Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen
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Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 158
(1997)
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Abstract
Der Autor untersucht die Zulässigkeit sog. qualitativer Besetzungsregelungen, nach denen auf bestimmten Arbeitsplätzen nur Arbeitnehmer mit einem bestimmten Qualifikationsniveau beschäftigt werden dürfen. Kennzeichnend für diese Bestimmungen ist, daß die geforderte Qualifikation in der Regel zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeit nicht benötigt wird. Insoweit dienen die Bestimmungen primär dem Schutz des Besitzstandes von Facharbeitern, deren Qualifikation durch die zunehmende Technisierung überflüssig geworden ist.Der Verfasser zeigt zuerst die möglichen weiteren Zielsetzungen qualitativer Besetzungsregelungen auf. Anschließend wird die rechtliche Zulässigkeit der Besetzungsregelungen getrennt nach ihren Zielsetzungen untersucht. Im Rahmen der Untersuchung ermittelt der Verfasser zuerst die Grenzen der Tarifautonomie. Dabei werden wesentliche Erkenntnisse für die Begrenzung der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG und das Tarifvertragsgesetz gewonnen. Nachfolgend wird erörtert, ob sich eine Restriktion der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis auch aus ungeschriebenen Rechtsbegriffen herleiten läßt. Die gefundenen Ergebnisse werden anschließend für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit qualitativer Besetzungsregelungen fruchtbar gemacht. Daneben konzentriert sich Schleusener auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im Hinblick auf die Grundrechte der den Normen des Tarifvertrages unterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Erörtert werden in diesem Zusammenhang Art. 12, 14 und 3 GG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt bei Art. 12 GG. Dabei wird herausgearbeitet, daß Besetzungsregelungen - entgegen vielfältigen Stimmen in der Literatur und Rechtsprechung - nicht pauschal als Berufsausübungsregelungen gelten können. Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Betrachtungsweise. Unter Berücksichtigung dessen können sich qualitative Besetzungsregelungen gegenüber den Arbeitnehmern sowohl als Beeinträchtigung der freien Wahl des Arbeitsplatzes als auch als subjektive Berufswahlregelung und gegenüber den Arbeitgebern als Berufsausübungsregelungen darstellen. Nach ausführlicher Auseinandersetzung insbesondere mit der bislang noch nicht geklärten Frage, welche Anforderungen an Eingriffe in die freie Wahl des Arbeitsplatzes zu stellen sind, gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß qualitative Besetzungsregelungen grundsätzlich wegen Verstoßes gegen Art. 12 und 3 GG verfassungswidrig sind, im Hinblick auf Art. 14 GG aber keinen Bedenken unterliegen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung | 21 | ||
Teil 1: Begriff und Zielsetzungen der qualitativen Besetzungsregelungen | 23 | ||
A. Der Begriff der qualitativen Besetzungsregelungen | 23 | ||
B. Die Zielsetzungen der qualitativen Besetzungsregelungen | 26 | ||
I. Besitzstandswahrung | 26 | ||
II. Schutz vor Überforderung | 27 | ||
III. Schaffung eines Anreizes zur Aufnahme einer Facharbeiterausbildung | 27 | ||
IV. Verhältnis der drei Zielsetzungen zueinander | 29 | ||
V. Kennzeichnung der von den qualitativen Besetzungsregelungen erfaßten Arbeitsplätze | 30 | ||
Teil 2: Die rechtliche Zulässigkeit der qualitativen Besetzungsregelungen | 33 | ||
A. Die Bewertung qualitativer Besetzungsregelungen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 33 | ||
I. Besitzstandswahrung | 34 | ||
II. Überforderungsschutz | 35 | ||
III. Anreizschaffung | 36 | ||
IV. Ausblick | 38 | ||
B. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Grenzen der Tarifmacht | 40 | ||
I. Einleitung | 40 | ||
II. Der Begriff der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9 Abs. 3 GG) als Regelungsschranke | 40 | ||
1. Vorüberlegung: Art. 9 Abs. 3 GG allein als Freiheitsgarantie oder auch als Beschränkung? | 41 | ||
