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Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht

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Armbruster, E. (1996). Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48414-0
Armbruster, Ekkehard A.. Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48414-0
Armbruster, E (1996): Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48414-0

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Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht

Armbruster, Ekkehard A.

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 92

(1996)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Einführung in die Problemstellung 13
Erstes Kapitel: Die Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft 17
I. Zweck des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens 17
II. Insolvenzfähigkeit der Personenhandelsgesellschaften 19
III. Insolvenzgrund bei den Personenhandelsgesellschaften 20
1. Die Zahlungsunfähigkeit 20
2. Insolvenz der Gesellschaft trotz liquidem, persönlich haftendem Gesellschafter? 21
IV. Gemeinschuldner bei der Insolvenz der Pesonenhandelsgesellschaft 22
1. Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter als Gemeinschuldner 22
2. Ist die Gesellschaft Gemeinschuldnerin? 23
V. Die Insolvenzmasse der Personenhandelsgesellschaft 24
1. Allgemeines zur Insolvenzmasse 24
2. Zugehörigkeit der Einlage zur Insolvenzmasse 26
3. Darlehen des ausgeschiedenen Kommanditisten als Teil der Aktivmasse? 27
a) Die Auffassung der herrschenden Meinung 27
b) Zur Position K. Schmidts 29
Zweites Kapitel: Die Stellung des Kommanditisten im Gesellschaftskonkurs und im Gesellschaftsvergleich unter Berücksichtigung der Insolvenzordnung 31
I. Kurzdarstellung der Kommanditistenhaftung außerhalb des Konkurses 31
II. Allgemeines zur Kommanditistenhaftung im Konkurs 34
III. Zur Doppelfunktion des § 171 Abs. 2 HGB 38
1. Die Sperrwirkung 38
2. Die Ermächtigungsfunktion 39
IV. Die Rechtsausübung durch den Konkursverwalter 39
1. Inhalt des Rechts, welches der Verwalter nach § 171 Abs. 2 HGB geltend macht 39
2. Die Einziehung der Pflichteinlage des Kommanditisten zur Konkursmasse 43
3. Wahlrecht des Konkursverwalters und des Kommanditisten? 44
a) Die herrschende Meinung 44
b) Die Auffassung K. Schmidts 45
c) Die Position des OLG Celle 46
d) Stellungnahme 46
4. Die Rechtsstellung des Konkursverwalters im Rahmen von § 171 Abs. 2 HGB und Anspruchsträgerschaft bzw. Rechtsträgerschaft hinsichtlich der Haftsumme 48
a) Zur Rechtsstellung des Verwalters, wenn er nach § 171 Abs. 2 HGB gegen die haftenden Kommanditisten vorgeht 48
b) Anspruchsträgerschaft bzw. Rechtsträgerschaft hinsichtlich der Haftsumme 49
aa) Der Konkursverwalter als Zuordnungssubjekt 50
bb) Die Kommanditgesellschaft als Rechtsinhaberin 51
cc) Die Gesellschaftsgläubiger bleiben Anspruchs- bzw. Rechtsträger 54
V. Der Anwendungsbereich von § 171 Abs. 2 HGB 57
1. Anwendung auf den beschränkt haftenden, aktiven Kommanditisten 57
2. Anwendung hinsichtlich des ausgeschiedenen Kommanditisten bei einer mehrgliedrigen KG mit mehreren Kommanditisten 57
3. Der Verwalter nimmt den Ausgeschiedenen nach § 171 Abs. 2 HGB in Anspruch, wobei letzterer nur bevorrechtigten Altgläubigern gegenüber haftet 58
4. Keine Geltung bei unbeschränkter Haftung des Kommanditisten 62
5. Heranziehung des § 171 Abs. 2 HGB, falls nur ein (Alt-) Gläubiger vorhanden oder die Haftsumme für die Befriedigung sämtlicher (Alt-) Gläubiger ausreichend ist 64
