Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht
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Armbruster, E. (1996). Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48414-0
Armbruster, Ekkehard A.. Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48414-0
Armbruster, E (1996): Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48414-0
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Die Stellung des haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft nach geltendem und künftigem Recht
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 92
(1996)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 13 | ||
Einführung in die Problemstellung | 13 | ||
Erstes Kapitel: Die Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft | 17 | ||
I. Zweck des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens | 17 | ||
II. Insolvenzfähigkeit der Personenhandelsgesellschaften | 19 | ||
III. Insolvenzgrund bei den Personenhandelsgesellschaften | 20 | ||
1. Die Zahlungsunfähigkeit | 20 | ||
2. Insolvenz der Gesellschaft trotz liquidem, persönlich haftendem Gesellschafter? | 21 | ||
IV. Gemeinschuldner bei der Insolvenz der Pesonenhandelsgesellschaft | 22 | ||
1. Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter als Gemeinschuldner | 22 | ||
2. Ist die Gesellschaft Gemeinschuldnerin? | 23 | ||
V. Die Insolvenzmasse der Personenhandelsgesellschaft | 24 | ||
1. Allgemeines zur Insolvenzmasse | 24 | ||
2. Zugehörigkeit der Einlage zur Insolvenzmasse | 26 | ||
3. Darlehen des ausgeschiedenen Kommanditisten als Teil der Aktivmasse? | 27 | ||
a) Die Auffassung der herrschenden Meinung | 27 | ||
b) Zur Position K. Schmidts | 29 | ||
Zweites Kapitel: Die Stellung des Kommanditisten im Gesellschaftskonkurs und im Gesellschaftsvergleich unter Berücksichtigung der Insolvenzordnung | 31 | ||
I. Kurzdarstellung der Kommanditistenhaftung außerhalb des Konkurses | 31 | ||
II. Allgemeines zur Kommanditistenhaftung im Konkurs | 34 | ||
III. Zur Doppelfunktion des § 171 Abs. 2 HGB | 38 | ||
1. Die Sperrwirkung | 38 | ||
2. Die Ermächtigungsfunktion | 39 | ||
IV. Die Rechtsausübung durch den Konkursverwalter | 39 | ||
1. Inhalt des Rechts, welches der Verwalter nach § 171 Abs. 2 HGB geltend macht | 39 | ||
2. Die Einziehung der Pflichteinlage des Kommanditisten zur Konkursmasse | 43 | ||
3. Wahlrecht des Konkursverwalters und des Kommanditisten? | 44 | ||
a) Die herrschende Meinung | 44 | ||
b) Die Auffassung K. Schmidts | 45 | ||
c) Die Position des OLG Celle | 46 | ||
d) Stellungnahme | 46 | ||
4. Die Rechtsstellung des Konkursverwalters im Rahmen von § 171 Abs. 2 HGB und Anspruchsträgerschaft bzw. Rechtsträgerschaft hinsichtlich der Haftsumme | 48 | ||
a) Zur Rechtsstellung des Verwalters, wenn er nach § 171 Abs. 2 HGB gegen die haftenden Kommanditisten vorgeht | 48 | ||
b) Anspruchsträgerschaft bzw. Rechtsträgerschaft hinsichtlich der Haftsumme | 49 | ||
aa) Der Konkursverwalter als Zuordnungssubjekt | 50 | ||
bb) Die Kommanditgesellschaft als Rechtsinhaberin | 51 | ||
cc) Die Gesellschaftsgläubiger bleiben Anspruchs- bzw. Rechtsträger | 54 | ||
V. Der Anwendungsbereich von § 171 Abs. 2 HGB | 57 | ||
1. Anwendung auf den beschränkt haftenden, aktiven Kommanditisten | 57 | ||
2. Anwendung hinsichtlich des ausgeschiedenen Kommanditisten bei einer mehrgliedrigen KG mit mehreren Kommanditisten | 57 | ||
3. Der Verwalter nimmt den Ausgeschiedenen nach § 171 Abs. 2 HGB in Anspruch, wobei letzterer nur bevorrechtigten Altgläubigern gegenüber haftet | 58 | ||
4. Keine Geltung bei unbeschränkter Haftung des Kommanditisten | 62 | ||
5. Heranziehung des § 171 Abs. 2 HGB, falls nur ein (Alt-) Gläubiger vorhanden oder die Haftsumme für die Befriedigung sämtlicher (Alt-) Gläubiger ausreichend ist | 64 | ||