a) Art. 9 Abs. 3 GG als reine Freiheitsgarantie | 41 | ||
b) Stellungnahme | 41 | ||
2. Der Begriff der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen | 43 | ||
a) Die in der Literatur vertretenen Hauptströmungen | 44 | ||
aa) Die Begrenzung auf Lohn- und Arbeitsbedingungen | 44 | ||
bb) Die extensive Auslegung des Begriffs der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen | 44 | ||
cc) Die Erforderlichkeit des Bezugs der zu regelnden Materie zum Arbeitsverhältnis | 45 | ||
b) Die Definitionsansätze in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 46 | ||
c) Eigene Auslegung des Art. 9 Abs. 3 GG | 46 | ||
aa) Wortlaut | 46 | ||
bb) Geschichtliche Entwicklung | 46 | ||
cc) Systematik | 47 | ||
dd) Teleologische Interpretation | 48 | ||
ee) Art. 9 Abs. 3 GG im Spannungsverhältnis zwischen Unternehmerfreiheit und Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer | 50 | ||
ff) Ergebnis | 52 | ||
d) Subsumtion der einzelnen Regelungsziele der Besetzungsregelungen unter den Begriff der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen | 52 | ||
aa) Überforderungsschutz | 52 | ||
bb) Besitzstandswahrung | 53 | ||
cc) Anreizschaffung | 54 | ||
dd) Ergebnis | 56 | ||
III. Das Tarifvertragsgesetz als Regelungsschranke der Tarifautonomie | 56 | ||
1. Einordnung qualitativer Besetzungsregelungen als Inhaltsnorm | 59 | ||
2. Einordnung als Abschlußnorm | 61 | ||
a) Einordnung als Abschlußverbot | 62 | ||
b) Einordnung als Abschlußgebot | 63 | ||
3. Einordnung als Betriebsnorm | 66 | ||
a) Der Begriff der Betriebsnorm | 66 | ||
aa) Wortlaut, Systematik und Zweck | 67 | ||
bb) Der Betrieb als Anknüpfungspunkt | 68 | ||
b) Einschränkung des Begriffs der Betriebsnormen unter dem Gesichtspunkt des Außenseiterschutzes | 69 | ||
aa) Die Beschränkung des Begriffs und der Wirkung der Betriebsnormen in der Literatur und Rechtsprechung | 69 | ||
bb) Die Einwände gegen die Erstreckung der Normsetzung auf Außenseiter | 71 | ||
(1) Der Einwand aus der negativen Koalitionsfreiheit der Außenseiter | 72 | ||
(a) Der Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit | 72 | ||
(aa) Die negative Koalitionsfreiheit als Recht, der Koalition als Mitglied fernzubleiben | 72 | ||
(bb) Die negative Koalitionsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber der Rechtssetzungsmacht der Verbände | 73 | ||
(b) Zur Notwendigkeit der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen negativer und positiver Koalitionsfreiheit | 76 | ||
(c) Die Reichweite der Einschränkbarkeit der negativen Koalitionsfreiheit bei der Herstellung praktischer Konkordanz | 78 | ||
(aa) Die Beschränkung des Schutzes der negativen Koalitionsfreiheit auf deren „Kernbereich“ | 78 | ||
(bb) Folgerungen für die Subsumtion der Besetzungsregelungen unter den Betriebsnormbegriff | 80 | ||
α) Überforderungsschutz | 80 | ||
β) Besitzstandswahrung | 81 | ||
γ) Anreizschaffung | 81 | ||
(2) Der Einwand aus der Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation durch Normunterworfene | 82 | ||
(a) Die Folgerung aus dem Gebot der demokratischen Legitimation nach Ansicht Biedenkopfs | 82 | ||
(b) Die Notwendigkeit der demokratischen Legitimation als Kompetenzschranke der Normsetzung gegenüber Dritten | 83 | ||
(c) Weitere Lösungsversuche in der Literatur | 84 | ||
(aa) Die mindere demokratische Legitimation bei privatrechtlichen Satzungen | 84 | ||
(bb) Die unmittelbare Legitimation aus Art. 9 Abs. 3 GG | 84 | ||
(d) Folgerung aus dem Prinzip der demokratischen Legitimation für den Begriff der Betriebsnorm | 86 | ||
(e) Ergebnis | 89 | ||
(f) Folgerungen für die Subsumtion qualitativer Besetzungsregelungen unter den Begriff der Betriebsnorm | 89 | ||
(aa) Überforderungsschutz | 89 | ||
(bb) Besitzstandswahrung | 90 | ||
(cc) Anreizschaffung | 90 | ||
(3) Der Einwand aus Art. 80 GG | 91 | ||
4. Ergebnis | 91 | ||
IV. Beschränkung der Tarifautonomie durch Bindung der Tarifvertragsparteien an das Gemeinwohl | 92 | ||
1. Die Ansätze der Definition des Gemeinwohls in der Literatur | 93 | ||
2. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen unter Berücksichtigung der in der Literatur vertretenen Definitionen des Gemeinwohls | 94 | ||
3. Zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Normierung des Gemeinwohls im Hinblick auf die Wesentlichkeitstheorie | 95 | ||
4. Die mangelnde gesetzliche Normierung des Gemeinwohls | 97 | ||
5. Weitere Bedenken gegen die Beschränkung der Tarifautonomie durch das Gemeinwohl | 100 | ||
V. Beschränkung der Tarifautonomie durch Bindung der Tarifvertragsparteien an die tragenden Grundsätze des Arbeitsrechts | 101 | ||
VI. Beschränkung der Tarifautonomie unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit tarifvertraglicher Regelungen | 103 | ||
VII. Ergebnis | 106 | ||
C. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Grundrechte der Normunterworfenen | 107 | ||
I. Vorüberlegung: Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte der Normunterworfenen | 107 | ||
1. Die umfassende Grundrechtsbindung nach der klassischen Begründungsstruktur | 107 | ||
2. Die Negierung des Grundrechtsschutzes für die Arbeitgeberseite nach neuerem Begründungsansatz für den Geltungsgrund der Grundrechte | 108 | ||
3. Die Befürwortung eines Grundrechtsschutzes auch für die Arbeitgeberseite unter Berücksichtigung des neueren Begründungsansatzes | 109 | ||
II. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der den Qualifikationsanforderungen nicht genügenden Arbeitnehmer, die sich auf die von den Besetzungsregelungen erfaßten Arbeitsplätze bewerben | 111 | ||
1. Zur Notwendigkeit einer kongruenten rechtlichen Beurteilung bei Außenseitern und Verbandsmitgliedern | 111 | ||
2. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 GG | 113 | ||
3. Die Rechtfertigung des Eingriffs | 114 | ||
a) Vorüberlegung: Die Anwendbarkeit der Dreistufentheorie im Rahmen der abhängigen Arbeit | 116 | ||
aa) Die Reduzierung des Prüfungsmaßstabs in Abkehr von der Dreistufentheorie | 116 | ||
bb) Stellungnahme | 117 | ||
(1) Die Vergleichbarkeit von freien und unselbständigen Berufen | 117 | ||
(2) Die Besonderheiten der numerus-clausus Entscheidungen | 117 | ||
b) Die Einordnung der qualitativen Besetzungsregelungen | 119 | ||
aa) Einordnung als Berufsausübungsregelungen | 119 | ||
bb) Einordnung als Berufswahlregelungen | 120 | ||
cc) Die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts | 122 | ||
dd) Zum Erfordernis einer konkreten Betrachtung der Auswirkungen der qualitativen Besetzungsregelungen | 124 | ||
ee) Ergebnis | 127 | ||
4. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen, soweit sie sich als subjektive Zulassungsvoraussetzungen auswirken | 128 | ||
a) Zur grundsätzlichen Zulässigkeit die Berufswahl beschränkender Tarifregelungen | 128 | ||
aa) Das Verbot berufswahlbeschränkender Tarifregelungen | 128 | ||
bb) Stellungnahme | 129 | ||
b) Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs | 131 | ||
aa) Überforderungsschutz | 131 | ||
(1) Eignung und Erforderlichkeit | 132 | ||
(2) Angemessenheit | 132 | ||
bb) Besitzstandswahrung | 133 | ||
(1) Zulässigkeit des Regelungsziels | 133 | ||
(2) Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes | 134 | ||
(a) Besitzstandswahrung als absolutes Gemeinschaftsgut? | 134 | ||
(b) Zur Zulässigkeit der Kreierung neuer Gemeinschaftsgüter durch die Tarifparteien | 134 | ||
(aa) Kompetenz zur Kreierung neuer Gemeinschaftsgüter aus Art. 9 Abs. 3 GG | 135 | ||
(bb) Stellungnahme | 136 | ||
cc) Anreizschaffung | 138 | ||
(1) Eignung | 138 | ||
(a) Der Beurteilungsspielraum des demokratisch legitimierten Gesetzgebers bezüglich der Eignung | 139 | ||
(b) Zur Übertragbarkeit der Maßstäbe auf die Tarifvertragsparteien | 140 | ||
(aa) Zur Befürwortung eines weiten Beurteilungsspielraums der Tarifvertragsparteien | 140 | ||
(bb) Stellungnahme | 141 | ||
(cc) Die Begründung für den Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers | 142 | ||
α) Notwendigkeit einer Prognoseentscheidung | 143 | ||
β) Stellung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers | 143 | ||
(2) Ergebnis | 145 | ||
5. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen soweit sie sich als Beschränkung der Arbeitsplatzwahlfreiheit auswirken | 145 | ||
