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Wohlers, W. (2000). Deliktstypen des Präventionsstrafrechts - zur Dogmatik »moderner« Gefährdungsdelikte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49947-2
Wohlers, Wolfgang. Deliktstypen des Präventionsstrafrechts - zur Dogmatik »moderner« Gefährdungsdelikte. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49947-2
Wohlers, W (2000): Deliktstypen des Präventionsstrafrechts - zur Dogmatik »moderner« Gefährdungsdelikte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49947-2

Format

Deliktstypen des Präventionsstrafrechts - zur Dogmatik »moderner« Gefährdungsdelikte

Wohlers, Wolfgang

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 126

(2000)

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Abstract

Ein sich präventiv legitimierendes "modernes" Strafrecht kann, will es den Erwartungen gerecht werden, nicht erst auf bereits eingetretene Beeinträchtigungen reagieren; erforderlich sind Straftatbestände, die bereits potentiell gefährliche Verhaltensweisen erfassen. Wolfgang Wohlers geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die unter funktionalen Gesichtspunkten probat erscheinende Pönalisierung von Vorfeldaktivitäten als legitim begründet werden kann.

Das entscheidende Instrument zur Bestimmung des legitimen Anwendungsbereichs strafrechtlicher Normen wird derzeit in der Rechtsgutstheorie gesehen. Die mit der Tendenz zur Kriminalisierung von Vorfeldaktivitäten notwendigerweise verbundene zunehmende Etablierung abstrakter Gefährdungsdelikte wird demgegenüber als ein eher zweitrangiges, technisches Folgeproblem behandelt. Der Autor versucht zum einen zu zeigen, daß die "systemkritische" Rechtsgutstheorie die selbstgesetzte Aufgabe, dem Gesetzgeber verbindliche Kriterien an die Hand zu geben, nicht adäquat zu erfüllen vermag. Zum zweiten geht es darum, die Bedeutung aufzuzeigen, die den Tatbestandsstrukturen auch und gerade im Hinblick auf die Legitimation der Anwendung strafrechtlichen Zwangs zukommt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Gegenstand und Gang der Untersuchung 21
I. Einführung in die Problemstellung 21
II. Gang der Untersuchung 25
2. Kapitel: Die Krise des „modernen“ Strafrechts 29
I. Die Unterscheidung des „klassischen“ und „modernen“ Strafrechts 29
1. Charakteristika des Strafrechts „klassischer Prägung“ 31
2. Charakteristika des „modernen“ Strafrechts 33
II. Die Orientierung des Strafgesetzgebers an präventiven Zielsetzungen 36
III. Der gesellschaftliche Hintergrund der präventiven Orientierung des Gesetzgebers 39
IV. Das Legitimitätsdilemma „moderner“ Strafrechtsnormen 43
1. Vollzugsdefizite als Indiz der Krise des „modernen“ Strafrechts 43
2. Unvereinbarkeit von Regelungsziel und Zurechnungsstruktur „moderner“ Strafrechtsnormen 45
3. Kapitel: Voraussetzungen und Problematik einer Integration strafrechtlicher Normen in ein Gesamtsystem staatlichen Risikomanagements 47
4. Kapitel: Die Beschränkung auf ein Kernstrafrecht 49
I. Die Heterogenität der „Frankfurter Schule“ 51
II. Kernstrafrecht und Prävention 54
1. Die Notwendigkeit einer kumulativen Legitimation strafrechtlicher Normen 54
2. Strafgesetzgebung als Handeln unter Ungewißheit 57
III. Der Rekurs auf einen vorpositiv-verbindlichen Begriff des Verbrechens 61
1. Die Konzeption des Verbrechens als „absolute“ Untat 61
2. Die Abgrenzung des crimen publicum vom crimen privatum 61
3. Die Geschichtlichkeit des Strafrechts 65
a) Die wertende Bestimmung strafrechtlicher Schutzgüter 65
b) Festlegung der Art und Weise des strafrechtlichen Schutzes 69
IV. Ablösung strafrechtlicher Normen durch andere Instrumente zur Regelung sozialer Konflikte 71
1. Subsidiarität strafrechtlicher Normen gegenüber nicht-repressiven Instrumentarien 71
a) Das Verhältnis von Repression und Prävention 71
b) Konsequenzen für das „moderne“ Strafrecht? 75
2. Substitution kriminalstrafrechtlicher Normen durch andere Formen repressiven Zwangs 78
a) Das „Interventionsrecht“ 78
