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Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau

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Fortun, S. (1998). Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49016-5
Fortun, Steffen. Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49016-5
Fortun, S (1998): Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49016-5

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Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau

Fortun, Steffen

Schriften zum Strafrecht, Vol. 111

(1998)

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Abstract

Die Untersuchung behandelt zentrale Aspekte der Akzessorietät des Strafrechts vom Verwaltungsrecht. Der Verfasser untersucht die straftatsystematische Einordnung der behördlichen Genehmigung (Tatbestandsausschluß, Rechtfertigung bzw. andere Lösungsmöglichkeiten) sofern eine behördliche Genehmigung an Mängeln leidet, die sich zwar "verwaltungsrechtswidrig" nicht aber "nichtig" machen.

In sechs Kapiteln stellt der Verfasser die Unterscheidung von Verwaltungsrechts- und Verwaltungsaktsakzessorietät dar und untersucht, wann behördliche Genehmigungen im strafrechtlichen Deliktsaufbau Wirkungen auf Tatbestands- bzw. auf Rechtswidrigkeitsebene entfallen.

Die Arbeit stellt insbesondere umfassend dar, welche Wirkung rechtswidrigen behördlichen Genehmigungen auf Tatbestandsebene und welche ihnen auf Rechtswidrigkeitsebene im strafrechtlichen Deliktsaufbau zuzumessen sind. Besondere Berücksichtigung finden dabei Fälle rechtsmißbräuchlich erlangter behördlicher Genehmigungen. Einen neuen Lösungsansatz entwickelt der Verfasser im Hinblick auf die rechtswidrige und damit wirksame behördliche Genehmigung. Der Verfasser qualifiziert diese Genehmigung in bestimmten Konstellationen als Strafunrechtsausschließungsgrund, der das strafrechtlich relevante, straftatbestandlich indizierte Unrecht entfallen läßt, ohne dadurch die Rechtswidrigkeit der Tat aus Sicht des Verwaltungsrechts zu leugnen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Einleitung 15
A. Der Begriff der Genehmigung 15
B. Gliederung der Arbeit 16
2. Kapitel: Die Unterscheidung von Verwaltungsrechtsund Verwaltungsaktsakzessorietät 19
A. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät 19
B. Die Verwaltungsaktsakzessorietät 22
I. Verwaltungsaktsakzessorisch ausgestaltete Tatbestände 22
1. Delikte, die einen Verstoß gegen belastende Verwaltungsakte zum Inhalt haben 22
2. Delikte, die ungenehmigtes Handeln sanktionieren 24
II. Die Problematik der behördlichen Duldung 25
III. Nicht genehmigte, aber genehmigungsfähige Handlungen 26
3. Kapitel: Die Relevanz behördlicher Genehmigungen auf Tatbestandsoder Rechtswidrigkeitsebene 27
A. Das Verhältnis von Tatbestand und Rechtswidrigkeit 27
I. Die Lehre von der unrechtsindizierenden Bedeutung des Tatbestandes 28
II. Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen 28
III. Vermittelnde Lehre 29
IV. Praktische Relevanz der verschiedenen Ansichten 29
B. Strafrechtliche Abgrenzung 31
I. Unterscheidung nach strafrechtsspeziflschen Kriterien 31
II. Wortlautauslegung des Straftatbestandes 32
III. Systematische und historische Auslegung des Straftatbestandes 34
IV. Teleologische Auslegung des Straftatbestandes 35