a) Die (ausgeschiedenen) Kommanditisten haften nur einem (Alt-) Gläubiger 64
b) Die Haftsumme ist für die Befriedigung aller (Alt-) Gläubiger genügend 66
6. Anwendbarkeit des § 171 Abs. 2 HGB auch bei Nichtbeteiligung von Gläubigern am Konkurs? 66
7. Geltung von § 171 Abs. 2 HGB, wenn die GmbH einer GmbH & Co KG als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin sämtliche Kommanditanteile übernimmt und sodann über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet wird 69
a) Die frühere Auffassung des BGH 69
b) Die Meinung K. Schmidts 69
c) Die Änderung der Rechtsprechung des BGH 70
8. Heranziehung des § 171 Abs. 2 HGB bei Umwandlung einer KG in eine OHG durch Austritt sämtlicher Kommanditisten 71
9. Heranziehung von § 171 Abs. 2 HGB im Privatkonkurs eines vormaligen Komplementärs? 73
10. Anwendbarkeit des § 171 Abs. 2 HGB bei Vorhandensein einer Scheinkommanditgesellschaft, eines Scheinkommanditisten bzw. bei nichtigem Gesellschaftsvertrag? 74
11. Anwendung auf die fehlerhafte, in Vollzug gesetzte Gesellschaft 78
12. Heranziehung des § 171 Abs. 2 HGB bei konkursfreier Liquidation bzw. im (Zwangs-) Vergleichsverfahren? 78
VI. Kritik am Wortlaut von § 171 Abs. 2 HGB 80
1. Nebulose Fassung der Norm 80
2. Fehlende Differenzierung zwischen Einlage und Haftsumme 81
3. Keine Begründung von Rechten in § 171 Abs. 1 HGB 81
4. Geltendmachung vergemeinschafteter Rechte 82
VII. Die Bildung von Sondermassen bei Inanspruchnahme des Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 2 HGB 83
1. Sondermasse beim aktiven Kommandititsten? 83
2. Sondermasse beim ausgeschiedenen Kommanditisten 85
a) Verneinung der Sonderfondsbildung? 85
b) Bejahung der Sondermassenbildung 87
c) Vereinbarkeit der Lösung mit dem Prinzip der Gläubigergleichbehandlung im Konkurs? 89
VIII. Eigene Einwendungen des gemäß § 171 Abs. 2 HGB in Anspruch genommenen Kommanditisten 92
1. Die Haftsumme ist zur Gläubigerbefriedigung nicht oder nicht vollständig erforderlich 93
a) Einwendungen des aktiven Kommanditisten 93
b) Einwendungen des ausgeschiedenen Kommanditisten 93
2. Einwand, vor Konkurseröffnung Gläubiger befriedigt bzw. die Einlage erbracht zu haben 97
3. Die Aufrechnungsmöglichkeit mit einer Forderung gegen die KG bei einem Vorgehen des Konkursverwalters nach § 171 Abs. 2 HGB 98
a) Einwendung des aktiven Kommanditisten 98
aa) Aufrechnung mit einer Drittgläubigerforderung 98
bb) Aufrechnung mit Sozialforderungen 102
b) Einwendung des ausgeschiedenen Kommanditisten 103
aa) Aufrechnung mit einer Drittgläubigerforderung 103
bb) Aufrechnung mit Sozialforderungen 106
4. Aufrechnungsmöglichkeit des aktiven Kommanditisten mit einer Privatforderung gegen einen Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem Konkursverwalter bzw. gegenüber den Gesellschaftsgläubigern im Konkurs 107
5. Aufrechnung des Ausgeschiedenen mit einer Privatforderung gegen Altgläubiger gegenüber dem nach § 171 Abs. 2 HGB vorgehenden Konkursverwalter bzw. gegenüber den Altgläubigern 109
6. Aufrechnungsmöglichkeit des Kommanditisten, der einer Gesellschaftsschuld beigetreten ist oder sich für eine solche verbürgt hat, mit einem Erstattungsanspruch gegen die Gesellschaft aufgrund Gläubigerbefriedigung gegenüber dem Haftanspruch aus § 171 Abs. 2 HGB 109
IX. Der Kommanditist als Konkursgläubiger 112
1. Teilnahme des (ehemaligen) Gesellschafters mit einer Drittgläubigerforderung am Gesellschaftskonkurs 112
2. Konkursbeteiligung mit dem aktiven Kapitalanteil? 112
