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Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen

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Schleusener, A. (1997). Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49247-3
Schleusener, Axel Aino. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49247-3
Schleusener, A (1997): Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49247-3

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Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen

Schleusener, Axel Aino

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 158

(1997)

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Abstract

Der Autor untersucht die Zulässigkeit sog. qualitativer Besetzungsregelungen, nach denen auf bestimmten Arbeitsplätzen nur Arbeitnehmer mit einem bestimmten Qualifikationsniveau beschäftigt werden dürfen. Kennzeichnend für diese Bestimmungen ist, daß die geforderte Qualifikation in der Regel zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeit nicht benötigt wird. Insoweit dienen die Bestimmungen primär dem Schutz des Besitzstandes von Facharbeitern, deren Qualifikation durch die zunehmende Technisierung überflüssig geworden ist.

Der Verfasser zeigt zuerst die möglichen weiteren Zielsetzungen qualitativer Besetzungsregelungen auf. Anschließend wird die rechtliche Zulässigkeit der Besetzungsregelungen getrennt nach ihren Zielsetzungen untersucht. Im Rahmen der Untersuchung ermittelt der Verfasser zuerst die Grenzen der Tarifautonomie. Dabei werden wesentliche Erkenntnisse für die Begrenzung der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG und das Tarifvertragsgesetz gewonnen. Nachfolgend wird erörtert, ob sich eine Restriktion der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis auch aus ungeschriebenen Rechtsbegriffen herleiten läßt. Die gefundenen Ergebnisse werden anschließend für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit qualitativer Besetzungsregelungen fruchtbar gemacht. Daneben konzentriert sich Schleusener auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im Hinblick auf die Grundrechte der den Normen des Tarifvertrages unterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Erörtert werden in diesem Zusammenhang Art. 12, 14 und 3 GG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt bei Art. 12 GG. Dabei wird herausgearbeitet, daß Besetzungsregelungen - entgegen vielfältigen Stimmen in der Literatur und Rechtsprechung - nicht pauschal als Berufsausübungsregelungen gelten können. Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Betrachtungsweise. Unter Berücksichtigung dessen können sich qualitative Besetzungsregelungen gegenüber den Arbeitnehmern sowohl als Beeinträchtigung der freien Wahl des Arbeitsplatzes als auch als subjektive Berufswahlregelung und gegenüber den Arbeitgebern als Berufsausübungsregelungen darstellen. Nach ausführlicher Auseinandersetzung insbesondere mit der bislang noch nicht geklärten Frage, welche Anforderungen an Eingriffe in die freie Wahl des Arbeitsplatzes zu stellen sind, gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß qualitative Besetzungsregelungen grundsätzlich wegen Verstoßes gegen Art. 12 und 3 GG verfassungswidrig sind, im Hinblick auf Art. 14 GG aber keinen Bedenken unterliegen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
Teil 1: Begriff und Zielsetzungen der qualitativen Besetzungsregelungen 23
A. Der Begriff der qualitativen Besetzungsregelungen 23
B. Die Zielsetzungen der qualitativen Besetzungsregelungen 26
I. Besitzstandswahrung 26
II. Schutz vor Überforderung 27
III. Schaffung eines Anreizes zur Aufnahme einer Facharbeiterausbildung 27
IV. Verhältnis der drei Zielsetzungen zueinander 29
V. Kennzeichnung der von den qualitativen Besetzungsregelungen erfaßten Arbeitsplätze 30
Teil 2: Die rechtliche Zulässigkeit der qualitativen Besetzungsregelungen 33
