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Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung

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Plötner, M. (2003). Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50855-6
Plötner, Michael. Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50855-6
Plötner, M (2003): Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50855-6

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Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung

Plötner, Michael

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 276

(2003)

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Abstract

Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ist seit fast einem Jahrhundert Bestandteil von Lehre und Praxis. Gleichwohl fehlt heute Klarheit im Umgang mit ihren Tatbestandsmerkmalen. Bei der Lösung von Einzelfällen verliert die Figur ihre Konturen und ihre gesicherte Stellung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung. Jede Erweiterung ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung, wie die Aufgabe der sog. »Wohl und Wehe«-Formel, die Ausdehnung von Schutz- auf Hauptleistungspflichten, die Unbeachtlichkeit gegenläufiger Interessen und zuletzt die Annahme einer stillschweigenden Abbedingung von § 334 BGB, konnte nur durch Aufweichung der ursprünglichen Tatbestandsmerkmale erreicht werden. Als Folge herrscht heute breite Unsicherheit über Anwendungsbereich und Auslegung. Offen wird bereits eine grundlegende Neuordnung der Rechtsfigur gefordert.

Michael Plötner nimmt diese Forderung auf und entwickelt für den Bereich der sogenannten Expertenhaftung (Haftung von Gutachtern, Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) unter Heranziehung der historischen Sachverständigenhaftung sowie der Aufdeckung systematischer Gemeinsamkeiten mit der Amtshaftung und der handelsrechtlichen Maklerhaftung den allgemeinen Satz einer Haftung von neutralen Leistungserbringern für primäre Vermögensschäden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 19
1. Kapitel: Die Figur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und ihre Entwicklung hin zur sog. Expertenhaftung 24
A. Die Entwicklung der Rechtsprechung 24
I. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 24
II. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 27
1. Dogmatischer Wandel und Ausprägung einer eigenständigen Figur der Dritthaftung 27
a) Die Fortsetzung der Rechtsprechung des Reichsgerichts 27
aa) Der Dreschmaschinen-Fall 27
bb) Die Kritik von Larenz 28
cc) Die Kritik von Gernhuber 29
dd) Der Capuzol-Fall 29
b) Die Erweiterung auf Sachschäden 30
2. Die Erfassung primärer Vermögensschäden 32
a) Die Fälle der Anwaltshaftung 32
aa) Der Testaments-Fall 32
bb) Die Folgeentscheidungen 34
b) Die Lastschriftverfahren-Fälle 35
c) Die Bewältigung gesellschaftsrechtlicher Problemstellungen im Publikums KG-Fall 39
d) Die Fälle der Expertenhaftung 41
aa) Frühere Behandlung dieser Fälle in der Rechtsprechung 42
bb) Die fallweise Ausweitung des Anwendungsbereichs 43
(1) Käufergruppe-Fall 43
(2) Konsul-Fall 47
(3) Hausbank-Fall 49
(4) Dachboden-Fall 51
(5) Bürgschafts-Fall 55
(6) Die Abschlussprüfer-Fälle 57
(a) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. 4. 1998 57
(b) Die gesetzgeberische Stellungnahme zum KontraG 60
(c) Die Entscheidung des LG Frankfurt vom 8. 4. 1997 61
(d) Die Entscheidung des LG Hamburg vom 22. 6. 1998 62
