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Das Recht des vertrags(zahn)ärztlichen Schiedswesens

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Schmiedl, W. (2002). Das Recht des vertrags(zahn)ärztlichen Schiedswesens. Historische Entwicklung, Rechtsnatur, Anforderungen an die Tätigkeit und Kontrolle der Entscheidungen der Schiedsämter im Vertrags(zahn)arztrecht nach § 89 SGB V. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50578-4
Schmiedl, Wolfgang. Das Recht des vertrags(zahn)ärztlichen Schiedswesens: Historische Entwicklung, Rechtsnatur, Anforderungen an die Tätigkeit und Kontrolle der Entscheidungen der Schiedsämter im Vertrags(zahn)arztrecht nach § 89 SGB V. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50578-4
Schmiedl, W (2002): Das Recht des vertrags(zahn)ärztlichen Schiedswesens: Historische Entwicklung, Rechtsnatur, Anforderungen an die Tätigkeit und Kontrolle der Entscheidungen der Schiedsämter im Vertrags(zahn)arztrecht nach § 89 SGB V, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50578-4

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Das Recht des vertrags(zahn)ärztlichen Schiedswesens

Historische Entwicklung, Rechtsnatur, Anforderungen an die Tätigkeit und Kontrolle der Entscheidungen der Schiedsämter im Vertrags(zahn)arztrecht nach § 89 SGB V

Schmiedl, Wolfgang

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 201

(2002)

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Abstract

Bei den vertrags(zahn)ärztlichen Schiedsämtern nach § 89 SGB V handelt es sich um zentrale Institutionen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen. Ihnen obliegt die Festsetzung von Verträgen über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung nach § 72 Abs. 2 SGB V, wenn sich die jeweiligen Vertragspartner nicht auf dem Verhandlungswege einigen. Wolfgang Schmiedl stellt in der vorliegenden Abhandlung das Recht des vertrags(zahn)ärztlichen Schiedswesens in seinen einzelnen Teilaspekten dar. Die Ausführungen gliedern sich dabei in vier große Themenkomplexe: die historische Entwicklung, die Rechtsnatur, die Anforderungen an die Tätigkeit und die Kontrolle der Entscheidungen der Schiedsämter nach § 89 SGB V.

Nach einem Abriss der über 80jährigen Geschichte der Schiedsämter untersucht der Autor deren Rechtsnatur. Es wird dabei deren umfassende Behördeneigenschaft in verfahrens- und organisationsrechtlicher Hinsicht untermauert. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen jedoch die praxisrelevanten Aspekte der Schiedsamtstätigkeit. Breiten Raum nehmen hier Ausführungen zum Verfahren ein. Ein besonderes Augenmerk wird ferner auf die materiellrechtlichen Anforderungen bei der Vertragsfestsetzung gelegt. Im Hinblick auf vergütungsregelnde Verträge werden dabei die Regelungsvorgaben der Angemessenheit der Vergütung der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen und der Beitragssatzstabilität konkretisiert und deren Beziehung zueinander untersucht. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben auch in Zeiten der Budgetierung kein Vorrang des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität vor jenem der Angemessenheit der Vergütung besteht.