A. Die Bewertung qualitativer Besetzungsregelungen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 33
I. Besitzstandswahrung 34
II. Überforderungsschutz 35
III. Anreizschaffung 36
IV. Ausblick 38
B. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Grenzen der Tarifmacht 40
I. Einleitung 40
II. Der Begriff der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9 Abs. 3 GG) als Regelungsschranke 40
1. Vorüberlegung: Art. 9 Abs. 3 GG allein als Freiheitsgarantie oder auch als Beschränkung? 41
a) Art. 9 Abs. 3 GG als reine Freiheitsgarantie 41
b) Stellungnahme 41
2. Der Begriff der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 43
a) Die in der Literatur vertretenen Hauptströmungen 44
aa) Die Begrenzung auf Lohn- und Arbeitsbedingungen 44
bb) Die extensive Auslegung des Begriffs der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 44
cc) Die Erforderlichkeit des Bezugs der zu regelnden Materie zum Arbeitsverhältnis 45
b) Die Definitionsansätze in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 46
c) Eigene Auslegung des Art. 9 Abs. 3 GG 46
aa) Wortlaut 46
bb) Geschichtliche Entwicklung 46
cc) Systematik 47
dd) Teleologische Interpretation 48
ee) Art. 9 Abs. 3 GG im Spannungsverhältnis zwischen Unternehmerfreiheit und Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer 50
ff) Ergebnis 52
d) Subsumtion der einzelnen Regelungsziele der Besetzungsregelungen unter den Begriff der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 52
aa) Überforderungsschutz 52
bb) Besitzstandswahrung 53
cc) Anreizschaffung 54
dd) Ergebnis 56
III. Das Tarifvertragsgesetz als Regelungsschranke der Tarifautonomie 56
1. Einordnung qualitativer Besetzungsregelungen als Inhaltsnorm 59
2. Einordnung als Abschlußnorm 61
a) Einordnung als Abschlußverbot 62
b) Einordnung als Abschlußgebot 63
3. Einordnung als Betriebsnorm 66
a) Der Begriff der Betriebsnorm 66
aa) Wortlaut, Systematik und Zweck 67
bb) Der Betrieb als Anknüpfungspunkt 68
b) Einschränkung des Begriffs der Betriebsnormen unter dem Gesichtspunkt des Außenseiterschutzes 69
aa) Die Beschränkung des Begriffs und der Wirkung der Betriebsnormen in der Literatur und Rechtsprechung 69
bb) Die Einwände gegen die Erstreckung der Normsetzung auf Außenseiter 71
(1) Der Einwand aus der negativen Koalitionsfreiheit der Außenseiter 72
(a) Der Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit 72
(aa) Die negative Koalitionsfreiheit als Recht, der Koalition als Mitglied fernzubleiben 72
(bb) Die negative Koalitionsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber der Rechtssetzungsmacht der Verbände 73
(b) Zur Notwendigkeit der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen negativer und positiver Koalitionsfreiheit 76
(c) Die Reichweite der Einschränkbarkeit der negativen Koalitionsfreiheit bei der Herstellung praktischer Konkordanz 78
(aa) Die Beschränkung des Schutzes der negativen Koalitionsfreiheit auf deren „Kernbereich“ 78
(bb) Folgerungen für die Subsumtion der Besetzungsregelungen unter den Betriebsnormbegriff 80
α) Überforderungsschutz 80
β) Besitzstandswahrung 81
γ) Anreizschaffung 81
(2) Der Einwand aus der Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation durch Normunterworfene 82
(a) Die Folgerung aus dem Gebot der demokratischen Legitimation nach Ansicht Biedenkopfs 82
(b) Die Notwendigkeit der demokratischen Legitimation als Kompetenzschranke der Normsetzung gegenüber Dritten 83
(c) Weitere Lösungsversuche in der Literatur 84
(aa) Die mindere demokratische Legitimation bei privatrechtlichen Satzungen 84
(bb) Die unmittelbare Legitimation aus Art. 9 Abs. 3 GG 84
(d) Folgerung aus dem Prinzip der demokratischen Legitimation für den Begriff der Betriebsnorm 86
(e) Ergebnis 89
(f) Folgerungen für die Subsumtion qualitativer Besetzungsregelungen unter den Begriff der Betriebsnorm 89
(aa) Überforderungsschutz 89