a) Die (ausgeschiedenen) Kommanditisten haften nur einem (Alt-) Gläubiger | 64 | ||
b) Die Haftsumme ist für die Befriedigung aller (Alt-) Gläubiger genügend | 66 | ||
6. Anwendbarkeit des § 171 Abs. 2 HGB auch bei Nichtbeteiligung von Gläubigern am Konkurs? | 66 | ||
7. Geltung von § 171 Abs. 2 HGB, wenn die GmbH einer GmbH & Co KG als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin sämtliche Kommanditanteile übernimmt und sodann über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet wird | 69 | ||
a) Die frühere Auffassung des BGH | 69 | ||
b) Die Meinung K. Schmidts | 69 | ||
c) Die Änderung der Rechtsprechung des BGH | 70 | ||
8. Heranziehung des § 171 Abs. 2 HGB bei Umwandlung einer KG in eine OHG durch Austritt sämtlicher Kommanditisten | 71 | ||
9. Heranziehung von § 171 Abs. 2 HGB im Privatkonkurs eines vormaligen Komplementärs? | 73 | ||
10. Anwendbarkeit des § 171 Abs. 2 HGB bei Vorhandensein einer Scheinkommanditgesellschaft, eines Scheinkommanditisten bzw. bei nichtigem Gesellschaftsvertrag? | 74 | ||
11. Anwendung auf die fehlerhafte, in Vollzug gesetzte Gesellschaft | 78 | ||
12. Heranziehung des § 171 Abs. 2 HGB bei konkursfreier Liquidation bzw. im (Zwangs-) Vergleichsverfahren? | 78 | ||
VI. Kritik am Wortlaut von § 171 Abs. 2 HGB | 80 | ||
1. Nebulose Fassung der Norm | 80 | ||
2. Fehlende Differenzierung zwischen Einlage und Haftsumme | 81 | ||
3. Keine Begründung von Rechten in § 171 Abs. 1 HGB | 81 | ||
4. Geltendmachung vergemeinschafteter Rechte | 82 | ||
VII. Die Bildung von Sondermassen bei Inanspruchnahme des Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 2 HGB | 83 | ||
1. Sondermasse beim aktiven Kommandititsten? | 83 | ||
2. Sondermasse beim ausgeschiedenen Kommanditisten | 85 | ||
a) Verneinung der Sonderfondsbildung? | 85 | ||
b) Bejahung der Sondermassenbildung | 87 | ||
c) Vereinbarkeit der Lösung mit dem Prinzip der Gläubigergleichbehandlung im Konkurs? | 89 | ||
VIII. Eigene Einwendungen des gemäß § 171 Abs. 2 HGB in Anspruch genommenen Kommanditisten | 92 | ||
1. Die Haftsumme ist zur Gläubigerbefriedigung nicht oder nicht vollständig erforderlich | 93 | ||
a) Einwendungen des aktiven Kommanditisten | 93 | ||
b) Einwendungen des ausgeschiedenen Kommanditisten | 93 | ||
2. Einwand, vor Konkurseröffnung Gläubiger befriedigt bzw. die Einlage erbracht zu haben | 97 | ||
3. Die Aufrechnungsmöglichkeit mit einer Forderung gegen die KG bei einem Vorgehen des Konkursverwalters nach § 171 Abs. 2 HGB | 98 | ||
a) Einwendung des aktiven Kommanditisten | 98 | ||
aa) Aufrechnung mit einer Drittgläubigerforderung | 98 | ||
bb) Aufrechnung mit Sozialforderungen | 102 | ||
b) Einwendung des ausgeschiedenen Kommanditisten | 103 | ||
aa) Aufrechnung mit einer Drittgläubigerforderung | 103 | ||
bb) Aufrechnung mit Sozialforderungen | 106 | ||
4. Aufrechnungsmöglichkeit des aktiven Kommanditisten mit einer Privatforderung gegen einen Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem Konkursverwalter bzw. gegenüber den Gesellschaftsgläubigern im Konkurs | 107 | ||
5. Aufrechnung des Ausgeschiedenen mit einer Privatforderung gegen Altgläubiger gegenüber dem nach § 171 Abs. 2 HGB vorgehenden Konkursverwalter bzw. gegenüber den Altgläubigern | 109 | ||
6. Aufrechnungsmöglichkeit des Kommanditisten, der einer Gesellschaftsschuld beigetreten ist oder sich für eine solche verbürgt hat, mit einem Erstattungsanspruch gegen die Gesellschaft aufgrund Gläubigerbefriedigung gegenüber dem Haftanspruch aus § 171 Abs. 2 HGB | 109 | ||
IX. Der Kommanditist als Konkursgläubiger | 112 | ||
1. Teilnahme des (ehemaligen) Gesellschafters mit einer Drittgläubigerforderung am Gesellschaftskonkurs | 112 | ||
2. Konkursbeteiligung mit dem aktiven Kapitalanteil? | 112 | ||