3. Konkursgläubigerstellung des Kommanditisten, welcher einen Gesellschaftsgläubiger vor Konkurseröffnung befriedigt hat, aufgrund des Erstattungsanspruchs nach § 110 HGB bzw. § 426 BGB 113
a) Gläubigerbefriedigung durch den aktiven, haftenden Kommanditisten 113
b) Altgläubigerbefriedigung durch den ausgeschiedenen, haftenden Kommanditisten 116
4. Wird der Kommanditist, der an einen Gesellschaftsgläubiger nach Konkurseröffnung gezahlt hat, mit seiner Regreßforderung Konkursgläubiger? 117
a) Zahlung durch den aktiven, haftenden Kommanditisten 117
b) Zahlung an Altgläubiger durch den ausgeschiedenen, haftenden Kommanditisten 121
c) Teilzahlungen an Altgläubiger durch den ausgeschiedenen, haftenden Kommanditisten nach Konkurseröffnung bei Resttilgung der Altgläubigerforderung durch die Konkursdividende 123
d) Teilzahlung an bevorrechtigte Altgläubiger durch den ausgeschiedenen, haftenden Kommanditisten nach Konkurseröffnung 124
5. Konkursbeteiligungsrecht des Kommanditisten, der seine Haftsumme an den Konkursverwalter geleistet hat, mit seinem Regreßanspruch gegen die Gesellschaft 125
a) Der aktive Kommanditist zahlt seine Haftsumme an den Konkursverwalter 126
b) Der Altkommanditist leistet seine Hafteinlage an den Konkursverwalter 127
X. Das Zusammentreffen von Gesellschaftskonkurs und Eigenkonkurs eines haftenden Kommanditisten 128
XI. Zur Frage einer Begrenzung der Kommanditistenhaftung und des Vorliegens einer Vollstreckungssperre im (Zwangs-) Vergleichs- bzw. im Reorganisationsverfahren 131
1. Anwendbarkeit der §§ 211 Abs. 2 KO, 109 Abs. 1 Nr. 3 VglO 131
a) Die Geltungsbejahung durch eine Mindermeinung 132
b) Die herrschende Gegenmeinung 133
2. Zum Problem des Vorliegens einer Vollstreckungssperre zugunsten des Kommanditisten im Vergleichs- bzw. Zwangsvergleichsverfahren 136
3. Haftungsreduzierung im künftigen Reorganisationsverfahren zugunsten des begrenzt haftenden Kommanditisten? 138
Drittes Kapitel: Die Stellung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach geltendem und künftigem Recht 141
I. Allgemeines zum Einstehenmüssen des persönlich haftenden Gesellschafters im Gesellschaftskonkurs 141
II. Doppelfunktion des § 93 InsO 142
1. Die Sperrwirkung 142
2. Die Ermächtigungsfunktion 143
III. Die Rechtsausübung durch den Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter nach künftigem Recht 144
1. Inhalt des geltend gemachten Rechts 144
2. Wahlrecht des die Haftung Realisierenden? 146
3. Die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters i.R.v. § 93 InsO und Anspruchs- bzw. Rechtsträgerschaft hinsichtlich der Haftsumme 146
a) Zur Rechtsstellung des nach § 93 InsO vorgehenden Insolvenzverwalters 146
b) Anspruchsträgerschaft bzw. Rechtsträgerschaft hinsichtlich der eingezogenen Haftsumme 146
IV. Kritik an der systematischen Einordnung des § 93 InsO 149
V. Zum Anwendungsbereich des § 93 InsO 149
1. Heranziehung für die Haftung aktiver, persönlich haftender Gesellschafter 150
2. Anwendung hinsichtlich des aus einer Gesellschaft mit mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern ausgeschiedenen Gesellschafters 150
3. Heranziehung von § 93 InsO, wenn nur ein (Alt-) Gläubiger vorhanden oder das Haftungspotential des persönlich haftenden Gesellschafters für die Befriedigung aller (Alt-) Gläubiger genügend ist 150
4. Legitimationsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Nichtbeteiligung der Gläubiger am Insolvenzverfahren? 151