1. Verwaltungsrechtliche Unterscheidung repressiver Verbote mit Befreiungsvorbehalt von präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt 36
a) Einordnung nach gesetzessystematischen Gesichtspunkten 38
b) Einordnung nach quantitativen Gesichtspunkten 39
c) Einordnung nach Sinn und Zweck des Verbotes 40
2. Abgrenzung anhand einzelner Beispiele 40
a) Beispiele von Genehmigungen mit rechtfertigender Wirkung 40
aa) Die Genehmigung im Straftatbestand des § 22 a KWKG 40
bb) Die Genehmigung im Straftatbestand des § 16 Kultur SchG 42
cc) Genehmigungen in den Strafvorschriften der §§ 52 a, 53 Abs. 1,3 WaffenG 42
dd) Die Genehmigung im Straftatbestand des § 324 StGB 43
ee) Die abfallrechtliche Genehmigung in § 326 StGB 45
ff) Die Genehmigung im Straftatbestand des § 284 StGB 46
b) Beispiele von Strafnormen, in denen die Genehmigung zum Tatbestandsausschluß führt 46
aa) Die Genehmigung im Straftatbestand des § 327 Abs. 1 StGB 46
bb) Die Genehmigung nach dem BlmSchG in den §§ 325, 325 a, 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB 46
cc) Die Fahrerlaubnis in § 21 StVG 47
4. Kapitel: Überblick über die verwaltungsrechtliche Fehlerlehre in bezug auf Verwaltungsakte 48
A. Sachwalterfunktion der Exekutive 48
B. Fehlerhaftigkeit von Verwaltungsakten 50
I. Die nach verwaltungsrechtlichen Kriterien nichtige Genehmigung 51
II. Die bloße Rechtswidrigkeit fehlerhafter Verwaltungsakte 52
1. Formelle Fehler einer Genehmigung 52
a) Zuständigkeitsfehler 52
b) Verfahrens- und Formfehler 53
2. Materielle Fehler einer Genehmigung 54
a) Ermessensfehler bei der Genehmigungserteilung 55
b) Verstoß gegen drittschützende Normen 57
3. Begründung für die Wirksamkeit rechtswidriger Verwaltungsakte 58
a) Überkommene Auffassung: Staatliche Autorität 58
b) Neuere Begründungsansätze: Rechtssicherheit und Vertrauensschutz 59
c) Verobjektivierter Vertrauensschutz als Begründung der Wirksamkeit rechtswidriger Verwaltungsakte 60
d) Tatbestandswirkung wirksamer Verwaltungsakte 61
C. Die Aufhebung rechtswidriger Genehmigungen 62
I. Gesetzliche Grundlagen 62
II. Zeitliche Wirkung der Rücknahme 63
D. Genehmigungen, die in Form von Rechtsverordnungen ergehen 64
5. Kapitel: Die behördliche Genehmigung als negatives Tatbestandsmerkmal 66
A. Handeln aufgrund nach verwaltungsrechtlichen Kategorien nichtiger behördlicher Genehmigung 66
B. Die Wirkung rechtswidriger behördlicher Genehmigungen auf Tatbestandsebene 69
I. Abhängigkeit des Tatbestandsausschlusses von der Art der Fehlerhaftigkeit der Genehmigung 70
II. Tatbestandsausschluß aufgrund jeder wirksamen, wenn auch rechtswidrigen Genehmigung 71
1. Schutz bloßen Verwaltungsungehorsams 71
2. Auslegung des Tatbestandes 73
a) Das Verhältnis von Analogie und Auslegung 74
b) Nichtbeachtung der rechtswidrigen Genehmigung auf Tatbestandsebene als Auslegung oder Analogie? 75
III. Auswirkungen der Rücknahme rechtswidriger Genehmigungen auf die strafrechtliche Beurteilung 79
C. Zurückdrängung der tatbestandsausschließenden Wirkung in Fällen fraudulös erlangter behördlicher Genehmigung 81
I. Eingrenzung der Problematik 81
II. Meinungsstand 82
1. Fallgruppen rechtsmißbräuchlichen Verhaltens 82
2. Einschränkung der Wirkung einer fraudulös erlangten Genehmigung auf Tatbestandsebene? 83
a) Argumentation der Mindermeinung 83
b) Gegenargumente 84
