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Niboyet, F. (2001). Die Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern nach deutschem und französischem Deliktsrecht zwischen Dogmatik und Rechtspolitik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50580-7
Niboyet, Frédérique. Die Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern nach deutschem und französischem Deliktsrecht zwischen Dogmatik und Rechtspolitik. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50580-7
Niboyet, F (2001): Die Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern nach deutschem und französischem Deliktsrecht zwischen Dogmatik und Rechtspolitik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50580-7

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Die Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern nach deutschem und französischem Deliktsrecht zwischen Dogmatik und Rechtspolitik

Niboyet, Frédérique

Untersuchungen zum Europäischen Privatrecht, Vol. 11

(2001)

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Abstract

Der Vergleich des deutschen und französischen Rechts ist bezüglich der Frage der deliktsrechtlichen Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern von besonderem Interesse, da in beiden Rechtsgebieten bei gleicher Interessenlage neuerdings gegensätzliche Wege beschritten wurden. Der verstärkte Verkehrsschutz führte im französischen Recht zu einer für den Minderjährigen ungünstigen Entwicklung. Der französische Kassationshof hat 1984 die Haftungsvoraussetzung der Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen aufgegeben. Darüber hinaus tendiert die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit dazu, das Verhalten Minderjähriger mit demjenigen des »diligens pater familias« zu vergleichen. Im Gegensatz dazu wird im deutschen Recht dem Merkmal der Minderjährigkeit Rechnung getragen. In Deutschland ist jedoch auf den unzureichenden Schutz Minderjähriger deutlich hingewiesen worden.

Will man den Schutz von Minderjährigen vor einer Haftung verstärken, so wird eine Entschädigung des Opfers auf anderem Weg, z. B. dem der Elternhaftung, umso dringlicher. Ein Beispiel für eine solche Lösung gibt das französische Recht, welches seit einem Rechtsprechungswandel aus dem Jahre 1997 eine elterliche Gefährdungshaftung kennt. Diese Neuerung in der elterlichen Haftung stellt einen wesentlichen Fortschritt zum Schutz Geschädigter dar. Sie trägt auch mittelbar zum besseren Schutz Minderjähriger bei, da sich die Geschädigten verstärkt an die Eltern wenden und die Eltern in der Regel keinen Regreßanspruch gegen ihre Kinder geltend machen. Diese Lösung könnte als Modell für eine Entwicklung des deutschen Rechts gelten. Angesichts der Belastung, die eine Gefährdungshaftung ohne Abschluß einer Versicherung mit sich bringt, wäre weiterhin zu empfehlen, daß die in beiden Ländern bereits weitverbreitete freiwillige Familienhaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung erklärt wird.

Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis zur Förderung des juristischen Nachwuchses 2000/2001.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
Einleitung 25
Erster Teil: Haftung und Mitverschulden Minderjähriger im deutschen und französischen Deliktsrecht 28
Erstes Kapitel: Der Minderjährige als Schädiger 28
Erstes Subkapitel: Die Verschuldenshaftung Minderjähriger im deutschen und französischen Deliktsrecht 28
Erster Abschnitt: Die Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit (discernement) für die Verschuldenshaftung Minderjähriger 29
A. Die Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit nach § 828 BGB 29
I. Die absolute Deliktsunfähigkeit Minderjähriger unter sieben Jahren gemäß § 828 I BGB 29
II. Die Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit für Minderjährige über sieben Jahren gemäß § 828 II BGB 30
III. Kritik der Literatur zu § 828 BGB und Reformvorschläge 31