3. Konkursgläubigerstellung des Kommanditisten, welcher einen Gesellschaftsgläubiger vor Konkurseröffnung befriedigt hat, aufgrund des Erstattungsanspruchs nach § 110 HGB bzw. § 426 BGB | 113 | ||
a) Gläubigerbefriedigung durch den aktiven, haftenden Kommanditisten | 113 | ||
b) Altgläubigerbefriedigung durch den ausgeschiedenen, haftenden Kommanditisten | 116 | ||
4. Wird der Kommanditist, der an einen Gesellschaftsgläubiger nach Konkurseröffnung gezahlt hat, mit seiner Regreßforderung Konkursgläubiger? | 117 | ||
a) Zahlung durch den aktiven, haftenden Kommanditisten | 117 | ||
b) Zahlung an Altgläubiger durch den ausgeschiedenen, haftenden Kommanditisten | 121 | ||
c) Teilzahlungen an Altgläubiger durch den ausgeschiedenen, haftenden Kommanditisten nach Konkurseröffnung bei Resttilgung der Altgläubigerforderung durch die Konkursdividende | 123 | ||
d) Teilzahlung an bevorrechtigte Altgläubiger durch den ausgeschiedenen, haftenden Kommanditisten nach Konkurseröffnung | 124 | ||
5. Konkursbeteiligungsrecht des Kommanditisten, der seine Haftsumme an den Konkursverwalter geleistet hat, mit seinem Regreßanspruch gegen die Gesellschaft | 125 | ||
a) Der aktive Kommanditist zahlt seine Haftsumme an den Konkursverwalter | 126 | ||
b) Der Altkommanditist leistet seine Hafteinlage an den Konkursverwalter | 127 | ||
X. Das Zusammentreffen von Gesellschaftskonkurs und Eigenkonkurs eines haftenden Kommanditisten | 128 | ||
XI. Zur Frage einer Begrenzung der Kommanditistenhaftung und des Vorliegens einer Vollstreckungssperre im (Zwangs-) Vergleichs- bzw. im Reorganisationsverfahren | 131 | ||
1. Anwendbarkeit der §§ 211 Abs. 2 KO, 109 Abs. 1 Nr. 3 VglO | 131 | ||
a) Die Geltungsbejahung durch eine Mindermeinung | 132 | ||
b) Die herrschende Gegenmeinung | 133 | ||
2. Zum Problem des Vorliegens einer Vollstreckungssperre zugunsten des Kommanditisten im Vergleichs- bzw. Zwangsvergleichsverfahren | 136 | ||
3. Haftungsreduzierung im künftigen Reorganisationsverfahren zugunsten des begrenzt haftenden Kommanditisten? | 138 | ||
Drittes Kapitel: Die Stellung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters in der Insolvenz der Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach geltendem und künftigem Recht | 141 | ||
I. Allgemeines zum Einstehenmüssen des persönlich haftenden Gesellschafters im Gesellschaftskonkurs | 141 | ||
II. Doppelfunktion des § 93 InsO | 142 | ||
1. Die Sperrwirkung | 142 | ||
2. Die Ermächtigungsfunktion | 143 | ||
III. Die Rechtsausübung durch den Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter nach künftigem Recht | 144 | ||
1. Inhalt des geltend gemachten Rechts | 144 | ||
2. Wahlrecht des die Haftung Realisierenden? | 146 | ||
3. Die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters i.R.v. § 93 InsO und Anspruchs- bzw. Rechtsträgerschaft hinsichtlich der Haftsumme | 146 | ||
a) Zur Rechtsstellung des nach § 93 InsO vorgehenden Insolvenzverwalters | 146 | ||
b) Anspruchsträgerschaft bzw. Rechtsträgerschaft hinsichtlich der eingezogenen Haftsumme | 146 | ||
IV. Kritik an der systematischen Einordnung des § 93 InsO | 149 | ||
V. Zum Anwendungsbereich des § 93 InsO | 149 | ||
1. Heranziehung für die Haftung aktiver, persönlich haftender Gesellschafter | 150 | ||
2. Anwendung hinsichtlich des aus einer Gesellschaft mit mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern ausgeschiedenen Gesellschafters | 150 | ||
3. Heranziehung von § 93 InsO, wenn nur ein (Alt-) Gläubiger vorhanden oder das Haftungspotential des persönlich haftenden Gesellschafters für die Befriedigung aller (Alt-) Gläubiger genügend ist | 150 | ||
4. Legitimationsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Nichtbeteiligung der Gläubiger am Insolvenzverfahren? | 151 | ||
