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Müller-Boruttau, D. (2000). Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats im Rahmen von § 40 Abs. 1 BetrVG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49754-6
Müller-Boruttau, Dietmar. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats im Rahmen von § 40 Abs. 1 BetrVG. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49754-6
Müller-Boruttau, D (2000): Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats im Rahmen von § 40 Abs. 1 BetrVG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49754-6

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Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats im Rahmen von § 40 Abs. 1 BetrVG

Müller-Boruttau, Dietmar

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 177

(2000)

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Abstract

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat ein Arbeitgeber auch die Kosten der rechtlichen Beratung und Vertretung des Betriebsrates und der Betriebsratsmitglieder zu tragen. Diese eindeutige Regelung birgt allerdings die Gefahr in sich, daß ein Arbeitgeber zum Spielball von Rechtsstreitigkeiten gemacht und auf ihn hierdurch ein zeitlicher und finanzieller Druck ausgeübt wird.

Der Autor zeigt nach praktischen und dogmatischen Erläuterungen von § 40 Abs. 1 BetrVG zunächst die bisher von der Rechtsprechung anerkannten Grenzen anhand von zahlreichen Beispielen auf. Ein Arbeitgeber hat nicht die Kosten von den Rechtsstreitigkeiten zu tragen, deren Verfahrensgegenstand nicht dem Aufgabenbereich des Betriebsrates bzw. des Betriebsratsmitgliedes zuzuordnen ist, und nicht die Kosten, die z. B. zur Rechtsverfolgung nicht erforderlich oder nicht verhältnismäßig sind.

Im Rahmen des fortführenden Teils der Untersuchung werden als weitere Begrenzungen der Kostentragungspflicht parteiübergreifende Wirkungen von arbeitsgerichtlichen Beschlüssen (Tatbestandswirkung, Gestaltungswirkung und materielle Rechtskraft), der Wegfall des Rechtschutzinteresses sowie der Einwand der rechtsmißbräuchlichen Geltendmachung von Rechten nach § 2 Abs. 1 BetrVG nachgewiesen.