1. Kritik zu § 828 I BGB 31
2. Kritik zu § 828 II BGB 32
3. Referentenentwurf von 1967 32
IV. Rechtsprechung 33
1. Der Vorlagebeschluß des OLG Celle vom 26. Mai 1989 33
a) Verfassungswidrigkeit des § 828 II BGB 34
aa) Ein leicht fahrlässiges Handeln eines Minderjährigen 34
bb) Gefahr der Existenzvernichtung des Minderjährigen 34
cc) Eine Entschädigung von dritter Seite 35
b) Zusammenfassung zu OLG Celle 36
2. Fortsetzung des LG Bremen 37
3. Fortsetzung des LG Dessau 37
4. Die Antwort des Bundesverfassungsgerichts 38
B. Die Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit für die Verschuldenshaftung Minderjähriger im Code civil 40
I. Der Begriff der faute 40
1. Die Generalklausel des Art. 1382 Cc 40
2. Die Definitionen der faute in der Literatur 41
a) Théorie de la faute subjective 41
b) Théorie de la faute objective 42
II. Die Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger in der Rechtsprechung des französischen Kassationshofs 43
1. Die Rechtslage bis zum Jahre 1968 43
a) Der Ausschluß der Haftung bei Kleinkindern (infantes) 43
b) Die Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit für die Haftung älterer Minderjähriger 43
2. Auswirkung der Neueinführung des Art. 489–2 Cc im Jahre 1968 auf das Erfordernis der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger 44
a) Die Rechtslage geistesgestörter Personen 44
aa) Die bisherige Nichthaftung geistesgestörter Personen 44
bb) Die Neueinführung des Art. 489–2 Cc 45
(1) Die neue Haftung geistesgestörter Personen 45
(2) Bewertung des Art. 489–2 Cc 45
b) Die Wirkung des Art. 489 – 2 Cc auf die Rechtslage der Kleinkinder 46
aa) Die Auseinandersetzungen in der Literatur 46
bb) Antwort des Kassationshofs 47
cc) Stellungnahme 48
III. Die neue Rechtslage Minderjähriger durch die Abschaffung der Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit 50
1. Der Rechtsprechungswandel im Jahre 1984 51
a) Die Entscheidung Derguini 51
b) Die Entscheidung Lemaire 51
2. Die Bestätigung dieser Neuerung durch die ständige Rechtsprechung 52
C. Vergleich des deutschen und französischen Rechts bezüglich des Merkmals der Einsichtsfähigkeit für die Verschuldenshaftung des Minderjährigen 52
I. Vergleich der Rechtslage vor dem französischen Rechtsprechungswandel aus dem Jahre 1984, der die Haftungsvoraussetzung der Einsichtsfähigkeit abschaffte 52
II. Vergleich der geltenden Grundsätze bezüglich der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger 53
III. Stellungnahme zu den Ergebnissen und Reformvorschläge 54
1. Stellungnahme zum französischen Recht 54
2. Stellungnahme zum deutschen Recht 56
3. Ergebnis 57
Zweiter Abschnitt: Das schuldhafte Verhalten des Minderjährigen 57
A. Einführung 57
B. Was unter Fahrlässigkeit zu verstehen ist 58
I. Der Begriff der Fahrlässigkeit nach § 276 BGB 58
II. Der Begriff der Fahrlässigkeit im französischen Deliktsrecht 58
1. Das Fehlen einer Legaldefinition 58
2. Die getroffene Wahl 59
III. Vergleichendes Zwischenergebnis 59
C. Die Beurteilung der Fahrlässigkeit Minderjähriger nach der deutschen und französischen Rechtsprechung 60
I. Die Beurteilung der Fahrlässigkeit Minderjähriger im deutschen Recht 60
II. Die Beurteilung der Fahrlässigkeit Minderjähriger im französischen Recht 61
1. Die Rechtslage, als die Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit noch bestand (vor 1984) 61
2. Die Problematik seit der Abschaffung der Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit 62
a) Ansätze zur Korrektur der abstrakten Beurteilung der Fahrlässigkeit 62
aa) Literatur 62
bb) Rechtsprechung 62
cc) Zwischenergebnis 64
b) Die rein abstrakte Prüfung der Fahrlässigkeit Minderjähriger 64
aa) Die Anwendung der Théorie de la faute objective 64
bb) Die neueste Rechtsprechung 65
cc) Ergebnis 65
III. Vergleich des deutschen und französischen Rechts 66
D. Die Bewertung der französischen und deutschen Lösung mit Blick auf die Rechtsdogmatik 66