B. Der heterogene Verlauf dieser Entwicklung 63
I. Die einzelnen Entwicklungsschritte und ihre Widersprüchlichkeit 63
1. Die Entwicklungsschritte der Rechtsfigur 63
2. Die einzelnen Widersprüche 65
a) Von Schutz- zu Leistungspflichten 65
b) Die Ausdehnung des geschützten Personenkreises 66
c) Das Abrücken von eng gesetzten Grenzen 67
II. Der tiefgreifende Bruch in der Entwicklung der Figur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte 67
1. Der inhaltliche Dogmenwechsel 67
a) Die zunehmende Kritik der Literatur 68
b) Die Abkopplung des Anspruchs von den Gläubigerinteressen 69
2. Die heutige Problematik 70
C. Die grundsätzliche Fragwürdigkeit der Konstruktion vertraglichen Drittschutzes 71
I. Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte als Form gewillkürter Haftung 71
1. Die verfehlte Vorstellung vom Parteiwillen als Haftungsgrund des Drittschutzes 71
a) Die Sichtweise der Rechtsprechung 71
b) Die Unhaltbarkeit dieser Position 72
2. Die inhaltliche Kritik an der Figur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte 74
a) Die Begründung der Kritik durch Gernhuber und Lehmann 74
b) Die Kritik an der Herleitung aus dem Parteiwillen 74
aa) Die Gefahr der Haftungsausuferung 74
bb) Die Einbeziehung gegenläufiger Interessen und die Unbeachtlichkeit arglistigen Gläubigerverhaltens 75
cc) Der Vergleich des Dachboden-Urteils mit der Entscheidung des LG Mönchengladbach vom 31.5. 1990 76
c) Die Annahme eines stillschweigenden Einwendungsverzichts 77
d) Die Missachtung der Grenze des § 323 Abs. 1 S. 3 HGB 79
3. Die Deutung des Schrifttums als Figur richterlicher Rechtsfortbildung 80
a) Die herrschende Lehre 80
b) Der fehlende Aussagegehalt dieser Deutung 80
II. Die Inhomogenität der gesamten Rechtsfigur 81
1. Die Unhaltbarkeit des Parteiwillens als einheitlicher Haftungsgrund 81
a) Die Anwendung der Figur auf einen nichtigen Mietvertrag 81
b) Der Gemüseblatt-Fall 82
c) Die Anwendung im Lastschriftverfahren-Fall 85
2. Die unterschiedliche Auslegung und Anwendung der Tatbestandsmerkmale des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte 85
a) Der Haftungstatbestand der Rechtsfigur 85
b) Die zunehmenden Deutungsprobleme und Widersprüchlichkeiten in der Praxis 86
aa) Der Nitrierofen-Fall 87
bb) Die unterschiedlich gedeutete Subsidiarität der Figur 90
cc) Der Wachmann-Fall 91
dd) Die Anwendung der Figur bei einer Falschauskunft im Versorgungsausgleichsverfahren vor dem Familiengericht 92
ee) Die unterschiedliche Auslegung der „Leistungsnähe" 96
c) Konturenlosigkeit als Ursache der fehlenden Überzeugungskraft 97
III. Die nur vermeintlich gesetzeshomogene Anbindung an die Vorschriften des Vertrags zugunsten Dritter gemäß §§ 328 ff. BGB 97
1. Die konstruktionsbedingten Mängel des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte 97
2. Die Tauglichkeit der §§ 328 ff. BGB als gesetzlicher Ansatz für die Herleitung einer Haftung auf Schadensersatz 101
a) Wesen und Ursprung des Vertrags zugunsten Dritter 101
b) Der fundamentale Unterschied zwischen dem Vertrag zugunsten Dritter und dem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 105
IV. Das ungeklärte Verhältnis der Haftung aus Vertrag und Delikt 108
1. Die Haftung des Notars in den Testaments-Fällen 108
2. Vergleich zwischen Notars-und Anwaltshaftung 110
V. Das Nebeneinander alternativer Lösungswege in der Rechtsprechung als ungelöstes Konkurrenzverhältnis 112