Ausführungen zur Kontrolle der Tätigkeit der Schiedsämter runden die Arbeit ab. Dabei werden die Staatsaufsicht über die Schiedsämter und Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Schiedsentscheidungen dargestellt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 15
I. Einführung 15
II. Gang der Untersuchung 20
B. Die historische Entwicklung des Schiedswesens im Vertrags(zahn)arztrecht 24
I. Die Entwicklung im Vertragsarztrecht 27
1. Die Zeit vor dem Krankenversicherungsgesetz von 1883 27
2. Das Krankenversicherungsgesetz von 1883 28
3. Das Berliner Abkommen von 1913 30
4. Die Reichsversicherungsordnung von 1924 33
5. Die Reichsversicherungsordnung von 1932 35
6. Die Krankenversicherung im Dritten Reich 39
7. Das Gesetz über Kassenarztrecht von 1955 41
8. Das Gesundheitsreformgesetz von 1988 45
9. Die Entwicklung bis zur heutigen Rechtslage 46
II. Die Entwicklung im Vertragszahnarztrecht 50
C. Die Schiedsämter im System des Schiedswesens auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts 51
I. Überblick über die Schiedsgerichtsbarkeit im Zivilrecht 52
II. Das Schiedswesen im Öffentlichen Recht 56
1. Die rechtliche Struktur verwaltungsrechtlicher Schiedsgerichte 56
2. Die echten Schiedsgerichte 58
3. Die unechten Schiedsgerichte 61
4. Die Einordnung der vertrags(zahn)ärztlichen Schiedsämter 63
5. Keine Umgehung des obligatorischen Schiedsverfahrens nach § 89 SGB V durch Vereinbarung eines echten Schiedsgerichts 65
6. Keine Veränderung der Eigenschaft der Schiedsämter nach § 89 SGB V als unechte Schiedsgerichte durch freiwillige Unterwerfung unter das Verfahren 67
D. Die Schiedsämter im System des Vertrags(zahn)arztrechts 69
I. Das Sachleistungsprinzip als Grundlage des Vertrags(zahn)arztrechts 69
II. Die Gestaltung des Vertrags(zahn)arztrechts in gemeinsamer Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen 75
III. Das System des Vertrags(zahn)arztrechts 78
1. Die Struktur des Vertrags(zahn)arztrechts 78
2. Die Normenhierarchie im Vertrags(zahn)arztrecht 79
3. Das Vertragssystem 82
a) Arten, Wesen und Funktion der Verträge 82
b) Rechtsnatur 85
c) Verträge auf Bundesebene 86
d) Verträge auf Landesebene 88
e) Zustandekommen der Verträge 89
aa) Durch Vertragsschluss 90
bb) Durch Entscheidungen der Schiedsämter 91
E. Die Rechtsnatur der vertrags(zahn)ärztlichen Schiedsämter 93
I. Stellungnahme von Rechtsprechung und Literatur 93
II. Skizzierung der eigenen Auffassung und des Ganges der weiteren Untersuchung der Rechtsnatur der Schiedsämter im Vertrags(zahn)arztrecht 95
III. Keine Bestimmung der Rechtsnatur einer Schiedseinrichtung nach der vom Gesetzgeber intendierten Endgültigkeit der Entscheidung 97
IV. Keine Bestimmung der Rechtsnatur einer Schiedseinrichtung nach der vom Gesetzgeber gewählten Bezeichnung 98
V. Zur Gerichtseigenschaft der Schiedsämter 100
1. Die Anforderungen des Grundgesetzes an Gerichte 100
2. Keine Qualifizierung der Schiedsämter als Staatsgerichte 102
3. Keine Qualifizierung der Schiedsämter als mittelbare Staatsgerichte 103
VI. Keine Qualifizierung der Schiedsämter als Schiedsgutachterstellen eigener Art 106
VII. Die Behördeneigenschaft der Schiedsämter 108
1. Die Behördeneigenschaft in verfahrensrechtlicher Hinsicht 108
2. Die Behördeneigenschaft in organisationsrechtlicher Hinsicht 111
3. Nähere Klassifizierung der Schiedsämter als Behörden 116
VIII. Die Rechtsnatur der Schiedsämter als Rechtsträger 117
1. Keine Qualifizierung der Schiedsämter als Körperschaften 117
2. Die Schiedsämter als Anstalten 119
F. Die Besetzung der Schiedsämter 123
I. Anzahl und Status der Mitglieder 123
II. Anforderungen an die persönliche Eignung der Mitglieder 129
III. Anforderungen an die fachliche Eignung der Mitglieder 130
IV. Bestellung der Mitglieder 132
1. Bestellung der unparteiischen Mitglieder 132
2. Bestellung der Parteivertreter 134
3. Neubestellung bei Ausscheiden von Mitgliedern während der laufenden Amtsperiode 137
V. Beendigung der Mitgliedschaft 137
1. Ablauf der Amtszeit 137
2. Amtsniederlegung 138
3. Abberufung 140
a) Die Abberufung der unparteiischen Mitglieder 140
b) Die Abberufung der Parteivertreter 142
VI. Die Mitgliedschaft als Ehrenamt 146
VII. Amtspflichten 147
VIII. Mitgliedschaftsrechte 148
G. Das Verfahren vor den Schiedsämtern 152
I. Die Zuständigkeit 152
1. Die Zuständigkeit der vertrags(zahn)ärztlichen Schiedsämter 152
2. Abgrenzung der Zuständigkeit gegenüber anderen krankenversicherungsrechtlichen Schiedseinrichtungen 155
3. Rechtsschutzmöglichkeiten der Schiedsämter gegen Eingriffe in ihren Zuständigkeitsbereich 158
II. Die Verfahrensarten 159
1. Das Verfahren nach § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB V 160
2. Das Verfahren nach § 89 Abs. 1 Satz 2 SGB V 164