Die Untersuchung endet mit der Betrachtung von arbeitgeberseitigen »Verteidigungsmöglichkeiten« gegen eine nicht von § 40 Abs. 1 BetrVG umfaßte Kostenverursachung. Eine Haftung des Betriebsrates als Gremium bzw. einzelner Betriebsratsmitglieder muß grundsätzlich ausscheiden. Ein Arbeitgeber kann allerdings derartig verursachte Kosten mittels eines Betriebsratsauflösungs- oder Betriebsratsausschlußverfahrens nach § 23 Abs. 1 BetrVG oder mittels einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung des Amtsträgerkündigungsschutzes des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG sanktionieren.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 27
Kapitel 1: Problemstellung 29
I. Überblick 29
II. Gang der Untersuchung 32
Kapitel 2: Darstellung der im Rahmen der Mitbestimmung auf Betriebsebene anfallenden Kosten 34
I. Kosten der Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz 34
1. Unmittelbare Kosten 34
2. Mittelbare Kosten 37
II. Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Beschlußverfahren über Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsrecht nach §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG 39
1. Gerichtskosten 39
a) Überblick über das Beschlußverfahren 39
b) Die Kosten im einzelnen 41
aa) Die Gerichtskosten und deren Ansatz 41
bb) Der Gegenstandswert und dessen Festsetzung 41
cc) Entschädigung für ehrenamtliche Richter, Zeugen und Sachverständige 42
dd) Die Kostenentscheidung 43
(1) Herrschende Meinung 43
(2) Die Ansicht von Grunsky 44
(3) Vermittelnde Ansichten 45
(4) Stellungnahme 46
2. Beteiligtenkosten 47
a) Anwaltskosten und deren Festsetzung 47
aa) Bedeutung der Sache für die Beteiligten 49
bb) Schwierigkeitsgrad der Sache 49
cc) Beispiele aus der Rechtsprechung 50
dd) Berechnungsbeispiel 51
b) Sonstige Beteiligtenkosten 55
Kapitel 3: Praktische Handhabung und Durchsetzung des Anspruches aus § 40 Abs. 1 BetrVG 56
I. Schuldner des Anspruches 56
II. Inhalt des Anspruches 57
1. Freistellungsanspruch 57
2. Kostenerstattungsanspruch 58
3. Abtretung des Anspruches an den Vertragspartner des Betriebsrats oder des Mitglieds des Betriebsrates 59
III. Innerbetriebliche Gestaltungsmöglichkeiten 60
IV. Weitere Einzelheiten 61
V. Fehlende Beteiligtenfähigkeit des Rechtsanwalts 62
Kapitel 4: Dogmatische Grundlagen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG 64
I. Aufwendungsersatzpflicht des Geschäftsherren 64
II. Schuldrechtlicher Lösungsansatz 66
III. Gesetzliches Schuldverhältnis 68
IV. Lösung aus anwaltlicher Sicht 70
V. Fehlende Vermögensfähigkeit des Betriebsrats 71
VI. Sozialbindung des Eigentums 72
VII. Lösung anhand der Nutzung der Mitbestimmung 75
VIII. Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG 76
IX. Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit von § 40 Abs. 1 BetrVG 77
X. Zusammenfassende Würdigung 78
Kapitel 5: Historische Grundlagen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers 82
I. Der Zeitraum bis zum Ende des Ersten Weltkriegs 82
1. Die Epoche vor dem Deutschen Kaiserreich von 1871 82
2. Das Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891 84
3. Das Hilfsdienstgesetz vom 5. Dezember 1916 85
II. Die Zeit der Weimarer Republik 86
1. Die Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. Dezember 1918 86
2. Das Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 88
a) Mitbestimmung als Form der Staatsorganisation 88
b) Inhalt 88
c) Ausgewählte Rechtsprechung zur Kostentragungspflicht nach § 36 Abs. 1 BRG 89
III. Die nationalsozialistische Zeit 90
IV. Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland 91
1. Das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10. April 1946 91
2. Das Betriebsverfassungsgesetz 1952 92
a) Inhalt 92
b) Beispiele aus der Rechtsprechung 93
3. Das Betriebsverfassungsgesetz 1972 94
Kapitel 6: Umfang und Grenzen der vom Arbeitgeber zu tragenden unmittelbaren Kosten der Mitbestimmung auf Betriebsebene 96
I. Aufgabenbereich der Mitbestimmungsorgane 97
1. Grundsatz 97
2. Probleme der Gesetzesanwendung am Beispiel der Anwaltskosten 99
a) Tätigkeit des Betriebsrats 100
aa) Inanspruchnahme rechtlicher Beratung und Vertretung durch den Betriebsrat im Interesse des Betriebsrats 100
bb) Inanspruchnahme rechtlicher Beratung und Vertretung durch den Betriebsrat im Interesse einzelner Arbeitnehmer 100
b) Tätigkeit einzelner Mitglieder des Betriebsrats 102
aa) Inanspruchnahme rechtlicher Beratung und Vertretung bei der gerichtlichen Aufhebung von Betriebsratsbeschlüssen 103
bb) Inanspruchnahme rechtlicher Beratung und Vertretung bei einem Ausschlußverfahren nach § 23 Abs. 1 S. 1. 1 Alt. BetrVG 104