5. Heranziehung von § 93 InsO bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines ehemaligen Gesellschafters bzw. eines Dritten, der sämtliche Gesellschaftsanteile übernommen hat 151
6. Geltung des § 93 InsO bei Existenz von Scheingesellschaftern bzw. bei nichtigem Gesell schaftsvertrag? 152
7. Anwendung auf die fehlerhafte, in Vollzug gesetzte Gesellschaft 154
VI. Zur Frage des Einstehenmüssens des persönlich haftenden Gesellschafters für alte und neue Masseverbindlichkeiten sowie für Forderungen aus Sozialplänen 154
1. Die Haftung für Masseverbindlichkeiten 154
a) Das Einstehenmüssen des persönlich haftenden Gesellschafters für Masseverbindlichkeiten im Konkurs der Gesellschaft 154
aa) Die Haftung für alte Masseverbindlichkeiten 154
bb) Das Einstehenmüssen für neue Masseverbindlichkeiten 157
b) Die Haftung für Masseansprüche im Doppelkonkurs 161
c) Folgerung aus der haftungsrechtlichen Differenzierung zwischen alten und neuen Masseverbindlichkeiten 164
2. Die Haftung für Forderungen aus Sozialplänen im Einzel- wie im Doppelkonkurs 166
VII. Die Haftung für und die Berechtigung aus Masseverbindlichkeiten nach künftigem Recht 170
1. Allgemeines zur Neuregelung der Rangordnung von Masseverbindlichkeiten 170
2. Die Haftung für Kosten des Insolvenzverfahrens 172
3. Das Einstehenmüssen für "sonstige Masseverbindlichkeiten" 174
4. Auswirkungen auf die Haftungslage durch die Feststellung der Masseunzulänglichkeit? 178
5. Das Einstehenmüssen des persönlich haftenden Gesellschafters für Sozialplanansprüche 179
6. Gewährung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse 184
VIII. Die Bildung von Sondermassen bei Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters nach § 93 InsO 187
1. Sonderfondsbildung beim aktiven, aufrecht stehenden Gesellschafter?. 187
2. Sondermassenbildung beim ausgeschiedenen, persönlich haftenden Gesellschafter 190
3. Sonderfondsbildung hinsichtlich des Einstehenmüssens für Masseverbindlichkeiten 192
IX. Aufrechnungsmöglichkeiten des gemäß § 93 InsO in Anspruch genommene persönlich haftenden Gesellschafters 193
1. Die Aufrechenbarkeit mit einer Drittgläubigerforderung gegen die Gesellschaft gegenüber dem nach § 93 InsO vorgehenden Insolvenzverwalter 194
a) Einwendung des aktiven Gesellschafters 194
b) Einwendung des ausgeschiedenen Gesellschafters 196
2. Die Aufrechnungsmöglichkeit mit einem Aufwendungsersatz- oder Sozialanspruch gegen die Gesellschaft gegenüber dem gem. § 93 InsO vorgehenden Insolvenzverwalter 197
a) Einwendung des aktiven Gesellschafters 197
b) Einwendung des ausgeschiedenen Gesellschafters 198
aa) Aufrechenbarkeit mit einem Regreßanspruch aus einer Altgläubigerbefriedigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens 198
bb) Aufrechenbarkeit mit einem Abfindungsanspruch 198
3. Zur Aufrechnungsmöglichkeit des unbeschränkt haftenden Gesellschafters mit einer Privatforderung gegen einen Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem ihn nach § 105 ElnsO in Anspruch nehmenden Insolvenzverwalter bzw. gegenüber diesem Gesellschaftsgläubiger 199
a) Der aktive, persönlich haftende Gesellschafter rechnet auf 199
b) Der ausgeschiedene, persönlich haftende Gesellschafter rechnet auf 201
4. Aufrechnungsmöglichkeit des persönlich haftenden Gesellschafters, der auf eine Bürgschaft oder auf einen Schuldbeitritt hin geleistet hat, mit dem Erstattungsanspruch aus §§ 774 Abs. 1, 426 Abs. 2 BGB gegenüber dem nach § 93 ElnsO vorgehenden Insolvenzverwalter 202
X. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter als Konkursgläubiger 202