(bb) Besitzstandswahrung 90
(cc) Anreizschaffung 90
(3) Der Einwand aus Art. 80 GG 91
4. Ergebnis 91
IV. Beschränkung der Tarifautonomie durch Bindung der Tarifvertragsparteien an das Gemeinwohl 92
1. Die Ansätze der Definition des Gemeinwohls in der Literatur 93
2. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen unter Berücksichtigung der in der Literatur vertretenen Definitionen des Gemeinwohls 94
3. Zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Normierung des Gemeinwohls im Hinblick auf die Wesentlichkeitstheorie 95
4. Die mangelnde gesetzliche Normierung des Gemeinwohls 97
5. Weitere Bedenken gegen die Beschränkung der Tarifautonomie durch das Gemeinwohl 100
V. Beschränkung der Tarifautonomie durch Bindung der Tarifvertragsparteien an die tragenden Grundsätze des Arbeitsrechts 101
VI. Beschränkung der Tarifautonomie unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit tarifvertraglicher Regelungen 103
VII. Ergebnis 106
C. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Grundrechte der Normunterworfenen 107
I. Vorüberlegung: Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte der Normunterworfenen 107
1. Die umfassende Grundrechtsbindung nach der klassischen Begründungsstruktur 107
2. Die Negierung des Grundrechtsschutzes für die Arbeitgeberseite nach neuerem Begründungsansatz für den Geltungsgrund der Grundrechte 108
3. Die Befürwortung eines Grundrechtsschutzes auch für die Arbeitgeberseite unter Berücksichtigung des neueren Begründungsansatzes 109
II. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der den Qualifikationsanforderungen nicht genügenden Arbeitnehmer, die sich auf die von den Besetzungsregelungen erfaßten Arbeitsplätze bewerben 111
1. Zur Notwendigkeit einer kongruenten rechtlichen Beurteilung bei Außenseitern und Verbandsmitgliedern 111
2. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 GG 113
3. Die Rechtfertigung des Eingriffs 114
a) Vorüberlegung: Die Anwendbarkeit der Dreistufentheorie im Rahmen der abhängigen Arbeit 116
aa) Die Reduzierung des Prüfungsmaßstabs in Abkehr von der Dreistufentheorie 116
bb) Stellungnahme 117
(1) Die Vergleichbarkeit von freien und unselbständigen Berufen 117
(2) Die Besonderheiten der numerus-clausus Entscheidungen 117
b) Die Einordnung der qualitativen Besetzungsregelungen 119
aa) Einordnung als Berufsausübungsregelungen 119
bb) Einordnung als Berufswahlregelungen 120
cc) Die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts 122
dd) Zum Erfordernis einer konkreten Betrachtung der Auswirkungen der qualitativen Besetzungsregelungen 124
ee) Ergebnis 127
4. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen, soweit sie sich als subjektive Zulassungsvoraussetzungen auswirken 128
a) Zur grundsätzlichen Zulässigkeit die Berufswahl beschränkender Tarifregelungen 128
aa) Das Verbot berufswahlbeschränkender Tarifregelungen 128
bb) Stellungnahme 129
b) Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 131
aa) Überforderungsschutz 131
(1) Eignung und Erforderlichkeit 132
(2) Angemessenheit 132
bb) Besitzstandswahrung 133
(1) Zulässigkeit des Regelungsziels 133
(2) Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes 134
(a) Besitzstandswahrung als absolutes Gemeinschaftsgut? 134
(b) Zur Zulässigkeit der Kreierung neuer Gemeinschaftsgüter durch die Tarifparteien 134
(aa) Kompetenz zur Kreierung neuer Gemeinschaftsgüter aus Art. 9 Abs. 3 GG 135
(bb) Stellungnahme 136
cc) Anreizschaffung 138
(1) Eignung 138
(a) Der Beurteilungsspielraum des demokratisch legitimierten Gesetzgebers bezüglich der Eignung 139
(b) Zur Übertragbarkeit der Maßstäbe auf die Tarifvertragsparteien 140
(aa) Zur Befürwortung eines weiten Beurteilungsspielraums der Tarifvertragsparteien 140
(bb) Stellungnahme 141
(cc) Die Begründung für den Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers 142
α) Notwendigkeit einer Prognoseentscheidung 143