I. Die Bewertung der französischen Lösung 66
II. Die Bewertung der deutschen Lösung 69
Zweites Subkapitel: Die verschuldensunabhängige Haftung Minderjähriger im deutschen und französischen Deliktsrecht 71
Erster Abschnitt: Die Billigkeitshaftung des Minderjährigen gemäß § 829 BGB 71
A. Die Merkmale der Billigkeitshaftung 72
I. Die Voraussetzung der fehlenden Einsichtsfähigkeit des Schädigers 72
II. Eine objektive Verschuldenshaftung 72
B. Das Billigkeitserfordernis 73
I. Das Bestehen einer Versicherung auf Seiten des Schädigers 73
1. Die Lösung der Rechtsprechung 73
2. Meinungen in der Literatur 74
II. Gewährung des Existenzminimums 75
III. Der Ausschluß des Schadensersatzes 75
Zweiter Abschnitt: Die Haftung als Halter der Sache gemäß Art. 1384 I Cc: Besonderheit des französischen Rechts 76
A. Darstellung der Haftung als Halter der Sache 76
B. Die Vereinbarkeit der Minderjährigkeit mit einer Qualifikation als Halter der Sache 77
I. Die Auswirkungen der Entwicklung der Rechtslage geistesgestörter Personen auf einsichtsunfähige Minderjährige 78
II. Die Entscheidung Gabillet vom 9. Mai 1984 78
III. Die Bewertung der Lösung Gabillet 79
Vergleichende kurze Zusammenfassung des Subkapitels 79
Zweites Kapitel: Der Minderjährige als Geschädigter 80
Erster Abschnitt: Das persönliche Mitverschulden des geschädigten Minderjährigen im allgemeinen deutschen und französischen Deliktsrecht 81
A. Das deutsche Recht 81
I. § 254 BGB und das Mitverschulden Minderjähriger 81
1. Die Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit 81
2. Die Maßstäbe für ein Mitverschulden Minderjähriger 82
II. § 254 BGB und die Billigkeit bei minderjährigen Geschädigten 82
III. § 254 und die Schadensteilung 83
B. Das französische Recht 84
I. Die Merkmale des eigenen Mitverschuldens des Minderjährigen vor der Anerkennung der faute objective im Jahre 1984 85
1. La faute de la victime 85
a) Die Voraussetzung der Einsichtsfähigkeit für das mitursächliche Verschulden des Minderjährigen 85
b) Der anzuwendende Sorgfaltsmaßstab 86
2. Die Anrechnung des fait non fautif 86
II. Die Anerkennung der faute objective im Jahre 1984 87
III. Die Schadensteilung 88
1. Die traditionelle Lösung 88
2. Der Umbruch mit dem Urteil Desmares aus dem Jahre 1982 89
3. Der Rechtsprechungswandel im Jahre 1987 90
C. Gesamtwürdigung 91
I. Zum deutschen Recht 91
II. Zum französischen Recht 92
Zweiter Abschnitt: Der Bereich der Verkehrsunfälle 93
A. Das deutsche Straßenverkehrsgesetz 94
I. Das Mitverschulden minderjähriger Straßenverkehrsopfer (§ 9 StVG i. V. m. § 254 BGB) 94
1. Die Voraussetzungen des Mitverschuldens des Minderjährigen 94
2. Die Festlegung der Haftungsquote 95
II. Das Verhalten minderjähriger Geschädigter als „unabwendbares Ereignis“ (§ 7 II StVG) 96
III. Der Ruf nach einem besseren Schutz minderjähriger Geschädigter im Straßenverkehr 97
1. In der Literatur 97
2. Stellungnahme 97
B. Das französische Sondergesetz über Verkehrsunfälle vom 5. Juli 1985 98
I. Die Entstehung des Gesetzes 98
II. Darstellung des Gesetzes 99
1. Der Anwendungsbereich des Gesetzes 99
2. Die Voraussetzungen für die Haftung des Kfz-Halters bzw. -Führers 100
3. Die Entlastungsmöglichkeiten des Kfz-Halters bzw. -Führers 100
III. Die Rechtslage minderjähriger Unfallopfer 101
1. Unfallopfer unter sechzehn Jahren 101
2. Unfallopfer über sechzehn Jahren 101
3. Gesamtwürdigung 102
C. Ergebnis 103
Dritter Abschnitt: Die Anrechnung des Mitverschuldens der Eltern 104
Drittes Kapitel: Fazit zu der Stellung Minderjähriger im deutschen und französischen Deliktsrecht 107
Erster Abschnitt: Zusammenfassung zum deutschen Recht 107
Zweiter Abschnitt: Zusammenfassung zum französischen Recht 107
Dritter Abschnitt: Vergleich der Stellung des Minderjährigen im deutschen und französischen Deliktsrecht 109
Schlußfolgerung 110
Zweiter Teil: Die Haftung der Eltern für die unerlaubten Handlungen ihrer minderjährigen Kinder im deutschen und französischen Recht 112