5. Heranziehung von § 93 InsO bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines ehemaligen Gesellschafters bzw. eines Dritten, der sämtliche Gesellschaftsanteile übernommen hat | 151 | ||
6. Geltung des § 93 InsO bei Existenz von Scheingesellschaftern bzw. bei nichtigem Gesell schaftsvertrag? | 152 | ||
7. Anwendung auf die fehlerhafte, in Vollzug gesetzte Gesellschaft | 154 | ||
VI. Zur Frage des Einstehenmüssens des persönlich haftenden Gesellschafters für alte und neue Masseverbindlichkeiten sowie für Forderungen aus Sozialplänen | 154 | ||
1. Die Haftung für Masseverbindlichkeiten | 154 | ||
a) Das Einstehenmüssen des persönlich haftenden Gesellschafters für Masseverbindlichkeiten im Konkurs der Gesellschaft | 154 | ||
aa) Die Haftung für alte Masseverbindlichkeiten | 154 | ||
bb) Das Einstehenmüssen für neue Masseverbindlichkeiten | 157 | ||
b) Die Haftung für Masseansprüche im Doppelkonkurs | 161 | ||
c) Folgerung aus der haftungsrechtlichen Differenzierung zwischen alten und neuen Masseverbindlichkeiten | 164 | ||
2. Die Haftung für Forderungen aus Sozialplänen im Einzel- wie im Doppelkonkurs | 166 | ||
VII. Die Haftung für und die Berechtigung aus Masseverbindlichkeiten nach künftigem Recht | 170 | ||
1. Allgemeines zur Neuregelung der Rangordnung von Masseverbindlichkeiten | 170 | ||
2. Die Haftung für Kosten des Insolvenzverfahrens | 172 | ||
3. Das Einstehenmüssen für "sonstige Masseverbindlichkeiten" | 174 | ||
4. Auswirkungen auf die Haftungslage durch die Feststellung der Masseunzulänglichkeit? | 178 | ||
5. Das Einstehenmüssen des persönlich haftenden Gesellschafters für Sozialplanansprüche | 179 | ||
6. Gewährung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse | 184 | ||
VIII. Die Bildung von Sondermassen bei Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters nach § 93 InsO | 187 | ||
1. Sonderfondsbildung beim aktiven, aufrecht stehenden Gesellschafter?. | 187 | ||
2. Sondermassenbildung beim ausgeschiedenen, persönlich haftenden Gesellschafter | 190 | ||
3. Sonderfondsbildung hinsichtlich des Einstehenmüssens für Masseverbindlichkeiten | 192 | ||
IX. Aufrechnungsmöglichkeiten des gemäß § 93 InsO in Anspruch genommene persönlich haftenden Gesellschafters | 193 | ||
1. Die Aufrechenbarkeit mit einer Drittgläubigerforderung gegen die Gesellschaft gegenüber dem nach § 93 InsO vorgehenden Insolvenzverwalter | 194 | ||
a) Einwendung des aktiven Gesellschafters | 194 | ||
b) Einwendung des ausgeschiedenen Gesellschafters | 196 | ||
2. Die Aufrechnungsmöglichkeit mit einem Aufwendungsersatz- oder Sozialanspruch gegen die Gesellschaft gegenüber dem gem. § 93 InsO vorgehenden Insolvenzverwalter | 197 | ||
a) Einwendung des aktiven Gesellschafters | 197 | ||
b) Einwendung des ausgeschiedenen Gesellschafters | 198 | ||
aa) Aufrechenbarkeit mit einem Regreßanspruch aus einer Altgläubigerbefriedigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens | 198 | ||
bb) Aufrechenbarkeit mit einem Abfindungsanspruch | 198 | ||
3. Zur Aufrechnungsmöglichkeit des unbeschränkt haftenden Gesellschafters mit einer Privatforderung gegen einen Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem ihn nach § 105 ElnsO in Anspruch nehmenden Insolvenzverwalter bzw. gegenüber diesem Gesellschaftsgläubiger | 199 | ||
a) Der aktive, persönlich haftende Gesellschafter rechnet auf | 199 | ||
b) Der ausgeschiedene, persönlich haftende Gesellschafter rechnet auf | 201 | ||
4. Aufrechnungsmöglichkeit des persönlich haftenden Gesellschafters, der auf eine Bürgschaft oder auf einen Schuldbeitritt hin geleistet hat, mit dem Erstattungsanspruch aus §§ 774 Abs. 1, 426 Abs. 2 BGB gegenüber dem nach § 93 ElnsO vorgehenden Insolvenzverwalter | 202 | ||
X. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter als Konkursgläubiger | 202 | ||