1. Die tatbestandliche Erweiterung der Haftung für sittenwidrige vorsätzliche Schädigung gemäß § 826 BGB 113
2. Die Konstruktion stillschweigend geschlossener Auskunftsverträge 115
a) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 115
b) Die Übernahme dieser Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof 116
c) Die Verwendung dieser Konstruktion in der Dritthaftungsproblematik 118
d) Die Austauschbarkeit dieses Begründungswegs gegenüber der Figur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte 119
VI. Die Vorgaben des Gesetzgebers in § 675 Abs. 2 BGB zur Lösung der Fälle der Auskunftshaftung 121
1. Die heutige Relevanz des § 675 Abs. 2 BGB für die sog. Expertenhaftung 121
2. Die Intention der Gesetzesverfasser des BGB 122
3. Die Übertragung dieser Vorgaben auf den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 125
4. Die Beschränkung der Haftungsgründe in § 675 Abs. 2 BGB als Ausgangspunkt für die heutige Problematik 126
VII. Die Notwendigkeit einer Abkehr vom Schutzwirkungskonzept der Rechtsprechung als Resümee ihrer Kritikwürdigkeit 127
2. Kapitel: Alternative Lösungsversuche aus dem Schrifttum 128
A. Figurimmanente Reformbestrebungen innerhalb des vertraglichen Schutzwirkungskonzepts 128
I. Die divergierenden Ansätze in der Literatur 128
1. Die Konzeption von Neuner 129
2. Die Konzeption von Ziegltrum 130
3. Die divergierenden Ergebnisse von Neuner und Ziegltrum 130
4. Die Aufspaltung der Figur durch Martiny und Hirth 131
II. Der erneute Beweis für die Untauglichkeit dieser Konstruktion 131
B. Alternative Lösungswege 132
I. Haftung aus Garantieerklärung 132
1. Die Lösung Grunewalds 132
2. Kritik 133
II. Vertrauenshaftung 134
1. Dritthaftung aus culpa in contrahendo 134
a) Die Lehre von Canaris 134
b) Die grundsätzliche Verfehltheit einer Vertrauenshaftung 137
c) Unzulässige Aufspaltung des Fallmaterials 142
2. Vertretung im Vertrauen nach Junker 143
III. Verkehrspflichten zum Schutz fremden Vermögens 144
1. Die rein deliktsrechtlichen Lösungsansätze in der Literatur 144
a) Die Konzeption von Mertens 145
b) Die Lösung K. Hubers 146
c) Die Ansicht von Bars 147
d) Der übereinstimmende Ansatz von Brüggemeier 147
2. Der fundamentale Unterschied zwischen Vermögens- und Rechts(güter)- schutz 148
IV. Berufshaftung 150
1. Die besondere Akzentuierung der Berufsrolle in der Literatur 150
a) Das Modell von Hopt 150
b) Die Konzeption Hirtes 152
c) Die Ansicht von Lammel und Lorenz 152
2. Die Ungeklärtheit eines berufsrechtlichen Ansatzes 153
V. Sonderhaftung bei Sonderverbindung 156
1. Die Lehre Pickers 156
2. Die Bedeutung des maßgebenden Haftungskriteriums dieser Lehre und die Verfehltheit ihrer Kritik 161
3. Ubereinstimmung der Lehre Pickers mit den gesetzgeberischen Vorgaben 166
4. Die Konkretisierung und Präzisierung einer Sonderverbindung 169
3. Kapitel: Dritthaftung für primäre Vermögensschäden aus fehlerhaft erbrachter Leistung 172
A. Die grundsätzliche Verfehltheit des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte als gedanklicher Ausgangspunkt einer Lösung 172
I. Die „Rosinentheorie" der Rechtsprechung 172
II. Abkehr vom Grundsatz der Dichotomie vertraglicher und deliktischer Schadensersatzhaftung 174
1. Das Überwinden des verfehlten „vertraglichen" Ansatzes 174
2. Das Aufdecken unterschiedlicher eigenständiger Fragestellungen 175
B. Die Grundlegung für eine außervertragliche Haftung für fahrlässige Verursachung primärer Vermögensschäden 177