cc) Inanspruchnahme rechtlicher Beratung und Vertretung bei Lohnklagen einzelner Betriebsratsmitglieder 105
dd) Inanspruchnahme rechtlicher Beratung und Vertretung bei Kostenerstattungsklagen einzelner Betriebsratsmitglieder 107
ee) Inanspruchnahme rechtlicher Beratung und Vertretung bei Ersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG 108
II. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Kosten 109
1. Herleitung und Inhalt 110
2. Objektive Kriterien der Beschränkung der Kostentragungspflicht 111
a) Grundsatz der Erforderlichkeit 111
aa) Personalkosten 112
bb) Sachkosten 113
b) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 113
aa) Personalkosten 113
bb) Sachkosten 114
c) Ergebnis 115
3. Beurteilungsspielraum des Mitbestimmungsorganes 115
III. Konkretisierung der dargestellten Grundsätze auf die Verursachung von Anwaltskosten 117
1. Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung 118
a) Grundsatz 118
b) Entscheidungsspielraum des Mitbestimmungsorganes 118
c) Zweite und dritte Instanz 119
2. Unverhältnismäßig hohe Kosten 120
3. Keine zweckentsprechende Verfolgung der rechtlichen Interessen 121
4. Mutwillige Anwaltsbeauftragung 122
5. Einfache Sach- und Rechtslage 123
6. Rechtsverfolgung durch einen Verbandsvertreter (§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 ArbGG) 125
a) Kosten des Verbandsvertreters 126
b) Ansicht der Rechtsprechung 127
c) Ansicht der Literatur, insbesondere die Problematik der Erforderlichkeit 129
d) Stellungnahme 131
7. Parallelverfahren 132
a) Einleitung von Parallelverfahren 132
b) Anwaltliche Vertretung bei Parallelverfahren 133
IV. Zusammenfassung 134
Kapitel 7: Neue Lösungsansätze zur Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers 136
I. Einführung 136
II. Auswirkungen von parteiübergreifenden Entscheidungswirkungen auf den Antrag nach § 40 Abs. 1 BetrVG 138
1. Instrumente zur Herbeiführung einer Bindung 138
a) Instrumente des materiellen Rechtes 139
aa) Tatbestandswirkung 140
bb) Gestaltungswirkung 141
b) Die materielle Rechtskraft 142
c) Rechtskrafterstreckung kraft Repräsentation durch den Betriebsrat 146
aa) Allgemeine Voraussetzungen einer Rechtskrafterstreckung aufgrund einer Prozeßstandschaft 146
bb) Anwendung der Grundsätze auf die Tätigkeit des Betriebsrats 147
(1) Durchsetzung von Individualansprüchen 147
(2) Durchsetzung von kollektiven Rechten 147
2. Beispiele von erweiterter Bindungswirkung 149
a) Organisatorische Fallgestaltungen 150
aa) Das Betriebsabgrenzungsverfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG 150
bb) Die Anfechtung von Betriebsratswahlen nach § 19 Abs. 1 BetrVG 152
b) Betriebsverfassungsrechtliche Voraussetzungen für individualrechtliche Ansprüche, insbesondere nach § 37 Abs. 2, 6 und 7 BetrVG 153
aa) Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds am vorangegangenen Beschlußverfahren 154
bb) Unterbliebene Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds 155
(1) Beschlußverfahren im Rahmen von § 37 Abs. 6 BetrVG 155
(2) Beschlußverfahren im Rahmen von § 37 Abs. 7 BetrVG 155
cc) Die Bindung des Arbeitgebers an die Entscheidung in dem behördlichen Anerkennungsverfahren im Rahmen von § 37 Abs. 7 BetrVG 156
c) Zwischenergebnis 158
d) Mitwirkungsrechte des Betriebsrats 158
aa) Betriebsvereinbarungen 158
(1) Grundsätzliche Überprüfbarkeit von Betriebsvereinbarungen 158
(2) Antragsberechtigung 160
(3) Einzelfragen 161
bb) Bestehen und Umfang von Mitwirkungsrechten 163
(1) Streitigkeiten über die Voraussetzungen von Mitbestimmungsrechten 163
(2) Streitigkeiten über den Umfang von Mitbestimmungsrechten 165
cc) Schlußfolgerungen 165
e) Ergebnis 165
III. Wegfall des Rechtsschutzinteresses 167
1. Begriff 167
2. Die Ansicht des BAG zum Rechtsschutzinteresse bis 1979 168
3. Die neue Ansicht des BAG nach der Arbeitsgerichtsnovelle 169
4. Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung 170
a) Allgemein 170
b) Auswirkungen auf die Anträge im Beschlußverfahren 171
aa) Leistungsantrag 172
bb) Gestaltungsantrag 172
cc) Feststellungsantrag 173
5. Schlußfolgerungen 174
IV. Unzulässige Rechtsausübung im engeren Sinne 174
1. Einleitung 174
2. Einwand der rechtsmißbräuchlichen Geltendmachung nach § 2 Abs. 1 BetrVG 175
a) Mitverantwortung des Betriebsrats für den Betrieb des Arbeitgebers 176
b) Die Bedeutung der Änderung der maßgeblichen Umstände im Rahmen von § 2 Abs. 1 BetrVG 180
c) Das Ereignis und der Zeitpunkt der Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Anrufung des Gerichtes 181
aa) Systematik des Gesetzes 181
bb) Der Untersuchungsgrundsatz des § 83 Abs. 1 ArbGG 182