β) Stellung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers 143
(2) Ergebnis 145
5. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen soweit sie sich als Beschränkung der Arbeitsplatzwahlfreiheit auswirken 145
a) Der bei Eingriffen in die Freiheit der Wahl des Arbeitsplatzes anzulegende Maßstab 145
aa) Stellungnahmen in der Literatur 145
bb) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 147
cc) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 148
dd) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 149
b) Stellungnahme 149
aa) Die Arbeitsplatzwahlfreiheit als eigenständige Teilgarantie innerhalb des Art. 12 Abs. 1 GG 150
bb) Die Bedeutung der Arbeitsplatzwahlfreiheit 150
(1) Wortlaut und Systematik des Art. 12 Abs. 1 GG 151
(2) Teleologische Interpretation 151
(3) Folgerungen 153
(a) Bestimmung des durch die qualitativen Besetzungsregelungen betroffenen Arbeitnehmerkreises 154
(b) Ergebnis 154
III. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der den Qualifikationsanforderungen nicht entsprechenden Arbeitnehmer, die die von den Besetzungsregelungen erfaßten Arbeitsplätze bereits besetzen 156
1. Eingriff in die freie Wahl des Arbeitsplatzes 156
2. Zur rechtlichen Möglichkeit einer Kündigung unter Berufung auf die qualitativen Besetzungsregelungen 157
a) Kündigungsmöglichkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes 157
aa) Verstoß gegen § 134 BGB 157
bb) Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB 158
b) Kündigungsmöglichkeiten bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes 158
aa) Die Bindung der Tarifvertragsparteien an die Begrenzungen des Kündigungsschutzgesetzes 159
(1) Die Rechtfertigung einer Kündigung als personenbedingte Kündigung 160
(2) Die Rechtfertigung einer Kündigung als betriebsbedingte Kündigung 161
(a) Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit 161
(b) Druckkündigung 162
c) Zwischenergebnis 163
3. Der an die Rechtfertigung des Eingriffs anzulegende Maßstab 164
4. Ergebnis 164
IV. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) 165
1. Zur Subsidiarität des Art. 3 Abs. 1 GG 165
2. Festlegung des Überprüfungsmaßstabs 166
3. Überprüfung der Besetzungsregelungen 168
a) Überforderungsschutz 168
b) Besitzstandswahrung 168
aa) Die formale Qualifikation als unzulässiges Differenzierungskriterium 168
bb) Zur Entwertung der Qualifikation als Differenzierungskriterium 169
cc) Replik 170
dd) Stellungnahme 170
c) Anreizschaffung 172
V. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Arbeitgeber 173
1. Stufe der Beeinträchtigung 173
2. Verhältnismäßigkeit 174
a) Überforderungsschutz 174
b) Besitzstandswahrung 174
aa) Eignung 175
bb) Erforderlichkeit 175
cc) Angemessenheit 178
(1) Die zeitliche Dauer qualitativer Besetzungsregelungen als Problem der Angemessenheit 178
(2) Zu den Möglichkeiten, die normative Weitergeltung qualitativer Besetzungsregelungen gem. § 4 Abs. 5 TVG zu beenden 180
(a) Ablösung der qualitativen Besetzungsregelungen durch andere kollektivvertragliche Regelungen 180
(aa) Ablösung durch Tarifvertrag 181
(bb) Ablösung durch Betriebsvereinbarung 181
(b) Ausschluß der Nachwirkung bei qualitativen Besetzungsregelungen 183
(aa) Zur “Vermeidung inhaltsleerer Arbeitsverhältnisse” als Grundlage der Nachwirkung 183
(bb) Der Ausschluß der Nachwirkung bei verfassungskonformer Auslegung der qualitativen Besetzungsregelungen 184
dd) Ergebnis 186
c) Anreizschaffung 186
VI. Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen im Hinblick auf die Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) der Arbeitgeber 187
1. Zum Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 GG 187
a) Vermögensminderung durch Zwang zur Zahlung des Facharbeitertarifs 188
b) Beschränkung der Auswahlfreiheit 188
2. Ergebnis 190
D. Zusammenfassung 191
Anhang: Beispiele für qualitative Besetzungsregelungen 194
Literaturverzeichnis 197
Sachregister 211