Menu Expand

Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung

Cite BOOK

Style

Engeln, W. (1989). Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46646-7
Engeln, Wilbert. Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung. Duncker & Humblot, 1989. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46646-7
Engeln, W (1989): Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46646-7

Format

Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung

Engeln, Wilbert

Schriften zum Strafrecht, Vol. 79

(1989)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
Erster Teil: Überblick über die Behandlung der Problematik in Rechtsprechung und Schrifttum und Kritik 18
I. Der Stand der Meinungen 18
II. Kritik 20
Zweiter Teil: Eigener Lösungsansatz 26
Erster Abschnitt: Das Hausrecht und die Befugnis zu dessen Ausübung im allgemeinen 26
A. Die Auslegung des Normtextes des § 123 StGB 26
I. Die Kriterien der Auslegung 26
II. Der Wortsinn 27
III. Der systematische Zusammenhang des Gesetzes 28
IV. Die historisch-teleologische Auslegung 30
V. Die objektiv-teleologische Auslegung 33
1. Die herrschende Meinung zum Rechtsgut des § 123 StGB 33
2. Schalls „differenzierende Betrachtungsweise" 36
3. Eigener Lösungsansatz 37
VI. Fazit: Der „Besitz" als dogmatische Grundlage des Hausrechts 43
Β. Die der Ausübung des Hausrechts zugrundeliegenden Bestimmungen des Besitzrechts 45
I. Der Träger des Hausrechts 45
1. Der unmittelbare Besitzer als Inhaber des Hausrechts 45
a) Der unmittelbare Besitz als tatsächliche Sachherrschaft 47
b) Der unmittelbare Besitz als „Einfügung in eine Interessensphäre" 48
2. Der unrechtmäßige Besitzer als Träger des Hausrechts 49
3. Der Erbe des unmittelbaren Besitzers als Inhaber des Hausrechts 56
II. Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte 57
1. Die Einlassungsberechtigung i.S. des § 123 StGB erste Alternative 57
a) Der Inhalt der Einlassungsberechtigung 57
b) Die Ausübung der Einlassungsberechtigung durch „Vertreter" des Hausherrn 59
aa) Rechtsgeschäftliche Vertretung des Hausherrn bei der Wahrnehmung der Einlassungsbefugnis? 59
bb) Die „faktische" Vertretung des Hausherrn durch Besitzdiener 61
c) Übertragung der Einlassungsbefugnis? 64
d) Die Ermächtigung Dritter zur Ausübung der Einlassungsberechtigung 68
aa) Der Begriff der Ermächtigung 68
bb) Die dogmatische Grundlage der Ermächtigung 69
aaa) Die Lehre vom Grundsatz der Überlaßbarkeit der Rechtsausübung 69
bbb) Die Bestimmung des § 185 Abs. 1 BGB als dogmatische Grundlage der Ermächtigung 71
ccc) Stellungnahme 72
cc) Die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse auf die Ermächtigung zur Ausübung der Einlassungsberechtigung 73
2. Die Ausweisungsberechtigung i.S. des § 123 StGB zweite Alternative 75
a) Der dogmatische Zusammenhang zwischen den Tatbestandsmerkmalen „unbefugtes Verweilen" und „Aufforderung des Berechtigten" 75
b) Die Befugnis Dritter zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis 82
c) Die Berechtigung Dritter, zum Verlassen eines befriedeten Territoriums aufzufordern 82
aa) Die dogmatische Grundlage der Ausweisungsberechtigung 82
bb) Der mittelbare Besitzer als Ausweisungsberechtigter 85
cc) Die Bestimmung des § 860 BGB als gesetzliche Ermächtigung zur Praktizierung der Ausweisungsberechtigung 87
dd) Vertretung des Hausherrn bei der Praktizierung der Ausweisungsberechtigung? 89
ee) Übertragung der Ausweisungsberechtigung? 89
ff) Die rechtsgeschäftliche Ermächtigung zur Praktizierung der Ausweisungsberechtigung 91
III. Das Hausrecht an einem gemeinschaftlich genutzten Areal 91
1. Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts im Verhältnis der Mitbesitzer zueinander 92
2. Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts im Verhältnis der Mitberechtigten zu Außenstehenden 95
a) Die Befugnis zur Ausübung der Einlassungsberechtigung 96
b) Die Befugnis zur Wahrnehmung der Ausweisungsberechtigung 98
IV. Die Einschränkung der Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts 98
Zweiter Abschnitt: Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an den einzelnen, durch § 123 StGB geschützten Sphären 102
I. Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an einer Wohnung 102