I. Die Haftung des Handelsmaklers nach § 98 HGB 178
1. Tatbestand und Rechtsfolge des § 98 HGB 179
2. Deutungsversuche der Literatur und Rechtsprechung 180
a) Lutter, K. Schmidt und Röhricht 180
b) Die ältere handelsrechtliche Literatur 181
c) Die Entscheidung des OLG Hamburg 181
d) von Bar 182
e) Canaris 182
f) Wiegand 183
g) Die überwiegende neuere handelsrechtliche Literatur 183
3. Vergleich mit der Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte 184
4. Rechtsgrund der Haftung aus § 98 HGB 186
a) Geschichtlicher Ursprung der Bestimmung 186
aa) Der Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuches für Deutschland von 1848/49 186
bb) Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1861 187
cc) Die praktische Anwendung des Art. 81 ADHGB 189
dd) Die Abschaffung der amtlich bestellten Handelsmakler und deren Ersetzung durch private Handelsmakler in der Denkschrift von 1896 190
ee) Der geschichtliche Hintergrund des §98 HGB 192
b) Heutiges Verständnis der Vorschrift 192
c) Dogmatische Einordnung der Haftung 193
5. Herausbildung eines allgemeinen (anknüpfungsfähigen) Rechtsgedankens 196
a) Parallelität zu den sog. Gutachten- und Experten-Fällen 196
b) Verfehltheit der bisherigen Sichtweise 199
c) Einbindung in das Haftungssystem des BGB 199
6. Anwendungsbereich und Analogiefähigkeit des § 98 HGB 200
a) Die Haftung des Gebrauchtwagenhändlers im Wege der Sachwalterhaftung 200
b) Die Grenzen einer Analogie zu § 98 HGB 201
c) Reduzierung auf den klaren Regelungsgehalt der Vorschrift 204
II. Die Haftung bei Amtspflichtverletzungen nach § 839 BGB und § 19 BNotO 204
1. Die Bedeutung für die vorliegende Problematik 204
2. Vergleich der unterschiedlichen Haftungsausgestaltungen von Notar und Rechtsanwalt 205
a) Der Haftungstatbestand des § 839 Abs. 1 BGB und des § 19 Abs. 1 BNotO 205
b) Die Haftung des Notars zugleich gegenüber den Erben und dem Erblasser 207
c) Die Aufdeckung eines einheitlichen Haftungsgedankens als Gleichbehandlungsgrund 210
aa) Die gemeinsame Ausrichtung der Haftung am Schutzzweck der verletzten Pflicht 210
bb) Die grundsätzliche Verschiedenheit von Amts- und Vertragspflicht und die entscheidungserhebliche Parallele der Fälle 212
d) Dogmatische Einordnung der Schadensersatzansprüche 215
3. Gegenüberstellung von privatrechtlicher und behördlicher Auskunftserteilung 216
III. Die historische Grundlage für eine außervertragliche Haftung für primäre Vermögensschäden 220
1. Die Haftung des mensors im römischen und gemeinen Recht 220
a) Der mensor im römischen Recht 220
b) Die gemeinrechtliche Anwendung der mensor-Haftung 222
c) Die Judikate der Obergerichte 225
d) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 227
2. Die deutschen Gesetzgebungswerke des 19. Jahrhunderts 228
a) Die gesetzlichen Regelungen einer Sachverständigenhaftung 228
b) Die gesetzgeberischen Motive 229
3. Die Gesetzesmaterialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch 229
a) Das umzusetzende (damals) geltende Recht 229
b) Die Abkehr von dem Sonderdelikt einer Sachverständigenhaftung 230
4. Zur heutigen Bedeutung des historischen Materials 231
a) Der geschichtliche Kontext 231
aa) Der historische Bezug zur gegenwärtigen Problematik 231
bb) Der historische Ursprung der Haftung 233
b) Die Vorschrift des § 675 Abs. 2 BGB als Ausdruck einer generellen Entwicklung in der rechtlichen Erfassung der Auskunftshaftung 233
c) Die Intention des Gesetzgebers 237