b) Die Herabstufung von Kriminalstraftaten zu Ordnungswidrigkeiten 79
aa) Das Ordnungswidrigkeitenrecht als ein formal eigenständiges Rechtsgebiet 81
bb) Die Abgrenzung von Kriminal- und Ordnungsunrecht 84
(1) Die Lehre vom Verwaltungsunrecht (Goldschmidt) 84
(2) Die Abgrenzung von Kultur- und Verwaltungsschaden (Wolf) 85
(3) Die Unterscheidung sittlich indifferenter und sozialethisch mißbilligenswerter Normverstöße 87
(4) Die Unterscheidung personaler und überindividueller Interessen 89
(a) Die sog. Schmidt’sche Formel 89
(b) Die personale Rechtsgutslehre 91
(5) Die Lehre vom Verbrechen als Verletzung des rechtlich konstituierten Basisvertrauens (Wolff) 97
(6) Kriminal- und Ordnungsunrecht als graduell abgestufte Unrechtsformen 100
(7) Der gemischt qualitativ-quantitative Ansatz 102
(8) Die Angemessenheit der angedrohten Sanktion als Zuordnungskriterium 105
V. Zwischenergebnis 109
5. Kapitel: Analyse des „modernen“ Strafrechts 110
I. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 110
II. Das Umweltstrafrecht 111
1. Das bundesdeutsche Umweltstrafrecht 111
a) Die Genese des Umweltstrafrechts als Teil des Nebenstrafrechts 111
b) Die Verlagerung einzelner Normen in das StGB 113
2. Das Umweltstrafrecht der Schweiz 115
3. Charakteristika des „modernen“ Umweltstrafrechts 118
a) Die symbolische Funktion umweltstrafrechtlicher Normen 119
aa) Grundlagen der Begriffsbildung 119
bb) Der symbolische Gehalt umweltstrafrechtlicher Normen 120
cc) Der symbolische Gehalt umweltstrafrechtlicher Gesetzgebung 122
b) Die materielle Legitimität der Straftatbestände des Umweltstrafrechts 126
4. Die Rechtsgutstheorie als Maßstab der Legitimität umweltstrafrechtlicher Normen 127
a) Rechtsgüterschutz im geltenden bundesdeutschen Umweltstrafrecht 128
b) Umweltstrafrechtliche Normen als Problem der Rechtsgutstheorie 130
aa) Der Stand der Diskussion 130
bb) Strafrechtlicher Schutz ökologischer Werte als Zweck an sich 132
cc) Strafrechtlicher Schutz der Entscheidungsprärogative der Verwaltung 135
dd) Strafrechtlicher Schutz der Umwelt als Teil der Gewährleistung des status positivus 139
5. Zurechnungsprobleme im Anwendungsbereich umweltstrafrechtlicher Normen 140
a) Die verwaltungsakzessorische Ausgestaltung umweltstrafrechtlicher Normen 140
b) Die Erfassung bagatellartiger Umweltbelastungen 141
aa) Legitimation der Pönalisierung im Hinblick auf den Gesamtschaden? 142
bb) Legitimation der Pönalisierung im Hinblick auf die Einzelhandlung? 143
6. Zwischenergebnis 145
III. Das „moderne“ Wirtschaftsstrafrecht 146
1. Die Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 146
2. Die Gesetze zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität 148
a) Die Überführung von Straftatbeständen aus dem Nebenstrafrecht in das Kernstrafrecht 150
b) Die Anpassung strafrechtlicher Normen an das sich wandelnde gesellschaftliche Umfeld 151
c) Die Schaffung von Straftatbeständen im Vorfeld des Betruges 154
aa) Ursachen der Vorverlagerung des Strafbarkeitsbereiches 154
bb) Die Legitimation der Vorverlagerung des Strafbarkeitsbereiches 157
(1) Der Subventionsbetrug (§ 264 dStGB) 157
(2) Der Kapitalanlagebetrug (§ 264a dStGB) 157
(3) Der Kreditbetrug (§ 265b dStGB) 158
cc) Die Legitimation über den Schutz individueller Vermögensinteressen 159
dd) Die Legitimation über den Schutz überindividueller Interessen 164
(1) Der Einwand der systemwidrigen Differenzierung 164
(2) Die Legitimität des strafrechtliche Schutzes von Institutionen und Funktionszusammenhängen des Wirtschaftsverkehrs 165
ee) Die Strafwürdigkeitslehre (Otto) 166
(1) Allgemeine Würdigung der Konzeption 168
(2) Die Anwendung auf wirtschaftsdelinquente Verhaltensweisen 171
(a) Der Subventionsbetrug (§ 264 dStGB) 173
(b) Der Kapitalanlagebetrug (§ 264a dStGB) 174
(c) Der Kreditbetrug (§ 265b dStGB) 175
ff) Zwischenergebnis 176
IV. Das Betäubungsmittelstrafrecht 178
1. Genese und Struktur des Betäubungsmittelstrafrechts 178
a) Die Ursachen der Reform des Betäubungsmittelstrafrechts 178
b) Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Betäubungsmittelstrafrechts 179
c) Instrumentarien zur einzelfallbezogenen Korrektur des Strafbarkeitsbereiches 185
2. Die Legitimation der Pönalisierung des Umgangs mit Betäubungsmitteln 190
a) Das Rechtsgut der „Volksgesundheit“ 190
b) Die personale Integrität des Drogenkonsumenten 192
c) Die Beeinträchtigung von Gemeinschaftsinteressen 196
aa) Die Bekämpfung der mit dem Rauschmittelkonsum einhergehenden Kriminalität 197
bb) Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft 199
d) Zwischenergebnis 202
V. Strafrechtsnormen zur Abwehr des mißbräuchlichen Umgangs mit molekularbiologischen und gentechnologischen Verfahren 203
1. Das bundesdeutsche Gentechnikgesetz (GenTG) 204
2. Das bundesdeutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) 206
3. Der Entwurf eines schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) 207
4. Legitimation der Strafnormen 207
VI. Zwischenergebnis 212
6. Kapitel: Die Rechtsgutstheorie als Maßstab der Legitimität strafrechtlicher Normen 213
I. Einleitung 213
II. Rechtsgüterschutz als Funktion strafrechtlicher Normen 215
III. Das systemkritische Potential der Rechtsgutstheorie 218
1. Die Unterscheidung von Individual- und Universalrechtsgütern 221
2. Die Substanzhaltigkeit von Rechtsgütern 223
3. Die Anbindung der Rechtsgutstheorie an die Gesellschaftstheorie 229
a) Das gesellschaftliche Umfeld als Kriterium strafschutzwürdiger Rechtsgüter 230
aa) Das Seiende als Basis des Seinsollenden (v. Liszt) 230
bb) Die sozialwissenschaftlich „aufgeklärte“ Rechtsgutstheorie 237
b) Normative Maßstäbe zur Bestimmung des legitimen Anwendungsbereichs strafrechtlicher Normen 241
aa) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 241
bb) Verfassungsrechtliche Pönalisierungsgebote 242
cc) Die verfassungsrechtliche Werteordnung als Maßstab zur Legitimation strafrechtlichen Zwangs 245
dd) Die Verfassungsrechtsordnung als Maßstab zur Begrenzung des Anwendungsbereichs strafrechtlicher Normen 249
IV. Grenzen der Strafgewalt im pluralistischen Staat 253
1. Die grundsätzliche Formulierung des Ansatzes bei John Stuart Mill 254
2. Die Ausdifferenzierung des Ansatzes durch Joel Feinberg 256
3. Die Rezeption der Konzeption in der deutschsprachigen Strafrechtswissenschaft 259
4. Kriterien zur Bestimmung strafrechtsfreier Sphären 262
a) Der „echte“ Strafrechtsmoralismus 264
aa) Die Bezugnahme auf ein zeitlos-gültiges Sittengesetz 264
bb) Der Schutz zentraler Wertvorstellungen als Schutz der Gesellschaft 266
b) Der „unechte“ Strafrechtsmoralismus 269
aa) Moralwidriges Verhalten als Beeinträchtigung des öffentlichen Friedens 269
bb) Moralwidriges Verhalten als Beeinträchtigung von Interessen 272
c) Das systemkritische Potential der Konzeption 275
V. Zwischenergebnis 279
7. Kapitel: Grenzen des Gefährdungsstrafrechts 281
I. Dogmatik der Gefährdungsdelikte 281
1. Die konkreten Gefährdungsdelikte 284
2. Die abstrakten Gefährdungsdelikte 286
a) Abstrakte Gefährdungsdelikte und Rechtsgüterschutz 287
b) Abstrakte Gefährdungsdelikte als Selbstzwecknormen (Kindhäuser) 292
c) Ansätze zur Ausdifferenzierung der abstrakten Gefährdungsdelikte 296
aa) Das Eignungsdelikt als Deliktstypus zwischen abstraktem und konkretem Gefährdungsdelikt 297
bb) Modelle zur Kategorisierung der abstrakten Gefährdungsdelikte 299
cc) Maßstäbe zur Unterscheidung legitimer und illegitimer abstrakter Gefährdungsdelikte 302
II. Abstrakte Gefährdungsdelikte als Typen der Risikoschaffung 305
1. Einführung 305
2. Die Systematik im Überblick 307
3. Das konkrete Gefährlichkeitsdelikt 311
4. Das Kumulationsdelikt 318
a) Die grundsätzliche Legitimität der Pönalisierung von Kumulationsbeiträgen 318
b) Die Beschränkung auf realistischerweise zu erwartende Kumulationseffekte 322
c) Das Kriterium des minimalen Eigengewichts 324
5. Das Vorbereitungsdelikt 328
8. Kapitel: Schlußbetrachtung 338
Literaturverzeichnis 344
Sachwortverzeichnis 383
Abkürzungsverzeichnis 16