1. Das Hausrecht an den gemeinschaftlich genutzten Räumen 102
a) Der Träger des Hausrechts 102
b) Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte 103
2. Das Hausrecht an den von den Familienmitgliedern separat bewohnten Räumen innerhalb der Gemeinschaftswohnung 105
3. Das Hausrecht an einer Wohnung im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter 107
a) Der Mieter als Träger des Hausrechts 107
b) Das „Resthausrecht" des Vermieters 108
II. Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an Geschäftsräumen 111
1. Der Träger des Hausrechts 111
2. Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte 113
3. Die Einschränkung der Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts 115
III. Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an abgeschlossenen Räumen, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind 116
1. Die Rechtsnatur des Hausrechts 116
a) Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur und Kritik 116
aa) Die „privatrechtliche Theorie" 116
bb) Die „differenzierende Betrachtungsweise" 117
cc) Die „öffentlich-rechtliche Theorie" 119
b) Eigener Lösungsansatz 125
aa) Trennung zwischen „öffentlich-rechtlicher Verfahrensherrschaft" und „privatrechtlicher Sachherrschaft" 125
bb) Die Auswirkungen der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung auf die Ausübung des Hausrechts 126
2. Das Verhältnis des Hausrechts zur Ordnungs-, Polizei- und dienstrechtlichen Weisungsgewalt 127
a) Das Verhältnis des Hausrechts zur Ordnungsgewalt 128
aa) Die dogmatischen Unterschiede zwischen beiden Rechten 128
bb) Die Abgrenzung des ordnungsrechtlichen Anwendungsbereichs vom Geltungsbereich des Hausrechts 131
cc) Das Konkurrenzverhältnis, in dem sich Hausrecht und Ordnungsgewalt gegenüberstehen 133
b) Das Verhältnis des Hausrechts zur dienstrechtlichen Weisungs- und Disziplinargewalt 135
c) Das Verhältnis des Hausrechts zur Polizeigewalt 137
d) Das Verhältnis des Hausrechts zur Bahnpolizeigewalt 139
3. Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts 140
a) Der Träger des Hausrechts 141
b) Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte 141
4. Das Hausrecht an exemplarisch ausgewählten öffentlichen Räumlichkeiten 142
a) Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an den Gebäuden des Deutschen Bundestages 142
aa) Das Hausrecht an den Parlamentsgebäuden 142
bb) Das Verhältnis des Hausrechts zur Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten 143
cc) Das Verhältnis des Hausrechts zur Ordnungsgewalt des Bundestagspräsidenten während einer Plenarsitzung 143
aaa) Das Hausrecht und die Ordnungsgewalt des Bundestagspräsidenten gegenüber den Mitgliedern des Bundestages 144
bbb) Das Hausrecht und die Ordnungsgewalt des Bundestagspräsidenten im Verhältnis zu den übrigen Sitzungsteilnehmern und Zuhörern 145
b) Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an einem Gerichtsgebäude 146
aa) Die reguläre Befugnis zur Ausübung des Hausrechts 146
bb) Das Hausrecht am Sitzungssaal des Gerichts 147
cc) Das Hausrecht an den Zugangswegen zu einem Sitzungssaal 149
c) Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts an den wissenschaftlichen Hochschulen 151
aa) Die reguläre Befugnis zur Ausübung des Hausrechts 151
bb) Das Hausrecht des Dozenten an einem Lehrsaal 152
IV. Das Hausrecht während einer in geschlossenen Räumen stattfindenden Versammlung 155
1. Das Hausrecht in einer öffentlichen Versammlung 155
a) Die dogmatische Standortbestimmung des § 7 Abs. 4 VersG 155
b) Die „Kontinuitätsinteressen" am Versammlungsraum 157
c) Die Einschränkung der Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts 158
2. Das Hausrecht während einer in den Geschäftsräumen stattfindenden Betriebsversammlung 162
a) Das Hausrecht am Betriebsversammlungsraum 162
aa) Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur und Kritik 162
bb) Eigener Lösungsansatz 165
b) Das Hausrecht an den Zugangswegen zum Betriebsversammlungsraum 167
Zusammenfassung 170
I. Das Hausrecht und die Berechtigung zu seiner Ausübung im allgemeinen 170
II. Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts an den einzelnen, durch § 123 StGB geschützten Sphären 173
III. Fazit 177
Literaturverzeichnis 179