aa) Der Kontext der Motive zu § 675 Abs. 2 BGB und des Art. 1030 Dresdner Entwurf 237
bb) Das Zusammenspiel der Bestimmungen des 1. Entwurfs zum BGB und das unbewusste Übergehen der Sachverständigenhaftung 237
cc) Die Anknüpfung an den „wahren" Willen der Gesetzesverfasser 242
5. Das Fortbestehen der mmsor-Haftung unter Geltung des BGB 243
a) Die tatbestandliche Erweiterung des § 826 BGB 243
b) Die schutzgesetzliche Lösung des Reichsgerichts 244
C. Herleitung eines allgemeinen Haftungsgrundsatzes 247
I. Gemeinsamkeiten der dargestellten Haftungstatbestände 247
1. Die tatbestandliche Nähe der gesuchten Sachverständigen- und Expertenhaftung zur Beamtenhaftung 247
2. Die parallele Entwicklung des Rechts der Landvermesser und der Handelsmakler als Grund für die heute empfundene „Haftungslücke" des Gesetzes 248
a) Die vergleichbare amtsähnliche Stellung 249
b) Der gemeinsame umfassende Haftungstatbestand 250
3. Die historischen Vorgaben für den gesuchten Lösungsansatz 252
a) Die Untauglichkeit vertragsrechtlicher Lösungsansätze 252
b) Die Ablösung einer Berufshaftung durch die Gesetzesverfasser des BGB 253
II. Ableitung einer allgemeinen ungeschriebenen Haftung neutraler Leistungserbringer 253
III. Widerspiegelung dieses Lösungswegs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 255
1. Die Rechtsprechung zum Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 256
2. Die Rechtsprechung zum stillschweigenden Auskunftsvertrag 257
IV. Einbindung in das System des Haftungsrechts 258
V. Die Bedeutung des § 675 Abs. 2 BGB für die Haftung gegenüber Dritten 259
D. Die Lösung des Fallmaterials 261
I. Die neutrale, unparteiische Stellung des Leistungserbringers zwischen Auftraggeber und Dritten 261
1. Die Stellung des Rechtsanwalts gegenüber Mandant und Dritten 262
2. Exkurs: Die Haftung des Anwalts für fehlerhafte Rechtsgutachten („legal opinions") 263
3. Das Erstellen von Gutachten und Testaten durch Sachverständige, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in den Fällen der sog. Expertenhaftung 264
4. Der Geschäftsführer der GmbH & Co. KG 265
5. Die Rolle der Banken im Lastschriftverfahren 267
II. Die Gläubigerbestimmung nach dem Schutzzweck der vereinbarten Leistung und dem gesetzlichen Modell der Haftungsbeschränkung 268
1. Die Vermittlung fremder vermögenswerter Zuwendungen und die Einbeziehung Dritter in vermögenssorgende Leistungen 269
2. Die Erstattung von Wertgutachten zu Verkaufs- und Beleihungszwecken 270
3. Bankauskünfte über die Bonität von Personen und Unternehmen 273
4. Fehlerhafte Erstellung oder Prüfung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 275
a) Der maßgebliche Unterschied in den Abschlussprüfer-Fällen 278
b) Freiwillige Prüfung und Pflichtprüfung 279
III. Die rechtliche Behandlung von Einwendungen aus dem Verhältnis des Experten zum Auftraggeber 281
1. Die konstruktionsbedingte Unbeachtlichkeit eines Mitverschuldens auf Auftraggeberseite 281
2. Anspruchskürzung in den Testaments-Fällen bei Verschulden des Erblassers 282
Anhang: Die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts 285
I. Die Möglichkeit der Haftung auch von Dritten aus culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB n.F. 285
II. Auswirkungen der neuen Regelung auf die Expertenhaftung aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 286
III. Die dogmatische Grundlage der Haftung von Dritten 289
Literaturverzeichnis 291
Sachwortverzeichnis 302