Einführung 112
A. Darstellung des § 832 BGB 112
B. Darstellung des Art. 1384 IV, VII Cc 113
Erstes Kapitel: Die Tatbestandsvoraussetzungen der § 832 I S. 1 BGB und Art 1384 IV Cc 115
Erster Abschnitt: Die Voraussetzung der elterlichen Sorge (autorité parentale) 115
A. Die elterliche Sorge als Haftungsanknüpfung des deutschen und französischen Rechts 115
I. Gesetzliche Aufsichtspflichtige und Aufsichtsbedürftige gemäß § 832 BGB 115
II. Die „gardiens“ des minderjährigen Kindes gemäß Art. 1384 IV Cc 115
B. Die Regelungen über die elterliche Sorge in beiden Rechtsordnungen 118
I. Die elterliche Sorge bei bestehender Ehe 118
II. Die elterliche Sorge bei dauerhafter Trennung während fortbestehender Ehe (séparation de fait) 118
III. Die elterliche Sorge bei Auflösung der Ehe durch Scheidung 119
1. Im deutschen Recht 119
2. Im französischen Recht 119
IV. Die elterliche Sorge der nicht miteinander verheirateten Eltern 120
V. Die elterliche Sorge für Adoptivkinder 121
VI. Die elterliche Sorge bei Tod eines Elternteils 122
VII. Die Fälle des Ruhens und der Entziehung der elterlichen Sorge 122
C. Ergebnis 122
Zweiter Abschnitt: Das Tatbestandsmerkmal der cohabitation als Besonderheit des französischen Rechts 123
A. Eine weite Auslegung des Begriffs der cohabitation durch die Rechtsprechung 124
I. Das Kriterium der cohabitation habituelle 124
1. Die Bedeutung der cohabitation habituelle 124
2. Die Entwicklung im Fall eines Ferienaufenthaltes des Kindes 125
II. Die cohabitation am Tag der Schadensanrichtung 126
III. Die cohabitation im Fall der Scheidung der Eltern 126
B. Die Erweiterung des Tatbestandsmerkmals auf Fälle der non cohabitation 128
I. Die unberechtigte non cohabitation 128
II. Die Substitution der cohabitation durch die Aufsichtsmöglichkeit der Eltern 129
III. Die Grenzen der erweiterten Auslegung der cohabitation 131
C. Kritik des Tatbestandsmerkmals der cohabitation 131
D. Der Platz der cohabitation im deutschen Recht 133
Dritter Abschnitt: Die Handlung des Kindes im deutschen und französischen Recht 134
A. Die Handlung des Minderjährigen im deutschen Recht 134
I. Eine widerrechtliche Schädigung 134
II. Der Kausalzusammenhang 135
III. Der geschütze Personenkreis 135
B. Die Handlung des Minderjährigen im französischen Recht 136
I. Die Akzessorietät der elterlichen Haftung 136
1. Die Haftung des Minderjährigen für faute 136
2. Die Haftung des Minderjährigen als Halter der Sache 137
3. Zwischenergebnis 139
II. Der Übergang zu einer selbständigen elterlichen Haftung 139
1. Die Entscheidung Fullenwarth vom 9. Mai 1984 139
2. Die Tragweite des Urteils 140
III. Die spätere Rechtsprechung 141
1. Das Weiterbestehen der traditionellen Lösung 141
2. Die Bestätigung des Urteils Fullenwarth 142
3. Ergebnis und Zukunftsperspektive 142
IV. Die Einführung einer selbständigen Haftung der Eltern neben der Haftung ihrer minderjährigen Kinder 143
1. In der Literatur 143
2. Stellungnahme 144
C. Vergleich des deutschen und des französischen Rechts 145
I. Vergleich des deutschen Rechts mit der traditionellen französischen Lösung 145
1. Die Haftung des Minderjährigen für faute 145
2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Minderjährigen 146
II. Vergleich des deutschen Rechts mit der neuen französischen Tendenz 146
Zweites Kapitel: Die Entlastung der Eltern nach § 832 I S. 2 BGB und Art. 1384 VII Cc 147
Erster Abschnitt: Die Rechtslage im deutschen Recht 147
A. Eine verschuldensabhängige Elternhaftung nach § 832 BGB 147
B. Die Widerlegung der Verschuldensvermutung 148
I. Die Kriterien für die Bestimmung des Maßes der erforderlichen Aufsicht 148
1. Die Berücksichtigung der Eigenschaften des minderjährigen Schädigers und der Schadenssituation 148
2. Die Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern 149
II. Der Umfang der Beweislastumkehr 150
III. Die Übertragung der Aufsichtspflicht 151
IV. Einzel- oder Gesamtbetrachtung des Verschuldens der Eltern? 152
