemeinen und der Verbandskompetenz (ultra-vires-Lehre) im besonderen | 358 | ||
IV. Ergebnis | 373 | ||
D. Die Vernetzung der Landesbanken und das Erfordernis demokratischer Legitimation | 375 | ||
I. Der Gegenstand und die Formen demokratischer Legitimation | 375 | ||
II. Die These: Verminderte Anforderungen an das Postulat demokratischer Legitimation bei wirtschaftlich relevanter Tätigkeit der Verwaltung | 377 | ||
1. Die Begründung der These | 379 | ||
2. Das Erfordernis demokratischer Legitimation der Geschäftstätigkeit von Landesbanken/Girozentralen | 381 | ||
IIΙ. Die demokratische Legitimation der beiden Vernetzungskonstellationen | 384 | ||
1. Die gemeinsamen, länderübergreifenden Anstalten | 384 | ||
2. Die Beteiligungsfälle | 386 | ||
IV. Ergebnis | 392 | ||
Resümee | 393 | ||
Literaturverzeichnis | 398 | ||
Sachwortverzeichnis | 412 |