Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung

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Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung
Schriften zum Strafrecht, Vol. 79
(1989)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Überblick über die Behandlung der Problematik in Rechtsprechung und Schrifttum und Kritik | 18 | ||
I. Der Stand der Meinungen | 18 | ||
II. Kritik | 20 | ||
Zweiter Teil: Eigener Lösungsansatz | 26 | ||
Erster Abschnitt: Das Hausrecht und die Befugnis zu dessen Ausübung im allgemeinen | 26 | ||
A. Die Auslegung des Normtextes des § 123 StGB | 26 | ||
I. Die Kriterien der Auslegung | 26 | ||
II. Der Wortsinn | 27 | ||
III. Der systematische Zusammenhang des Gesetzes | 28 | ||
IV. Die historisch-teleologische Auslegung | 30 | ||
V. Die objektiv-teleologische Auslegung | 33 | ||
1. Die herrschende Meinung zum Rechtsgut des § 123 StGB | 33 | ||
2. Schalls „differenzierende Betrachtungsweise" | 36 | ||
3. Eigener Lösungsansatz | 37 | ||
VI. Fazit: Der „Besitz" als dogmatische Grundlage des Hausrechts | 43 | ||
Β. Die der Ausübung des Hausrechts zugrundeliegenden Bestimmungen des Besitzrechts | 45 | ||
I. Der Träger des Hausrechts | 45 | ||
1. Der unmittelbare Besitzer als Inhaber des Hausrechts | 45 | ||
a) Der unmittelbare Besitz als tatsächliche Sachherrschaft | 47 | ||
b) Der unmittelbare Besitz als „Einfügung in eine Interessensphäre" | 48 | ||
2. Der unrechtmäßige Besitzer als Träger des Hausrechts | 49 | ||
3. Der Erbe des unmittelbaren Besitzers als Inhaber des Hausrechts | 56 | ||
II. Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte | 57 | ||
1. Die Einlassungsberechtigung i.S. des § 123 StGB erste Alternative | 57 | ||
a) Der Inhalt der Einlassungsberechtigung | 57 | ||
b) Die Ausübung der Einlassungsberechtigung durch „Vertreter" des Hausherrn | 59 | ||
aa) Rechtsgeschäftliche Vertretung des Hausherrn bei der Wahrnehmung der Einlassungsbefugnis? | 59 | ||
bb) Die „faktische" Vertretung des Hausherrn durch Besitzdiener | 61 | ||
c) Übertragung der Einlassungsbefugnis? | 64 | ||
d) Die Ermächtigung Dritter zur Ausübung der Einlassungsberechtigung | 68 | ||
aa) Der Begriff der Ermächtigung | 68 | ||
bb) Die dogmatische Grundlage der Ermächtigung | 69 | ||
aaa) Die Lehre vom Grundsatz der Überlaßbarkeit der Rechtsausübung | 69 | ||
bbb) Die Bestimmung des § 185 Abs. 1 BGB als dogmatische Grundlage der Ermächtigung | 71 | ||
ccc) Stellungnahme | 72 | ||
cc) Die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse auf die Ermächtigung zur Ausübung der Einlassungsberechtigung | 73 | ||
2. Die Ausweisungsberechtigung i.S. des § 123 StGB zweite Alternative | 75 | ||
a) Der dogmatische Zusammenhang zwischen den Tatbestandsmerkmalen „unbefugtes Verweilen" und „Aufforderung des Berechtigten" | 75 | ||
b) Die Befugnis Dritter zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis | 82 | ||
c) Die Berechtigung Dritter, zum Verlassen eines befriedeten Territoriums aufzufordern | 82 | ||
aa) Die dogmatische Grundlage der Ausweisungsberechtigung | 82 | ||
bb) Der mittelbare Besitzer als Ausweisungsberechtigter | 85 | ||
cc) Die Bestimmung des § 860 BGB als gesetzliche Ermächtigung zur Praktizierung der Ausweisungsberechtigung | 87 | ||
dd) Vertretung des Hausherrn bei der Praktizierung der Ausweisungsberechtigung? | 89 | ||
ee) Übertragung der Ausweisungsberechtigung? | 89 | ||
ff) Die rechtsgeschäftliche Ermächtigung zur Praktizierung der Ausweisungsberechtigung | 91 | ||
III. Das Hausrecht an einem gemeinschaftlich genutzten Areal | 91 | ||
1. Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts im Verhältnis der Mitbesitzer zueinander | 92 | ||
2. Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts im Verhältnis der Mitberechtigten zu Außenstehenden | 95 | ||
a) Die Befugnis zur Ausübung der Einlassungsberechtigung | 96 | ||
b) Die Befugnis zur Wahrnehmung der Ausweisungsberechtigung | 98 | ||
IV. Die Einschränkung der Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts | 98 | ||
Zweiter Abschnitt: Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an den einzelnen, durch § 123 StGB geschützten Sphären | 102 | ||
I. Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an einer Wohnung | 102 | ||
1. Das Hausrecht an den gemeinschaftlich genutzten Räumen | 102 | ||
a) Der Träger des Hausrechts | 102 | ||
b) Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte | 103 | ||