V. Ergebnis 153
C. Die Widerlegung der Kausalitätsvermutung 153
D. Die Art der Haftung 154
Zweiter Abschnitt: Die Rechtslage im französischen Recht 154
A. Die Gesetzesvorschriften 154
I. Art. 1384 VII Cc 154
II. Art. 482 Cc 155
B. Eine Haftung der Eltern für vermutetes Verschulden 156
I. Der Haftungsumfang 156
II. Die Widerlegung des Aufsichtsverschuldens 157
1. Die Kriterien der Rechtsprechung für die Beurteilung des Aufsichtsverschuldens 157
2. Die Gerichtspraxis 157
a) Die strenge Rechtsprechung 157
aa) Die Unmöglichkeit für die Eltern, das Kind zu beaufsichtigen 157
(1) Die Abwesenheit der Eltern 157
(2) Die Folgen der Übernahme der Aufsichtspflicht durch einen Elternteil für die Haftung des anderen Elternteils 158
(3) Die Beaufsichtigung des Minderjährigen durch einen Dritten 158
bb) Die Anforderungen an die Erfüllung der Aufsichtspflicht 159
b) Die Unbeständigkeit der Rechtsprechung 160
III. Die Bedeutung der Vermutung des Erziehungsverschuldens 161
1. Das Erziehungsverschulden 161
2. Kritik an der Beweislastregelung bezüglich des Erziehungsverschuldens 163
IV. Zusammenfassung 164
C. Der Übergang zu einer verschuldensunabhängigen Haftung der Eltern 164
I. Die Entscheidungen des Kassationshofs vom 9. Mai 1984 164
1. Die Folgen der neuen Rechtslage Minderjähriger für die Haftung der Eltern 165
2. Die Verschärfung der Haftung der Eltern mit dem Urteil Fullenwarth vom 9. Mai 1984 166
II. Das Urteil Blieck vom 29. März 1991 oder der Weg zur Begründung einer allgemeinen verschuldensunabhängigen Haftung für fremdes Handeln nach Art. 1384 I Cc? 168
1. Die Bedeutung des Art. 1384 I Cc 168
2. Die Neuerung durch das Urteil Blieck vom 29. März 1991 169
3. Die Folgen des Urteils Blieck für die Haftung der Eltern für ihre Kinder 169
III. Die Begründung der Gefährdungshaftung der Eltern durch einen Rechtsprechungswandel aus dem Jahre 1997 170
1. Der Rechtsprechungswandel Bertrand vom 19. Februar 1997 170
2. Die Bestätigung durch eine ständige Rechtsprechung 171
IV. Die verbleibenden Entlastungsmöglichkeiten 172
V. Die rechtliche Begründung der Gefährdungshaftung der Eltern 173
D. Die Art der Haftung 174
Dritter Abschnitt: Vergleich des deutschen und des französischen Rechts 175
A. Vergleich des deutschen Rechts mit der traditionellen Auslegung des Art. 1384 VII Cc 176
I. Der Haftungsumfang der Eltern 176
II. Der Entlastungsbeweis 177
1. Das Aufsichtsverschulden 177
2. Das Erziehungsverschulden 178
B. Vergleich des deutschen Rechts mit der neuen Auslegung des Art. 1384 VII Cc 178
Dritter Teil: Ausblick 179
Erstes Kapitel: Die französische Gefährdungshaftung der Eltern als Modell für das deutsche Recht 179
Zweites Kapitel Versicherungsrechtliche Lösungen 183
Erster Abschnitt: Die Rechtslage in Frankreich 183
A. Die bestehenden Versicherungsmöglichkeiten der Eltern 183
I. Die Schulversicherung 183
II. Die anderen Versicherungsmöglichkeiten 185
B. Die Einrichtung eines Garantiefonds 186
C. Die Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung 187
I. Vorschläge in der Literatur 187
II. Meinungen von Versicherungsinstituten 189
III. Stellungnahme 189
Zweiter Abschnitt: Die Rechtslage in Deutschland 190
A. Die bestehenden Versicherungsmöglichkeiten 190
B. Vorschläge über die Einführung einer elterlichen Pflichthaftpflichtversicherung 191
C. Stellungnahme 192
Dritter Abschnitt: Die Durchführung der Reform 193
Zusammenfassung 194
Anhang I: Mehrfach zitierte Gesetzestexte 197
I. Französische Gesetzestexte 197
II. Deutsche Gesetzestexte 199
Anhang II: Entscheidungen 202
Ass. plén. 9. Mai 1984: Urteil Derguini c/Tidu 202
Ass. plén. 9. Mai 1984: Urteil Gabillet c/Noye 203
Ass. plén. 9. Mai 1984: Urteil Lemaire c/Declercq 203
Ass. plén. 9. Mai 1984: Urteil Fullenwarth c/Felten 204
Civ. 2, 19. Februar 1997: Urteil Bertrand c/Domingues 204
Literaturverzeichnis 206
Wissenschaftliche Arbeiten 206
Gesetzestexte 213
Rechtsprechung 214
Sachwortverzeichnis 223