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Benöhr, H. (1972). Der Besitzerwerb durch Gewaltabhängige im klassischen römischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42756-7
Benöhr, Hans-Peter. Der Besitzerwerb durch Gewaltabhängige im klassischen römischen Recht. Duncker & Humblot, 1972. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42756-7
Benöhr, H (1972): Der Besitzerwerb durch Gewaltabhängige im klassischen römischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42756-7

Format

Der Besitzerwerb durch Gewaltabhängige im klassischen römischen Recht

Benöhr, Hans-Peter

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 3

(1972)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 9
§ 1 Einleitung 11
Erster Teil: Die Begründungen für den Besitzerwerb durch Gewaltabhängige und die Grenzen seiner Anerkennung 18
§ 2 Der Stand der Lehre 18
§ 3 Erwerb animo domini, corpore filii vel servi 20
§ 4 Die potestas an dem Abhängigen als Erklärung für den Besitzerwerb des Gewalthabers 25
§ 5 Versagung des Besitzerwerbes des Gewalthabers wegen mangelnder possessio an dem Abhängigen 30
§ 6 Besitzerwerb des Gewalthabers trotz mangelnder possessio an dem Abhängigen 35
§ 7 Versagung des Besitzerwerbs des Gewalthabers trotz possessio an dem Abhängigen 39
§ 8 Besitz des Abhängigen nach der Meinung Labeos? 44
§ 9 Animus possidendi des Gewaltabhängigen 46
§ 10 Erfordernis des Willens des Abhängigen, den Besitz für den Gewalthaber zu ergreifen? 56
§ 11 „Possidere“, ausgesagt vom Gewaltabhängigen 63
§ 12 „Besitzunfähigkeit“ des Haussohns und des Sklaven 64
§ 13 „Besitzunfähigkeit“ des homo liber bona fide serviens 67
§ 14 „Besitzunfähigkeit“ des captivus 73
§ 15 Ergebnisse des ersten Teils 77
Zweiter Teil: Erwerb mit Wissen des Gewalthabers oder für das Pekulium 83
§ 16 Der Stand der Lehre 83
§ 17 Erfordernis der Kenntnis des Gewalthabers 87
§ 18 Allgemein gefaßte Juristenaussprüche zum Erwerb peculiari nomine 91
§ 19 Die Rückkehr der gestohlenen Sache 96
§ 20 Besitzerwerb für die hereditas iacens 102
§ 21 Besitzerwerb und Besitzbewahrung für den captivus 110
§ 22 Besitzerwerb für die municipes 122
§ 23 Besitzerwerb durch den servus fugitivus 128
§ 24 Erwerb mit Wissen des Gewalthabers oder für das Pekulium als stillschweigende Voraussetzung in den Quellen 135
§ 25 Praktikabilität der Beschränkung des Besitzerwerbes auf die domino sciente oder peculiari nomine erlangten Sachen 139
§ 26 Die Tatbestände der possessio 142
§ 27 Die nachklassische Entwicklung 151
Quellenregister 157
Sachregister 160