1. Konkursbeteiligung des Gesellschafters mit Forderungen aus Drittgeschäften und mit Ansprüchen auf den Kapital- bzw. Gewinnanteil 202
2. Konkursteilnahme des Gesellschafters mit dem Erstattungsanspruch bei Gläubigerbefriedigung vor Konkurseröffnung 203
a) Gläubigerbefriedigung durch den aktiven, unbeschränkt haftenden Gesellschafter 203
b) Der ausgeschiedene, grenzenlos haftende Gesellschafter befriedigt einen Altgläubiger 207
3. Das Recht auf Konkursbeteiligung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters mit einem Regreßanspruch aus der Gläubigerbefriedigung nach Konkurseröffnung 207
a) Gläubigerbefriedigung durch den aktiven Gesellschafter 207
b) Gläubigerbefriedigung durch den ausgeschiedenen Gesellschafter 209
c) Der ausgeschiedene, unbeschränkt haftende Gesellschafter befriedigt Altgläubiger zum Teil nach Verfahrenseröffnung, die Restbefriedigung durch die Konkursdividende erlangen 210
XI. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter als Insolvenzgläubiger nach künftigem Recht 210
1. Teilnahme des persönlich haftenden Gesellschafters mit Forderungen aus Drittgeschäften bzw. mit Ansprüchen auf den Gewinn- oder Kapitalanteil 211
2. Die Insolvenzbeteiligung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters mit dem Regreßanspruch bei Gläubigerbefriedigung vor Insolvenzverfahrenseröffnung 211
a) Gläubigerbefriedigung durch den aktiven Gesellschafter 211
b) Der ausgeschiedene Gesellschafter tilgt Gesellschaftsverbindlichkeiten. 212
3. Insolvenzbeteiligung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters mit einem eventuellen Regreßanspruch bei Leistung an einen Gesellschaftsgläubiger nach Insolvenzverfahrenseröffnung? 213
a) Leistung an Gesellschaftsgläubiger durch den aktiven Gesellschafter 213
b) Der ausgeschiedene Gesellschafter leistet an Altgläubiger 215
c) Teilleistungen des Altgesellschafters an alle Altgläubiger bei Restbefriedigung aus der Masse 216
XII. Das Nebeneinander von Gesellschaftskonkurs und Privatkonkurs eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters 217
1. Allgemeines 217
2. Der Regelungsgehalt des § 212 KO 217
XIII. Das Aufeinandertreffen von Gesellschaftsinsolvenz und Eigeninsolvenz des unbeschränkt haftenden Gesellschafters nach künftigem Recht 221
1. Die Begründung des Regierungsentwurfs zur InsO 221
2. Die Auswirkungen auf die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter und deren Privatgläubiger 222
XIV. Die Haftungsbegrenzung des persönlich haftenden Gesellschafters durch den (Zwangs-) Vergleich 227
1. Der Grundgedanke der §§211 Abs. 2 KO, 109 Abs. 1 Nr. 3 VglO und deren Anwendbarkeit auf den aktiven Gesellschafter 227
2. Geltung der §§211 Abs. 2 KO, 109 Abs. 1 Nr. 3 VglO für den ausgeschiedenen, unbeschränkt haftenden Gesellschafter? 231
XV. Die Haftungsbegrenzung persönlich haftender Gesellschafter bei Erstellung eines Insolvenzplanes und Restschuldbefreiung 233
1. Zur Haftungsbegrenzung durch den Insolvenzplan gem. § 217 InsO sowie die Restschuldbefreiung nach den §§ 227, 286 ff InsO 234
2. Haftungsbegrenzung gem. § 217 InsO sowie Restschuldbefreiung nach den §§ 227, 286 ff InsO auch im Hinblick auf den ausgeschiedenen, persönlich haftenden Gesellschafter? 237
XVI. Abschließende Würdigung der Haftung von Mitgliedern einer Personenhandelsgesellschaft im Insolvenzverfahren über das Gesellschaftsvermögen 238
1. Zur beschränkten Haftung des Kommanditisten 238
2. Das Einstehenmüssen persönlich haftender Gesellschafter 239
Literaturverzeichnis 244