2. Das Hausrecht an den von den Familienmitgliedern separat bewohnten Räumen innerhalb der Gemeinschaftswohnung | 105 | ||
3. Das Hausrecht an einer Wohnung im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter | 107 | ||
a) Der Mieter als Träger des Hausrechts | 107 | ||
b) Das „Resthausrecht" des Vermieters | 108 | ||
II. Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an Geschäftsräumen | 111 | ||
1. Der Träger des Hausrechts | 111 | ||
2. Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte | 113 | ||
3. Die Einschränkung der Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts | 115 | ||
III. Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an abgeschlossenen Räumen, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind | 116 | ||
1. Die Rechtsnatur des Hausrechts | 116 | ||
a) Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur und Kritik | 116 | ||
aa) Die „privatrechtliche Theorie" | 116 | ||
bb) Die „differenzierende Betrachtungsweise" | 117 | ||
cc) Die „öffentlich-rechtliche Theorie" | 119 | ||
b) Eigener Lösungsansatz | 125 | ||
aa) Trennung zwischen „öffentlich-rechtlicher Verfahrensherrschaft" und „privatrechtlicher Sachherrschaft" | 125 | ||
bb) Die Auswirkungen der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung auf die Ausübung des Hausrechts | 126 | ||
2. Das Verhältnis des Hausrechts zur Ordnungs-, Polizei- und dienstrechtlichen Weisungsgewalt | 127 | ||
a) Das Verhältnis des Hausrechts zur Ordnungsgewalt | 128 | ||
aa) Die dogmatischen Unterschiede zwischen beiden Rechten | 128 | ||
bb) Die Abgrenzung des ordnungsrechtlichen Anwendungsbereichs vom Geltungsbereich des Hausrechts | 131 | ||
cc) Das Konkurrenzverhältnis, in dem sich Hausrecht und Ordnungsgewalt gegenüberstehen | 133 | ||
b) Das Verhältnis des Hausrechts zur dienstrechtlichen Weisungs- und Disziplinargewalt | 135 | ||
c) Das Verhältnis des Hausrechts zur Polizeigewalt | 137 | ||
d) Das Verhältnis des Hausrechts zur Bahnpolizeigewalt | 139 | ||
3. Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts | 140 | ||
a) Der Träger des Hausrechts | 141 | ||
b) Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte | 141 | ||
4. Das Hausrecht an exemplarisch ausgewählten öffentlichen Räumlichkeiten | 142 | ||
a) Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an den Gebäuden des Deutschen Bundestages | 142 | ||
aa) Das Hausrecht an den Parlamentsgebäuden | 142 | ||
bb) Das Verhältnis des Hausrechts zur Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten | 143 | ||
cc) Das Verhältnis des Hausrechts zur Ordnungsgewalt des Bundestagspräsidenten während einer Plenarsitzung | 143 | ||
aaa) Das Hausrecht und die Ordnungsgewalt des Bundestagspräsidenten gegenüber den Mitgliedern des Bundestages | 144 | ||
bbb) Das Hausrecht und die Ordnungsgewalt des Bundestagspräsidenten im Verhältnis zu den übrigen Sitzungsteilnehmern und Zuhörern | 145 | ||
b) Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an einem Gerichtsgebäude | 146 | ||
aa) Die reguläre Befugnis zur Ausübung des Hausrechts | 146 | ||
bb) Das Hausrecht am Sitzungssaal des Gerichts | 147 | ||
cc) Das Hausrecht an den Zugangswegen zu einem Sitzungssaal | 149 | ||
c) Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an den wissenschaftlichen Hochschulen | 151 | ||
aa) Die reguläre Befugnis zur Ausübung des Hausrechts | 151 | ||
bb) Das Hausrecht des Dozenten an einem Lehrsaal | 152 | ||
IV. Das Hausrecht während einer in geschlossenen Räumen stattfindenden Versammlung | 155 | ||
1. Das Hausrecht in einer öffentlichen Versammlung | 155 | ||
a) Die dogmatische Standortbestimmung des § 7 Abs. 4 VersG | 155 | ||
b) Die „Kontinuitätsinteressen" am Versammlungsraum | 157 | ||
c) Die Einschränkung der Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts | 158 | ||
2. Das Hausrecht während einer in den Geschäftsräumen stattfindenden Betriebsversammlung | 162 | ||
a) Das Hausrecht am Betriebsversammlungsraum | 162 | ||
aa) Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur und Kritik | 162 | ||
bb) Eigener Lösungsansatz | 165 | ||
b) Das Hausrecht an den Zugangswegen zum Betriebsversammlungsraum | 167 | ||
Zusammenfassung | 170 | ||
I. Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung im allgemeinen | 170 | ||
II. Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts an den einzelnen, durch § 123 StGB geschützten Sphären | 173 | ||
III. Fazit | 177 | ||
Literaturverzeichnis | 179 |