1. Konkursbeteiligung des Gesellschafters mit Forderungen aus Drittgeschäften und mit Ansprüchen auf den Kapital- bzw. Gewinnanteil | 202 | ||
2. Konkursteilnahme des Gesellschafters mit dem Erstattungsanspruch bei Gläubigerbefriedigung vor Konkurseröffnung | 203 | ||
a) Gläubigerbefriedigung durch den aktiven, unbeschränkt haftenden Gesellschafter | 203 | ||
b) Der ausgeschiedene, grenzenlos haftende Gesellschafter befriedigt einen Altgläubiger | 207 | ||
3. Das Recht auf Konkursbeteiligung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters mit einem Regreßanspruch aus der Gläubigerbefriedigung nach Konkurseröffnung | 207 | ||
a) Gläubigerbefriedigung durch den aktiven Gesellschafter | 207 | ||
b) Gläubigerbefriedigung durch den ausgeschiedenen Gesellschafter | 209 | ||
c) Der ausgeschiedene, unbeschränkt haftende Gesellschafter befriedigt Altgläubiger zum Teil nach Verfahrenseröffnung, die Restbefriedigung durch die Konkursdividende erlangen | 210 | ||
XI. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter als Insolvenzgläubiger nach künftigem Recht | 210 | ||
1. Teilnahme des persönlich haftenden Gesellschafters mit Forderungen aus Drittgeschäften bzw. mit Ansprüchen auf den Gewinn- oder Kapitalanteil | 211 | ||
2. Die Insolvenzbeteiligung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters mit dem Regreßanspruch bei Gläubigerbefriedigung vor Insolvenzverfahrenseröffnung | 211 | ||
a) Gläubigerbefriedigung durch den aktiven Gesellschafter | 211 | ||
b) Der ausgeschiedene Gesellschafter tilgt Gesellschaftsverbindlichkeiten. | 212 | ||
3. Insolvenzbeteiligung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters mit einem eventuellen Regreßanspruch bei Leistung an einen Gesellschaftsgläubiger nach Insolvenzverfahrenseröffnung? | 213 | ||
a) Leistung an Gesellschaftsgläubiger durch den aktiven Gesellschafter | 213 | ||
b) Der ausgeschiedene Gesellschafter leistet an Altgläubiger | 215 | ||
c) Teilleistungen des Altgesellschafters an alle Altgläubiger bei Restbefriedigung aus der Masse | 216 | ||
XII. Das Nebeneinander von Gesellschaftskonkurs und Privatkonkurs eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters | 217 | ||
1. Allgemeines | 217 | ||
2. Der Regelungsgehalt des § 212 KO | 217 | ||
XIII. Das Aufeinandertreffen von Gesellschaftsinsolvenz und Eigeninsolvenz des unbeschränkt haftenden Gesellschafters nach künftigem Recht | 221 | ||
1. Die Begründung des Regierungsentwurfs zur InsO | 221 | ||
2. Die Auswirkungen auf die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter und deren Privatgläubiger | 222 | ||
XIV. Die Haftungsbegrenzung des persönlich haftenden Gesellschafters durch den (Zwangs-) Vergleich | 227 | ||
1. Der Grundgedanke der §§211 Abs. 2 KO, 109 Abs. 1 Nr. 3 VglO und deren Anwendbarkeit auf den aktiven Gesellschafter | 227 | ||
2. Geltung der §§211 Abs. 2 KO, 109 Abs. 1 Nr. 3 VglO für den ausgeschiedenen, unbeschränkt haftenden Gesellschafter? | 231 | ||
XV. Die Haftungsbegrenzung persönlich haftender Gesellschafter bei Erstellung eines Insolvenzplanes und Restschuldbefreiung | 233 | ||
1. Zur Haftungsbegrenzung durch den Insolvenzplan gem. § 217 InsO sowie die Restschuldbefreiung nach den §§ 227, 286 ff InsO | 234 | ||
2. Haftungsbegrenzung gem. § 217 InsO sowie Restschuldbefreiung nach den §§ 227, 286 ff InsO auch im Hinblick auf den ausgeschiedenen, persönlich haftenden Gesellschafter? | 237 | ||
XVI. Abschließende Würdigung der Haftung von Mitgliedern einer Personenhandelsgesellschaft im Insolvenzverfahren über das Gesellschaftsvermögen | 238 | ||
1. Zur beschränkten Haftung des Kommanditisten | 238 | ||
2. Das Einstehenmüssen persönlich haftender Gesellschafter | 239 | ||
Literaturverzeichnis | 244 |