cc) Besonderheit des Anhörungstermins vor der Kammer nach § 83 Abs. 4 ArbGG 183
dd) Korrelat von Rechten und Pflichten 186
ee) Konsequenzen für den Antragsteller 187
3. Unterstützung des betriebsverfassungsrechtlichen Ergebnisses mittels zivilrechtlicher Grundsätze 188
a) Wegfall der Berechtigung entsprechend einem aus §§ 674, 675, 729, 1472, 1698a, 1893, 2218 BGB, § 136 HGB folgenden Grundsatz 188
aa) Darstellung des allgemeinen Grundsatzes 188
bb) Übertragung des allgemeinen Grundsatzes auf die vorliegende Untersuchung 189
b) Veränderung der Rechtslage bei einem Wechsel von der Gutgläubigkeit zur Bösgläubigkeit 190
c) Zusammenfassung 191
4. Verschulden bei der Durchführung des Geschäftes 191
V. Möglichkeiten der Beiordnung eines Rechtsanwaltes und der Beantragung von Prozeßkostenhilfe nach § 11 a Abs. 1–3 ArbGG 193
1. Inhalt von § 11 a ArbGG 193
2. Direkte Anwendung von § 11 a ArbGG 194
3. Analoge Anwendung von § 11 a ArbGG 195
4. Stellungnahme 196
VI. Fehlende Aufnahme des Beschlußverfahrens in den Wortlaut von § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG 197
VII. Zusammenfassung 199
Exkurs 201
Kapitel 8: Verteidigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers gegen eine rechtsmißbräuchliche Kostenverursachung 203
I. Schuldrechtliche Möglichkeiten 203
1. Vermögensrechtliche Stellung des Betriebsrats 204
2. Neuer Ansatz 205
3. Haftung des Betriebsrats als Organ 208
4. Haftung der Mitglieder des Betriebsrats 208
a) Vertragliche Ansprüche 209
b) Quasi-vertragliche Ansprüche 209
aa) Die Ansicht von Hanau 209
bb) Die Ansicht von Neumann-Duesberg 210
c) Deliktische Ansprüche 211
5. Zusammenfassung 211
II. Betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten 212
1. Zweck des § 23 Abs. 1 BetrVG 212
2. Ausschlußantrag des Arbeitgebers gegen ein einzelnes Betriebsratsmitglied nach § 23 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BetrVG 213
a) Verletzung gesetzlicher Pflichten 213
b) Grobe Pflichtverletzung 215
aa) Bestimmung der Voraussetzungen 215
bb) Anwendung der Grundsätze auf die rechtsmißbräuchliche Weiterverfolgung des Kostenerstattungsanspruchs 216
c) Zusammenfassung 218
3. Auflösungsantrag des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat nach § 23 Abs. 1 S. 1 2. Alt. BetrVG 218
a) Grobe Pflichtverletzung i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 1 2. Alt. BetrVG 218
b) Anwendung der Grundsätze auf die rechtsmißbräuchliche Weiterverfolgung des Kostenerstattungsanspruches 219
III. Individualarbeitsrechtliche Möglichkeiten 220
1. Verhältnis von betriebsverfassungsrechtlichen Amtspflichten zu arbeitsvertraglichen Pflichten 220
a) Erweiterungstheorie 221
b) Amtshandlungstheorie 222
c) Trennungstheorie 223
d) Simultantheorie 224
e) Stellungnahme 225
aa) Eindeutige Fälle 226
bb) Erheblichkeit der unterschiedlichen Ansichten und deren Abgrenzung 226
(1) Ablehnung der Amtshandlungstheorie 226
(2) Ablehnung der Trennungstheorie 227
2. Verhältnis von § 626 Abs. 1 BGB zu § 23 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BetrVG 230
a) Ansicht der Rechtsprechung 230
b) Ansichten der Literatur 231
c) Stellungnahme 231
3. Zusammenfassung 233
4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der §§ 626 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 1 S. 1 KSchG 234
a) Grundsätze und Systematik des besonderen Kündigungsschutzes 234
b) Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung 236
aa) Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB 236
(1) Einleitung 236
(2) Die Bedeutung der zukünftigen Dauer des Arbeitsverhältnisses des Betriebsratsmitglieds 238
bb) Problematik des unbestimmten Rechtsbegriffs „wichtiger Grund“ 240
(1) An sich geeignete Gründe 242
(2) Systematisierung der Kündigungsgründe nach der Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis 243
c) Anwendung auf die vorliegende Untersuchung 245
aa) Straftatbestände 245
(1) Versuchter Prozeßbetrug nach §§ 263 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2, 12 Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB 246
(2) Schwere mittelbare Falschbeurkundung nach §§ 271 Abs. 1, 272 Abs. 1 StGB 249
(3) Urkundenfälschung durch Fertigung der Antragsschrift oder weiterer Schriftsätze nach § 267 Abs. 1 1. und 3. Alt. StGB 250
bb) Verdachtskündigung 251
(1) Voraussetzungen an den Verdacht im Rahmen der Verdachtskündigung 251
(2) Anwendung der Grundsätze zur Verdachtskündigung 252
cc) Schlußfolgerungen 252
Kapitel 9: Zusammenfassung der Untersuchung und Darstellung der Ergebnisse 253
Literaturverzeichnis 261
Sachwortverzeichnis 271