Menu Expand

Rechtsfragen der Sportwette

Cite BOOK

Style

Voßkuhle, A., Bumke, C. (2002). Rechtsfragen der Sportwette. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50594-4
Voßkuhle, Andreas and Bumke, Christian. Rechtsfragen der Sportwette. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50594-4
Voßkuhle, A and Bumke, C (2002): Rechtsfragen der Sportwette, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50594-4

Format

Rechtsfragen der Sportwette

Voßkuhle, Andreas | Bumke, Christian

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 872

(2002)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Professor Dr. Andreas Voßkuhle, geb. 1963 in Detmold. 1983–1989 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bayreuth und München. 1992 Promotion an der Universität München zum Thema »Rechtsschutz gegen den Richter«. 1998 Habilitation an der Universität Augsburg mit der Schrift »Das Kompensationsprinzip«. 1999 Ernennung zum Universitätsprofessor an der Universität Freiburg, Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie. 2006/2007 Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin, seit 2007 Ordentliches Mitglied der Sozialwissenschaftlichen Klasse der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Mai 2008 Ernennung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts; seitdem Vorsitzender des Zweiten Senats. März 2010 Ernennung zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Abstract

Während in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Veranstaltung von Glücksspielen in größerem Umfang durch private Unternehmen erfolgt, ist das Glücksspielrecht in der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor geprägt durch eine öffentlich-rechtliche Monopolsituation. Angesichts der permanenten Ausweitung und Attraktivitätssteigerung des staatlichen Glücksspielangebots sowie der Europäisierung und Internationalisierung des gesamten Glücksspielmarktes stellt sich die Frage, ob diese Monopolsituation einer verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Überprüfung noch stand hält.