3. Das Verfahren in den gesetzlich nicht geregelten Fällen der Anfechtung von Verträgen und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage 165
III. Auf das Schiedsamtsverfahren anwendbare Vorschriften 167
1. Die Schiedsamtsverordnung 168
2. Das Sozialgesetzbuch X 169
3. Die analoge Anwendung von Regelungen des VwVfG und prozessualer Vorschriften 170
4. Beachtung von Normen des Grundgesetzes 173
IV. Die Verfahrensprinzipien 174
1. Offizialmaxime 174
2. Untersuchungsgrundsatz 176
3. Mündlichkeit, Unmittelbarkeit 177
4. Parteiöffentlichkeit 177
5. Beschleunigungsgrundsatz 179
6. Rechtliches Gehör 179
7. Gleichbehandlung und Willkürverbot 180
8. Faires Verfahren 181
V. Der Gang des Verfahrens 181
1. Überblick über den Gang des Verfahrens 181
2. Wirksame Einleitung des Verfahrens 182
3. Ladung der Schiedsamtsmitglieder und der Parteien 184
4. Mündliche Verhandlung vor dem Schiedsamt 187
5. Der Abschluss des Verfahrens 191
a) Durch Einigung der Parteien 192
b) Durch Schiedsspruch 193
aa) Rechtsnatur der Schiedsentscheidung 193
bb) Das Verfahren zum Beschluss des Schiedsspruches 197
cc) Formelle Anforderungen an die Schiedsentscheidung 198
H. Die materiellen Anforderungen an die Tätigkeit der Schiedsämter beim Erlass der Schiedsentscheidung 200
I. Der Schiedsspruch als Ermessensentscheidung 200
II. Allgemeine Anforderungen an die Ermessensausübung 205
III. Anforderungen an die Ermessensausübung bei Schiedssprüchen der vertrags(zahn)ärztlichen Schiedsämter 206
1. Keine Begrenzung der Regelungsmacht der Schiedsämter durch eine von den Vertragsparteien erreichte Teileinigung 207
2. Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung von vergütungsregelnden Vertragsinhalten 208
a) Regelungsvorgaben 209
aa) Angemessenheit der Vergütung 210
(1) Regelungsgehalt des § 72 Abs. 2 SGB V 210
(2) Angemessenheit der Vergütung im Lichte der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG 213
(a) Schutzbereich 214
(aa) Die Tätigkeit des Vertrags(zahn)arztes als freier Beruf 214
(bb) Herleitung und Umfang des Rechts auf angemessene Vergütung 217
(b) Eingriff in den Schutzbereich 224
(c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen 226
(aa) Kein Grundrechtsverzicht der Vertrags(zahn)ärzte 226
(bb) Kein allgemeiner Finanzierungsvorbehalt der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütung 227
(cc) Keine erhöhte Eingriffsintensität durch eine Normprägung der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit 228
(dd) Keine erhöhte Eingriffsintensität durch eine staatliche Gebundenheit der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit 229
(ee) Beachtung des Übermaßverbots 231
(ff) Verbot des Eingriffs in den Wesenskern 232
(3) Angemessenheit der Vergütung im Lichte der Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 GG 235
bb) Beitragssatzstabilität 238
(1) Regelungsgehalt des § 71 Abs. 1 SGB V 238
(2) Schutz der Beitragszahler vor einer Erhöhung der Abgabenlast aus Art. 2 Abs. 1 GG 241
b) Regelungskonflikte 243
c) Lösung der Regelungskonflikte 244
aa) Die Rechtslage bis zum 31. 12. 1998 246
bb) Die aktuelle Rechtslage 252
3. Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung von Vertragsinhalten über Inhalt und Umfang der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung 255
a) Regelungsvorgaben 255
aa) Ausreichende Versorgung 256
bb) Zweckmäßige Versorgung 256
cc) Wirtschaftliche Versorgung 257
dd) Berücksichtigung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse 258
ee) Therapiefreiheit der Vertragsärzte aus Art. 12 Abs. 1 GG 258
ff) Behandlungsfreiheit der Versicherten aus Art. 2 Abs. 1 GG 260
b) Regelungskonflikte und deren Lösung 260
I. Die Staatsaufsicht über die Schiedsämter 262
I. Die Aufsichtsbehörden 263
II. Der Aufsichtsmaßstab 264
III. Die Aufsichtsmittel 266
IV. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörden 270
1. Rechtsschutz der Schiedsämter 271
a) Rechtsschutz in der Hauptsache 271
b) Vorläufiger Rechtsschutz 274
2. Rechtsschutz der Vertragsparteien 277
J. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Schiedsämter 279
I. Formloser Rechtsschutz 279
II. Förmlicher Rechtsschutz 280
1. Rechtsweg 281
2. Besetzung der zuständigen Spruchkörper 281
3. Umfang der gerichtlichen Kontrolle 283
4. Der Rechtsschutz der Vertragsparteien 285
a) Rechtsschutz in der Hauptsache 286
aa) Verpflichtungsklage 286
bb) Anfechtungsklage 289
cc) Nichtigkeitsfeststellungsklage 291
dd) Feststellungsklage 291
ee) Untätigkeitsklage 292
b) Vorläufiger Rechtsschutz 292
5. Der Rechtsschutz durch die Vertragsfestsetzung gebundener Dritter 296
6. Der Grundsatz des einheitlichen Rechtsschutzes bei Rechtsakten mit Doppelnatur 299
Literaturverzeichnis 301
Sachwortverzeichnis 318