c) Argumente gegen die Mindermeinung aus § 34 Abs. 8 AWG 87
d) Argumente gegen die Mindermeinung aus § 330 d Nr. 5 StGB 89
e) Nicht tragfähige Gegenargumente 90
D. Zusammenfassung 92
6. Kapitel: Die behördliche Genehmigung auf Rechtswidrigkeitsebene 93
A. Einordnung der behördlichen Genehmigung unter anerkannte Prinzipien der Rechtfertigung 94
I. Allgemeine Prinzipien der Rechtfertigung 94
II. Die Einordnung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung in das System der Rechtfertigungsgründe 95
1. Die Einordnung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung als Spezialfall der Einwilligung 95
2. Die Einordnung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung als Unterfall des Prinzips des überwiegenden Interesses 98
III. Lösungsansatz jenseits der Rechtswidrigkeitsebene 100
IV. Zusammenfassung 102
Β. Handeln aufgrund nichtiger Genehmigung 102
C. Handeln aufgrund rechtswidriger Genehmigung 103
I. Sperrwirkung des Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB auch für Rechtfertigungsgründe? 104
II. Übersicht über den Meinungsstand zur Rechtfertigungswirkung rechtswidriger Genehmigungen 107
1. Die herrschende Meinung und ihre Kritik 107
a) Begründung der herrschenden Meinung 107
b) Kritik an der herrschenden Meinung 108
aa) Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 110
bb) Verwaltungsrechtliche Bewertung eines Handelns aufgrund rechtswidriger Genehmigung - Einheit der Rechtsordnung 110
(1) Der allgemeine Begriff der Rechtswidrigkeit 111
(2) Die Rechtswidrigkeit eines Handelns in verwaltungsrechtlicher Hinsicht 111
cc) Rechtmäßigkeit von Hoheitsakten als Voraussetzung strafrechtlicher Rechtfertigung 114
dd) Berücksichtigung des unterschiedlichen Kontextes 117
2. Abweichende Lösungsansätze 118
a) Lösungsansatz Sozialadäquanz 118
b) Irrtumslösungen 120
aa) Strafrechtswidrigkeit trotz verwaltungsrechtlicher Erlaubnis? 120
bb) Materieller Durchgriff auf die Rechtswidrigkeit der Genehmigung 121
c) Lösungsansatz "persönlicher Strafausschließungsgrund" 128
d) Lösungsansatz "objektive Straflosigkeitsbedingung" 130
III. Zwischenergebnis 131
IV. Reformgesetzgebung 132
V. Eigener Lösungsweg: Strafunrechtsausschließungsgrund 134
1. Anerkennung einer spezifischen Strafrechtswidrigkeit? 135
a) Die derzeit herrschende Dogmatik 135
b) Die im Vordringen begriffene Meinung 136
2. Stellungnahme 138
3. Die rechtswidrige öffentlich-rechtliche Genehmigung als Strafunrechtsausschließungsgrund 141
VI. Weiterer Anwendungsbereich des Strafunrechtausschließungsgrundes 143
VII. Sonderfall der "bestandsgeschützten" Genehmigung 144
VIII. Auswirkungen der Rücknahme rechtswidriger Genehmigungen auf die strafrechtliche Beurteilung 145
D. Zurückdrängung der strafunrechtsausschließenden Wirkung in Fällen fraudulös erlangter Genehmigung 146
I. Grundsätzliche Einschränkbarkeit von Strafunrechtsausschließungsgründen 146
II. Rechtsmißbrauchserwägungen als geeignetes Einschränkungskorrektiv? 147
1. Meinungsstand 147
a) Zurückdrängung auf subjektiver Ebene 148
b) Zurückdrängung auf objektiver Ebene 149
2. Kritik an der "objektiven Rechtsmißbrauchslösung" 151
3. Versuch einer Kompromißlösung 152
4. Kritik an der Kompromißlösung 153
5. Reformvorschlag 155
E. Zusammenfassung 158
Literaturverzeichnis 159
Sachwortverzeichnis 172