a) Der bei Eingriffen in die Freiheit der Wahl des Arbeitsplatzes anzulegende Maßstab | 145 | ||
aa) Stellungnahmen in der Literatur | 145 | ||
bb) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 147 | ||
cc) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 148 | ||
dd) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 149 | ||
b) Stellungnahme | 149 | ||
aa) Die Arbeitsplatzwahlfreiheit als eigenständige Teilgarantie innerhalb des Art. 12 Abs. 1 GG | 150 | ||
bb) Die Bedeutung der Arbeitsplatzwahlfreiheit | 150 | ||
(1) Wortlaut und Systematik des Art. 12 Abs. 1 GG | 151 | ||
(2) Teleologische Interpretation | 151 | ||
(3) Folgerungen | 153 | ||
(a) Bestimmung des durch die qualitativen Besetzungsregelungen betroffenen Arbeitnehmerkreises | 154 | ||
(b) Ergebnis | 154 | ||
III. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der den Qualifikationsanforderungen nicht entsprechenden Arbeitnehmer, die die von den Besetzungsregelungen erfaßten Arbeitsplätze bereits besetzen | 156 | ||
1. Eingriff in die freie Wahl des Arbeitsplatzes | 156 | ||
2. Zur rechtlichen Möglichkeit einer Kündigung unter Berufung auf die qualitativen Besetzungsregelungen | 157 | ||
a) Kündigungsmöglichkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes | 157 | ||
aa) Verstoß gegen § 134 BGB | 157 | ||
bb) Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB | 158 | ||
b) Kündigungsmöglichkeiten bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes | 158 | ||
aa) Die Bindung der Tarifvertragsparteien an die Begrenzungen des Kündigungsschutzgesetzes | 159 | ||
(1) Die Rechtfertigung einer Kündigung als personenbedingte Kündigung | 160 | ||
(2) Die Rechtfertigung einer Kündigung als betriebsbedingte Kündigung | 161 | ||
(a) Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit | 161 | ||
(b) Druckkündigung | 162 | ||
c) Zwischenergebnis | 163 | ||
3. Der an die Rechtfertigung des Eingriffs anzulegende Maßstab | 164 | ||
4. Ergebnis | 164 | ||
IV. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) | 165 | ||
1. Zur Subsidiarität des Art. 3 Abs. 1 GG | 165 | ||
2. Festlegung des Überprüfungsmaßstabs | 166 | ||
3. Überprüfung der Besetzungsregelungen | 168 | ||
a) Überforderungsschutz | 168 | ||
b) Besitzstandswahrung | 168 | ||
aa) Die formale Qualifikation als unzulässiges Differenzierungskriterium | 168 | ||
bb) Zur Entwertung der Qualifikation als Differenzierungskriterium | 169 | ||
cc) Replik | 170 | ||
dd) Stellungnahme | 170 | ||
c) Anreizschaffung | 172 | ||
V. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Arbeitgeber | 173 | ||
1. Stufe der Beeinträchtigung | 173 | ||
2. Verhältnismäßigkeit | 174 | ||
a) Überforderungsschutz | 174 | ||
b) Besitzstandswahrung | 174 | ||
aa) Eignung | 175 | ||
bb) Erforderlichkeit | 175 | ||
cc) Angemessenheit | 178 | ||
(1) Die zeitliche Dauer qualitativer Besetzungsregelungen als Problem der Angemessenheit | 178 | ||
(2) Zu den Möglichkeiten, die normative Weitergeltung qualitativer Besetzungsregelungen gem. § 4 Abs. 5 TVG zu beenden | 180 | ||
(a) Ablösung der qualitativen Besetzungsregelungen durch andere kollektivvertragliche Regelungen | 180 | ||
(aa) Ablösung durch Tarifvertrag | 181 | ||
(bb) Ablösung durch Betriebsvereinbarung | 181 | ||
(b) Ausschluß der Nachwirkung bei qualitativen Besetzungsregelungen | 183 | ||
(aa) Zur “Vermeidung inhaltsleerer Arbeitsverhältnisse” als Grundlage der Nachwirkung | 183 | ||
(bb) Der Ausschluß der Nachwirkung bei verfassungskonformer Auslegung der qualitativen Besetzungsregelungen | 184 | ||
dd) Ergebnis | 186 | ||
c) Anreizschaffung | 186 | ||
VI. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) der Arbeitgeber | 187 | ||
1. Zum Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 GG | 187 | ||
a) Vermögensminderung durch Zwang zur Zahlung des Facharbeitertarifs | 188 | ||
b) Beschränkung der Auswahlfreiheit | 188 | ||
2. Ergebnis | 190 | ||
D. Zusammenfassung | 191 | ||
Anhang: Beispiele für qualitative Besetzungsregelungen | 194 | ||
Literaturverzeichnis | 197 | ||
Sachregister | 211 |