Die Autoren gehen in der vorliegenden Studie dieser Frage am Beispiel der Sportwette nach, die in Form der Oddset-Wette neuerdings neben der herkömmlichen Fußball-Elferwette (sog. Fußball-Toto) mit viel Erfolg von den in staatlicher Hand befindlichen Toto-Lotto-Gesellschaften der deutschen Bundesländer veranstaltet wird. Dabei wird eine ganze Reihe von Problemkreisen untersucht, die allesamt die Grundstrukturen des deutschen Glücksspielrechts als klassische Querschnittmaterie betreffen. Entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommen Andreas Voßkuhle und Christian Bumke zu dem Ergebnis, daß die geltende Rechtslage verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig ist und bis zur gesetzlichen Neuregelung private Veranstalter von Sportwetten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis haben.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 8
Einleitung 11
I. Der einfachgesetzliche Regelungsrahmen der Sportwette in der Bundesrepublik Deutschland 15
1. Ausgangspunkt: Das strafrechtliche Glücksspielverbot (§§ 284 ff. StGB) 15
a) Schutzzweck der §§ 284, 287 StGB 15
b) Zur Qualifikation der Sportwette als Glücksspiel 17
aa) Allgemeine Abgrenzungskriterien 17
(1) Abgrenzung Spiel/Wette 18
(2) Abgrenzung Glücksspiel/Geschicklichkeitsspiel 18
(3) Abgrenzung Glücksspiel/Unterhaltungsspiel 19
(4) Lotterien und Ausspielungen als besondere Formen des Glücksspiels 19
bb) Meinungsstand zur Sportwette 19
(1) Rechtsprechung 20
(2) Literatur 23
cc) Stellungnahme 24
2. Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung von Sportwetten durch private Unternehmer 25
a) Bundesrecht 25
aa) Rennwett- und Lotteriegesetz (RWG) 25
bb) Gewerberecht (§§ 33 c ff. GewO) 26
b) Landesrecht 27
aa) Genehmigungsvorbehält für Private (Brandenburg, Bremen, Rheinland- Pfalz, Schleswig-Holstein) 27
bb) Öffentliches Monopol des Staates für die Veranstaltung von Sportwetten (Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen) 31
cc) Ermächtigung des Staates zur Veranstaltung von Sportwetten (Baden- Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) 33
dd) Fehlen expliziter landesrechtlicher Regelungen (Berlin, Hamburg) 35
3. Rechtsfolgen bei Nichtregelung der Veranstaltung von Sportwetten durch Private 35
a) Meinungsstand 36
aa) Generelles Verbot 36
bb) Erlaubnisfreiheit 37
cc) Grundrechtlicher Erlaubnistatbestand 38
b) Stellungnahme 39
II. Verfassungsmäßigkeit eines absoluten Verbots der Veranstaltung von Sportwetten durch Private 40
1. Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG 40
a) Eröffnung des Schutzbereichs 40
aa) Fehlende Gemeinschädlichkeit von Sportwetten 41
bb) Kein verfassungsrechtlich verankertes staatliches Monopol zur Veranstaltung von Sportwetten 42
cc) Schutzbereichsgrenze der Erlaubtheit? 43
b) Staatlicher Eingriff in den Schutzbereich in Form einer objektiven Zulassungsschranke 44
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 44
aa) Schrankenvorbehalt aus Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG 44
bb) Gesetzgebungskompetenz 44
(1) Kompetenzwidrigkeit des staatlichen Veranstaltungsmonopols nach Art. 105 Abs. 1 GG? 44
(2) Ausschließliche Landeskompetenz 47
(3) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG 48
(4) Stellungnahme 49
cc) Verfassungsgemäßer Zweck des Sportwettenverbots 51
(1) Allgemeine Anforderungen an das mit dem Eingriff verfolgte öffentliche Interesse 51
(a) Die zweite Spielbank-Entscheidung des BVerfG 51
(b) Übertragbarkeit der verfassungsgerichtlichen Argumentation auf die Sportwette 52
(c) Kritik an der verfassungsgerichtlichen Argumentation 54
(2) Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut 54
dd) Verhältnismäßigkeit eines absoluten Veranstaltungsverbots 54
(1) Beurteilungs-und Prognosespielraum des Gesetzgebers 55
(2) Geeignetheit 56
(3) Erforderlichkeit 57
(a) Eindämmung der Spielleidenschaft 58
(b) Schutz vor strafbarer Ausbeutung 60
(c) Verhindern des Entstehens von Umfeldkriminalität 61
(d) Rechtfertigung durch die entstehenden Kosten einer Marktöffnung 61
(4) Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) 62
2. Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG 62
a) Ungleiche Behandlung der Vergleichsgruppen 62
b) Rechtfertigung des absoluten Verbots der Veranstaltung von Sportwetten durch Private 63
aa) Gleichheitsrechtlicher Prüfungsmaßstab 63
bb) Rechtfertigung gegenüber anderen Privaten, denen es erlaubt ist, Sportwetten zu veranstalten 64
cc) Rechtfertigung gegenüber hoheitlichen Veranstaltern von Sportwetten 65
dd) Rechtfertigung gegenüber privaten Veranstaltern von Pferderennwetten 66
III. Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit des absoluten Verbots der Veranstaltung von Sportwetten durch Private 67
1. Verfassungskonforme Auslegung des § 284 StGB 67
2. Beseitigung des verfassungswidrigen Begünstigungsausschlusses durch das Rennwett- und Lotteriegesetz 68
a) Einbeziehung der Sportwettveranstalter in das Rennwett- und Lotteriegesetz? 69
b) Unvereinbarkeitserklärung unter Fortanwendung des Rennwett- und Lotteriegesetzes bis zur gesetzlichen Neuregelung 69
3. Unvereinbarkeitserklärung absoluter landesgesetzlicher Veranstaltungsverböte 71
a) Verfassungsrechtliche Pflicht zur Errichtung einer Zulassungsordnung für Sportwettveranstaltungen 71
b) Fortanwendungsanordnung landesgesetzlicher Verbotsbestimmungen nach Maßgabe des Gebots „näher-am-Grundgesetz"? 72
c) Anordnung einer Übergangsregelung zur Gewährleistung einer präventiven Veranstaltungskontrolle 73
4. Der Anspruch eines privaten Veranstalters auf Erteilung einer Erlaubnis bis zur gesetzlichen Neuregelung 74
a) Administrativer Gestaltungsspielraum 74
b) Vorläufige Zulassungsvoraussetzungen 75
aa) Zuverlässigkeit des Veranstalters 75
bb) Sicherer Veranstaltungsbetrieb und fester Veranstaltungsort 76
cc) Öffentliches Bedürfnis an der Veranstaltung? 77
dd) Gemeinwohlbezogener Veranstaltungszweck? 78
IV. Europarechtliche Vorgaben für die grenzüberschreitende private Vermittlung von Sportwetten 79
1. Dienstleistungscharakter grenzüberschreitender Sportwettenvermittlung 79
2. Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot 80
3. Rechtfertigung 80
a) Allgemeine Anforderungen nach der Rechtsprechung des EuGH 80
b) Zwingende Gründe des Allgemeininteresses 81
c) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 82
Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 83
Anhang: Rechtsgrundlagen des Sportwettenrechts 85
Literaturverzeichnis 139